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Document 52001DC0529

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - eEurope 2002: Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten

/* KOM/2001/0529 endg. */

52001DC0529

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - eEurope 2002: Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten /* KOM/2001/0529 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN eEurope 2002: Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten - eEurope 2002: Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten

Inhalt

1. Einleitung

2. Zugangsleitlinien für Web-Inhalte

3. Pläne und Mechanismen zur Umsetzung innerhalb der Europäischen Union

4. Entwicklungen ausserhalb der Europäischen Union

5. Schlussfolgerungen und weitere Schritte

ANHANG 1: Die Leitlinien der Web-Zugangsinitiative

ANHANG 2: Ermöglichung des Zugangs zu Webseiten

ANHANG 3: Tabelle zur Übernahme und Umsetzung der Leitlinien in den Mitgliedstaaten

1. Einleitung

Der Aktionsplan eEurope 2002 [1], der im Juni 2000 vom Europäischen Rat von Feira angenommen wurde, stellt eine weit reichende Initiative mit dem Ziel einer schnelleren Einführung und einer umfassenderen Nutzung des Internet in allen Bereichen der europäischen Gesellschaft dar. Der Aktionsplan soll dafür sorgen, dass alle Bürger Europas in allen Bereichen ihres Lebens Anschluss an das Internet erhalten, an allen Möglichkeiten teilhaben und von allen Chancen der digitalen Technologien profitieren können. Diese verstärkte Nutzung des Internet wird wiederum die Entwicklung der neuen wissensbasierten Wirtschaftsordnung fördern. Diese Aktionen stehen im Einklang mit dem Gleichbehandlungsgebot gemäß dem Vertrag über die Europäische Union.

[1] Der Aktionsplan eEurope 2002 kann unter http://europa.eu.int/comm/information_society/eeurope/actionplan/index_en.htm abgerufen werden.

Eines der spezifischen Ziele des Aktionsplans besteht in der Verbesserung des Web-Zugangs für Behinderte; dieses Ziel ist Gegenstand dieser Mitteilung und der entsprechenden Empfehlungen.

.............................

Für Behinderte und ältere Bürger wird der Internet-Zugang durch vielfältige Hindernisse erschwert. Die Schwierigkeiten des Zugangs, denen sich diese und andere Nutzer des Internet gegenübersehen, können in erheblichem Umfang durch geeignete Codierungen bei der Strukturierung von Webseiten und Inhalten sowie durch die Anwendung einiger einfacher Konzeptions- und Gestaltungsregeln überwunden werden. Die entsprechenden Techniken sind jedoch nicht allgemein bekannt bzw. werden von der Mehrheit der Webseiten-Entwickler und der Anbieter von Web-Inhalten nicht angewendet.

Der Zugriff auf Webseiten und auf Inhalte im Internet verursacht Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Behinderungen zahlreiche Probleme. Für viele der 37 Millionen Behinderten in Europa sind die für die Nutzung der neuen Medien erforderlichen Informationen und Dienste unter Umständen nicht zugänglich. Mit der Entwicklung der staatlichen Online-Dienste besteht die erhebliche Gefahr, dass ein großer Teil der Bevölkerung aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird.

Für Blinde bzw. für Menschen mit Sehbehinderungen im allgemeinen wird es z.B. schwierig bis unmöglich sein, mit den verfügbaren Browsern (z.B. mit Viewern zur Darstellung von Inhalten auf Rechnerbildschirmen) oder mit sonstigen Hilfsmitteln auf elektronische Dokumente wie z.B. Webseiten zuzugreifen. Taube benötigen möglicherweise Bildunterschriften in multimedialen Dateien und Farbenblinde oder Sehbehinderte ganz spezifische Formatvorlagen. Von Bedeutung sind für Behinderte ferner Multimedia, geräteunabhängige Zugangsmöglichkeiten, Frames mit für sie verständlichen Kennzeichnungen und angemessen strukturierte Tabellen.

Andere Nutzer (z.B. ältere Bürger), die vielleicht nicht mit Web-Browsern vertraut sind oder nicht wissen, wie sie sich auf Webseiten bewegen können, könnten durch Webseiten mit komplexen, detailreichen Inhalten, aber inkohärenter Gestaltung und inkonsequenten Navigationsfunktionen oder mit blinkenden oder animierten Bildern verunsichert oder entmutigt werden. Angesichts der demografischen Verlagerung hin zu einer alternden Gesellschaft wird diese Nutzergruppe in den nächsten Jahren noch erheblich wachsen.

2. Zugangsleitlinien für Web-Inhalte

Der europäische Ansatz, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Informationen auf öffentlichen Webseiten allgemein zugänglich sind, wird im Aktionsplan eEurope 2002 formuliert, der im Juni 2000 vom Europäischen Rat von Feira angenommen wurde. Unter 2c benennt der Aktionsplan fünf Ziele zur Förderung der ,Beteiligung aller an der wissensgestützten Wirtschaft" und unterstreicht: ,... Die Webseiten des öffentlichen Sektors und ihr Inhalt müssen in den Mitgliedstaaten und in den europäischen Institutionen so angelegt sein, dass behinderte Bürgerinnen und Bürger die Informationen erreichen und voll von den Möglichkeiten der ,Regierung am Netz" profitieren können."

Diese Aktion soll von den europäischen Organen und von den 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden durch:

Übernahme der Leitlinien der WAI (Web Accessibility Initiative - Web-Zugangsinitiative) für die öffentlichen Webseiten bis Ende 2001.

2.1. Die Web-Zugangsinitiative (WAI)

Diese Initiative ist einer der vier Aktionsbereiche des World Wide Web Consortium (auch W3C genannt), das mehr als 500 Mitgliedorganisationen und Teilnehmer aus über 30 Ländern umfasst [2]. Die Web-Zugangsinitiative (WAI) hat unter Beteiligung von Industrie, Forschung, Regierungen und Behindertenorganisationen eine Reihe von Leitlinien entwickelt.

[2] Informationen zum W3C sind auf den Webseiten des W3C unter http://www.w3.org/ sowie auf den Webseiten der Web-Zugangsinitiative unter http://www.w3.org/WAI. zusammengestellt.

Die Zugangsleitlinien für Web-Inhalte wurden mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Kommission (innerhalb des Vierten Rahmenprogramms im thematischen Programm Telematikanwendungen (TAP)) sowie verschiedener Regierungen und Organisationen entwickelt. Die vollständige Bezeichnung dieser Leitlinien lautet World Wide Web Consortium/Web Accessibility Initiative (W3C/WAI) Zugangsleitlinien für Web-Inhalte (WCAG 1.0) (oder WAI/W3C WCAG 1.0). Im folgenden werden sie kurz die Leitlinien genannt. Diese Bezeichnung wird verwendet, um diese Leitlinien von anderen zu unterscheiden, die im Rahmen der W3C Web-Zugangsinitiative entwickelt wurden (z.B. die Leitlinien für den Zugang zu Werkzeugen zur Seitenerstellung (Authoring Tool Accessibility Guidelines ((ATAG)) 1.0 und die Leitlinien für den Zugang zu Nutzeragenten" (User Agent Accessibility Guidelines)).

Die Leitlinien gelten als internationaler De-facto-Standard für den Aufbau allgemein zugänglicher Webseiten [3]. In Anhang 1 sind die Leitlinien in einer Übersicht zusammengestellt. In Anhang 2 werden einige grundlegende Aspekte der Leitlinien dargestellt.

[3] Der vollständige Text der Zugangsleitlinien für Web-Inhalte 1.0 im Rahmen der Web-Zugangsinitiative des World Wide Web Consortium ist unter http://www.w3.org/Consortium/Offices/Germany/Trans/WAI/webinhalt.html verfügbar (Note: This Web page refers to the German section of the WAI Web page).

Die Mitgliedstaaten und die europäischen Organe wurden im Rahmen der durch den Aktionsplan eEurope 2002 vorgegebenen kurzen Frist ermutigt, rasch und entschieden zu handeln. Dass möglichst rasche Aktionen geboten sind, liegt auf der Hand. Außerdem kann durch die Übernahme der Leitlinien in größerem Umfang Einfluss auf den Zugang zu Web-Inhalten auch in anderen Zielbereichen von eEurope genommen werden. Auch für Anwendungen in den Bereichen eHealth (Gesundheitsfürsorge über das Netz), eGovernment (elektronische Verwaltung), eLearning (elektronisches Lernen), die auf öffentlichen Webseiten beruhen, müssen Fragen des Zugangs geklärt werden, damit sichergestellt ist, dass die jeweils angebotenen Dienste wirklich von allen Bürgern genutzt werden können. Dies wird dazu beitragen, dass Behinderte die gleichen Online-Dienste wie alle übrigen Bürger in Anspruch nehmen können.

Um die Übernahme und Umsetzung der Leitlinien durch die Mitgliedstaaten und die europäischen Organe zu fördern, hat die Kommission diese Mitteilung erarbeitet. Sie beschreibt die maßgeblichen politischen Rahmenbedingungen, die technischen Aspekte der Leitlinien, mögliche Strategien zur Umsetzung der Leitlinien und zur Überwachung des Zugangs zu öffentlichen Webseiten ausgehend von den Erfahrungen der W3C Web-Zugangsinitiative und von besten Praktiken, die innerhalb der Mitgliedstaaten sowie innerhalb der Europäischen Kommission, in Australien, Kanada und in den Vereinigten Staaten angewendet werden, und legt eine Reihe von Schlussfolgerungen und Empfehlungen dar.

2.2 Die Leitlinien als Instrument der Politik

Die W3C Web-Zugangsinitiative hat ihre Leitlinien für den Zugang zu Web-Inhalten ausgehend von der Übereinkunft entwickelt, die von einem breiten Spektrum an Akteuren des Sektors erzielt wurde. Die Leitlinien bieten einen Mechanismus, mit dem sich die Anbieter öffentlicher Informationen auf freiwilliger Basis einer Reihe informeller Regeln in Form von Grundsätzen, Werkzeugen und Methoden anschließen können, die von der W3C Web-Zugangsinitiative formuliert wurden.

Informationsmanager, Web-Designer und Programmierer sind entsprechend in der Lage, den Prozess der Bereitstellung zugänglicher Informationen für die Allgemeinheit zu systematisieren. Nach einer gewissen Schulung und mit gewisser Erfahrung können Web-Designer und Programmierer sich darauf verlassen, dass die wesentlichen Faktoren, die den Zugang sicherstellen sollen, auch tatsächlich in den maßgeblichen Schritten der Prozesskette berücksichtigt wurden. Die Schulungen sind auf spezifische Zielgruppen mit jeweils unterschiedlicher technischer Kompetenz und unterschiedlicher Erfahrung im Gestaltungsbereich abzustimmen; entsprechend kann die Dauer der Schulungen erheblich differieren. Manchmal dauert eine Schulung vielleicht nur einen halben Tag, einen Tag oder auch zwei volle Tage; vielleicht ist aber auch eine ganze Woche oder noch mehr Zeit erforderlich.

Da die Leitlinien grundsätzlich nur freiwillig angenommen werden können, ist von entscheidender Bedeutung, dass die Leitlinien innerhalb der Interessengemeinschaft entwickelt und aktualisiert werden, der die Leitlinien zugute kommen sollen. Über das World Wide Web Consortium werden die Relevanz und die Akzeptanz der Leitlinien von Nutzern in der Industrie, in den Hochschulen und in der öffentlichen Verwaltung ständig überprüft und neu bestätigt. Die Leitlinien werden weithin als beste Praxis für ein universales Internet-Design anerkannt und gewinnen in einem zunehmend umfangreicheren, an den Aktivitäten der W3C Web-Zugangsinitiative beteiligten Sektor an Bedeutung. Sie stellen einen Katalog technologiebezogener Regeln dar, die auch die Anforderungen hinsichtlich der Verwendbarkeit möglichst unterschiedlicher Nutzer des Internet erfuellen.

Die Leitlinien sollen mit älteren und neueren Technologien und Werkzeugen zur Entwicklung von Webseiten gleichermaßen kompatibel sein (z.B. mit neuen Browser-Typen wie etwa mit digitalen Assistenten und mit WAP-Telefonen). Mit diesem offenen Ansatz stellen sich die Leitlinien als dynamisches und in ständiger Entwicklung begriffenes Regelwerk dar, das versucht, mit den neuesten technologischen Entwicklungen Schritt zu halten bzw. Entwicklungen vorwegzunehmen.

Die Leitlinien bieten eine technische Orientierung, die im Internet problemlos zugänglich ist, und sind eine erhebliche Hilfe bei der Überwindung von Schwierigkeiten, die einem ungehinderten Zugang Behinderter zum Internet entgegenstehen. Durch die Berücksichtigung der Leitlinien können Webseiten technisch auch behinderten Nutzern zugänglich gemacht werden und so zur uneingeschränkten Beteiligung behinderter Nutzer an der Informationsgesellschaft beitragen.

3. Pläne und Mechanismen zur Umsetzung innerhalb der Europäischen Union

Der Aktionsplan eEurope 2002 schlägt die Übernahme der Leitlinien als ersten Schritt in dem Bestreben vor, europäische Webseiten und deren Inhalte Behinderten zugänglich zu machen. Durch die Übernahme der Leitlinien drücken die Mitgliedstaaten und die europäischen Organe weit reichende Anerkennung und Unterstützung für das Ziel des Internet-Zugangs aus, indem sie den internationalen De-facto-Standard für den Zugang zu Webseiten anwenden, als der sich die Arbeit der Web-Zugangsinitiative darstellt.

Die Übernahme der Leitlinien ist auch Ausdruck der Verpflichtung der Mitgliedstaaten und der europäischen Organe, den Zugang zum Internet in nationale und institutionelle politische Maßnahmen für öffentliche Informationsdienste und Normen (einschließlich eGovernment) einzubeziehen.

eEurope soll rasche und entschiedene Maßnahmen fördern, um das digitale Zeitalter allen Bürgern zu erschließen und auch für alle Behinderten Wirklichkeit werden zu lassen. Entsprechend ergibt sich die Umsetzung der Leitlinien als notwendige und dringende Konsequenz der Übernahme der Leitlinien.

3.1. Fortschritte in den Mitgliedstaaten

In Verbindung mit der Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2002 mit dem Ziel einer ,Beteiligung aller an der wissensgestützten Gesellschaft" wurde die aus Vertretern aller Mitgliedstaaten gebildete Gruppe hochrangiger Experten für die beschäftigungspolitische und soziale Dimension der Informationsgesellschaft (ESDIS) beauftragt, diese Entwicklungen zu überwachen. Um die Gruppe hochrangiger Experten in ihrer Arbeit zu unterstützen, wurde eine Expertengruppe eAccessibility eingerichtet.

Die Expertengruppe eAccessibility hat durch mündliche und schriftliche Beiträge an einem Bericht über die Fortschritte bei der Übernahme und Umsetzung der Leitlinien in den Mitgliedstaaten mitgewirkt. Dieser Bericht beschreibt eine Reihe von Ansätzen, Plänen und Methoden zur Anwendung der Leitlinien. Außerdem hat sich die Expertengruppe eAccessibility bereit erklärt, für die 15 Mitgliedstaaten eine Schulung zur Durchführung von Überwachungsmaßnahmen zu organisieren.

Und schließlich hat die Expertengruppe eAccessibility zur Bestimmung von Beispielen guter Praktiken beigetragen. Beispiele dieser Praktiken können in Bereichen benannt werden, die mit der Entwicklung und der Verbreitung von Informationen, der Schulung von Mitarbeitern, der Überwachung von Webseiten auf Einhaltung der Leitlinien, der Verbesserung bestehender Webseiten, der Förderung bester Praktiken und der Einrichtung von Mechanismen zur Förderung und Unterstützung der Entwickler von Web-Inhalten in Verbindung stehen.

Gute Praktiken in den Mitgliedstaaten wurden in Bezug auf vier große Themenbereiche vorgestellt: Erstens bestehen gute Beispiele für Mechanismen zur Sensibilisierung von politischen Entscheidungsträgern und Informationsmanagern in den öffentlichen Verwaltungen für diese Leitlinien und ihren Zweck. Zweitens haben einige Mitgliedstaaten mit Erfolg Mechanismen eingerichtet, welche die Anbieter von Inhalten sowie die Entwickler von Webseiten und Beschäftigte mit technischen Aufgaben zur Nutzung der verfügbaren Werkzeuge und Spezifikationen anhalten, die den Zugang zu Webseiten und Web-Inhalten gewährleisten. Drittens werden in verschiedenen Mitgliedstaaten Methoden zur Schulung und Unterstützung der für Gestaltung und Pflege von Webseiten zuständigen Personen angewendet. Und viertens haben Mitgliedstaaten verschiedene Ansätze zur Überwachung der erzielten Fortschritte und der Einhaltung der Leitlinien entwickelt und wenden diese Ansätze entsprechend an.

Wie in Anhang 3 dargestellt, verfolgen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterschiedliche Ansätze; die Fortschritte bei der Umsetzung der Leitlinien sind jedoch ermutigend. Ausgehend von den Leitlinien haben verschiedene Mitgliedstaaten bereits Maßnahmen und Mechanismen entwickelt, die den Zugang zu ihren öffentlichen Webseiten gewährleisten sollen. Im globalen Medium Internet nehmen europäische Verwaltungen ihre Verantwortung als wichtige Anbieter öffentlicher Inhalte wahr, indem sie für den Zugang zu den entsprechenden Informationen und Dienste sorgen.

3.2. Der Zugang zu Webseiten der europäischen Organe

Die Europäische Union erkennt die Bedeutung des Internet-Zugangs für behinderte Bürger an. Seit vielen Jahren versucht sie, der Unzugänglichkeit von Webseiten entgegenzuwirken, insbesondere über das FTE-Programm Telematikanwendungen (TAP) und eine zugehörige Initiative zur Gewährleistung des Zugangs zu Webseiten (WAI). Dieses Ziel wurde im Programm Technologien der Informationsgesellschaft des Fünften Rahmenprogramms fortgeschrieben.

Ferner wurden 1998 im Rahmen der Initiative SPRITE-S2 [4] im Wege des Projekts ACCENT Zugangsleitlinien entwickelt.

[4] Die Hauptpriorität der Initiative, die Ende der 90er Jahre durchgeführt wurde, bestand in der Entwicklung von Leitlinien als Bezugsrahmen für Auftraggeber.

Die Europäische Kommission möchte ihrem Engagement für den problemlosen Zugang zum Internet Ausdruck verleihen. Entsprechend beteiligt sich die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Strategie eCommission aktiv an dem Prozess der Verbesserung des Zugangs zu ihren Internet-Diensten unter Einhaltung der Leitlinien. Die Europäische Kommission hat andere europäische Einrichtungen über diesen Prozess informiert und aktiv in diesen Prozess einbezogen.

In den vergangenen Jahren haben die Kommission und ihre Dienststellen erfolgreich Internet-Technologien als schnellste und wirksamste Instrumente zur Interaktion mit der Öffentlichkeit und zur Übermittlung von Informationen in einem multilingualen Umfeld eingeführt. EUROPA [5] sowie insbesondere die Web-Präsenz der Europäischen Kommission zählen inzwischen zu den umfangreichsten, bekanntesten und meistzitierten öffentlichen Webseiten der Welt. Den problemlosen Zugang zu EUROPA sicherzustellen, ist eine ernsthafte Herausforderung; erste Schritte wurden jedoch bereits unternommen.

[5] http://www.europa.eu.int

Die Europäische Kommission und das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (OPOCE) haben außerdem Programme zur Verbesserung des Zugangs zu ihren Webseiten sowie zur Bereitstellung zugänglicher Informationen im Internet entsprechend den Leitlinien eingeführt.

3.2.1. Die Web-Präsenz EUROPA

Die Web-Präsenz EUROPA ist die wichtigste Kommunikationsplattform für Online-Informationen über die Aktivitäten der europäischen Organe. Die Webseiten stellen den Bürgern Informationen zur Verfügung und fungieren als Schnittstelle für Kontakte zwischen der Europäischen Union einerseits und Organisationen bzw. Unternehmen und Bürgern auf der ganzen Welt andererseits. In Verbindung mit der geplanten Neustrukturierung der Internet-Dienste der Kommission ist beabsichtigt, die Web-Präsenz im Zeitraum 2001-2004 unter dem Namen EUROPA II neu einzurichten.

Der Umsetzungsplan sieht bis Ende 2004 eine Reihe neuer elektronischer Dienste (eServices) sowie die vollständige Umstellung von EUROPA auf eine themen- und diensteorientierte Web-Präsenz vor. Um diesen Übergang zu unterstützen, wird seit Juni 2001 ein Leitfaden für Anbieter von Inhalten angewandt. Darin werden zehn Regeln mit detaillierten Spezifikationen für die Entwicklung von Webseiten dargelegt. Regel sieben betrifft die Gewährleistung des Zugangs durch Umsetzung der Leitlinien und sieht vor, dass die Webseiten einer möglichst großen Nutzerzahl zugänglich sein müssen. Die Europäische Kommission hat beschlossen, Stufe A (Priorität 1) als bindend anzunehmen. Die Konformität mit den Leitlinien wird eingehender in Anhang 1 beschrieben.

In diesem Zusammenhang wird der Zugang zu den Webseiten der europäischen Organe zurzeit einer Überprüfung dahingehend unterzogen, ob das Ziel einer Umsetzung der Leitlinien bis Ende 2001 erreicht wird. Die entsprechenden Aktivitäten werden auf den ermutigenden Erfahrungen der institutionellen Webseiten beruhen, bei denen bereits heute entsprechende Fortschritte zu verzeichnen sind.

3.2.2. Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (OPOCE)

Innerhalb des OPOCE hat die Kommission ein Pilotprojekt initiiert, um Behinderten die Dokumente der EU-Verträge online zugänglich zu machen: Zunächst soll die französische Fassung der neu zusammengestellten Verträge der Europäischen Union unter der EUR-Lex [6]-Web-Adresse online bereitgestellt werden. Bei der Gestaltung der Seiten und des Inhaltes wurden die Leitlinien zugrunde gelegt. Im Laufe des Jahres 2001 werden verschiedene Fassungen frei zugänglich sein. Ein Bericht mit Empfehlungen aufgrund der Erfahrungen mit diesem Projekt wurde diskutiert, und die Empfehlungen werden bei der nächsten Fassung der EUROPA-Web-Präsenz berücksichtigt.

[6] http://europa.eu.int/eur-lex/fr/accessible/treaties/fr/index.htm

3.2.3 Intranet

Intern muss die Kommission bei der Erstellung der nächsten Fassung ihrer Intranetseiten für Ende 2001 die Leitlinien der Stufe A (Priorität 1) einhalten. Damit soll es Behinderten nach dem Verhaltenskodex der Kommission für die Beschäftigung Behinderter von 1998 erleichtert werden, eine Stellung bei der Institution anzutreten [7].

[7] http://europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot/disable/codehaen_en.htm

3.2.4 Forschungsprojekte der Europäischen Union innerhalb des Vierten und des Fünften Rahmenprogramms

Die Bedürfnisse und die Anforderungen Behinderter wurden in den vergangenen zehn Jahren in der Umsetzung und der Förderung von Entwicklungen in der europäischen Politik sowie in der Forschung und in technologischen Entwicklungen berücksichtigt. Die entsprechenden Arbeiten erfolgten in den beiden Phasen der Technologieinitiative für behinderte und ältere Menschen (TIDE 1991 - 1993), im Vierten Rahmenprogramm (thematisches Programm Telematikanwendungen, Schwerpunktthema Behinderte und ältere Menschen, 1994 - 1998) und mit dem Programm Technologien der Informationsgesellschaft des derzeitigen Fünften Rahmenprogramms, Anwendungen für Personen mit besonderen Bedürfnissen, einschließlich Behinderter und älterer Menschen, 1998 - 2002).

Zu den Projekten, die 1994-1998 mit dem Programm Telematikanwendungen (TAP) von der Europäischen Kommission finanziell gefördert wurden, gehörte die WAI-Initiative (Web Accessibility Initiative), die zur Entwicklung der Leitlinien und sonstiger Spezifikationen und Werkzeuge zur Förderung des Zugangs zu Webseiten beigetragen hat. Dieses Projekt beruhte auf der Überzeugung, dass das World Wide Web die Grundlage der Informationsgesellschaft für die Bürger Europas darstellt und dass die Hindernisse, die einem Zugang der Bürger Europas zum Internet entgegenstehen, minimiert werden sollten. Diese Initiative hat die technischen Bemühungen des World Wide Web Consortium in Bezug auf Fragen des Zugangs gefördert und eine Verbindung der Bemühungen mit spezifischen europäischen Aktionen im Bereich der Aus- und Weiterbildung sowie hinsichtlich einer Ausdehnung des jeweiligen Wirkungsbereichs unter Einbeziehung interessierter Nutzer und unter Durchführung verschiedener Normierungsaktivitäten geschaffen.

Mit dem Programm Technologien der Informationsgesellschaft des Fünften Rahmenprogramms beteiligt sich die Europäische Kommission im Rahmen ihrer ständigen Bemühungen um Verbesserung und Förderung des Konzepts des Internet-Zugangs an der Finanzierung des WAI-DA-Projektes (Web-Zugangsinitiative - Design for All).

Wesentliche Zielsetzungen des WAI-DA-Projektes bestehen in einer Verstärkung der Beteiligung europäischer Organisationen bzw. Unternehmen an internationalen Aktivitäten zur Förderung des Internet-Zugangs über die Web-Zugangsinitiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C), in einer verstärkten Sensibilisierung und der Umsetzung der Zugangsleitlinien für Web-Inhalte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in einer verstärkten Umsetzung der ,Leitlinien für das Design zugänglicher Werkzeuge zur Seitenerstellung" (Authoring Tool Accessibility Guidelines Version 1.0). Die öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten werden ausdrücklich ermutigt, sich am WAI-DA-Projekt zu beteiligen. Informationen zu diesem Projekt sind der Webseite des Projektes zu entnehmen [8].

[8] http://www.w3.org/WAI/WAIDA

Bei Projekten zur Forschung und technologischen Entwicklung des Programms ,Technologien der Informationsgesellschaft" des Fünften Rahmenprogramms werden zunehmend die von der Web-Zugangsinitiative entwickelten Leitlinien angenommen. Außerdem finanziert die Kommission Projekte wie z.B. IRIS, ViSiCAST und WWAAC [9].

[9] Die vollständigen Bezeichnungen dieser drei Projekte lauten: IRIS (Incorporating Requirements of People with Special Needs or Impairments to Internet-based Systems and Services = Einbeziehung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder Gebrechen in Internet-gestützte Systeme und Dienste), ViSiCAST (Virtual Signing: Capture, Animation, Storage and Transmission = Übersetzung in und Generierung von virtueller Gebärdensprache im Fernsehen und Internet) und WWAAC (World Wide Augmentative and Alternative Communication = Internationale ergänzende und alternative Kommunikation) (siehe http://www.cordis.lu/).

Gegenstand von IRIS ist die Verbesserung und Auswertung von Internetdiensten in Bereichen wie elektronischer Handel und Telearbeit/Online-Lernen mit unterschiedlichen Nutzergruppen und jeweils spezifischen Anforderungen. ViSiCAST ist weitgehend an den Bedürfnissen tauber Nutzer orientiert, die sich durch Gebärdensprache verständigen müssen. Im Rahmen dieses Programms werden virtuelle Technologien zur Verarbeitung von Gebärdensprachen und natürlichen Sprachen entwickelt, die im Fernsehen, bei individuellen Einzelhandelstransaktionen und bei Internet- und Multimedia-Interaktionen zur Anwendung kommen sollen. Das WWAAC-Projekt unterstützt eine Reihe von Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen im kognitiven Bereich, insbesondere Nutzern von symbolorientierten Systemen und älteren Menschen mit Sprachstörungen Internet-Angebote erschließen sollen.

4. Entwicklungen ausserhalb der Europäischen Union

Ähnliche Aktionen wie die Aktionen innerhalb des Aktionsplans eEurope 2002 werden auch in anderen Regionen der Welt gefördert und umgesetzt, wobei ebenfalls die Leitlinien als maßgebliches Element einbezogen werden. Der Zugang zu Webseiten ist wesentlicher Bestandteil der Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit z.B. in Australien, in Kanada und in den Vereinigten Staaten.

In einigen Ländern bietet die Gesetzgebung einen wichtigen Rahmen für die Sicherstellung des Zugangs zu Webseiten. In Australien sind die Ministerien und Behörden nach Maßgabe des Discrimination Act aus dem Jahre 1992 verpflichtet, sicherzustellen, dass Online-Informationen und -Dienste auch für Behinderte zugänglich sind. Der Online Council hat die Übernahme der Leitlinien als die allgemein beste Praxis für alle Webseiten der australischen Regierung angenommen. Die Leitlinien werden von der australischen Gleichstellungsbehörde (Human Rights and Equal Opportunities Commission) sowie von Behindertenvereinigungen unterstützt.

Die kanadische Regierung hat sichergestellt, dass ihre Webseiten sowie die elektronischen Produkte und Dienste der kanadischen Regierung für die gesamte Bevölkerung zugänglich sind. Durch Einhaltung des kundenorientierten Konzeptes der CLF-Initiative (CLF = Canadian Common Look and Feel) zielen universal anwendbare Normen für den Zugang zu Web-Inhalten auf die Herstellung eines nichtdiskriminierenden Zugangs zu allen Inhalten auf Webseiten der kanadischen Regierung.

Webseiten der US-Bundesregierung müssen seit der Änderung von Section 508 des Rehabilitation Act vom August 1998 auch für Behinderte zugänglich sein. Dieser Abschnitt ist seit 1986 in Kraft und wurde 1992 und 1998 geändert, um die Konformitätsanforderungen zu verschärfen. Im Dezember 2000 gab das Access Board der Vereinigten Staaten Vorschriften zur Einhaltung von Section 508 in der Fassung von 1998 heraus. Diese Vorschriften traten im Juni 2001 in Kraft. Sie enthalten wichtige Aspekte des öffentlichen Auftragswesens im Bereich der Informationstechnologien, die für Behinderte zugänglich sein sollen.

Und schließlich hat die Europäische Ministerkonferenz in Warschau im Mai 2000 die Bedeutung der Umsetzung der politischen Verpflichtungen der Europäischen Union durch Einrichtung eines mit eEurope vergleichbaren Aktionsplans (eEurope+) durch und für die Länder unterstrichen, die sich um die Mitgliedschaft in der Europäischen Union bemühen.

5. Schlussfolgerungen und weitere Schritte

Im vergangenen Jahrzehnt wurde weltweit ebenso wie auf europäischer Ebene die Existenz von Hindernissen sozialer, ökologischer, kultureller, technischer und sonstiger Art erkannt, die einer uneingeschränkten Einbeziehung Behinderter in die Gesellschaft entgegenstehen. In Europa hat sich allgemein die Überzeugung durchgesetzt, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, mit denen diese Hindernisse bestimmt und überwunden werden können, um eine Gesellschaft gewährleisten zu können, an der alle Bürger mit gleichen Chancen teilhaben [10].

[10] Nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung (Artikel 13) hat die Europäische Kommission im Mai 2000 die Mitteilung "Auf dem Weg zu einem Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen" (KOM (2000) 284 vom 12. Mai 2000) herausgegeben. In dieser Mitteilung werden verschiedene Maßnahmenbereiche dargestellt, in denen Hindernisse überwunden werden müssen. Hindernisse bestehen z.B. im Bereich der Technologien der Informationsgesellschaft, wo eine Reihe wesentlicher technischer Hindernisse ausgeräumt werden müssen, wenn Europa auch für Behinderte uneingeschränkt zugänglich sein soll.

Diese Mitteilung über den Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten ist nur ein Beispiel für eine konzertierte Maßnahme, die erforderlich ist, um Zugangshindernisse zu überwinden und sicherzustellen, dass zukünftige Technologien und Informationstechnologien keine neuen zusätzlichen Schwierigkeiten für Behinderte mit sich bringen.

Die nachstehenden Schlussfolgerungen stützen sich auf die bisherigen Erfahrungen mit der Übernahme der derzeitigen Leitlinien für den Zugang zu öffentlichen Webseiten in den Mitgliedstaaten und bei den europäischen Organen:

1. Die Mitgliedstaaten und die europäischen Organe befinden sich auf einem dynamischen Weg zur Umsetzung dieser Leitlinien für alle öffentlichen Webseiten noch vor Ende des Jahres 2001.

2. Die nationalen Verwaltungen sollten ständig bemüht sein, den Zugang zu ihren Webseiten zu verbessern und neue und bessere Wege zur Vermittlung von Web-Inhalten und -Diensten zu finden, sobald neue Technologien verfügbar werden und neue Fassungen dieser Leitlinien vorliegen. Die Übernahme und Umsetzung dieser Leitlinien für öffentliche Webseiten ist somit als erster, entscheidender Schritt bei dem Bestreben zu werten, eine Informationsgesellschaft zu schaffen, die immer größere Teile der Bevölkerung einschließt.

3. Die Kommission wird den übrigen europäischen Organen die Bildung einer interinstitutionellen Gruppe vorschlagen, um die Übernahme, Umsetzung und regelmäßige Aktualisierung dieser Leitlinien bei den europäischen Organen gemäß den Entwicklungen des World Wide Web Consortium bzw. der WAI-Inititiative zu fördern und zu gewährleisten.

4. Es empfiehlt sich, die Möglichkeiten des Zugangs zu öffentlichen Webseiten zu überwachen und empfehlenswerte Verfahren aufzuzeigen. Die Kommission wird die Ergebnisse dieser Maßnahme zusammenstellen und verbreiten. Unter der Schirmherrschaft der Gruppe hochrangiger Experten für die beschäftigungspolitische und soziale Dimension der Informationsgesellschaft (ESDIS) und mit Unterstützung der Expertengruppe eAccessibility sind die Mitgliedstaaten und die europäischen Organe übereingekommen, Informationen auszutauschen und ihre Fortschritte nach gemeinsam anerkannten Kriterien für die Übernahme und Umsetzung dieser Leitlinien zu beurteilen.

5. Auf den Webseiten zu eEurope wird über die Fortschritte bei der Übernahme und Umsetzung dieser Leitlinien durch die europäischen Organe und die Mitgliedstaaten berichtet.

6. Maßnahmen zur Sensibilisierung, Verbreitung, Aus- und Weiterbildung und insbesondere zur Schulung im Zusammenhang mit dem Zugang zu Webseiten sind sowohl bei den europäischen Organen als auch in den Mitgliedstaaten zu fördern.

7. Einrichtungen bzw. Unternehmen, die aus öffentlichen Mitteln der europäischen Organe oder der Mitgliedstaaten gefördert werden, sollte nahegelegt werden, ihre Webseiten allgemein zugänglich zu gestalten.

8. Im Rahmen des Aktionsplans eEurope könnten sich die Mitgliedstaaten dafür einsetzen, dass nicht nur nationale, sondern auch lokale und regionale öffentliche Webseiten unter Einhaltung der Leitlinien gestaltet werden.

9. Im Jahr 2003, dem Europäischen Jahr der Behinderten, sollte eine große Initiative zur Realisierung des allgemeinen Zugangs sowohl zu öffentlichen als auch zu privaten Webseiten ergriffen werden.

10. Die Mitgliedstaaten und die Europäischen Organe sollten einen anhaltenden Dialog mit Behinderten und deren Vertretern entwickeln, um für regelmäßige und kohärente Reaktionen auf diese Fragen zu sorgen.

ANHANG 1: Die Leitlinien der Web-Zugangsinitiative

Dieser Anhang bietet einen Überblick über die Leitlinien, die jeweiligen Konformitätsstufen, die Erklärung der Konformität mit den Leitlinien und die Durchführung von Validierungen hinsichtlich ihrer Einhaltung sowie über Werkzeuge zum automatischen Erzeugen allgemein zugänglicher Webseiten.

Die Zugangsleitlinien für Web-Inhalte 1.0 der W3C Web-Zugangsinitiative

Die W3C Web-Zugangsinitiative (WAI) hat Leitlinien entwickelt, die dazu beitragen sollen, Webseiten und deren Inhalte allen Nutzern zugänglich zu machen. Die Zugangsleitlinien für Web-Inhalte 1.0 der W3C Web-Zugangsinitiative (nachstehend kurz die Leitlinien) werden weithin von der internationalen Internet-Gemeinschaft als Benchmark-Spezifikation angenommen, die Hilfestellung dahingehend bietet, wie Webseiten für Behinderte zugänglich gemacht werden können. Die Spezifikation besteht aus 14 Leitlinien, die als allgemeine Leitlinien für die Gestaltung allgemein zugänglicher Webseiten zu betrachten sind. Den Leitlinien sind jeweils einer oder mehrere so genannte Prüfpunkte zugeordnet, die beschreiben, wie die betreffende Leitlinie für bestimmte Funktionen in Webseiten anzuwenden ist. In einer ,Checkliste Zugangsleitlinien für Web-Inhalte 1.0" [11] sind die Checkpunkte sortiert nach Prioritäten für die manuelle Auswertung von Webseiten zusammengestellt.

[11] Die Checkliste für die Leitlinien ist unter folgender URL abrufbar: http://www.w3.org/Consortium/Offices/Germany/Trans/WAI/webinhalt.html (Note: This Web page refers to the German section of the WAI Web page).

Die Leitlinien sorgen nicht nur dafür, dass Webseiten für Behinderte besser zugänglich werden, sondern verbessern den Zugang für alle Nutzer. Außerdem wird der Zugang für Nutzer verbessert, die mehrere Systeme einsetzen oder in unterschiedlichen Umgebungen arbeiten. Manche Nutzer arbeiten vielleicht mit mehreren Browsern (z.B. mit Desktop-Browsern und mit sprachgesteuerten Browsern), andere Nutzer verwenden vielleicht eines der noch in der Entwicklung befindlichen neuen PC-Systeme (Handheld, sprachgesteuerte PCs oder PC-Systeme in Kraftfahrzeugen), und wieder andere Nutzer greifen unter besonderen Umgebungsbedingungen auf Webseiten zu (z.B. in Umgebungen, in denen die Systeme nicht mit den Händen bedient werden können, in Umgebungen mit hohem Geräuschpegel oder in zu schwach oder zu stark belichteten Räumen).

Konformitätsstufen A, AA und AAA

Die WAI unterscheidet die Konformität mit den Leitlinien nach drei Stufen: Im allgemeinen werden diese Stufen als A, AA und AAA bezeichnet. Diese Stufen sollen im folgenden beschrieben werden:

PRIORITÄT 1 (Stufe A): Die Entwickler von Web-Inhalten müssen diese Checkpunkte erfuellen. Ansonsten wird mindestens eine Nutzergruppe nicht auf die im betreffenden Dokument enthaltenen Informationen zugreifen können. Die Erfuellung dieser Checkpunkte ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass verschiedene Nutzergruppen Web-Dokumente überhaupt nutzen können.

PRIORITÄT 2 (Stufe AA): Die Entwickler von Web-Inhalten sollten diese Checkpunkte erfuellen. Ansonsten wird mindestens eine Nutzergruppe Schwierigkeiten haben, auf die im betreffenden Dokument enthaltenen Informationen zuzugreifen. Die Erfuellung dieses Checkpunkts wird erhebliche Hindernisse für den Zugriff auf die betreffenden Web-Dokumente beseitigen.

PRIORITÄT 3 (Stufe AAA): Die Entwickler von Web-Inhalten können diese Checkpunkte erfuellen. Wenn diese Checkpunkte nicht beachtet werden, wird mindestens eine Nutzergruppe gewisse Schwierigkeiten haben, auf die im betreffenden Dokument enthaltenen Informationen zuzugreifen. Die Erfuellung dieses Checkpunkts wird den Zugang zu Web-Dokumenten verbessern.

Einhaltung der Leitlinien

Für Webseiten, die gemäß den Leitlinien entwickelt wurden, kann die Konformität mit den Leitlinien auf den betreffenden Seiten erklärt werden. Die Erklärung kann in Form eines ,Labels" gestaltet werden. In Webseiten eingefügt, kann dieses ,Label" Aufschluss darüber geben, in welchem Umfang die Webseiten nach den betreffenden Kriterien gestaltet wurden. Die Leitlinien sehen folgende Regelung vor:

,Wird auf Konformität mit diesem Dokument Anspruch erhoben, so muss dies in einer der folgenden Formen geschehen.

Form 1: Geben Sie an:

Den Titel der Leitlinien: 'Web Content Accessibility Guidelines 1.0'

Die URL der Leitlinien: http://www.w3.org/TR/1999/WAI-WEBCONTENT-19990505

Die erfuellte Konformitätsstufe: 'A', 'AA' oder 'AAA'

Den Umfang, in dem der Anspruch erhoben wird (z.B. Seite, Web-Präsenz oder ein definierter Teil einer Web-Präsenz

Beispiel für Form 1:

Diese Seite entspricht den ,Web Content Accessibility Guidelines 1.0" des W3C, verfügbar unter http://www.w3.org/TR/1999/WAI-WEBCONTENT-19990505, Stufe AA.

Form 2: ,Fügen Sie jeder Seite, die Anspruch auf Konformität erhebt, eines der drei Icons des W3C hinzu und verknüpfen Sie das Icon über einen Link mit der entsprechenden Erläuterung des W3C. Informationen über die Icons und darüber, wie sie in Seiten eingefügt werden können, sind verfügbar unter [WCAG-ICONS]" [12].

[12] WAI-ICONS: http://www.w3.org/TR/WAI-WEBCONTENT/ - ref-WCAG-ICONS

Durchführung von Validierungen anhand der Leitlinien

Die Zugangsmerkmale bereits bestehender Webseiten kann mit verschiedenen Software-Werkzeuge bewertet werden. Diese Werkzeuge zur halbautomatischen Bewertung der Möglichkeiten des Internet-Zugangs sind auf den Webseiten der Web-Zugangsinitiative genannt [13].

[13] Werkzeuge zur Bewertung, Reparatur und Konvertierung von Webseiten: http://www.w3.org/WAI/ER/existingtools.html

Die Bewertung der Zugangsmöglichkeiten kann mit entsprechenden Werkzeugen teilweise automatisch vorgenommen werden, sollte aber auch einer persönlichen Überprüfung unterzogen werden. In den Leitlinien wird ausdrücklich erklärt, dass automatische Verfahren im allgemeinen einerseits schnell und bequem zu handhaben seien, andererseits aber nicht alle Zugangsaspekte berücksichtigen können. Die persönliche Überprüfung dagegen kann z.B. sicherstellen, dass Faktoren wie eine klare Sprache und einfache Navigationsstrukturen in die Bewertung einbezogen werden. Die Validierung sollte möglichst früh in der Entwicklung einer Web-Präsenz erfolgen. Frühzeitig erkannte Zugangsprobleme sind leichter abzustellen bzw. zu vermeiden. Weitere Werkzeuge ermöglichen die Reparatur von Webseiten und die Konvertierung von Webseiten in gut zugängliche Formate (z.B. die Konvertierung von Textinformationen in ein Format, das mit einem gewöhnlichen Bildschirmleser gelesen werden kann). Diese Werkzeuge sind unter der Web-Adresse der WAI zusammengestellt.

Werkzeuge zur automatischen Erstellung zugänglicher Webseiten

Ergänzend zur Überprüfung bereits bestehender Webseiten hat sich die WAI mit der Entwicklung von Leitlinien für Werkzeuge beschäftigt, die Web-Designern die Erstellung leicht zugänglicher Webseiten von Anfang an erleichtern. Durch den Einsatz dieser Werkzeuge bereits im Anfang der Entwicklung einer Web-Präsenz verringert sich der Aufwand für die Validierung von Zugangsmerkmalen erheblich, wenngleich nicht völlig auf eine Bewertung verzichtet werden kann. Daher hat die WAI ,Leitlinien für das Design zugänglicher Werkzeuge zur Seitenerstellung" (Authoring Tool Accessibility Guidelines ((ATAG)) 1.0 entwickelt und arbeitet zurzeit an einer Reihe ergänzender und entsprechender Verfahren. Außerdem arbeitet die WAI mit Entwicklern von Mainstream-Software zusammen, um diese zur Anwendung der ,Leitlinien für das Design zugänglicher Werkzeuge zur Seitenerstellung" (ATAG) in ihnen jeweiligen Autorenwerkzeugen zu bewegen. Als Autorenwerkzeuge werden WYSIWYG-Editoren, HTML-Konvertierungswerkzeuge, Datenbank-Werkzeuge und Werkzeuge zur Verwaltung von Web-Präsenzen bezeichnet.

ANHANG 2: Ermöglichung des Zugangs zu Webseiten [14]

[14] Weitere Hinweise siehe Seite Quick Tips unter http://www.w3.org/WAI/References/QuickTips/

Die WAI hat zehn ,Kurztipps" (Quick Tips) für Web-Designer entwickelt. Sie verweisen auf die elementarsten Lösungen für den Zugang zu Webseiten und stehen in mehreren Sprachen im Miniaturformat zur Verfügung. Die Kurztipps sind eine handliche Gedächtnisstütze, bieten jedoch keine umfassende Lösung für den Zugang zu Webseiten. Daher sind bei der Entwicklung von Webseiten unbedingt die Leitlinien einzusehen [15].

[15] Der vollständige Text der Zugangsleitlinien für Web-Inhalte 1.0 im Rahmen der Web-Zugangsinitiative des World Wide Web Consortium ist unter http://www.w3.org/Consortium/Offices/Germany/Trans/WAI/webinhalt.html verfügbar.

Im folgenden werden diese Tipps als wörtliche Zitate dargestellt. Anschließend werden die Empfehlungen der einzelnen Zitate jeweils in vereinfachter Form und in weniger technischer Sprache erläutert.

KURZTIPPS DES W3C ZUR VERBESSERUNG DES ZUGANGS ZU WEBSEITEN

Web-Zugangsinitiative

VOLLSTÄNDIGER TEXT DER LEITLINIEN UND CHECKLISTE: WWW.W3.ORG/WAI

* Bilder und Animationen: Beschreiben Sie die Funktionen jeder Anzeige mit alt-Attributen.

* Image-Maps: Verwenden Sie nutzerseitige MAP-Elemente und Text für Hotspots.

* Multimedia: Untertitel und Transkriptionen für Audio, Deskriptionen für Video.

* Hypertext-Links: Link-Text sollte verständlich sein, wenn nicht im Textzusammenhang gelesen. Vermeiden Sie z.B. ,hier klicken".

* Aufbau der Seite: Verwenden Sie Überschriften, Listen und eine klare Gliederung. Wenn möglich, formatieren Sie mit CSS14.

* Diagramme: Zusammenfassung oder Verwendung des longdesc-Attributs.

* Skripte, Applets und Plug-ins: Für den Fall, dass diese nicht zugänglich sind oder nicht unterstützt werden, stellen Sie Alternativen zur Verfügung.

* Frames (Rahmen): Verwenden Sie Noframes und verständliche Titel.

* Tabellen: Sollten Zeile für Zeile lesbar sein. Fassen sie sich kurz.

* Überprüfen Sie die Seite. Validieren Sie. Halten Sie sich an die Checkliste und die Leitlinien unter http://www.w3.org/TR/WCAG.

1 Cascading style sheets

© W3C (MIT, INRIA, Keio) 2001/01

Nachfolgend wird ein Überblick über die gemeinsamen Aspekte des Zugangs zu Webseiten vermittelt.

* Bilder und Animationen: Beschreiben Sie die Funktionen jeder Anzeige mit alt-Attributen.

Geben Sie für alle Bilder und Animationen auf Webseiten eine kurze Textbeschreibung der Funktion der jeweiligen Bilder in den Code der betreffenden Seite ein. Dann können besondere behindertengerechte Oberflächen, die vielleicht von Nutzern mit eingeschränktem Sehvermögen eingesetzt werden, aus diesen alternativen Informationen die gleichen Inhalte verfügbar machen, die ansonsten weltweit für Nutzer ohne Behinderungen zugänglich sind. Diese Verfahren sind auch hilfreich für Nutzer, die alternative Systeme wie z.B. PDAs (Personal Digital Assistants), Mobiltelefone der dritten Generation oder reine Text-Browser verwenden. (Letzteres kommt z.B. häufig bei Nutzern mit langsamen Internetverbindungen vor.)

* Image-Maps: Verwenden Sie nutzerseitige MAP-Elemente und Text für Hotspots.

Eine Image Map ist ein Bild, das in Bereiche mit zugehörigen Aktionen unterteilt wurde. Bei Auswahl eines Bereichs kann eine Aktion eintreten, z.B. der Link zu einer anderen Seite verfolgt werden. "Nutzerseitige" Image Maps stellen diese Aktivität den Hilfstechnologien zur Verfügung, im Gegensatz zu serverseitigen Image Maps, wo sie nicht für Hilfstechnologien zugänglich ist.

* Multimedia. Untertitel und Transkriptionen für Audio, Deskriptionen für Video.

Bei allen Multimedia-Elementen auf einer Web-Seite sind für die jeweilige Seite bzw. für untergeordnete Seiten Überschriften und Transkriptionen von Audiodateien und Beschreibungen von Videodateien zu integrieren. So ist sichergestellt, dass auch Nutzer, die die Multimedia-Inhalte nicht sehen oder hören können, Zugang zum betreffenden Inhalt haben.

* Hypertext-Links: Link-Text sollte verständlich sein, wenn nicht im Textzusammenhang gelesen. Vermeiden Sie z.B. ,hier klicken".

Definieren Sie für jede Verknüpfung auf einer Seite einen sinnvollen Text, der durch Klicken aktiviert werden kann, und der auch dann noch einen Sinn ergibt, wenn die übrigen Sätze oder das Seitenlayout nicht mehr verfügbar sind. In behindertengerechten Oberflächen kann häufig ein Modus aktiviert werden, in dem alle verwendeten Verknüpfungen zusammengestellt sind. Diese Funktion kann auch genutzt werden, um die Navigation mit dem Browser zu beschleunigen. Außerdem erfolgt die Kommunikation mit dem Nutzer bei behindertengerechten Oberflächen in der Regel zwangsläufig langsamer (etwa durch Sprachausgabe oder durch die Darstellung in Braille-Schrift); daher dauert das 'Lesen' einer vollständigen Seite sehr lange. Und schließlich sollte die Aufforderung ,Hier klicken" vermieden werden.

* Seitenaufbau: Verwenden Sie Überschriften, Listen und eine klare Gliederung. Wenn möglich, formatieren Sie mit [16]SS16.

[16] Cascading Style Sheets (CSS)

Wählen Sie klare und konsequente Strukturen für die Darstellung der Informationen auf Webseiten, damit die Inhalte auch nach dem Wechsel auf andere Seiten einer Web-Präsenz leicht zu verstehen und aufzunehmen sind. Verwenden Sie spezielle Codes zum Erzeugen dieser Struktur auf der Seite ("structural markup") und trennen Sie die Codes für Inhalt und Format, so dass Hilfstechnologien problemlos durch Inhalt und Struktur navigieren können. Dieses Konzept wird sich auch insofern als vorteilhaft erweisen, als es den Übergang zur bevorstehenden neuen Generation von Darstellungssystemen vorbereitet.

* Grafiken und Diagramme: Verwenden Sie Kurzbeschreibungen oder das longdesc-Attribut.

Für jede Grafik und für jedes Diagramm auf einer Seite ist eine kurze Textbeschreibung einzufügen; alternativ kann auch eine Textbeschreibung in den Seitenquelltext aufgenommen werden, damit diese Beschreibung leicht von einer behindertengerechten Oberfläche erfasst und nicht visuell oder grafisch dargestellt werden muss.

* Skripte, Applets und Plug-ins: Für den Fall, dass diese nicht zugänglich sind oder nicht unterstützt werden, stellen Sie Alternativen zur Verfügung.

Um dynamische Effekte oder aktive Funktionen in eine Seite einzubinden oder um die Interaktivität von Internetanwendungen zu verbessern, kann in den Seiten 'gespeicherte Intelligenz' (in Form so genannter 'Skripte', 'Applets' oder 'Plug-ins') definiert werden. Diese Informationen müssen verarbeitet und entsprechend vom Browser des jeweiligen Nutzers ,verstanden" werden. Da diese Aktionen mit behindertengerechten Oberflächen und selbst mit einigen Browsern nicht unbedingt dargestellt werden können, ist grundsätzlich ein alternatives Konzept zur Darstellung der betreffenden Inhalte in den Quelltext der jeweiligen Seiten einzubinden.

* Frames (Rahmen): Verwenden Sie Noframes und verständliche Titel.

Seitenlayouts können aus 'Frames' aufgebaut werden, deren Inhalte durch Interaktion mit den Nutzern unabhängig von einander aktualisiert werden können. In die Layoutcodes der Seiten sind eine Beschreibung und ein sinnvoller Name für die einzelnen Fragen aufzunehmen. So können Hilfstechnologien Informationen liefern, anhand derer der Nutzer die Verbindung zwischen den Frames und ihren Inhalten herstellen kann.

* Tabellen: Sie sollten Zeile für Zeile lesbar sein. Fassen Sie sich kurz.

Zweidimensional strukturierte Informationen sind stark visuell ausgerichtet. In den derzeit verfügbaren behindertengerechten Oberflächen werden Tabellen in Text transkribiert, der zeilenweise gelesen wird. Die Wirksamkeit dieses Ansatzes können Sie verbessern, indem Sie eine Zusammenfassung des Inhaltes der Tabelle einfügen und sinnvolle Spaltenüberschriften und Zeilentitel definieren. Nach Möglichkeit sollte darauf verzichtet werden, Tabellen einzusetzen, da zurzeit noch keine Webseiten-Funktionen zur Beschreibung mehrspaltiger Seitenlayouts zur Verfügung stehen. Die meisten kommerziellen Web-Browser unterstützen inzwischen neue Technologien, mit denen die Entwickler von Webseiten Seiteninhalte von der Darstellung der Seiten trennen können (durch so genannte ,Cascading Style Sheets").

* Überprüfen Sie die Seite. Validieren Sie. Verwenden Sie die unter http://www.w3.org/TR/WCAG beschriebene Software und Leitlinien.

Unterziehen Sie Ihre Arbeit einer Qualitätskontrolle, indem Sie den mit den eingesetzten Autorenwerkzeugen generierten Quelltext überprüfen; dazu können sie kostenlos angebotene Validierungswerkzeuge einsetzen und versuchen, die generierten Seiten in Browsern zu öffnen, die ausschließlich Text darstellen können.

Anhang 3: Tabelle zur Übernahme und Umsetzung der Leitlinien in den Mitgliedstaaten

Die folgende Tabelle beruht auf Material, das von den Mitgliedstaaten übermittelt und zuletzt am 17. Juli 2001 aktualisiert wurde. Die im Rahmen der Aktivitäten in Verbindung mit eEurope eingerichtete Tabelle wird ständig gepflegt und aktualisiert.

Übernahme der Leitlinien [17] für öffentliche Webseiten

[17] In dieser Tabelle (ebenso wie im übrigen Text) werden die Zugangsleitlinien für Web-Inhalte 1.0 des W3C und der WAI als Leitlinien bezeichnet.

A: Die Leitlinien sind Gegenstand der Arbeitsgruppe zu Web-basierten Anwendungen, die mit dem Beratungsausschuss für Informationstechnologie verbunden ist.

B: Der Zugang zu Webseiten wurde in das Konzept der elektronischen Verwaltung aufgenommen; detaillierte Spezifikationen wurden jedoch noch nicht behandelt.

Der Zugang war bereits ein Thema in den von der flämischen Regierung geförderten und bis zum Jahre 2001 vorgesehenen Tele-Administrationsprojekten (siehe http://www.vlaanderen.be/ned/sites/teleadmin/). Die Forschungsgruppe Dokumentarchitekturen der Katholieke Universiteit Leuven (siehe http://go.to/docarch) sollte die Projekte im Bereich der Tele-Administration in Fragen des Zugangs betreuen. Die Leitlinien für den Zugang zu Webseiten wurden empfohlen.

Im April 2001 hat die Nichtregierungsorganisation Blindenzorg Licht en Liefde ein Logo für blinde Surfer und für Webseiten in niederländischer Sprache entwickelt. Dieses Logo wird eingebunden, nachdem die gesamte Web-Präsenz von einem Nutzer auf Einhaltung der Leitlinien geprüft wurde. Nähere Informationen zum Logo werden in Kürze unter http://www.blindenzorglichtenliefde.be verfügbar sein.

D: Die Bundesregierung und die Landesregierungen bereiten die Übernahme der Leitlinien vor. Bei der Unterstützung dieses Vorgangs nehmen die nichtstaatlichen Organisationen und Initiativen, insbesondere aus dem Bereich der Behinderten, eine besondere Funktion wahr.

DK: Die Leitlinien wurden in die nationalen Leitlinien für die Entwicklung zugänglicher Webseiten, in Normen für den Zugang zu öffentlichen Webseiten und in beratende Aktivitäten öffentlicher Webmaster untereinander einbezogen. Sie wurden ferner bei der Bereitstellung von Informationen über zugängliche Web-Gestaltungen für Web-Designer zugrunde gelegt. Der Zugang zu öffentlichen Webseiten in verschiedenen Bereichen wird überprüft; die Ergebnisse dieser Bewertung werden im Web unter http://www.bedstpaanettet.dk veröffentlicht. Alle öffentlichen Webseiten werden drei Jahre lang überprüft; die letzte Prüfung findet im August 2001 statt. Nutzergruppen, in denen auch Behinderte vertreten sind, wirken an der Bewertung der öffentlichen Webseiten mit. Für beispielhaft gut zugängliche Webseiten wurde ein nationaler Preis ausgesetzt. Dieser Preis kann für kommerzielle wie auch für öffentliche Webseiten gleichermaßen vergeben werden.

EL: Die offizielle Übernahme der Leitlinien und ein Plan zur praktischen Umsetzung bei bestehenden und noch einzurichtenden öffentlichen Webseiten werden zurzeit unter der Schirmherrschaft des Sekretärs für Angelegenheiten der Informationsgesellschaft des griechischen Wirtschaftsministeriums erwogen.

E: Die WAI wird vom Parlament geprüft; eine Arbeitsgruppe Normen befasst sich zurzeit mit den Leitlinien. Eine Gruppe des Ministerio de Trabajo y Asuntos Sociales unterstützt die Erstellung zugänglicher Webseiten anhand der Leitlinien.

FIN: Die Leitlinien wurden im Dezember 2000 im Rahmen der Empfehlungen für die öffentliche Verwaltung in den ,Leitlinien JHS 129" zur Entwicklung elektronischer Dienste des Innenministeriums angenommen (siehe http://www.intermin.fi/juhta/suositukset/jhs129.htm).

JHS129 betont die Wichtigkeit eines gleichberechtigten Zugangs unterschiedlicher Nutzer unter Anwendung unterschiedlicher Technologien; die Überprüfung von Webseiten mit verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen wird vorgeschrieben; spezifische Empfehlungen für die Entwicklung von Webseiten werden formuliert, und es wird zur Auflage gemacht, dass Alternativen zu den im Web eingerichteten öffentlichen Diensten bestehen müssen (z.B. in Telefondiensten).

F: Mit der Übernahme der verwaltungstechnischen Leitlinien (Circulaire) hat die 'Mission pour les Technologies de l'Information et de la Communication' (MTIC) des Premierministers am 12. Oktober 1999 Normen für den Zugang zu öffentlichen Webseiten vorgelegt. Diese Aktion soll die folgende Dokumentation sowie die im folgenden genannten Werkzeuge durch im öffentlichen Sektor tätige Webmaster fördern; Dokumentation und Werkzeuge sind bereits unter der MITIC-Web-Adresse verfügbar:

- 'circulaire' zu Internet-Sites öffentlicher Dienste und Verwaltungen;

- Empfehlung des W3C zu den Leitlinien;

- BrailleNet-Weißbuch mit dem Titel ,Pour un Web plus accessible";

- der kostenlose Web-Browser Braillesurf;

- Werkzeuge zur Überprüfung des Zugangs zu Webseiten;

- die vorhandenen Labels;

- Empfehlungen des Europarats.

I: Am 13. März 2001 unterzeichnete das Ministro della funzione pubblica eine Kabinettsentschließung mit dem Titel ,Linee Guida per l'organizzazione, l'usabilità e l'accessibilità dei siti Web delle Pubbliche Amministrazioni". Entsprechende Texte sind über die folgenden Webseiten abrufbar:

Http://www.funzionepubblica.it/download/pdf/accessibilita.pdf

Http://www.governo.it/sez_dossier/linee_web/direttiva.html

Dieses Dokument wurde von einer interministeriellen Arbeitsgruppe entwickelt, die im September 2000 gebildet wurde mit dem Ziel, nationale Leitlinien für den Zugang zu Webseiten öffentlicher Verwaltungen und deren Verwendbarkeit nach den Leitlinien (WCAG 1.0) zu erarbeiten und die Anwendung des Programms eEurope in Bezug auf den Zugang zu Webseiten im Rahmen des italienischen Plans für die elektronische Verwaltung zu fördern.

Eine weitere Arbeitsgruppe wurde im Juli 2000 von der Behörde für Informationstechnologie in der öffentlichen Verwaltung (AIPA) eingesetzt, um Initiativen zu planen, mit denen der Zugang zu öffentlichen Webseiten sowie zu Hard- und Software-Komponenten gefördert und vereinfacht werden soll, die für die Aktivitäten der Ministerien in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden.

2001 wurde eine nationale Konferenz zu diesem Thema veranstaltet und eine CD-ROM herausgegeben.

Weitere Initiativen werden zurzeit von der AIPA-Gruppe geplant: eine Erhebung, verschiedene Vorlagen, kundenspezifische Reparatur-Werkzeuge für bestehende öffentliche Webseiten, eine weitere nationale Konferenz, ein Lehrgang, ein Schulungsplan und eine Bewertung der Auswirkungen des Zugangs auf die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung.

Einige wichtige öffentliche Webseiten wie die der italienischen Regierung (http://www.governo.it) und die des Ministeriums für öffentliche Angelegenheiten (http://www.funzionepubblica.it) wurden völlig neu gestaltet und sind nunmehr zugänglich.

Weitere öffentliche Webseiten wie die Web-Präsenz der Abgeordnetenkammer (http://wai.camera.it) stehen in allgemein zugänglicher Form zur Verfügung.

IRL: Die empfohlenen Leitlinien der Regierung zu Veröffentlichungen von Organisationen des öffentlichen Sektors im Web enthalten auch Zugangsanleitungen. Für die Webseiten aller Ministerien wurde die Erfuellung der Anforderungen von Stufe A bis Ende April 2001 vorgegeben, und die Konformität mit Stufe AA ist für Ende 2001 geplant. Eine Webmaster-Netzgruppe, in der alle Ministerien vertreten sind, arbeitet an der Verwirklichung dieser Ziele.

L: Im Februar 2001 hat die Regierung einen nationalen Aktionsplan angenommen: eLuxembourg. Die Leitlinien werden in das Konzept der elektronischen Verwaltung (als eines der sechs Hauptziele des Programms eLuxembourg) aufgenommen.

NL: Die Leitlinien wurden vom Minister für öffentliche Gesundheit, Soziales und Sport im Februar 2001 empfohlen. Übernahmepläne werden ständig weiterentwickelt.

P: Die Web-Zugangsinitiative wurde im Rahmen der nationalen Initiative für Bürger mit besonderen Bedürfnissen in der Informationsgesellschaft (Iniciativa Nacional para os Cidadãos com Necessidades Especiais na Sociedade da Informação) bereits durch Kabinettsbeschluss 96 im August 1999 und durch Kabinettsbeschluss 97/99 (Zugang zu Webseiten der öffentlichen Verwaltung) angenommen.

Innerhalb des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie wurde eine Zugangseinheit (Unidade Acesso) eingerichtet, die Koordinationsaktivitäten entwickelt und über Projekte im Rahmen der genannten nationalen Initiative (Iniciativa Nacional) informiert sowie sich im Bereich der Aus- und Weiterbildung und in der Förderung von Kompetenzen für Bürger mit besonderen Bedürfnissen engagiert. Die folgenden Aktionen wurden bereits ausgeführt bzw. werden noch ausgeführt:

* Anforderungen hinsichtlich der visuellen Wahrnehmbarkeit,

* Veranstaltung der Konferenz ,Zugang zur öffentlichen Verwaltung im Internet" (November 2000),

* Schulungen zur Gestaltung zugänglicher Webseiten,

* Helpdesk für den Zugang zu Webmastern öffentlicher Webseiten,

* Bericht über den Zugang zu Webseiten der öffentlichen Verwaltung,

* Methoden zur Bewertung des Zugangs zu Webseiten,

* Preis für gute Zugangsmöglichkeiten: Portugal@cessível,

* eine Nutzergruppe,

* eine Zugangsgalerie.

S: Der Zugang zu Informationen wird in der Gesetzesvorlage der Regierung ,Vom Patienten zum Bürger - ein nationaler Aktionsplan für die Behindertenpolitik" berücksichtigt. Darin wird betont, dass der Staat ein Beispiel geben sollte und die öffentlichen Behörden sicherstellen sollten, dass die betreffenden Tätigkeiten, Informationen und Standorte für Behinderte zugänglich sind.

Kürzlich wurde eine Regierungsanordnung erlassen, in der die staatlichen Behörden und deren Zuständigkeit für die Durchführung der Behindertenpolitik aufgeführt sind. Aufgrund dieser Anordnung, die am 1. September 2001 in Kraft tritt, müssen die Behörden ihre Gebäude, Informationen und Aktivitäten für Behinderte zugänglich machen. Zur Frage des Zugangs müssen die Behörden Aktionspläne festlegen. Dabei sollten sie sich auf die Standardregeln der Vereinten Nationen stützen.

Die Leitlinien werden seit Februar 2001 vom Schwedischen Behinderteninstitut empfohlen, das auch Schulungsmaßnahmen zum Zugang zu Webseiten durchführt und für die Leitlinien zuständig ist.

Die schwedische Behörde für administrative Entwicklung stellt in ihrem Bericht ,Kriterien für rund um die Uhr geöffnete Behörden in der vernetzten öffentlichen Verwaltung" fest, dass die Dienste der Behörden für Behinderte möglichst breit angelegt sein und unterschiedliche Sonderbedürfnisse berücksichtigt werden sollten. Die Regierung hat unlängst beschlossen, die Behörde mit der Förderung der Entwicklung von rund um die Uhr geöffneten Behörden zu beauftragen. Dabei sind die Bedürfnisse Behinderter zu berücksichtigen. Keine Bürgergruppe darf ausgeschlossen werden.

UK: Die aktuellen Leitlinien der Webseiten der Regierung des Vereinigten Königreichs wurden Ende 1999 veröffentlicht. Kapitel 4.4 beschäftigt sich mit Fragen des Zugangs und verweist auf die W3C WAI Webseite sowie auf Werkzeuge wie Bobby.

Diese Leitlinien werden zurzeit im eEnvoy-Büro geprüft. Der vorliegende Entwurf kann über http://www.open.gov.uk/dev/neil/ abgerufen werden.

Um über Fragen des Zugangs zu Web-Inhalten aufzuklären, hat das eEnvoy-Büro das Angebot an entsprechenden Informationen erheblich ausgeweitet und für alle neuen oder neu gestalteten Webseiten der Regierung eine bestimmte Konformitätsstufe (Stufe A der Leitlinien) bindend vorgeschrieben. Die entsprechende ministerielle Genehmigung wurde erteilt. Der Entwurf liegt unter http://www.open.gov.uk/dev/neil/guide/chapt-8-4.htm vor.

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