ECO/657
Europäisches Semester 2025 – Herbstpaket
STELLUNGNAHME
Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank – Europäisches Semester 2025 – Herbstpaket
(COM(2024) 700 final)
Berichterstatter: Petru Sorin DANDEA
Befassung
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Europäische Kommission, 20/1/2025
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Rechtsgrundlage
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Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
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Dokument der Europäischen Kommission
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COM(2024) 700 final
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Zuständiges Arbeitsorgan
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Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
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Annahme im Arbeitsorgan
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6/2/2025
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Ergebnis der Abstimmung
(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)
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60/0/2
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Verabschiedung im Plenum
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D/M/YYYY
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Plenartagung Nr.
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…
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Ergebnis der Abstimmung
(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)
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…/…/…
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1.EMPFEHLUNGEN
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
1.1bedauert es zutiefst und findet es unbegreiflich, dass die Europäische Kommission angesichts der globalen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Turbulenzen beschlossen hat, den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum, das wichtigste Dokument des Herbstpakets, in dem die politischen Leitlinien für den kommenden Zeitraum dargelegt werden, nicht zu veröffentlichen;
1.2ist der Ansicht, dass die erheblichen und zunehmenden geopolitischen Risiken und die Schwächung multilateraler Institutionen letztendlich schwerwiegende Auswirkungen auf die Volkswirtschaften, den Handel, die Inflation und das Wachstum in Europa haben könnten. Die EU-Organe sollten auf Krisensituationen vorbereitet sein;
1.3begrüßt die Bemühungen der Kommission, den Umsetzungszyklus des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung einzuleiten, und fordert die Kommission auf, diesen Prozess so bald wie möglich abzuschließen. Angesichts der weltweit schwierigen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch müssen die Mitgliedstaaten die Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte sinnvoll mit den Reformen und Investitionen kombinieren, die erforderlich sind, um die EU auf dem Weg zu einem nachhaltigen Wachstum zu halten;
1.4verweist auf den Standpunkt der Zivilgesellschaft, dass im Herbstpaket zwar hervorgehoben wird, wie wichtig die Einbeziehung der Interessenträger ist, dass es jedoch an konkreten Mechanismen zur angemessenen und wirksamen Einbeziehung der Sozialpartner und der Organisationen der Zivilgesellschaft auf nationaler Ebene fehlt;
1.5befürwortet die Absicht der Kommission, bereits zu Jahresbeginn den Kompass für die Wettbewerbsfähigkeit zu veröffentlichen, der auf den Empfehlungen des Berichts von Enrico Letta „Much more than a market“ (Weit mehr als ein Markt) und des Berichts von Mario Draghi „The Future of European Competitiveness“ (Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit) aufbaut;
1.6stimmt mit der Schlussfolgerung des Draghi-Berichts überein, dass der Hauptgrund für das schlechte Abschneiden der EU-Wirtschaft in puncto Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu den USA und China das hohe Investitionsdefizit ist, das sich in den letzten zwei Jahrzehnten angehäuft hat. Der EWSA hält es für dringend geboten, sich für eine starke Investitionspolitik einzusetzen, die auf die Spitzentechnologiebranchen, die Schaffung eines europäischen Energiemarktes mit erheblich niedrigeren Energiepreisen und die Umsetzung eines gerechten ökologischen und digitalen Wandels ausgerichtet ist. Dabei sollten die Instrumente der strategischen Autonomie einer europäischen Industriepolitik genutzt werden;
1.7ist der Ansicht, dass die Investitionen aus öffentlichen und privaten, nationalen und europäischen Mitteln finanziert werden müssen. Der EWSA ist der Auffassung, dass ein Europäischer Fonds für strategische Investitionen eingerichtet werden sollte, aus dem vor allem vorrangige europäische Projekte finanziert werden. Außerdem sollten die im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2028-2034 für Investitionsprioritäten vorgesehenen Mittel erheblich aufgestockt werden. Gleichzeitig sollte die private Investitionsfinanzierung durch die Stärkung der Darlehenskapazität der EIB und die Erneuerung des Programms „InvestEU“ sowie durch die Vollendung der Banken- und Kapitalmarktunion ohne weitere ungerechtfertigte Verzögerungen erleichtert werden;
1.8nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, die länderspezifischen Empfehlungen auf eine bessere Umsetzung der Reformen und Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) und des MFR auszurichten, da beide in Kürze (2026 bzw. 2027) auslaufen werden. Angesichts der derzeitigen Umsetzungsquote und der erforderlichen umfassenden Reformen fordert der EWSA jedoch eine pragmatische Bewertung, um die volle Wirksamkeit dieses beispiellosen Instruments (ARF) sicherzustellen. Auch sollte umgehend geprüft werden, ob der aktuelle Zeitplan für die Umsetzung der angestrebten Ziele weiterhin angemessen ist. Dies wird den von strukturellen Ungleichgewichten betroffenen Mitgliedstaaten dabei helfen, ihre makroökonomische Politik wieder ins Lot zu bringen, ohne die Reformen zu gefährden, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Schaffung nachhaltigen Wachstums beitragen;
1.9hält angesichts der schwierigen politischen und wirtschaftlichen Lage, in der sich die EU befindet, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten für die Überwindung dieser Hindernisse entscheidend. Der EWSA unterstützt den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, einzeln und gemeinsam Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Steigerung der Produktivität zu ergreifen;
1.10ist der Auffassung, dass die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht enthaltenen Analysen und Erkenntnisse der Kommission zutreffen und sorgfältig in länderspezifische Empfehlungen umgesetzt werden sollten. Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, ihre Bemühungen um die notwendigen Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt zu verstärken und die Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte weiter umzusetzen;
1.11fordert die Kommission auf, das Programm zum Abbau der durch übermäßige Regulierung verursachten Belastungen für europäische Unternehmen fortzusetzen, denn diese Belastungen untergraben ihre globale Wettbewerbsfähigkeit. Die Kommission sollte auch die regulatorischen Hindernisse ermitteln und beseitigen, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen sowie Zusammenschlüsse und Übernahmen beeinträchtigen. Besondere Aufmerksamkeit sollte Unternehmen mit strategischem Marktstatus gewidmet werden. Gleichzeitig sollten einfache nationale Regelungen so weit wie möglich harmonisiert werden, um in Zukunft zu gemeinsamen europäischen Standards zu gelangen. Der EWSA hält gut konzipierte Vorschriften, die Verbraucherrechte sowie soziale und ökologische Rechte garantieren, für wichtig und notwendig;
1.12ist der Ansicht, dass die Investitions- und Reformvorschläge in den länderspezifischen Empfehlungen vorrangig auf die Bewältigung des gravierenden Wohnungsproblems ausgerichtet sein sollten, das viele Bürger, insbesondere junge Menschen, daran hindert, ein Grundrecht wahrzunehmen. Auf diese Weise entwickelt es sich zu einem Hindernis für die Mobilität der Arbeitskräfte, was sich auch auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt;
2.ERLÄUTERUNGEN
Begründung für die Empfehlungen 1.2 und 1.3
2.1In Herbst 2024 leitete die Kommission den Zyklus des Europäischen Semesters unter dem neuen Rahmen für die finanzpolitische Steuerung ein. Aufgrund der komplexen politischen und wirtschaftlichen Lage in Europa und der Welt hat die Kommission einen Entwurf für eine Empfehlung des Rates zu den mittelfristigen Plänen für 21 Mitgliedstaaten, einen Entwurf für eine Empfehlung des Rates zum Verfahren bei einem übermäßigen Defizit gegen acht Mitgliedstaaten und eine Stellungnahme zu den Übersichten über die Haushaltsplanung für 17 Mitgliedstaaten ausgearbeitet. Die Kommission wartet noch auf die mittelfristigen Pläne einiger Mitgliedstaaten, deren Fertigstellung sich aufgrund der schwierigen politischen Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene verzögert.
2.2Der EWSA ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten angesichts der derzeitigen geopolitischen Umstände besondere Anstrengungen unternehmen müssen, damit sich die EU als relevanter Akteur behaupten kann. Dies bedeutet, dass die in den mittelfristigen Plänen vorgesehenen Maßnahmen und Reformen mit einer Investitionspolitik einhergehen müssen, die ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördert.
2.3Die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und im Nahen Osten werden durch die Tatsache verschärft, dass der neue US-Präsident einen Handelskrieg auslösen könnte und mehreren Staaten, darunter auch einem Mitglied der Europäischen Union, mit territorialer Annexion droht.
2.4Der EWSA hält die von der Kommission verwendeten Indizes für die Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte für überholt. Er empfiehlt, sie rasch tiefgreifend zu überarbeiten und ein aktuelleres, besser angepasstes und wirksameres System zu entwickeln, das es ermöglicht, die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei ihren nationalen Haushalten und bei der Durchführung von Investitionen und Reformen genauer zu bewerten.
Begründung für Empfehlung 1.4
2.5Der EWSA organisiert jährlich in den Mitgliedstaaten einen Konsultationsprozess mit den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft. Die Befragten weisen häufig darauf hin, dass die Konsultation von Vertretern der Zivilgesellschaft zu den Reformprogrammen in vielen Fällen eine reine Pflichtübung sei.
2.6Nach Ansicht des EWSA muss der Konsultationsprozess sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene verbessert werden. Die Konsultation sollte dazu führen, dass die Vorschläge der Zivilgesellschaft in die nationalen und europäischen Programme einfließen.
Begründung für die Empfehlungen 1.5, 1.6 und 1.7
2.7Der EWSA sieht der Veröffentlichung des Strategiepapiers der Kommission zum Kompass für Wettbewerbsfähigkeit erwartungsvoll entgegen.
2.8Um die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf globaler Ebene wieder zu stärken, müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten vor allem ein Programm zur Senkung der Energiepreise durchführen. Die europäischen Unternehmen büßen derzeit aufgrund der sehr hohen Energiepreise, die doppelt so hoch sind wie in den Vereinigten Staaten, erheblich an Wettbewerbsfähigkeit ein. Nach Ansicht des EWSA muss die EU ihre Kapazitäten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen parallel zu fortlaufenden Investitionen in Verkehrsnetze und Verbundsysteme weiter ausbauen. Mittel- bis langfristig würde dies dazu führen, dass die Energie dort, wo sie benötigt wird, effizient genutzt wird, während gleichzeitig Verluste aufgrund der Fluktuation bei der Erzeugung erneuerbarer Energien und der begrenzten Speicherkapazitäten vermieden werden. Kurzfristig sind unmittelbar wirksame Maßnahmen erforderlich: Das Gefälle bei den Energiekosten, mit denen die EU-Unternehmen im Vergleich zu ihren internationalen Wettbewerbern konfrontiert sind, muss ausgeglichen werden, wobei energieintensiven Industriezweigen Vorrang einzuräumen ist. Diese Maßnahmen könnten darin bestehen,
·die einschlägigen Bestimmungen des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels zu verlängern und zu verbessern;
·einen gezielten Unterstützungsmechanismus einzuführen, um das Risiko von Strombezugsverträgen für erneuerbare Energiequellen effizient zu verringern. Dies könnte staatliche Garantien gegen das Risiko eines Ausfalls des Abnehmers, die Minderung der Kosten für energieintensive Branchen und langfristige Zusammenschaltungsrechte umfassen.
2.9Angesichts der geopolitischen Fragmentierung und der Spannungen im globalen Handel hält es der EWSA für unerlässlich, dass die EU den Grünen Deal überprüft und durch einen Deal für die Industrie ergänzt. Dieser sollte die Vollendung der Energieunion und die Reindustrialisierung der EU fördern. Der Deal für die Industrie sollte auch die Entwicklung der Industrie für strategische Rohstoffe und der Verteidigungsindustrie umfassen.
2.10Die Digitalisierung ist ein weiterer Bereich, der im Rahmen des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit angegangen werden sollte. Da 80 % der digitalen Produkte importiert werden, liegt die EU in diesem Bereich weit hinter den Vereinigten Staaten und China zurück. Die EU sollte nach Ansicht des EWSA in diesem Wettbewerb Boden gutmachen, indem sie – möglicherweise im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften – Großprojekte auf den Weg bringt. Die Unterstützung digitaler Start-up-Unternehmen ist eine gute Maßnahme, reicht aber nicht aus.
2.11 Wichtig ist nach Auffassung des EWSA auch, den Unternehmen einen erleichterten Zugang zu Kapital zu verschaffen. Die Vollendung der Europäischen Kapitalmarktunion muss Priorität haben.
Begründung für Empfehlung 1.8
2.12Der EWSA ist der Auffassung, dass sich das Herbstpaket auf die einzelnen Mitgliedstaaten je nach den wirtschaftlichen Bedingungen, der Energieabhängigkeit und den sozialen Rahmenbedingungen unterschiedlich auswirkt. Für einige Länder könnte das Paket die dringend benötigte Unterstützung für eine nachhaltige Entwicklung und den ökologischen Wandel bieten. Andere jedoch könnten aufgrund der finanziellen Auswirkungen oder der Notwendigkeit, sich rasch an neue rechtliche Rahmenbedingungen anpassen zu müssen, mit Problemen konfrontiert werden. Darüber hinaus könnte das Paket zu einer Verschärfung bestehender Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten führen, da die Länder mit weniger Ressourcen bei der wirksamen Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen möglicherweise auf Schwierigkeiten stoßen.
2.13Der EWSA stellt mit Besorgnis fest, dass die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen rückläufig ist. Während einige Länder bereits erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der ARF erzielt haben, haben andere aufgrund begrenzter Verwaltungskapazitäten oder der Komplexität der erforderlichen Reformen Probleme bei der Umsetzung. Der EWSA stellt fest, dass aufgrund der relativ geringen Inanspruchnahme der für Darlehen zur Verfügung stehenden Mittel der ARF (108,69 Mrd. EUR von 291 Mrd. EUR) überlegt werden muss, wie dieses Instrument seinen beabsichtigten Zweck besser erfüllen kann. Der EWSA stellt mit Besorgnis fest, dass bis Anfang 2025 nur 28 % der Etappenziele der ARF erreicht wurden, wobei von 359 Mrd. EUR an Finanzhilfen 197,46 Mrd. EUR ausgeschöpft wurden. Die Reformdynamik muss unbedingt erhalten bleiben. Der Schwerpunkt allerdings sollte nach Ansicht des EWSA auf einer erstklassigen Umsetzung und einer dauerhaften Wirkung liegen.
Begründung für Empfehlung 1.9
2.14Der Draghi-Bericht zeigt, dass die EU für Demokratie, Grundrechte, Wohlstand und die soziale Marktwirtschaft einsteht. Wenn die EU nicht mehr in der Lage ist, diese Grundsätze aufrechtzuerhalten, wird sie ihre Daseinsberechtigung verlieren. Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten daher auf, durch die Förderung von Maßnahmen von allgemeinem Interesse für die EU dem Projekt Europa neues Leben einzuhauchen und diese Maßnahmen nicht länger zugunsten spezifischer Interessen zu blockieren. Unter den zurzeit äußerst komplizierten weltpolitischen Bedingungen liegt eine starke EU im Interesse eines jeden Mitgliedstaats.
Begründung für Empfehlung 1.10
2.15Aufgrund der demografischen Lage geht das Arbeitskräfteangebot in der EU zurück. Viele Unternehmen sind mit einem Fachkräftemangel konfrontiert. Aufgrund dieser schwierigen Lage sollten nach Ansicht des EWSA die für das ESF±-Programm zugewiesenen Mittel im nächsten Programmplanungszeitraum auf die Entwicklung von Kompetenzen ausgerichtet werden.
2.16Die Lehrpläne für die allgemeine und berufliche Bildung müssen im Einklang mit dem grünen und dem digitalen Wandel aktualisiert werden. Durch die Einbeziehung der Sozialpartner auf branchenspezifischer und nationaler Ebene können sie besser auf die Bedürfnisse der Unternehmen abgestimmt werden.
Begründung für Empfehlung 1.11
2.17Der Abbau unnötiger regulatorischer Belastungen für europäische Unternehmen muss nach Ansicht des EWSA vorrangige Bedeutung für die EU haben. Der Verwaltungsaufwand ist eines der größten Hindernisse, mit denen europäische Unternehmen konfrontiert sind. Im Hinblick auf die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte hält der EWSA die sozial- und arbeitsrechtliche Regulierung für wichtig und notwendig.
2.18Bei der Ausarbeitung des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit sollte die Kommission auch die Beseitigung der regulatorischen Hindernisse prüfen, die europäische Unternehmen im weltweiten Wettbewerb benachteiligen. Sie sollte auch die Fusions- und Übernahmevorschriften überprüfen, zumal lediglich zehn der weltweit führenden 100 Unternehmen europäische Unternehmen sind.
Begründung für Empfehlung 1.12
2.19Das Wohnungsproblem und der unaufhaltsame Anstieg der Preise für Miet- und Eigentumswohnungen gehören für die Einwohner der meisten Mitgliedstaaten zu den größten Sorgen. Das Angebot ist unzureichend und wurde sowohl durch Spekulation als auch durch die enorme Zunahme der als kaum regulierte Touristenunterkünfte vermieteten Immobilien ausgehöhlt.
Brüssel, den 6. Februar 2025
Der Vorsitzende der Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
Ioannis VARDAKASTANIS
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