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Document 32022R0428

Verordnung (EU) 2022/428 des Rates vom 15. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

ST/7130/2022/INIT

ABl. L 87I vom 15.3.2022, p. 13–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 15/03/2022

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/428/oj

15.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 87/13


VERORDNUNG (EU) 2022/428 DES RATES

vom 15. März 2022

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/430 des Rates vom 15. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (1),

auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 31. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (2) angenommen.

(2)

Mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden bestimmte im Beschluss 2014/512/GASP (3) des Rates vorgesehene Maßnahmen umgesetzt.

(3)

Am 15. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/430 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP und zur Einführung weiterer Handelsbeschränkungen für Eisen und Stahl sowie für Luxusgüter angenommen.

(4)

Mit dem Beschluss (GASP) 2022/430 wird die Liste der Personen, die mit der russischen Verteidigungs- und Industriebasis in Verbindung stehen, erweitert, denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, auferlegt werden.

(5)

Der Beschluss (GASP) 2022/430 enthält auch Verbote für neue Investitionen in den russischen Energiesektor sowie umfassende Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen für die Energiewirtschaft in Russland, mit Ausnahme der Nuklearindustrie und des nachgelagerten Energietransports.

(6)

Der Beschluss (GASP) 2022/430 verbietet alle Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen, die bereits Refinanzierungsbeschränkungen unterliegen.

(7)

Der Beschluss (GASP) 2022/430 verbietet ferner die Erbringung von Ratingdiensten sowie den Zugang zu Abonnementdiensten im Zusammenhang mit Ratingtätigkeiten für russische Kunden.

(8)

Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten, Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich.

(9)

Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 1 werden folgende Buchstaben angefügt:

„s)

‚Rating‘ ein Bonitätsurteil in Bezug auf ein Unternehmen, einen Schuldtitel oder eine finanzielle Verbindlichkeit, eine Schuldverschreibung, eine Vorzugsaktie oder ein anderes Finanzinstrument oder einen Emittenten derartiger Schuldtitel, finanzieller Verbindlichkeiten, Schuldverschreibungen, Vorzugsaktien oder anderer Finanzinstrumente, das anhand eines festgelegten und definierten Einstufungsverfahrens für Ratingkategorien abgegeben wird;

t)

‚Ratingtätigkeiten‘ die Analyse von Daten und Informationen und die Bewertung, Genehmigung, Abgabe und Überprüfung von Ratings;

u)

‚Energiesektor‘ einen Sektor, der die folgenden Tätigkeiten umfasst, mit Ausnahme ziviler Tätigkeiten im Nuklearbereich:

i)

die Exploration, die Förderung, die Verteilung innerhalb Russlands oder die Gewinnung von Rohöl, Erdgas oder festen fossilen Brennstoffen, die Raffination von Brennstoffen, die Verflüssigung von Erdgas oder die Rückvergasung,

ii)

die Herstellung oder die Verteilung innerhalb Russlands von festen fossilen Brennstoffen, raffinierten Erdölerzeugnissen oder Gas oder

iii)

den Bau von Anlagen oder die Installation von Ausrüstung für die Energie- und Stromerzeugung oder die Bereitstellung von Dienstleistungen, Ausrüstungen oder Technologien für Tätigkeiten im Zusammenhang damit.“

2.

In Artikel 2 Absatz 7 wird folgende Ziffer angefügt:

„iii)

dass der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr der Güter und Technologien nach Absatz 1 oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfen für den Energiesektor bestimmt ist, es sei denn, der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr oder die damit verbundene technische Hilfe oder Finanzhilfe ist nach den Ausnahmen in Artikel 3 Absätze 3 bis 6 erlaubt.“

3.

In Artikel 2a Absatz 7 wird folgende Ziffer angefügt:

„iii)

dass der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr der Güter und Technologien nach Absatz 1 oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfen für den Energiesektor bestimmt ist, es sei denn, der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr oder die damit verbundene technische Hilfe oder Finanzhilfe ist nach den Ausnahmen in Artikel 3 Absätze 3 bis 6 erlaubt.“

4.

Artikel 2b Absatz 1 erhält der einleitende Teil folgende Fassung:

„(1)   In Bezug auf die in Anhang IV aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen dürfen die zuständigen Behörden abweichend von Artikel 2 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 2a Absätze 1 und 2 und unbeschadet der Genehmigungsanforderungen der Verordnung (EU) 2021/821 den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie von in Anhang VII aufgeführten Gütern und Technologien oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe nur genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass“

5.

Artikel 3 erhält folgende Fassung:

„Artikel 3

(1)   Es ist verboten, in Anhang II aufgeführte Güter oder Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland, einschließlich seiner ausschließlichen Wirtschaftszone und seines Festlandsockels, oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.

(2)   Es ist verboten,

a)

für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 oder mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter oder Technologien bereitzustellen,

b)

für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr dieser Güter und Technologien oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen.

(3)   Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Gütern oder Technologien, oder für die Bereitstellung von technischer Hilfe oder Finanzhilfe, die erforderlich sind für

a)

die Beförderung von fossilen Brennstoffen, insbesondere Kohle, Erdöl und Erdgas, aus oder durch Russland in die Union, oder

b)

die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird.

(4)   Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für die Erfüllung – bis zum 17. September 2022 – einer Verpflichtung aus einem Vertrag, der vor dem 16. März 2022 geschlossen wurde, oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung eines solchen Vertrags erforderlich sind, sofern die zuständige Behörde mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unterrichtet wurde.

(5)   Die Verbote gemäß Absatz 2 gelten nicht für die Bereitstellung von Versicherungen oder Rückversicherungen an eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete oder eingetragene juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Bezug auf deren Tätigkeiten außerhalb des Energiesektors Russlands.

(6)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr und die Bereitstellung von technischer Hilfe oder Finanzhilfe genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass

a)

dies für die Sicherstellung der kritischen Energieversorgung in der Union erforderlich ist, oder

b)

dies für die ausschließliche Nutzung durch Organisationen bestimmt ist, die sich im Eigentum oder unter der vollständigen oder teilweisen Kontrolle durch eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete oder eingetragene Organisation oder Einrichtung befinden.

(7)   Der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 6 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“

6.

Artikel 3a erhält folgende Fassung:

„Artikel 3a

(1)   Es ist verboten,

a)

eine neue Beteiligung an einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die nach dem russischen Recht oder dem Recht eines anderen Drittlands gegründet oder eingetragen wurde und die im Energiesektor in Russland tätig ist, zu erwerben oder eine bestehende solche Beteiligung auszuweiten,

b)

neue Darlehen oder Kredite oder sonstige Finanzmittel, einschließlich Eigenkapital, für eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die nach dem russischen Recht oder dem Recht eines anderen Drittlands gegründet oder eingetragen wurde und die im Energiesektor in Russland tätig ist, oder nachweislich für den Zweck der Finanzierung einer solchen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung bereitzustellen oder sich an solchen Vereinbarungen zu beteiligen,

c)

ein neues Gemeinschaftsunternehmen mit einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die nach dem russischen Recht oder dem Recht eines anderen Drittlands gegründet oder eingetragen wurde und die im Energiesektor in Russland tätig ist, zu gründen,

d)

Wertpapierdienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar mit den unter den Buchstaben a, b und c genannten Aktivitäten in Zusammenhang stehen, zu erbringen.

(2)   Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die in Absatz 1 genannten Tätigkeiten genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass

a)

diese für die Sicherstellung der kritischen Energieversorgung in der Union sowie die Beförderung von fossilen Brennstoffen, insbesondere Kohle, Erdöl und Erdgas, aus oder durch Russland in die Union, erforderlich sind, oder

b)

diese ausschließlich eine juristischen Person, Organisation oder Einrichtung betreffen, die im Energiesektor in Russland tätig ist und die sich im Eigentum einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragen Organisation oder Einrichtung befindet.

(3)   Der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 2 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“

7.

Artikel 3e Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Der Netzmanager für die Netzfunktionen des Flugverkehrsmanagements im einheitlichen europäischen Luftraum unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der Umsetzung und Einhaltung von Artikel 3d. Der Netzmanager lehnt insbesondere alle von Luftfahrzeugbetreibern eingereichten Flugpläne ab die auf die Absicht hindeuten, über dem Hoheitsgebiet der Union Tätigkeiten durchzuführen, die einen Verstoß gegen diesen Beschluss darstellen, sodass dem Piloten das Fliegen nicht gestattet wird.“

8.

Die folgenden Artikel werden eingefügt:

„Artikel 3g

(1)   Es ist verboten,

a)

in Anhang XVII aufgeführte Eisen- und Stahlerzeugnisse unmittelbar oder mittelbar in die Union einzuführen, wenn sie

i)

ihren Ursprung in Russland haben oder

ii)

aus Russland ausgeführt wurden,

b)

in Anhang XVII aufgeführte Eisen- und Stahlerzeugnisse, die sich in Russland befinden oder ihren Ursprung in Russland haben, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen,

c)

in Anhang XVII aufgeführte Eisen- und Stahlerzeugnisse zu befördern, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland in ein anderes Land ausgeführt werden;

d)

unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfe, einschließlich Finanzderivaten sowie Versicherungen und Rückversicherungen, im Zusammenhang mit den Verboten gemäß den Buchstaben a, b und c bereitzustellen.

(2)   Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung – bis zum 17. Juni 2022 – von Verträgen, die vor dem 16. März 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.

Artikel 3h

(1)   Es ist verboten, in Anhang XVIII aufgeführte Luxusgüter unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.

(2)   Sofern im Anhang nichts anderes bestimmt ist, gilt das Verbot gemäß Absatz 1 für in Anhang XVIII aufgeführte Luxusgüter, deren Wert 300 EUR je Stück übersteigt.

(3)   Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten oder Partnerländer in Russland oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder für die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter.“

9.

Folgender Artikel wird eingefügt:

„Artikel 5aa

(1)   Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Geschäfte zu tätigen mit

a)

einer in Russland niedergelassenen in Anhang XIX aufgeführten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die sich unter öffentlicher Kontrolle oder zu über 50 % in öffentlicher Inhaberschaft befindet oder bei der Russland und seine Regierung oder Zentralbank das Recht auf Gewinnbeteiligung hat oder Russland und seine Regierung oder Zentralbank andere wesentliche wirtschaftliche Beziehungen unterhält,

b)

einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die außerhalb der Union niedergelassen ist und deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang XIX aufgeführten Organisationen gehalten werden, oder

c)

einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b aufgeführten Organisationen handelt.

(2)   Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für die Erfüllung – bis zum 15. Mai 2022 – von Verträgen, die vor dem 16. März 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.

(3)   Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für:

a)

Transkationen, die unbedingt erforderlich sind für den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von fossilen Brennstoffen, insbesondere Kohle, Erdöl und Erdgas sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union,

b)

Transaktionen in Zusammenhang mit Energieprojekten außerhalb Russlands, in denen eine in Anhang XIX aufgeführte juristische Person, Organisation oder Einrichtung Minderheitsgesellschafter ist.“

10.

Folgender Artikel wird eingefügt:

„Artikel 5j

(1)   Ab dem 15. April 2022 ist es verboten, russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen Personen oder in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Ratingdienste zu erbringen.

(2)   Ab dem 15. April 2022 ist es verboten, russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen Personen oder in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Zugang zu Abonnementdiensten im Zusammenhang mit Ratingtätigkeiten zu gewähren.

(3)   Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats und für natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats verfügen.“

11.

Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

„a)

juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die in den Anhängen III, IV, V, VI, XII, XIII, XIV, XV oder XIX aufgeführt oder in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b oder c, Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b oder c, Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c oder d, Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b oder c, Artikel 5a Buchstabe a, b oder c, Artikel 5aa Buchstabe b oder c, Artikel 5h oder Artikel 5j genannt sind,“

12.

Artikel 12 erhält folgende Fassung:

„Artikel 12

Es ist verboten, sich wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten zu beteiligen, mit denen die Umgehung der in dieser Verordnung vorgesehen Verbote bezweckt oder bewirkt wird.“

13.

Anhang IV wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.

14.

Die Anhänge XVII, XVIII und XIX werden gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung angefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 15. März 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J.-Y. LE DRIAN


(1)   ABl. L 87 I vom 15.3.2022.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1).

(3)  Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).


ANHANG I

In Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden Einträge für die folgenden natürlichen Personen und Einrichtungen eingefügt:

 

„Amur Shipbuilding Factory PJSC

 

AO Center of Shipbuilding and Ship Repairing JSC

 

AO Kronshtadt

 

Avant Space LLC

 

Baikal Electronics

 

Center for Technological Competencies in Radiophtonics

 

Central Research and Development Institute Tsiklon

 

Crocus Nano Electronics

 

Dalzavod Ship-Repair Center

 

Elara

 

Electronic Computing and Information Systems

 

ELPROM

 

Engineering Center Ltd.

 

Forss Technology Ltd.

 

Integral SPB

 

JSC Element

 

JSC Pella-Mash

 

JSC Shipyard Vympel

 

Kranark LLC

 

Lev Anatolyevich Yershov (Ershov)

 

LLC Center

 

MCST Lebedev

 

Miass Machine-Building Factory

 

Microelectronic Research and Development Center Novosibirsk

 

MPI VOLNA

 

N. A. Dollezhal Order of Lenin Research and Design Institute of Power Engineering

 

Nerpa Shipyard

 

NM-Tekh

 

Novorossiysk Shipyard JSC

 

NPO Electronic Systems

 

NPP Istok

 

NTC Metrotek

 

OAO GosNIIkhimanalit

 

OAO Svetlovskoye Predpriyatiye Era

 

OJSC TSRY

 

OOO Elkomtekh (Elkomtex)

 

OOO Planar

 

OOO Sertal

 

Photon Pro LLC

 

PJSC Zvezda

 

Production Association Strela

 

Radioavtomatika

 

Research Center Module

 

Robin Trade Limited

 

R. Ye. Alekseyev Central Design Bureau for Hydrofoil Ships

 

Rubin Sever Design Bureau

 

Russian Space Systems

 

Rybinsk Shipyard Engineering

 

Scientific Research Institute of Applied Chemistry

 

Scientific-Research Institute of Electronics

 

Scientific Research Institute of Hypersonic Systems

 

Scientific Research Institute NII Submikron

 

Sergey IONOV

 

Serniya Engineering

 

Severnaya Verf Shipbuilding Factory

 

Ship Maintenance Center Zvezdochka

 

State Governmental Scientific Testing Area of Aircraft Systems (GkNIPAS)

 

State Machine Building Design Bureau Raduga Bereznya

 

State Scientific Center AO GNTs RF—FEI A.I. Leypunskiy Physico-Energy Institute

 

State Scientific Research Institute of Machine Building Bakhirev (GosNIImash)

 

Tomsk Microwave and Photonic Integrated Circuits and Modules Collective Design Center

 

UAB Pella-Fjord

 

United Shipbuilding Corporation JSC “35th Shipyard”

 

United Shipbuilding Corporation JSC “Astrakhan Shipyard”

 

United Shipbuilding Corporation JSC “Aysberg Central Design Bureau”

 

United Shipbuilding Corporation JSC “Baltic Shipbuilding Factory”

 

United Shipbuilding Corporation JSC “Krasnoye Sormovo Plant OJSC”

 

United Shipbuilding Corporation JSC SC “Zvyozdochka”

 

United Shipbuilding Corporation “Pribaltic Shipbuilding Factory Yantar”

 

United Shipbuilding Corporation “Scientific Research Design Technological Bureau Onega”

 

United Shipbuilding Corporation “Sredne-Nevsky Shipyard”

 

Ural Scientific Research Institute for Composite Materials

 

Urals Project Design Bureau Detal

 

Vega Pilot Plant

 

Vertikal LLC

 

Vladislav Vladimirovich Fedorenko

 

VTK Ltd

 

Yaroslavl Shipbuilding Factory

 

ZAO Elmiks-VS

 

ZAO Sparta

 

ZAO Svyaz Inzhiniring“


ANHANG II

Die folgenden Anhänge werden angefügt:

„ANHANG XVII

LISTE DER EISEN- UND STAHLERZEUGNISSE NACH ARTIKEL 3g

KN-/TARIC-Codes

Bezeichnung der Güter

7208 10 00

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7208 25 00

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7208 26 00

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7208 27 00

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7208 36 00

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7208 37 00

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7208 38 00

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7208 39 00

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7208 40 00

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7208 52 99

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7208 53 90

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7208 54 00

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7211 14 00

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7211 19 00

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7212 60 00

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7225 19 10

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7225 30 10

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7225 30 30

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7225 30 90

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7225 40 15

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7225 40 90

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7226 19 10

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7226 91 20

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7226 91 91

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7226 91 99

Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

7209 15 00

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7209 16 90

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7209 17 90

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7209 18 91

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7209 25 00

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7209 26 90

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7209 27 90

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7209 28 90

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7209 90 20

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7209 90 80

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7211 23 20

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7211 23 30

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7211 23 80

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7211 29 00

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7211 90 20

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7211 90 80

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7225 50 20

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7225 50 80

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7226 20 00

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7226 92 00

Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

7209 16 10

Elektrobleche (andere als GOES)

7209 17 10

Elektrobleche (andere als GOES)

7209 18 10

Elektrobleche (andere als GOES)

7209 26 10

Elektrobleche (andere als GOES)

7209 27 10

Elektrobleche (andere als GOES)

7209 28 10

Elektrobleche (andere als GOES)

7225 19 90

Elektrobleche (andere als GOES)

7226 19 80

Elektrobleche (andere als GOES)

7210410020

Bleche mit metallischem Überzug

7210410030

Bleche mit metallischem Überzug

7210490020

Bleche mit metallischem Überzug

7210490030

Bleche mit metallischem Überzug

7210610020

Bleche mit metallischem Überzug

7210610030

Bleche mit metallischem Überzug

7210690020

Bleche mit metallischem Überzug

7210690030

Bleche mit metallischem Überzug

7212300020

Bleche mit metallischem Überzug

7212300030

Bleche mit metallischem Überzug

7212506120

Bleche mit metallischem Überzug

7212506130

Bleche mit metallischem Überzug

7212506920

Bleche mit metallischem Überzug

7212506930

Bleche mit metallischem Überzug

7225920020

Bleche mit metallischem Überzug

7225920030

Bleche mit metallischem Überzug

7225990011

Bleche mit metallischem Überzug

7225990022

Bleche mit metallischem Überzug

7225990023

Bleche mit metallischem Überzug

7225990041

Bleche mit metallischem Überzug

7225990045

Bleche mit metallischem Überzug

7225990091

Bleche mit metallischem Überzug

7225990092

Bleche mit metallischem Überzug

7225990093

Bleche mit metallischem Überzug

7226993010

Bleche mit metallischem Überzug

7226993030

Bleche mit metallischem Überzug

7226997011

Bleche mit metallischem Überzug

7226997013

Bleche mit metallischem Überzug

7226997091

Bleche mit metallischem Überzug

7226997093

Bleche mit metallischem Überzug

7226997094

Bleche mit metallischem Überzug

7210 20 00

Bleche mit metallischem Überzug

7210 30 00

Bleche mit metallischem Überzug

7210 90 80

Bleche mit metallischem Überzug

7212 20 00

Bleche mit metallischem Überzug

7212 50 20

Bleche mit metallischem Überzug

7212 50 30

Bleche mit metallischem Überzug

7212 50 40

Bleche mit metallischem Überzug

7212 50 90

Bleche mit metallischem Überzug

7225 91 00

Bleche mit metallischem Überzug

7226 99 10

Bleche mit metallischem Überzug

7210410080

Bleche mit metallischem Überzug

7210490080

Bleche mit metallischem Überzug

7210610080

Bleche mit metallischem Überzug

7210690080

Bleche mit metallischem Überzug

7212300080

Bleche mit metallischem Überzug

7212506180

Bleche mit metallischem Überzug

7212506980

Bleche mit metallischem Überzug

7225920080

Bleche mit metallischem Überzug

7225990025

Bleche mit metallischem Überzug

7225990095

Bleche mit metallischem Überzug

7226993090

Bleche mit metallischem Überzug

7226997019

Bleche mit metallischem Überzug

7226997096

Bleche mit metallischem Überzug

7210 70 80

Bleche mit organischem Überzug

7212 40 80

Bleche mit organischem Überzug

7209 18 99

Weißblecherzeugnisse

7210 11 00

Weißblecherzeugnisse

7210 12 20

Weißblecherzeugnisse

7210 12 80

Weißblecherzeugnisse

7210 50 00

Weißblecherzeugnisse

7210 70 10

Weißblecherzeugnisse

7210 90 40

Weißblecherzeugnisse

7212 10 10

Weißblecherzeugnisse

7212 10 90

Weißblecherzeugnisse

7212 40 20

Weißblecherzeugnisse

7208 51 20

Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7208 51 91

Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7208 51 98

Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7208 52 91

Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7208 90 20

Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7208 90 80

Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7210 90 30

Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7225 40 12

Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7225 40 40

Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7225 40 60

Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7219 11 00

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

7219 12 10

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

7219 12 90

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

7219 13 10

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

7219 13 90

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

7219 14 10

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

7219 14 90

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

7219 22 10

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

7219 22 90

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

7219 23 00

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

7219 24 00

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

7220 11 00

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

7220 12 00

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

7219 31 00

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7219 32 10

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7219 32 90

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7219 33 10

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7219 33 90

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7219 34 10

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7219 34 90

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7219 35 10

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7219 35 90

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7219 90 20

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7219 90 80

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7220 20 21

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7220 20 29

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7220 20 41

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7220 20 49

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7220 20 81

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7220 20 89

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7220 90 20

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7220 90 80

Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

7219 21 10

Quartobleche aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

7219 21 90

Quartobleche aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

7214 30 00

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7214 91 10

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7214 91 90

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7214 99 31

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7214 99 39

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7214 99 50

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7214 99 71

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7214 99 79

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7214 99 95

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7215 90 00

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7216 10 00

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7216 21 00

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7216 22 00

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7216 40 10

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7216 40 90

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7216 50 10

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7216 50 91

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7216 50 99

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7216 99 00

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7228 10 20

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7228 20 10

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7228 20 91

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7228 30 20

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7228 30 41

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7228 30 49

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7228 30 61

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7228 30 69

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7228 30 70

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7228 30 89

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7228 60 20

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7228 60 80

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7228 70 10

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7228 70 90

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7228 80 00

Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7214 20 00

Betonstabstahl

7214 99 10

Betonstabstahl

7222 11 11

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 11 19

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 11 81

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 11 89

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 19 10

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 19 90

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 20 11

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 20 19

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 20 21

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 20 29

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 20 31

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 20 39

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 20 81

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 20 89

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 30 51

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 30 91

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 30 97

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 40 10

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 40 50

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7222 40 90

Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

7221 00 10

Nicht rostender Walzdraht

7221 00 90

Nicht rostender Walzdraht

7213 10 00

Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7213 20 00

Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7213 91 10

Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7213 91 20

Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7213 91 41

Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7213 91 49

Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7213 91 70

Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7213 91 90

Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7213 99 10

Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7213 99 90

Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7227 10 00

Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7227 20 00

Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7227 90 10

Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7227 90 50

Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7227 90 95

Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

7216 31 10

Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

7216 31 90

Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

7216 32 11

Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

7216 32 19

Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

7216 32 91

Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

7216 32 99

Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

7216 33 10

Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

7216 33 90

Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

7301 10 00

Spundwanderzeugnisse

7302 10 22

Oberbaumaterial für Bahnen

7302 10 28

Oberbaumaterial für Bahnen

7302 10 40

Oberbaumaterial für Bahnen

7302 10 50

Oberbaumaterial für Bahnen

7302 40 00

Oberbaumaterial für Bahnen

7306 30 41

Andere Rohre

7306 30 49

Andere Rohre

7306 30 72

Andere Rohre

7306 30 77

Andere Rohre

7306 61 10

Hohlprofile

7306 61 92

Hohlprofile

7306 61 99

Hohlprofile

7304 11 00

Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

7304 22 00

Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

7304 24 00

Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

7304 41 00

Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

7304 49 10

Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

7304 49 93

Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

7304 49 95

Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

7304 49 99

Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

7304 19 10

Andere nahtlose Rohre

7304 19 30

Andere nahtlose Rohre

7304 19 90

Andere nahtlose Rohre

7304 23 00

Andere nahtlose Rohre

7304 29 10

Andere nahtlose Rohre

7304 29 30

Andere nahtlose Rohre

7304 29 90

Andere nahtlose Rohre

7304 31 20

Andere nahtlose Rohre

7304 31 80

Andere nahtlose Rohre

7304 39 10

Andere nahtlose Rohre

7304 39 52

Andere nahtlose Rohre

7304 39 58

Andere nahtlose Rohre

7304 39 92

Andere nahtlose Rohre

7304 39 93

Andere nahtlose Rohre

7304 39 98

Andere nahtlose Rohre

7304 51 81

Andere nahtlose Rohre

7304 51 89

Andere nahtlose Rohre

7304 59 10

Andere nahtlose Rohre

7304 59 92

Andere nahtlose Rohre

7304 59 93

Andere nahtlose Rohre

7304 59 99

Andere nahtlose Rohre

7304 90 00

Andere nahtlose Rohre

7305 11 00

Große geschweißte Rohre

7305 12 00

Große geschweißte Rohre

7305 19 00

Große geschweißte Rohre

7305 20 00

Große geschweißte Rohre

7305 31 00

Große geschweißte Rohre

7305 39 00

Große geschweißte Rohre

7305 90 00

Große geschweißte Rohre

7306 11 10

Andere geschweißte Rohre

7306 11 90

Andere geschweißte Rohre

7306 19 10

Andere geschweißte Rohre

7306 19 90

Andere geschweißte Rohre

7306 21 00

Andere geschweißte Rohre

7306 29 00

Andere geschweißte Rohre

7306 30 11

Andere geschweißte Rohre

7306 30 19

Andere geschweißte Rohre

7306 30 80

Andere geschweißte Rohre

7306 40 20

Andere geschweißte Rohre

7306 40 80

Andere geschweißte Rohre

7306 50 20

Andere geschweißte Rohre

7306 50 80

Andere geschweißte Rohre

7306 69 10

Andere geschweißte Rohre

7306 69 90

Andere geschweißte Rohre

7306 90 00

Andere geschweißte Rohre

7215 10 00

Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

7215 50 11

Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

7215 50 19

Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

7215 50 80

Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

7228 10 90

Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

7228 20 99

Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

7228 50 20

Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

7228 50 40

Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

7228 50 61

Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

7228 50 69

Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

7228 50 80

Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

7217 10 10

Draht aus nicht legiertem Stahl

7217 10 31

Draht aus nicht legiertem Stahl

7217 10 39

Draht aus nicht legiertem Stahl

7217 10 50

Draht aus nicht legiertem Stahl

7217 10 90

Draht aus nicht legiertem Stahl

7217 20 10

Draht aus nicht legiertem Stahl

7217 20 30

Draht aus nicht legiertem Stahl

7217 20 50

Draht aus nicht legiertem Stahl

7217 20 90

Draht aus nicht legiertem Stahl

7217 30 41

Draht aus nicht legiertem Stahl

7217 30 49

Draht aus nicht legiertem Stahl

7217 30 50

Draht aus nicht legiertem Stahl

7217 30 90

Draht aus nicht legiertem Stahl

7217 90 20

Draht aus nicht legiertem Stahl

7217 90 50

Draht aus nicht legiertem Stahl

7217 90 90

Draht aus nicht legiertem Stahl

ANHANG XVIII

LISTE DER LUXUSGÜTER IM SINNE VON ARTIKEL 3h

ERLÄUTERUNG

Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1), wie in deren Anhang I festgelegt, übernommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung und in den durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassungen jeweils sinngemäß gilt.

1.   Pferde

ex

0101 21 00

reinrassige Zuchttiere

ex

0101 29 90

andere

2.   Kaviar und Kaviarersatz

ex

1604 31 00

Kaviar

ex

1604 32 00

Kaviarersatz

3.   Trüffel und Zubereitungen daraus

ex

0709 56 00

Trüffel

ex

0710 80 69

andere

ex

0711 59 00

andere

ex

0712 39 00

andere

ex

2001 90 97

andere

ex

2003 90 10

Trüffel

ex

2103 90 90

andere

ex

2104 10 00

Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen

ex

2104 20 00

zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen

ex

2106 00 00

Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

4.   Weine (einschließlich Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke

ex

2203 00 00

Bier aus Malz

ex

2204 10 11

Champagner

ex

2204 10 91

Asti spumante

ex

2204 10 93

andere

ex

2204 10 94

Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)

ex

2204 10 96

andere Rebsortenweine

ex

2204 10 98

andere

ex

2204 21 00

in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger

ex

2204 29 00

andere

ex

2205 00 00

Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert

ex

2206 00 00

Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met, Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nichtalkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen

ex

2207 10 00

Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt

ex

2208 00 00

Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke

5.   Zigarren und Zigarillos

ex

2402 10 00

Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend

ex

2402 90 00

andere

6.   Parfüms, Toilettewässer und Kosmetikartikel, einschließlich Schönheits- und Schminkprodukten

ex

3303

Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer)

ex

3304 00 00

Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre

ex

3305 00 00

Zubereitete Haarbehandlungsmittel

ex

3307 00 00

Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften

ex

6704 00 00

Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen

7.   Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel

ex

4201 00 00

Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art

ex

4202 00 00

Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen

ex

4205 00 90

andere

ex

9605 00 00

Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Bekleidung

8.   Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig von dem verwendeten Material)

ex

4203 00 00

Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder

ex

4303 00 00

Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen

ex

6101 00 00

Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103

ex

6102 00 00

Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104

ex

6103 00 00

Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben

ex

6104 00 00

Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen

ex

6105 00 00

Hemden aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben

ex

6106 00 00

Blusen und Hemdblusen, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen

ex

6107 00 00

Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben

ex

6108 00 00

Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen

ex

6109 00 00

T-Shirts und Unterhemden, aus Gewirken oder Gestricken

ex

6110 00 00

Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken

ex

6111 00 00

Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder

ex

6112 11 00

aus Baumwolle

ex

6112 12 00

aus synthetischen Chemiefasern

ex

6112 19 00

aus anderen Spinnstoffen

ex

6112 20 00

Skianzüge

ex

6112 31 00

aus synthetischen Chemiefasern

ex

6112 39 00

aus anderen Spinnstoffen

ex

6112 41 00

aus synthetischen Chemiefasern

ex

6112 49 00

aus anderen Spinnstoffen

ex

6113 00 10

aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906

ex

6113 00 90

andere

ex

6114 00 00

Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken

ex

6115 00 00

Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken)

ex

6116 00 00

Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken

ex

6117 00 00

Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken

ex

6201 00 00

Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203

ex

6202 00 00

Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204

ex

6203 00 00

Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben

ex

6204 00 00

Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen

ex

6205 00 00

Hemden für Männer oder Knaben

ex

6206 00 00

Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen

ex

6207 00 00

Unterhemden, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben

ex

6208 00 00

Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen

ex

6209 00 00

Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder

ex

6210 10 00

aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603

ex

6210 20 00

Andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6201 11 bis 6201 19 genannten Waren

ex

6210 30 00

Andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6202 11 bis 6202 19 genannten Waren

ex

6210 40 00

Andere Kleidung für Männer oder Knaben

ex

6210 50 00

Andere Kleidung für Frauen oder Mädchen

ex

6211 11 00

für Männer oder Knaben

ex

6211 12 00

für Frauen oder Mädchen

ex

6211 20 00

Skianzüge

ex

6211 32 00

aus Baumwolle

ex

6211 33 00

aus Chemiefasern

ex

6211 39 00

aus anderen Spinnstoffen

ex

6211 42 00

aus Baumwolle

ex

6211 43 00

aus Chemiefasern

ex

6211 49 00

aus anderen Spinnstoffen

ex

6212 00 00

Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken

ex

6213 00 00

Taschentücher und Ziertaschentücher

ex

6214 00 00

Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren

ex

6215 00 00

Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals

ex

6216 00 00

Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe

ex

6217 00 00

Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212

ex

6401 00 00

Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist

ex

6402 20 00

Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt

ex

6402 91 00

den Knöchel bedeckend

ex

6402 99 00

andere

ex

6403 19 00

andere

ex

6403 20 00

Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Lederriemen, die über den Spann und um die große Zehe führen

ex

6403 40 00

Andere Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe

ex

6403 51 00

den Knöchel bedeckend

ex

6403 59 00

andere

ex

6403 91 00

den Knöchel bedeckend

ex

6403 99 00

andere

ex

6404 19 10

Pantoffeln und andere Hausschuhe

ex

6404 20 00

Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder

ex

6405 00 00

Andere Schuhe

ex

6504 00 00

Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, auch ausgestattet

ex

6505 00 10

aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 6501 00 00

ex

6505 00 30

Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm

ex

6505 00 90

andere

ex

6506 99 00

aus anderen Stoffen

ex

6601 91 00

Schirme mit Teleskopauszug

ex

6601 99 00

andere

ex

6602 00 00

Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren

ex

9619 00 81

Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder

9.   Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht

ex

5701 00 00

Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

ex

5702 10 00

Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche

ex

5702 20 00

Fußbodenbeläge aus Kokosfasern

ex

5702 31 80

andere

ex

5702 32 00

aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen

ex

5702 39 00

aus anderen Spinnstoffen

ex

5702 41 90

andere

ex

5702 42 00

aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen

ex

5702 50 00

andere, ohne Flor, nicht konfektioniert

ex

5702 91 00

aus Wolle oder feinen Tierhaaren

ex

5702 92 00

aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen

ex

5702 99 00

aus anderen Spinnstoffen

ex

5703 00 00

Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert

ex

5704 00 00

Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert

ex

5705 00 00

andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

ex

5805 00 00

Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und Ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert

10.   Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren

ex

7101 00 00

Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; echte Perlen oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht

ex

7102 00 00

Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst, ausgenommen für industrielle Zwecke

ex

7103 00 00

Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht

ex

7104 91 00

Diamanten, ausgenommen zu industriellen Zwecken

ex

7105 00 00

Staub und Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen

ex

7106 00 00

Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver

ex

7107 00 00

Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug

ex

7108 00 00

Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver

ex

7109 00 00

Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug

ex

7110 11 00

in Rohform oder als Pulver

ex

7110 19 00

andere

ex

7110 21 00

in Rohform oder als Pulver

ex

7110 29 00

andere

ex

7110 31 00

in Rohform oder als Pulver

ex

7110 39 00

andere

ex

7110 41 00

in Rohform oder als Pulver

ex

7110 49 00

andere

ex

7111 00 00

Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug

ex

7113 00 00

Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen

ex

7114 00 00

Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen

ex

7115 00 00

Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen

ex

7116 00 00

Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)

11.   Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel

ex

4907 00 30

Banknoten

ex

7118 10 00

Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel

ex

7118 90 00

andere

12.   Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke

ex

7114 00 00

Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen

ex

7115 00 00

Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen

ex

8214 00 00

Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen)

ex

8215 00 00

Löffel, Gabeln, Schöpfkellen, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren

ex

9307 00 00

Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen

13.   Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden

ex

6911 00 00

Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan

ex

6912 00 23

aus Steinzeug

ex

6912 00 25

aus Steingut oder feinen Erden

ex

6912 00 83

aus Steinzeug

ex

6912 00 85

aus Steingut oder feinen Erden

ex

6914 10 00

aus Porzellan

ex

6914 90 00

andere

14.   Artikel aus Bleikristall

ex

7009 91 00

nicht gerahmt

ex

7009 92 00

gerahmt

ex

7010 00 00

Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken, aus Glas (ohne Ampullen)

ex

7013 22 00

aus Bleikristall

ex

7013 33 00

aus Bleikristall

ex

7013 41 00

aus Bleikristall

ex

7013 91 00

aus Bleikristall

ex

7018 10 00

Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren

ex

7018 90 00

andere

ex

7020 00 80

andere

ex

9405 50 00

nichtelektrische Beleuchtungskörper

ex

9405 91 00

aus Glas

15.   Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 EUR

ex

8414 51

Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger

ex

8414 59 00

andere

ex

8414 60 00

Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger

ex

8415 10 00

zum Einbau in Wände oder Fenster, als Kompaktgeräte oder „Split-Systeme“ (Anlagen aus getrennten Einzelelementen)

ex

8418 10 00

kombinierte Kühl- und Gefrierschränke mit gesonderten Außentüren

ex

8418 21 00

Kompressorkühlschränke

ex

8418 29 00

andere

ex

8418 30 00

Gefrier- und Tiefkühltruhen mit einem Inhalt von 800 l oder weniger

ex

8418 40 00

Gefrier- und Tiefkühlschränke mit einem Inhalt von 900 l oder weniger

ex

8419 81 00

zum Zubereiten heißer Getränke oder zum Kochen oder Wärmen von Speisen

ex

8422 11 00

Haushaltsgeschirrspülmaschinen

ex

8423 10 00

Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen

ex

8443 12 00

Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen

ex

8443 31 00

Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können

ex

8443 32 00

andere Maschinen, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können

ex

8443 39 00

andere

ex

8450 11 00

Waschvollautomaten

ex

8450 12 00

andere Waschmaschinen, mit eingebautem Zentrifugaltrockner

ex

8450 19 00

andere

ex

8451 21 00

mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger

ex

8452 10 00

Haushaltsnähmaschinen

ex

8470 10 00

elektronische Rechenmaschinen, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können, und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionen

ex

8470 21 00

druckende

ex

8470 29 00

andere

ex

8470 30 00

andere Rechenmaschinen

ex

8471 00 00

Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen

ex

8472 90 80

andere

ex

8479 60 00

Verdunstungsluftkühler

ex

8508 11 00

mit einer Leistung von 1 500 W oder weniger und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von 20 l oder weniger

ex

8508 19 00

andere

ex

8508 60 00

andere Staubsauger

ex

8509 80 00

andere Geräte

ex

8516 31 00

Haartrockner

ex

8516 50 00

Mikrowellengeräte

ex

8516 60 10

Vollherde

ex

8516 71 00

Kaffeemaschinen und Teemaschinen

ex

8516 72 00

Brotröster (Toaster)

ex

8516 79 00

andere

ex

8517 11 00

Fernsprechapparate für die drahtgebundene Fernsprechtechnik mit schnurlosem Hörer

ex

8517 13 00

Smartphones

ex

8517 18 00

andere

ex

8517 61 00

Basisstationen

ex

8517 62 00

Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing)

ex

8517 69 00

andere

ex

8526 91 00

Funknavigationsgeräte

ex

8529 10 65

Innenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang, einschließlich Geräteeinbauantennen

ex

8529 10 69

andere

ex

8531 10 00

Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und ähnliche Geräte

ex

8543 70 10

Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen

ex

8543 70 30

Antennenverstärker

ex

8543 70 50

Sonnenbänke, Sonnenlampen und ähnliche Bräunungsgeräte

ex

8543 70 90

andere

ex

9504 50 00

Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30

ex

9504 90 80

andere

16.   Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1 000 EUR

ex

8519 00 00

Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte

ex

8521 00 00

Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner

ex

8527 00 00

Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert

ex

8528 71 00

der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet

ex

8528 72 00

andere, für mehrfarbiges Bild

ex

9006 00 00

Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539 )

ex

9007 00 00

Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten

17.   Fahrzeuge, mit der Ausnahme von Krankenwagen, für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 EUR/Stück, einschließlich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5 000 EUR/Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür

ex

4011 10 00

von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art

ex

4011 20 00

von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art

ex

4011 30 00

von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art

ex

4011 40 00

von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Art

ex

4011 90 00

andere

ex

7009 10 00

Rückspiegel für Fahrzeuge

ex

8407 00 00

Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung

ex

8408 00 00

Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)

ex

8409 00 00

Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt

ex

8411 00 00

Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen

 

8428 60 00

Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte; Zugmechanismen für Standseilbahnen

ex

8431 39 00

Zubehör und Ersatzteile für Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte; Zugmechanismen für Standseilbahnen

ex

8483 00 00

Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)

ex

8511 00 00

Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z. B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter

ex

8512 20 00

andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte

ex

8512 30 10

Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art

ex

8512 30 90

andere

ex

8512 40 00

Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben

ex

8544 30 00

Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art

ex

8603 00 00

Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604

ex

8605 00 00

Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604 )

ex

8607 00 00

Teile von Schienenfahrzeugen

ex

8702 00 00

Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen, einschließlich Fahrer

ex

8703 00 00

Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702 ), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, darunter auch Schneemobile

ex

8706 00 00

Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 , mit Motor

ex

8707 00 00

Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705

ex

8708 00 00

Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705

ex

8711 00 00

Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen

ex

8712 00 00

Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor

ex

8714 00 00

Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713

ex

8716 10 00

Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen

ex

8716 40 00

andere Anhänger und Sattelanhänger

ex

8716 90 00

Teile

ex

8901 10 00

Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe

ex

8901 90 00

andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind

ex

8903 00 00

Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote, Kanus

18.   Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon

ex

9101 00 00

Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen

ex

9102 00 00

Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position 9101

ex

9103 00 00

Uhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9104

ex

9104 00 00

Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge

ex

9105 00 00

Andere Uhren

ex

9108 00 00

Kleinuhr-Werke, vollständig und zusammengesetzt

ex

9109 00 00

Andere Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), vollständig und zusammengesetzt

ex

9110 00 00

Nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen); unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke; Uhrrohwerke

ex

9111 00 00

Gehäuse für Uhren und Teile davon

ex

9112 00 00

Gehäuse für andere Uhrmacherwaren, Teile davon

ex

9113 00 00

Uhrarmbänder und Teile davon

ex

9114 00 00

Andere Uhrenteile

19.   Musikinstrumente im Wert von mehr als 1 500 EUR

ex

9201 00 00

Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur

ex

9202 00 00

Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen)

ex

9205 00 00

Blasinstrumente (z. B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln

ex

9206 00 00

Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)

ex

9207 00 00

Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z. B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons):

20.   Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

ex

9700

Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

21.   Artikel und Ausrüstung für Freizeitsport, einschließlich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport

ex

4015 19 00

andere

ex

4015 90 00

andere

ex

6210 40 00

andere Kleidung für Männer oder Knaben

ex

6210 50 00

andere Kleidung für Frauen oder Mädchen

ex

6211 11 00

für Männer oder Knaben

ex

6211 12 00

für Frauen oder Mädchen

ex

6211 20 00

Skianzüge

ex

6216 00 00

Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe

ex

6402 12 00

Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe

ex

6402 19 00

andere

ex

6403 12 00

Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe

ex

6403 19 00

andere

ex

6404 11 00

Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe

ex

6404 19 90

andere

ex

9004 90 00

andere

ex

9020 00 00

Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement

ex

9506 11 00

Ski

ex

9506 12 00

Skibindungen

ex

9506 19 00

andere

ex

9506 21 00

Windsurfer

ex

9506 29 00

andere

ex

9506 31 00

vollständige Golfschläger

ex

9506 32 00

Golfbälle

ex

9506 39 00

andere

ex

9506 40 00

Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis

ex

9506 51 00

Tennisschläger, auch ohne Bespannung

ex

9506 59 00

andere

ex

9506 61 00

Tennisbälle

ex

9506 69 10

Kricket- und Polobälle

ex

9506 69 90

andere

ex

9506 70

Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich Stiefel mit fest angebrachten Roll- oder Schlittschuhen

ex

9506 91

Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik

ex

9506 99 10

Kricket- und Poloausrüstungen, ausgenommen Bälle

ex

9506 99 90

andere

ex

9507 00 00

Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705 ) und ähnliche Jagdgeräte

22.   Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele

ex

9504 20 00

Billardspiele aller Art und Zubehör

ex

9504 30 00

andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen)

ex

9504 40 00

Spielkarten

ex

9504 50 00

Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30

ex

9504 90 80

andere

ANHANG XIX

LISTE DER STAATSEIGENEN UNTERNEHMEN IM SINNE VON ARTIKEL 5aa

OPK OBORONPROM

UNITED AIRCRAFT CORPORATION

URALVAGONZAVOD

ROSNEFT

TRANSNEFT

GAZPROM NEFT

ALMAZ-ANTEY

KAMAZ

ROSTEC (RUSSIAN TECHNOLOGIES STATE CORPORATION)

JSC PO SEVMASH

SOVCOMFLOT

UNITED SHIPBUILDING CORPORATION


(1)  Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).


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