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Document 32025R0291
Commission Implementing Regulation (EU) 2025/291 of 13 February 2025 imposing a provisional anti-dumping duty on imports of decor paper originating in the People’s Republic of China
Durchführungsverordnung (EU) 2025/291 der Kommission vom 13. Februar 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China
Durchführungsverordnung (EU) 2025/291 der Kommission vom 13. Februar 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China
C/2025/889
ABl. L, 2025/291, 14.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/291/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/291 |
14.2.2025 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/291 DER KOMMISSION
vom 13. Februar 2025
zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (1) (im Folgenden „Grundverordnung“), insbesondere auf Artikel 7,
nach Anhörung der Mitgliedstaaten,
in Erwägung nachstehender Gründe:
1. VERFAHREN
1.1. Einleitung
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(1) |
Am 14. Juni 2024 leitete die Europäische Kommission (im Folgenden „Kommission“) nach Artikel 5 der Grundverordnung eine Antidumpinguntersuchung betreffend die Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China (im Folgenden „VR China“ oder „betroffenes Land“) in die Union ein. Sie veröffentlichte eine Einleitungsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (2) (im Folgenden „Einleitungsbekanntmachung“). |
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(2) |
Die Kommission leitete die Untersuchung auf einen Antrag hin ein, der am 2. Mai 2024 von vier Unionsherstellern von Dekorpapier (im Folgenden „Antragsteller“) eingereicht wurde. Der Antrag wurde im Sinne des Artikels 5 Absatz 4 der Grundverordnung vom Wirtschaftszweig der Union für Dekorpapier gestellt. Die mit dem Antrag vorgelegten Beweise für das Vorliegen von Dumping und für eine dadurch verursachte bedeutende Schädigung rechtfertigten die Einleitung einer Untersuchung. |
1.2. Zollamtliche Erfassung
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(3) |
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2718 der Kommission (3) (im Folgenden „Erfassungsverordnung“) veranlasste die Kommission die zollamtliche Erfassung der Einfuhren der betroffenen Ware. |
1.3. Interessierte Parteien
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(4) |
In der Einleitungsbekanntmachung forderte die Kommission interessierte Parteien auf, mit ihr Kontakt aufzunehmen und bei der Untersuchung mitzuarbeiten. Ferner unterrichtete die Kommission gezielt die Antragsteller, andere ihr bekannte Unionshersteller, die ihr bekannten ausführenden Hersteller und die chinesischen Behörden, des Weiteren die ihr bekannten Einführer, Lieferanten und Verwender, Händler sowie bekanntermaßen betroffene Verbände über die Einleitung der Untersuchung und forderte sie zur Mitarbeit auf. |
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(5) |
Die interessierten Parteien erhielten Gelegenheit, zur Einleitung der Untersuchung Stellung zu nehmen und eine Anhörung durch die Kommission und/oder die Anhörungsbeauftragte in Handelsverfahren zu beantragen. |
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(6) |
Es fanden Anhörungen mit den Antragstellern (Felix Schoeller, Koehler Paper, Malta Decor & Munksjö Paper), LamiGraf S.A. und Interprint GmbH statt. |
1.4. Stellungnahmen zur Einleitung
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(7) |
Der Chinesische Nationale Verband der Forstwirtschaft (China National Forest Products Industry Association — im Folgenden „CNFPIA“), LamiGraf S.A., Kastomonu Italia S.p.a., Kastamonu Romania S.A. und Kastamonu Bulgaria AD (im Folgenden „Kastamonu Group“) und die Marburger Tapetenfabrik übermittelten Stellungnahmen zur Einleitung. Diese Stellungnahmen betrafen die Position der Antragsteller, die Anwendung von Artikel 2 Absatz 6a der Grundverordnung und Beweise für nennenswerte Verzerrungen, die Wahl des repräsentativen Landes im Antrag, Verzerrungen des Rohstoffangebots, die Schadensindikatoren, die Schadensursache und das Unionsinteresse. Auf all diese Stellungnahmen wird im Folgenden in den einschlägigen Abschnitten dieser Verordnung eingegangen. |
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(8) |
Nach der Einleitung brachte der CNFPIA vor, dass Felix Schoeller und Munksjö, zwei der vier Antragsteller, mit chinesischen Unternehmen verbunden seien und dass einer von beiden auch Einfuhren aus China von seinem verbundenen Unternehmen erhalten habe. Der CNFPIA argumentierte, dass die beiden Unternehmen daher nach Artikel 4 Absatz 1 der Grundverordnung aus dem Wirtschaftszweig der Union hätten ausgeklammert werden müssen. Vor diesem Hintergrund fügte der CNFPIA hinzu, dass die Voraussetzungen nach Artikel 5 Absatz 4 der Grundverordnung möglicherweise nicht erfüllt seien. |
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(9) |
Nach dem Wortlaut von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i und wie vom Gerichtshof bestätigt, ist es Sache der Kommission, bei der Ausübung ihres Ermessens zu prüfen, ob sie Hersteller, die zu Ausführern oder Einführern in einer besonderen Beziehung stehen oder selbst zugleich Einführer der gedumpten Ware sind, von dem „Wirtschaftszweig der Union“ ausschließen sollte. Dieses Ermessen ist von Fall zu Fall nach Maßgabe aller relevanten Tatsachen auszuüben (4). Da beide verbundenen Unternehmen in der VR China hauptsächlich ihren Inlandsmarkt bedienten und die von den Unionsherstellern von ihren verbundenen Unternehmen in der VR China eingeführten Mengen, wenn überhaupt, unerheblich waren, vertrat die Kommission die Auffassung, dass der Ausschluss von Felix Schoeller und Munksjö aus der Bestimmung des Begriffs „Wirtschaftszweig der Union“ ungerechtfertigt wäre. Daher wurden diese Vorbringen zurückgewiesen. |
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(10) |
Der CNFPIA brachte vor, dass die in Artikel 3 der Grundverordnung festgelegten Bedingungen für die Feststellung der Schädigung nicht erfüllt seien, da es im Bezugszeitraum keine Beweise für eine bedeutende Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union gegeben habe. |
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(11) |
Die Kommission erinnerte daran, dass nach Artikel 5 Absatz 3 der Grundverordnung eine Untersuchung eingeleitet wird, wenn der Antrag genügend Beweise enthält, um die Einleitung einer Untersuchung zu rechtfertigen. Im Antrag brachte der Antragsteller vor, dass die gedumpten Einfuhren von Dekorpapier aus der VR China eine bedeutende Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union verursacht hätten. Zur Bekräftigung seiner Argumentation führte der Antragsteller Thailand als repräsentatives Land an, um eine gewogene durchschnittliche Dumpingspanne im Bereich von [35-45 %] zu berechnen, und analysierte den Verbrauch, die Rentabilität, die Verkäufe und den Marktanteil, die Produktionsmenge sowie die Herstellkosten des Wirtschaftszweigs der Union. Nach Auffassung der Kommission waren diese Angaben maßgebliche Elemente für ihre Beurteilung der Begründetheit des Dossiers und stellten gemeinsam mit anderen vom Antragsteller bereitgestellten Informationen einen ausreichenden, die Anforderungen des Artikels 5 Absatz 3 erfüllenden Beweises für die Einleitung der Untersuchung dar. Daher wurde das Vorbringen des CNFPIA zurückgewiesen. |
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(12) |
LamiGraf brachte ähnliche Argumente zur Schadensentwicklung vor und argumentierte, dass allgemeinere wirtschaftliche Faktoren wie die COVID-19-Pandemie, die geopolitische Instabilität und die Energiekrise die finanzielle Leistungsfähigkeit des Wirtschaftszweigs erheblich beeinflusst hätten und die Schädigung daher nicht hauptsächlich den Einfuhren aus der VR China hätte zugeschrieben werden können. LamiGraf fügte hinzu, dass die Schwankungen des Unionsverbrauchs auf die durch die Pandemie und die damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen bedingte Wirtschaftssituation sowie die darauffolgende Marktkorrektur, und nicht auf Einfuhren aus der VR China zurückzuführen seien, und dass die Gesamt- und Ausfuhrverkäufe der Antragsteller durch die Sanktionen gegen Russland stark beeinträchtigt worden seien. Die Bedingungen im Jahr 2021 führten zu einem Anstieg der Dekorpapiernachfrage, was eine Diversifizierung und letztlich einen Anstieg der Einfuhren aus China zur Folge hatte. Die Wettbewerbsfähigkeit der chinesischen Preise ist darauf zurückzuführen, dass von diesen Unternehmen im Gegensatz zu den antragstellenden Herstellern kosteneffiziente Ausrüstung verwendet wird. Gleichzeitig brachte LamiGraf jedoch vor, dass die umfangreichen Investitionen der Antragsteller nicht auf eine bedeutende Schädigung hindeuteten. |
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(13) |
Die Kommission vertrat die Auffassung, dass der Antrag hinreichende Beweise für eine durch gedumpte Einfuhren aus China verursachte Schädigung enthielt, einschließlich Bewertungen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Unionsverbrauch, der Auswirkungen der Energiekrise und der steigenden Rohstoffkosten sowie der Invasion Russlands in die Ukraine und der anschließenden Handelssanktionen. Diese Vorbringen wurden daher zurückgewiesen. |
1.5. Stichprobenverfahren
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(14) |
In der Einleitungsbekanntmachung wies die Kommission darauf hin, dass sie möglicherweise nach Artikel 17 der Grundverordnung eine Stichprobe der interessierten Parteien bilden werde. |
Bildung einer Stichprobe der Unionshersteller
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(15) |
In der Einleitungsbekanntmachung teilte die Kommission mit, dass sie eine vorläufige Stichprobe der Unionshersteller gebildet habe. Die Kommission bildete die Stichprobe auf der Grundlage der Produktions- und Verkaufsmenge der gleichartigen Ware in der EU zwischen dem 1. April 2023 und dem 31. März 2024 und des geografischen Standorts. Die Stichprobe umfasste drei Unionshersteller. Auf die in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller entfielen 60 % der geschätzten gesamten Produktionsmengen und 61 % der Verkäufe der gleichartigen Ware in der Union. Die Kommission forderte die interessierten Parteien auf, zur vorläufigen Stichprobe Stellung zu nehmen. Es gingen jedoch keine Stellungnahmen zur vorläufigen Stichprobe ein. Die Stichprobe wurde als repräsentativ für den Wirtschaftszweig der Union angesehen. |
Bildung einer Stichprobe der unabhängigen Einführer
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(16) |
Um über die Notwendigkeit eines Stichprobenverfahrens entscheiden und gegebenenfalls eine Stichprobe bilden zu können, bat die Kommission unabhängige Einführer um Übermittlung der in der Einleitungsbekanntmachung aufgeführten Informationen. |
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(17) |
Zwei unabhängige Einführer legten die angeforderten Informationen vor und stimmten ihrer Einbeziehung in die Stichprobe zu. Angesichts der geringen Zahl der Antworten befand die Kommission, dass sich die Bildung einer Stichprobe erübrigte. |
Bildung einer Stichprobe der ausführenden Hersteller in der VR China
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(18) |
Die Kommission bat alle ausführenden Hersteller in der VR China um Vorlage der in der Einleitungsbekanntmachung genannten Informationen, um über die Notwendigkeit eines Stichprobenverfahrens entscheiden und gegebenenfalls eine Stichprobe bilden zu können. Ferner ersuchte die Kommission die Mission der VR China bei der Union, etwaige andere ausführende Hersteller, die an einer Mitarbeit an der Untersuchung interessiert sein könnten, zu ermitteln und/oder zu kontaktieren. |
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(19) |
Fünf ausführende Hersteller im betroffenen Land übermittelten die erbetenen Informationen und stimmten ihrer Einbeziehung in die Stichprobe zu. Nach Artikel 17 Absatz 1 der Grundverordnung wählte die Kommission auf der Grundlage der größten repräsentativen Menge der Ausfuhren in die Union, die in angemessener Weise in der verfügbaren Zeit untersucht werden konnte, eine Stichprobe mit zwei Unternehmen aus. Alle der Kommission bekannten betroffenen ausführenden Hersteller und die Behörden des betroffenen Landes wurden nach Artikel 17 Absatz 2 der Grundverordnung zur Bildung der Stichprobe konsultiert. Es gingen keine Stellungnahmen ein. |
1.6. Fragebogenantworten und Kontrollbesuche
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(20) |
Die Kommission übersandte der Regierung der Volksrepublik China (im Folgenden „chinesische Regierung“) einen Fragebogen zum Vorliegen nennenswerter Verzerrungen in der VR China im Sinne des Artikels 2 Absatz 6a Buchstabe b der Grundverordnung. |
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(21) |
Darüber hinaus legte der Antragsteller im Antrag hinreichende Anscheinsbeweise für Verzerrungen des Rohstoffangebots in der VR China in Bezug auf die betroffene Ware vor. Daher deckte die Untersuchung, wie in der Einleitungsbekanntmachung angekündigt, diese Verzerrungen des Rohstoffangebots ab, um festzustellen, ob Artikel 7 Absätze 2a und 2b der Grundverordnung in Bezug auf die VR China anzuwenden sind. Aus diesem Grund versandte die Kommission einen zusätzlichen Fragebogen zu diesem Thema an die chinesische Regierung. |
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(22) |
Die Kommission sandte Fragebögen an die in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller, die in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller in China und an die ihr bekannten Einführer und Verwender. Dieselben Fragebögen wurden am Tag der Untersuchungseinleitung auch online (5) bereitgestellt. |
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(23) |
Die Kommission holte alle Informationen ein, die sie für die vorläufige Ermittlung von Dumping, einer daraus resultierenden Schädigung und des Unionsinteresses benötigte, und prüfte sie. Bei folgenden Unternehmen wurden Kontrollbesuche nach Artikel 16 der Grundverordnung durchgeführt:
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1.7. Untersuchungszeitraum und Bezugszeitraum
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(24) |
Die Untersuchung von Dumping und Schädigung betraf den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 (im Folgenden „Untersuchungszeitraum“). Die Untersuchung der für die Schadensanalyse relevanten Entwicklungen betraf den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum Ende des Untersuchungszeitraums (im Folgenden „Bezugszeitraum“). |
2. UNTERSUCHTE WARE, BETROFFENE WARE UND GLEICHARTIGE WARE
2.1. Untersuchte Ware
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(25) |
Bei der untersuchten Ware handelt es sich um Dekorpapier mit den folgenden Eigenschaften:
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(26) |
Auf Grundlage der materiellen Eigenschaften sind im Wesentlichen fünf Warentypen zu unterscheiden: Druckbasisdekorpapier, Unipapier, Gegenzugpapier, Folienrohpapier und vorimprägniertes Dekorpapier.
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(27) |
Dekorpapier wird als Oberflächenmaterial für dekorative Anwendungen verwendet. Es kommt hauptsächlich in der Möbelindustrie, in der Innenraumgestaltung, im Bauwesen und bei Renovierungsarbeiten als Laminat auf einem Trägermaterial zum Einsatz. |
2.2. Betroffene Ware
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(28) |
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China, das derzeit unter den KN-Codes ex 4802 54 00 , ex 4802 55 , ex 4805 91 00 und ex 4811 60 00 (TARIC-Codes 4802 54 00 10, 4802 55 15 10, 4802 55 25 10, 4802 55 30 10, 4802 55 90 10, 4805 91 00 10 und 4811 60 00 10) eingereiht wird (im Folgenden „untersuchte Ware“). |
2.3. Gleichartige Ware
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(29) |
Die Untersuchung ergab, dass die folgenden Waren dieselben grundlegenden materiellen, chemischen und technischen Eigenschaften und dieselben grundlegenden Verwendungen aufweisen:
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(30) |
Die Kommission entschied daher in dieser Phase, dass es sich bei diesen Waren um gleichartige Waren im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 der Grundverordnung handelt. |
3. DUMPING
3.1. Verfahren zur Ermittlung des Normalwerts nach Artikel 2 Absatz 6a der Grundverordnung
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(31) |
Angesichts der zum Zeitpunkt der Untersuchungseinleitung vorliegenden ausreichenden Beweise, die auf das Vorliegen nennenswerter Verzerrungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 6a Buchstabe b der Grundverordnung in Bezug auf die VR China hindeuteten, erachtete es die Kommission für angemessen, die Untersuchung in Bezug auf die ausführenden Hersteller dieses Landes auf Grundlage des Artikels 2 Absatz 6a der Grundverordnung einzuleiten. |
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(32) |
Zur Erhebung der im Hinblick auf eine mögliche Anwendung des Artikels 2 Absatz 6a der Grundverordnung benötigten Daten forderte die Kommission daher in der Einleitungsbekanntmachung alle ausführenden Hersteller in der VR China auf, die Informationen zu den bei der Herstellung von Dekorpapier verwendeten Inputs vorzulegen. Zwei ausführende Hersteller übermittelten die sachdienlichen Informationen. |
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(33) |
Um die Informationen einzuholen, die sie für die Untersuchung der mutmaßlichen nennenswerten Verzerrungen benötigte, übersandte die Kommission der chinesischen Regierung einen Fragebogen. Im Abschnitt 5.3.2 der Einleitungsbekanntmachung bat die Kommission darüber hinaus alle interessierten Parteien, innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ihren Standpunkt bezüglich der Anwendung des Artikels 2 Absatz 6a der Grundverordnung unter Vorlage von Informationen und sachdienlichen Beweisen darzulegen. |
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(34) |
Von der chinesischen Regierung gingen keine Antworten auf den Fragebogen ein und innerhalb der Frist wurden keine Beiträge zur Anwendung von Artikel 2 Absatz 6a der Grundverordnung übermittelt. In der Folge unterrichtete die Kommission die chinesische Regierung, dass sie zur Ermittlung des Vorliegens nennenswerter Verzerrungen in der VR China die verfügbaren Informationen im Sinne des Artikels 18 der Grundverordnung zugrunde legen werde. |
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(35) |
In der Einleitungsbekanntmachung wies die Kommission ferner darauf hin, dass es angesichts der vorliegenden Beweise erforderlich werden könne, nach Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe a der Grundverordnung zur Ermittlung des Normalwerts anhand unverzerrter Preise oder Vergleichswerte ein geeignetes repräsentatives Land auszuwählen. |
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(36) |
Am 2. Oktober 2024 informierte die Kommission die interessierten Parteien in Form eines ersten Vermerks (im Folgenden „erster Vermerk“ oder „erster Vermerk zu den Produktionsfaktoren“) über die einschlägigen Quellen, die sie zur Ermittlung des Normalwerts heranzuziehen gedachte. Dieser Vermerk enthielt eine Liste aller Produktionsfaktoren — wie Rohstoffe, Arbeit und Energie —, die bei der Herstellung von Dekorpapier eingesetzt werden. Darüber hinaus ermittelte die Kommission auf der Grundlage der Kriterien für die Auswahl unverzerrter Preise oder Vergleichswerte mögliche repräsentative Länder und benannte schließlich Thailand als geeignetes repräsentatives Land. |
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(37) |
Der CNFPIA äußerte sich zu dem „ersten Vermerk zu den Produktionsfaktoren“ wie folgt: 1. „In China bestehen keine nennenswerten Verzerrungen in Bezug auf die betroffene Ware und wurden von der Kommission in China nicht nachgewiesen.“ 2. „Nur die nachweislich verzerrten Produktionsfaktoren sollten ersetzt werden.“ 3. „Die Anwendung von Artikel 2 Absatz 6a der Grundverordnung im vorliegenden Fall und der sich daraus ergebenden Methodik entspricht nicht dem [Antidumping-Übereinkommen (im Folgenden ‚ADA‘)] der WTO.“ Keine andere Partei übermittelte eine Stellungnahme zum ersten Vermerk zu den Produktionsfaktoren. Auf die Stellungnahme zum Vorliegen nennenswerter Verzerrungen wird in Abschnitt 3.2.1 eingegangen, in dem die Kommission die relevanten nennenswerten Verzerrungen beschrieben hat. In Bezug auf die Stellungnahme zu den Produktionsfaktoren erinnerte die Kommission daran, dass nach Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe a der Grundverordnung die Inlandskosten herangezogen werden können, sobald die Kommission festgestellt hat, dass nennenswerte Verzerrungen vorliegen, jedoch nur sofern anhand zutreffender und geeigneter Beweise positiv festgestellt wird, dass sie nicht verzerrt sind. Schließlich verweist die Kommission in Bezug auf die angebliche Unvereinbarkeit von Artikel 2 Absatz 6a der Grundverordnung im vorliegenden Fall und der sich daraus ergebenden Methodik mit dem Antidumping-Übereinkommen der WTO auf die Abschnitte 3.2.1.9 und 3.2.1.10. |
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(38) |
Am 6. Dezember 2024 unterrichtete die Kommission die interessierten Parteien in einem zweiten Vermerk (im Folgenden „zweiter Vermerk“) über die einschlägigen Quellen, die sie zur Ermittlung des Normalwerts heranzuziehen gedachte, und gab darin Thailand als repräsentatives Land an. Sie teilte den interessierten Parteien ferner mit, dass sie die Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten (im Folgenden „VVG-Kosten“) und Gewinne auf der Grundlage der vier Unternehmen SIAM KRAFT INDUSTRY CO LTD, DOUBLE A (1991) PUBLIC COMPANY, THAI CONTAINERS GROUP CO LTD und SIG COMBIBLOC CO LTD ermitteln werde. Innerhalb der Frist gingen keine Stellungnahmen zum zweiten Vermerk ein. |
3.2. Normalwert
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(39) |
Nach Artikel 2 Absatz 1 der Grundverordnung stützt sich der Normalwert „normalerweise auf die Preise, die im normalen Handelsverkehr von unabhängigen Abnehmern im Ausfuhrland gezahlt wurden oder zu zahlen sind“. |
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(40) |
In Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe a der Grundverordnung ist allerdings Folgendes vorgesehen: „Wird … festgestellt, dass es nicht angemessen ist, die Inlandspreise und kosten im Ausfuhrland zu verwenden, weil in diesem Land nennenswerte Verzerrungen im Sinne von Buchstabe b bestehen, so wird der Normalwert ausschließlich anhand von Herstell- und Verkaufskosten, die unverzerrte Preise oder Vergleichswerte widerspiegeln, rechnerisch ermittelt“; dieser rechnerisch ermittelte Normalwert „muss einen unverzerrten und angemessenen Betrag für Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten sowie für Gewinne beinhalten“ („Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten“ werden im Folgenden als „VVG-Kosten“ bezeichnet). |
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(41) |
Wie im Folgenden dargelegt, gelangte die Kommission in dieser Untersuchung zu dem Schluss, dass auf der Grundlage der vorliegenden Beweise und in Ermangelung einer Mitarbeit seitens der chinesischen Regierung die Anwendung des Artikels 2 Absatz 6a der Grundverordnung angezeigt war. |
3.2.1. Vorliegen nennenswerter Verzerrungen
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(42) |
Nennenswerte Verzerrungen sind nach Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe b der Grundverordnung „Verzerrungen, die eintreten, wenn sich die gemeldeten Preise oder Kosten, einschließlich der Rohstoff- und Energiekosten, nicht aus dem freien Spiel der Marktkräfte ergeben, weil sie von erheblichen staatlichen Eingriffen beeinflusst sind. Bei der Beurteilung der Frage, ob nennenswerte Verzerrungen vorliegen, werden unter anderem die möglichen Auswirkungen von einem oder mehreren der folgenden Sachverhalte berücksichtigt:
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(43) |
Da die Liste in Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe b der Grundverordnung nicht kumulativ ist, müssen nicht alle genannten Sachverhalte vorliegen, wenn es um die Feststellung nennenswerter Verzerrungen geht. Auch kann ein und dieselbe Faktenlage zugrunde gelegt werden, um aufzuzeigen, dass einer oder mehrere der in der Liste genannten Sachverhalte gegeben sind. |
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(44) |
Allerdings ist jede Schlussfolgerung zum Vorliegen nennenswerter Verzerrungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 6a Buchstabe a der Grundverordnung auf der Grundlage sämtlicher vorliegender Beweise zu treffen. Bei der Gesamtbewertung des Vorliegens von Verzerrungen können auch der allgemeine Kontext und die allgemeine Lage im Ausfuhrland berücksichtigt werden, insbesondere wenn die Regierung aufgrund der grundlegenden Elemente der Wirtschafts- und Verwaltungsstruktur des Ausfuhrlandes über umfangreiche Befugnisse verfügt, die es ihr ermöglichen, in einer Weise in die Wirtschaft einzugreifen, dass sich die Preise und Kosten nicht mehr aus dem freien Spiel der Marktkräfte ergeben. |
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(45) |
In Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe c der Grundverordnung ist Folgendes festgelegt: „Wenn die Kommission fundierte Hinweise darauf hat, dass in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Branche in diesem Land möglicherweise nennenswerte Verzerrungen im Sinne von Buchstabe b vorliegen, und wenn es für die wirksame Anwendung dieser Verordnung angemessen ist, erstellt die Kommission einen Bericht, in dem die Marktgegebenheiten nach Buchstabe b in diesem Land oder dieser Branche beschrieben werden, macht ihn öffentlich zugänglich und aktualisiert ihn regelmäßig.“ |
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(46) |
Aufgrund dieser Bestimmung erstellte die Kommission einen Länderbericht zu China (im Folgenden „Bericht“) (6), der Beweise für das Vorhandensein erheblicher staatlicher Eingriffe auf vielen Ebenen der Wirtschaft sowie dadurch bedingte spezifische Verzerrungen bei zahlreichen Hauptproduktionsfaktoren (wie Boden, Energie, Kapital, Rohstoffen und Arbeit) und in ausgewählten Sektoren (wie etwa dem Wirtschaftszweig für Holzprodukte) enthält. Die interessierten Parteien wurden aufgefordert, die zum Zeitpunkt der Einleitung der Untersuchung im Dossier enthaltenen Beweise zu widerlegen, zu ergänzen oder dazu Stellung zu nehmen. Der Bericht (7) wurde zu Beginn der Untersuchung in das Dossier aufgenommen. Der Antrag enthielt zudem einige relevante Beweise, die den Bericht ergänzten. |
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(47) |
Konkret stützte sich der Antragsteller auf die im Bericht enthaltenen Beweise, um das Vorliegen nennenswerter systemischer Verzerrungen in der Volkswirtschaft der VR China, einer „sozialistischen Marktwirtschaft“, in der die Kommunistische Partei sowohl den öffentlichen als auch den privaten Sektor lenkt, hervorzuheben. |
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(48) |
Der Antragsteller erklärte, dass die Herstellung von Dekorpapier in der VR China durch erhebliche staatliche Eingriffe im Sinne des Artikels 2 Absatz 6a Buchstabe b der Grundverordnung beeinflusst werde und es daher nicht angemessen sei, zur Ermittlung des Normalwerts die Inlandspreise und -kosten heranzuziehen. Insbesondere brachten die Antragsteller vor, dass in der VR China nennenswerte Verzerrungen bei den Kosten der zur Herstellung von Dekorpapier verwendeten Rohstoffe — hauptsächlich Halbstoffe aus Holz und TiO2 — sowie Verzerrungen bei den Energiekosten vorlägen (8). |
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(49) |
Zur Untermauerung dieses Standpunkts stützte sich der Antragsteller in hohem Maße auf die im Bericht enthaltenen Beweise sowie auf Feststellungen aus früheren Fällen der Kommission. |
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(50) |
Die Antragsteller brachten vor, dass der Wirtschaftszweig für Dekorpapier Teil der chinesischen Holz- und Forstwirtschaft sei und verwies auf die nachfolgenden Elemente, die auf das Vorliegen nennenswerter Verzerrungen hindeuteten. |
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(51) |
Erstens unterläge der Dekorpapiersektor den Verzerrungen bei den Kosten der für die Herstellung von Dekorpapier verwendeten Grundrohstoffe, nämlich hauptsächlich Halbstoffe aus Holz und TiO2:
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(52) |
Zweitens sei der Dekorpapiersektor von Verzerrungen bei den Energiekosten betroffen:
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(53) |
Drittens hätten Hersteller aus dem Dekorpapiersektor Zugang zu Finanzmitteln über Institute, die staatliche Ziele umsetzen oder anderweitig nicht unabhängig vom Staat agieren.
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(54) |
Viertens unterläge der Dekorpapiersektor — ähnlich wie andere Sektoren der chinesischen Wirtschaft — den Verzerrungen, die sich aus staatlichen Strategien oder Maßnahmen ergeben, mit denen inländische Lieferanten begünstigt werden oder durch die das freie Spiel der Marktkräfte anderweitig beeinflusst wird (28). |
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(55) |
Fünftens sei der Dekorpapiersektor Verzerrungen ausgesetzt, die sich aus dem Fehlen, der diskriminierenden Anwendung oder der unzulänglichen Durchsetzung des Insolvenz-, Gesellschafts- oder Eigentumsrechts ergeben (29). |
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(56) |
Sechstens seien die Lohnkosten auch im Dekorpapiersektor verzerrt (30). |
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(57) |
Abschließend brachte der Antragsteller vor, dass im Dekorpapiersektor nennenswerte Verzerrungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 6a der Grundverordnung vorlägen. |
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(58) |
Die Kommission prüfte, ob es im Hinblick auf nennenswerte Verzerrungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 6a Buchstabe b der Grundverordnung angemessen ist, die Inlandspreise und -kosten in China heranzuziehen. Sie stützte sich dabei auf die im Dossier verfügbaren Beweise. |
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(59) |
Im Rahmen der Analyse wurden nicht nur die erheblichen staatlichen Eingriffe in die chinesische Wirtschaft im Allgemeinen untersucht, sondern auch die spezifische Marktsituation im betreffenden Sektor, insbesondere in Bezug auf die betroffene Ware. Die Kommission ergänzte diese Beweiselemente durch ihre eigenen Untersuchungen zu den verschiedenen Kriterien, die für die Bestätigung des Vorliegens nennenswerter Verzerrungen in China relevant sind. |
3.2.1.1. Nennenswerte Verzerrungen, die die Inlandspreise und -kosten in China beeinflussen
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(60) |
Das chinesische Wirtschaftssystem basiert auf dem Konzept einer „sozialistischen Marktwirtschaft“. Das Konzept ist in der chinesischen Verfassung verankert und bestimmt maßgeblich die wirtschaftspolitische Steuerung in China. Grundprinzip ist das „sozialistische Gemeineigentum an den Produktionsmitteln, das heißt das Volkseigentum und das Kollektiveigentum der werktätigen Massen“ (31). |
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(61) |
Die staatliche Wirtschaft ist die „dominierende Kraft in der Volkswirtschaft“ und der Staat hat „Konsolidierung und Entwicklung der staatlichen Wirtschaft“ zu gewährleisten (32). Die Gesamtarchitektur der chinesischen Volkswirtschaft ermöglicht somit erhebliche staatliche Eingriffe in die Wirtschaft nicht nur, sondern sieht solche Eingriffe sogar ausdrücklich vor. Die Überlegenheit des öffentlichen Eigentums über das private durchdringt das gesamte Rechtssystem und wird als allgemeines Prinzip in allen zentralen Rechtstexten betont. |
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(62) |
Ein Paradebeispiel ist das chinesische Eigentumsrecht: Es bezieht sich auf die erste Stufe des Sozialismus und überträgt dem Staat die Aufgabe, das grundlegende Wirtschaftssystem aufrechtzuerhalten, in dem das Gemeineigentum eine dominierende Rolle spielt. Andere Formen von Eigentum werden toleriert und dürfen sich dem Gesetz nach Seite an Seite neben dem Staatseigentum entwickeln (33). |
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(63) |
Darüber hinaus erfolgt nach chinesischem Recht die Weiterentwicklung der sozialistischen Marktwirtschaft unter Führung der Kommunistischen Partei. Die Strukturen des chinesischen Staates und der Kommunistischen Partei sind auf allen Ebenen (rechtlich, institutionell, personell) miteinander verflochten und bilden einen Überbau, in dem die Rolle der Kommunistischen Partei und die Rolle des Staates kaum voneinander zu trennen sind. |
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(64) |
Mit der Änderung der chinesischen Verfassung vom März 2018 wurde der Führungsrolle der Kommunistischen Partei noch größeres Gewicht verliehen, indem sie in Artikel 1 der Verfassung verankert wurde. |
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(65) |
Nach dem bereits bestehenden ersten Satz „Das sozialistische System ist das grundlegende System der Volksrepublik China“ ist ein neuer zweiter Satz eingefügt worden, der wie folgt lautet: „Das grundlegende Merkmal des Sozialismus chinesischer Prägung ist die Führungsrolle der Kommunistischen Partei Chinas (34).“ Dies veranschaulicht die unangefochtene und weiter zunehmende Kontrolle der Kommunistischen Partei über das Wirtschaftssystem Chinas. |
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(66) |
Diese Form der Führung und Kontrolle ist dem chinesischen System inhärent und geht weit über das in anderen Ländern übliche Maß hinaus, bei dem die Regierung eine allgemeine makroökonomische Kontrolle ausübt, in deren Grenzen sich das freie Spiel der Marktkräfte entfaltet. |
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(67) |
Der chinesische Staat verfolgt eine interventionistische Wirtschaftspolitik, die nicht die in einem freien Markt gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen widerspiegelt, sondern deren Zielsetzungen der von der Kommunistischen Partei festgelegten politischen Agenda entsprechen (35). Das Spektrum der von den chinesischen Behörden eingesetzten interventionistischen wirtschaftspolitischen Instrumente ist vielfältig und umfasst unter anderem das System der industriellen Planung, das Finanzsystem sowie die Ebene des Regelungsumfelds. |
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(68) |
Erstens erfolgt die Steuerung der chinesischen Wirtschaft auf der Ebene der allgemeinen Verwaltungskontrolle durch ein komplexes System der industriellen Planung, das alle wirtschaftlichen Tätigkeiten im Land betrifft. Die Gesamtheit dieser Pläne deckt eine umfassende und komplexe Matrix von Sektoren und Querschnittspolitiken ab und ist auf allen staatlichen Ebenen omnipräsent. |
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(69) |
Die Pläne auf Provinzebene sind detailliert, wohingegen in den nationalen Plänen weiter gefasste Ziele formuliert werden. Darüber hinaus werden in den Plänen die zur Unterstützung der betreffenden Industriezweige bzw. Sektoren einzusetzenden Instrumente sowie der Zeitrahmen für die Realisierung der Ziele festgelegt. Manche Pläne beinhalten weiterhin konkrete Produktionsziele. |
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(70) |
Im Rahmen der Pläne werden im Einklang mit den Prioritäten der Regierung einzelne Industriezweige und/oder Projekte als (positive oder negative) Prioritäten bestimmt, denen spezifische Entwicklungsziele zugewiesen werden (industrielle Aufwertung, internationale Expansion usw.). |
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(71) |
Die Wirtschaftsbeteiligten — Privatunternehmen wie staatseigene Unternehmen — müssen ihre Geschäftstätigkeiten effektiv an den durch das Planungssystem vorgegebenen Realitäten ausrichten. Dies hat seinen Grund nicht nur in dem verbindlichen Charakter der Pläne, sondern auch darin, dass die zuständigen chinesischen Behörden auf allen staatlichen Ebenen in das Planungssystem eingebunden sind und die ihnen übertragenen Befugnisse entsprechend ausüben, indem sie die Wirtschaftsbeteiligten dazu anhalten, die in den Plänen festgelegten Prioritäten einzuhalten (36). |
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(72) |
Zweitens wird das Finanzsystem Chinas in Bezug auf die Zuweisung finanzieller Ressourcen von den staatseigenen Geschäftsbanken und Policy Banks dominiert. Diese Banken müssten sich bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer Kreditvergabepolitik an der Industriepolitik der Regierung ausrichten, statt vorrangig die Wirtschaftlichkeit eines bestimmten Projekts zu bewerten (37). |
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(73) |
Gleiches gilt für die übrigen Komponenten des chinesischen Finanzsystems, wie etwa die Aktien-, Anleihe- und Private-Equity-Märkte. Auch diese Teile des Finanzsektors sind institutionell und operativ nicht auf ein möglichst effizientes Funktionieren der Finanzmärkte, sondern auf die Gewährleistung der Kontrolle und die Ermöglichung von Interventionen des Staates und der Kommunistischen Partei ausgerichtet (38). |
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(74) |
Drittens nehmen die staatlichen Eingriffe in die Wirtschaft auf der Ebene des Regelungsumfelds eine Vielzahl von Formen an. So stellen beispielsweise die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der Regel nicht auf Wirtschaftlichkeit, sondern auf die Verfolgung anderer politischer Ziele ab und untergraben damit in diesem Bereich die marktwirtschaftlichen Grundsätze. Die geltenden Rechtsvorschriften sehen ausdrücklich vor, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge in einer Weise zu erfolgen hat, die der Erreichung der staatlich vorgegebenen Ziele förderlich ist. Die Art dieser Ziele ist jedoch nicht festgelegt, sodass den Entscheidungsgremien ein weiter Ermessensspielraum bleibt (39). |
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(75) |
Auch im Bereich der Investitionen übt die chinesische Regierung eine erhebliche Kontrolle und großen Einfluss mit Blick auf die Bestimmung und die Größenordnung sowohl staatlicher als auch privater Investitionen aus. Die Überprüfung von Investitionen sowie unterschiedliche Anreize, Beschränkungen und Verbote im Zusammenhang mit Investitionen dienen den Behörden als wichtige Instrumente für die Unterstützung industriepolitischer Zielsetzungen wie der Wahrung der staatlichen Kontrolle über Schlüsselsektoren oder der Stärkung der heimischen Industrie (40). |
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(76) |
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das chinesische Wirtschaftsmodell auf bestimmten Grundaxiomen beruht, die vielfältige staatliche Eingriffe vorsehen und fördern. Diese erheblichen staatlichen Eingriffe sind unvereinbar mit einem freien Spiel der Marktkräfte und führen zu Verzerrungen, die einer wirksamen Ressourcenallokation nach Marktgrundsätzen entgegenstehen (41). |
3.2.1.2. Nennenswerte Verzerrungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 6a Buchstabe b erster Gedankenstrich der Grundverordnung: Situation, in der der betreffende Markt in erheblichem Maße von Unternehmen versorgt wird, die im Eigentum oder unter der Kontrolle oder der politischen Aufsicht von Behörden des Ausfuhrlandes stehen oder deren Ausrichtung von diesen Behörden festgelegt wird.
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(77) |
Unternehmen, die sich im Eigentum bzw. unter der Kontrolle oder der politischen Aufsicht des Staates befinden und/oder deren Ausrichtung vom Staat festgelegt wird, stellen in China einen wesentlichen Teil der Wirtschaft dar. |
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(78) |
Der Sektor der betroffenen Ware wird hauptsächlich von privaten Unternehmen wie Hangzhou Huawang New Material Technology (auch „Huawon“) (42), Zhejiang Kingdecor Paper (43), Qifeng New Materials (44) oder Zhejiang Hengda New Materials (45) bedient. |
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(79) |
Die Untersuchung ergab jedoch, dass die wichtigsten Rohstoffe für die Herstellung von Dekorpapier, nämlich Halbstoffe aus Holz und TiO2, von staatseigenen Unternehmen geliefert werden. So wird der Sektor für Halbstoffe aus Holz von mehreren staatlich kontrollierten Unternehmen wie Fujian Qingshan Paper Industry Co. (46) und Shandong Chenming Paper Holding Co. (47) beliefert. |
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(80) |
Darüber hinaus stellte die Kommission in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1923 der Kommission (48) zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Titandioxid (TiO2) mit Ursprung in der Volksrepublik China fest, dass der TiO2-Sektor auch von einer Reihe staatlich kontrollierter Unternehmen bedient wird, wie der Pangang Group Vanadium and Titanium Resources, Ltd. (49) (im Folgenden „Pangang“), die Teil der Pangang Group und eine Tochtergesellschaft der staatlichen Unternehmensgruppe Anshan Iron and Steel Group (im Folgenden „Ansteel“) (50) ist und einen erheblichen Anteil (über 54 %) an Staatseigentum aufweist (51). |
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(81) |
Fujian Qingshan Paper Industry Co. erklärt: „In der neuen Entwicklungsphase wird sich das Unternehmen durch Xi Jinpings Leitlinien mit dem Titel ‚Überlegungen zu Sozialismus mit chinesischen Merkmalen für ein neues Zeitalter‘ leiten lassen“ (52). Darüber hinaus heißt es in Artikel 98 der Satzung des Unternehmens: „Das Parteikomitee des Unternehmens nimmt seine Aufgaben im Einklang mit dem Statut und anderen Grundsätzen der Partei wahr: i) Gewährleistung der Kontrolle der Partei- und Staatspolitik sowie der Umsetzung der Beschlüsse und Vereinbarungen des Generalbüros der Partei, des Staatsrats, des Provinzparteikomitees und der Provinzregierung im Unternehmen“ (53) . In ähnlicher Weise äußert sich das Parteikomitee der Shandong Chenming Paper Holding Co, indem es feststellt, dass „die Parteiorganisation unabhängig vom Entwicklungsort des Unternehmens gebildet und die Parteiarbeit in allen wichtigen Bereichen ausgebaut wird, um Resonanz, wechselseitige Integration und Fortschritte zwischen Parteiorganisation und Produktion, Betrieb und Management zu erreichen“ (54). |
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(82) |
Zudem sind Interventionen der Kommunistischen Partei in die operative Entscheidungsfindung nicht nur in staatseigenen, sondern auch in privaten Unternehmen (55) zur Regel geworden, wobei die Kommunistische Partei die Führung über praktisch jeden Aspekt der Wirtschaft des Landes beansprucht. In der Tat führt der staatliche Einfluss über die Strukturen der Kommunistischen Partei in den Unternehmen effektiv dazu, dass die Wirtschaftsbeteiligten unter der Kontrolle und politischen Aufsicht der Regierung stehen, da die Staats- und Parteistrukturen in China stark zusammengewachsen sind. |
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(83) |
Darüber hinaus unterliegt der Dekorpapiersektor mehreren politischen Strategien der Regierung, da der Sektor für Halbstoffe aus Holz sowohl im Leitfaden zur industriellen Umstrukturierung (56) aus dem Jahr 2019 als auch in seiner aktualisierten Fassung (57) aus dem Jahr 2024 als geförderter Wirtschaftszweig aufgeführt ist. Ebenso wird, wie in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1923 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Titandioxid mit Ursprung in der Volksrepublik China (58) festgelegt, in der Fassung des Leitfadens zur industriellen Umstrukturierung aus dem Jahr 2024 der TiO2-Sektor direkt behandelt, indem der Industriezweig für TiO2, das nach dem Schwefelsäureverfahren hergestellt wird, eingeschränkt wird, während das TiO2-Chloridverfahren in der Fassung von 2019 als geförderter Wirtschaftszweig aufgeführt ist (59). |
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(84) |
Darüber hinaus wird im 14. Fünfjahresplan für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und die Perspektiven für 2035 folgendes Ziel festgelegt: „Umwandlung und Modernisierung traditioneller Industrien, Förderung der Optimierung der Gestaltung und der Umstrukturierung der Industrien für Rohstoffe wie Petrochemie, Stahl, Nichteisenmetalle und Baustoffe, Ausweitung des Angebots an hochwertigen Produkten, beispielsweise aus der Leicht- und der Textilindustrie, sowie Beschleunigung der Umwandlung und Modernisierung wichtiger Industriezweige wie der chemischen Industrie und der Papierherstellung (60).“ |
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(85) |
Zudem wird in den Leitlinien von 2022 zur Förderung der hochwertigen Entwicklung der Leichtindustrie (61) Folgendes gefordert: „Beschleunigung von Durchbrüchen in Schlüsseltechnologien: Was die schwachen Verbindungen in Branchen wie der Papierindustrie anbelangt, […] so wird eine Reihe von Fahrplänen für technologische Innovation in Schlüsselbereichen geprüft, ausgearbeitet und veröffentlicht […], Forschung und Entwicklung, Ingenieurwesen und Industrialisierung im Technologiebereich werden vertieft und gefördert, der Aufbau grundlegender technologischer Systeme wird beschleunigt und das technologische Niveau der Industrie wird angehoben“ (62) und „eine Reihe herausragender intelligenter Fertigungsverfahren in Industrien wie der Papierherstellung gefördert“ (63). |
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(86) |
Staatliche Kontrolle und politische Aufsicht sind auch auf der Ebene der einschlägigen Wirtschaftsverbände zu beobachten (64). So hat beispielsweise der Chinesische Nationale Verband der Forstwirtschaft (CNFPIA) einen Sonderausschuss für Dekorpapier eingesetzt. (65) Der CNFPIA akzeptiert in Artikel 3 seiner Satzung „die geschäftliche Ausrichtung, Beaufsichtigung und Verwaltung durch die für die zollamtliche Erfassung und Verwaltung zuständigen Stellen, durch die für den Parteiaufbau zuständigen Stellen sowie durch die für die Verwaltung des Wirtschaftszweigs verantwortlichen Verwaltungsstellen“ (66). |
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(87) |
Hangzhou Huawang New Material Technology ist Mitglied des CNFPIA und hat den stellvertretenden Vorsitz des CNFPIA-Sonderausschusses für Dekorpapier inne (67). |
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(88) |
Zhejiang Kingdecor Paper ist ebenfalls Mitglied des CNFPIA und Vorstandsmitglied des CNFPIA-Sonderausschusses für Dekorpapier (68). |
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(89) |
Folglich können selbst private Hersteller im Sektor der betroffenen Ware nicht unter Marktbedingungen agieren. In diesem Sektor unterliegen tatsächlich sowohl staatseigene als auch private Unternehmen einer politischen Aufsicht und der von der Politik vorgegebenen Ausrichtung. |
3.2.1.3. Nennenswerte Verzerrungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 6a Buchstabe b zweiter Gedankenstrich der Grundverordnung: staatliche Präsenz in Unternehmen, die es dem Staat ermöglicht, Preise oder Kosten zu beeinflussen
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(90) |
Die chinesische Regierung kann durch die staatliche Präsenz in den Unternehmen Preise und Kosten beeinflussen. Tatsächlich kann der Staat über die in staatseigenen wie auch in privaten Unternehmen bestehenden Zellen der Kommunistischen Partei Einfluss auf Unternehmensentscheidungen nehmen. |
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(91) |
Nach dem Unternehmensrecht Chinas muss in jedem Unternehmen (in dem es mindestens drei Parteimitglieder gibt — so sieht es das Statut der Kommunistischen Partei (69) vor) eine Organisation der Kommunistischen Partei gebildet werden; zudem muss das Unternehmen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Parteiorganisation ihre Tätigkeiten ausüben kann. |
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(92) |
In der Vergangenheit wurde diese Vorschrift offenbar nicht immer eingehalten bzw. konsequent durchgesetzt. Spätestens seit 2016 macht die Kommunistische Partei jedoch verstärkt den Anspruch auf Kontrolle der Geschäftsentscheidungen von Unternehmen als politisches Prinzip (70) geltend, wozu auch gehört, dass sie Druck auf private Unternehmen dahin gehend ausübt, „Patriotismus“ an oberste Stelle zu setzen und die Parteidisziplin (71) zu wahren. |
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(93) |
Bereits im Jahr 2018 gab es Berichten zufolge in 73 % der etwa 2,57 Mio. Privatunternehmen Parteizellen, wobei verstärkt darauf gedrungen wurde, dass die Organisationen der Kommunistischen Partei bei Geschäftsentscheidungen der betreffenden Unternehmen das letzte Wort haben sollten (72). Diese Regeln gelten grundsätzlich in der gesamten chinesischen Wirtschaft und in allen Sektoren, somit auch für die Hersteller der betroffenen Ware und die Lieferanten ihrer Inputs. |
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(94) |
Darüber hinaus wurde am 15. September 2020 ein Dokument mit dem Titel „Leitlinien des Generalbüros der Kommunistischen Partei Chinas zur Intensivierung der Arbeit der Einheitsfront im privaten Sektor für die neue Ära“ (im Folgenden „Leitlinien“ (73)) herausgegeben, mit dem die Rolle der Parteikomitees in Privatunternehmen weiter ausgebaut wurde. |
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(95) |
In Abschnitt II.4 der Leitlinien heißt es: „Wir müssen allgemein die Kapazität der Partei zur Führung der Arbeit der Einheitsfront im privaten Sektor intensivieren und die Anstrengungen in diesem Bereich effektiv stärken“; und in Abschnitt III.6 heißt es: „Wir müssen die Parteiaufbauarbeit in privaten Unternehmen intensivieren und die Parteizellen befähigen, ihre Rolle als Bollwerk wirksam auszuüben, und die Parteimitglieder in die Lage versetzen, als Vorhut Pionierarbeit zu leisten.“ Somit wird in den Leitlinien die Rolle der Kommunistischen Partei in Unternehmen und anderen privatwirtschaftlichen Einrichtungen hervorgehoben und gestärkt (74). |
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(96) |
Die aktuelle Untersuchung bestätigte, dass im Dekorpapiersektor Überschneidungen zwischen Führungspositionen und der Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei/Parteifunktionen zu verzeichnen sind. Beispielsweise fungiert ein Mitglied des Leitungsgremiums von Xianhe, der Holdinggesellschaft von Kingdecor, auch als Parteisekretär des Unternehmens (75). Wie die Untersuchung ergab, reagierte Xianhe „auf die Forderung des Generalbüros der Partei und hat sich aktiv in das neue Entwicklungsmuster integriert“ (76). |
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(97) |
Ein weiteres Beispiel für diese Überschneidung zwischen Führungspositionen und der Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei/Parteifunktionen ist der Fall von Qifeng New Material, dessen Vorstandsvorsitzender Mitglied der Kommunistischen Partei ist (77). Im Jahr 2023 habe Qifeng New Material „gemäß Xi Jinpings Leitlinien mit dem Titel ‚Überlegungen zu Sozialismus mit chinesischen Merkmalen für ein neues Zeitalter‘ sowie unter der starken Führung des Parteikomitees und des Vorstands des Unternehmens aktiv sowohl internationale als auch inländische Märkte erforscht“ (78). |
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(98) |
Ein weiteres Beispiel ließ sich in der Fujian Qingshan Paper Industry Co. finden, wo der Vorstandsvorsitzende auch als Sekretär des Parteikomitees fungiert (79). Das Unternehmen erklärte, man habe sich im ersten Halbjahr 2024 an Xi Jinpings Leitlinien mit dem Titel „Überlegungen zu Sozialismus mit chinesischen Merkmalen für ein neues Zeitalter“ gehalten, den Parteiaufbau umfassend gestärkt und die enge Integration von Parteistrukturen, Produktion und operativem Geschäft aktiv gefördert (80). |
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(99) |
Die Präsenz und das Eingreifen des Staates auf den Finanzmärkten sowie bei der Bereitstellung von Rohstoffen und Inputs bewirken überdies eine zusätzliche Verzerrung des Marktes (81). Die staatliche Präsenz in Betrieben, im Dekorpapiersektor sowie in anderen Wirtschaftszweigen (wie dem Finanzsektor und den Sektoren für Inputs) ermöglicht der chinesischen Regierung somit, Preise und Kosten zu beeinflussen. |
3.2.1.4. Nennenswerte Verzerrungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 6a Buchstabe b dritter Gedankenstrich der Grundverordnung: staatliche Strategien oder Maßnahmen, mit denen inländische Lieferanten begünstigt werden oder durch die das freie Spiel der Marktkräfte anderweitig beeinflusst wird
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(100) |
Die Ausrichtung der chinesischen Volkswirtschaft wird in erheblichem Maße durch ein ausgefeiltes Planungssystem bestimmt, in dem Prioritäten festgelegt und die Ziele vorgegeben werden, die die Zentralregierung und die Regierungen auf Provinz- und Lokalebene schwerpunktmäßig verfolgen müssen. Auf allen Regierungsebenen gibt es einschlägige Pläne, die praktisch alle Wirtschaftszweige abdecken. Die in den Planungsinstrumenten vorgegebenen Ziele sind verbindlich, und die Behörden aller Verwaltungsebenen überwachen die Umsetzung der Pläne durch die jeweils nachgeordnete Ebene. |
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(101) |
Insgesamt führt das Planungssystem in China dazu, dass Ressourcen nicht in Abhängigkeit von den Marktkräften zugewiesen werden, sondern in Sektoren fließen, die von der Regierung als strategisch oder anderweitig politisch wichtig erachtet werden (82). |
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(102) |
Die chinesischen Behörden haben eine Reihe von Maßnahmen erlassen, um die Funktionsweise des Dekorpapiersektors zu steuern. |
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(103) |
So will die Provinz Shandong in ihrem 14. Fünfjahresplan für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und den Perspektiven für 2035 „traditionelle Industriezweige optimieren und modernisieren: […] klassische Industrien wie Textilien und Bekleidung, Lebensmittel und Papierherstellung optimieren und vervollkommnen […]“ (83) . |
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(104) |
Darüber hinaus fordert der 14. Fünfjahresplan der Provinz Fujian zur qualitativen Weiterentwicklung der verarbeitenden Industrie eine „Konzentration auf die Verbesserung der Qualität von Haushaltspapier, Verpackungspapier und Karton, Spezialpapier und Karton, eine Optimierung der Sortenstruktur sowie die Erforschung und Entwicklung der umfassenden Nutzung der Ressourcen Halbstoffe aus Holz und Papierfasern“ (84). |
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(105) |
Darüber hinaus ist auf Provinzebene im Sonderplan Fujian für die qualitative Weiterentwicklung der verarbeitenden Industrie während des 14. Fünfjahresplans Folgendes festgelegt: „Papierherstellung und Papiererzeugnisse: [die Regierung] führt (…) Papier und andere Unternehmen aus Qingshan bei der Stärkung des Aufbaus einheimischer Innovationskapazitäten, der Steigerung der Kapazitäten für die Integration von Konzepten und der Verbesserung des Produktionsprozesses, der Technologie und der Ausrüstung“ (85). |
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(106) |
Darüber hinaus bestätigte die Untersuchung in der Provinz Zhejiang, dass die Behörden und staatseigenen Banken Vorzugsregelungen gegenüber Papierherstellern anwenden, da die Provinz „die Finanzinstitute im Kreis Longyou so führt, dass sich das finanzielle Umfeld wichtiger Unternehmen verbessert, Finanzdienstleistungen weiter optimiert und die Realwirtschaft, insbesondere die Papierindustrie, stärker unterstützt werden“ (86). |
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(107) |
Darüber hinaus unterliegen die zur Herstellung von Dekorpapier verwendeten Inputs ebenfalls der Regierungspolitik. Dies gilt insbesondere für Zellstoff. Für diese Warengruppe ist im 14. Fünfjahresplan der VR China für die Entwicklung der Wald- und Grünlandwirtschaft (2021-2025) (87) (im Folgenden „14. Fünfjahresplan für Waldwirtschaft“) Folgendes festgelegt: „Halbstoffe aus Holz und Papierherstellung: die Beseitigung veralteter Produktionskapazitäten [zu] beschleunigen [und] die Schadstoffemissionen zu verringern und den technologischen Wandel zu fördern und die Energie- und Rohstoffnutzung zu verbessern“. Recherchen im TiO2-Sektor ergaben auch, dass die chinesische Regierung Maßnahmen ergriffen hat, um die Wirtschaftsbeteiligten dazu zu bewegen, die Gemeinwohlziele in Bezug auf diesen Sektor zu erfüllen (88). |
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(108) |
Mithilfe dieser und anderer Instrumente steuert und kontrolliert die chinesische Regierung daher Entwicklung und Funktionieren des Sektors, einschließlich der vorgelagerten Inputs, in praktisch allen Belangen. |
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(109) |
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die chinesische Regierung Maßnahmen ergriffen hat, um die Wirtschaftsbeteiligten dazu anzuhalten, die von der staatlichen Politik vorgegebenen Ziele bezüglich des Wirtschaftszweigs zu erfüllen. Derartige Maßnahmen verhindern ein freies Spiel der Marktkräfte. |
3.2.1.5. Nennenswerte Verzerrungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 6a Buchstabe b vierter Gedankenstrich der Grundverordnung: Fehlen, diskriminierende Anwendung oder unzulängliche Durchsetzung des Insolvenz-, Gesellschafts- oder Eigentumsrechts
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(110) |
Den im Dossier enthaltenen Informationen nach zu urteilen wird das chinesische Insolvenzsystem kaum seinem Hauptzweck gerecht, nämlich der fairen Abwicklung von Forderungen und Verbindlichkeiten und der Wahrung der gesetzlichen Rechte und der Interessen von Gläubigern und Schuldnern. Dies ist offenbar darauf zurückzuführen, dass — obgleich das chinesische Insolvenzrecht formal auf ähnlichen Grundsätzen basiert wie die entsprechenden Rechtsvorschriften in anderen Ländern — das chinesische System durch eine systematisch unzureichende Durchsetzung gekennzeichnet ist. |
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(111) |
Die Zahl der Insolvenzen ist im Verhältnis zur Größe der chinesischen Volkswirtschaft nach wie vor gering. Seinen Grund hat dies nicht zuletzt in den zahlreichen Mängeln der Insolvenzverfahren, die im Hinblick auf die Anmeldung von Insolvenzen eine abschreckende Wirkung haben. Darüber hinaus nimmt der Staat in Insolvenzverfahren weiterhin eine starke, aktive Rolle wahr und hat häufig unmittelbaren Einfluss auf das Ergebnis der Verfahren (89). |
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(112) |
Außerdem treten die Defizite im System der Eigentumsrechte in China besonders deutlich zutage, wenn es um Grundbesitz und Landnutzungsrechte geht (90). Aller Grund und Boden ist Eigentum des chinesischen Staates (ländlicher Grund und Boden ist Kollektiveigentum, städtischer Grund und Boden ist Staatseigentum), und die Zuweisung von Grund und Boden fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Staates. Es gibt Rechtsvorschriften, die auf eine transparente Zuteilung von Landnutzungsrechten zu Marktpreisen abzielen und beispielsweise Ausschreibungsverfahren vorsehen. Diese Vorschriften werden jedoch regelmäßig missachtet, und bestimmte Käufer erhalten Land unentgeltlich oder zu Preisen unterhalb des Marktniveaus (91). Darüber hinaus verfolgen die Behörden bei der Zuteilung von Land oft auch bestimmte politische Ziele wie die Umsetzung der Wirtschaftspläne (92). |
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(113) |
Wie andere Zweige der chinesischen Wirtschaft unterliegen auch die Hersteller der betroffenen Ware den üblichen chinesischen insolvenz-, gesellschafts- und eigentumsrechtlichen Vorschriften. Das bedeutet, dass auch diese Unternehmen von den Top-down-Verzerrungen betroffen sind, die aus der diskriminierenden Anwendung oder unzulänglichen Durchsetzung des Insolvenzrechts und des Eigentumsrechts resultieren. Die verfügbaren Beweise lassen darauf schließen, dass diese Überlegungen auch uneingeschränkt auf den Forstwirtschafts- und Holzverarbeitungssektor und daher auch auf den Dekorpapiersektor zutreffen. Die jetzige Untersuchung förderte keine Erkenntnisse zutage, die diese Feststellungen infrage stellen würden. |
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(114) |
In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Insolvenz- und das Eigentumsrecht im Sektor der betroffenen Ware in diskriminierender Weise angewandt oder nur unzulänglich durchgesetzt wird. |
3.2.1.6. Nennenswerte Verzerrungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 6a Buchstabe b fünfter Gedankenstrich der Grundverordnung: verzerrte Lohnkosten
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(115) |
Ein System marktbasierter Löhne kann sich in China nicht voll entwickeln, da Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur über eine eingeschränkte Koalitionsfreiheit verfügen. China hat eine Reihe grundlegender IAO-Übereinkommen, insbesondere die Übereinkommen über Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, nicht ratifiziert (93). |
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(116) |
Nach nationalem Recht ist nur eine Gewerkschaftsorganisation aktiv. Diese ist jedoch nicht von den staatlichen Behörden unabhängig, und ihre Beteiligung an Kollektivverhandlungen sowie ihr Einsatz für den Schutz der Arbeitnehmerrechte sind nach wie vor rudimentär. (94) Darüber hinaus wird die Mobilität der chinesischen Arbeitskräfte durch das Haushaltsregistrierungssystem behindert, das den Zugang zum gesamten Spektrum von Leistungen der sozialen Sicherheit und anderen Leistungen auf die in einem bestimmten Verwaltungsgebiet ansässigen Einwohner beschränkt. |
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(117) |
In der Regel führt dies dazu, dass sich Arbeitnehmer ohne örtliche Wohnsitzregistrierung in einer prekären Beschäftigungssituation befinden und ein geringeres Einkommen haben als Arbeitnehmer mit einer solchen Wohnsitzregistrierung (95). |
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(118) |
Es wurden keine Nachweise dafür erbracht, dass der Dekorpapiersektor nicht den beschriebenen Eigenheiten des chinesischen Arbeitsrechtssystems unterliegt. Somit gibt es im Sektor mit Blick auf die Lohnkosten Verzerrungen sowohl unmittelbarer Art (bei der Herstellung der betroffenen Ware bzw. des Hauptausgangsmaterials für deren Produktion) als auch mittelbarer Art (beim Zugang zu Kapital oder zu Inputs von Unternehmen, für die ebenfalls diese Eigenheiten des chinesischen Arbeitsrechtssystems gelten). |
3.2.1.7. Nennenswerte Verzerrungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 6a Buchstabe b sechster Gedankenstrich der Grundverordnung: Zugang zu Finanzmitteln über Institute, die staatliche Ziele umsetzen oder anderweitig nicht unabhängig vom Staat agieren
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(119) |
Der Zugang von Unternehmen zu Kapital unterliegt in China unterschiedlichen Verzerrungen. |
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(120) |
Erstens ist das chinesische Finanzsystem durch die starke Marktposition staatseigener Banken gekennzeichnet (96), die bei der Gewährung des Zugangs zu Finanzmitteln andere Kriterien heranziehen als die Rentabilität eines Projekts. Ähnlich wie nichtfinanzielle staatseigene Unternehmen sind auch die Banken nach wie vor nicht nur durch die Eigentümerschaft mit dem Staat verbunden, sondern auch durch personelle Verflechtungen (die Top-Führungskräfte großer staatseigener Finanzinstitute werden letztlich von der Kommunistischen Partei ernannt) (97), und sie setzen ebenfalls grundsätzlich die von der chinesischen Regierung festgelegten Strategien um. |
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(121) |
Damit kommen die Banken einer ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung nach, ihre Geschäfte im Einklang mit den Erfordernissen der nationalen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu führen und sich dabei an der Industriepolitik des Staates auszurichten (98). Zwar trifft es zu, dass verschiedene gesetzliche Bestimmungen auf die Notwendigkeit verweisen, den bankenüblichen Gepflogenheiten und aufsichtsrechtlichen Vorschriften zu folgen und etwa die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers zu prüfen, jedoch lassen die umfangreichen Beweise, darunter auch die Erkenntnisse aus Handelsschutzuntersuchungen, darauf schließen, dass diese Bestimmungen bei der Anwendung der unterschiedlichen Rechtsinstrumente nur eine untergeordnete Rolle spielen. |
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(122) |
Die chinesische Regierung hat beispielsweise klargestellt, dass auch Entscheidungen im privaten Firmenkundengeschäft von der Kommunistischen Partei beaufsichtigt werden und stets im Einklang mit der nationalen politischen Strategie stehen müssen. Eines der drei übergeordneten Ziele des Staates bezüglich der Governance im Bankwesen lautet nun, die Führungsrolle der Partei im Banken- und Versicherungssektor zu stärken, einschließlich in Hinblick auf operative Fragen oder Fragen des Managements (99). Auch in den Kriterien zur Leistungsbewertung von Geschäftsbanken muss nun insbesondere berücksichtigt werden, inwiefern Unternehmen „den nationalen Entwicklungszielen und der Realwirtschaft dienen“ und insbesondere wie sie „strategischen und aufstrebenden Wirtschaftszweigen dienen“ (100). |
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(123) |
Darüber hinaus sind Anleiheratings und Bonitätsbewertungen häufig aus den unterschiedlichsten Gründen verzerrt, u. a. weil die strategische Bedeutung eines Betriebs für die chinesische Regierung und etwaige stillschweigende staatliche Garantien sich auf die Risikobewertungen auswirken (101). Hinzu kommt, dass es weitere Regelungen gibt, aufgrund deren Finanzmittel in Sektoren gelenkt werden, die von der Regierung als geförderte oder anderweitig relevante Sektoren ausgewiesen werden (102). Dies führt bei der Kreditvergabe zu einer Verzerrung zugunsten staatseigener Unternehmen, großer, gut vernetzter Privatunternehmen und von Unternehmen in Schlüsselindustrien, was wiederum bedeutet, dass Verfügbarkeit und Kosten von Kapital nicht für alle Marktakteure gleich sind. |
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(124) |
Zweitens wurden die Fremdkapitalkosten künstlich niedrig gehalten, um das Investitionswachstum zu fördern. Dies hat zu übermäßigen Anlageinvestitionen bei immer niedrigeren Kapitalrenditen geführt. Davon zeugt der trotz eines drastischen Rückgangs der Rentabilität zu beobachtende Anstieg der Unternehmensverschuldung im staatlichen Sektor, der darauf schließen lässt, dass die Mechanismen im Bankensystem nicht einer normalen unternehmerischen Logik folgen. |
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(125) |
Drittens ist festzustellen, dass trotz der Liberalisierung des Nominalzinses im Oktober 2015 die Preissignale nach wie vor nicht das Ergebnis eines freien Spiels der Marktkräfte sind, sondern durch staatlich induzierte Verzerrungen beeinflusst werden. Der Anteil der zum Referenzzinssatz oder zu einem niedrigeren Zinssatz vergebenen Kredite an der Gesamtkreditvergabe belief sich Ende 2018 noch immer auf mindestens ein Drittel (103). Die offiziellen chinesischen Medien berichteten kürzlich, dass die Kommunistische Partei gefordert hatte, „den Zins am Kreditmarkt nach unten zu lenken“ (104). Künstlich niedrig gehaltene Zinssätze führen zu Finanzierungskosten unter Preis und folglich zu einem übermäßigen Kapitaleinsatz. |
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(126) |
Das Gesamtkreditwachstum in China zeugt von einer sinkenden Effizienz der Kapitalallokation, wobei es keinerlei Anzeichen für eine Kreditverknappung gibt, wie sie in einem unverzerrten Marktumfeld zu erwarten wäre. Infolgedessen lässt sich ein starker Anstieg notleidender Kredite beobachten, angesichts derer sich die Regierung mehrfach dafür entschied, entweder Ausfälle zu vermeiden, was zur Entstehung sogenannter „Zombie-Unternehmen“ führte, oder das Eigentum an den Forderungen (z. B. im Wege von Fusionen oder Debt-Equity-Swaps) zu übertragen, ohne jedoch das Schuldenproblem insgesamt zu beseitigen oder dessen eigentliche Ursachen anzugehen. |
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(127) |
Insgesamt ist festzustellen, dass die Kreditvergabe an Unternehmen in China trotz der Schritte zur Marktliberalisierung durch nennenswerte Verzerrungen gekennzeichnet ist, die auf die anhaltenden, allgegenwärtigen Eingriffe des Staates in die Kapitalmärkte zurückzuführen sind. Somit lässt sich feststellen, dass die erheblichen staatlichen Eingriffe in das Finanzsystem zu stark verzerrten Marktbedingungen auf allen Ebenen führen. |
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(128) |
Im Rahmen der aktuellen Untersuchung wurden keine Beweise dafür vorgelegt, dass sich die staatlichen Eingriffe in das Finanzsystem im Sinne des Artikels 2 Absatz 6a Buchstabe b sechster Gedankenstrich der Grundverordnung nicht auf den Sektor der betroffenen Ware auswirken. Somit lässt sich feststellen, dass die erheblichen staatlichen Eingriffe in das Finanzsystem zu stark verzerrten Marktbedingungen auf allen Ebenen führen. |
3.2.1.8. Systemischer Charakter der beschriebenen Verzerrungen
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(129) |
Die Kommission stellte fest, dass die im Bericht beschriebenen Verzerrungen charakteristisch für die chinesische Wirtschaft sind. Die verfügbaren Beweise zeugen davon, dass die vorstehend erläuterten sowie in Teil I des Berichts enthaltenen Feststellungen zu den Gegebenheiten und Merkmalen des chinesischen Systems auf das gesamte Land und alle Wirtschaftszweige zutreffen. Gleiches gilt für die Aussagen zu den Produktionsfaktoren, wie sie vorstehend sowie in Teil II des Berichts dargelegt werden. |
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(130) |
Die Kommission merkt an, dass es zur Herstellung der betroffenen Ware bestimmter Inputs bedarf. Wenn Hersteller der betroffenen Ware diese Inputs beschaffen, unterliegen die von ihnen gezahlten Preise (die als ihre Kosten erfasst werden) natürlich denselben vorstehend beschriebenen systemischen Verzerrungen. So beschäftigen beispielsweise die Lieferanten der Inputs Arbeitskräfte zu durch Verzerrungen gekennzeichneten Bedingungen. Sie nehmen möglicherweise Kredite auf, die den Verzerrungen im Finanzsektor bzw. bei der Kapitalallokation unterliegen. Darüber hinaus unterliegen sie dem Planungssystem, das sich auf alle staatlichen Ebenen und sämtliche Wirtschaftszweige erstreckt. Diese Verzerrungen wurden vorstehend, insbesondere in den Erwägungsgründen 51 bis 128, ausführlich beschrieben. Die Kommission wies darauf hin, dass das diesen Verzerrungen zugrunde liegende Regelwerk allgemein anwendbar ist und die Dekorpapierhersteller diesen Regeln — wie jeder andere Wirtschaftsbeteiligte in China — unterliegen. Die Verzerrungen wirken sich daher unmittelbar auf die Kostenstruktur der betroffenen Ware aus. |
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(131) |
Folglich ist es nicht nur im Sinne des Artikels 2 Absatz 6a Buchstabe a der Grundverordnung unangemessen, die Inlandsverkaufspreise für die betroffene Ware zu verwenden, sondern Gleiches gilt auch für sämtliche Kosten der Inputs (Rohstoffe, Energie, Boden, Finanzierung, Arbeit usw.), denn sie sind ebenfalls Verzerrungen unterworfen, da die Preisbildung durch erhebliche staatliche Eingriffe beeinflusst wird, wie sie in den Teilen I und II des Berichts beschrieben werden. |
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(132) |
De facto sind die im Zusammenhang mit Kapitalallokation, Boden, Arbeit, Energie, und Rohstoffen beschriebenen staatlichen Eingriffe in ganz China festzustellen. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Input, der selbst in China unter Einsatz einer Reihe von Produktionsfaktoren hergestellt wurde, mit nennenswerten Verzerrungen behaftet ist. Gleiches gilt für die Inputs zur Herstellung der Inputs und so weiter. |
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(133) |
Von der chinesischen Regierung wurden in dieser Untersuchung auch keine gegenteiligen Beweise oder Argumente vorgebracht. |
3.2.1.9. Von interessierten Parteien vorgebrachte Argumente
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(134) |
Erstens vertrat der CNFPIA den Standpunkt, dass Artikel 2 Absatz 6a der Grundverordnung aufgrund seiner Unvereinbarkeit mit den WTO-Übereinkommen und den Entscheidungen des WTO-Streitbeilegungsgremiums (Dispute Settlement Body — im Folgenden „DSB“) nicht anwendbar sei. |
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(135) |
Insbesondere argumentierte der CNFPIA:
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(136) |
Zweitens brachte der CNFPIA vor, dass die angeblichen Verzerrungen nicht hinreichend belegt seien und sich, selbst wenn sie bestünden, nicht auf die betroffene Ware auswirkten. |
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(137) |
Darüber hinaus äußerte sich der CNFPIA wie folgt:
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(138) |
Was die Argumente der Parteien zur Vereinbarkeit mit dem WTO-Recht angeht, so erinnerte die Kommission daran, dass die Teile von Abschnitt 15 des Protokolls über den Beitritt Chinas zur WTO, die noch nicht außer Kraft getreten sind, in Antidumpingverfahren betreffend Waren aus China bei der Ermittlung des Normalwerts weiterhin ihre Gültigkeit behalten, und zwar sowohl in Bezug auf den Marktwirtschaftsstandard als auch in Bezug auf die Anwendung einer Methode, die nicht auf einem strengen Vergleich mit den chinesischen Preisen oder Kosten beruht. |
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(139) |
In Hinblick auf den Verweis der Parteien auf DS473 erinnerte die Kommission daran, dass der Bericht des Berufungsgremiums in der Sache DS473 nicht die Umsetzung des Artikels 2 Absatz 6a der Grundverordnung, sondern eine besondere Bestimmung des Artikels 2 Absatz 5 der Grundverordnung betraf. Dennoch gestattet das WTO-Recht in der Auslegung durch das Rechtsmittelgremium in der Sache DS473 die Verwendung von Daten aus einem Drittland, die gebührend berichtigt werden, wenn eine solche Berichtigung erforderlich und begründet ist. In der Tat führt das Vorliegen nennenswerter Verzerrungen dazu, dass die Kosten und Preise im Ausfuhrland für die rechnerische Ermittlung des Normalwerts ungeeignet sind. Daher konnten die Vorbringen der Parteien nicht akzeptiert werden. |
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(140) |
Zu den Argumenten der Parteien in Bezug auf die Hinlänglichkeit der Beweise für das Vorliegen erheblicher Verzerrungen wies die Kommission zunächst darauf hin, dass sie nach Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe e der Grundverordnung die Untersuchung auf dieser Grundlage einleiten kann, wenn sie die von den Antragstellern vorgelegten Beweise für die nennenswerten Verzerrungen für ausreichend hält. Die Kommission wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass — wie das Gericht in der Rechtssache Viraj Profiles bestätigt hat — an die Beweise, die notwendig sind, damit das Kriterium des Vorliegens von genügend Beweisen für die Einleitung einer Untersuchung erfüllt ist, hinsichtlich ihrer Anzahl und Qualität ein anderer Maßstab anzulegen ist als an jene, die für die vorläufige oder endgültige Feststellung des Vorliegens von Dumping, einer Schädigung oder eines ursächlichen Zusammenhangs erforderlich sind (106). Der Antrag entsprach daher den in Artikel 5 Absatz 9 der Grundverordnung in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe d festgelegten Standards. Wie in der Bekanntmachung über die Verfahrenseinleitung (107) dargelegt, vertrat die Kommission in der Einleitungsphase in der Tat die Auffassung, dass im Sinne des Artikels 5 Absatz 9 der Grundverordnung ausreichende Beweise vorlagen, die tendenziell darauf hindeuten, dass es aufgrund nennenswerter Verzerrungen mit Auswirkungen auf Preise und Kosten nicht angemessen wäre, die Inlandspreise und -kosten der VR China heranzuziehen, und dass somit die Einleitung einer Untersuchung nach Artikel 2 Absatz 6a der Grundverordnung gerechtfertigt ist. |
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(141) |
Die Kommission hat solche Verzerrungen daher nachgewiesen. Dazu hat die Kommission nach Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe e der Grundverordnung die Daten erhoben, die erforderlich sind, um das Vorliegen und die Auswirkungen nennenswerter Verzerrungen und die daraus resultierende Anwendung der in Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe a der Grundverordnung vorgeschriebenen Methode zu ermitteln. Die von der Kommission erhobenen Daten und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen, sei es in Bezug auf die Präsenz staatseigener Unternehmen im Sektor der betroffenen Ware oder die Verbindungen zur Kommunistischen Partei, sind in Abschnitt 6.3 der vorliegenden Verordnung dargelegt. Daher konnten die Vorbringen der Parteien zu den im Antrag enthaltenen Beweisen nicht akzeptiert werden. |
3.2.1.10. Schlussfolgerung
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(142) |
Die in diesem Abschnitt dargelegte Analyse, in deren Rahmen alle vorliegenden Beweise für staatliche Eingriffe Chinas in die chinesische Wirtschaft im Allgemeinen und in den Sektor der betroffenen Ware im Besonderen geprüft wurden, hat gezeigt, dass die Preise bzw. Kosten der betroffenen Ware, einschließlich der Rohstoff-, Vorleistungs-, Energie- und Arbeitskosten, nicht das Ergebnis des freien Spiels der Marktkräfte sind, da sie durch erhebliche staatliche Eingriffe im Sinne des Artikels 2 Absatz 6a Buchstabe b der Grundverordnung beeinflusst werden, was sich an den tatsächlichen oder möglichen Auswirkungen eines oder mehrerer der dort aufgeführten Sachverhalte festmachen lässt. |
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(143) |
Angesichts dieser Feststellungen gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass es in diesem Fall nicht angemessen ist, bei der Ermittlung des Normalwerts die Inlandspreise und -kosten heranzuziehen. |
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(144) |
Folglich stützte sich die Kommission im Einklang mit Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe a der Grundverordnung bei der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts ausschließlich auf Herstell- und Umsatzkosten, die unverzerrte Preise oder Vergleichswerte widerspiegeln, d. h. im vorliegenden Fall auf die entsprechenden Herstell- und Verkaufskosten in einem geeigneten repräsentativen Land, wie im folgenden Abschnitt erörtert. |
3.2.2. Repräsentatives Land
3.2.2.1. Allgemeine Bemerkungen
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(145) |
Bei der Auswahl des repräsentativen Landes waren nach Artikel 2 Absatz 6a der Grundverordnung folgende Kriterien maßgebend:
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(146) |
Wie in den Erwägungsgründen 36 bis 38 dargelegt wird, veröffentlichte die Kommission zwei Vermerke zu den bei der Ermittlung des Normalwerts herangezogenen Quellen: den ersten Vermerk zu den Produktionsfaktoren vom 2. Oktober 2024 (im Folgenden „erster Vermerk“) und den zweiten Vermerk zu den Produktionsfaktoren vom 6. Dezember 2024 (im Folgenden „zweiter Vermerk“). |
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(147) |
In diesen Vermerken wurden die Tatsachen und Belege beschrieben, die den einschlägigen Kriterien zugrunde liegen, und es wurde auch auf die Stellungnahmen der Parteien zu diesen Sachverhalten und einschlägigen Quellen eingegangen. |
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(148) |
Im zweiten Vermerk zu den Produktionsfaktoren unterrichtete die Kommission die interessierten Parteien über ihre Absicht, im vorliegenden Fall Thailand als geeignetes repräsentatives Land heranzuziehen, falls das Vorliegen nennenswerter Verzerrungen nach Artikel 2 Absatz 6a der Grundverordnung bestätigt würde. |
Ähnlicher wirtschaftlicher Entwicklungsstand wie in der VR China
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(149) |
Im ersten Vermerk über die Produktionsfaktoren nannte die Kommission Thailand, Brasilien, Indonesien und die Türkei als Länder mit einem nach Daten der Weltbank ähnlichen wirtschaftlichen Entwicklungsstand wie in der VR China, d. h. Länder, die alle von der Weltbank auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens als „Länder mit mittlerem Einkommen, obere Einkommenskategorie“ eingestuft werden, in denen bekanntermaßen die Herstellung der untersuchten Ware stattfindet. |
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(150) |
Zu den in diesem Vermerk genannten Ländern gingen keine Stellungnahmen ein. |
Vorliegen einschlägiger leicht zugänglicher Daten im repräsentativen Land
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(151) |
Im zweiten Vermerk wies die Kommission darauf hin, dass für die Länder, die als Länder identifiziert wurden, in denen die untersuchte Ware hergestellt wird, nämlich Thailand, Brasilien, Indonesien und die Türkei, die Verfügbarkeit ohne Weiteres zugänglicher Daten weiter geprüft werden muss, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit ohne Weiteres zugänglicher Finanzdaten von den Herstellern der untersuchten Ware. |
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(152) |
Die Kommission untersuchte die Präsenz von Dekorpapierherstellern in jedem der vier potenziell repräsentativen Länder und suchte nach ohne Weiteres verfügbaren Finanzdaten der Unternehmen, die die untersuchte Ware herstellen. Die Kommission konnte solche Unternehmen in den vier potenziell repräsentativen Ländern nicht ermitteln. |
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(153) |
Anschließend untersuchte die Kommission in jedem der vier potenziell repräsentativen Länder die Hersteller einer Ware von der gleichen allgemeinen Kategorie wie die untersuchte Ware, einschließlich Spezialpapier (hauptsächlich flexible Verpackungen und Etiketten) und Druckpapier. In dieser Kategorie wurde kein Unternehmen mit ohne Weiteres verfügbaren Finanzdaten ermittelt. Die Antragsteller nannten im Antrag ein thailändisches Unternehmen (Thai Paper Mill) dieser Kategorie und legten Unterlagen vor, die angeblich dessen Finanzdaten für 2022 betrafen. Der Bezugszeitraum umfasste jedoch keinen Teil des UZ, und die Informationen stammten aus einer inoffiziellen Extraktion von Excel-Daten aus einer Datenbank (109). Daher war die Kommission nicht in der Lage, die Finanzdaten aus einer ohne Weiteres verfügbaren Quelle zu bestätigen. |
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(154) |
Anschließend untersuchte die Kommission andere Waren derselben allgemeinen Kategorie wie die untersuchte Ware (im Folgenden „Papier- und Verpackungshersteller“) (110), da Verpackungen auch in der Beschreibung der vier betroffenen HS-Codes (111) genannt werden, bei denen es sich nicht um Halbstoffe aus Holz handelt, eine vorgelagerte Ware/einen Rohstoff, die/der sich ihrer/seiner Art nach völlig von der betroffenen Ware unterscheidet. Die Kommission ermittelte in Orbis ohne Weiteres verfügbare Finanzdaten für die thailändischen Hersteller, und zwar: SIAM KRAFT INDUSTRY CO LTD, DOUBLE A (1991) PUBLIC COMPANY, THAI CONTAINERS GROUP CO LTD und SIG COMBICLOC CO LTD., die auch in Abschnitt 3 erwähnt werden, die für 2023 Rentabilität auswiesen. Thailand war das einzig mögliche repräsentative Land, für das ohne Weiteres verfügbare Finanzdaten für Papier- und Verpackungshersteller ermittelt wurden. Für die anderen potenziellen repräsentativen Länder fand die Kommission in Orbis Informationen zu einigen Unternehmen, die entweder im Geschäftsjahr 2023 Verluste machten oder zu denen für den Untersuchungszeitraum keine Finanzdaten vorlagen. |
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(155) |
Innerhalb der Frist gingen keine Stellungnahmen ein. Eine Partei, KINGDECOR, reichte ihre Stellungnahme nach Ablauf der Frist ein; sie wird im Rahmen der endgültigen Sachaufklärung behandelt. |
Niveau des Sozial- und Umweltschutzes
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(156) |
Nachdem Thailand angesichts aller genannten Elemente als geeignetes repräsentatives Land gelten kann, erübrigte sich eine Bewertung des Niveaus des Sozial- und Umweltschutzes nach Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe a erster Gedankenstrich letzter Satz der Grundverordnung. |
3.2.2.2. Schlussfolgerung
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(157) |
Der vorstehenden Analyse zufolge erfüllte Thailand die in Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe a erster Gedankenstrich der Grundverordnung festgelegten Kriterien für eine Einstufung als geeignetes repräsentatives Land. |
3.2.3. Für die Ermittlung unverzerrter Kosten verwendete Quellen
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(158) |
In ihrem ersten Vermerk erstellte die Kommission eine Liste der Produktionsfaktoren wie Werkstoffe, Energie und Arbeit, die die ausführenden Hersteller bei der Herstellung der untersuchten Ware einsetzen, und forderte die interessierten Parteien auf, Stellung zu nehmen und öffentlich verfügbare Informationen zu unverzerrten Werten der einzelnen im Vermerk genannten Produktionsfaktoren vorzuschlagen. |
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(159) |
Anschließend erklärte die Kommission in ihrem zweiten Vermerk, dass sie bei der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts nach Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe a der Grundverordnung den Global Trade Atlas (im Folgenden „GTA“) (112) heranziehen werde, um die unverzerrten Kosten der meisten Produktionsfaktoren und insbesondere der Rohstoffe zu bestimmen. Darüber hinaus erklärte die Kommission, dass sie die vom nationalen Statistikamt über die Bank of Thailand (113), der OECD-Bibliothek (114) und der Veröffentlichung „Cost of Doing Business in Thailand 2023“ (115) veröffentlichten Statistiken für die Ermittlung unverzerrter Arbeitskosten und die Strompreisstatistiken der Metropolitan Electricity Authority Thailand (116) für Strom verwenden werde. |
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(160) |
Im zweiten Vermerk erläuterte die Kommission ihre Absicht, den Dampfpreis in Thailand auf der Grundlage der vom Energieministerium der Vereinigten Staaten vorgeschlagenen Methode (117) zu berechnen. Bei dieser Methode werden die Kosten für Dampf auf der Grundlage der für seine Erzeugung durch Erdgas erforderlichen Wärmezufuhr berechnet. Zu diesem Zweck beabsichtigte die Kommission, Erdgas als Wärmezufuhr und somit den vom thailändischen Energieministerium veröffentlichten Erdgaspreis in Thailand (118) zu verwenden. Da bei dieser Methode ausschließlich die Brennstoffkosten für Dampf berechnet werden, beabsichtigte die Kommission, diese Kosten unter Berücksichtigung von Wasser, Verbrauchsmaterialien, sonstigen Kosten, VVG-Kosten und Gewinnen anzupassen. |
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(161) |
Im zweiten Vermerk teilte die Kommission den interessierten Parteien ferner mit, dass Gas, Druckluft und Wasser zusammen weniger als 0,3 % der gesamten Produktionskosten ausmachten und somit zu Verbrauchsmaterialien zusammengefasst würden. Weiter teilte die Kommission mit, dass sie den prozentualen Anteil der Verbrauchsmaterialien an den Gesamtkosten für Vorleistungen berechnen und diesen Prozentsatz bei der Neuberechnung der Rohstoffkosten unter Zugrundelegung der ermittelten unverzerrten Vergleichswerte im geeigneten repräsentativen Land anwenden werde. |
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(162) |
Die Gesamtheit der Produktionsfaktoren, die zu Verbrauchsgütern zusammengefasst wurden, machte rund 3 % der gesamten Produktionskosten aus, sodass rund 4 % der gesamten Produktionskosten als Verbrauchsmaterialien verbucht werden. |
3.2.4. Unverzerrte Kosten und Vergleichswerte
3.2.4.1. Produktionsfaktoren
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(163) |
Unter Berücksichtigung aller von den interessierten Parteien übermittelten und bei den Kontrollbesuchen eingeholten Informationen wurden zur Ermittlung des Normalwerts nach Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe a der Grundverordnung die folgenden Produktionsfaktoren und Quellen ermittelt: Tabelle 1 Produktionsfaktoren für Dekorpapier
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(164) |
Um den Kosten Rechnung zu tragen, die bei den oben genannten Produktionsfaktoren unberücksichtigt bleiben, setzte die Kommission einen Wert für die Herstellungsgemeinkosten an. Die Methode wird im Abschnitt Herstellungsgemeinkosten, VVG-Kosten, Gewinne und Abschreibungen ausführlich erläutert. |
Rohstoffe und Vorleistungen
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(165) |
Zur Ermittlung des unverzerrten Rohstoffpreises bei Lieferung bis zum Werk eines Herstellers im repräsentativen Land legte die Kommission den im GTA ausgewiesenen gewogenen durchschnittlichen Preis (CIF) für Einfuhren in das repräsentative Land zugrunde; diesem wurden Einfuhrzölle und Transportkosten hinzugerechnet. |
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(166) |
Was Halbstoffe aus Holz (Eukalyptusholz) betrifft — einer in China und umliegenden Ländern unüblichen Holzart, bei der es sich um den zweitwichtigsten Rohstoff für die Herstellung von Dekorpapier handelt —, so haben die beiden chinesischen Hersteller im Rahmen der Überprüfung nachgewiesen, dass sie diese ausschließlich aus ausländischen Quellen von unabhängigen Lieferanten beziehen. Ihre Einfuhrpreise wurden also akzeptiert und nicht ersetzt. |
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(167) |
In Bezug auf den Hauptrohstoff Titandioxid brachte KINGDECOR vor, dass es eine begrenzte Menge seines Titandioxids von unabhängigen Lieferanten außerhalb Chinas einführte, und belegte dies im Rahmen der Überprüfung. Dies betraf Qualitäten, die in China nicht verfügbar waren. Für diesen Teil von Titandioxid wurden die Einfuhrpreise akzeptiert und nicht ersetzt. |
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(168) |
Für alle sonstigen Rohstoffe wurde ein Preis für Einfuhren in das repräsentative Land als gewichteter Durchschnitt der Stückpreise für Einfuhren aus allen Drittländern mit Ausnahme der VR China und der in Anhang 1 der Verordnung (EU) 2015/755 des Europäischen Parlaments und des Rates (119) aufgeführten Länder berechnet, die nicht Mitglied der WTO sind. |
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(169) |
Die Kommission beschloss, Einfuhren aus der VR China in das repräsentative Land auszuklammern, da es, wie in Abschnitt 3.2 festgestellt, aufgrund nennenswerter Verzerrungen im Sinne des Artikels 2 Absatz 6a Buchstabe b der Grundverordnung nicht angemessen war, die Inlandspreise und -kosten in der VR China heranzuziehen. Da es keine Belege dafür gibt, dass dieselben Verzerrungen sich nicht ebenso sehr auf die zur Ausfuhr bestimmten Waren auswirken, vertrat die Kommission die Ansicht, dass dieselben Verzerrungen auch die Ausfuhrpreise beeinflussten. Die übrigen Mengen wurden als repräsentativ berücksichtigt. |
Arbeit
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(170) |
Die Kommission verwendete die neuesten verfügbaren Statistiken des nationalen Statistikamts über die Bank von Thailand, die OECD-Bibliothek und die Veröffentlichung „Cost of Doing Business in Thailand 2023“ („Kosten der Geschäftstätigkeit in Thailand 2023“), indexiert für den UZ, wobei die durchschnittlichen Arbeitskosten im verarbeitenden Gewerbe Thailands verwendet wurden (120). |
Strom
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(171) |
Der Strompreis für Unternehmen (gewerbliche Verwender) in Thailand wird von der thailändischen Metropolitan Electricity Authority (121) veröffentlicht. Die Kommission verwendete für jeden Monat des UZ die regelmäßig veröffentlichten Daten zu den Strompreisen in THB/kWh für industrielle Abnehmer in der entsprechenden Verbrauchsspanne. |
Dampf
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(172) |
Wie in Abschnitt 3.2.3 beschrieben, berechnete die Kommission den Dampfpreis in Thailand auf der Grundlage der vom Energieministerium der Vereinigten Staaten (122) vorgeschlagenen Methode. Bei dieser Methode werden die Kosten für Dampf auf der Grundlage der für die Erzeugung erforderlichen Wärmezufuhr berechnet. Zu diesem Zweck verwendete die Kommission Erdgas als Wärmezufuhr und somit den vom thailändischen Energieministerium veröffentlichten Erdgaspreis in Thailand (123). Da bei dieser Methode ausschließlich die Brennstoffkosten für Dampf berechnet werden, passte die Kommission diese Kosten unter Berücksichtigung von Wasser, Verbrauchsmaterialien, sonstigen Kosten, VVG-Kosten und Gewinnen an. Die Kommission war der Auffassung, dass ein Gesamtsatz, der diese Kosten und Gewinne abdeckt, angemessen wäre. Zu diesem Punkt im zweiten Vermerk gingen keine Stellungnahmen interessierter Parteien ein. |
Herstellungsgemeinkosten, VVG-Kosten und Gewinne
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(173) |
Nach Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe a der Grundverordnung gilt: „Der rechnerisch ermittelte Normalwert muss einen unverzerrten und angemessenen Betrag für Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten sowie für Gewinne beinhalten.“ Außerdem muss ein Wert für die Herstellungsgemeinkosten ermittelt werden, um die Kosten zu erfassen, die in den Kosten der genannten Produktionsfaktoren nicht enthalten sind. |
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(174) |
Die Herstellungsgemeinkosten der mitarbeitenden ausführenden Hersteller wurden als Anteil an den Herstellungseinzelkosten ausgedrückt, die den ausführenden Herstellern tatsächlich entstanden waren. Dieser Prozentsatz wurde auf die unverzerrten Herstellungseinzelkosten angewandt. |
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(175) |
Zur Ermittlung eines unverzerrten und angemessenen Betrags für Herstellungsgemeinkosten, VVG-Kosten und Gewinne stützte sich die Kommission auf die Finanzdaten der vier thailändischen Unternehmen SIAM KRAFT INDUSTRY CO LTD, DOUBLE A (1991) PUBLIC COMPANY, THAI CONTAINERS GROUP CO LTD und SIG COMBIBLOC CO LTD., die über Orbis abgerufen wurden. |
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(176) |
Die als prozentualer Anteil an den Umsatzkosten ausgedrückten und auf die unverzerrten Herstellkosten angewandten VVG-Kosten beliefen sich auf 11,38 %. Der als Prozentsatz der Umsatzkosten ausgedrückte und auf die unverzerrten Herstellkosten angewandte Gewinn belief sich auf 9,29 %. Die Kommission vertrat die Auffassung, dass diese Sätze bei Anwendung auf die unverzerrten Herstellkosten zu einem Gewinn führen würde, der im Sinne des Artikels 2 Absatz 6a Buchstabe a der Grundverordnung für die Handelsstufe ab Werk angemessen wäre. |
Berechnung
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(177) |
Auf dieser Grundlage ermittelte die Kommission nach Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe a der Grundverordnung für jeden Warentyp rechnerisch den Normalwert auf der Stufe ab Werk. |
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(178) |
Zunächst ermittelte die Kommission die unverzerrten Herstellungseinzelkosten. Die Kommission wandte die unverzerrten Stückkosten auf den tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Produktionsfaktoren des mitarbeitenden ausführenden Herstellers an. Diese Verbrauchssätze wurden von der Kommission überprüft. Die Kommission multiplizierte die Verbrauchsquoten mit den unverzerrten Stückkosten in dem repräsentativen Land, wie in Abschnitt 3.2.4.1 beschrieben. |
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(179) |
Wie in Erwägungsgrund 173 dargelegt, addierte die Kommission anschließend die Herstellungsgemeinkosten zu den unverzerrten Herstellungseinzelkosten hinzu, um die unverzerrten Herstellkosten zu ermitteln. |
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(180) |
Auf die gemäß der Beschreibung im vorstehenden Erwägungsgrund ermittelten Herstellkosten wandte die Kommission die in den Erwägungsgründen 174 und 175 berechneten Prozentsätze der VVG-Kosten und Gewinne an. |
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(181) |
Auf dieser Grundlage berechnete die Kommission nach Artikel 2 Absatz 6a Buchstabe a der Grundverordnung den Normalwert pro Warentyp auf der Stufe ab Werk. |
3.3. Ausfuhrpreis
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(182) |
Die in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller wickelten ihre Ausfuhren in die Union entweder direkt mit unabhängigen Abnehmern oder über verbundene Unternehmen ab. |
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(183) |
Bei direkten Verkäufen ausführender Hersteller an unabhängige Abnehmer in der Union wurde der Ausfuhrpreis nach Artikel 2 Absatz 8 der Grundverordnung anhand der für die betroffene Ware bei Ausfuhrverkäufen in die Union tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preise ermittelt. |
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(184) |
Ein ausführender Hersteller führte die betroffene Ware teilweise über einen verbundenen Verwender, der als die betroffene Ware weiterverarbeitetender Einführer fungierte, in die Union aus. Da der ausführende Hersteller keine detaillierten Informationen über die Kosten der Weiterverarbeitung und den endgültigen Verkaufspreis vorlegte, beschloss die Kommission vorläufig, für diese Geschäfte den Preis der Ausfuhren an den verbundenen Verwender heranzuziehen. Die Kommission forderte Daten über die Verarbeitungskosten und den endgültigen Verkaufspreis an, die dann nach Artikel 2 Absatz 9 der Grundverordnung im Rahmen der endgültigen Sachaufklärung zur Ermittlung des Ausfuhrpreises auf der Grundlage des Preises, zu dem die eingeführte Ware erstmals an unabhängige Abnehmer in der Union weiterverkauft wurde, herangezogen werden. |
3.4. Vergleich
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(185) |
Im Sinne von Artikel 2 Absatz 10 der Grundverordnung muss die Kommission auf derselben Handelsstufe einen gerechten Vergleich zwischen dem Normalwert und dem Ausfuhrpreis unter der Berücksichtigung anderer Unterschiede durchführen, die die Preise und die Vergleichbarkeit der Preise beeinflussen. Im vorliegenden Fall beschloss die Kommission, den Normalwert und den Ausfuhrpreis der in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller auf der Handelsstufe ab Werk zu vergleichen. Wie nachstehend erläutert, wurden der Normalwert und der Ausfuhrpreis gegebenenfalls berichtigt, um i) sie wieder auf die Stufe ab Werk umzurechnen und ii) Berichtigungen für Unterschiede bei Faktoren vorzunehmen, die nachweislich die Preise und ihre Vergleichbarkeit beeinflussten. |
3.4.1. Berichtigungen des Normalwerts
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(186) |
Wie in Erwägungsgrund 177 erläutert, wurde der Normalwert auf der Handelsstufe ab Werk anhand der Herstellkosten und der Beträge für VVG und Gewinne ermittelt, die für diese Handelsstufe als angemessen angesehen wurden. Daher waren keine Berichtigungen erforderlich, um den Normalwert auf die Stufe ab Werk zurückzurechnen. |
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(187) |
Mit Ausnahme einer USt-Anpassung für nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer fand die Kommission weder Gründe für Berichtigungen des Normalwerts, noch wurden solche Berichtigungen von einem der in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller beantragt. |
3.4.2. Berichtigungen des Ausfuhrpreises
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(188) |
Um den Ausfuhrpreis wieder auf die Handelsstufe ab Werk umzurechnen, wurden für folgende Faktoren Berichtigungen vorgenommen: Zölle, sonstige Einfuhrabgaben, Fracht, Versicherung, jährliche Rabatte, Bereitstellungs-, Verlade- und Nebenkosten sowie Verpackungskosten. |
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(189) |
Bei folgenden Faktoren, die die Preise und die Vergleichbarkeit der Preise beeinflussten, erfolgten Berichtigungen: Kreditkosten und Bankgebühren. |
3.5. Dumpingspannen
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(190) |
Nach Artikel 2 Absätze 11 und 12 der Grundverordnung verglich die Kommission für die in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller den gewogenen durchschnittlichen Normalwert eines jeden Typs der gleichartigen Ware mit dem gewogenen durchschnittlichen Ausfuhrpreis des entsprechenden Typs der betroffenen Ware. |
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(191) |
Die auf dieser Grundlage ermittelten vorläufigen gewogenen durchschnittlichen Dumpingspannen, ausgedrückt als Prozentsatz des CIF-Preises frei Grenze der Union, unverzollt, betragen:
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(192) |
Bei den nicht in die Stichprobe einbezogenen mitarbeitenden ausführenden Herstellern ermittelte die Kommission die gewogene durchschnittliche Dumpingspanne nach Artikel 9 Absatz 6 der Grundverordnung. Die Dumpingspanne wurde folglich auf der Grundlage der Spannen der in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller berechnet, wobei Dumpingspannen der ausführenden Hersteller in Höhe von 0 % und geringfügige Dumpingspannen sowie Dumpingspannen, die unter den in Artikel 18 der Grundverordnung bezeichneten Umständen ermittelt wurden, nicht berücksichtigt wurden. |
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(193) |
Auf dieser Grundlage beträgt die vorläufige Dumpingspanne der mitarbeitenden ausführenden Hersteller, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden, 33,6 %. |
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(194) |
Für alle anderen ausführenden Hersteller in der VR China wurde die Dumpingspanne nach Artikel 18 der Grundverordnung auf der Grundlage der verfügbaren Informationen ermittelt. Zu diesem Zweck ermittelte die Kommission den Grad der Mitarbeit der ausführenden Hersteller. Die Mitarbeit entspricht der Menge der Ausfuhren der mitarbeitenden ausführenden Hersteller in die Union, ausgedrückt als Anteil an den Gesamteinfuhren aus dem betroffenen Land in die Union im UZ, die auf der Grundlage von Eurostat ermittelt wurden. |
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(195) |
Der Grad der Mitarbeit war im vorliegenden Fall hoch, da die Ausfuhren der mitarbeitenden ausführenden Hersteller nahezu 90 % der Gesamteinfuhren im UZ ausmachten. Auf dieser Grundlage beschloss die Kommission, die Dumpingspanne für die nicht mitarbeitenden ausführenden Hersteller in Höhe der höchsten Dumpingspanne des in die Stichprobe einbezogenen Unternehmens festzusetzen. |
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(196) |
Die vorläufigen Dumpingspannen, ausgedrückt als Prozentsatz des CIF-Preises frei Grenze der Union, unverzollt, betragen:
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4. SCHÄDIGUNG
4.1. Definition des Wirtschaftszweigs der Union und der Unionsproduktion
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(197) |
Die gleichartige Ware wurde im Untersuchungszeitraum von sieben Herstellern in der Union produziert (124). Diese bilden den „Wirtschaftszweig der Union“ im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 der Grundverordnung. |
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(198) |
Die Gesamtproduktion der Union im Untersuchungszeitraum betrug etwa 473 000 Tonnen. Die Kommission ermittelte diese Zahlen auf der Grundlage aller verfügbaren Informationen über den Wirtschaftszweig der Union, wie beispielsweise anhand der Antwort auf den Fragebogen zu makroökonomischen Daten, der vom Antragsteller vorgelegt und von der Kommission überprüft wurde. Wie in Erwägungsgrund 15 dargelegt, entfielen auf die drei in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller 60 % der geschätzten Gesamtproduktion der EU und 61 % der geschätzten EU-weiten Verkaufsmenge der gleichartigen Ware. |
4.2. Bestimmung des relevanten Unionsmarkts
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(199) |
Um festzustellen, ob der Wirtschaftszweig der Union eine Schädigung erlitt, und um den Verbrauch und die verschiedenen Wirtschaftsindikatoren für die Lage des Wirtschaftszweigs der Union zu ermitteln, untersuchte die Kommission, ob und inwieweit die nachfolgende Verwendung der vom Wirtschaftszweig der Union hergestellten gleichartigen Ware bei der Analyse berücksichtigt werden musste. |
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(200) |
Wie in Erwägungsgrund 27 erläutert, wird Dekorpapier als Oberflächenmaterial für dekorative Anwendungen verwendet. Dekorpapier ist ein Zwischenprodukt zur späteren Beschichtung von Holzwerkstoffplatten wie mitteldichten Faserplatten oder Spanplatten unter Einsatz von hohen Temperaturen und Druck oder alternativ durch Klebstoffe. Hauptsächlich wird Dekorpapier in der Möbelindustrie, bei der Innenausstattung oder im Bausektor verwendet. |
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(201) |
Die untersuchte Ware wurde im Bezugszeitraum nicht für den Eigenbedarf auf dem Unionsmarkt verkauft. Einer der in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller gehörte zu einer großen Gruppe von Unternehmen, die Dekorpapier von ihrer verbundenen Partei kauften und es für die Herstellung anderer nachgelagerter Waren nutzten. Die Kommission analysierte die verbundenen Verkäufe und die damit verbundenen Unterlagen und betrachtete diese Verkäufe an verbundene Unternehmen als Verkäufe auf dem freien Markt, da diese Verkäufe an eigenständige juristische Personen ungefähr zu demselben Preis erfolgten, der unabhängigen Parteien in Rechnung gestellt wurde, und diese Unternehmen eine freie Lieferantenwahl hatten. |
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(202) |
Ein nicht antragstellender Unionshersteller gehörte auch zu einer größeren Gruppe von Unternehmen, die an der Weiterverarbeitung der untersuchten Ware beteiligt waren. Aufgrund ihrer mangelnden Bereitschaft zur Mitarbeit war die Kommission jedoch nicht in der Lage, für diesen Hersteller die Bedingungen für die Verkäufe an verbundene Parteien zu ermitteln. Da keine ausführlichen Informationen vorlagen, berücksichtigte die Kommission bei der Analyse des Unionsverbrauchs und der Unionsverkaufsmenge auf dem Unionsmarkt die vom Antragsteller vorgelegte geschätzte Verkaufsmenge in der Union als Verkäufe auf dem freien Markt. |
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(203) |
Die Unterscheidung zwischen Eigenverbrauchsmarkt und freiem Markt ist für die Schadensanalyse relevant, weil die für den Eigenverbrauch bestimmten Waren nicht unmittelbar mit den Einfuhren konkurrieren. Die für den freien Markt bestimmte Produktion steht dagegen in unmittelbaren Wettbewerb mit Einfuhren der betroffenen Ware. |
4.3. Unionsverbrauch
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(204) |
Die maßgeblichen KN-Codes umfassten auch andere Arten von Spezialpapier, die nicht unter die Definition der untersuchten Ware fielen. Zur Berechnung des Unionsverbrauchs verglich die Kommission die Einfuhrstatistiken für die Zeit nach dem UZ sowohl auf der Ebene der achtstelligen KN- als auch der zehnstelligen TARIC-Codes aus der Surveillance-Datenbank. Die TARIC-Codes waren erst nach Einleitung der Untersuchung verfügbar und bezogen sich ausschließlich auf die untersuchte Ware. Der Vergleich ergab, dass die Mengen an Dekorpapier, die auf TARIC-Ebene in die Union eingeführt wurden, im Zeitraum von Juli 2024 bis November 2024 rund 30 % der unter den entsprechenden KN-Codes aus China eingeführten Gesamtmengen ausmachten. Ohne China machten die Einfuhren von Dekorpapier aus der übrigen Welt auf TARIC-Ebene rund 15 % der gesamten Einfuhrmengen auf KN-Ebene aus. |
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(205) |
Vor diesem Hintergrund ermittelte die Kommission den Unionsverbrauch ausgehend von
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(206) |
Der Unionsverbrauch entwickelte sich wie folgt: Tabelle 2 Unionsverbrauch (in Tonnen)
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(207) |
Der Unionsverbrauch stieg von 2020 bis 2021 um 17 % stark an. Dies war in erster Linie auf den Anstieg der Marktnachfrage nach Baustoffen zurückzuführen, der durch die COVID-19-Pandemie ausgelöst wurde. Die Pandemie führte zu Lockdowns und verstärkte den Markt für Hausrenovierungen, was zu einer höheren Nachfrage nach Dekorpapier führte, da es hauptsächlich für die Herstellung von Möbeln und Bodenbelägen aus Laminat verwendet wird. |
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(208) |
Nach 2021 ging der Unionsverbrauch deutlich um 17 % zurück, im Jahr 2023 und im Untersuchungszeitraum um weitere 11 %. |
4.4. Einfuhren aus dem betroffenen Land
4.4.1. Menge und Marktanteil der Einfuhren aus dem betroffenen Land
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(209) |
Die Kommission ermittelte die Einfuhrmengen auf der Grundlage der Daten, die von den mitarbeitenden ausführenden Herstellern, bei denen davon ausgegangen wurde, dass sie fast 90 % der Einfuhren in die Union ausmachten, bereitgestellt wurden. |
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(210) |
Der Marktanteil der chinesischen Einfuhren wurde — wie aus Tabelle 2 hervorgeht — durch einen Vergleich der Einfuhrmengen mit dem Verbrauch auf dem Markt der Union ermittelt. |
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(211) |
Die Einfuhren aus dem betroffenen Land in die Union entwickelten sich wie folgt: Tabelle 3 Einfuhrmenge (in Tonnen) und Marktanteil
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(212) |
Die Einfuhren aus der VR China waren 2020 zu Beginn des Bezugszeitraums auf rund 4 600 Tonnen und mit einem Marktanteil von 1 % begrenzt. Im Jahr 2021 stiegen die Einfuhren jedoch exponentiell um 157 %; diese enorme Aufwärtsentwicklung setzte sich im übrigen Bezugszeitraum fort. Im gesamten Bezugszeitraum stiegen die Einfuhren um 437 % auf über 24 000 Tonnen. Im Bezugszeitraum stiegen die Einfuhren aus der VR China um 6 Prozentpunkte. |
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(213) |
Der Marktanteil folgte dem starken Anstieg, der bei der Menge der Einfuhren aus der Volksrepublik China verzeichnet wurde, und stieg im Bezugszeitraum um 521 %. Darüber hinaus stieg der chinesische Marktanteil von 2022 bis 2023 im Zeitraum von einem Jahr um drei Prozentpunkte von 4 % auf 7 %. |
4.5. Preise der Einfuhren aus dem betroffenen Land und Preisunterbietung
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(214) |
Die Kommission ermittelte die Preise der Einfuhren auf der Grundlage der Daten, die von den mitarbeitenden ausführenden Herstellern, bei denen davon ausgegangen wurde, dass sie fast 90 % der Einfuhren in die Union ausmachten, bereitgestellt wurden. |
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(215) |
Der gewogene Durchschnittspreis der Einfuhren aus dem betroffenen Land in die Union entwickelte sich wie folgt: Tabelle 4 Einfuhrpreise (in EUR/Tonne)
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(216) |
Die Preise der Einfuhren aus China stiegen 2021 und 2022 und folgten einer ähnlichen Entwicklung wie die durchschnittlichen Verkaufspreise des Wirtschaftszweigs der Union, wie in Tabelle 8 gezeigt. Im gesamten Bezugszeitraum blieben die chinesischen Einfuhrpreise jedoch weit unter den durchschnittlichen Verkaufspreisen der Union, die im Untersuchungszeitraum auf 2 220 EUR/Tonne stiegen. |
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(217) |
Die Kommission ermittelte die Preisunterbietung im Untersuchungszeitraum, indem sie folgende Faktoren miteinander verglich:
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(218) |
Der Preisvergleich wurde nach Warentyp getrennt für Geschäftsvorgänge auf derselben Handelsstufe nach gegebenenfalls erforderlichen Berichtigungen und unter Abzug von Rabatten und Preisnachlässen vorgenommen. Das Ergebnis des Vergleichs wurde ausgedrückt als Prozentsatz des von den in die Stichprobe einbezogenen Unionsherstellern im Untersuchungszeitraum theoretisch erzielten Umsatzes. Daraus ergab sich eine gewogene durchschnittliche Preisunterbietungsspanne der Einfuhren aus dem betroffenen Land am Unionsmarkt, die von 9,3 % bis 10,9 % reichte. |
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(219) |
Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass ab 2022 Preiserhöhungen verhindert wurden, als der Wirtschaftszweig der Union aufgrund höherer Rohstoff- und Energiekosten mit höheren Herstellkosten konfrontiert war. Jedoch war der Wirtschaftszweig der Union aufgrund des Preisdrucks durch Einfuhren aus der VR China, der 2022 begann und im gesamten Bezugszeitraum anhielt, nicht in der Lage, seine Preise ausreichend zu erhöhen, um den Anstieg der Herstellkosten auszugleichen. |
4.6. Wirtschaftliche Lage des Wirtschaftszweigs der Union
4.6.1. Allgemeine Bemerkungen
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(220) |
Nach Artikel 3 Absatz 5 der Grundverordnung umfasste die Prüfung der Auswirkungen der gedumpten Einfuhren auf den Wirtschaftszweig der Union eine Bewertung aller Wirtschaftsindikatoren, die für die Lage des Wirtschaftszweigs der Union im Bezugszeitraum relevant waren. |
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(221) |
Wie in Erwägungsgrund 15 erläutert, wurde bei der Ermittlung einer etwaigen Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union mit einer Stichprobe gearbeitet. |
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(222) |
Bei der Ermittlung der Schädigung unterschied die Kommission zwischen makroökonomischen und mikroökonomischen Schadensindikatoren. Die Kommission bewertete die makroökonomischen Indikatoren für alle Unionshersteller auf der Grundlage der Daten in der Antwort des Antragstellers auf den Fragebogen zu makroökonomischen Daten, der berichtigten Daten der mitarbeitenden chinesischen ausführenden Hersteller und der berichtigten Eurostat-Daten zu den Einfuhren der untersuchten Ware aus Drittländern, wie in Erwägungsgrund 204 und den Fußnoten 126 und 127 erläutert. Die mikroökonomischen Indikatoren in Verbindung mit den in die Stichprobe einbezogenen Unionsherstellern bewertete die Kommission auf der Grundlage der Fragebogenantworten der in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller. Beide Datenmengen wurden für die wirtschaftliche Lage des Wirtschaftszweigs der Union als repräsentativ angesehen. |
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(223) |
Bei den makroökonomischen Indikatoren handelt es sich um Produktion, Produktionskapazität, Kapazitätsauslastung, Verkaufsmenge, Marktanteil, Wachstum, Beschäftigung, Produktivität und Höhe der Dumpingspanne. |
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(224) |
Bei den mikroökonomischen Indikatoren handelt es sich um durchschnittliche Stückpreise, Stückkosten, Arbeitskosten, Lagerbestände, Rentabilität, Cashflow, Investitionen, Kapitalrendite und Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten. |
4.6.2. Makroökonomische Indikatoren
4.6.2.1. Produktion, Produktionskapazität und Kapazitätsauslastung
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(225) |
Die Gesamtproduktion der Union, die Produktionskapazität und die Kapazitätsauslastung entwickelten sich im Bezugszeitraum wie folgt: Tabelle 5 Produktion, Produktionskapazität und Kapazitätsauslastung
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(226) |
Die Produktionsmenge des Wirtschaftszweigs der Union ging von 2020 bis zum Untersuchungszeitraum um 13 % zurück, was der Entwicklung der Verkaufsmenge entspricht, wie in Tabelle 8 gezeigt. Der vorübergehende Anstieg der Produktionsmengen im Jahr 2021 könnte auf den Anstieg der Nachfrage zurückzuführen sein, der, wie in Erwägungsgrund 207 erläutert, durch die Wirtschaftssituation während der Ausgangsbeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie verursacht wurde. Ab 2022 setzte jedoch ein Rückgang der Produktionsmengen ein. Wie in den Erwägungsgründen 245 und 246 erläutert war der Rückgang auf die geringere Marktnachfrage nach Dekorpapier in der Union zurückzuführen, die durch die hohen Lagerbestände, die über die gesamte Lieferkette aufgebaut wurden, noch verschärft wurde. Darüber hinaus mussten mehrere Unionshersteller zur Wahrung ihres Marktanteils nach dem Anstieg der gedumpten Einfuhren aus der VR China, die hauptsächlich handelsübliches Dekorpapier (z. B. in Weiß, hellen Farben und Braun) betrafen, ihre Produktion auf intensivere Farben konzentrieren, was längere und häufigere Vorbereitungs- und Wartungsmaßnahmen an den Papiermaschinen verbunden mit längeren Produktionsausfällen zur Folge hatte. |
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(227) |
Die Gesamtkapazität der Union schwankte im Bezugszeitraum. Im Jahr 2021 stieg die angegebene Produktionskapazität aufgrund längerer Zeiträume, die für die geplante Wartung der Dekorpapiermaschinen vorgesehen waren. Ab 2022 begann die Kapazität abzunehmen. Dies war hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass ein Unionshersteller Ende 2022 die Dekorpapierproduktion einstellte und sich ein anderer Unionshersteller ab Ende 2023 in Insolvenz befand. |
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(228) |
Der 2021 beobachtete Anstieg der Kapazitätsauslastung wurde durch den Anstieg der Nettoproduktionsmengen aufgrund der gestiegenen Marktnachfrage nach Dekorpapier während der COVID-19-Pandemie ausgelöst. Die Produktionsmengen und die Kapazitätsauslastung lagen 2022, 2023 und im Untersuchungszeitraum weit unter dem Niveau vor 2022, was eine Folge des allgemeinen Rückgangs der Marktnachfrage nach Dekorpapier und des verstärkten Wettbewerbs durch gedumpte Einfuhren aus der VR China war. |
4.6.2.2. Verkaufsmenge und Marktanteil
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(229) |
Verkaufsmenge und Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union entwickelten sich im Bezugszeitraum wie folgt: Tabelle 6 Verkaufsmenge und Marktanteil
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(230) |
Die Verkaufsmenge des Wirtschaftszweigs der Union stieg 2021 im Vergleich zu 2020 um 13 Prozentpunkte, was in erster Linie auf den oben genannten Anstieg der Nachfrage infolge der COVID-19-Ausgangsbeschränkungen zurückzuführen ist (siehe Erwägungsgrund 207). Wie erläutert, ging die Nachfrage nach Dekorpapier im Jahr 2022 nach der hohen Nachfrage im Jahr 2021 zurück. Da die Einfuhren aus der VR China ab dem zweiten Halbjahr 2021 sowohl in absoluten Zahlen als auch bei den Marktanteilen zunahmen, führte dies zu einem erheblichen Rückgang der Verkaufsmengen in der Union. |
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(231) |
Der Marktanteil sank im Bezugszeitraum von 93 % auf 90 %. Der weitere Rückgang im Jahr 2022 auf 88 % ist auf einen Anstieg des Marktanteils aus Drittländern zurückzuführen, der 2023 und im Untersuchungszeitraum nachließ. |
4.6.2.3. Wachstum
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(232) |
Wie erläutert, konnte der Wirtschaftszweig der Union aufgrund des durch die Lockdowns während der COVID-19-Pandemie verursachten Booms bei Wohnraumrenovierungen von einer hohen Nachfrage und einem hohen Verkaufspreis über den Herstellkosten profitieren, was zur Folge hatte, dass 2021 das einzige gewinnbringende Jahr des Bezugszeitraums war. Diese Situation kehrte sich jedoch ab 2022 um, als der Wirtschaftszweig der Union mit einer sinkenden Nachfrage in Verbindung mit der Konkurrenz durch gedumpte Einfuhren aus der VR China konfrontiert war, was dazu führte, dass die Preise unter den Herstellkosten festgesetzt wurden, wie in Tabelle 8 gezeigt. |
4.6.2.4. Beschäftigung und Produktivität
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(233) |
Beschäftigung und Produktivität entwickelten sich im Bezugszeitraum wie folgt: Tabelle 7 Beschäftigung und Produktivität
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(234) |
Nach einem leichten Anstieg der Beschäftigtenzahl um 2 % im Jahr 2021 ging die Belegschaft des Wirtschaftszweigs der Union von 2021 bis zum Untersuchungszeitraum zurück, da seine Produktions- und Verkaufsmengen sanken. Darüber hinaus mussten einige in die Stichprobe einbezogene Unionshersteller während der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 und für den Zeitraum von Ende 2022 bis zum Untersuchungszeitraum aufgrund fehlender Aufträge und des daraus resultierenden häufigen Anhaltens der Maschinen auf Kurzarbeit zurückgreifen. Diese Situation schlug sich jedoch nicht in der Gesamtzahl der Beschäftigten nieder, da die betroffenen Arbeitnehmer nach wie vor bei den Unternehmen beschäftigt waren und auf ihren Gehaltslisten geführt wurden. |
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(235) |
Die Produktivität entwickelte sich gemäß den Veränderungen der Produktionsmengen. Sie sank im Bezugszeitraum um 11 %, wobei 2021 aufgrund des Anstiegs der Produktion und der Verkäufe des Wirtschaftszweigs der Union aufgrund der erwähnten außergewöhnlich günstigen Bedingungen in diesem Jahr ein vorübergehender Anstieg zu verzeichnen war. Wie in Erwägungsgrund 225 erläutert verringerte sich die Produktivität pro Vollzeitäquivalent ab 2022 durch die Änderung im Produktmix und die anschließend höheren Wartungs- und Anlaufzeiten der Maschine. |
4.6.2.5. Höhe der Dumpingspanne und Erholung von früherem Dumping
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(236) |
Alle Dumpingspannen lagen deutlich über der Geringfügigkeitsschwelle. Die Auswirkungen der Höhe der tatsächlichen Dumpingspannen auf den Wirtschaftszweig der Union waren angesichts der Menge und der Preise der Einfuhren aus dem betroffenen Land erheblich. |
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(237) |
Dies ist die erste Antidumpinguntersuchung zu der betroffenen Ware. Daher lagen keine Daten für eine Bewertung der Auswirkungen eines möglichen früheren Dumpings vor. |
4.6.3. Mikroökonomische Indikatoren
4.6.3.1. Preise und preisbeeinflussende Faktoren
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(238) |
Die gewogenen durchschnittlichen Verkaufsstückpreise, die die in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller unabhängigen Abnehmern in der Union in Rechnung stellten, entwickelten sich im Bezugszeitraum wie folgt: Tabelle 8 Verkaufspreise in der Union
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(239) |
Im Bezugszeitraum folgten die Verkaufspreise einer glockenförmigen Kurve, die 2022 ihren Höchststand erreichte und 2023 und im Untersuchungszeitraum abfiel. Der Verkaufsstückpreis folgte der Entwicklung der Herstellkosten. Im Jahr 2020 befand sich der Wirtschaftszweig der Union aufgrund eines vorübergehenden Rückgangs der Produktion und der Zahl der in Betrieb befindlichen Maschinen in einer ungünstigen wirtschaftlichen Lage und konnte den durchschnittlichen Verkaufsstückpreis nicht über den Herstellkosten halten. Nach der zweiten Jahreshälfte stieg die Nachfrage wieder an, da die durch die Pandemie und die damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen bedingte Wirtschaftssituation die Menschen dazu veranlasste, das verfügbare Einkommen in Wohnraumrenovierungen zu investieren. 2021 war das einzige Jahr, in dem der Wirtschaftszweig der Union seine Preise über die Herstellkosten hinaus erhöhen konnte. Diese Entwicklung kehrte sich in den folgenden Jahren rasch um, als der Wirtschaftszweig der Union nicht in der Lage war, die Verkaufspreise über den Herstellkosten zu halten. |
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(240) |
Die Produktionskosten wurden hauptsächlich von den Rohstoff- und Energiekosten bestimmt. Insbesondere folgte die Entwicklung der Produktionskosten weitgehend der Entwicklung der Preise für die beiden wichtigsten Rohstoffe, Titandioxid (im Folgenden „TiO2“) und Halbstoffe aus Holz. Darüber hinaus führte die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 zu einem starken Anstieg der Energiekosten, der während des gesamten Jahres 2023 und des Untersuchungszeitraums anhielt. |
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(241) |
Darüber hinaus waren die chinesischen Preise im Bezugszeitraum, wie aus Tabelle 4 hervorgeht, im Vergleich zu den Herstellkosten des Wirtschaftszweigs der Union durchweg niedriger, wobei der Preisunterschied zwischen 9 % auf dem Höhepunkt des Jahres 2021 und rund 25 % im restlichen Bezugszeitraum einschließlich des Untersuchungszeitraums lag. Daher war der Wirtschaftszweig der Union während des größten Teils des Bezugszeitraums nicht in der Lage, seine Preise ausreichend zu erhöhen, um seine Herstellkosten zu decken, was darauf hindeutete, dass die gedumpten Einfuhren aus der VR China eine Erhöhung der Preise des Wirtschaftszweigs der Union verhinderten. |
4.6.3.2. Arbeitskosten
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(242) |
Die durchschnittlichen Arbeitskosten der in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller entwickelten sich im Bezugszeitraum wie folgt: Tabelle 9 Durchschnittliche Arbeitskosten je Beschäftigten
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(243) |
Die durchschnittlichen Arbeitskosten je Beschäftigten erhöhten sich im Bezugszeitraum um 7 %. |
4.6.3.3. Lagerbestände
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(244) |
Die Lagerbestände der in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller entwickelten sich im Bezugszeitraum wie folgt: Tabelle 10 Lagerbestände
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(245) |
Die Lagerbestände erhöhten sich in absoluten Zahlen und als Prozentsatz der Produktion um 53 % bzw. 70 %. Im Jahr 2021 löste der Höhepunkt bei der Verbrauchernachfrage und der Produktion in Verbindung mit zunehmender Nachfrage in der gesamten Lieferkette einen Peitscheneffekt aus. Dies führte zum Aufbau von Lagerbeständen der Unionshersteller und ihrer Abnehmer, von denen einige verzögerte Lieferabrufe der produzierten Mengen meldeten, die während des gesamten darauf folgenden Zeitraums anhielten. |
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(246) |
Das Dekorpapiergeschäft basiert hauptsächlich auf Bestellungen und Konsignationslagerregelung. Darüber hinaus führte einer der in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller ein System ein, das durch eine Mischung aus Auftragsbeständen und Expressbeständen der am häufigsten verkauften Dekorpapiersorten für sehr kurzfristige Bestellungen zur Verfügung stand. Die angesammelten Lagerbestände in Verbindung mit einem Rückgang der Nachfrage und der Produktionsmenge hatte im Bezugszeitraum einen Anstieg der Schlussbestände zur Folge, was im Anschluss ebenfalls zu einem Anstieg der Schlussbestände als Prozentsatz der Produktion führte. |
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(247) |
Da die meisten Warentypen der gleichartigen Ware jedoch vom Wirtschaftszweig der Union auf der Grundlage spezifischer, von Verwendern aufgegebener Bestellungen hergestellt wurden, wurden die Lagerbestände für diesen Wirtschaftszweig nicht als aussagekräftiger Schadensindikator angesehen. |
4.6.3.4. Rentabilität, Cashflow, Investitionen, Kapitalrendite und Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten
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(248) |
Rentabilität, Cashflow, Investitionen und Kapitalrendite der in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller entwickelten sich im Bezugszeitraum wie folgt: Tabelle 11 Rentabilität, Cashflow, Investitionen und Kapitalrendite
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(249) |
Die Kommission ermittelte die Rentabilität der drei in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller als Nettogewinn vor Steuern aus den Verkäufen der gleichartigen Ware an unabhängige Abnehmer in der Union in Prozent des mit diesen Verkäufen erzielten Umsatzes. |
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(250) |
In den Jahren vor dem Bezugszeitraum, von 2014 bis 2019, war der Wirtschaftszweig der Union rentabel (siehe Erwägungsgrund 281). Zu Beginn des Bezugszeitraums waren die Ergebnisse des Wirtschaftszweigs der Union jedoch aufgrund des durch die COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftsabschwungs im Jahr 2020 und des daraus resultierenden Nachfragerückgangs im ersten Halbjahr dieses Jahres negativ. Wie in Erwägungsgrund 234 erläutert, führte dieser Marktrückgang zu einem Rückgang der Verkäufe und zu einem Anstieg der Kosten, was vor allem auf häufige Maschinenstillstände und den Rückgriff auf Kurzarbeit bei einigen Unionsherstellern zurückzuführen war. Im Jahr 2021 verzeichnete die Rentabilität aufgrund des Booms bei den Hausrenovierungen nach der COVID-19-Pandemie einen Höchststand, begann sich 2022 zu verschlechtern und erreichte 2023 und im Untersuchungszeitraum ein negatives Rentabilitätsniveau. Wie in Tabelle 11 gezeigt, konnte der Wirtschaftszweig der Union seine Preise nur 2021 über den Herstellkosten halten. |
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(251) |
Das Ungleichgewicht zwischen den Produktionskosten und den gedrückten Preisen schlug sich ab 2022 in einem Rückgang der Rentabilität nieder. |
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(252) |
Mit Nettocashflow ist die Fähigkeit der Unionshersteller gemeint, ihre Tätigkeit selbst zu finanzieren. Die Entwicklung des Nettocashflows schwankte im Bezugszeitraum und verzeichnete 2021 aufgrund der günstigen Bedingungen für die Dekorpapierindustrie infolge der Auswirkungen der Lockdowns einen starken Anstieg. Im Jahr 2022 kehrte der Cashflow wieder auf das Niveau von 2020 zurück, bevor im Jahr 2023 ein starker Rückgang verzeichnet wurde. Aufgrund der zeitlichen Unterschiede zwischen den Jahren vor dem Untersuchungszeitraum und der Untersuchung konnte nicht davon ausgegangen werden, dass die Berechnung der Lagerbestandsveränderungen ein zuverlässiges Bild der tatsächlichen Cashflow-Positionen eines der in die Stichprobe einbezogenen Unionsunternehmen liefert. Daher kann der im Untersuchungszeitraum festgestellte Wiederanstieg als künstlich überhöht angesehen werden. In jedem Fall verzeichnete der Wirtschaftszweig der Union selbst bei voller Berücksichtigung des Cashflows für den Untersuchungszeitraum im Bezugszeitraum noch einen Rückgang um 37 %. |
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(253) |
Die Investitionen gingen 2021 um – 8 % zurück und stiegen 2022 um + 42 %, bevor sie 2023 bzw. im Untersuchungszeitraum um – 59 % bzw. – 21 % zurückgingen. Der Anstieg im Jahr 2022 ist auf mehrere Investitionen zurückzuführen, die infolge der hohen Marktnachfrage und der hohen Gewinnspannen im Jahr 2021 getätigt wurden. |
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(254) |
Die Kapitalrendite ist der in Prozent des Nettobuchwerts der Investitionen ausgedrückte Gewinn. Obwohl die Kapitalrendite im Jahr 2020 noch negativ war, hat sie sich 2021 mehr als vervierfacht, bevor sie 2022 und 2023 wieder zurückging. Im Untersuchungszeitraum erreichte die Kapitalrendite 6,5 %, was gegenüber 2020 einem Anstieg um 94 % entspricht. Es ist außerdem erneut darauf hinzuweisen, dass die Kapitalrendite anhand der Gesamtrentabilität der untersuchten Ware berechnet wird, d. h. einschließlich der Verkäufe auf den Ausfuhrmärkten. Wie in Erwägungsgrund 239 erläutert, wurden die Preise auf dem Unionsmarkt zwar im Allgemeinen unter den Herstellkosten festgesetzt (mit Ausnahme des Jahres 2021), die Preise auf dem Ausfuhrmarkt waren jedoch im Allgemeinen höher und über den Herstellkosten, wie aus Tabelle 13 hervorgeht. Während sich die Kapitalrendite zwischen 2020 und dem Untersuchungszeitraum fast verdoppelte, wiesen andere Indikatoren wie Investitionen und Cashflow im Bezugszeitraum nach wie vor eine negative Entwicklung auf. |
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(255) |
Daher wurde davon ausgegangen, dass die Fähigkeit der in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller, Kapital zu beschaffen, durch den Rückgang der Rentabilität und des Cashflows im Bezugszeitraum beeinträchtigt wurde. |
4.7. Schlussfolgerungen zur Schädigung
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(256) |
Die meisten Schadensindikatoren wiesen im Bezugszeitraum eine negative Entwicklung auf. Zwar verbesserte sich die Lage des Wirtschaftszweigs der Union 2021 vorübergehend, aber die Schadensindikatoren wie Produktionsvolumen, Verkaufsmenge im Unionsmarkt und Rentabilität gingen 2022 zurück und sanken im Untersuchungszeitraum weiter. |
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(257) |
Die Verkaufsmenge des Wirtschaftszweigs der Union sank zwischen 2020 und dem Untersuchungszeitraum um 16 %. Die Verkaufsmenge ging also stärker zurück als der Unionsverbrauch, der im Bezugszeitraum um 14 % sank. Besonders deutlich war der Rückgang der Verkaufsmenge im Unionsmarkt im Vergleich zum Rückgang des Unionsverbrauchs: Die Verkaufsmenge ging 2022 um 9 % sowie 2023 und im Untersuchungszeitraum um 16 % zurück, der Unionsverbrauch 2022 um 3 % sowie 2023 und im Untersuchungszeitraum um 14 %. |
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(258) |
Der Wirtschaftszweig der Union war zu Beginn des Jahres 2020 durch häufige Maschinenstillstände und Kurzarbeit bei mehreren Herstellern des Wirtschaftszweigs der Union aufgrund stark sinkender Nachfrage zu Beginn der COVID-19-Pandemie (Erwägungsgrund 250) in einer ungünstigen wirtschaftlichen Ausgangsposition, konnte jedoch 2021 seine wirtschaftliche Lage durch die steigende Marktnachfrage nach Dekorpapier zu Beginn der COVID-19-Pandemie verbessern. Dieser positive Trend kehrte sich jedoch ab 2022 um: Die Unionshersteller sahen sich nicht nur mit schwindender Nachfrage, sondern auch mit schärferer Konkurrenz aus schnell steigenden gedumpten Mengen konfrontiert. |
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(259) |
Darüber hinaus war der Wirtschaftszweig der Union, wie bereits in Erwägungsgrund 219 dargelegt, ab 2022 mit einem Anstieg der Herstellkosten konfrontiert, der hauptsächlich auf höhere Rohstoff- und Energiekosten zurückzuführen war. Allerdings konnte der Wirtschaftszweig der Union die Verkaufspreise nicht ausreichend anheben, um diese erheblichen Kostensteigerungen auszugleichen, da die Einfuhren aus der VR China eine Preiserhöhung verhinderten. Die Lücke zwischen Herstellkosten und Verkaufspreisen in der Union betrug 2023 und im Untersuchungszeitraum rund 4 % und führte zu einer gegenüber 2021 stark rückläufigen Rentabilität. |
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(260) |
Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen kam die Kommission in dieser Phase zu dem Schluss, dass der Wirtschaftszweig der Union eine bedeutende Schädigung im Sinne des Artikels 3 Absatz 5 der Grundverordnung erlitten hat. |
5. SCHADENSURSACHE
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(261) |
Nach Artikel 3 Absatz 6 der Grundverordnung prüfte die Kommission, ob die gedumpten Einfuhren aus dem betroffenen Land den Wirtschaftszweig der Union bedeutend geschädigt haben. Nach Artikel 3 Absatz 7 der Grundverordnung prüfte die Kommission auch, ob andere bekannte Faktoren den Wirtschaftszweig der Union zur gleichen Zeit geschädigt haben könnten. Die Kommission stellte sicher, dass eine etwaige Schädigung durch andere Faktoren als die gedumpten Einfuhren aus dem betroffenen Land nicht den gedumpten Einfuhren zugerechnet wird. Diese Faktoren sind: Auswirkungen der gedumpten Einfuhren, Einfuhren aus Drittländern, Auswirkungen des rückläufigen Verbrauchs im Unionsmarkt sowie Ausfuhrleistung des Wirtschaftszweigs der Union. |
5.1. Auswirkungen der gedumpten Einfuhren
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(262) |
Aus Tabelle 3 geht hervor, dass die Einfuhren aus der VR China im Bezugszeitraum kontinuierlich zunahmen — von 1 % Marktanteil im Jahr 2020 auf 7 % im Untersuchungszeitraum. Zudem hat sich innerhalb eines Jahres — zwischen 2022 und 2023 — das Volumen der Einfuhren aus der VR China fast verdoppelt. Die chinesischen Anlandepreise blieben während des gesamten Bezugszeitraums unter den Preisen des Wirtschaftszweigs der Union, selbst 2021, als die Marktnachfrage für Dekorpapier in der Union deutlich zunahm. Darüber hinaus folgte der chinesische Marktanteil einem steilen Aufwärtstrend und stieg im Bezugszeitraum um 521 % (Erwägungsgrund 213) von 1 % auf 7 %. |
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(263) |
Die Kommission stellte ferner fest, dass die Preise der Einfuhren aus der VR China durchgehend unter den Herstellkosten des Wirtschaftszweigs der Union lagen und so im Bezugszeitraum Preiserhöhungen verhinderten. Als die Nachfrage 2022 zurückging und der Wirtschaftszweig der Union mit schärferer und schnell zunehmender Konkurrenz durch gedumpte Einfuhren aus der VR China konfrontiert wurde, konnte der Wirtschaftszweig der Union seine Preise nicht über die Herstellkosten anheben. |
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(264) |
Gedumpte Einfuhren aus der VR China verhinderten eine Preiserhöhung bei den Verkaufspreisen des Wirtschaftszweigs der Union. |
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(265) |
Wie bereits in Erwägungsgrund 218 dargelegt, ermittelte die Kommission eine gewichtete durchschnittliche Preisunterbietungsspanne zwischen 9,3 % und 10,9 % für die Einfuhren der in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller auf den Unionsmarkt im Untersuchungszeitraum, die zeitlich mit der sich zunehmend verschlechternden Lage des Wirtschaftszweigs der Union zusammenfiel. |
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(266) |
Die Analyse der Schadensindikatoren zeigt, dass sich die wirtschaftliche Lage des Wirtschaftszweigs der Union besonders in der zweiten Hälfte des Bezugszeitraums verschlechterte, während gleichzeitig die gedumpten Einfuhren aus dem betroffenen Land zunahmen, wobei diese den Untersuchungsergebnissen zufolge die Preise des Wirtschaftszweigs der Union im Untersuchungszeitraum unterboten. Diese Einfuhren verursachten in jedem Fall im gesamten Bezugszeitraum eine deutliche Verhinderung einer Preiserhöhung, da der Wirtschaftszweig der Union seine Preise nicht entsprechend der gestiegenen Herstellkosten anheben konnte und die Preise im Untersuchungszeitraum sogar unter die Herstellkosten senken musste. |
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(267) |
In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen stellte die Kommission vorläufig fest, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der bedeutenden Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union und den gedumpten Einfuhren aus China im Sinne des Artikels 3 Absatz 6 der Grundverordnung besteht. Diese Schädigung hatte Auswirkungen sowohl auf die Mengen als auch auf die Preise. |
5.2. Auswirkungen anderer Faktoren
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(268) |
Die Kommission prüfte ferner, ob andere bekannte Faktoren, einzeln oder gemeinsam, geeignet waren, den ursächlichen Zusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren so abzuschwächen, dass ein solcher Zusammenhang nicht mehr tatsächlich und erheblich wäre. |
5.2.1. Rückgang des Verbrauchs
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(269) |
Im Bezugszeitraum erreichte der Unionsverbrauch 2021 dank günstiger Marktkonditionen im Bau- und Renovierungssektor infolge der COVID-19-Pandemie einen Höhepunkt. Nach der Lockerung der COVID-19-Maßnahmen 2022 ging die Nachfrage nach Anwendungen auf Dekorpapierbasis folglich zurück. Dieser Abwärtstrend begann 2022 und hielt im gesamten Jahr 2023 sowie im Untersuchungszeitraum an. |
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(270) |
Die rückläufige Nachfrage hebt jedoch den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Zustrom gedumpter Einfuhren aus der VR China und der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union nicht auf, denn die Verkaufsmenge des EU-Wirtschaftszweigs am EU-Markt ging 2022 (Rückgang um 9 %) und im Zeitraum, der das Jahr 2023 und den Untersuchungszeitraum umfasst (Rückgang um 16 %), stärker zurück als der Verbrauch (Rückgang um 3 % im Jahr 2022 und um 14 % im Zeitraum, der das Jahr 2023 und den Untersuchungszeitraum umfasst). Zusätzlich konnten die chinesischen Ausführer, wie bereits in Tabelle 3 dargestellt, ihre Ausfuhren in die EU im Bezugszeitraum erheblich steigern und ihren Marktanteil in nur einem Jahr (von 2022 bis 2023) fast verdoppeln. Die Entwicklung des Verbrauchs ist daher nicht nur vor dem Hintergrund eines festgestellten Rückgangs der Nachfrage auf dem Unionsmarkt zu sehen, sondern auch unter Berücksichtigung der Entwicklung der Einfuhren aus der VR China, wobei der starke Anstieg der gedumpten Einfuhren die Verkaufsmenge des Wirtschaftszweigs der Union beeinträchtigte. |
5.2.2. Einfuhren aus Drittländern
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(271) |
Die Menge der Einfuhren aus anderen Drittländern entwickelte sich im Bezugszeitraum wie folgt: Tabelle 12 Einfuhren aus Drittländern
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(272) |
Wie in den Erwägungsgründen 204 bis 205 erläutert, musste die Kommission aufgrund der Einbeziehung unterschiedlicher Waren, die nicht die untersuchte Ware unter den relevanten KN-Codes sind, und in Ermangelung genauerer Informationsquellen auf die Einfuhren von Eurostat eine Quote anwenden, die auf der Differenz zwischen den tatsächlichen nach Einleitung erfolgten Einfuhren der untersuchten Waren laut Aufzeichnung unter den entsprechenden zehnstelligen TARIC-Codes und den gesamten Einfuhren in die Union unter den entsprechenden KN-Codes beruht. Daher werden die Zahlen aus Drittländern weitgehend als Indiz für die Markttrends in Bezug auf die Mengen und Marktanteile festgestellt, und nicht zur Definition von Einfuhrpreisen der untersuchten Ware. |
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(273) |
Die Kommission stellte fest, dass von allen Ländern, die Dekorpapier in die Union ausführen, nur das Vereinigte Königreich einen Marktanteil von über 1 % hielt. Auf der Grundlage von Marktinformationen, die die Kommission im Verlauf der Anti-Dumping-Untersuchung und die Antragsteller erlangten, waren im Vereinigten Königreich keine Hersteller von Dekorpapier bekannt. |
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(274) |
Ein Anstieg des Marktanteils aus Drittländern war erst 2021 zu verzeichnen, einem Zeitraum, in dem eine hohe Nachfrage und hohe Gewinnspannen zu beobachten waren, zudem im Jahr 2022, als auf dem Markt noch einige Restnachfrage aus dem Vorjahr vorhanden war. Bis 2023 und im Untersuchungszeitraum ging der Marktanteil um 6 Prozentpunkte zurück. In jedem Fall blieb der Gesamtmarktanteil des Vereinigten Königreichs in der EU im Bezugszeitraum recht stabil (rund 1-2 %), während der Marktanteil anderer Drittländer tatsächlich von 5 % auf 1 % sank. Daher zog die Kommission vorläufig den Schluss, dass die Einfuhren aus anderen Ländern nicht zur Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union beitrugen. |
5.2.3. Ausfuhrleistung des Wirtschaftszweigs der Union
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(275) |
Die Ausfuhrmenge der in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller entwickelte sich im Bezugszeitraum wie folgt: Tabelle 13 Ausfuhrleistung der in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller
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(276) |
Im Bezugszeitraum verringerte der Wirtschaftszweig der Union sein Ausfuhrvolumen um 29 % und folgte damit dem gleichen Trend wie die Verkäufe auf dem Unionsmarkt. Die Ausfuhrmengen erreichten 2021, als die globalen COVID-19-Lockdowns weltweit einen Anstieg der Dekorpapier-Nachfrage auslöste, einen Höhepunkt. In den Folgejahren gingen die Ausfuhrvolumina stetig zurück. |
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(277) |
Die durchschnittlichen Ausfuhrpreise stiegen im Bezugszeitraum um 45 %. Die Ausfuhrpreise folgten dem gleichen Trend wie die Verkaufspreise in der Union, die Ausfuhrpreise wurden jedoch mit Ausnahme des Jahres 2020 über den durchschnittlichen Herstellkosten festgesetzt. Dies trug auch dazu bei, dass der Wirtschaftszweig der Union einen Teil der Verluste auf dem EU-Markt wieder wettmachen konnte. |
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(278) |
Der Wirtschaftszweig der Union konnte zwar höhere Preise für seine Ausfuhrverkäufe in Rechnung stellen, aber seine bereits begrenzten Ausfuhrvolumina gingen im Bezugszeitraum weiter um 29 % zurück. Da die Ausfuhrvolumina begrenzt und noch immer rentabel waren, schwächte der Trend bei den Ausfuhrverkäufen den ursächlichen Zusammenhang nicht. |
5.2.4. Gründe für die Schädigung im Jahr 2020
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(279) |
Im Jahr 2020 ging die Nachfrage am Unionsmarkt durch die unsichere Marktsituation aufgrund des Beginns der COVID-19-Pandemie zurück. In der Folge wurde vorübergehend weniger produziert und es wurden weniger Maschinen betrieben. Folglich war der Wirtschaftszweig der Union nicht in der Lage, seine Verkaufspreise über den Herstellkosten zu halten, und er verzeichnete in diesem Zeitraum Verluste (Erwägungsgrund 239). Die Marktnachfrage begann sich jedoch in der zweiten Jahreshälfte zu verbessern und erreichte 2021 aufgrund des Booms bei den Hausrenovierungen ihren Höhepunkt (Erwägungsgrund 250). Wie bereits aus Tabelle 11 hervorgeht, war 2021 das einzige Jahr, in dem der Wirtschaftszweig der Union seine Preise über den Herstellkosten halten konnte, da sich die wirtschaftliche Lage der Union im Jahr 2022 und in den folgenden Jahren, auch im Untersuchungszeitraum, verschlechterte. |
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(280) |
Zwar waren die Einfuhren aus der VR China in die Union zu Beginn des Bezugszeitraums in Bezug auf Menge und Marktanteil unerheblich und der Wirtschaftszweig der Union erlebte dennoch einen negativen wirtschaftlichen Abschwung, aber es ist davon auszugehen, dass der Marktrückgang und der Rückgang der Rentabilität im Jahr 2020 auf die Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Beginn der COVID-19-Pandemie zurückzuführen waren. All diese Gründe haben jedoch den ursächlichen Zusammenhang zwischen den Einfuhren aus der VR China und der im Untersuchungszeitraum erlittenen Schädigung nicht abgeschwächt. |
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(281) |
Tatsächlich ergab die Analyse der historischen Rentabilität in der Union bei Verkäufen an unabhängige Unternehmen, dass sich der Wirtschaftszweig der Union in den Jahren vor 2020 in einer allgemein positiven finanziellen Lage befand, wobei die gewichteten Gewinnspannen im Zeitraum von 2014 bis 2019, als die Einfuhren von Dekorpapier aus der VR China in die Union unerheblich oder nicht vorhanden waren, zwischen 2,3 % und 6,5 % lagen. |
5.3. Schlussfolgerungen zur Schadensursache
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(282) |
Wie schon in Erwägungsgrund 250 erläutert, beeinträchtigte die rückläufige Nachfrage den Wirtschaftszweig der Union bereits. Aufgrund des raschen Zustroms gedumpter Einfuhren aus der VR China, deren Marktanteil sich zwischen 2022 und 2023 verdoppelte, musste der Wirtschaftszweig der Union seine Verkaufspreise in der Union unter den Herstellkosten festsetzen, um gegenüber den chinesischen Preisen wettbewerbsfähig zu bleiben und seine Marktpräsenz aufrechtzuerhalten. |
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(283) |
Angesichts der vorstehenden Erwägungen wurde ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union und den gedumpten Einfuhren aus der VR China festgestellt, der durch die oben genannten Faktoren nicht abgeschwächt wurde. |
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(284) |
Nach der Einleitung brachte der CNFPIA vor, dass die Schädigung durch Einfuhren aus anderen Ländern und die Produktionseffizienz der Antragsteller verursacht worden sei. Zur Untermauerung seines Vorbringens stützte sich der CNFPIA auf Eurostat-Daten, um nachzuweisen, dass der Einfuhrpreis aus China höher ist als derjenige aus den anderen Ländern, und dass der Einfuhrpreis aus anderen Ländern auch niedriger ist als der EU-Einfuhrpreis von EU-Mitgliedstaaten. |
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(285) |
Die Kommission vertrat die Auffassung, dass die bei der Einleitung gemeldeten KN-Codes, wie bereits in Erwägungsgrund 267 und Abschnitt 4.3 erläutert, einen Korb verschiedener Waren außerhalb der betroffenen Ware enthalten. Obwohl die in Tabelle 12 verzeichneten Durchschnittspreise niedriger sind als chinesische Preise werden die Zahlen aus Drittländern vor allem als Indiz für die Markttrends in Bezug auf das Volumen und den Marktanteil angegeben und nicht, um Einfuhrpreise der untersuchten Ware zu definieren. Selbst wenn es sich bei den in Tabelle 12 gemeldeten Preisen um die tatsächlichen Einfuhrpreise handelte, würden diese Einfuhren angesichts der kleinen Volumina und des geringen Marktanteils auf keinen Fall eine Schädigung hervorrufen. Vor allem der Marktanteil der Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich war mit 2 % eher begrenzt, während das Volumen der Einfuhren aus anderen Drittländern 2023 drastisch zurückging. Daher wies die Kommission dieses Vorbringen zurück. |
6. HÖHE DER MAẞNAHMEN
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(286) |
Im vorliegenden Fall brachten die Antragsteller vor, es lägen Verzerrungen des Rohstoffangebots im Sinne des Artikels 7 Absatz 2a der Grundverordnung vor. Zur Bewertung der angemessenen Höhe der Maßnahmen ermittelte die Kommission daher zunächst den Zollsatz, der zur Beseitigung der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union erforderlich ist, wenn keine Verzerrungen nach Artikel 7 Absatz 2a der Grundverordnung vorliegen. Anschließend prüfte sie, ob die Dumpingspannen der in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller ihre Schadensspanne überschreiten würden (siehe Erwägungsgrund 296). |
6.1. Zielpreisunterbietungsspanne
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(287) |
Die Schädigung würde beseitigt, wenn der Wirtschaftszweig der Union in der Lage wäre, durch den Verkauf zu einem Zielpreis eine angestrebte Gewinnspanne im Sinne von Artikel 7 Absatz 2c und Artikel 7 Absatz 2d der Grundverordnung zu erzielen. |
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(288) |
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 2c der Grundverordnung berücksichtigte die Kommission bei der Ermittlung der angestrebten Gewinnspanne folgende Faktoren: die Höhe der Rentabilität vor dem Anstieg der Einfuhren aus dem betroffenen Land, die Höhe der Rentabilität, die zur Deckung sämtlicher Kosten und Investitionen, Forschung und Entwicklung (FuE) sowie Innovation erforderlich ist, und die Höhe der Rentabilität, die unter normalen Wettbewerbsbedingungen zu erwarten ist. Diese Gewinnspanne sollte nicht niedriger als 6 % sein. |
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(289) |
Der Antragsteller brachte vor, dass auf der Grundlage der früheren Leistung des Wirtschaftszweigs der Union unter normalen Marktbedingungen ein angemessener Gewinn von 10 % in Betracht gezogen werden sollte. Diese Höhe der angestrebten Gewinnspanne wurde jedoch weder belegt noch durch die Untersuchungsergebnisse untermauert. |
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(290) |
Die Fragebogen, die den in die Stichprobe einbezogenen Unionsherstellern zugesandt wurden, enthielten zusätzliche Informationen über die Ermittlung des normalen Gewinns. Dazu gehörte die Rentabilität der gleichartigen Ware in den zehn Jahren vor dem Untersuchungszeitraum. |
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(291) |
In einem ersten Schritt stellte die Kommission einen Grundgewinn fest, der unter normalen Wettbewerbsbedingungen sämtliche Kosten deckt, und zwar auf der Grundlage der von den drei in die Stichprobe einbezogenen Unionsherstellern erreichten Gewinnspannen im Jahr 2014 — einem rentablen Jahr in einem für den Bausektor günstigen wirtschaftlichen Zeitraum vor dem Beginn der gedumpten Einfuhren aus der VR China im Jahr 2020. Diese Gewinnspanne wurde auf 6,5 % festgesetzt. |
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(292) |
Der Wirtschaftszweig der Union legte Beweise dafür vor, dass sein Investitions-, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Innovationsniveau im Bezugszeitraum unter normalen Wettbewerbsbedingungen höher gewesen wäre. Die Kommission prüfte diese Informationen auf der Grundlage von Investitionsplänen und abgelehnten und verschobenen Projekten und stellte fest, dass diese Investitionen tatsächlich geplant waren. Die Kommission stellte fest, dass die Vorbringen des Wirtschaftszweigs der EU tatsächlich gerechtfertigt waren. Um dies in der Zielgewinnspanne zu berücksichtigen, berechnete die Kommission die Differenz zwischen den Investitions-, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Innovationskosten (im Folgenden „IRI-Kosten“) unter normalen Wettbewerbsbedingungen, wie sie vom EU-Wirtschaftszweig bereitgestellt und von der Kommission anhand der tatsächlichen IRI-Kosten im Bezugszeitraum überprüft wurden. Diese Differenz, ausgedrückt als Prozentsatz des Umsatzes, wurde für jedes der in die Stichprobe einbezogenen Unternehmen zwischen 0,5 % und 1,3 % festgesetzt. |
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(293) |
Diese Prozentsätze wurden zu dem in Erwägungsgrund 287 genannten Grundgewinn von 6,5 % hinzugerechnet, was je nach den Umständen jedes Unternehmens zu Zielgewinnen zwischen 7,0 % und 7,8 % führte. |
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(294) |
Auf dieser Grundlage berechnete die Kommission einen nicht schädigenden Preis von 2 361 EUR/Tonne für die gleichartige Ware des Wirtschaftszweigs der Union, indem sie die vorgenannte Zielgewinnspanne (siehe Erwägungsgrund 291) auf die Herstellkosten der in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller im Untersuchungszeitraum anwandte und dann für jeden Warentyp getrennt die Berichtigungen nach Artikel 7 Absatz 2d aufschlug. |
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(295) |
Danach ermittelte die Kommission die Höhe der Zielpreisunterbietungsspanne anhand eines Vergleichs des gewichteten durchschnittlichen Einfuhrpreises der in die Stichprobe einbezogenen mitarbeitenden ausführenden Hersteller in der VR China, wie er bei den Preisunterbietungsberechnungen ermittelt wurde, mit dem gewichteten Durchschnitt des nicht schädigenden Preises der gleichartigen Ware, die von den in die Stichprobe einbezogenen Unionsherstellern im Untersuchungszeitraum auf dem Unionsmarkt verkauft wurde. Die sich aus diesem Vergleich ergebende Differenz wurde als Prozentsatz des gewichteten durchschnittlichen CIF-Einfuhrwerts ausgedrückt. |
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(296) |
Die Zielpreisunterbietungsspanne für „andere mitarbeitende Unternehmen“ und für „alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China“ wird genauso ermittelt wie die Dumpingspanne für diese Unternehmen und Einfuhren (siehe Erwägungsgrund 192).
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6.2. Prüfung der angemessenen Spanne zur Beseitigung der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union
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(297) |
Wie in der Einleitungsbekanntmachung erläutert hatte der Antragsteller der Kommission genügend Beweise dafür vorgelegt, dass im betroffenen Land Verzerrungen des Rohstoffangebots in Bezug auf die untersuchte Ware vorlagen. Daher werden nach Artikel 7 Absatz 2a der Grundverordnung bei der Untersuchung die mutmaßlichen Verzerrungen geprüft, um beurteilen zu können, ob gegebenenfalls ein unter der Dumpingspanne liegender Zoll ausreicht, um die Schädigung zu beseitigen. |
6.3. Verzerrungen des Rohstoffangebots
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(298) |
Der Antragsteller legte im Antrag ausreichend Beweise dafür vor, dass in der VR China hinsichtlich der betroffenen Ware Verzerrungen des Rohstoffangebots im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 a der Grundverordnung vorliegen. Den im Antrag enthaltenen Beweisen zufolge bestehen für Titandioxid und Holzschliff, die jeweils über 17 % der Herstellkosten der betroffenen Ware ausmachen, in der VR China Ausfuhrlizenzpflichten. |
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(299) |
Daher prüfte die Kommission, wie in der Einleitungsbekanntmachung angekündigt, die angeblichen Verzerrungen nach Artikel 7 Absatz 2a der Grundverordnung. |
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(300) |
Die Kommission ermittelte zunächst die wichtigsten Rohstoffe, die jeder der in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller bei der Herstellung der betroffenen Ware verwendet hat. Als wichtigste Rohstoffe wurden die Rohstoffe betrachtet, die vermutlich mindestens 17 % der Herstellkosten der betroffenen Ware ausmachen. Die Kommission stellte fest, dass auf Titandioxid und Holzschliff mindestens 17 % der Herstellkosten der betroffenen Ware entfallen. Für diese Berechnung wurde ein unverzerrter Preis des Rohstoffs laut Feststellung in Thailand verwendet. Die Untersuchung ergab jedoch, dass Holzschliff nicht im Inland beschafft, sondern von den in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Herstellern eingeführt wurde, daher bestand kein Bedarf an einer weiteren Untersuchung dieses Rohstoffs. |
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(301) |
Anschließend prüfte die Kommission, ob der Preis für Titandioxid durch eine der in Artikel 7 Absatz 2a der Grundverordnung aufgeführten Maßnahmen verzerrt wurde: Doppelpreissysteme, Ausfuhrsteuern, Ausfuhrergänzungsabgaben, Ausfuhrquoten, Ausfuhrverbote, Finanzabgaben auf Ausfuhren, Lizenzanforderungen, Mindestausfuhrpreise, die Minderung oder Aufhebung der Mehrwertsteuererstattung, Einschränkungen an der Zollabfertigungsstelle für Ausführer, Verzeichnisse qualifizierter Ausführer, die Pflicht, den heimischen Markt mit einem bestimmten Anteil der Produktion zu beliefern, unternehmensgebundene Schürfrechte. Hierfür nutzte die Kommission eine von der chinesischen Regierung (Handelsministerium und dessen zuständige lokale Stellen) geführte Liste der Waren, für die Ausfuhrlizenzen erforderlich sind. In den Listen für 2023 und 2024 war verzeichnet, dass für Titandioxid (TiO2) und weitere Titanprodukte Ausfuhrlizenzanforderungen bestehen. |
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(302) |
Anschließend verglich die Kommission den Preis für Titandioxid mit Preisen an den repräsentativen internationalen Märkten. Den Untersuchungsergebnissen zufolge betrug der von den in die Stichprobe eingezogenen ausführenden Herstellern gemeldete Preis je Einheit Titandioxid in der VR China fast die Hälfte des Preises je Einheit in repräsentativen Ländern, einschließlich Thailand, das als geeignetes repräsentatives Land betrachtet wurde. Dies wurde auch durch die gemeldeten Einfuhrpreise für Titandioxid eines der in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller bestätigt, der rund 10 % des Titandioxids außerhalb der VR China bezog. |
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(303) |
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass bei Titandioxid eine Verzerrung im Sinne von Artikel 7 Absatz 2a der Grundverordnung vorliegt. |
7. UNIONSINTERESSE
7.1. Unionsinteresse nach Artikel 7 Absatz 2b der Grundverordnung
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(304) |
Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 2b der Grundverordnung prüfte die Kommission, ob sie eindeutig zu dem Ergebnis kommen konnte, dass es im Interesse der Union liegt, die Höhe der vorläufigen Zölle nach Artikel 7 Absatz 2a der Grundverordnung festzusetzen. Die Ermittlung des Unionsinteresses erfolgte auf der Grundlage aller sachdienlichen Informationen zu dieser Untersuchung, einschließlich der Kapazitätsreserven im Ausfuhrland, des Wettbewerbs bei den Rohstoffen und der Auswirkungen auf die Lieferketten der Unternehmen der Union. Zur Durchführung dieser Bewertung analysierte die Kommission die spezifischen Fragen in den von den mitarbeitenden Verwendern übermittelten Fragebogen, organisierte Kontrollbesuche bei LamiGraf und Interprint sowie Anhörungen mit beiden Verwendern (Erwägungsgrund 6). |
7.1.1.1. Kapazitätsreserven im Ausfuhrland
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(305) |
Auf der Grundlage der von den Antragstellern vorgelegten Informationen (129) wurde die Kapazitätsreserve in China für 2022 auf rund [600 000-650 000] Tonnen geschätzt. Im Einklang mit diesen Informationen stellte die Kommission fest, dass die beiden in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller in China im Untersuchungszeitraum Produktionskapazitäten von [550 000-600 000] Tonnen und Kapazitätsreserven von [40 000-60 000] Tonnen aufwiesen. Demgegenüber betrug das Volumen des Unionsmarkts zwischen 2022 und dem Untersuchungszeitraum [370 000-420 000] Tonnen. Relativ gesehen sind die Kapazitätsreserven in China also von enormer Größe. |
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(306) |
Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass in China erhebliche Kapazitätsreserven bestanden und dass diese Kapazitätsreserven, wenn sie genutzt werden, das Potenzial haben, das weltweite Angebot an der untersuchten Ware zu erhöhen, die Preise zu drücken und folglich die Wirksamkeit der Maßnahme zu untergraben, wenn diese nicht in Höhe des Dumpings festgesetzt wird. |
7.1.1.2. Wettbewerb um Rohstoffe
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(307) |
In Bezug auf den Wettbewerb um Rohstoffe stellte die Kommission fest, dass TiO2, auf das mehr als 17 % der unverzerrten Herstellkosten entfallen, Ausfuhrlizenzanforderungen unterliegt, und dass der Stückpreis dieses Rohstoffs in China, wie von den in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Herstellern angegeben, in allen möglichen repräsentativen Ländern, die im ersten Vermerk zu den Produktionsfaktoren berücksichtigt wurden, nämlich Brasilien, Indonesien, Malaysia, Thailand und der Türkei, nur etwa halb so hoch war wie der Stückpreis.. Wie in Abschnitt 6.3 oben dargelegt, wurde der chinesische Markt für TiO2 als verzerrt eingestuft. |
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(308) |
Ausfuhrlizenzanforderungen für TiO2 in China verpflichten ausführende Unternehmen zur Einholung einer Genehmigung von der Regierung in Form von Lizenzen oder Versanddokumenten vor der Ausfuhr des Produkts. |
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(309) |
Solche Verfahren geben der Regierung nicht nur die Kontrolle über die Ausführer und die Mengen der ausgeführten Waren, sondern können auch die Transaktionskosten erhöhen oder aufgrund langer Bearbeitungszeiten verhindern, dass Ausführer schnell auf Verkaufsmöglichkeiten im Ausland reagieren. |
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(310) |
Indem die chinesische Regierung das Rohstoffangebot künstlich erhöht, übt sie einen Abwärtsdruck auf die Preise für inländisches TiO2 aus. Dadurch entsteht ein Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftszweig der Union gegenüber den ausführenden Herstellern in China. |
7.1.1.3. Auswirkungen auf die Lieferketten der Unternehmen der Union
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(311) |
Wie in Erwägungsgrund 27 erläutert, wird Dekorpapier vor allem in der Möbel-, Innenausstattungs-, Bau- und Renovierungsbranche als Laminat auf einem Trägermaterial eingesetzt. Die wichtigsten nachgelagerten Verwender sind Druckereien, Imprägnier- und Laminierunternehmen. Druckereien drucken ein bestimmtes Design auf Dekorpapier (z. B. Holz, Fasern, Marmor), Imprägnierunternehmen imprägnieren Dekorpapier üblicherweise mit synthetischem Harz wie Melamin- oder Harnstoffharz, während Laminierunternehmen Dekorpapier mit hohen Temperaturen und Druck oder alternativ mit Klebstoffen auf Platten auf Holzbasis, wie MDF-Platten oder Spanplatten, auflaminieren. |
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(312) |
Im Rahmen dieser Untersuchung meldete sich kein unabhängiger Einführer und Händler. Ursprünglich hatten sich zwei Unternehmen als unabhängige Einführer gemeldet, wurden aber angesichts des Verarbeitungsgrads von Dekorpapier in deren jeweiligen Herstellungsprozessen beide als Verwender eingestuft. |
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(313) |
Insgesamt nahmen vier Verwender an dieser Untersuchung teil und lehnten die Einführung von Zöllen ab. Sechs dieser Verwender beantworteten den Fragebogen. Die anderen übermittelten Stellungnahmen. |
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(314) |
Beide mitarbeitenden Verwender gaben an, dass Verwendern im Unionsmarkt eventuell höhere Kosten entstünden, die auch an Endverbraucher weitergegeben würden, wenn Antidumpingzölle auf Einfuhren aus der VR China eingeführt würden. Beide Verwender betonten zudem, dass sich der Wettbewerb am türkischen Markt verschärfen würde, wenn Zölle eingeführt würden, und so unabhängige Druckereien und Imprägnierunternehmen veranlasst würden, ihre Produktion nach außerhalb der Union zu verlagern. |
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(315) |
Ein Verwender brachte ferner vor, dass Einfuhren von Dekorpapier aus der VR China in die Union praktisch zum Erliegen kommen würden, wenn hohe Antidumpingzölle eingeführt würden, und dass die EU dann aufgrund hoher Zutrittsbeschränkungen für neue Akteure in der Dekorpapierbranche (vor allem hohe Investitionen in neue Projekte, ökologische Hindernisse, da Dekorpapierhersteller traditionell Zugang zu einer Wasserquelle benötigen, und Hindernisse hinsichtlich Know-how und Qualität) der einzig verbleibende wettbewerbsfähige Hersteller wäre. Diese Kombination würde dazu führen, dass die Unionshersteller durch den fehlenden Wettbewerb ihre Preise anheben würden. |
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(316) |
Zunächst analysierte die Kommission die Rentabilität beider mitarbeitenden Verwender und berücksichtigte, dass sie sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden. Selbst wenn die Kosten für die Beschaffung von Dekorpapier aus China für die Verwender steigen würden, ist die Differenz zwischen der Dumpingspanne und der Schadensspanne (durchschnittlich rund 8 Prozentpunkte) nicht so groß, dass ein Zoll in Höhe der niedrigeren Schadensspanne zu einer erheblichen Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage führen würde. Da außerdem keine weiteren Verwender mitarbeiteten, ist die Situation der zwei Verwender unter Umständen nicht repräsentativ für andere Verwender, die in anderen Marktsegmenten tätig sind, wie zum Beispiel Imprägnierunternehmen und Laminierunternehmen. Die Kommission erinnerte daran, dass sich in dieser Untersuchung kein Imprägnier- oder Laminierunternehmen gemeldet hat. |
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(317) |
Zudem arbeitete der Wirtschaftszweig der Union, trotz der begrenzten Beschaffungsmöglichkeiten für Dekorpapier aus anderen Drittländern, noch nicht mit voller Kapazität und könnte künftige Marktnachfrage und künftige steigende Nachfrage bedienen, auch im Hinblick auf den Verzicht der Unionshersteller auf Investitionen in zusätzliche Produktionskapazität nach dem Untersuchungszeitraum. |
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(318) |
Vor allem einer der in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller berichtete vom Verzicht auf die Investition in die Installation einer Maschine für vorimprägniertes Papier. Dies würde nicht nur zusätzliche Kapazitäten schaffen, sondern auch die Quellen für vorimprägniertes Dekorpapier diversifizieren und den Wettbewerb am Unionsmarkt stärken. Dies ist wichtig, da einer der Verwender, Interprint, bei seiner Anhörung vorbrachte, dass diese spezielle Art von Dekorpapier weltweit nur von zwei Unternehmen hergestellt wird. |
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(319) |
Die Einführung von Zöllen würde daher dem Wirtschaftszweig der Union die Investition in Erweiterungskapazitäten und Diversifizierung ihres Produktmix ermöglichen und so auch für Verwender mehr Diversifizierungsoptionen schaffen. Würden also Antidumpingmaßnahmen in Höhe der Dumpingspanne eingeführt, wären die Auswirkungen auf unabhängige Einführer und Händler begrenzt, und nicht so hoch, dass sie die Vorteile für den Wirtschaftszweig der Union überwiegen, der dieses Schutzniveau angesichts der festgestellten Schädigung durch gedumpte Einfuhren aus China und unter Berücksichtigung der vorgenannten Verzerrungen des Rohstoffangebots benötigt. |
7.1.1.4. Sonstige Faktoren
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(320) |
LamiGraf brachte vor, dass die Unterschiede bei den Rohstoffkosten zwischen China und der EU von verschiedenen Faktoren beeinflusst würden, die bei der Bewertung der Höhe der Maßnahmen berücksichtigt werden sollten, und dass die Nichtanwendung der von den Antragstellern geforderten Regel des niedrigeren Zolls die wettbewerbsfähige Lieferung von Dekorpapier in der Union einschränken würde. Die Kastamonu Group brachte vor, dass die Einführung von Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren von Dekorpapier aus China die Verfügbarkeit eines angemessenen Angebots an Dekorpapier, das den Bedarf der EU-Verwender deckt, einschränken würde. |
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(321) |
Die Kommission erinnerte daran, dass die festgestellte und durch gedumpte Einfuhren aus China verursachte Schädigung unter Berücksichtigung der vorgenannten Verzerrungen des Rohstoffangebots die Einführung von Maßnahmen rechtfertigt. Entgegen dem Vorbringen von LamiGraf wäre das wettbewerbsorientierte Angebot ohne Maßnahmen beschränkt, da der Wirtschaftszweig der Union nicht mehr in der Lage wäre, die Nachfrage der Verwenderindustrie zu decken, was eine tragfähige wirtschaftliche Lage des Wirtschaftszweigs der Union erfordert, was nicht erreicht werden kann, wenn die gleichen Wettbewerbsbedingungen nicht wiederhergestellt würden. |
7.1.2. Schlussfolgerungen zum Unionsinteresse nach Artikel 7 Absatz 2b der Grundverordnung
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(322) |
Nach Bewertung aller sachdienlichen Informationen für diese Untersuchung kam die Kommission zu dem Schluss, dass es im Unionsinteresse liegt, den Betrag der vorläufigen Zölle nach Artikel 7 Absatz 2a der Grundverordnung festzusetzen. In Anbetracht der vorstehenden Analyse gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass es im Interesse der Union liegt, die Höhe der vorläufigen Zölle nach Artikel 7 Absatz 2a der Grundverordnung auf der Grundlage der Dumpingspanne festzusetzen, vorbehaltlich der in Abschnitt 7.2 dargelegten weiteren Erwägungen im Zusammenhang mit Artikel 21. |
7.2. Unionsinteresse nach Artikel 21 der Grundverordnung
7.2.1. Interesse des Wirtschaftszweigs der Union
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(323) |
Es wird darauf hingewiesen, dass der Wirtschaftszweig der Union aus sieben Herstellern besteht, die im Untersuchungszeitraum mehr als 2 000 Menschen beschäftigten. |
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(324) |
Ungeachtet der Tatsache, dass der Wirtschaftszweig der Union im Jahr 2020 aufgrund des durch die COVID-19-Pandemie verursachten Marktrückgangs mit einem wirtschaftlichen Abschwung konfrontiert war, auf den eine drastische Erholung der Rentabilität, der Verkaufsmengen, des Cashflows und der Kapitalrendite im Jahr 2021 folgte, verschlechterten sich die Verkäufe und die Rentabilität des Wirtschaftszweigs der Union in der zweiten Hälfte des Bezugszeitraums erheblich, was sich negativ auf seine Produktionsmengen, seine Investitionen und seinen Cashflow auswirkte. In diesem Stadium kam die Kommission zu dem Schluss, dass der Wirtschaftszweig der Union durch die gedumpten Einfuhren aus dem betroffenen Land eine bedeutende Schädigung erlitten hat (siehe Erwägungsgrund 174). |
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(325) |
Das Fehlen von Maßnahmen dürfte insofern erhebliche negative Auswirkungen auf den Wirtschaftszweig der Union haben, da von einem weiteren Preisdruck, niedrigeren Verkaufsmengen und einer weiter sinkenden Rentabilität auszugehen ist. Die Maßnahmen werden es dem Wirtschaftszweig der Union ermöglichen, sein Potenzial auf dem Unionsmarkt auszuschöpfen, eingebüßte Marktanteile zurückzugewinnen und die Rentabilität auf ein Niveau zu steigern, das unter normalen Wettbewerbsbedingungen zu erwarten ist. |
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(326) |
Demzufolge gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Einführung von Maßnahmen im Interesse des Wirtschaftszweigs der Union und seiner vorgelagerten Lieferanten liegt. |
7.2.2. Interesse der Verwender und der unabhängigen Einführer und Händler
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(327) |
Wie in Erwägungsgrund 312 erläutert, meldete sich kein unabhängiger Einführer oder Händler zur Mitarbeit an der Untersuchung. Zwei Unternehmen meldeten sich zunächst als unabhängige Einführer, wurden jedoch angesichts des Umfangs der Verarbeitung von Dekorpapier als Verwender betrachtet. Beide Unternehmen waren als Dekorpapierdrucker tätig. Wie in Erwägungsgrund 316 erläutert, meldete sich in dieser Untersuchung kein Imprägnier- oder Laminierunternehmen, sodass die Kommission nicht in der Lage war, die Auswirkungen der Zölle auf diese Verwenderkategorien abzuschätzen. |
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(328) |
Die Kommission prüfte die Fragebogenantworten der beiden mitarbeitenden Verwender und führte Anhörungen mit beiden durch (Erwägungsgrund 6). Auf Dekorpapier entfielen rund [75-85] % der gesamten Rohstoffkosten und rund [40-50] % ihrer gesamten Produktionskosten. Im Durchschnitt bezogen beide Drucker [15-25] % der untersuchten Ware aus der VR China und machten einen geschätzten Marktanteil von [10-20 %] am Unionsverbrauch der untersuchten Ware aus. Beide Verwender wiesen auch nach, dass sie im Untersuchungszeitraum mit Verlusten gearbeitet hatten. Die Kommission schätzte, dass deren Produktionskosten im gewichteten Durchschnitt um weniger als 2 % (130) steigen würden, wenn bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen Zölle in vorgeschlagener Höhe eingeführt werden. Darüber hinaus würde, wie bereits in Erwägungsgrund 314 erwähnt, die Möglichkeit, Dekorpapier aus anderen Drittländern zu beziehen, zwar begrenzt, die Einführung von Zöllen jedoch nicht das Risiko einer Knappheit der untersuchten Ware auf dem Unionsmarkt mit sich bringen, da der Wirtschaftszweig der Union nicht seine volle Kapazität ausschöpft und in der Lage wäre, die gestiegene Marktnachfrage zu decken. |
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(329) |
Daher bestätigte die Kommission ihre Einschätzung, dass die Auswirkungen der Zölle auf die Verwender begrenzt wären und nicht so hoch, dass sie die Vorteile für den Wirtschaftszweig der Union überwiegen würden (Erwägungsgrund 319). |
7.2.3. Schlussfolgerungen zum Unionsinteresse
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(330) |
Die Auswirkungen der Maßnahmen für die Unionshersteller wären positiv. Die Risiken potenzieller negativer Auswirkungen auf Verwender und unabhängige Einführer/Händler, insbesondere in Bezug auf das Angebot, würden durch die verfügbaren freien Kapazitäten des Wirtschaftszweigs der Union und eine künftige zusätzliche Ausweitung der Produktionskapazität gemindert. Die Wiederherstellung eines fairen Wettbewerbs und gleicher Wettbewerbsbedingungen ohne gedumpte Einfuhren würde die gesunde Entwicklung des gesamten Marktes begünstigen und es dem Wirtschaftszweig der Union ermöglichen, die Kosten zu decken, die sich aus den Verpflichtungen der Union und der Mitgliedstaaten aus internationalen Abkommen ergeben. |
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(331) |
Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen gelangte die Kommission zu dem vorläufigen Schluss, dass es keine zwingenden Gründe für die Schlussfolgerung gibt, dass die Einführung von Maßnahmen auf die Einfuhr von Dekorpapier mit Ursprung in der VR China dem Interesse der Union zuwiderlaufen würde. |
8. VORLÄUFIGE ANTIDUMPINGMAẞNAHMEN
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(332) |
Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der Kommission zu Dumping, Schädigung, Schadensursache, Höhe der Maßnahmen und Unionsinteresse sollten vorläufige Maßnahmen eingeführt werden, um eine weitere Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union durch die gedumpten Einfuhren zu verhindern. |
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(333) |
Auf die Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China sollten nach Artikel 7 Absatz 2a der Grundverordnung vorläufige Antidumpingmaßnahmen eingeführt werden. Die Kommission kam in Erwägungsgrund 322 zu dem Schluss, dass die Dumpingspanne das angemessene Niveau zur Beseitigung der Schädigung ist. |
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(334) |
Auf dieser Grundlage sollten folgende vorläufige Antidumpingzölle, ausgedrückt als Prozentsatz des CIF-Preises frei Grenze der Union, unverzollt, eingeführt werden:
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(335) |
Die in dieser Verordnung aufgeführten unternehmensspezifischen Antidumpingzollsätze wurden anhand der Feststellungen dieser Untersuchung festgesetzt. Sie spiegeln demnach die in dieser Untersuchung für die Unternehmen festgestellte Situation wider. Diese Zollsätze gelten ausschließlich für Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in dem betroffenen Land, die von den namentlich genannten juristischen Personen hergestellt wurden. Einfuhren der betroffenen Ware, die von anderen, im verfügenden Teil dieser Verordnung nicht ausdrücklich genannten Unternehmen (einschließlich der mit den ausdrücklich genannten Unternehmen verbundenen Unternehmen) hergestellt werden, sollten dem für „alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in der VR China“ geltenden Zollsatz unterliegen. Für sie sollte keiner der unternehmensspezifischen Antidumpingzollsätze gelten. |
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(336) |
Zur Minimierung des Umgehungsrisikos, das aufgrund der unterschiedlichen Zollsätze besteht, sind besondere Vorkehrungen zur Gewährleistung der Erhebung der unternehmensspezifischen Antidumpingzölle erforderlich. Unternehmensspezifische Antidumpingzölle können nur bei Vorlage einer gültigen Handelsrechnung bei den Zollbehörden der Mitgliedstaaten erhoben werden. Die Rechnung muss den Vorgaben in Artikel 1 Absatz 3 entsprechen. Bis zur Vorlage einer solchen Rechnung sollten die Einfuhren dem Antidumpingzoll unterliegen, der für „alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in der VR China“ gilt. |
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(337) |
Auch wenn die Vorlage dieser Rechnung erforderlich ist, damit die Zollbehörden der Mitgliedstaaten die unternehmensspezifischen Antidumpingzölle auf die Einfuhren anwenden können, stellt diese Rechnung nicht das einzige von den Zollbehörden zu berücksichtigende Element dar. So müssen die Zollbehörden der Mitgliedstaaten — auch wenn ihnen eine Rechnung vorgelegt wird, die alle in Artikel 1 Absatz 3 dieser Verordnung dargelegten Anforderungen erfüllt — ihre üblichen Prüfungen durchführen und können, wie in allen anderen Fällen, zusätzliche Dokumente (Versandpapiere usw.) verlangen, um die Richtigkeit der Angaben in der Erklärung zu überprüfen und sicherzustellen, dass die anschließende Anwendung des niedrigeren Zollsatzes unter Einhaltung der Zollvorschriften gerechtfertigt ist. |
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(338) |
Sollten sich die Ausfuhren eines der Unternehmen, die in den Genuss niedrigerer unternehmensspezifischer Zollsätze gelangen, nach der Einführung der betreffenden Maßnahmen beträchtlich erhöhen, so könnte allein schon der mengenmäßige Anstieg als Veränderung des Handelsgefüges aufgrund der Einführung von Maßnahmen im Sinne des Artikels 13 Absatz 1 der Grundverordnung interpretiert werden. Unter diesen Umständen kann, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, eine Umgehungsuntersuchung eingeleitet werden. Im Rahmen einer solchen Untersuchung kann unter anderem geprüft werden, ob es notwendig ist, den unternehmensspezifischen Zollsatz aufzuheben und stattdessen einen landesweiten Zoll einzuführen. |
9. ZOLLAMTLICHE ERFASSUNG
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(339) |
Wie in Erwägungsgrund 3 erwähnt, veranlasste die Kommission die zollamtliche Erfassung der betroffenen Ware. Die zollamtliche Erfassung erfolgte im Hinblick auf eine etwaige rückwirkende Erhebung von Zöllen nach Artikel 10 Absatz 4 der Grundverordnung. |
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(340) |
Angesichts der Feststellungen im vorläufigen Stadium sollte die zollamtliche Erfassung der Einfuhren eingestellt werden. |
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(341) |
In diesem Stadium des Verfahrens wurde/kann keine Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung von Antidumpingmaßnahmen getroffen (werden). |
10. INFORMATIONEN IM VORLÄUFIGEN STADIUM
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(342) |
Im Einklang mit Artikel 19a der Grundverordnung unterrichtete die Kommission die interessierten Parteien über die geplante Einführung der vorläufigen Zölle. Diese Informationen wurden auch über die Website der GD HANDEL der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Den interessierten Parteien wurden drei Arbeitstage eingeräumt, um zur Richtigkeit der Berechnungen, über die sie unterrichtet worden waren, Stellung zu nehmen. |
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(343) |
Kingdecor merkte an, dass die Kommission bei ihrer Berechnung eine doppelte Zeile im TbyT nicht berücksichtigen sollte. Darüber hinaus sollte die Menge der fehlerhaften Produkte, für die Gutschriften ausgestellt wurden, von den jeweiligen Rechnungen abgezogen werden und zu einer Neuberechnung der Dumpingspanne führen. Schließlich sollte die Kommission einen anderen Vergleichswert für TiO2 anwenden und die Dumpingspanne entsprechend neu berechnen. |
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(344) |
Die Kommission bestätigt, dass sie die Doppelzeile, bei der es sich um einen Wert 0 handelt, bereits aus der Berechnung ausgeklammert hat. Die zweite und die dritte Stellungnahme beziehen sich nicht auf einen Schreibfehler und werden im Rahmen der endgültigen Sachaufklärung behandelt. |
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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(345) |
Im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung wird die Kommission die interessierten Parteien auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich Stellung zu nehmen und/oder eine Anhörung durch die Kommission und/oder der Anhörungsbeauftragten für Handelsverfahren zu beantragen. |
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(346) |
Die Feststellungen zur Einführung von vorläufigen Zöllen sind naturgemäß vorläufig und können im Rahmen der endgültigen Sachaufklärung geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Auf die Einfuhren von Dekorpapier, das derzeit unter den KN-Codes ex 4802 54 00 , ex 4802 55 , ex 4805 91 00 und ex 4811 60 00 (TARIC-Codes 4802 54 00 10, 4802 55 15 10, 4802 55 25 10, 4802 55 30 10, 4802 55 90 10, 4805 91 00 10 und 4811 60 00 10) eingereiht wird und folgende Eigenschaften aufweist, wird ein vorläufiger Antidumpingzoll eingeführt:
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— |
ein Quadratmetergewicht von 30-150 g, einen Aschegehalt zwischen 5 % und 50 %, |
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— |
eine Saughöhe nach Klemm von mindestens 12 mm pro 10 Minuten oder eine Harzaufnahme von 20 % bis 200 %, |
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— |
eine Nassfestigkeit von 6 bis 12 Newton (N) je 15 mm, |
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— |
eine Luftdurchlässigkeit nach Gurley von 3 bis 80 Sekunden je 100 ml, |
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— |
eine Glätte nach Bekk von 20 bis 300, |
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— |
in Rollen mit einer Breite von bis zur 300 cm, |
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— |
auch vorimprägniert mit einer Kombination aus Latex oder natürlichen Bindemitteln (z. B. Stärke), |
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— |
ausgenommen Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen, |
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— |
ausgenommen mit Lösungen aus Melaminharz, Harnstoffharz, Phenolharz oder aus anderen duroplastischen oder thermoplastischen Harzen gesättigtes Papier, |
und mit Ursprung in der Volksrepublik China.
(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
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Ursprungsland |
Unternehmen |
Vorläufiger Antidumpingzoll |
TARIC-Zusatzcode |
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Volksrepublik China |
Hangzhou Huawang New Material Technology Co., Ltd |
34,9 % |
89LJ |
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Volksrepublik China |
Kingdecor (Zhejiang) Co., Ltd. |
31,0 % |
89LK |
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Volksrepublik China |
Andere im Anhang aufgeführte mitarbeitende Unternehmen |
33,6 % |
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Volksrepublik China |
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in der VR China |
34,9 % |
8999 |
(3) Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Stückzahl] [überprüfte Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Bis zur Vorlage dieser Rechnung gilt der für alle anderen Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China geltende Zollsatz.
(4) Die Überführung der in Absatz 1 genannten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls abhängig.
(5) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
Artikel 2
(1) Stellungnahmen interessierter Parteien zu dieser Verordnung sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung an die Kommission zu übermitteln.
(2) Anhörungen bei der Kommission sind von interessierten Parteien innerhalb von 5 Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu beantragen.
(3) Anhörungen bei der Anhörungsbeauftragten für Handelsverfahren können von interessierten Parteien innerhalb von 5 Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung beantragt werden. Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, können von der Anhörungsbeauftragten geprüft werden; sie kann entscheiden, diese Anträge anzunehmen, falls dies angemessen ist.
Artikel 3
(1) Die Zollbehörden werden angewiesen, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren nach Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2718 einzustellen.
(2) Angaben über Waren, die innerhalb von 90 Tagen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung in den zollrechtlich freien Verkehr der EU übergeführt wurden, werden bis zum Inkrafttreten etwaiger endgültiger Maßnahmen oder bis zur Einstellung dieses Verfahrens aufbewahrt.
Artikel 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 13. Februar 2025
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 176 vom 30.6.2016, S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/1036/oj.
(2) Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. C, C/2024/3695, 14.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3695/oj).
(3) Durchführungsverordnung (EU) 2024/2718 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L, 2024/2718, 25.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2718/oj).
(4) Urteil des Gerichtshofes vom 14. März 1990, Gestetner Holdings plc gegen Rat und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, C-156/87, ECLI:EU:C:1990:116, Rn. 43.
(5) https://tron.trade.ec.europa.eu/investigations/case-history?caseId=2734.
(6) Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Significant Distortions in the Economy of the People’s Republic of China for the Purposes of Trade Defence Investigations“ vom 10. April 2024, SWD(2024) 91 final. Dieser Bericht ist eine aktualisierte Fassung der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Significant Distortions in the Economy of the People’s Republic of China for the Purposes of Trade Defence Investigations“ vom 20. Dezember 2017, SWD(2017) 483.
(7) Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Significant Distortions in the Economy of the People’s Republic of China for the Purposes of Trade Defence Investigations“ vom 20. Dezember 2017, SWD(2017) 483 final/2.
(8) Halbstoffe aus Holz und Chemikalien sind die wichtigsten Inputs für die Herstellung von Dekorpapier, wobei zwischen 15 % und 30 % der Gesamtkosten der Herstellung von Dekorpapier auf Halbstoffe aus Holz entfallen. TiO2 und Füllstoffe (z. B. Flexonyl oder Eisenoxid) sind die wichtigsten verwendeten Chemikalien und machen bis zu 50 % der Herstellkosten für Dekorpapier aus.
(9) Bericht, S. 358.
(10) Bericht, S. 320.
(11) Bericht, S. 357.
(12) 14. Fünfjahresplan der chinesischen Regierung, S. 26, abrufbar unter: https://cset.georgetown.edu/wp-content/uploads/t0284_14th_Five_Year_Plan_EN.pdf (abgerufen am 21. November 2024).
(13) 14. Fünfjahresplan der chinesischen Regierung, S. 9 und 85, abrufbar unter: https://cset.georgetown.edu/wp-content/uploads/t0284_14th_Five_Year_Plan_EN.pdf (abgerufen am 21. November 2024).
(14) Katalog für die Umstrukturierung der Industrie 2019, S. 38 und Abschnitt III.12. Siehe auch Durchführungsverordnung (EU) 2023/1648 der Kommission vom 21. August 2023 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von bestimmtem gestrichenem Feinpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 207 vom 22.8.2023, S. 41, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/1648/oj) (im Folgenden „AD-Verordnung für gestrichenes Feinpapier 2023“), Erwägungsgrund 67.
(15) AD-Verordnung für gestrichenes Feinpapier 2023, Erwägungsgrund 65.
(16) Sektorspezifischer Entwicklungsplan der chinesischen Regierung für Wälder und Grünland (2021-2025), S. 9-10.
(17) Bericht, S. 101.
(18) Bericht, S. 294.
(19) Bericht, S. 265.
(20) Bericht, S. 265.
(21) Bericht, S. 265.
(22) Durchführungsverordnung (EU) 2017/367 der Kommission vom 1. März 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China nach einer Überprüfung wegen bevorstehenden Außerkrafttretens gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Einstellung der nach Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/1036 durchgeführten teilweisen Interimsüberprüfung (ABl. L 56 vom 3.3.2017, S. 131, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2017/367/oj) (im Folgenden „AD-Verordnung für Solarpaneele 2017“), Erwägungsgründe 464-465.
(23) Bericht, S. 275.
(24) Bericht, S. 278.
(25) Bericht, S. 289.
(26) Bericht, S. 180.
(27) Siehe z. B. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 452/2011 des Rates vom 6. Mai 2011 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von gestrichenem Feinpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 128 vom 14.5.2011, S. 18, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2011/452/oj) (im Folgenden „AS-Verordnung für gestrichenes Feinpapier 2011“), Erwägungsgrund 75; Durchführungsverordnung (EU) 2017/1187 der Kommission vom 3. Juli 2017 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von bestimmtem gestrichenem Feinpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 171 vom 4.7.2017, S. 134, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2017/1187/oj) (im Folgenden „AS-Verordnung für gestrichenes Feinpapier 2017“), Erwägungsgrund 52; AD-Verordnung für gestrichenes Feinpapier 2023, Erwägungsgrund 53; Durchführungsverordnung (EU) 2023/1647 der Kommission vom 21. August 2023 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von bestimmtem gestrichenem Feinpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 207 vom 22.8.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/1647/oj) (im Folgenden „AS-Verordnung für gestrichenes Feinpapier 2023), Erwägungsgründe 55-72.
(28) Bericht, S. 2.
(29) Ebenda.
(30) Ebenda.
(31) Bericht, Kapitel 2, S. 7.
(32) Bericht, Kapitel 2, S. 7-8.
(33) Bericht, Kapitel 2, S. 10-18.
(34) Siehe: http://www.npc.gov.cn/zgrdw/englishnpc/Constitution/node_2825.html (abgerufen am 18. November 2024).
(35) Bericht, Kapitel 2, S. 29-30.
(36) Bericht, Kapitel 4, S. 57-92.
(37) Bericht, Kapitel 6, S. 149-150.
(38) Bericht, Kapitel 6, S. 153-171.
(39) Bericht, Kapitel 7, S. 204-205.
(40) Bericht, Kapitel 8, S. 207-208 und 242-243.
(41) Bericht, Kapitel 2, S. 19-24, Kapitel 4, S. 69 und S. 99-100, Kapitel 5, S. 130-131.
(42) Siehe: https://www.hwpaper.cn/ (abgerufen am 15. November 2024).
(43) Siehe: https://www.kingdecor.cn/sort_8.html (abgerufen am 15. November 2024).
(44) Siehe: http://www.qifeng.cn/ (abgerufen am 15. November 2024).
(45) Siehe: https://cn.hengdaxincai.com/tzzgx.html (abgerufen am 15. November 2024).
(46) Siehe S. 79, abrufbar unter: http://file.finance.sina.com.cn/211.154.219.97:9494/MRGG/CNSESH_STOCK/2024/2024-4/2024-04-02/9935660.PDF (abgerufen am 18. November 2024).
(47) Siehe S. 144, abrufbar unter: http://www.chenmingpaper.com/Uploadfile/pdf/202403291007003469.pdf, (abgerufen am 15. November 2024).
(48) Durchführungsverordnung (EU) 2024/1923 der Kommission vom 10. Juli 2024 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Titandioxid mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L, 2024/1923, 11.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1923/oj), Erwägungsgrund 133.
(49) Siehe https://www.pgvt.cn/index.php?s=Home/Article/lists/art_type/strat_index (abgerufen am 30. April 2024).
(50) Siehe http://www.ansteel.cn/yewubankuai/fantaichanye/2016-11-18/5.html (abgerufen am 30. April 2024).
(51) Siehe Jahresbericht des Unternehmens für 2023, S. 73, abrufbar unter: https://static.cninfo.com.cn/finalpage/2024-03-26/1219403167.PDF (abgerufen am 30. April 2024).
(52) Siehe: http://www.qingshanpaper.com/intro/12.html (abgerufen am 15. November 2024).
(53) Siehe: http://file.finance.sina.com.cn/211.154.219.97:9494/MRGG/CNSESH_STOCK/2018/2018-4/2018-04-17/4241785.PDF (abgerufen am 15. November 2024).
(54) Siehe: http://www.chenmingpaper.com/about/djgz.aspx (abgerufen am 15. November 2024).
(55) Siehe Artikel 33 des Statuts der Kommunistischen Partei, Artikel 19 des chinesischen Gesellschaftsrechts. Siehe auch Bericht, Kapitel 3, S. 47-50.
(56) Siehe Abschnitt I.19.1, Seite 43, abrufbar unter: https://www.gov.cn/xinwen/2019-11/06/5449193/files/26c9d25f713f4ed5b8dc51ae40ef37af.pdf (abgerufen am 15. November 2024).
(57) Siehe Abschnitt I.19.1, Seite 44, abrufbar unter:
https://www.ndrc.gov.cn/xxgk/zcfb/fzggwl/202312/P020231229700886191069.pdf (abgerufen am 15. November 2024).
(58) Siehe Durchführungsverordnung (EU) 2024/1923, Erwägungsgrund 159.
(59) Für das Schwefelsäureverfahren siehe Leitfaden zur industriellen Umstrukturierung aus dem Jahr 2024, S. 88 (in Kraft seit dem 1. Februar 2024), verfügbar unter: https://www.ndrc.gov.cn/xxgk/zcfb/fzggwl/202312/P020231229700886191069.pdf (abgerufen am 18. November 2024). Die Methode wurde auch im Leitfaden zur industriellen Umstrukturierung aus dem Jahr 2019, S. 84, als eingeschränkt aufgeführt. Für das Chloridverfahren siehe den Leitfaden zur industriellen Umstrukturierung aus dem Jahr 2019, S. 15 (in Kraft bis 31. Januar 2024), abrufbar unter https://www.gov.cn/xinwen/2019-11/06/5449193/files/26c9d25f713f4ed5b8dc51ae40ef37af.pdf (abgerufen am 18. November 2024).
(60) Siehe Abschnitt III.8, abrufbar unter: http://www.xinhuanet.com/2021-03/13/c_1127205564.htm (abgerufen am 15. November 2024).
(61) Siehe: https://www.gov.cn/zhengce/zhengceku/2022-06/19/content_5696665.htm (abgerufen am 15. November 2024).
(62) Ebenda, Nummer 3.
(63) Ebenda, Nummer 12.
(64) Bericht, Kapitel 2, S. 24-27.
(65) Siehe: http://www.cnfpia.org/sf_8A67D37C5FBF469EB7F2E8CEFF0B36E5_297_4AAFEFB7475.html (abgerufen am 19. November 2024).
(66) Siehe: http://www.cnfpia.org/about-law.html (abgerufen am 15. November 2024).
(67) Siehe Jahresbericht von Hangzhou Huawang New Material Technology für 2023, S. 11, abrufbar unter: https://file.finance.sina.com.cn/211.154.219.97:9494/MRGG/CNSESH_STOCK/2024/2024-4/2024-04-29/10136207.PDF (abgerufen am 19. November 2024).
(68) Siehe: https://www.kingdecor.cn/list_269.html (abgerufen am 19. November 2024).
(69) Bericht, Kapitel 3, S. 40.
(70) Siehe zum Beispiel: Blanchette, J. — Xi’s Gamble: The Race to Consolidate Power and Stave off Disaster; in: Foreign Affairs, Bd. 100, Nr. 4, Juli/August 2021, S. 10-19.
(71) Bericht, Kapitel 3, S. 41.
(72) Siehe: https://merics.org/en/comment/who-ccp-chinas-communist-party-infographics (abgerufen am 18. Oktober 2024).
(73) Leitlinien des Generalbüros der Kommunistischen Partei Chinas zur Intensivierung der Arbeit der Einheitsfront im privaten Sektor für die neue Ära, siehe: www.gov.cn/zhengce/2020-09/15/content_5543685.htm (abgerufen am 21. Oktober 2024).
(74) Financial Times (2020): „Chinese Communist Party asserts greater control over private enterprise“ (Chinesische Kommunistische Partei übt größere Kontrolle über Privatunternehmen aus), siehe: https://on.ft.com/3mYxP4j (abgerufen am 21. Oktober 2024).
(75) Siehe Jahresbericht von Xianhe für 2023, S. 47, abrufbar unter:
https://file.finance.sina.com.cn/211.154.219.97:9494/MRGG/CNSESH_STOCK/2024/2024-4/2024-04-27/10119843.PDF (abgerufen am 25. November 2024).
(76) Siehe Halbjahresbericht von Xianhe für 2024, S. 22, abrufbar unter:
http://file.finance.sina.com.cn/211.154.219.97:9494/MRGG/CNSESH_STOCK/2024/2024-8/2024-08-15/10375049.PDF (abgerufen am 25. November 2024).
(77) Siehe Jahresbericht von Qifeng für 2023, S. 27, abrufbar unter:
http://www.qifeng.cn/public/upload/file/20240417/1713317915129159.pdf (abgerufen am 25. November 2024).
(78) Siehe Jahresbericht von Antam für 2023, S. 13, abrufbar unter:
http://www.qifeng.cn/public/upload/file/20240417/1713317915129159.pdf (abgerufen am 25. November 2024).
(79) Siehe: http://www.qingshanpaper.com/news/10237.html (abgerufen am 25. November 2024) sowie im Halbjahresbericht des Unternehmens für 2024, S. 49, abrufbar unter:
https://www.sse.com.cn/disclosure/listedinfo/announcement/c/new/2024-08-20/600103_20240820_CTDO.pdf (abgerufen am 25. November 2024).
(80) Siehe: http://www.qingshanpaper.com/news/10237.html (abgerufen am 25. November 2024) sowie im Halbjahresbericht des Unternehmens für 2024, S. 11, abrufbar unter:
https://www.sse.com.cn/disclosure/listedinfo/announcement/c/new/2024-08-20/600103_20240820_CTDO.pdf (abgerufen am 25. November 2024).
(81) Bericht, Kapitel 12.
(82) Bericht, Kapitel 4, S. 56-57 und 99-100.
(83) Siehe Abschnitt IV.12, Seite 27, abrufbar unter:
https://www.ndrc.gov.cn/fggz/fzzlgh/dffzgh/202105/P020210513602621066980.pdf (abgerufen am 19. November 2024).
(84) Siehe: https://huanbao.bjx.com.cn/news/20210707/1162695.shtml (abgerufen am 18. November 2024).
(85) Siehe: https://huanbao.bjx.com.cn/news/20210707/1162695.shtml (abgerufen am 26. November 2024).
(86) Siehe: https://jxt.zj.gov.cn/art/2022/12/19/art_1229123455_5040362.html (abgerufen am 26. November 2024).
(87) Siehe Kasten 8.3, Seite 39, http://www.forestry.gov.cn/c/www/lczc/44287.jhtml (abgerufen am 19. November 2024).
(88) Siehe Durchführungsverordnung (EU) 2024/1923, Erwägungsgründe 153-172.
(89) Bericht, Kapitel 6, S. 171-179.
(90) Bericht, Kapitel 9, S. 260-261.
(91) Bericht, Kapitel 9, S. 257-260.
(92) Bericht, Kapitel 9, S. 252-254.
(93) Bericht, Kapitel 13, S. 360-361 und S. 364-370.
(94) Bericht, Kapitel 13, S. 366.
(95) Bericht, Kapitel 13, S. 370-373.
(96) Bericht, Kapitel 6, S. 137-140.
(97) Bericht, Kapitel 6, S. 146-149.
(98) Bericht, Kapitel 6, S. 149.
(99) Siehe den am 28. August 2020 von der chinesischen Aufsichtsbehörde für Banken und Versicherungen (China Banking and Insurance Regulatory Commission — im Folgenden „CBIRC“) herausgegebenen Dreijahresaktionsplan zur Verbesserung der Unternehmensführung und -kontrolle im Banken- und Versicherungssektor (2020-2022); abrufbar unter: http://www.cbirc.gov.cn/cn/view/pages/ItemDetail.html?docId=925393&itemId=928 (abgerufen am 21. Oktober 2024). Der Plan enthält die Anweisung, „den in der Grundsatzrede von Generalsekretär Xi Jinping über das Vorantreiben der Reform der Unternehmensführung und -kontrolle im Finanzsektor verkörperten Geist weiter umzusetzen“. In Abschnitt II des Plans wird darüber hinaus die Förderung der organischen Integration der Führungsrolle der Partei in die Unternehmensführung und -kontrolle als Ziel vorgegeben: „Wir werden die Integration der führenden Rolle der Partei in die Unternehmensführung und -kontrolle systematischer, stärker standardisiert und verfahrensbasiert machen … Wichtige operative und Managementfragen müssen vom Parteikomitee besprochen werden, bevor der Unternehmensvorstand oder das leitende Management über sie entscheidet.“
(100) Siehe die Bekanntmachung der CBIRC über die Methode zur Leistungsbewertung von Geschäftsbanken vom 15. Dezember 2020, abrufbar unter: http://jrs.mof.gov.cn/gongzuotongzhi/202101/t20210104_3638904.htm (abgerufen am 21. Oktober 2024).
(101) Bericht, Kapitel 6, S. 157-158.
(102) Bericht, Kapitel 6, S. 150-152, S. 156-160 und S. 165-171.
(103) OECD (2019), OECD-Wirtschaftsberichte: China 2019, OECD Publishing, Paris, S. 29, siehe: https://doi.org/10.1787/eco_surveys-chn-2019-en (abgerufen am 21. Oktober 2024).
(104) Siehe: http://www.gov.cn/xinwen/2020-04/20/content_5504241.htm (abgerufen am 21. Oktober 2024).
(105) WT/DS473 — Europäische Union — Antidumpingmaßnahmen gegenüber Biodiesel aus Argentinien, abrufbar unter http://www.wto.org/english/tratop_e/dispu_e/cases_e/ds473_e.htm.
(106) Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2017, Viraj Profiles/Rat, T-67/14, ECLI:EU:T:2017:481, Rn. 98.
(107) Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht am 14. Juli 2024. C/2024/3695. Abrufbar unter: Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Dekorpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China.
(108) World Bank Open Data — Upper Middle Income (Länder mit mittlerem Einkommen, obere Einkommenskategorie), https://data.worldbank.org/income-level/upper-middle-income.
(109) https://datawarehouse.dbd.go.th/company/profile/vScPNww_dec61eAs8SfIvBpRIrRb0ZQTkaQ5FAs7U l1gSCofJO0PTqqcpWa511Vv.
(110) NACE Rev. 2: 1723 — Papier- und Kartonherstellung als engster Wirtschaftszweig, der die sechsstellige KN der untersuchten Ware enthält — Karton umfasst sowohl flexible/leichte (z. B. Spezialpappe) als auch Hartpappe.
(111) HS-Codes. 4802 54 , 4802 55 , 4805 91 , 4811 60 .
(112) Global Trade Atlas: https://connect.ihsmarkit.com/, http://www.gtis.com/gta/secure/default.cfm.
(113) https://app.bot.or.th/BTWS_STAT/statistics/BOTWEBSTAT.aspx?reportID=912&language=ENG.
(114) https://www.oecd.org/en/publications/oecd-economic-surveys-thailand-2023_4815cb4b-en.html.
(115) https://www.boi.go.th/upload/content/Cost_of_Doing_Business.pdf.
(116) Metropolitan Electricity Authority Thailand unter https://www.mea.or.th/en/statistics/energy-sales.
(117) Energieministerium der Vereinigten Staaten, „Benchmark the Fuel Cost of Steam Generation“. Abrufbar unter https://www.energy.gov/eere/amo/articles/benchmark-fuel-cost-steam-generation.
(118) https://public.tableau.com/app/profile/epposite/viz/_16516675014300/sheet0.
(119) Verordnung (EU) 2015/755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über eine gemeinsame Regelung der Einfuhren aus bestimmten Drittländern (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 33, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2015/755/oj). Nach Artikel 2 Absatz 7 der Grundverordnung können die Inlandspreise in diesen Ländern nicht zur Ermittlung des Normalwerts herangezogen werden.
(120) The Labor Force Survey, Nationales statistisches Amt, Ministerium für digitale Wirtschaft und Gesellschaft von Thailand: https://www.nso.go.th/nsoweb/storage/survey_detail/2024/20240521125659_79859.pdf.
(121) https://www.mea.or.th/en/statistics/energy-sales.
(122) Energieministerium der Vereinigten Staaten, „Benchmark the Fuel Cost of Steam Generation“. Abrufbar unter https://www.energy.gov/eere/amo/articles/benchmark-fuel-cost-steam-generation.
(123) https://public.tableau.com/app/profile/epposite/viz/_16516675014300/sheet0.
(124) Einer der bekannten Unionshersteller stellte die gleichartige Ware im Bezugszeitraum her, stellte jedoch die Herstellung von Dekorpapier Ende 2022 ein. Ein weiterer Hersteller befindet sich seit 2023 in einem Insolvenzverfahren.
(125) Auf der Grundlage der im Antrag enthaltenen Informationen über die Einfuhrmengen wurde konservativ geschätzt, dass auf die mitarbeitenden ausführenden Hersteller fast 90 % der Einfuhrmengen aus der VR China in die Union entfielen. Daher wurde die Einfuhrmenge berichtigt, indem 10 % zu den von den in die Stichprobe einbezogenen chinesischen ausführenden Herstellern angegebenen Werten hinzuaddiert wurden.
(126) Wie in Erwägungsgrund 203 erläutert, wandte die Kommission auf der Grundlage des Vergleichs in der Datenbank Surveillance zwischen KN-Codes und TARIC-Zusatzcodes ein Verhältnis von 15 % an.
(127) Das spezifische Verhältnis und die auf Einfuhren aus der VR China und Einfuhren aus Drittländern angewandte Methode wurden in Erwägungsgrund 203 und in den Fußnoten 125 und 126 dargelegt.
(128) Die Einfuhrwerte wurden berichtigt, indem die von den in die Stichprobe einbezogenen chinesischen ausführenden Herstellern vorgelegten Werte um 10 % erhöht wurden, wie in Fußnote 125 erläutert.
(129) Siehe Anlage 7a der Beschwerde, Folien 35-37.
(130) Bei der Berechnung des Anstiegs der Herstellkosten wurden, soweit möglich, die unterschiedlichen Dumpingspannen der chinesischen ausführenden Hersteller berücksichtigt.
ANHANG
Andere mitarbeitende Unternehmen
|
Land |
Unternehmen |
TARIC-Zusatzcode |
|
Volksrepublik China |
SUNSHINE OJI (Shouguang) Specialty Paper Co., Ltd |
89LL |
|
Volksrepublik China |
ZIBO OU-MU Special Paper CO., Ltd |
89LM |
|
Volksrepublik China |
WINBON TECHNOCEL New Materials Co., Ltd. |
89LN |
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/291/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)