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Document Ares(2025)4163996

Communication on a Strategy for a European Data Union

   

AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME

ZU EINER INITIATIVE (ohne Folgenabschätzung)

Mit diesem Dokument sollen Öffentlichkeit und Interessenträger über die Arbeit der Kommission informiert werden und so die Möglichkeit erhalten, Rückmeldung zu geben und sich effektiv an Konsultationen zu beteiligen.

Bezeichnung der Initiative

Strategie für eine europäische Datenunion

Federführende GD – zuständiges Referat

GD CNECT, Referat G1

Voraussichtliche Art der Initiative

Mitteilung der Kommission

Vorläufiger Zeitplan

3. Quartal 2025

Weitere Angaben

Dieses Dokument dient nur der Information. Es greift der abschließenden Entscheidung der Kommission über die Weiterverfolgung dieser Initiative oder über deren endgültigen Inhalt nicht vor. Alle Aspekte der in diesem Dokument beschriebenen Initiative, einschließlich ihres zeitlichen Ablaufs, können sich ändern.

A. Politischer Kontext, Problemstellung und Subsidiaritätsprüfung

Politischer Kontext

Diese Initiative knüpft an die Maßnahmen an, die in der Datenstrategie von 2020 dargelegt wurden, mit der ein Binnenmarkt geschaffen werden sollte, in dem Daten frei verkehren können. Seither haben die technologischen und geopolitischen Entwicklungen einen aktualisierten Ansatz erforderlich gemacht. Im Draghi-Bericht heißt es, dass es der EU an großen Datensätzen mangelt und dass sie die branchenübergreifende Koordinierung und die Datenweitergabe fördern muss, um die Einbindung der KI, insbesondere generativer KI, in die europäische Wirtschaft zu beschleunigen. Im Letta-Bericht vom April 2024 wurde betont, dass mehr getan werden muss, um einen echten Binnenmarkt für Daten zu verwirklichen. Im Aktionsplan für den KI-Kontinent wird die Strategie für eine Datenunion als zentrale Maßnahme zur Erschließung des Potenzials der KI hervorgehoben.

In den politischen Leitlinien für das Mandat 2024-2029 der Europäischen Kommission wird die dringende Notwendigkeit betont, „das ungenutzte Potenzial von Daten auszuschöpfen“. Schließlich heißt es in der im Januar 2025 veröffentlichten Mitteilung der Kommission „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“, dass eine Strategie für eine Datenunion vorgeschlagen wird, um den sicheren Austausch privater und öffentlicher Daten durch transparente Verfahren zu verbessern und zu erleichtern, das Regulierungssystem und seine Anwendung zu vereinfachen und die Entwicklung neuer Systeme oder Anwendungen unter Wahrung der Grundrechte zu beschleunigen.

Gegenstand der Initiative

Die EU-Datenstrategie 2020 hat einige Ergebnisse hervorgebracht: die Schaffung gemeinsamer europäischer Datenräume als dezentrale Rahmen für die souveräne gemeinsame Nutzung und Bündelung von Daten durch Unternehmen, z. B. mithilfe von Datenvermittlungsdiensten, die unter den Daten-Governance-Rechtsakt fallen; neue Zugangs- und Austauschrechte in Bezug auf Industriedaten im Rahmen der Datenverordnung; Gesundheitsdaten im Rahmen der Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten. Angesichts des beschleunigten Fortschreitens der KI-Revolution muss jedoch mehr getan werden, um Industriedaten und Daten in unterrepräsentierten Sprachen freizugeben.

Die EU-Wirtschaft, die durch starke Unternehmen in traditionellen Branchen, aber nur wenige große Akteure im Technologiesektor geprägt ist, steht im Digitalisierungsprozess vor Herausforderungen. Gleichzeitig sind große Technologieakteure von außerhalb der EU bestrebt, sich in traditionellen Industriezweigen zu etablieren, wo sie sich als Partner bei der Digitalisierung anbieten. Der europäischen Industrie fehlt es an Alternativen für Digitalisierungsprojekte, unter anderem etwa bei der Entwicklung und Anwendung von KI.

Im Unterschied zum Wirtschaftszweig der personenbezogenen Daten sind Industriedaten bereichsspezifisch und befinden sich in der Hand vieler verschiedener Akteure, die bei einer gemeinsamen Nutzung und Bündelung von Daten vor rechtlichen Fragen stehen. Bestimmte Daten sind sprachspezifisch und liegen möglicherweise nur in geringen Mengen vor. Infolgedessen sind innovative Unternehmen nicht in der Lage, KI-Basismodelle für verschiedene Branchen oder verschiedene europäische Sprachen zu trainieren und fortlaufend zu verbessern.

Neben dem Zugang zu Daten stellt auch der Zugang zu Talenten, Rechenanlagen und Kapital nach wie vor ein Problem dar. Das Regulierungsumfeld für die Datennutzung in der EU ist durch eine komplexe Mischung aus allgemeinen und sektorspezifischen Rechtsvorschriften gekennzeichnet, deren Zusammenspiel für Unternehmen oft schwer zu durchschauen ist. Außerdem werden diese Vorschriften von verschiedenen Stellen oder Behörden durchgesetzt, was zu Ineffizienzen und Unsicherheiten für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen führt. Trotz der Bemühungen um eine Vereinheitlichung der Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Mitgliedstaaten nach wie vor aufgrund von Öffnungsklauseln oder besonderen Opt-out-Klauseln voneinander abweichen. Zunehmende Berichts- und Meldepflichten in allen Arten von Rechtsvorschriften beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit.

Internationale Datenströme werden in der gesamten Wirtschaft immer wichtiger, es gibt damit aber auch Probleme. Europäische Unternehmen sehen sich häufig mit Unsicherheiten im Zusammenhang mit Datenübermittlungen aus Nicht-EU-Ländern zurück in die EU konfrontiert. Bestimmte Kategorien von EU-Daten sind nicht ausreichend vor böswilligen Akteuren geschützt. Die jüngsten geopolitischen Spannungen werfen Fragen zur wirtschaftlichen Sicherheit der EU im Falle übermäßiger Abhängigkeiten von anderen Ländern auf, z. B. Abhängigkeit von relevanten Daten für bestimmte Bereiche generativer KI, was es der EU erschwert, ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.

Grundlage für das Tätigwerden der EU (Rechtsgrundlage und Subsidiaritätsprüfung)

Europa hat das Potenzial, ein Vorreiter in der Datenwirtschaft zu sein und Daten auf sichere Weise zu nutzen, um eine vertrauenswürdige und diskriminierungsfreie KI zu ermöglichen und seine Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu steigern – sofern weitere Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Eine Strategie kann europäischen Unternehmen und Bürgern dabei helfen, die überall auf dem Kontinent erzeugten Daten wirksamer zu nutzen und gleichzeitig Rechtsunsicherheiten weitgehend zu beseitigen.

Rechtsgrundlage

Diese Mitteilung beruht auf Artikel 114 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). In dieser Mitteilung soll eine Reihe von Initiativen und Maßnahmen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen angekündigt werden. Je nach Inhalt und Umfang der angekündigten möglichen legislativen und nichtlegislativen Instrumente werden die dafür jeweils geeigneten Rechtsgrundlagen bei der Ausarbeitung entsprechend aufgeführt.

Notwendigkeit eines Tätigwerdens der Union

Der grenzüberschreitende Charakter der Datenmärkte stellt die einzelnen Mitgliedstaaten vor Herausforderungen, denn unabhängig voreinander getroffene Maßnahmen bergen die Gefahr einer Fragmentierung der Regulierung und der Märkte. Um dies zu verhindern, wird ein koordinierter Ansatz, der den gesamten EU-Binnenmarkt berücksichtigt, immer wichtiger. Ein solcher Ansatz würde Größenvorteile ermöglichen, ein Ökosystem vertrauenswürdiger EU-Instrumente schaffen, europäischen Unternehmen den Rücken stärken und einen kohärenteren, wettbewerbsfähigeren, diskriminierungsfreien und vertrauenswürdigeren europäischen Markt für Daten und KI fördern. Internationale Datenströme sind ein wichtiger Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen und werden auf EU-Ebene wirksam geregelt, wobei ein einheitliches Vorgehen die Verhandlungsmacht Europas stärkt, die regulatorische Kohärenz der weltweiten Verpflichtungen sicherstellt und eine Fragmentierung zwischen den Mitgliedstaaten verhindert. Verwaltungsaufwand wird nicht nur von nationalen Rechtsvorschriften verursacht, sondern regelmäßig auch vom EU-Rechtsrahmen. Eine Verringerung dieses Aufwands würde den übergeordneten Zielen Europas bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit dienen.

B. Zweck und Ansatz der Initiative

Das erste Ziel besteht darin, Investitionen in Datentechnologien anzuregen und bestimmte Datenbestände durch freiwillige Maßnahmen oder mithilfe von Finanzmitteln verfügbar zu machen, um den Weg für eine erweiterte Datennutzung und ‑verfügbarkeit – z. B. für die Entwicklung generativer KI – zu ebnen. Dies könnte Maßnahmen zur Verbesserung des Datenzugangs für Start-up-Unternehmen umfassen, z. B. eine zentrale Anlaufstelle für den Zugang auf Abruf zu zusätzlichen Datenquellen und weitere Maßnahmen zur Erleichterung der freiwilligen Datenweitergabe.

Das zweite Ziel ist die Vereinfachung. Dies betrifft 1) die Straffung der bestehenden Vorschriften und 2) die Entwicklung von Dateninstrumenten zur Verringerung des Verwaltungsaufwands. Zur Konsolidierung des bestehenden Rahmens wird eine Bewertung durchgeführt und es werden nötigenfalls gezielte Anpassungen vorgeschlagen, damit die Instrumente so zusammenwirken, dass sie eine effektive Datenwirtschaft und wirksame Governance-Mechanismen ermöglichen. Digitalinfrastrukturen sollten entwickelt und aufgebaut werden, um die automatische Einhaltung der Meldepflichten zu ermöglichen. Dazu könnte auch die Einführung einer obligatorischen digitalen Berichterstattung in künftigen Gesetzgebungsinitiativen in Erwägung gezogen und in bestehenden Vorschriften die digitale Berichterstattung erleichtert werden.

Das dritte Ziel ist die Entwicklung einer „internationalen Datenstrategie“, die Maßnahmen zur Gewährleistung der Ausfuhr von EU-Daten sowie Maßnahmen zur Förderung der Einfuhr von Daten in die EU umfassen sollte. Dies erfordert einen Gesamtansatz, der unter anderem das bestehende EU-Recht in Bezug auf die internen Daten der EU und die Digitalaußenhandelspolitik der EU berücksichtigt. Darüber hinaus sollte in der internationalen Datenstrategie der Zugang zu gemeinsamen europäischen Datenräumen berücksichtigt werden. Sie sollte auch Maßnahmen für ein vorrangiges Engagement auf bilateraler und multilateraler Ebene sowie die Aufstellung internationaler Regeln vorsehen, die einem auf vertraglicher Grundlage erfolgenden Datenaustausch förderlich sind.

Voraussichtliche Auswirkungen

Die Maßnahme dürfte sich in stärker datengesteuerten Diensten und Produkten (überwiegend KI-Diensten) niederschlagen, die entsprechend den Bedürfnissen der Nutzer konzipiert werden. Die Strategie wird zur Weiterentwicklung einer vertrauenswürdigen und florierenden Datenwirtschaft führen, wodurch wahrscheinlich auch der Wert von Daten unter Einhaltung der Datenschutz- und Cybersicherheitsstandards steigen wird. Ein zunehmend integrierter und digital gestärkter Binnenmarkt wird es den EU-Unternehmen – einschließlich KMU – ermöglichen, zu expandieren und den Markt optimal zu nutzen. Gleichzeitig wird er dem öffentlichen Dienst helfen, wichtige gesellschaftliche Herausforderungen in allen Bereichen zu bewältigen.

Die Vereinfachung des Rechtsrahmens wird den Verwaltungsaufwand der Unternehmen verringern. Die Verringerung des Verwaltungsaufwands wird sich positiv auf die gesamte Wirtschaft auswirken, insbesondere aber auf kleinere und mittlere Unternehmen, die weniger Kapazitäten für Compliance-Aufgaben haben und in denen der Verwaltungsaufwand oft das größte Investitionsproblem darstellt.

Eine Regelung des internationalen Verkehrs nicht personenbezogener Daten auf EU-Ebene würde die weltweite Führungsrolle Europas im digitalen Bereich bekräftigen, die Kohärenz der Regulierung verbessern, Datenströme in die EU begünstigen und stärkere Garantien für einen sicheren und wettbewerbsfähigen Austausch von EU-Daten mit Drittländern bieten.

Monitoringplan

Angesichts der Art der Initiative – nämlich einer umfassenden politischen Mitteilung – wird die Überwachung der Initiative zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn die verschiedenen Maßnahmen durchgeführt worden sind. Die Kommission wird die Strategie zeitnah bewerten, und zwar zunächst im Rahmen des Europäischen Dateninnovationsrats und der Expertengruppe für Datenfragen und deren vielfältiger Interessengruppe als Überwachungsmechanismus. Außerdem wird sie der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates und den Parlamentsausschüssen regelmäßig Bericht erstatten. Überdies wird die Kommission die Umsetzung der Strategie anhand der verschiedenen Maßnahmen, die sich daraus ergeben werden, bewerten. Alle etwaigen gesetzgeberischen Maßnahmen werden mit einer gründlichen Prüfung und geeigneten Bewertungsmechanismen einhergehen.

C. Bessere Rechtsetzung

Folgenabschätzung

Da die Mitteilung eine Strategie und einen Überblick enthält, ist für diese Art von Maßnahmen keine vorherige Folgenabschätzungen erforderlich. Legislativvorschläge oder andere Vorschläge mit voraussichtlich erheblichen Auswirkungen sowie politische Handlungsmöglichkeiten, die in der Strategie angekündigt werden, sollten dann jedoch gegebenenfalls von Folgenabschätzungen begleitet werden. Ziel der Strategie für eine Datenunion ist es, einen allgemeinen Ansatz festzulegen, für den sich zunächst keine konkreten Auswirkungen feststellen lassen.

Konsultationsstrategie

Die Konsultationstätigkeiten umfassen:

eine öffentliche Konsultation (siehe nachstehende Informationen), gezielte Fragebögen für die Mitgliedstaaten und ausgewählte Sachverständige, gezielte Konsultationen, auch in Bezug auf KMU, sektorale Workshops, Befragungen von Sachverständigen, hochrangige Veranstaltungen und Länderbesuche.

Die KMU-Gemeinschaft wird direkt über den Europäischen Dateninnovationsrat und seine KMU-Vertreter sowie über das KMU-Unternehmensnetzwerk angesprochen.

Im Einklang mit der Politik der Europäischen Kommission für eine bessere Rechtsetzung zur Entwicklung von Initiativen, die sich auf die besten verfügbaren Erkenntnisse stützen, rufen wir auch Forschende, Hochschuleinrichtungen, wissenschaftliche Gesellschaften und Wissenschaftsverbände mit Fachwissen in Bezug auf Datenpolitik, künstliche Intelligenz und Verringerung des Verwaltungsaufwands auf, einschlägige veröffentlichte wissenschaftliche Forschungsarbeiten, Analysen und Daten und entsprechende Vorabdrucke einzureichen.

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Stellungnahme wird im Portal „Ihre Meinung zählt“ eine öffentliche Konsultation eingeleitet, zu der sich alle Interessenten äußern können. Siehe dazu die Website für öffentliche Konsultationen. Der Fragebogen wird auf Englisch, Französisch und Deutsch veröffentlicht und kann in allen 24 EU-Amtssprachen beantwortet werden. Die öffentliche Konsultation besteht aus einem Fragebogen, es können aber auch separate Dokumente beifügt werden. Die öffentliche Konsultation läuft über 8 Wochen. Ein zusammenfassender Bericht wird innerhalb von 8 Wochen nach dem Abschluss der Konsultation auf der Konsultationswebseite veröffentlicht. Außerdem wird die Kommission zu gegebener Zeit nach Abschluss der Konsultation einen zusammenfassenden Bericht erstellen, in dem alle Konsultationstätigkeiten zusammengefasst werden.

Zweck der Konsultation

Mit der Konsultation sollen Interessenträger die Möglichkeit erhalten, ihre Ansichten darzulegen und zur Gestaltung des künftigen politischen Vorgehens im Bereich der EU-Datenwirtschaft beizutragen. Ihre Ergebnisse werden auch in mögliche künftige Initiativen der Kommission in diesem Politikbereich einfließen. Außerdem sollen damit Beiträge aller Interessenträger in kooperativer und inklusiver Weise eingeholt werden.

Adressaten

Die Interessenträger werden wie folgt in Gruppen zusammengefasst:

·Bürgerinnen und Bürger/breite Öffentlichkeit,

·Datenlieferanten des öffentlichen Sektors,

·Technologieanbieter und gewerbliche Nutzer,

·zuständige nationale Behörden,

·Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten,

·Anbieter von Datenvermittlungsdiensten,

·Datenlieferanten,

·Industrie, KMU und Unternehmen, die sich mit der Bereitstellung, Nutzung und Verarbeitung von Daten befassen, dazu gehören auch Industrieverbände, im betreffenden Bereich tätigte internationale Organisationen, mit generativer KI befasste Unternehmen und Anbieter von Synthetisierungslösungen,

·Berufsverbände,

·Forschungseinrichtungen und Hochschulen,

·Vertreter von Plattformen,

·Organisationen der Zivilgesellschaft und Verbraucherverbände,

·Sachverständige und Denkfabriken, dazu gehören Forschende und Spezialisten, die sich mit verschiedenen Themen von Interesse befassen, sowie Forschungseinrichtungen.

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