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Document Ares(2024)645707

Commission guidance to Member States and market actors to unlock private investments in energy efficiency as per Article 28(8) requirement of the Energy Efficiency Directive recast (EED recast), including an annex addressing detailed guidelines and examples on financial mechanisms and innovative financing solutions across sectors.

AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME

ZU EINER INITIATIVE (ohne Folgenabschätzung)

Bezeichnung der Initiative

Mobilisierung privater Investitionen in die Energieeffizienz – Leitlinien für Mitgliedstaaten und Marktteilnehmer

Federführende GD – zuständiges Referat

ENER.B2

Voraussichtliche Art der Initiative

Empfehlung der Kommission mit ausführlichem Anhang

Vorläufiger Zeitplan

3. Quartal 2024

Weitere Angaben

Finanzierung der Energieeffizienz (Europa.eu)

A. Politischer Kontext, Problemstellung und Subsidiaritätsprüfung

Politischer Kontext

Energieeffizienz ist der Schlüssel zur vollständigen Dekarbonisierung der EU bis 2050 und zur gleichzeitigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sowie zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit und deren Erschwinglichkeit. Im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ und des REPowerEU-Plans wurde die Richtlinie (EU) 2023/1791 über Energieeffizienz (Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie) im September 2023 angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht. Sie trat am 10. Oktober 2023 in Kraft. Die Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie ist der Eckpfeiler der europäischen Energieeffizienzpolitik und legt die Regeln, Verpflichtungen und politischen Instrumente fest, mit denen die Energieeffizienzziele der EU für 2030 erreicht werden sollen.

Die Erhöhung der Investitionen in Energieeffizienz durch gezielte politische und finanzielle Maßnahmen ist von grundlegender Bedeutung, um die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Energieeffizienzziele für 2030 und der geplanten Energieeinsparungen im Rahmen des REPowerEU-Plans zu unterstützen. Die Mobilisierung von Investitionen in Energieeffizienz trägt dazu bei, die Klimaneutralität bis 2050 auf kosteneffiziente Weise zu erreichen, gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der EU-Wirtschaft zu gewährleisten, die Versorgungssicherheit der EU zu stärken und die Widerstandsfähigkeit des Energiemarkts zu erhöhen.

In Artikel 30 der kürzlich angenommenen Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie wird der rechtliche und politische Rahmen zur Mobilisierung von Investitionen in die Energieeffizienz gestärkt. Ziel des Artikels ist es, öffentliche Haushaltsmittel kosteneffizienter zu nutzen und verstärkt private Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zu mobilisieren. Da die öffentliche Finanzierung einschließlich EU-Mitteln allein nicht ausreicht, um den erforderlichen Investitionsbedarf bis 2030 und die Energieeinsparziele im Rahmen von REPowerEU zu erreichen, muss ein Großteil der finanziellen Unterstützung im Privatsektor mobilisiert werden. Laut Artikel 30 braucht es daher angemessene finanzielle und technische Unterstützung für Energieeffizienzmaßnahmen, gezielte politische Maßnahmen, die die Mobilisierung privater Investitionen in die Energieeffizienz ermöglichen, und die Förderung innovativer Finanzierungsmechanismen und privater Finanzprodukte für die Energieeffizienz. Darüber hinaus wird darin die Grundlage für weitere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für Investitionen in Energieeffizienz geschaffen, wobei der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den Finanzinstituten liegt.

Gegenstand der Initiative

Aus der Folgenabschätzung zum Vorschlag der Kommission für eine Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (SWD(2021) 623 final) geht hervor, dass die Energieeffizienz in Europa eine der größten Investitionslücken aufweist: die bis 2030 für die Erreichung der Energieeffizienzziele erforderlichen zusätzlichen Investitionen werden auf 165 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt. In Anbetracht der im Rahmen der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie vereinbarten ehrgeizigeren Ziele müsste diese Zahl nach oben korrigiert werden. Insbesondere in Bezug auf die Energieeffizienz von Gebäuden geht aus der Folgenabschätzung zum Vorschlag der Kommission für eine Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (SWD(2021) 453 final) hervor, dass mehr als 100 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen pro Jahr erforderlich sind, um die politischen Ziele der EU in Bezug auf Renovierungen zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, das Volumen der privaten Investitionen in die Energieeffizienz zu erhöhen, da die öffentlichen Mittel sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene derzeit und wahrscheinlich auch in Zukunft nicht ausreichen. Um mehr private Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zu mobilisieren, müssen bestehende Markthindernisse (wirtschaftliche, finanzielle/verhaltensbedingte, betriebliche/kontextbezogene und technologische/in Bezug auf Messung und Prüfung/rechtliche und administrative usw.) beseitigt und gleichzeitig angemessene und innovative Finanzierungslösungen entwickelt werden.

Gemäß Artikel 30 Absatz 10 der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie muss die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten und den Marktteilnehmern bis 31. Dezember 2024 Leitlinien zur Mobilisierung privater Investitionen vorlegen. Laut Artikel 30 Absatz 10 sollen die Leitlinien den Mitgliedstaaten und den Marktteilnehmern helfen, ihre Energieeffizienzinvestitionen, auch im Rahmen der verschiedenen Unionsprogramme, zu entwickeln und umzusetzen, und in ihnen sollen geeignete Finanzierungsmechanismen und innovative Finanzierungslösungen mit einer Kombination aus Finanzhilfen, Finanzierungsinstrumenten und Projektentwicklungsunterstützung vorgeschlagen werden, um bestehende Initiativen auszuweiten und die Unionsprogramme als Katalysator zur Hebelung und Mobilisierung privater Finanzmittel zu nutzen.

Darüber hinaus müssen die Leitlinien der Kommission für die Mobilisierung privater Investitionen laut Artikel 30 Absatz 3 der Energieeffizienzrichtlinie sowohl auf mögliche Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Erleichterung der Umsetzung innovativer Finanzierungssysteme – Programme zur Finanzierung über Steuern, On-Bill-Modelle und Finanzierung durch Dritte – treffen könnten, als auch auf Maßnahmen zur Förderung von Kreditprodukten im Bereich Energieeffizienz eingehen.

Daher sollen die Leitlinien der Kommission den Mitgliedstaaten und Marktteilnehmern bei der Mobilisierung von Investitionen in Energieeffizienz und bei der Verwirklichung der Energieeffizienzziele für 2030 und der damit verbundenen Zielvorgaben als Unterstützung dienen.

Grundlage für das Tätigwerden der EU (Rechtsgrundlage und Subsidiaritätsprüfung)

Rechtsgrundlage

Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791, Artikel 30 Absatz 10

Notwendigkeit eines Tätigwerdens der Union

Mit der Initiative wird die Verpflichtung der Europäischen Kommission gemäß Artikel 30 Absatz 10 der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 umgesetzt, den Mitgliedstaaten und Marktteilnehmern bis zum 31. Dezember 2024 Leitlinien für die Mobilisierung privater Investitionen in Energieeffizienz an die Hand zu geben.

B. Zweck und Ansatz der Initiative

Die Leitlinien sollen die Mitgliedstaaten und Marktteilnehmer bei der Entwicklung und Durchführung ihrer Investitionen in die Energieeffizienz, auch im Rahmen der verschiedenen Unionsprogramme, unterstützen. In den Leitlinien werden geeignete Finanzierungsmechanismen und innovative Finanzierungslösungen mit einer Kombination von Finanzhilfen, Finanzierungsinstrumenten und Projektentwicklungshilfen vorgeschlagen, um bestehende Initiativen auszuweiten und Unionsprogramme zu Katalysatoren für die Mobilisierung privater Finanzmittel zu machen.

Die Beseitigung von Hindernissen für den Zugang zu und die Mobilisierung von privaten Finanzmitteln für die Energieeffizienz sind von entscheidender Bedeutung, um die Finanzierung der Energieeffizienz weiter zu verbessern. Zu den Haupthindernissen gehören:

-wirtschaftliche und finanzielle Hindernisse (mangelnde finanzielle Ressourcen, fehlende Anreize, wahrgenommene Risiken, lange Amortisationszeiten, hohe Transaktionskosten);

-verhaltensbezogene und betriebliche Hindernisse (mangelndes Bewusstsein für die Vorteile, begrenzte Überwachungs- und Überprüfungsmaßnahmen, hohe Verwaltungskosten, Mangel an Kapazitäten und Fähigkeiten sowie Finanzkompetenz);

-kontextbezogene und technologische Hindernisse (fehlende standardisierte Lösungen, begrenzte Lieferketten, fehlende Anpassung an eigene Bedürfnisse);

-rechtliche Hindernisse (bestehende administrative Hindernisse für die Einführung von innovativen Finanzierungslösungen sowie für Kombinationen aus verschiedenen Finanzierungslösungen).

Die Leitlinien werden in Form einer Empfehlung der Kommission mit ausführlichen Schritten im Anhang bereitgestellt. Die Empfehlung der Kommission und die ausführlichen Schritte im Anhang werden:

-einen aktuellen Überblick über die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen geben,

-Hindernisse und Treiber für die Mobilisierung privater Investitionen aufzeigen,

-die einschlägigen Finanzierungsmechanismen und innovativen Finanzierungslösungen zur Mobilisierung privater Investitionen, einschließlich bestehender bewährter Verfahren und Modelle in den Mitgliedstaaten, beschreiben,

-den Mitgliedstaaten konkrete Leitlinien für politische und finanzielle Maßnahmen an die Hand geben, um die verfügbare öffentliche finanzielle Unterstützung für den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten und innovativen Finanzierungssystemen möglichst kosteneffizient zu nutzen,

-bestehende bewährte Verfahren und Toolkits für Marktteilnehmer zur Ausweitung der Entwicklung von Energieeffizienzprojekten, Finanzierungslösungen und Investitionen aufzeigen,

-spezifische Leitlinien für die Entwicklung und Umsetzung von Projekten im Bereich der Energieeffizienz, auch kombiniert mit erneuerbaren Energien, bereitstellen, die sich an den öffentlichen Sektor, die Wirtschaft und den Wohnsektor richten.

Die Leitlinien sollen allgemein die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Ausweitung des Marktes für Energieeffizienzinvestitionen unterstützen, um zur Verwirklichung der Energieeffizienzziele der EU für 2030 beizutragen. Im Einklang mit der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie sollen im Rahmen der Leitlinien Finanzierungsinstrumente, einschließlich Fremdfinanzierung und öffentlicher Garantien, verstärkt genutzt und ein stärkerer Fokus auf die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen durch KMU und auf die Modernisierung von Wärme- und Kälteversorgungssystemen gelegt werden. Angesichts der Bedeutung von Gebäuderenovierungen für die Verwirklichung sowohl der Energieeffizienz- als auch der Dekarbonisierungs- und der ehrgeizigeren Ziele, die in der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden formuliert wurden, werden die Leitlinien auch Empfehlungen zur Umsetzung innovativer Finanzierungs- und Finanzinstrumente enthalten, die speziell auf Gebäuderenovierungen ausgerichtet sind. Außerdem wird Orientierung zu Finanzierungslösungen zur Bekämpfung von Energiearmut bereitgestellt, insbesondere im Rahmen des Klima-Sozialfonds.

Die Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten und den Marktteilnehmern konkrete Empfehlungen für die Überwindung von Hindernissen durch wirksame politische, rechtliche und finanzielle Maßnahmen geben.

Voraussichtliche Auswirkungen

Nach der Annahme der Leitlinien ergreifen die Mitgliedstaaten und die Marktteilnehmer Maßnahmen, um Hindernisse zu beseitigen und die Einführung von Finanzierungsinstrumenten und innovativen Finanzierungslösungen, mit denen private Investitionen in die Energieeffizienz mobilisiert werden können, weiter zu erleichtern und so die ehrgeizigeren Energieeffizienzziele der EU für 2030 zu erreichen.

Die Empfehlungen sind nicht rechtsverbindlich. Die Wirkung der in den Leitlinien beschriebenen Maßnahmen hängen einerseits von ihrer Eignung ab, die spezifischen Herausforderungen und Hindernisse zu bewältigen, mit denen die Mitgliedstaaten und die Marktteilnehmer konfrontiert sind, und andererseits von der Bereitschaft der nationalen Behörden, Finanzierungslösungen für die Energieeffizienz auszuweiten, mit denen private Investitionen mobilisiert werden können.

Monitoringplan

Entfällt.

C. Bessere Rechtsetzung

Folgenabschätzung

Empfehlungen der Kommission, die einen allgemeinen politischen Ansatz vorsehen und nicht zu Maßnahmen verpflichten, erfordern keine Folgenabschätzung. Etwaige künftige Legislativvorschläge, die an diese Leitlinien anknüpfen, unterliegen den normalen Anforderungen im Rahmen der Politik der Kommission für eine bessere Rechtsetzung, was die Notwendigkeit der Durchführung einer Folgenabschätzung betrifft.

Konsultationsstrategie

Ziel der Konsultation ist es, relevante Daten, Rückmeldungen zu bestehenden Hindernissen und Empfehlungen zur Mobilisierung privater Investitionen in die Energieeffizienz von den Interessenträgern und Marktteilnehmern zu sammeln, die im Bereich der Finanzierung der Energieeffizienz tätig sind, insbesondere von Projektträgern und -entwicklern, Finanzinstituten, Energiedienstleistungsunternehmen und weiteren in diesem Bereich und in der Finanzierung der Energiewende tätigen relevanten Marktteilnehmern. Diese Leitlinien sollen das Potenzial eines nachhaltigen und florierenden Marktes für Investitionen in die Energieeffizienz erschließen. Zu diesem Zweck werden bisherige Erfahrungswerte bei der Finanzierung von Energieeffizienz gesammelt, Gemeinsamkeiten bewertet sowie konkrete Empfehlungen und eine zukunftsorientierte Strategie zur Beseitigung bestehender Hindernisse vorgelegt.

Zu der Zielgruppe gehören unter anderem Projektentwickler und Projektträger, Vertreter der Mitgliedstaaten, regionale und lokale Behörden, öffentliche und private Finanzinstitute, Unternehmen und Unternehmensverbände, Einrichtungen für technische Hilfe und zentrale Anlaufstellen, Geldgeber, Verbraucherverbände, Verbrauchervertreter, Organisationen der Zivilgesellschaft, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie alle anderen Akteure, die an der Entwicklung, Finanzierung und Unterstützung von Energieeffizienzprojekten und der Mobilisierung privater Investitionen in die Energieeffizienz beteiligt sind.

Die Kommission bittet die Teilnehmer um Rückmeldungen zu Umständen, die den Zugang zu privaten Finanzierungen für Energieeffizienz und deren Aktivierung behindern oder erleichtern, um Empfehlungen zur Überwindung von Hindernissen und zur Mobilisierung privater Investitionen, um Vorschläge für eine Erleichterung der Mobilisierung privater Investitionen, auch durch politische, finanzielle und rechtliche Maßnahmen, sowie um Beispiele für bewährte Verfahren in Bezug auf Finanzierungslösungen und Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Hindernisse. Die Befragten werden aufgefordert, alle Berichtsdaten, die sie für relevant halten, auch aus Bewertungsberichten, mitzuteilen.

Im Einklang mit der Politik der Kommission für eine bessere Rechtsetzung zur Entwicklung von Initiativen, die sich auf die besten verfügbaren Erkenntnisse stützen, werden Forscherinnen und Forscher, Hochschuleinrichtungen, wissenschaftliche Gesellschaften und Wissenschaftsverbände mit Fachwissen in der Finanzierung der Energieeffizienz ebenfalls aufgefordert, veröffentlichte und noch nicht veröffentlichte wissenschaftliche Erkenntnisse, Analysen und Daten einzureichen. Von besonderem Interesse sind Beiträge, in denen der aktuelle Wissensstand in dem einschlägigen Bereich zusammengefasst wird.

Diese „Aufforderung zur Stellungnahme“ steht in allen 24 Amtssprachen der EU auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ der Kommission zur Verfügung. Antworten können innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung in jeder Amtssprache der EU zur eingereicht werden. Die Aufforderung wird dem Ausschuss zur Energieeffizienzrichtlinie übermittelt und auch auf der Website der GD ENER veröffentlicht. Im Rahmen der Strategie für die Konsultation der Interessenträger wird die GD ENER am Donnerstag, den 8. Februar 2024, einen Online-Workshop für Interessenträger veranstalten. Innerhalb von acht Wochen nach dem Ende dieser „Aufforderung zur Stellungnahme“ wird ein zusammenfassender Bericht erstellt.

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