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Document 32023D2488
Council Decision (CFSP) 2023/2488 of 9 November 2023 amending Decision (CFSP) 2019/1894 concerning restrictive measures in view of Turkey’s unauthorised drilling activities in the Eastern Mediterranean
Beschluss (GASP) 2023/2488 des Rates vom 9. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
Beschluss (GASP) 2023/2488 des Rates vom 9. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
ST/12656/2023/INIT
ABl. L, 2023/2488, 10.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2488/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Amtsblatt |
DE Serie L |
2023/2488 |
10.11.2023 |
BESCHLUSS (GASP) 2023/2488 DES RATES
vom 9. November 2023
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
Der Rat der Europäischen Union —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 11. November 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1894 (1)angenommen. |
(2) |
Der Rat hat die im Beschluss (GASP) 2019/1894 festgelegten restriktiven Maßnahmen überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten diese Maßnahmen bis zum 30. November 2024 verlängert werden. |
(3) |
Der Rat ist der Auffassung, dass der Titel in der englischen Sprachfassung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 geändert werden sollte. |
(4) |
Der Beschluss (GASP) 2019/1894 sollte entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss (GASP) 2019/1894 wird wie folgt geändert:
1. |
(betrifft nicht die deutsche Fassung) |
2. |
Artikel 8 erhält folgende Fassung: „Artikel 8 Dieser Beschluss gilt bis zum 30. November 2024 und wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 9. November 2023
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
N. CALVIÑO SANTAMARÍA
(1) Beschluss (GASP) 2019/1894 des Rates vom 11. November 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer (ABl. L 291 vom 12.11.2019, S. 47).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2488/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)