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Document L:2022:153:FULL

Amtsblatt der Europäischen Union, L 153, 3. Juni 2022


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ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 153

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

65. Jahrgang
3. Juni 2022


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2022/876 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

1

 

*

Verordnung (EU) 2022/877 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

11

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2022/878 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

15

 

*

Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

53

 

*

Verordnung (EU) 2022/880 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

75

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/881 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

77

 

*

Beschluss (GASP) 2022/882 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

88

 

*

Beschluss (GASP) 2022/883 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

92

 

*

Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

128

 

*

Beschluss (GASP) 2022/885 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

139

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

VERORDNUNGEN

3.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 153/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/876 DES RATES

vom 3. Juni 2022

zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (1), insbesondere auf Artikel 8a Absatz 1,

gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 18. Mai 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 angenommen.

(2)

Angesichts der sehr ernsten Lage in Belarus und den anhaltenden Menschenrechtsverletzungen sowie der Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sollten 12 Personen und acht Organisationen in die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden.

(3)

Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. COLONNA


(1)  ABl. L 134 vom 20.5.2006, S. 1.


ANHANG

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wird wie folgt geändert:

1.

Folgende natürliche Personen werden unter „A. Natürliche Personen gemäß Artikel 2 Absatz 1“ hinzugefügt:

 

Namen

(Transliteration der belarussischen Schreibweise) (Transliteration der russischen Schreibweise)

Namen

(belarussische Schreibweise)

(russische Schreibweise)

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„184.

Ihar Vasilievich KARPENKA

Igor Vasilievich KARPENKO

Iгар Васiльевiч КАРПЕНКА

Игорь Васильевич КАРПЕНКО

Positionen(en): Vorsitzender der Zentralen Kommission der Republik Belarus für Wahlen und die Durchführung von Referenden in der Republik

Geburtsdatum: 28.4.1964

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Vorsitzender der Zentralen Kommission der Republik Belarus für Wahlen und die Durchführung von Referenden in der Republik seit dem 13. Dezember 2021 ist Ihar Karpenka verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Verfassungsreferendums vom 27. Februar 2022, das weder den internationalen Standards der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte entsprach noch die Kriterien der Venedig-Kommission erfüllte. Insbesondere war der Ausarbeitungsprozess nicht transparent, und es wurden weder die Zivilgesellschaft noch die demokratische Opposition im Exil einbezogen.

Daher ist er verantwortlich für die ernsthafte Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus.

3.6.2022

185.

Dzmitry Aliakseevich ALEKSIN

Dmitry Alexeevich OLEKSIN

Дзмiтрый Аляксеевiч АЛЕКСIН

Дмитрий Алексеевич ОЛЕКСИН

Position(en): Sohn von Aliaksei Aleksin, Anteilseigner von Belneftgaz, Energo-Oil und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest)

Geburtsdatum: 25.4.1987

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Dzmitry Aleksin ist der Sohn von Aliaksei Aleksin, einem bekannten belarussichen Geschäftsmann. 2021 wurde er Miteigentümer von Unternehmen, die im Eigentum seines Vaters oder mit seinem Vater in Verbindung standen, einschließlich Energo-Oil, Belneftgaz und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest). Diesen Unternehmen wurde auf der Grundlage der von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Präsidialdekrete eine Vorzugsbehandlung gewährt: Inter Tobacco erhielt ausschließliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus, während Belneftgaz zum nationalen Durchfuhrüberwachungsunternehmen ernannt wurde.

Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime.

3.6.2022

186.

Vital Aliakseevich ALEKSIN

Vitaliy Alexeevich OLEKSIN

Вiталь Аляксеевiч АЛЯКСIН

Виталий Алексеевич ОЛЕКСИН

Position(en): Sohn von Aliaksei Aleksin, Anteilseigner von Belneftgaz, Energo-Oil und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest)

Geburtsdatum: 29.8.1997

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Vital Aleksin ist der Sohn von Aliaksei Aleksin, einem bekannten belarussichen Geschäftsmann. 2021 wurde er Miteigentümer von Unternehmen, die im Eigentum seines Vaters oder mit seinem Vater in Verbindung standen, einschließlich Energo-Oil, Belneftgaz und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest). Diesen Unternehmen wurde auf der Grundlage der von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Präsidialdekrete eine Vorzugsbehandlung gewährt: Inter Tobacco erhielt ausschließliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus, während Belneftgaz zum nationalen Durchfuhrüberwachungsunternehmen ernannt wurde.

Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime.

3.6.2022

187.

Bogoljub KARIĆ

Богољуб КАРИЋ

Боголюб КАРИЧ

Position(en): Serbischer Geschäftsmann und Politiker, steht mit dem Unternehmen Dana Holdings in Verbindung

Geburtsdatum: 17.1.1954

Geburtsort: Peja/Pec, Kosovo

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: serbisch

Reisepass-Nr.: 012830978 (gültig bis 27.12.2026)

Bogoljub Karić ist ein serbischer Geschäftsmann und Politiker. Zusammen mit seinen Familienmitgliedern hat er in Belarus ein Netz von Immobiliengesellschaften aufgebaut und unterhält ein Netz von Kontakten mit der Familie von Aliaksandr Lukaschenka. Insbesondere ist er eng mit Dana Holdings und ihrer ehemaligen Tochtergesellschaft Dana Astra verbunden und hat diese Unternehmen Berichten zufolge bei Treffen mit Lukaschenka vertreten. Das Projekt Minsk World, das von einem mit Karić in Verbindung stehenden Unternehmen entwickelt wurde, wurde von Lukaschenka als ‚Beispiel der Zusammenarbeit in der slawischen Welt‘ beschrieben. Dank dieser engen Beziehungen zu Lukaschenka und seinem Umfeld erhielten mit Karić in Verbindung stehende Unternehmen eine Vorzugsbehandlung durch das Lukaschenka-Regime, einschließlich Steuervergünstigungen und Grundstücken für die Immobilienentwicklung.

Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

3.6.2022

188.

Andrii SICH

Andrey SYCH

Андрiй СИЧ

Андрей СЫЧ

Position(en): Mitmoderator des Programms ‚Platform‘ des staatseigenen Fernsehsenders ‚Belarus 1‘.

Mitglied der Organisation ‚Rusj molodaja‘

Geburtsdatum: 20.9.1990

Geburtsort: Belarus

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Andrii Sich ist Mitmoderator des Programms ‚Platform‘ des staatseigenen Fernsehsenders ‚Belarus 1‘. In dieser Funktion hat er Regierungsdiskurse unterstützt, die darauf abzielen, unabhängige Medien zu diskreditieren, die Demokratie zu untergraben und Repression zu rechtfertigen. Er unterstützte den Diskurs des Lukaschenka-Regimes über die Absichten westlicher Staaten, in Belarus einen Staatsstreich zu organisieren und forderte strenge Strafen für die mutmaßlich Beteiligten, unterstützte Desinformationskampagnen über die Misshandlung von Migranten, die von Belarus aus in die Union gelangt sind, und förderte das Image unabhängiger Medien als Akteure ausländischer Einflussnahme, deren Tätigkeit eingeschränkt werden sollte.

Er unterstützt daher das Lukaschenka-Regime.

3.6.2022

189.

Dzianis Aliaksandravich MIKUSHEU

Denis Alexandrovich MIKUSHEV

Дзянiс Аляксандравiч МIКУШЭЎ

Денис Александрович МИКУШЕВ

Position(en): Leiter der Abteilung für die Überwachung der Einhaltung des Rechts in Gerichtsentscheidungen in Strafsachen der Staatsanwaltschaft in der Region/Oblast Gomel; leitender Rechtsberater.

Geburtsdatum: 21.3.1980

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Dzianis Mikusheu ist Leiter der Abteilung für die Überwachung der Einhaltung des Rechts in Gerichtsentscheidungen in Strafsachen der Staatsanwaltschaft in der Region/Oblast Gomel und leitender Rechtsberater. In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Einleitung der Strafverfolgung gegen Siarhei Tsikhanouski, Artsiom Sakau, Dzmitry Papou, lhar Losik, Uladzimir Tsyhanovich und Mikalai Statkevich. Er war beteiligt an der willkürlichen Inhaftierung von Siarhei Tsikhanouski, wie im Bericht der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats für willkürliche Inhaftierungen dargelegt wurde.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und für die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

3.6.2022

190.

Mikalai Ivanavich DOLIA

Nikolai Ivanovich DOLYA

Мiĸалай Iванавiч ДОЛЯ

Ниĸолай Иванович ДОЛЯ

Position(en): Richter am Regionalgericht Gomel

Geburtsdatum: 3.7.1979 Persönliche Kennnummer: 3070379H0 41PBI

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Persönliche Kennnummer: 3070379H0 41PBI

Mikalai Dolia ist ein Richter am Regionalgericht Gomel. In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Verurteilung von Siarhei Tsikhanouski, Artsiom Sakau, Dzmitry Papou, lhar Losik, Uladzimir Tsyhanovich und Mikalai Statkevich zu unverhältnismäßig langen Haftstrafen. Er war beteiligt an der willkürlichen Inhaftierung von Siarhei Tsikhanouski, wie im Bericht der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats für willkürliche Inhaftierungen dargelegt wurde.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

3.6.2022

191.

Andrei Yauhenavich PARSHYN

Andrei Yevgenevich PARSHIN

Андрэй Яўгенавiч ПАРШЫН

Андрей Евгеньевич ПАРШИН

Position(en): Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption in Belarus (GUBOPiK)

Geburtsdatum: 19.2.1974

Anschrift: Skryganova Str. 4A, Apt. 211, Minsk, Belarus

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Andrei Parshyn ist seit 2021 Leiter der Hauptabteilung des Innenministeriums für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption (GUBOPiK). GUBOPiK ist eines der wichtigsten Organe, die für politisch motivierte Verfolgung in Belarus verantwortlich sind, einschließlich willkürlicher und unrechtmäßiger Festnahmen und Misshandlungen, darunter Folter, von Aktivisten und Mitgliedern der Zivilgesellschaft.

GUBOPiK hat in seinem Telegram-Profil die Videos erzwungener Geständnisse belarussischer Aktivisten und Bürger veröffentlicht, die sie der belarussischen breiten Öffentlichkeit vor Augen führen und sie als Instrument für politischen Druck nutzen. Darüber hinaus inhaftierte GUBOPiK Mark Bernstein, einen der führenden russischsprachigen Wikipedia-Editoren, wegen der Veröffentlichung von Informationen über die russische Aggression gegen die Ukraine, die als antirussische Falschmeldungen bezeichnet werden.

Daher ist Andrei Parshyn verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.

3.6.2022

192.

Ihar Piatrovich TUR

Igor Petrovich TUR

Iгар Пятровiч ТУР

Игорь Петрович ТУР

Position(en): Angestellter beim staatseigenen Fernsehsender ‚ONT‘, Autor und Moderator mehrerer Sendungen (‚Propaganda‘, ‚Noch zu ergänzen‘),

Geburtsdatum: 26.3.1989

Geburtsort: Grodno/Hrodna, Belarus

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Ihar Tur ist ein Angestellter des staatseigenen Fernsehsenders ‚ONT‘ und gehört zu den wichtigsten Propagandisten des Lukaschenka-Regimes. Er ist Moderator der Sendung ‚Propaganda‘ und ruft darin zu Gewalt auf, diskreditiert Aktivisten der Opposition und zeigt Videos mit erzwungenen Geständnissen politischer Gefangener. Er ist der Verfasser einer Reihe falscher Meldungen über Proteste der belarussischen Opposition, und von Desinformation über Ereignisse in der Union und über Angriffe auf die Zivilgesellschaft. Er ist außerdem für die Verbreitung von Desinformation und von zu Gewalt anstachelnden Online-Inhalten verantwortlich. Er hat von Aliaksandr Lukaschenka eine Medaille für seine Medienarbeit erhalten.

Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

3.6.2022

193.

Lyudmila Leanidauna HLADKAYA

Lyudmila Leonidovna GLADKAYA

Людмiла Леанiдаўна ГЛАДКАЯ

Людмила Леонидовна ГЛАДКАЯ

Position(en): Sonderkorrespondentin der Zeitung ‚SB Belarus Segodnya‘, Moderatorin beim staatseigenen Fernsehsender ‚Belarus 1‘

Geburtsdatum: 30.6.1983

Anschrift: St. Vodolazhsky 8A, apt. 45, Minsk, Belarus

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Lyudmila Hladkaya ist eine der bekanntesten Propagandistinnen des Lukaschenka-Regimes. Sie ist Angestellte der Zeitung ‚SB Belarus Segodnya‘ und mit weiteren regimefreundlichen Medien verbunden, einschließlich des staatseigenen Fernsehsenders ‚Belarus 1‘. Sie verwendet häufig Hetze und herabwürdigende Sprache, wenn sie von der demokratischen Opposition spricht. Ferner hat sie zahlreiche ‚Interviews‘ mit zu Unrecht inhaftierten belarussischen Bürgerinnen und Bürgern, oft Studenten, durchgeführt, die in entwürdigenden Situationen gezeigt wurden, und sie dabei verhöhnt. Sie hat Repressionen durch den belarussischen Sicherheitsapparat befördert und sich an Desinformationskampagnen und an Kampagnen zur Manipulation von Informationen beteiligt. Sie spricht öffentlich ihre Unterstützung für Aliaksandr Lukaschenka aus und bekundet Stolz, sein Regime zu unterstützen. Sie wurde von Lukaschenka für ihre Arbeit öffentlich gelobt und ausgezeichnet.

Sie profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

3.6.2022

194.

Ryhor Yuryevich AZARONAK

Grigoriy Yurevich AZARYONOK

Рыгор Юр'евiч АЗАРОНАК

Григорий Юрьевич АЗАРЁНОК

Position(en): Angestellter beim staatseigenen Fernsehsender ‚CTV‘, Autor und Moderator mehrerer Sendungen (‚Geheime Quellen der Politik‘, ‚Judas-Orden‘, ‚Panoptikum‘)

Dienstgrad: Leutnant der Reserve

Geburtsdatum: 18.10.1995

Geburtsort: Minsk, Belarus

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Ryhor Azaronak ist einer der Hauptpropagandisten des Lukaschenka-Regimes. Er ist politischer Kolumnist, Autor und Moderator wöchentlicher Propaganda-Shows des staatseigenen Fernsehsenders ‚CTV‘. In seinen Sendungen befürwortete er Gewalt gegen Dissidenten des Lukaschenka-Regimes und verwendete systematisch herabwürdigende Sprache gegen Aktivisten, Journalisten und andere Gegner des Lukaschenka-Regimes. Er wurde von Aliaksandr Lukaschenka mit der Medaille ‚Für Mut‘ ausgezeichnet.

Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

3.6.2022

195.

Ivan Ivanavich GALAVATYI

Ivan Ivanovich GOLOVATY

Iван Iванавiч ГАЛАВАТЫ

Иван Иванович ГОЛОВАТЫЙ

Position(en): Generaldirektor der Offenen Aktiengesellschaft ‚Belaruskali‘

Mitglied des Ständigen Ausschusses des Rates der Republik der Nationalversammlung der Republik Belarus für auswärtige Angelegenheiten und nationale Sicherheit

Geburtsdatum: 15.6.1976

Geburtsort: Pogost-Siedlung, Bezirk Soligorsk, Provinz Minsk, jetzt Belarus

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Ivan Galavatyi ist Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens Belaruskali, das eine wichtige Einkommens- und Devisenquelle für das Lukaschenka-Regime ist. Er ist Mitglied des Rates der Republik der Nationalversammlung und bekleidet außerdem mehrere weitere hochrangige Positionen in Belarus. Er hat während seiner Laufbahn mehrere staatliche Auszeichnungen, einschließlich direkt von Aliaksandr Lukaschenka, erhalten. Er war eng mit Lukaschenka und dessen Familienangehörigen verbunden. Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

Beschäftigte der Offenen Aktiengesellschaft ‚Belaruskali‘, die nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden Prämien vorenthalten, und sie wurden später entlassen. Lukaschenka selbst drohte persönlich damit, die Streikenden durch Bergleute aus der Ukraine zu ersetzen. Daher ist Ivan Galavatyi für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.

3.6.2022“

2.

Folgende juristische Personen werden unter „B. Juristische Personen“ hinzugefügt:

 

Namen

(Transliteration der belarussischen Schreibweise)

(Transliteration der russischen Schreibweise)

Namen

(belarussische Schreibweise)

(russische Schreibweise)

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„28.

Offene Aktiengesellschaft „Belaruskali“

Адкрытае акцыянернае таварыства ‚Беларуськалiй‘

Открытое акционерное общество ‚Беларуськалий‘

Anschrift: Korzha street 5, Soligorsk, 223710 Minsk Region/Oblast, Belarus

Registrierungsdatum: 23.12.1996

Registrierungsnummer: 600122610

‚Offene Aktiengesellschaft Belaruskali‘ ist ein staatseigenes Unternehmen und einer der größten Kali-Hersteller der Welt; 20 % der Kali-Ausfuhren weltweit entfallen auf dieses Unternehmen. Es ist damit eine wichtige Einkommens- und Devisenquelle für das Lukaschenka-Regime. Aliaksandr Lukaschenka bezeichnete es als ‚nationalen Schatz, Stolz, eine der Säulen der belarussischen Ausfuhren‘. Damit profitiert die ‚Belaruskali‘ vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

Beschäftigte der ‚Belaruskali‘, die nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und später entlassen. Lukaschenka selbst drohte persönlich damit, die Streikenden durch Bergleute aus der Ukraine zu ersetzen. Daher ist ‚Belaruskali‘ verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Belarus und unterstützt das Lukaschenka-Regime.

3.6.2022

29.

Offene Aktiengesellschaft Belarusian Potash Company

ААТ ‚Беларуская калiйная кампанiя‘

ОАО Белорусская калийная компания

Anschrift: Masherova ave. 35, 220002 Minsk, Belarus

Registrierungsdatum: 13.9.2013

Registrierungsnummer: 192050251

Telefon: +375 (17)-309-30-10; +375 (17)-309-30-30

E-Mail-Adresse: info@belpc.by

Die Offene Aktiengesellschaft Belarusian Potash Company ist der Ausfuhr-Arm des staatlichen belarussischen Kali-Herstellers Belaruskali. Belaruskali ist eine der größten Einkommensquellen für das Lukaschenka-Regime. Die Lieferungen der Belarusian Potash Company machen 20 % der weltweiten Kali-Ausfuhren aus.

Der Staat garantiert der Belarusian Potash Company das Monopol für die Ausfuhr von Kalium-Düngemitteln. Dank der Vorzugsbehandlung durch die belarussichen Behörden erwirtschaftet das Unternehmen erhebliche Einnahmen. Damit profitiert die Belarusian Potash Company vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

3.6.2022

30.

‚Inter Tobacco‘ LLC

Таварыства з абмежаванай адказнасцю ‚Iнтэр Табак‘

Общество с ограниченной ответственностью ‚Интер Тобако‘

Anschrift: 131 Novodvorskiy village, Novodvorskiy village council, Minsk District, 223016 Minsk Region/Oblast, Belarus (Freie Wirtschaftszone Minsk)

Registrierungsdatum: 10.10.2002

Registrierungsnummer: 808000714

Inter Tobacco LLC ist Teil der Tabakindustrie von Belarus. Das Unternehmen hält einen wesentlichen Teil des profitablen inländischen Zigarettenmarkts von Belarus. Das Unternehmen erhielt auf der Grundlage eines von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Dekrets ausschließliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus. Darüber hinaus erließ Lukaschenka ein Präsidialdekret zur Neuziehung der Gebietsgrenzen der belarussischen Hauptstadt Minsk, um dem Werk von Inter Tobacco Land zuzuweisen – wahrscheinlich aus Gründen im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung. Inter Tobacco gehört Alexei Oleksin und nahen Familienangehörigen von ihm (es befindet sich im Eigentum von Oleksins Unternehmen Energo-Oil).

Daher profitiert Inter Tobacco vom Lukaschenka-Regime.

3.6.2022

31.

Offene Aktiengesellschaft ‚Naftan‘

Адкрытае акцыянернае таварыства ‚НАФТАН‘

Открытое акционерное общество ‚НАФТАН‘

Anschrift: Novopolotsk 1, 211440 Vitebsk Region/Oblast, Belarus

Registrierungsdatum: 1992

Registrierungsnummer: 300042199

Als staatseigenes Unternehmen ist die OJSC ‚Naftan‘ eine wichtige Einnahme- und Devisenquelle für das Lukaschenka-Regime. Daher profitiert die ‚Naftan‘ vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

Beschäftigte der ‚Naftan‘, die nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und später entlassen. Daher ist die ‚Naftan‘ verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Belarus und unterstützt das Lukaschenka-Regime.

3.6.2022

32.

Offene Aktiengesellschaft ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘

Адкрытае акцыянернае таварыства ‚Гродзенская тытунёвая фабрыка ‚Нёман‘‘

Oткрытое акционерное общество ‚Гродненская табачная фабрика Неман‘

Anschrift: Ordzhonikidze street 18, 230771 Grodno/Hrodna, Belarus

Registrierunsdatum 30.12.1996

Registrierungsnummer: 500047627

Die OJSC ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘ ist ein staatseigenes belarussisches Unternehmen und eine der wichtigen Einnahmequellen des Lukaschenka-Regimes. Das Unternehmen hält 70-80 % Marktanteile am belarussischen Tabakmarkt. Die ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘ profitiert daher vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

Die in Belarus hergestellten Zigarettenmarken der ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘ gehören zu den Zigaretten, die im Rahmen des lukrativen Handels mit geschmuggelten Zigaretten am häufigsten in die Union geschmuggelt werden. Für den Schmuggelhandel werden Eisenbahnfahrzeuge der belarussischen Staatsunternehmen ‚Belaruskali‘ und ‚Grodno Azot‘ eingesetzt. Die ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘ trägt daher zur Erleichterung der illegalen Verbringung von Gütern, die Beschränkungen unterliegen, in das Hoheitsgebiet der Union bei.

3.6.2022

33.

Beltamozhservice

Рэспублiканскае унiтарнае прадпрыемства ‚БЕЛМЫТСЭРВIС‘

Республиканское унитарное предприятие ‚БЕЛТАМОЖСЕРВИС‘

Anschrift: 17th km, Minsk-Dzerzhinsk highway, administrative building, office 75, Shchomyslitsky s/s, 223049 Minsk Region/Oblast, Belarus

Registrierungsdatum: 9.6.1999

Registrierungsnummer: 101561144

Beltamozhservice ist ein staatseigenes Unternehmen und eines der größten Logistikunternehmen in Belarus. Es steht in enger Verbindung zu den belarussischen Behörden und ist am Schmuggel und an der Wiederausfuhr von Gütern aus Belarus nach Russland beteiligt. Das Unternehmen profitiert von seinen Verbindungen zu den belarussischen Behörden und erwirtschaftet erhebliche Einnahmen für das Lukaschenka-Regime. Beltamozhservice profitiert damit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

3.6.2022

34.

Offene Aktiengesellschaft ‚Managing Company of Holding ‚Belkommunmash‘‘

Адкрытае акцыянернае таварыства ‚Кiруючая кампанiя холдынгу ‚Белкамунмаш‘‘

Открытое акционерное общество ‚Управляющая компания холдинга ‚Белкоммунмаш‘‘

Anschrift: 64B-2 Perekhodnaya St., 220070 Minsk, Belarus

Registrierungsdatum: 13.8.1991

Registrierungsnummer: 100205408

Belkommunmash ist ein belarussischer Hersteller von Fahrzeugen für öffentliche Verkehrsbetriebe. Aliaksandr Lukaschenka fördert die Geschäfte der Belkommunmash, indem er Garantien dafür gibt, dass das Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Partnern nachkommt, und indem er seinen Einfluss geltend macht, um dessen Geschäftstätigkeit zu unterstützen. Daher profitiert Belkommunmash vom Lukaschenka-Regime.

Belkommunmash entließ Arbeitnehmer im Rahmen von Repressalien infolge der Teilnahme der Arbeitnehmer an den Protesten gegen das gefälschte Ergebnis der Präsidentschaftswahlen 2020 und ist daher verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und unterstützt das Lukaschenka-Regime.

3.6.2022

35.

Belteleradio Company / Nationales staatliches Fernseh- und Hörfunkunternehmen der Republik Belarus

Нацыянальная дзяржаўная тэлерадыёкампанiя Рэспублiкi Беларусь / Белтэлерадыёкампанiя

Национальная государственная телерадиокомпания Республики Беларусь / Белтелерадиокомпания

Anschrift: Makayonka St. 9, Minsk, Belarus

Registrierungsdatum: 14.9.1994

Registrierungsnummer: 100717729

Website: tvr.by

Belteleradio Company ist das staatliche Fernseh- und Hörfunkunternehmen und kontrolliert sieben Fernseh- und fünf Radiosender in Belarus. Nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen im August 2020 hat Belteleradio Company protestierende Mitarbeiter der von ihr kontrollierten Medienunternehmen entlassen und durch russische Medienmitarbeiter ersetzt. Daher ist Belteleradio Company für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.

Die von Belteleradio Company überwachten Fernseh- und Radiosender verbreiten aktiv Propaganda und unterstützen so das Lukaschenka-Regime.

3.6.2022“


3.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 153/11


VERORDNUNG (EU) 2022/877 DES RATES

vom 3. Juni 2022

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (1),

auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 18. Mai 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (2) angenommen.

(2)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 werden die im Beschluss 2012/642/GASP vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.

(3)

Mit dem Beschluss (GASP) 2022/882 des Rates (3) wird der Anwendungsbereich der Sanktionen auf die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. März 2022 infolge der Beteiligung von Belarus an der inakzeptablen und rechtswidrigen militärischen Aggression gegen die Ukraine, die nach dem Völkerrecht als Akt der Aggression einzustufen ist, ausgeweitet.

(4)

Angesichts der sehr ernsten Lage ist es notwendig, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Dementsprechend wurde mit dem Beschluss (GASP) 2022/882 die Liste der Organisationen erweitert, die Beschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie von Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, unterliegen. Mit dem Beschluss (GASP) 2022/882 wird auch die Liste der belarussischen Kreditinstitute und ihrer belarussischen Tochtergesellschaften erweitert, die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf die Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen.

(5)

Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 1zb erhält folgende Fassung:

„Artikel 1zb

(1)   Es ist verboten, für die in Anhang XV aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder für in Belarus niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang XV aufgeführten Einrichtungen gehalten werden, spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr zu erbringen, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden.

(2)   Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt für jede in Anhang XV aufgeführte juristische Person, Organisation oder Einrichtung ab dem in jenem Anhang für sie angegebenen Zeitpunkt. Das Verbot gilt ab demselben Zeitpunkt für alle in Belarus niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang XV aufgeführten Einrichtungen gehalten werden.“

2.

Artikel 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen, gegebenenfalls auch strafrechtliche Sanktionen, fest und treffen alle zur Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten ergreifen ferner geeignete Maßnahmen zur Einziehung der Erträge aus solchen Verstößen.“

3.

Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.

4.

Anhang XV der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. COLONNA


(1)  ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (ABl. L 134 vom 20.5.2006, S. 1).

(3)  Beschluss (GASP) 2022/882 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (ABl. L 153 vom 3.6.2022).


ANHANG I

„ANHANG V

LISTE DER NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN NACH ARTIKEL 1e ABSATZ 7, ARTIKEL 1f ABSATZ 7 UND ARTIKEL 1fa ABSATZ 1

Belarussisches Verteidigungsministerium

140 Repair Plant JSC

558 Aircraft Repair Plant JSC

2566 Radioelectronic Armament Repair Plant JSC

AGAT - Control Systems - Managing Company of Geoinformation Control Systems Holding, JSC

AGAT - Electromechanical Plant OJSC

AGAT - SYSTEM

ATE - Engineering LLC

BelOMO Holding

Belspetsvneshtechnika SFTUE

Beltechexport CJSC

BSVT-New Technologies

Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region Gomel

Truppen des Innenministeriums der Republik Belarus

KGB Alpha

Kidma Tech OJSC

Minotor-Service

Minsk Wheeled Tractor Plant

Oboronnye Initsiativy LLC

OJS KB Radar Managing Company

Peleng JSC

Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus

Staatssicherheitskomitee der Republik Belarus

Transaviaexport Airlines, JSC

Volatavto OJSC


ANHANG II

„ANHANG XV

LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN, DIE IN ARTIKEL 1zb GENANNT SIND

Name der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung

Geltungsbeginn

Belagroprombank

20. März 2022

Bank Dabrabyt

20. März 2022

Entwicklungsbank der Republik Belarus

20. März 2022

Belinvestbank (Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau)

14. Juni 2022


3.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 153/15


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/878 DES RATES

vom 3. Juni 2022

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen.

(2)

Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine und verurteilt weiterhin Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben.

(3)

Die Union verurteilt auf das Schärfste die bekannt gewordenen Gräueltaten, die von den Streitkräften der Russischen Föderation in Butcha und anderen ukrainischen Städten begangen wurden. Die Union unterstützt alle Maßnahmen, mit denen die Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in der Ukraine durch die Streitkräfte der Russischen Föderation gewährleistet wird.

(4)

Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 65 Personen und 18 Organisationen in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten.

(5)

Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. COLONNA


(1)  ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6


ANHANG

Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen:

1.   PERSONEN

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„1111.

Azatbek Asanbekovich OMURBEKOV

(Russisch: Азатбек Асанбекович ОМУРБЕКОВ)

Oberst, Kommandeur der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Anschrift: Knyaz-Volkonskoye, Khabarovsky district, Motostrelkovy passage, 3.

Oberst Azatbek Asanbekovich Omurbekov ist Kommandeur der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er hat die Einsätze seiner Militäreinheit geleitet und erhielt aufgrund seiner direkten Verantwortung für Tötungen, Vergewaltigungen und Folter in Butscha den Spitznamen „der Schlächter von Butscha“.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1112.

Andrei Boevich KURBANOV

(Russisch: Андрей Боевич КУРБАНОВ)

Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 7.1.1970

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 4615 949409

Nationale Ausweis-Nr.: У-184386

Andrei Boevich Kurbanov ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1113.

Viacheslav Sergeevich KLOBUKOV

(Russisch: Вячеслав Сергеевич КЛОБУКОВ)

Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 19.11.1978

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 8001 142195

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-703443

Viacheslav Sergeevich Klobukov ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1114.

Aleksandr Viktorovich VINS

(Russisch: Александр Викторович ВИНС)

Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 24.1.1969

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0801 547363

Nationale Ausweis-Nr.: T-194304

Aleksandr Viktorovich Vins ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1115.

Aleksandr Leonidovich SHERSHNEV

(Russisch: Александр Леонидович ШЕРШНЕВ)

Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 14.1.1978

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 3802634927

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-529191

Aleksandr Leonidovich Shershnev ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1116.

Sergei Aleksandrovich VETROV

(Russisch: Сергей Александрович ВЕТРОВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 25.9.1982

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 680436337

Nationale Ausweis-Nr.: X-296449

Sergei Aleksandrovich Vetrov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1117.

Ruslan Ovsepovich MITIAEV

(Russisch: Руслан Овсепович МИТЯЕВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 30.10.1978

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 6002284996

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-052935

Ruslan Ovsepovich Mitiaev ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1118.

Andrei Nikolaevich ERMISHKO

(Russisch: Андрей Николаевич ЕРМИШКО)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 5.11.1972

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 1202583493

Nationale Ausweis-Nr.: У-639041

Andrei Nikolaevich Ermishko ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1119.

Maksim Alekseevich PLATONENKOV

(Russisch: Максим Алексеевич ПЛАТОНЕНКОВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 3.1.1980

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 5003593303

Nationale Ausweis-Nr.: У-874515

Maksim Alekseevich Platonenkov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1120.

Vladimir Viktorovich MATAFONOV

(Russisch: Владимир Викторович МАТАФОНОВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 5.9.1979

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 7600562816

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-594713

Vladimir Viktorovich Matafonov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1121.

Ivanovich LVOV

(alias Dmitrii Ivanovich LVIV)

(Russisch: Дмитрий Иванович ЛЬВОВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 15.8.1975

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 7603794013

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-620752

Dmitrii Ivanovich Lvov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1122.

Evgenii Valerievich LADYZHENSKII

(Russisch: Евгений Валерьевич ЛАДЫЖЕНСКИЙ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 1.1.1977

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 8103551489

Nationale Ausweis-Nr.: У-853407

Evgenii Valerievich Ladyzhenskii ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilisten im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1123.

Dmitrii Viktorovich PAKHANDRIN

(Russisch: Дмитрий Викторович ПАХАНДРИН)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 19.9.1976

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0402274319

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-620770

Dmitrii Viktorovich Pakhandrin ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1124.

Anatolii Aleksandrovich SHIPITSYN

(Russisch: Анатолий Александрович ШИПИЦЫН)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 12.9.1977

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 5301903199

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-607350

Anatolii Aleksandrovich Shipitsyn ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1125.

Denis Nikolaevich DEEV

(Russisch: Денис Николаевич ДЕЕВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 30.7.1977

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 9002427497

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-624703

Denis Nikolaevich Deev ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1126.

Oleg Iurievich BUKHVALOV

(Russisch: Олег Юрьевич БУХВАЛОВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 20.5.1979

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 180468726

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-584921

Oleg Iurievich Bukhvalov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1127.

Dmitrii Aleksandrovich SMOLIAGO

(Russisch: Дмитрий Александрович СМОЛЯГО)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 27.12.1976

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 2702603048

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-670103

Dmitrii Aleksandrovich Smoliago ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1128.

Aleksei Viacheslavovich BOLSHAKOV

(Russisch: Алексей Вячеславович БОЛЬШАКОВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 15.3.1976

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0802576504

Nationale Ausweis-Nr.: У-053364

Aleksei Viacheslavovich Bolshakov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1129.

Roman Vladimirovich NADEZDHIN

(Russisch: Роман Владимирович НАДЕЖДИН)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 21.7.1977

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 1002570526

Nationale Ausweis-Nr.: У-874071

Roman Vladimirovich Nadezdhin ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1130.

Viktor Vladimirovich FILIPPOV

(Russisch: Виктор Владимирович ФИЛИППОВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 27.10.1972

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0502898734

Nationale Ausweis-Nr.: У-721933

Viktor Vladimirovich Filippov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1131.

Faik Sameddin ogly MAMEDOV

(alias Faik Samaddin MAMMADOV)

(Russisch: Фаик Самеддин оглы МАМЕДОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 24.11.1978

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 9902119102

Nationale Ausweis-Nr.: 802348

Faik Mamedov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1132.

Igor Evgenievich FEDOTOV

(Russisch: Игорь Евгеньевич ФЕДОТОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 9.12.1980

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 6602516592

Nationale Ausweis-Nr.: 845762

Igor Evgenievich Fedotov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1133.

German Nikolaevich KULEMIN

(Russisch: Герман Николаевич КУЛЕМИН)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 29.3.1982

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 6702594036

Nationale Ausweis-Nr.: 949685

German Nikolaevich Kulemin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1134.

Roman Victorovich BURDO

(Russisch: Роман Викторович БУРДО)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 26.11.1980

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 1003651875

Nationale Ausweis-Nr.: 1083746

Roman Victorovich Burdo ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1135.

Dmitry Arkadyevich KOZLOV

(Russisch: Дмитрий Аркадьевич КОЗЛОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 11.10.1978

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0801272127

Nationale Ausweis-Nr.: 1088985

Dmitry Arkadyevich Kozlov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1136.

Ivan Alexandrovich KURKIN

(Russisch: Иван Александрович КУРКИН)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 17.1.1982

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0804232754

Nationale Ausweis-Nr.: 1091451

Ivan Alexandrovich Kurkin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1137.

Evgeny Yurievich VAZHENOV

(Russisch: Евгений Юрьевич ВАЖЕНОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 27.1.1985

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 1005944897

Nationale Ausweis-Nr.: 1092162

Evgeny Yurievich Vazhenov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1138.

Dmitry Yulianovich IONOV

(Russisch: Дмитрий Юлианович ИОНОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 3.7.1965

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 1005724322

Nationale Ausweis-Nr.: 1093778

Dmitry Yulianovich Ionov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1139.

Alexander Anatolyevich KOCHERGIN

(Russisch: Александр Анатольевич КОЧЕРГИН)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 10.12.1971

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0803940939

Nationale Ausweis-Nr.: 1093786

Alexander Anatolyevich Kochergin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1140.

Alexander Vladimirovich KOPYLOV

(Russisch: Александр Владимирович КОПЫЛОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 29.9.1980

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 7301420589

Nationale Ausweis-Nr.: 1094262

Alexander Vladimirovich Kopylov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1141.

Maxim Vladimirovich CHERNYSHEV

(Russisch: Максим Владимирович ЧЕРНЫШЕВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 8.10.1980

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0810999451

Nationale Ausweis-Nr.: 1094540

Maxim Vladimirovich Chernyshev ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1142.

Stanislav Igorevich MAKAROV

(Russisch: Станислав Игорьевич МAКАРОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 16.8.1982

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0810953377

Nationale Ausweis-Nr.: 1095194

Stanislav Igorevich Makarov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1143.

Andrey Nikolaevich IVANOV

(Russisch: Андрей Николаевич ИВАНОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 26.2.1981

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 2701493476

Nationale Ausweis-Nr.: 1095611

Andrey Nikolaevich Ivanov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1144.

Sergei Gennadyevich PERESHIVKIN

(Russisch: Сергей Геннадьевич ПЕРЕШИВКИН)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 19.1.1973

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0804277244

Nationale Ausweis-Nr.: 1100141

Sergei Gennadyevich Pereshivkin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1145.

Aleksey Vladimirovich PRYSEV

(Russisch: Алексей Владимирович ПРЫСЕВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 25.11.1975

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0501704733

Ausstellungsdatum: 20.3.2002

Ausweis-Nr.: У-360702

Organisationsinterne Identitätsnummer: 1100633

Aleksey Vladimirovich Prysev ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1146.

Sergey Viktorovich RUDENKO

(Russisch: Сергей Викторович РУДЕНКО)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 7.10.1975

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0801524291

Ausstellungsdatum: 14.3.2002

Nationale Ausweis-Nr.: У-268570

Organisationsinterne Identitätsnummer: 1100637

Sergey Viktorovich Rudenko ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1147.

Olga Aleksandrovna KHAMENOK

(Russisch: Ольга Александровна ХАМЕНОК)

Majorin der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 14.12.1981

Nationalität: Russisch

Geschlecht: weiblich

Reisepass-Nr.: 6004190824

Ausstellungsdatum: 10.10.2003

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-142685

Organisationsinterne Identitätsnummer: 1102882

Olga Aleksandrovna Khamenok ist Majorin der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Sie leitete die Einsätze ihrer militärischen Einheit.

Daher trägt sie die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1148.

Dmitriy Gennadyevich LEVIN

(Russisch: Дмитрий Геннадьевич ЛЕВИН)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 25.10.1982

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 080498883

Ausstellungsdatum: 30.6.2003

Nationale Ausweis-Nr.: У-268857

Organisationsinterne Identitätsnummer: 1103126

Dmitriy Gennadyevich Levin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1149.

Dmitriy Alekseevich GONCHAR

(Russisch: Дмитрий Алексеевич ГОНЧАР)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 31.1.1970

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0802562844

Ausstellungsdatum: 27.5.2002

Nationale Ausweis-Nr.: У-265899

Organisationsinterne Identitätsnummer: 1103591

Dmitriy Alekseevich Gonchar ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1150.

Sergey Sergeevich ZORIN

(Russisch: Сергей Сергеевич ЗОРИН)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 25.10.1982

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 750378809

Ausstellungsdatum: 2.3.2003

Nationale Ausweis-Nr.: X-115531

Organisationsinterne Identitätsnummer: 1166487

Sergey Sergeevich Zorin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1151.

Aleksandr Aleksandrovich POTAPOV

(Russisch: Александр Александрович ПОТАПОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 8.5.1981

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 6603808655

Ausstellungsdatum: 29.4.2003

Nationale Ausweis-Nr.: X-078567

Organisationsinterne Identitätsnummer: 1170231

Aleksandr Aleksandrovich Potapov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1152.

Stepan Viktorovich GRIGOROV

(Russisch: Степан Викторович ГРИГОРОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 26.3.1979

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 8110342164

Ausstellungsdatum: 9.7.2010

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-594680

Organisationsinterne Identitätsnummer: 1194779

Stepan Viktorovich Grigorov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1153.

Sergey Viktorovich MOSALEV

(Russisch: Сергей Викторович МОСАЛЕВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 19.1.1978

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0802688231

Ausstellungsdatum: 18.10.2015

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-866954

Organisationsinterne Identitätsnummer: 2737869

Sergey Viktorovich Mosalev ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1154.

Valentin Pavlovich LUTSAK

(Russisch: Валентин Павлович ЛУЦАК)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 5.4.1979

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 5004572078

Ausstellungsdatum: 28.8.2004

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-879492

Organisationsinterne Identitätsnummer: 3102560

Valentin Pavlovich Lutsak ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1155.

Sergey Nikolaevich BORISENKO

(Russisch: Сергей Николаевич БОРИСЕНКО)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 15.3.1978

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0503357858

Ausstellungsdatum: 30.1.2003

Nationale Ausweis-Nr.: У-268030

Organisationsinterne Identitätsnummer: 3127462

Sergey Nikolaevich Borisenko ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1156.

Marina Alexandrovna MORDASHOVA

(Russisch: Марина Александровна МОРДАШОВА)

Geburtsdatum: 17.5.1979

Nationalität: Russisch

Geschlecht: weiblich

Verbundene Personen:

Alexey Mordashov (Ehemann)

Kirill Mordashov (Stiefsohn)

Nikita Mordashov (Stiefsohn)

Verbundene Organisationen:

Ondero Limited, Britische Jungferninseln

Unifirm Limited, Zypern

Marina Mordashova ist die Ehefrau von Alexey Mordashov, des Vorsitzenden des Unternehmens Severgroup. Alexey Modashov hat seine Anteile an dem Reiseriesen TUI und dem Goldunternehmen Nordgold im Wert von insgesamt mehr als 1,5 Milliarden Euro durch verschiedene Offshore-Unternehmen, die sich im Besitz von Marina Mordashova befinden oder von ihr kontrolliert werden – darunter Unifirm Limited, Ondero Limited und Ranel Assets Limited – seiner Frau Marina Mordashova übertragen. Marina Alexandrovna Mordashova ist daher eine natürliche Person, die mit einer gelisteten Person in Verbindung steht, welche für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Maßnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und die von russischen Entscheidungsträgern profitiert, welche für die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind.

3.6.2022

 

 

Ranel Assets Limited, Britische Jungferninseln

Rayglow Limited, Zypern

ServerGroup LLC, Russische Föderation

KN-Holding LLC, Vereinigte Staaten von Amerika

Nordgold

 

 

1157.

Mikhail Evgenievich MIZINTSEV

(Russisch: Михаил Евгеньевич МИЗИНЦЕВ)

Leiter des nationalen Verteidigungskontrollzentrums der Russischen Föderation, Generaloberst

Geburtsdatum: 10.9.1962

Geburtsort: Averinskaya, Syamzhensky district, Vologda region.

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Generaloberst Mikhail Mizintsev ist Leiter des nationalen Verteidigungskontrollzentrums der Russischen Föderation. Mizintsev wird als „der Schlächter von Mariupol“ („the butcher of Mariupol“) bezeichnet und als Kommandant für die Belagerung von Mariupol identifiziert, wo er auf Taktiken, die zuvor bei der Belagerung von Aleppo (Syrien) eingesetzt wurden, zurückgegriffen hat, um die Bombardierung von Mariupol durch russische Streitkräfte zu lenken. Mizintsev wird insbesondere beschuldigt, die Bombardierung der Stadt Mariupol, bei der Tausende von Zivilpersonen getötet wurden, einschließlich des Beschusses einer Geburtsklinik in Mariupol und eines Theaters, bei dem Hunderte von Kindern getötet wurden, organisiert zu haben. Mikhail Mizintsev ist daher eine natürliche Person, die die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen trägt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder solche Maßnahmen umsetzt oder unterstützt.

3.6.2022

1158.

Elizaveta Dmitrievna PESKOVA

(Russisch: Елизавета Дмитриевна ПЕСКОВА)

Vizepräsidentin der Stiftung für die Entwicklung russisch-französischer historischer Initiativen

Geburtsdatum: 9.1.1998

Geburtsort: Moskau, Russische Föderation

Nationalität: Russisch

Geschlecht: weiblich

Verbundene Person(en): Dmitry Peskov (Vater)

Elizaveta Peskova ist die Tochter von Dmitry Peskov, des Pressesekretärs des Präsidenten der Russischen Föderation Vladimir Putin, der in der Liste im Beschluss 2014/145/GASP aufgeführt ist.

Elizaveta Peskova ist Vizepräsidentin der Stiftung für die Entwicklung russisch-französischer historischer Initiativen und Gründerin eines Kommunikationsunternehmens. Sie erwarb diese lukrativen Positionen und genießt einen luxuriösen Lebensstil dank der Verbindungen ihres Vaters.

Somit steht sie in Verbindung mit einer gelisteten Person, die aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.

3.6.2022

1159.

Nikolay Dmitrievich PESKOV

(alias Nikolay Dmitrievich CHOLES/CHOULZ)

(Russisch: Николай Дмитриевич ПЕСКОВ)

(alias Николай Дмитриевич ЧОУЛЗ)

Geburtsdatum: 3.2.1990

Geburtsort: Moskau, Russische Föderation

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 721123760

Ausstellungsdatum: 12.9.2012

Gültig bis: 12.9.2022

Nationale Ausweis-Nr.: 4516913332

Verbundene Person(en): Dmitry Peskov (Vater)

Nikolay Peskov ist ein Sohn von Dmitry Peskov, des Pressesekretärs des Präsidenten der Russischen Föderation Vladimir Putin, der in der Liste im Beschluss 2014/145/GASP aufgeführt ist.

Nikolay Peskov nutzt den Wohlstand und das Geld seines Vaters und profitiert daher unmittelbar von seiner engen Verbindung zu seinem Vater. Somit steht er in Verbindung mit einer gelisteten Person, die aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.

3.6.2022

1160.

Tatiana Aleksandrovna NAVKA

(Russisch: Татьяна Александровна НАВКА)

Geburtsdatum: 13.4.1975

Geburtsort: Ukraine

Nationalität: Russisch

Geschlecht: weiblich

Tatiana Navka ist die Ehefrau von Dmitriy Peskov, des Pressesekretärs des Präsidenten der Russischen Föderation Vladimir Putin, der in der Liste im Beschluss 2014/145/GASP aufgeführt ist.

Tatiana Navka ist Miteigentümerin von Unternehmen und Immobilien, die sich auch auf der rechtswidrig von der Russischen Föderation annektierten Halbinsel Krim befinden. Somit unterstützt sie Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Darüber hinaus steht sie Verbindung mit einer gelisteten Person, die aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.

3.6.2022

1161.

Sergey Vladimirovich SAVOSTYANOV

(Russisch: Сергей Владимирович САВОСТЬЯНОВ)

Mitglied der Duma der Stadt Moskau

Geburtsdatum: 22.8.1984

Geburtsort: Lyubertsy, Moscow region, Russische Föderation

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Sergey Savostyanov ist ein Staatsmann und Politiker Russlands. Am 8. September 2019 wurde er zum Abgeordneten der Duma der Stadt Moskau gewählt.

Indem er die territoriale Integrität unabhängiger Länder in Frage stellt und die Wiederherstellung der Grenzen der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken befürwortet, unterstützt er öffentlich die Handlungen der Russischen Föderation in der Ukraine. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1162.

Andrei Yurievich LIPOV

(Russisch: Андрей Юрьевич ЛИПОВ)

Leiter des russischen Föderalen Dienstes für die Überwachung der Kommunikation, der Informationstechnologie und der Massenmedien (Roskomnadzor)

Geburtsdatum: 23.11.1969

Geburtsort: Moskau, Russische Föderation

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Andrei Lipov ist Leiter des russischen Föderalen Dienstes für die Überwachung der Kommunikation, der Informationstechnologie und der Massenmedien (Roskomnadzor). Roskomnadzor ist ein wichtiges Instrument für die Durchsetzung von Zensur und die Unterdrückung freier Medien in Russland.

Als Leiter von Roskomnadzor ist Lipov für Entscheidungen verantwortlich, die zur Zensur und Schließung unabhängiger russischer Medien geführt haben.

Diese Maßnahmen schaffen einen zensierten Informationsraum, der die bewaffnete Aggression Russlands gegen die Ukraine fördert, unterstützt und billigt.

3.6.2022

 

 

 

Unter der Leitung von Lipov hat Roskomnadzor darüber hinaus durch Unterstützung der separatistischen Gebiete in der Ukraine, der sogenannten „Republiken“ im Donbass, und insbesondere Denis Pushilins, des Oberhaupts der sogenannten „Volksrepublik Donetsk“, aktiv die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben.

Daher trägt Lipov die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.

 

1163.

Volodymir Vasilyovich SALDO

(Ukrainisch: Володимир Васильович САЛЬДО)

Mitglied des Stadtrates von Kherson, Mitglied des „Heilsausschusses für Frieden und Ordnung“ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson

Ehemaliger Bürgermeister von Kherson (2002-2012) und ehemaliger Parlamentsabgeordneter (Partei der Regionen, 2012-2014)

Geburtsdatum: 12.6.1956

Nationalität: Ukrainisch

Geschlecht: männlich

Volodymir Saldo reiste im März 2022 zu einer Kundgebung zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine und beteiligte sich anschließend an der Einrichtung des sogenannten „Heilsausschusses für Frieden und Ordnung“ (Committee of Salvation for Peace and Order), eines Organs für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson. Saldo hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert.

3.6.2022

1164.

Kyrylo Sergiyovich STREMOUSOV

(Ukrainisch: Кирило Сергiйович СТРЕМОУСОВ)

Präsident des „Heilsausschusses für Frieden und Ordnung“ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson

Geburtsdatum: 1976

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Kyrylo Stremousov beteiligte sich im März 2022 an der Einrichtung des sogenannten „Heilsausschusses für Frieden und Ordnung“ (Committee of Salvation for Peace and Order), einem Organ für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson.

Stremousov hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert.

3.6.2022

1165.

Serhiy Mikolayovich CHEREVKO

(Ukrainisch: Сергiй Миколайович ЧЕРЕВКО)

Mitglied des „Heilsausschusses für Frieden und Ordnung“ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson, ehemaliger stellvertretender Bürgermeister von Kherson

Geburtsdatum: 11.8.1975

Nationalität: Ukrainisch

Geschlecht: männlich

Serhiy Cherevko beteiligte sich im März 2022 an der Einrichtung des sogenannten „Heilsausschusses für Frieden und Ordnung“ (Committee of Salvation for Peace and Order), einem Organ für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson.

Cherevko hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert.

3.6.2022

1166.

Tetiana KUZMICH

(Ukrainisch: Тетяна КУЗЬМIЧ)

Mitglied des „Heilsausschusses für Frieden und Ordnung“ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson

Ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin von Kherson

Präsidentin der zivilgesellschaftlichen Organisation Russische Nationalgemeinschaft "Rusich".

Geburtsdatum: 10.4.1968

Nationalität: Ukrainisch

Geschlecht: weiblich

Tetiana Kuzmich beteiligte sich im März 2022 an der Einrichtung des sognenannten „Heilsausschusses für Frieden und Ordnung“ (Committee of Salvation for Peace and Order), eines Organs für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson.

Kuzmich hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert.

3.6.2022

1167.

Galina Viktorivna DANILCHENKO

(Галина Вiкторiвна ДАНИЛЬЧЕНКО)

Von den russischen Besatzungstruppen zur amtierenden Bürgermeisterin von Melitopol ernannt

Geburtsdatum: 1964

Nationalität: Ukraine

Geschlecht: weiblich

Galina Danilchenko ist die amtierende Bürgermeisterin der Stadt Melitopol.

Am 4. März 2022 wurde der rechtmäßige Bürgermeister von Melitopol von russischen Streitkräften entführt und sie wurde zu seiner Nachfolgerin ernannt. Darüber hinaus hat sie mehrere Erklärungen abgegeben, in denen sie die Präsenz Russlands in ihrer Stadt unterstützt, und die Bevölkerung aufgefordert, sich dem Besatzer nicht zu widersetzen.

In dieser Funktion hat sie somit Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert.

3.6.2022

1168.

Petr AKOPOV

(Russisch: Петр АКОПОВ)

Funktion: Russischer Propagandist: Kolumnist bei RIA Novosti

Geburtsdatum: 7.10.1968

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Petr Akopow ist russischer Propagandist und Kolumnist bei RIA Nowsti, einer russischen staatlichen Nachrichtenagentur, die unter der tatsächlichen staatlichen Kontrolle von Rossiya Segodnya steht. Er ist eine zentrale Persönlichkeit in der Regierungspropaganda und verfasste Artikel, in denen das Recht der Ukraine auf Staatlichkeit verweigert wird, und fordert eine „Denazifizierung“ sowie eine „Ent-Ukrainisierung“ des Landes, wobei er den Gedanken propagiert, dass die Ukraine integraler Bestandteil Russlands sein sollte.

Daher trägt Petr Akopov die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1169.

Timofey Nikolaevich SERGEYTSEV

(Riussisch: Тимофей Николаевич СЕРГЕЙЦЕВ)

Funktion: Russischer Propagandist: Kolumnist bei RIA Novosti

Geburtsdatum: 3.11.1963

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Timofey Sergeytsev ist russischer Propagandist und Kolumnist bei RIA Nowsti, einer russischen staatlichen Nachrichtenagentur, die unter der tatsächlichen staatlichen Kontrolle von Rossiya Segodnya steht. Er ist eine zentrale Persönlichkeit in der Regierungspropaganda und verfasste Artikel, in denen das Recht der Ukraine auf Staatlichkeit verweigert wird, und fordert eine „Denazifizierung“ sowie eine „Ent-Ukrainisierung“ des Landes, wobei er den Gedanken propagiert, dass die Ukraine integraler Bestandteil Russlands sein sollte.

Daher trägt Timofey Sergeytsev die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1170.

Victoria NIKIFOROVA

(Russisch: Виктория НИКИФОРОВА)

Funktion: Russische Propagandistin: Kolumnistin bei RIA Novosti

Geburtsdatum: 12.6.1971

Geburtsort: Moskau, Russische Föderation

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: weiblich

Victoria Nikiforova ist russische Propagandistin und Kolumnistin bei RIA Nowsti, einer russischen staatlichen Nachrichtenagentur, die unter der tatsächlichen staatlichen Kontrolle von Rossiya Segodnya steht. Sie ist eine zentrale Persönlichkeit der Regierungspropaganda und leugnet die Daseinsberechtigung der Ukraine sowie die Fähigkeit des ukrainischen Volkes, seine eigenen Entscheidungen zu treffen. Sie beschreibt das ukrainische Volk als „gehirngewaschen“ und „in Geiselhaft genommen“ und fördert damit eine positive Haltung gegenüber der russischen Aggression gegen die Ukraine.

Daher trägt Victoria Nikiforova die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1171.

Alina Maratovna KABAEVA

(alias Alina Maratovna KABAYEVA)

(Russisch: Алина Маратовна КАБАЕВА)

Funktion: Vorsitzende des Vorstands der Nationalen Mediengruppe (NMG)

Geburtsdatum: 12.5.1983

Geburtsort: Taschkent, Usbekistan

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: weiblich

Verbundene Organisation: Nationale Mediengruppe (NMG)

Alina Kabaeva ist die Vorsitzende des Vorstands der Nationalen Mediengruppe (NMG), die große Anteile an fast allen großen russischen föderalen Medien hält, die die russische Regierungspropaganda reproduzieren. Sie ist eine ehemalige russische Turnerin und ehemaliges Mitglied der Staatsduma. Sie steht in enger Verbindung mit Präsident Vladimir Putin.

Sie ist daher verantwortlich für die Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben. Ferner steht sie in Verbindung mit einer gelisteten Person, die für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, verantwortlich ist und solche Handlungen aktiv unterstützt.

3.6.2022

1172.

Aleksandra MELNICHENKO

(Serbisch: Александра МЕЉНИЧЕНКО)

Geburtsdatum: 21.4.1977

Geburtsort: Belgrad (Serbien)

Verbundene Person: Andrey Igorevich Melnichenko (Ehemann)

Staatsangehörigkeit: serbisch, kroatisch

Geschlecht: weiblich

Reisepass-Nr.: Kroatischer Reisepass Nr. 094949450 (Gültig bis: 23.12.2023)

Aleksandra Melnichenko ist die Ehefrau von Andrey Igorevich Melnichenko, eines russischen Industriellen, der Eigentümer des großen Düngemittelherstellers EuroChem Group und des Kohleunternehmens SUEK ist. Aleksandra Melnichenko nutzt das Vermögen ihres Ehemannes und profitiert von seinem Reichtum. Zusammen mit ihm besitzt sie zwei Penthouse-Wohnungen im Wert von mehr als 30 Mio. Dollar. Im März 2022 ersetzte Aleksandra Melnichenko ihren Ehemann als wirtschaftliche Eigentümerin des Firstline Trust, der von Linetrust PTC Ltd, einem Unternehmen, das der eigentliche Eigentümer der EuroChem Group ist, verwaltet wird.

Daher steht sie in Verbindung mit einem führenden Geschäftsmann, die in Bereichen der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. Ferner unterstützt Andrey Igorevich Melnichenko Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, oder setzt solche Handlungen oder Maßnahmen um.

3.6.2022

1173.

Eduard Yurevich KHUDAYNATOV

(Эдуард Юрьевич Худайнатов)

Geburtsdatum: 11.9.1960

Geburtsort: Shymkent, UdSSR (jetzt Kasachstan)

Staatsangehörigkeit: russisch

Reisepass-Nr.: 753296761 (russisch)

Geschlecht: männlich

Eduard Yurevich Khudaynatov ist ein russischer Geschäftsmann, der im Energiesektor tätig ist. Er ist Eigentümer der „Independent Oil and Gas Company“ (NOC, JSC Neftegazholding), die als eines der größten russischen Privatunternehmen und einer der wichtigsten Erdölproduzenten in den Bereichen Prospektion, Exploration und Entwicklung von Erdöl- und Erdgasfeldern, Erdölraffination sowie Herstellung und Vermarktung von Erdölerzeugnissen tätig ist. Im Jahr 2015 beliefen sich die Einnahmen des Unternehmens auf 2,2 Milliarden USD.

Die „Independent Oil and Gas Company“ hat in den letzten Jahren erhebliche Anteile an Unternehmen aus dem Energiesektor zusammen mit ihren Förderlizenzen vom staatseigenen Unternehmen Rosneft erworben. Darüber hinaus beteiligt sich NOC zusammen mit Rosneft am Vostok-Erdölprojekt. In den vergangenen Jahren hat Rosneft zudem Khudaynatov 9,6 Milliarden USD im Austausch für ein Unternehmen gezahlt, das Eigentümer eines Ölfelds in Taimyr ist.

3.6.2022

 

 

 

NOC und Rosneft hatten 2019 eine Vorzugsbehandlung in Bezug auf ihre Fördertätigkeiten in der Arktis beantragt, die dann von Präsident Putin gewährt wurde.

Khudaynatov steht in Verbindung mit dem russischen Oligarchen Igor Sechin und Präsident Vladimir Putin.

Khudaynatov und Sechin haben bei Rosneft zusammengearbeitet, und ihre Unternehmen gehen gemeinsam Geschäftstätigkeiten im Energiesektor nach.

Er hat im Jahr 2000 am ersten Präsidentschaftswahlkampf Putins gearbeitet und ihn in der Region Tyumen organisiert, wo er ab 1997 Mitglied der regionalen Duma war.

 

 

 

 

„Für die Stärkung der Position Russlands auf dem Weltenergiemarkt und die Verbesserung seiner Investitionsaussichten“ wurde er mit dem Orden „Für Verdienste um das Vaterland“ ausgezeichnet.

Eduard Yurevich Khudaynatov ist daher einer der führenden Geschäftsleute und in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmequelle dienen. Er profitiert von der Regierung der Russischen Föderation und steht in Verbindung mit benannten Personen.

 

1174.

Pavel Evgenevich PRIGOZHIN

(Павел Евгеньевич ПРИГОЖИН)

Geburtsdatum: 1996

Staatsangehörigkeit: russisch

Steueridentifikationsnummer: 780103765308

Verbundene Personen: Yevgeniy Viktorovich Prigozhin (Vater), Lyubov Valentinovna Prigozhina (Mutter), Polina Evgenievna Prigozhina (Schwester)

Verbundene Organisationen: Lakhta Park, Lakhta Park Premium, Lakhta Plaza, Turtrans

Geschlecht: männlich

Pavel Prigozhin ist der Sohn von Yevgeniy Prigozhin, einem prominenten russischen Geschäftsmann mit engen Verbindungen zu Präsident Putin und dem russischen Verteidigungsministerium. Yevgeniy Prigozhin ist Geldgeber und inoffizieller Leiter der Wagner-Gruppe, einer in Russland ansässigen militärischen Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die für die Entsendung von Söldnern in die Ukraine verantwortlich ist.

Concord (auch bekannt als „KOMBINAT PITANIYA KONKORD OOO“), ein Unternehmen, das Yevgeniy Prigozhin gegründet hat und dessen Eigentümer er bis November 2019 war, und eine Gruppe anderer Unternehmen mit Verbindungen zu ihm, darunter Concord Management and Consulting LLC und Megaline LLC, haben nach der rechtswidrigen Annexion der Krim durch die Russische Föderation und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten umfangreiche öffentliche Aufträge seitens des russischen Verteidigungsministeriums erhalten.

3.6.2022

 

 

 

Pavel Prigozhin ist Eigentümer von fünf Unternehmen – Beta LLC, Turstatus, Lakhta Park Premium LLC, Lakhta Park LLC und Lakhta Plaza LLC –, die sich zuvor im Eigentum seiner Mutter Lyubov Valentinovna Prigozhina befanden.

Er steht daher in Verbindung mit führenden Geschäftsleuten oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in Wirtschaftssektoren tätig sind, die für die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, eine wesentliche Einnahmequelle darstellen.

 

1175.

Arkady Yurievich VOLOZH

(Аркaдий Юрьевич ВOЛОЖ)

Funktion: Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender von Yandex N.V.

Geburtsdatum: 11.2.1964

Geburtsort: Atyrau, Kasachische Sozialistische Sowjetrepublik, UdSSR (jetzt Kasachstan)

Staatsangehörigkeit: russisch, maltesisch

Geschlecht: männlich

Arkady Yurievich Volozh ist ein russischer Geschäftsmann mit geschäftlichen Interessen in den Bereichen IT und Technologie. Er ist Gründer und Vorstandsvorsitzender von Yandex. Yandex ist das größte Internetunternehmen in Russland und betreibt die beliebteste Suchmaschine Russlands.

Russische staatseigene Banken wie Sberbank und VTB sind Anteilseigner und Investoren bei Yandex.

Im Jahr 2019 stimmte Yandex einer Umstrukturierung zu, durch die eine neu gegründete gemeinnützige Stiftung, die „die Interessen der Russischen Föderation verteidigen“ soll, eine Schlüsselbeteiligung erhielt. Über diese gemeinnützige Stiftung kann die Regierung der Russischen Föderation gegen eine Reihe festgelegter Vorgänge, wie den Verkauf von materiellen Rechten des geistigen Eigentums und den Verkauf oder die Übermittlung personenbezogener Daten russischer Nutzer an ausländische Unternehmen, die als das „nationale Interesse“ Russlands berührende Vorgänge gelten, ein Veto einlegen. Yandex ist auch verantwortlich für die Förderung staatlicher Medien und Narrative in seinen Suchergebnissen und für die Herabstufung und Entfernung von regierungskritischen Inhalten, die sich beispielsweise auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beziehen.

3.6.2022“

 

 

 

Volozh ist ein führender Geschäftsmann, der in Wirtschaftssektoren tätig ist, die für die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, eine wesentliche Einnahmequelle darstellen. Außerdem unterstützt er als Gründer und Vorstandsvorsitzender von Yandex die Regierung der Russischen Föderation materiell oder finanziell und ist für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine in der Ukraine untergraben oder bedrohen.

 

2.   ORGANISATIONEN

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„84.

JSC GARNIZON

(Russisch: АО Гарнизон)

Anschrift: Kosmodamianskaya Naberezhnaya 24, Moscow, Russia 115035; building 1.

Postanschrift: Sadovnicheskaya 53, Moscow, Russia 115035

Tel.: +7 (499) 790-92-12

Website: http://ao-garnizon.ru

E-Mail: info@ao-garnizon.ru

JSC Garnison ist eine Holdinggesellschaft, die dem Verteidigungsministerium der Russischen Föderation untersteht. Ihre Struktur umfasst mehr als 60 Organisationen. Sie nimmt die vom Verteidigungsministerium festgelegten Aufgaben wahr und schützt die Interessen der Streitkräfte der Russischen Föderation. Sie hat bei öffentlichen Ausschreibungen als öffentlicher Auftraggeber im Interesse des Verteidigungsministeriums gehandelt.

Somit ist sie eine juristische Person, die die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell unterstützt.

3.6.2022

85.

JSC OBORONENERGO

(Russisch: АО Оборонэнерго)

Anschrift: 107140, Moscow, 1st Krasnoselsky lane, 11, Russia

Tel.: +7 (495) 532-13-06

Website: https://oboronenergo.su

E-Mail: info@oen.su

JSC Oboronenergo ist ein Stromversorger des Militärs, der im Rahmen staatlicher Verträge Stromversorgungsleistungen für russische Militäreinheiten und andere dem Verteidigungsministerium unterstellte Einrichtungen erbringt. Das Unternehmen war an der Modernisierung des Militärflughafens in Korenowsk beteiligt, der während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine von den Streitkräften der Russischen Föderation für Angriffe auf Ziele in der Ukraine genutzt wurde.

Somit hat es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell unterstützt und von ihr profitiert. Außerdem hat es Handlungen materiell unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.

3.6.2022

86.

OJSC Ulyanovsk Automobile Plant (UAZ)

(Russisch: ООО "Ульяновский автомобильный завод" (УАЗ))

Anschrift: Moskovskoye Shosse, 92, Ulyanovsk, Ulyanovsk Oblast, 432008

Tel.: +7 (8422) 40-91-09

Website: https://uaz.global/

E-Mail: mm.medvedev@dnd.team

UAZ ist ein russischer Automobilhersteller. Das Unternehmen versorgt die Streitkräfte der Russischen Föderation mit Fahrzeugen des Typs UAZ Patriot, die von der russischen Armee während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine eingesetzt wurden.

Somit unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell und profitiert von ihr. Es ist verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.

3.6.2022

87.

JSC VOENTELECOM (VOYENTELEKOM)

(Russisch: АО "Воентелеком")

Anschrift: 107014, Russia, Moscow, st. Bolshaya Olenya, 15A, building 1

Tel.: +7 (495) 609-50-05, +7 (985) 900-50-05

Website: https://voentelecom.ru

E-Mail: info@voentelecom.ru

Voentelecom ist der führende Anbieter von Telekommunikationsdiensten für das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation. Die Regierung der Russischen Föderation hat Voentelecom als ein Unternehmen von föderaler Bedeutung anerkannt. Es führt die Wartung und Reparatur von IT-Infrastruktur, militärischer Kommunikationsausrüstung, Kommunikationsleitungen und Ausrüstung für die elektronische Kriegsführung der Streitkräfte der Russischen Föderation durch, auch auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopols. Es hat ein einheitliches automatisiertes digitales Kommunikationssystem für die russische Armee entwickelt. Es versorgt die russische Marine mit sicherer Breitbandkommunikation, auch auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim. Voentelecom hat mit Rostec bei der Entwicklung des LTE-Standards auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopols zusammengearbeitet.

3.6.2022

 

 

 

Somit hat es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell unterstützt und von ihr profitiert. Außerdem hat es Handlungen materiell unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

 

88.

JSC VOENTORG

(Russisch: АО "Военторг")

Anschrift: Russia, Moscow, 115035, Sadovnicheskaya st., 55/26, building 3

Tel.: +7 (495) 609-5200

Website: http://www.oaovoentorg.ru

E-Mail: info@oaovoentorg.ru

Verbundene Organisationen: Nachgeordnete Unternehmen:

 

JSC „Voentorg-West“;

 

JSC „Voentorg-South“;

 

JSC „Voentorg-Center“;

 

JSC „Voentorg-Vostok“;

 

JSC „Voentorg-Moscow“;

 

Voentorg-Retail LLC

Voentorg ist ein Auftragnehmer des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation. Das Unternehmen erbringt Catering- und Wäschereidienstleistungen und liefert Militäruniformen an die Streitkräfte der Russischen Föderation. Darüber hinaus hat das Voentorg-Tochterunternehmen Voentorg Retail Russische Armee“ - T-Shirts „mit dem militärischen Symbol „Z“ verkauft, das von russischen Propagandisten verwendet wurde, um die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression gegen die Ukraine zu propagieren.

Somit unterstützt es materiell oder finanziell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. Außerdem unterstützt es materiell oder finanziell Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

3.6.2022

89.

VOENTEKSTILPROM LLC

(Russisch: ООО ВоенТекстильПром)

Anschrift: 115446, Moscow, Kolomensky proezd, 13a, Russia

Tel.: 8-499-444-32-84;

Fax: 8-499-611-90-46

Website: https://voentekstilprom.ru/

E-Mail: office@vtpmsk.ru

Voentekstilprom stellt Kleidung für den Bedarf der Regierung der Russischen Föderation her. Das Unternehmen hat das russische Militär als Teil eines Staatsverteidigungsauftrags mit Kleidung versorgt. Es stellt Felduniformen der russischen Nationalgarde und Hemden für Soldaten der russischen Marine und der russischen Nationalgarde her.

Somit ist es eine juristische Person, die die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell unterstützt oder von ihr profitiert.

3.6.2022

90.

INDEPENDENT INSURANCE GROUP

(Russisch: СК НЕЗАВИСИМАЯ СТРАХОВАЯ ГРУППА)

Anschrift: Vspolniy Pereulok 18, bldg. 2, Moscow, 123001

Tel.: +7 (495) 926-72-70; 788-81-19

Fax: +7 (495) 788-81-16

Website: www.nsg-ins.ru

E-Mail: info@nsg-ins.ru

Independent Insurance Group Ltd ist ein Versicherer russischer Verteidigungsunternehmen. Das Unternehmen ist auf der Liste der Versicherer aufgeführt, die Versicherungsleistungen für die internationale Beförderung militärischer Güter erbringen. Es arbeitet mit russischen Staatsunternehmen zusammen und versichert diese, insbesondere im Militär- und Verteidigungssektor. Independent Insurance Group Ltd ist der bedeutendste Risikoversicherer von Rostec, dem russischen staatlichen Rüstungskonglomerat. Das Unternehmen gehört zu den Sponsoren und Teilnehmern des vom Verteidigungsministerium der Russischen Föderation ausgerichteten internationalen militärisch-technischen Forums „Army2022“.

3.6.2022

 

 

 

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Außerdem unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell oder profitiert von ihr.

 

91.

PJSC KAMAZ alias KAMAZ PTC

(Russisch: ПАО "КАМАЗ")

Anschrift: Avtozavodskiy Prospekt, 2, Naberezhnye Chelny, Respublika Tatarstan, 423827

Tel.: +7 (800) 555-00-99

Website: https://kamaz.ru/en

E-Mail: callcentre@kamaz.ru

KAMAZ ist ein russischer Entwickler und Hersteller von Fahrzeugen und militärischer Ausrüstung. Das Unternehmen hat Fahrzeuge der Typen KAMAZ-5350, KAMAZ-6350 und KAMAZ 6560 hergestellt, die von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden.

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.

3.6.2022

92.

JSC KRONSHTADT TEKHNOLOGII Group of Companies

(Russisch: Кронштадт-технологии группа компаний АО)

Anschrift: 115432, Moscow, Andropov Ave., 18, bldg. 9, Descartes Business Center, Russia / 199178, St. Petersburg, Maly prospekt Vasilievsky island, 54/4

Tel.: +7 (495) 748-35-77,

+7 (495) 230-00-36 (Moscow);

+7 (812) 449-90-90 (St. Petersburg)

Website: https://kronshtadt.ru

E-Mail: uav@kronshtadt.ru; office@kronshtadt.ru

JSC Kronshtadt Tekhnologii ist ein russisches Militärunternehmen, das Ausrüstung, Software und integrierte Lösungen für unbemannte Luftfahrzeuge und die russische Verteidigungsindustrie entwickelt und herstellt. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine unbemannte Luftfahrzeuge des Typs Orion eingesetzt, die von Kronshtadt Tekhnologii hergestellt wurden.

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.

3.6.2022

93.

Management Company Tatneft-Neftekhim LLC

(Russisch: OOO УК Татнефть-Нефтехим)

Anschrift: 423580, Republic of Tatarstan, Nizhnekamsk-10, PO Box 1, AIK-24, Russia

Tel.: +7(8555) 49-73-42, +7(8555) 49-75-86,

Fax: +7(8555) 49-75-86

Website: www.neftehim.tatneft.ru

E-Mail: nhk@tnnh.tatneft.ru

Verbundene Organisationen:

JSC Nizhnekamskshina;

LLC Nizhnekamsk Truck Tyre Factory;

Nizhnekamsk SSC Tyre Factory;

JSC Nizhnekamsktekhuglerod;

JSC Nizhnekamsk Mechanical Plant;

TD „Kama“ Trading House;

LLC „Kama“ Scientific & Technical Center;

Die Management Company Tatneft-Neftekhim verwaltet und koordiniert die nachgeordneten Reifenunternehmen von Tatneft, darunter TD KAMA, Nizhnekamskshina und Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant. Das Unternehmen führt alle Unternehmen zusammen, die mit dem Reifengeschäft von Tatneft in Verbindung stehen, und verwaltet ihre Produktion, Planungsprozesse, Geschäftstätigkeiten, Humanressourcen und Öffentlichkeitsarbeit.

TD KAMA, Generalvertreiber der Reifenprodukte von Tatneft, versorgt die Streitkräfte der Russischen Föderation und die Nationalgarde der Russischen Föderation mit Reifen. Nizhnekamskshina stellt Reifen für gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV her. Die Produkte von Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant umfassen Reifen des Typs KAMA NU402 für Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr, die mit mobilen Panzerabwehrraketen des Typs Kornet ausgestattet sind. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV, Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr und mobile Panzerabwehrraketen des Typs Kornet eingesetzt.

3.6.2022

 

 

LLC TATNEFT-Neftekhimsnab;

JSC Yarpolimermash-Tatneft;

LLC Energoshinservis

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.

 

94.

Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant, LLC

(Russisch: ООО Нижнекамский завод грузовых шин)

Anschrift: 423580, Nizhnekamsk, industrial zone, Republic of Tatarstan, Russia

Tel.: +7 (8555) 49-73-40

Website: https://cmk.tatneft.ru/?lang=ru

E-Mail: nkastp@tatneft.ru

Verbundene Organisationen:

Tatneft

Trading House KAMA

Management Company Tatneft-Neftekhim

Nizhnekamskshina

Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant stellt All Steel Reifen her. Es handelt sich um ein nachgeordnetes Unternehmen von Tatneft. Das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation wird mit seinen Produkten versorgt.

Es stellt Reifen des Typs KAMA NU402 für Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr her, die mit mobilen Panzerabwehrraketen des Typs Kornet ausgestattet sind. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr und mobile Panzerabwehrraketen des Typs Kornet eingesetzt.

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.

3.6.2022

95.

PJSC Nizhnekamskshina

(Russisch: ПАО "Нижнекамскшина")

Anschrift: 423570, Republic of Tatarstan, Nizhnekamsk, Russia

Tel.: +8 555 49-79-30,

Fax: + 8 555 24-15-70

Website: https://shinakama.tatneft.ru

E-Mail: nksh@tatneft.ru

Verbundene Organisationen:

Tatneft

Trading House KAMA

Management Company Tatneft-Neftekhim

Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant

Nizhnekamskshina ist der führende Reifenhersteller Russlands. Es handelt sich um ein nachgeordnetes Unternehmen von Tatneft. Es stellt Reifen der Marken KAMA und Viatti her. Seine Produkte umfassen Reifen mit doppeltem Verwendungszweck und Militärreifen, die an die Regierung der Russischen Föderation geliefert werden. Es stellt Reifen für gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV her. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV eingesetzt.

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.

3.6.2022

96.

LLC TD KAMA

(Russisch: ООО ТД „КАМА“)

Anschrift: 423570, Russia, Republic of Tatarstan, Nizhnekamsk, Territoriya Promzona, AIK-24, room 402

Tel.: +7 (8555) 24-10-00, 24-10-10

Website: https://www.td-kama.com

E-Mail: info@td-kama.com

TD KAMA ist ein Generalvertreiber der Reifenprodukte von Tatneft, die von Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant und Nizhnekamskshina hergestellt werden. Das Unternehmen beliefert die Streitkräfte der Russischen Föderation und die Nationalgarde der Russischen Föderation mit Reifen.

Die Produkte von Nizhnekamskshina, die TD KAMA vertreibt, umfassen Reifen mit doppeltem Verwendungszweck und Militärreifen, die an die Regierung der Russischen Föderation geliefert werden. Nizhnekamskshina stellt Reifen für gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV her. Die Produkte von Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant, die TD KAMA vertreibt, umfassen Reifen des Typs KAMA NU402 für Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr, die mit mobilen Panzerabwehrraketen des Typs Kornet ausgestattet sind. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV, Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr und mobile Panzerabwehrraketen des Typs Kornet eingesetzt.

3.6.2022

 

 

 

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.

 

97.

OJSC Balashikha Casting and Mechanical Plant

(Russisch: ОАО Балашихинский литейно-механический завод)

alias OJSC BLMZ

(Russisch: ОАО БЛМЗ)

Anschrift: Entuziastov sh., 4, Balashikha, Moskovskaya Oblast, 143900, Russian Federation

Tel.: +7 (495) 639-94-94

Website: https://www.blmz.ru

E-Mail: info@blmz.ru

BLMZ ist eine russische Gießerei und ein mechanisches Werk. Das Unternehmen beliefert die russischen Rüstungsunternehmen, gegen die die Union wegen der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Sanktionen verhängt hat, mit Material, das für die Herstellung von Waffen verwendet wird.

Es ist ein Vertragslieferant der Streitkräfte der Russischen Föderation. Es liefert Ausrüstung und Material für die Herstellung verschiedener Flugzeuge und Hubschrauber, darunter Ka-52, die von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden.

3.6.2022

 

 

 

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell und profitiert von ihr.

 

98.

JSC REMDIZEL

(Russisch: АО "Ремдизель")

Anschrift: 423800, Republic of Tatarstan, Naberezhnye Chelny, Menzelinsky tract, 40, Russia

Tel.: +7 (8552) 55-15-88 / 7 (8552) 30-80-00

Website: http://www.remdizel.com

E-Mail: remdizel@kamaz.ru

Verbundene Organisationen:

KAMAZ

Remdizel produziert und repariert Rad- und Raupenfahrzeuge. Das Unternehmen stellt minensichere Fahrzeuge mit Hinterhaltschutz des Typs Typhoon K-63968 her, die von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden.

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.

3.6.2022

99.

JSC SUKHOI Company

(Russisch: ПАО Компания „Сухой“)

Anschrift: 125284, Russia, Moscow, st. Polikarpova, 23B, PO box 604

Tel.: +7 (499) 550-01-06

Website: https://www.sukhoi.org

E-Mail: info@sukhoi.org

Verbundene Organisationen:

United Aircraft Corporation (Muttergesellschaft)

Sukhoi ist ein russischer Flugzeughersteller. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine von Sukhoi hergestellte Kampfflugzeuge eingesetzt.

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.

3.6.2022

100.

JSC "121 AIRCRAFT REPAIR PLANT"

(Russisch: Акционерное общество „121 авиационный ремонтный завод“)

Anschrift: Russia, 143079, Moscow region, Odintsovo, Stary Gorodok, st. Postal, 10

Tel.: +7(498) 677-95-11

Website: https://121arz.ru

E-Mail: info@121arz.ru

121 Aircraft Repair Plant repariert Flugzeuge der Typen Su-25, Su-27 und MiG-29. Es handelt sich um das einzige Unternehmen in Russland, das Flugzeuge des Typs Su-25 zugleich repariert und auf den Typ Su-25 SM aufrüstet. Flugzeuge des Typs Su-25 SM wurden von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt.

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Außerdem unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell oder profitiert von ihr.

3.6.2022

101.

Nationaler Zentralverwahrer (National Settlement Depository – NSD)

(Russisch: Национальный расчетный депозитарий)

Anschrift: Spartakovskaya street 12, 105066, Moscow, Russian Federation

Art des Unternehmens: Kreditinstitut des Nichtbankensektors, offene Aktiengesellschaft

Registrierungsdatum: 27.6.1996

Staatliche Registrierungsnummer: 3294

Primäre staatliche Registrierungsnummer: 1027739132563

Steueridentifikationsnummer: 7702165310/770101001

Hauptgeschäftssitz: Russische Föderation

Das NSD ist ein russisches Finanzinstitut des Nichtbankensektors und Russlands zentrale Wertpapierverwahrstelle. Es ist nach Marktwert der verwahrten Aktien und Schuldverschreibungen die größte Wertpapierverwahrstelle in Russland und die einzige, die Zugang zum internationalen Finanzsystem hat.

Es wird von der Regierung und der russischen Zentralbank als systemrelevantes russisches Finanzinstitut eingestuft. Das NSD spielt für das Funktionieren des russischen Finanzsystems und seine Anbindung an das internationale Finanzsystem eine wesentliche Rolle, wodurch es direkt und indirekt die Tätigkeiten, politischen Maßnahmen und Ressourcen der russischen Regierung unterstützt.

3.6.2022“

 

 

Verbundene Organisationen: Mehrheitsaktionär/Muttergesellschaft zu 99,997 % (nicht einzeln auf einer Liste aufgeführt):

Öffentliche Aktiengesellschaft „Moscow Exchange MICEX-RTS“ (Moskauer Börse bzw. MOEX), Eingetragene Anschrift: 13, Bolshoy Kislovsky per, 125009 Moscow, Russian Federation,

Steueridentifikationsnummer: 7702077840,

Primäre staatliche Registrierungsnummer: 1027739387411

Das NSD befindet sich fast vollständig im Eigentum der Moskauer Börse, deren Aufgabe es ist, für einen umfassenden Zugang zu den russischen Finanzmärkten zu sorgen. Die Moskauer Börse wiederum wird aufgrund ihrer Rolle und ihrer Aktionäre in hohem Maße von der russischen Regierung kontrolliert. Somit unterstützt das NSD materiell oder finanziell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.

 


3.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 153/53


VERORDNUNG (EU) 2022/879 DES RATES

vom 3. Juni 2022

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates vom 3. Juni 2022 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (1),

auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 31. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (2) angenommen.

(2)

Mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden bestimmte im Beschluss 2014/512/GASP des Rates (3) vorgesehene Maßnahmen umgesetzt.

(3)

Am 3. Juni 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/884 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP und zur Verhängung weiterer restriktiver Maßnahmen in verschiedenen Bereichen angenommen.

(4)

Mit dem Beschluss (GASP) 2022/884 wird das Verbot der Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr auf drei weitere russische Kreditinstitute ausgeweitet.

(5)

Mit dem Beschluss (GASP) 2022/884 wird auch die Liste der Personen, die mit der russischen Verteidigungs- und Industriebasis in Verbindung stehen, erweitert, denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, auferlegt werden.

(6)

Zudem wird es als angemessen erachtet, die Liste der Kontrollen unterliegenden Güter und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, zu erweitern.

(7)

Mit dem Beschluss (GASP) 2022/884 wird die Aussetzung der Rundfunklizenzen in der Union für russische Medien, die unter der ständigen Kontrolle der russischen Führung stehen, ausgeweitet.

(8)

Die Russische Föderation führt eine systematische internationale Kampagne der Medienmanipulation und Verfälschung von Fakten, um ihre Strategie der Destabilisierung ihrer Nachbarländer und der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu intensivieren. Insbesondere richtete sich die Propaganda wiederholt und nachdrücklich gegen europäische politische Parteien, insbesondere während der Wahlen, sowie gegen die Zivilgesellschaft, Asylsuchende, russische ethnische Minderheiten, geschlechtliche Minderheiten und das Funktionieren demokratischer Institutionen in der Union und ihren Mitgliedstaaten.

(9)

Um ihre Aggression gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, betreibt die Russische Föderation kontinuierliche und konzertierte Propagandaaktionen, die sich gegen die Zivilgesellschaft der Union und ihrer Nachbarländer richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren.

(10)

Diese Propagandaaktionen wurden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung der Russischen Föderation verbreitet. Solche Maßnahmen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar. Diese Medien spielen eine maßgebliche Rolle dabei, die Aggression gegen die Ukraine mit Nachdruck voranzutreiben und zu unterstützen und die Nachbarländer der Ukraine zu destabilisieren.

(11)

Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es notwendig, im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nach Artikel 11 der Charta, weitere restriktive Maßnahmen zur Einstellung der Sendetätigkeiten solcher Medien in der Union oder solcher an die Union gerichteter Tätigkeiten zu verhängen. Die Maßnahmen sollten beibehalten werden, bis die Aggression gegen die Ukraine beendet wird und bis die Russische Föderation und die mit ihr verbundenen Medien die Durchführung von Propagandaaktionen gegen die Union und deren Mitgliedstaaten einstellen.

(12)

Es ist angezeigt, dem Rat Durchführungsbefugnisse zu übertragen, damit er im Wege von Durchführungsrechtsakten und nach Prüfung der einschlägigen Sachverhalte beschließen kann, ob die restriktiven Maßnahmen zu dem in dieser Verordnung genannten Zeitpunkt in Bezug auf eine oder mehrere in Anhang VI dieser Verordnung aufgeführte Organisationen anwendbar werden sollen.

(13)

Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, dem Recht auf unternehmerische Freiheit und dem Recht auf Eigentum nach den Artikeln 11, 16 und 17 der Charta hindern diese Maßnahmen die Medien und ihr Personal nicht daran, andere Tätigkeiten als Sendetätigkeiten in der Union auszuführen, wie Recherche und Interviews. Insbesondere ändern diese Maßnahmen nicht die Pflicht zur Achtung der Rechte, Freiheiten und Grundsätze, die in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union, einschließlich der Charta der Grundrechte, sowie in den Verfassungen der Mitgliedstaaten genannt werden, in deren jeweiligen Anwendungsbereichen.

(14)

Mit dem Beschluss (GASP) 2022/884 wird außerdem ein Verbot der Werbung für Produkte oder Dienstleistungen in Inhalten verhängt, die von russischen Medien unter ständiger Kontrolle der russischen Führung erstellt oder gesendet werden, sofern die entsprechenden Rundfunklizenzen ausgesetzt wurden.

(15)

Der Beschluss (GASP) 2022/884 enthält auch ein Verbot, Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder in Mitgliedstaaten zu verbringen sowie ein Verbot der Versicherung oder der Rückversicherung des Transports dieser Güter auf dem Seeweg in Drittländer. Es werden angemessene Übergangsfristen vorgesehen.

(16)

Da mehrere Mitgliedstaaten aufgrund ihrer geografischen Lage besonders von über Pipelines aus Russland eingeführtem Rohöl abhängig sind, ohne dass auf kurze Sicht eine tragfähige alternative Bezugsquelle verfügbar ist, sollten die Einfuhrverbote vorübergehend nicht für Rohöl aus Russland gelten, das über Pipelines in diese Mitgliedstaaten eingeführt wird, solange der Rat nichts anderes beschließt. Die betreffenden Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um sich alternative Bezugsquellen zu sichern, damit gewährleistet ist, dass auch die Einfuhr von Rohöl aus Russland über Pipelines möglichst bald den Verboten unterliegt.

(17)

Es ist notwendig, die Weiterleitung, die Beförderung oder den Weiterverkauf von über Pipelines aus Russland an einen Mitgliedstaat gelieferten Rohöls in andere Mitgliedstaaten oder in Drittländer zu verbieten sowie – nach einer Übergangszeit von acht Monaten – die Weiterleitung, die Beförderung oder den Weiterverkauf von Erdölerzeugnissen, die aus dem betreffenden Rohöl gewonnen werden, in andere Mitgliedstaaten zu verbieten. Aufgrund der besonderen Abhängigkeit Tschechiens von den betreffenden Erdölerzeugnissen sollte Tschechien eine zusätzliche Frist von zehn Monaten eingeräumt werden, um sich alternative Bezugsquellen zu sichern.

(18)

Aufgrund der besonderen geografischen Lage Bulgariens sollte für einen begrenzten Zeitraum eine spezifische Ausnahmeregelung von dem Verbot der Einfuhr von Rohöl, das durch Transport auf dem Seeweg importiert wird (im Folgenden "Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird“), und von Erdölerzeugnissen gewährt werden. Da sich Kroatien aufgrund der Tatsache, dass seine Raffinerie betriebsbedingt regelmäßig mit Vakuumgasöl versorgt werden muss, in einer besonderen Situation befindet, sollte die zuständige nationale Behörde die Möglichkeit haben, den Erwerb, die Einfuhr oder die Weiterleitung von russischem Vakuumgasöl unter bestimmten Bedingungen für begrenzte Zeit zu genehmigen.

(19)

Wird die Lieferung von Rohöl aus Russland über Pipelines an einen Binnenmitgliedstaat aus Gründen, die sich der Kontrolle dieses Mitgliedstaats entziehen, unterbrochen, so sollte die Einfuhr von Rohöl aus Russland, das auf dem Seeweg transportiert wird, in diesen Mitgliedstaat ausnahmsweise vorübergehend gestattet sein, und zwar so lange, bis die Lieferung über Pipelines wieder aufgenommen wird oder bis der Rat beschließt, dass das Einfuhrverbot für über Pipelines geliefertes Rohöl auf diesen Mitgliedstaat anzuwenden ist.

(20)

Falls es zu einer plötzlichen Unterbrechung von Erdöllieferungen über Pipelines oder auf dem Seeweg kommt, sollten die Mitgliedstaaten im Geiste der Solidarität und der regionalen Zusammenarbeit, unter Einbeziehung sowohl der Behörden als auch der Energieunternehmen und in enger Abstimmung innerhalb der Koordinierungsgruppe für Erdöl und Erdölerzeugnisse handeln, um etwa Erdölvorräte, einschließlich Sicherheitsvorräte, freizugeben und andere Maßnahmen, einschließlich der Lieferung des geeigneten Blends, zu ergreifen, wie sie in ihren nationalen Notfallplänen vorgesehen sind oder gemäß der Richtlinie 2009/119/EG vereinbart wurden. Dieses Engagement für Solidarität und Zusammenarbeit ist von besonderer Bedeutung angesichts der Aggression Russlands gegen die Ukraine und einer möglichen Unterbrechung der Lieferungen von russischem Rohöl oder raffinierten Erdölerzeugnissen in der Region, insbesondere über Pipelines oder über die Schwarzmeerhäfen. Die Kommission wird die Märkte und die Versorgungssicherheit überwachen und dem Rat regelmäßig Bericht erstatten und sie wird gegebenenfalls Vorschläge zur Erhöhung der Versorgungssicherheit unterbreiten.

(21)

Im Einklang mit dem Grundsatz der Freiheit der Durchfuhr sollte das Verbot des Erwerbs, der Einfuhr und der Weitergabe von Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird, und von bestimmten Erdölerzeugnissen aus Russland den Erwerb, die Einfuhr oder die Weitergabe solcher Waren, die ihren Ursprung in einem Drittland haben und nur durch Russland durchgeführt werden, nicht berühren. Insbesondere sollte das Verbot nicht gelten, wenn in der Zollanmeldung Russland als Ausfuhrstaat angegeben wird, jedoch ein Drittstaat als Ursprungsland des Rohöls bzw. der anderen Erdölerzeugnisse angegeben wird.

(22)

Die nationalen Behörden sollten die erforderlichen Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die Durchfuhr von Drittlandwaren nicht zu einer Umgehung der Verbote führt. Liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass die Einfuhren von Drittlandwaren zu einer Umgehung des Verbots führen, so sollten diese Einfuhren verboten werden

(23)

Darüber hinaus enthält der Beschluss (GASP) 2022/884 Verbote für die Erbringung von Dienstleistungen für Russland in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung.

(24)

Um die reibungslose Umsetzung des Artikels 5m der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zu gewährleisten, ist es angezeigt, die in den Absätzen 2 und 3 des genannten Artikels vorgesehene Frist für die Einstellung von Tätigkeiten vom 10. Mai 2022 bis zum 5. Juli 2022 zu verlängern.

(25)

Es ist angezeigt klarzustellen, dass diese Verordnung der Entgegennahme von Zahlungen durch eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete oder eingetragene juristische Person, Organisation oder Einrichtung von ihrem russischen Vertragspartner im Rahmen von Verträgen über in Anhang X der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführte Gütern und Technologien, die vor dem 26. Februar 2022 geschlossen und vor dem 27. Mai 2022 von dieser Person, Organisation oder Einrichtung erfüllt wurden, nicht entgegensteht.

(26)

Unter Hinweis auf Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (4) umfassen Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Steuerberatung die Führung von Geschäftsbüchern für Unternehmen und andere Wirtschaftsteilnehmer, Dienstleistungen der Prüfung von Geschäftsbüchern und Jahresabschlüssen, die Steuerplanung und -beratung für Unternehmen sowie die Zusammenstellung von Steuerunterlagen. Unternehmens- und Public-Relations-Beratung umfassen die Beratung, Anleitung und praktische Unterstützung von Unternehmen bei der Durchführung unternehmenspolitischer und strategischer Maßnahmen und bei der Gesamtplanung, Struktur und Kontrolle einer Organisation. Managementgebühren, die Leistungsbeurteilung von Führungskräften, Beratungsleistungen in Fragen der Vermarktung, des Personalmanagements, des Produktions- und Projektmanagements sowie Beratung, Anleitung und praktische Unterstützung bei Maßnahmen zur Verbesserung des Rufes bei den Kunden und der Beziehungen zu anderen Einrichtungen und zur Öffentlichkeit sind eingeschlossen.

(27)

Um die ordnungsgemäße Durchführung der in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten, ist es angezeigt, die Ausnahme vom Verbot der Güterbeförderung durch in Russland niedergelassene Kraftverkehrsunternehmen auf alle diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Russland auszuweiten. Es ist ferner angezeigt, bestimmte Ausnahmen vom Verbot der Entgegennahme von Einlagen und vom Verbot von Trusts auszuweiten und die Bestimmungen über nationale Sanktionen für Verstöße gegen die in der genannten Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zu präzisieren und zu verschärfen.

(28)

Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten, Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich.

(29)

Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 2f wird folgender Absatz angefügt:

„(3)   Es ist verboten, in Inhalten, die von den in Anhang XV aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erstellt oder gesendet werden, für Produkte oder Dienstleistungen zu werben, einschließlich durch Übertragung oder Verbreitung mittels der in Absatz 1 genannten Möglichkeiten.“

2.

Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

„a)

soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Transport von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse aus oder durch Russland in die Union oder“.

3.

Artikel 3a Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

„a)

diese für die Sicherstellung der kritischen Energieversorgung in der Union sowie den Transport von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse – soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten –, aus oder durch Russland in die Union, erforderlich sind oder“.

4.

Artikel 3ea Absatz 5 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

„a)

soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder den Transport in die Union von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz sowie gewisser in Anhang XXIV aufgeführter chemischer Produkte und Eisenerzeugnisse,“.

5.

Artikel 3l Absatz 4 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

„a)

soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz in die Union,“.

6.

Artikel 3l Absatz 4 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

„d)

die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, oder“.

7.

Die folgenden Artikel werden eingefügt:

„Artikel 3m

(1)   Es ist verboten, Rohöl oder Erdölerzeugnisse gemäß Anhang XXV unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden.

(2)   Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen oder andere Dienste im Zusammenhang mit dem Verbot nach Absatz 1 bereitzustellen.

(3)   Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten

a)

bis zum 5. Dezember 2022 nicht für kurzfristige einmalige Geschäfte, die vor diesem Datum abgeschlossen und ausgeführt wurden, oder für die Erfüllung von Verträgen über den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Waren des KN-Codes 2709 00, die vor dem 4. Juni 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen, sofern die betreffenden Mitgliedstaaten die Kommission über diese Verträge bis zum 24. Juni 2022 und über die kurzfristigen einmaligen Geschäfte innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Vollendung unterrichtet haben,

b)

bis zum 5. Februar 2023 nicht für kurzfristige einmalige Geschäfte, die vor diesem Datum abgeschlossen und ausgeführt wurden, und für die Erfüllung von Verträgen über den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Waren des KN-Codes 2710, die vor dem 4. Juni 2022 abgeschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen, sofern die betreffenden Mitgliedstaaten die Kommission über diese Verträge bis zum 24. Juni 2022 und über die kurzfristigen einmaligen Geschäfte innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Vollendung unterrichtet haben,

c)

nicht für den Erwerb, die Einfuhr oder die Weitergabe von Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird und von Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV, wenn diese Waren ihren Ursprung in einem Drittland haben und nur in Russland verladen werden, aus Russland abgehen oder durch Russland durchgeführt werden, sofern die Waren nichtrussischen Ursprungs sind und nicht in russischem Eigentum stehen,

d)

nicht für Rohöl des KN-Codes 2709 00, das aus Russland über Pipelines in die Mitgliedstaaten geliefert wird, bis der Rat beschließt, dass die Verbote nach den Absätzen 1 und 2 gelten.

(4)   Wird die Lieferung von Rohöl aus Russland über Pipelines an einen Binnenmitgliedstaat aus Gründen, die sich der Kontrolle dieses Mitgliedstaats entziehen, unterbrochen, so darf Rohöl des KN-Codes 2709 00, das auf dem Seeweg transportiert wird, aus Russland abweichend von den Absätzen 1 und 2 ausnahmsweise vorübergehend in diesen Mitgliedstaat eingeführt werden und zwar so lange, bis die Lieferung wieder aufgenommen wird oder bis der in Absatz 3 Buchstabe d genannte Beschluss des Rates für diesen Mitgliedstaat gilt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

(5)   Ab dem 5. Dezember 2022 können die zuständigen Behörden Bulgariens abweichend von den Absätzen 1 und 2 die Erfüllung bis zum 31. Dezember 2024 von vor dem 4. Juni 2022 geschlossenen Verträgen über den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird, und von Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden, oder von für die Erfüllung solcher Verträge erforderlichen akzessorischen Verträgen genehmigen.

(6)   Ab dem 5. Februar 2023 können die zuständigen Behörden Kroatiens abweichend von den Absätzen 1 und 2 bis zum 31. Dezember 2023 den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Vakuumgasöl des KN-Codes 2710 19 71, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wurde, oder von für die Erfüllung dieser Verträge erforderlichen akzessorischen Verträgen genehmigen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

a)

es steht keine alternative Bezugsquelle für Vakuumgasöl zur Verfügung und

b)

Kroatien hat der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt, aus welchen Gründen es der Auffassung ist, dass eine Sondergenehmigung erteilt werden sollte, und die Kommission hat innerhalb dieser Frist keine Einwände erhoben.

(7)   Waren, die aufgrund einer von einer zuständigen Behörde gemäß Absatz 5 oder 6 gewährten Ausnahme eingeführt werden, dürfen nicht an Käufer weiterverkauft werden, die in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland ansässig sind.

(8)   Die Weiterleitung oder Beförderung des über Pipelines in die Mitgliedstaaten gemäß Absatz 3 Buchstabe d gelieferten Rohöls in andere Mitgliedstaaten oder in Drittländer oder sein Verkauf an Käufer in anderen Mitgliedstaaten oder in Drittländern ist verboten.

Alle Lieferungen von und Behälter mit dem betreffenden Rohöl sind eindeutig mit „REBCO: Ausfuhr verboten“ zu kennzeichnen.

Wurde Rohöl über Pipelines in einen Mitgliedstaat gemäß Absatz 3 Buchstabe d geliefert, so ist es ab dem 5. Februar 2023 verboten, Erdölerzeugnisse des KN-Codes 2710, die aus dem betreffenden Rohöl gewonnen werden, in andere Mitgliedstaaten oder Drittländer weiterzuleiten oder zu befördern oder die betreffenden Erdölerzeugnisse an Käufer in anderen Mitgliedstaaten oder in Drittländern zu verkaufen.

Kraft vorübergehender Ausnahme gelten die Verbote gemäß Unterabsatz 3 ab dem 5. Dezember 2023 für die Einfuhr und die Weiterleitung von Erdölerzeugnissen, die aus Rohöl gewonnen werden, das über Pipelines in einen anderen Mitgliedstaat gemäß Absatz 3 Buchstabe d geliefert wurde, nach Tschechien und für deren Verkauf an Käufer in Tschechien. Werden Tschechien vor diesem Zeitpunkt alternative Bezugsquellen der betreffenden Erdölerzeugnisse zur Verfügung gestellt, so hebt der Rat diese vorübergehende Ausnahme auf. Im Zeitraum bis zum 5. Dezember 2023 dürfen die Mengen der betreffenden Erdölerzeugnisse, die aus anderen Mitgliedstaaten nach Tschechien eingeführt werden, nicht die durchschnittlichen Mengen, die während desselben Zeitraums in den vergangenen fünf Jahren nach Tschechien eingeführt wurden, übersteigen.

(9)   Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für den Kauf von in Anhang XXV aufgeführten Gütern in Russland, die benötigt werden, um den Grundbedarf des Käufers in Russland oder humanitärer Projekte in Russland zu decken.

(10)   Die Mitgliedstaaten erstatten der Kommission spätestens am 8. Juni 2022 und anschließend alle drei Monate Bericht über die in Absatz 3 Buchstabe d genannten Mengen an Rohöl des KN-Codes 2709 00, die über Pipelines eingeführt werden. Die Einfuhrmengen sind nach Pipeline aufzuschlüsseln. Gilt die vorübergehende Ausnahme gemäß Absatz 4 für einen Binnenmitgliedstaat, so erstattet dieser Mitgliedstaat der Kommission alle drei Monate Bericht über die Mengen an Rohöl des KN-Codes 2709 00, die auf dem Seeweg aus Russland einführt werden, und zwar über die gesamte Dauer der Gültigkeit der Ausnahmeregelung.

In dem unter Absatz 8 Unterabsatz 4 genannten Zeitraum bis zum 5. Dezember 2023 erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission alle drei Monate Bericht über die von ihnen nach Tschechien ausgeführten Mengen an Erdölerzeugnissen des KN-Codes 2710, die aus über Pipelines geliefertem Rohöl gemäß Absatz 3 Buchstabe d gewonnen werden.

Artikel 3n

(1)   Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden, in Drittländer zu erbringen, einschließlich durch Umladungen zwischen Schiffen.

(2)   Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für

a)

die Erfüllung bis zum 5. Dezember 2022 von Verträgen, die vor dem 4. Juni 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträge, oder

b)

die Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV, wenn diese Waren ihren Ursprung in einem Drittland haben und nur in Russland verladen werden, aus Russland abgehen oder durch Russland durchgeführt werden, sofern die Waren nichtrussischen Ursprungs sind und nicht in russischem Eigentum stehen.“

8.

Artikel 5aa wird wie folgt geändert:

a)

Folgender Absatz wird angefügt:

„(2a)   Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht für die Entgegennahme von Zahlungen, die von den dort genannten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund von Verträgen geschuldet werden, die vor dem 15. Mai 2022 ausgeführt wurden.“

b)

Absatz 3 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

„a)

soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten –Transaktionen, die unbedingt erforderlich sind für den unmittelbaren oder mittelbaren Kauf, die unmittelbare oder mittelbare Einfuhr oder den unmittelbaren oder mittelbaren Transport von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, ein dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörendes Land, die Schweiz oder den Westbalkan;“

c)

In Absatz 3 wird folgender Buchstabe angefügt:

„d)

Transaktionen, einschließlich Verkäufe, die für die Abwicklung eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer ähnlichen Rechtsgestaltung, das bzw. die vor dem 16. März 2022 eingegangen wurde, an dem bzw. der eine in Absatz 1 genannte juristische Person, Organisation oder Einrichtung beteiligt ist, bis zum 5. September 2022 unbedingt erforderlich sind.

e)

Transaktionen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von elektronischen Kommunikationsdiensten oder Rechenzentrumsdiensten und der Bereitstellung von Diensten und Ausrüstungen, die für deren Betrieb, Wartung und Sicherheit erforderlich sind, einschließlich der Bereitstellung von Firewalls, und von Callcenter-Diensten für eine in Anhang XIX aufgeführte juristische Person, Organisation oder Einrichtung.“

9.

Artikel 5c erhält folgende Fassung:

„Artikel 5c

(1)   Abweichend von Artikel 5b Absätze 1 und 2 können die zuständigen Behörden die Entgegennahme einer solchen Einlage oder die Bereitstellung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Wallets, Konten oder der Verwahrung unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die Entgegennahme einer solchen Einlage oder die Bereitstellung einer solchen Dienstleistung im Zusammenhang mit Wallets, Konten oder der Verwahrung

a)

zur Deckung der Grundbedürfnisse von in Artikel 5b Absatz 1 genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen und ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen, erforderlich ist,

b)

ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare oder der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung juristischer Dienstleistungen dient,

c)

ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Kosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dient,

d)

zur Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich ist, vorausgesetzt, dass die betreffende zuständige Behörde den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte, oder

e)

für amtliche Tätigkeiten einer diplomatischen Mission, konsularischen Vertretung oder internationalen Organisation erforderlich ist.

(2)   Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 1 Buchstaben a, b, c oder e erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“

10.

Artikel 5f Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2)   Absatz 1 gilt nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes oder der Schweiz und nicht für natürliche Personen mit einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in einem Mitgliedstaat, einem dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Land oder der Schweiz.“

11.

Artikel 5h erhält folgende Fassung:

„Artikel 5h

(1)   Es ist verboten, spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden, für die in Anhang XIV aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Eigentumsrechte zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar bei einer in Anhang XIV aufgeführten Organisation liegen, zu erbringen.

(2)   Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt für jede in Anhang XIV aufgeführte juristische Person, Organisation oder Einrichtung ab dem in jenem Anhang für sie angegebenen Zeitpunkt. Das Verbot gilt ab demselben Zeitpunkt für alle in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang XIV aufgeführten Organisationen gehalten werden.“

12.

Artikel 5k Absatz 2 Buchstabe e erhält folgende Fassung:

„a)

soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder“

13.

Artikel 5m erhält folgende Fassung:

„Artikel 5m

(1)   Es ist verboten, einen Trust oder eine ähnliche Rechtsgestaltung zu registrieren oder einen Sitz, eine Geschäfts- oder Verwaltungsanschrift oder Verwaltungsdienstleistungen dafür bereitzustellen, wenn eine der folgenden Personen, Organisationen oder Einrichtungen Treugeber oder Begünstigter ist:

a)

russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche Personen,

b)

in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

c)

juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Buchstabe a oder b gehalten werden,

d)

juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die von einer der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Buchstabe a, b oder c kontrolliert werden,

e)

natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Buchstabe a, b, c oder d handeln.

(2)   Ab dem 5. Juli 2022 ist es verboten, als Treuhänder, nomineller Anteilseigner, Geschäftsführer, Sekretär oder in einer ähnlichen Funktion für einen in Absatz 1 genannten Trust oder eine dort genannte ähnliche Rechtsgestaltung zu handeln oder dies einer anderen Person zu ermöglichen.

(3)   Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Transaktionen, die unbedingt erforderlich sind, um vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge, die mit diesem Artikel nicht vereinbar sind, oder für deren Erfüllung erforderliche akzessorische Verträge bis zum 5. Juli 2022 zu beenden.

(4)   Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Treugeber oder Begünstigte ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats oder eine natürliche Person ist, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in einem Mitgliedstaat verfügt.

(5)   Abweichend von Absatz 2 können die zuständigen Behörden unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, dass die in Absatz 2 genannten Dienstleistungen aus folgenden Gründen über den 5. Juli 2022 hinaus fortgesetzt werden:

a)

zum Abschluss von Transaktionen, die für die Beendigung der in Absatz 3 genannten Verträge unbedingt erforderlich sind, bis zum 5. September 2022, sofern diese Transaktionen vor dem 11. Mai 2022 eingeleitet wurden, oder

b)

aus anderen Gründen, sofern die Dienstleister von den in Absatz 1 genannten Personen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen entgegennehmen oder diesen zur Verfügung stellen oder diesen anderweitig Vorteile aus den in einem Trust platzierten Vermögenswerten verschaffen.

(6)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden die dort genannten Dienstleistungen unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese erforderlich sind für

a)

humanitäre Zwecke wie die Durchführung oder die Erleichterung von Hilfsleistungen einschließlich der Versorgung mit medizinischen Hilfsgütern und Nahrungsmitteln oder den Transport humanitärer Helfer und damit verbundener Hilfe oder für Evakuierungen,

b)

zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur direkten Förderung der Demokratie, der Menschenrechte oder der Rechtsstaatlichkeit in Russland, oder

c)

den Betrieb von Trusts, deren Zweck die Verwaltung von betrieblichen Altersversorgungssystemen, Versicherungspolicen oder Belegschaftsaktienprogrammen, Wohltätigkeitsorganisationen, Amateursportvereinen und Fonds für Minderjährige oder vulnerable Erwachsene ist.

(7)   Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die Kommission über jede nach Absatz 5 oder Absatz 6 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“

14.

Folgender Artikel wird eingefügt:

„Artikel 5n

(1)   Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen für

a)

die Regierung Russlands oder

b)

in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen.

(2)   Absatz 1 gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die unbedingt erforderlich sind, um vor dem 5. Juli 2022 geschlossene Verträge, die mit diesem Artikel nicht vereinbar sind, oder für deren Erfüllung erforderliche akzessorische Verträge bis zum 4. Juni 2022 zu beenden.

(3)   Absatz 1 gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die für die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung in Gerichtsverfahren und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf unbedingt erforderlich sind.

(4)   Absatz 1 gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bestimmt sind, welche sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden.

(5)   Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die dort genannten Dienstleistungen unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese erforderlich sind für

a)

humanitäre Zwecke wie die Durchführung oder die Erleichterung von Hilfsleistungen einschließlich der Versorgung mit medizinischen Hilfsgütern und Nahrungsmitteln oder den Transport humanitärer Helfer und damit verbundener Hilfe oder für Evakuierungen oder

b)

zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur direkten Förderung der Demokratie, der Menschenrechte oder der Rechtsstaatlichkeit in Russland.“

15.

Artikel 8 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen, auch strafrechtliche Sanktionen, fest und treffen alle zur Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten ergreifen ferner geeignete Maßnahmen zur Einziehung der Erträge aus solchen Verstößen.“

16.

Anhang IV wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.

17.

Anhang VII wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

18.

Anhang VIII wird gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung geändert.

19.

Anhang XII wird gemäß Anhang IV der vorliegenden Verordnung geändert.

20.

Anhang XIV wird erhält die Fassung des Anhangs V der vorliegenden Verordnung.

21.

Anhang XV wird gemäß Anhang VI der vorliegenden Verordnung geändert.

Diese Nummer gilt in Bezug auf eine oder mehrere der in Anhang VI der vorliegenden Verordnung aufgeführten Organisationen ab dem 25. Juni 2022, sofern der Rat nach Prüfung der betreffenden Fälle dies im Wege eines Durchführungsrechtsakts beschließt.

22.

Anhang XXI wird gemäß Anhang VII der vorliegenden Verordnung geändert.

23.

Ein Anhang XXV wird gemäß Anhang VIII der vorliegenden Verordnung angefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. COLONNA


(1)  ABl. L 153 vom 3.6.2022.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1).

(3)  Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).

(4)  ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 23.


ANHANG I

Die folgenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen werden in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgenommen:

„46th TSNII Central Scientific Research Institute

Alagir Resistor Factory

All-Russian Research Institute of Optical and Physical Measurements

All-Russian Scientific-Research Institute Etalon JSC

Almaz, JSC

Arzam Scientific Production Enterprise Temp Avia

Automated Procurement System for State Defense Orders, LLC

Dolgoprudniy Design Bureau of Automatics (DDBA JSC)

Electronic Computing Technology Scientific-Research Center JSC

Electrosignal JSC

Energiya JSC

Engineering Center Moselectronproekt

Etalon Scientific and Production Association

Evgeny Krayushin

Foreign Trade Association Mashpriborintorg

Ineko LLC

Informakustika JSC

Institute of High Energy Physics

Institute of Theoretical and Experimental Physics

Inteltech PJSC

ISE SO RAN Institute of High-Current Electronics

Kaluga Scientific-Research Institute of Telemechanical Devices JSC

Kulon Scientific-Research Institute JSC

Lutch Design Office JSC

Meteor Plant JSC

Moscow Communications Research Institute JSC

Moscow Order of the Red Banner of Labor Research Radio Engineering Institute JSC

NPO Elektromechaniki JSC

Omsk Production Union Irtysh JSC

Omsk Scientific-Research Institute of Instrument Engineering JSC

Optron, JSC

Pella Shipyard OJSC

Polyot Chelyabinsk Radio Plant JSC

Pskov Distance Communications Equipment Plant

Radiozavod JSC

Razryad JSC

Research Production Association Mars

Ryazan Radio-Plant

Scientific Production Center Vigstar JSC

Scientific Production Enterprise „Radiosviaz“

Scientific Research Institute Ferrite-Domen

Scientific Research Institute of Communication Management Systems

Scientific-Production Association and Scientific-Research Institute of Radio-Components

Scientific-Production Enterprise „Kant“

Scientific-Production Enterprise „Svyaz“

Scientific-Production Enterprise Almaz JSC

Scientific-Production Enterprise Salyut JSC

Scientific-Production Enterprise Volna

Scientific-Production Enterprise Vostok JSC

Scientific-Research Institute „Argon“

Scientific-Research Institute and Factory Platan

Scientific-Research Institute of Automated Systems and Communications Complexes Neptune JSC

Special Design and Technical Bureau for Relay Technology

Special Design Bureau Salute JSC

Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Salute“

Tactical Missile Company, Joint Stock Company „State Machine Building Design Bureau ‚Vympel‘ by Name I.I.Toropov“

Tactical Missile Company, Joint Stock Company „URALELEMENT“

Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Plant Dagdiesel“

Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Scientific Research Institute of Marine Heat Engineering“

Tactical Missile Company, Joint Stock Company PA Strela

Tactical Missile Company, Joint Stock Company Plant Kulakov

Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo

Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo-service

Tactical Missile Company, Joint Stock Company Saratov Radio Instrument Plant

Tactical Missile Company, Joint Stock Company Severny Press

Tactical Missile Company, Joint-Stock Company „Research Center for Automated Design“

Tactical Missile Company, KB Mashinostroeniya

Tactical Missile Company, NPO Electromechanics

Tactical Missile Company, NPO Lightning

Tactical Missile Company, Petrovsky Electromechanical Plant „Molot“

Tactical Missile Company, PJSC „MBDB ISKRA“

Tactical Missile Company, PJSC ANPP Temp Avia

Tactical Missile Company, Raduga Design Bureau

Tactical Missile Corporation, „Central Design Bureau of Automation“

Tactical Missile Corporation, 711 Aircraft Repair Plant

Tactical Missile Corporation, AO GNPP „Region“

Tactical Missile Corporation, AO TMKB „Soyuz“

Tactical Missile Corporation, Azov Optical and Mechanical Plant

Tactical Missile Corporation, Concern „MPO – Gidropribor“

Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company „KRASNY GIDROPRESS“

Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Avangard

Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Concern Granit-Electron

Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Elektrotyaga

Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company GosNIIMash

Tactical Missile Corporation, RKB Globus

Tactical Missile Corporation, Smolensk Aviation Plant

Tactical Missile Corporation, TRV Engineering

Tactical Missile Corporation, Ural Design Bureau „Detal“

Tactical Missile Corporation, Zvezda-Strela Limited Liability Company

Tambov Plant (TZ) „October“

United Shipbuilding Corporation „Production Association Northern Machine Building Enterprise“

United Shipbuilding Corporation „5th Shipyard““.


ANHANG II

Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert:

1.

in der Unterkategorie X.A.I.003 der Kategorie I – Elektronik erhält Buchstabe a folgende Fassung:

„a)

Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Frequenzumwandler und besonders konstruierte Bestandteile hierfür,“

2.

die folgenden Kategorien werden angefügt:

„Kategorie IX – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung

X.C.IX.001

Isolierte chemisch einheitliche Verbindungen nach Anmerkung 1 zu den Kapiteln 28 und 29 der Kombinierten Nomenklatur, wie folgt:

a)

In einer Konzentration größer/gleich 95 Gew.-% wie folgt:

1.

Ethylendichlorid (CAS-Nr. 107-06-2),

2.

Nitromethan (CAS-Nr. 75-52-5),

3.

Pikrinsäure (CAS-Nr. 88-89-1),

4.

Aluminiumchlorid (CAS-Nr. 7446-70-0),

5.

Arsen (CAS-Nr. 7440-38-2),

6.

Arsentrioxid (CAS-Nr. 1327-53-3),

7.

Bis(2-chloroethyl)ethylaminhydrochlorid (CAS-Nr. 3590-07-6),

8.

Bis(2-chloroethyl)methylaminhydrochlorid (CAS-Nr. 55-86-7),

9.

Tris(2-chloroethyl)aminhydrochlorid (CAS-Nr. 817-09-4),

10.

Tributylphosphit (CAS-Nr. 102-85-2),

11.

Methylisocyanat (CAS-Nr. 624-83-9),

12.

Chinaldinblau (CAS-Nr. 91-63-4),

13.

1-Brom-2-chlorethan (CAS-Nr. 107-04-0),

14.

Benzil (CAS-Nr. 134-81-6),

15.

Diethylether (CAS-Nr. 60-29-7),

16.

Dimethylether (CAS-Nr. 115-10-6),

17.

2-Dimethylaminoethanol (CAS-Nr. 108-01-0),

18.

2-Methoxyethanol (CAS-Nr. 109-86-4),

19.

Pseudocholinesterase (PCHE),

20.

Diethylenetriamin (CAS-Nr. 111-40-0),

21.

Dichlormethan (CAS-Nr. 75-09-2),

22.

N,N-Dimethylanilin (CAS-Nr. 121-69-7),

23.

Bromethan (CAS-Nr. 74-96-4),

24.

Chlorethan (CAS-Nr. 75-00-3),

25.

Ethylamin (CAS-Nr. 75-04-7),

26.

Methenamin (CAS-Nr. 100-97-0),

27.

2-Propanol (CAS-Nr. 67-63-0),

28.

2-Brompropan (CAS-Nr. 75-26-3),

29.

Diisopropylether (CAS-Nr. 108-20-3),

30.

Methylamin (CAS-Nr. 74-89-5),

31.

Brommethan (CAS-Nr. 74-83-9),

32.

Isopropylamin (CAS-Nr. 75-31-0),

33.

Obidoximchlorid (CAS-Nr. 114-90-9),

34.

Kaliumbromid (CAS-Nr. 7758-02-3),

35.

Pyridin (CAS-Nr. 110-86-1),

36.

Pyridostigminbromid (CAS-Nr. 101-26-8),

37.

Natriumbromid (CAS-Nr. 7647-15-6),

38.

Natrium-Metall (CAS-Nr. 7440-23-5),

39.

Tributylamin (CAS-Nr. 102-82-9),

40.

Triethylamin (CAS-Nr. 121-44-8) oder

41.

Trimethylamin (CAS-Nr. 75-50-3).

b)

In einer Konzentration größer/gleich 90 Gew.-% wie folgt:

1.

Aceton (CAS-Nr. 67-64-1),

2.

Acetylen (CAS-Nr. 74-86-2),

3.

Ammoniak (CAS-Nr. 7664-41-7),

4.

Antimon (CAS-Nr. 7440-36-0),

5.

Benzaldehyd (CAS-Nr. 100-52-7),

6.

Benzoin (CAS-Nr. 119-53-9),

7.

1-Butanol (CAS-Nr. 71-36-3),

8.

2-Butanol (CAS-Nr. 78-92-2),

9.

Iso-Butanol (CAS-Nr. 78-83-1),

10.

tert-Butylalkohol (2-Methyl-2-propanol) (CAS-Nr. 75-65-0),

11.

Calciumkarbid (CAS-Nr. 75-20-7),

12.

Kohlenmonoxid (CAS-Nr. 630-08-0),

13.

Chlor (CAS-Nr. 7782-50-5),

14.

Cyclohexanol (CAS-Nr. 108-93-0),

15.

Dicyclohexylamin (CAS-Nr. 101-83-7),

16.

Ethanol (CAS-Nr. 64-17-5),

17.

Ethen (CAS-Nr. 74-85-1),

18.

Ethylenoxid (CAS-Nr. 75-21-8),

19.

Fluor-Apatit (CAS-Nr. 1306-05-4),

20.

Chlorwasserstoff (CAS-Nr. 7647-01-0),

21.

Schwefelwasserstoff (CAS-Nr. 7783-06-4),

22.

Mandelsäure (CAS-Nr. 90-64-2),

23.

Methanol (CAS-Nr. 67-56-1),

24.

Chlormethan (Methylchlorid) (CAS-Nr. 74-87-3),

25.

Iodmethan (Methyliodid) (CAS-Nr. 74-88-4),

26.

Methanthiol (Methylmercaptan) (CAS-Nr. 74-93-1),

27.

Monoethylenglykol (CAS-Nr. 107-21-1),

28.

Oxalylchlorid (CAS-Nr. 79-37-8),

29.

Kaliumsulfid (CAS-Nr. 1312-73-8),

30.

Kaliumthiocyanat (CAS-Nr. 333-20-0),

31.

Natriumhypochlorid (CAS-Nr. 7681-52-9),

32.

Schwefel (CAS-Nr. 7704-34-9),

33.

Schwefeldioxid (CAS-Nr. 7446-09-5),

34.

Schwefeltrioxid (CAS-Nr. 7446-11-9),

35.

Thiophosphorylchlorid (CAS-Nr. 3982-91-0),

36.

Triisobutylphosphit (CAS-Nr. 1606-96-8),

37.

Weißer Phosphor (CAS-Nr. 12185-10-3) oder

38.

Gelber Phosphor (CAS-Nr. 7723-14-0).

X.C.IX.002

Fentanyl und seine Derivate Alfentanil, Sufentanil, Remifentanil, Carfentanil und Salze dieser Erzeugnisse.

Anmerkung:

Unternummer X.C.IX.002 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind.

X.C.IX.003

Chemische Ausgangsstoffe für Chemikalien, die auf das zentrale Nervensystem wirken, wie folgt:

a)

4-Anilino-N-phenethylpiperidin (CAS-Nr. 21409-26-7), oder

b)

N-Phenethyl-4-piperidon (CAS-Nr. 39742-60-4).

Anmerkungen:

1.

Unternummer X.C.IX.003 erfasst nicht „Mischungen von Chemikalien“, die eine oder mehrere der von Nummer X.C.IX.003 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine einzeln erfasste Chemikalie zu mehr als 1 Gew.-% enthalten ist.

2.

Unternummer X.C.IX.003 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind.

Kategorie X – Werkstoffbearbeitung

X.B.X.001

„Kontinuierlich arbeitende Reaktoren“ und ihre „modularen Komponenten“.

Technische Anmerkungen:

1.

„Kontinuierlich arbeitende Reaktoren“ im Sinne von X.B.X.001 bestehen aus Plug-and-Play-Systemen, in denen Reaktanten kontinuierlich in den Reaktor eingebracht werden und das daraus resultierende Erzeugnis am Reaktorausgang entnommen wird.

2.

„Modulare Komponenten“ im Sinne von Unternummer X.B.X.001 sind Fluidik-Module, Flüssigkeitspumpen, Ventile, Festbettmodule, Mischermodule, Druckmesser, Flüssig-Flüssig-Separatoren usw.

X.B.X.002

Nicht von Unternummer 2B352.i erfasste Nukleinsäure-Assembler und -Synthesegeräte, ganz oder teilweise automatisiert und konstruiert zur Erzeugung von Nukleinsäuren größer als 50 Basen.

X.B.X.003

Automatische Peptidsynthesegeräte, die unter kontrollierten Atmosphären arbeiten können.“


ANHANG III

In Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden folgende Partnerländer angefügt:

„VEREINIGTES KÖNIGREICH

SÜDKOREA“.


ANHANG IV

In Anhang XII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält der Titel folgende Fassung:

„Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 5 Absatz 2“.


ANHANG V

Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:

„ANHANG XIV

LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN GEMÄSS ARTIKEL 5h

Name der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung

Geltungsbeginn

Bank Otkritie

12. März 2022

Novikombank

12. März 2022

Promsvyazbank

12. März 2022

Bank Rossiya

12. März 2022

Sovcombank

12. März 2022

VNESHECONOMBANK (VEB)

12. März 2022

VTB BANK

12. März 2022

Sberbank

14. Juni 2022

Credit Bank of Moscow

14. Juni 2022

Joint Stock Company Russian Agricultural Bank, JSC Rosselkhozbank

14. Juni 2022


ANHANG VI

In Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden die folgenden Organisationen aufgenommen:

„Rossiya RTR / RTR Planeta

Rossiya 24 / Russia 24

TV Centre International“.


ANHANG VII

Anhang XXI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:

„ANHANG XXI

LISTE DER GÜTER UND TECHNOLOGIEN GEMÄß ARTIKEL 3i

KN-Code

Bezeichnung der Güter

0306

Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake

16043100

Kaviar

16043200

Kaviarersatz

2208

Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke

2303

Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets

2523

Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt

ex ex2825

Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide, ausgenommen solche der KN-Codes 2825 20 00 und 2825 30 00

ex ex2835

Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch einheitlich, ausgenommen solche des KN-Codes 2835 26 00

ex ex2901

Acyclische Kohlenwasserstoffe, ausgenommen solche des KN-Codes 2901 10 00

2902

Cyclische Kohlenwasserstoffe

ex ex2905

Acyclische Alkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen solche des KN-Codes 2905 11 00

2907

Phenole; Phenolalkohole

2909

Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Acetal- und Halbacetalperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

310420

Kaliumchlorid

310520

Mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend

310560

Mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend

ex ex31059020

andere Düngemittel, Kaliumchlorid enthaltend

ex ex31059080

andere Düngemittel, Kaliumchlorid enthaltend

3902

Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen

4011

Luftreifen aus Kautschuk, neu

44

Holz und Holzwaren; Holzkohle

4705

Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem oder chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt

4804

Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803

6810

Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt

7005

Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet

7007

Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas)

7010

Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art; Konservengläser; Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken, aus Glas (ohne Ampullen)

7019

Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe):

7106

Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver

7606

Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm

7801

Blei in Rohform

ex ex8411

Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen, ausgenommen Teile von Turbo-Strahltriebwerken und Turbo-Propellertriebwerken des KN-Codes 8411 91 00 .

8431

Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt

8901

Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern

8904

Schlepper und Schubschiffe

8905

Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen

9403

Andere Möbel und Teile davon


ANHANG VIII

Der folgende Anhang wird angefügt:

„ANHANG XXV

LISTE DER ROHÖL- UND ERDÖLERZEUGNISSE GEMÄß DEN ARTIKELN 3m UND 3n

KN Code

Warenbezeichnung

2709 00

Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh.

2710

Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle den Charakter der Waren bestimmen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle


3.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 153/75


VERORDNUNG (EU) 2022/880 DES RATES

vom 3. Juni 2022

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1),

auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates (2) werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt.

(2)

Am 3. Juni 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/885 (3) zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, mit dem weitere Optionen für Ausnahmen in Bezug auf das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen an benannte Personen und Einrichtungen eingeführt wurden. Ferner sollten die Bestimmungen über nationale Sanktionen für Verstöße gegen die Maßnahmen der genannten Verordnung präzisiert und verschärft werden.

(3)

Diese Änderungen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten, Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich.

(4)

Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird wie folgt geändert:

1.

Folgender Artikel wird eingefügt:

„Artikel 6c

Artikel 2 gilt nicht für Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die für die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste durch Telekommunikationsbetreiber der Union, für die Bereitstellung der für den Betrieb, die Wartung und die Sicherheit dieser elektronischen Kommunikationsdienste erforderlichen zugehörigen Einrichtungen und Dienste in Russland, in der Ukraine, in der Union und zwischen Russland und der Union und zwischen der Ukraine und der Union sowie für Rechenzentrumsdienste unbedingt erforderlich sind.“

2.

Artikel 15 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen, gegebenenfalls auch strafrechtliche Sanktionen, fest und treffen alle zur Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten ergreifen ferner geeignete Maßnahmen zur Einziehung der Erträge aus solchen Verstößen.“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. COLONNA


(1)  ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6).

(3)  Beschluss (GASP) 2022/885 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 153 vom 3.6.2022).


BESCHLÜSSE

3.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 153/77


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2022/881 DES RATES

vom 3. Juni 2022

zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 15. Oktober 2012 den Beschluss 2012/642/GASP angenommen.

(2)

Angesichts der sehr ernsten Lage in Belarus und den anhaltenden Menschenrechtsverletzungen sowie der Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sollten zwölf Personen und acht Organisationen in die im Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(3)

Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. COLONNA


(1)  ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1.


ANHANG

Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Folgende natürliche Personen werden unter „A. Natürliche Personen gemäß Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1“ hinzugefügt:

 

Namen

(Transliteration der belarussischen Schreibweise)

(Transliteration der russischen Schreibweise)

Namen

(belarussische Schreibweise)

(russische Schreibweise)

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„184.

Ihar Vasilievich KARPENKA

Igor Vasilievich KARPENKO

Iгар Васiльевiч КАРПЕНКА

Игорь Васильевич КАРПЕНКО

Positionen(en): Vorsitzender der Zentralen Kommission der Republik Belarus für Wahlen und die Durchführung von Referenden in der Republik

Geburtsdatum: 28.4.1964

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Vorsitzender der Zentralen Kommission der Republik Belarus für Wahlen und die Durchführung von Referenden in der Republik seit dem 13. Dezember 2021 ist Ihar Karpenka verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Verfassungsreferendums vom 27. Februar 2022, das weder den internationalen Standards der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte entsprach noch die Kriterien der Venedig-Kommission erfüllte. Insbesondere war der Ausarbeitungsprozess nicht transparent, und es wurden weder die Zivilgesellschaft noch die demokratische Opposition im Exil einbezogen.

Daher ist er verantwortlich für die ernsthafte Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Belarus.

3.6.2022

185.

Dzmitry Aliakseevich ALEKSIN

Dmitry Alexeevich OLEKSIN

Дзмiтрый Аляксеевiч АЛЕКСIН

Дмитрий Алексеевич ОЛЕКСИН

Position(en): Sohn von Aliaksei Aleksin, Anteilseigner von Belneftgaz, Energo-Oil und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest)

Geburtsdatum: 25.4.1987

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Dzmitry Aleksin ist der Sohn von Aliaksei Aleksin, einem bekannten belarussichen Geschäftsmann. 2021 wurde er Miteigentümer von Unternehmen, die im Eigentum seines Vaters oder mit seinem Vater in Verbindung standen, einschließlich Energo-Oil, Belneftgaz und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest). Diesen Unternehmen wurde auf der Grundlage der von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Präsidialdekrete eine Vorzugsbehandlung gewährt: Inter Tobacco erhielt ausschließliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus, während Belneftgaz zum nationalen Durchfuhrüberwachungsunternehmen ernannt wurde.

Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime.

3.6.2022

186.

Vital Aliakseevich ALEKSIN

Vitaliy Alexeevich OLEKSIN

Вiталь Аляксеевiч АЛЯКСIН

Виталий Алексеевич ОЛЕКСИН

Position(en): Sohn von Aliaksei Aleksin, Anteilseigner von Belneftgaz, Energo-Oil und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest)

Geburtsdatum: 29.8.1997

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Vital Aleksin ist der Sohn von Aliaksei Aleksin, einem bekannten belarussichen Geschäftsmann. 2021 wurde er Miteigentümer von Unternehmen, die im Eigentum seines Vaters oder mit seinem Vater in Verbindung standen, einschließlich Energo-Oil, Belneftgaz und Grantlo (früher Energo-Oil-Invest). Diesen Unternehmen wurde auf der Grundlage der von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Präsidialdekrete eine Vorzugsbehandlung gewährt: Inter Tobacco erhielt ausschließliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus, während Belneftgaz zum nationalen Durchfuhrüberwachungsunternehmen ernannt wurde.

Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime.

3.6.2022

187.

Bogoljub KARIĆ

Богољуб КАРИЋ

Боголюб КАРИЧ

Position(en): Serbischer Geschäftsmann und Politiker, steht mit dem Unternehmen Dana Holdings in Verbindung

Geburtsdatum: 17.1.1954

Geburtsort: Peja/Pec, Kosovo

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: serbisch

Reisepass-Nr.: 012830978 (gültig bis 27.12.2026)

Bogoljub Karić ist ein serbischer Geschäftsmann und Politiker. Zusammen mit seinen Familienmitgliedern hat er in Belarus ein Netz von Immobiliengesellschaften aufgebaut und unterhält ein Netz von Kontakten mit der Familie von Aliaksandr Lukaschenka. Insbesondere ist er eng mit Dana Holdings und ihrer ehemaligen Tochtergesellschaft Dana Astra verbunden und hat diese Unternehmen Berichten zufolge bei Treffen mit Lukaschenka vertreten. Das Projekt Minsk World, das von einem mit Karić in Verbindung stehenden Unternehmen entwickelt wurde, wurde von Lukaschenka als ‚Beispiel der Zusammenarbeit in der slawischen Welt‘ beschrieben. Dank dieser engen Beziehungen zu Lukaschenka und seinem Umfeld erhielten mit Karić in Verbindung stehende Unternehmen eine Vorzugsbehandlung durch das Lukaschenka-Regime, einschließlich Steuervergünstigungen und Grundstücken für die Immobilienentwicklung.

Daher profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

3.6.2022

188.

Andrii SICH

Andrey SYCH

Андрiй СИЧ

Андрей СЫЧ

Position(en): Mitmoderator des Programms ‚Platform‘ des staatseigenen Fernsehsenders ‚Belarus 1‘.

Mitglied der Organisation ‚Rusj molodaja‘

Geburtsdatum: 20.9.1990

Geburtsort: Belarus

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Andrii Sich ist Mitmoderator des Programms ‚Platform‘ des staatseigenen Fernsehsenders ‚Belarus 1‘. In dieser Funktion hat er Regierungsdiskurse unterstützt, die darauf abzielen, unabhängige Medien zu diskreditieren, die Demokratie zu untergraben und Repression zu rechtfertigen. Er unterstützte den Diskurs des Lukaschenka-Regimes über die Absichten westlicher Staaten, in Belarus einen Staatsstreich zu organisieren und forderte strenge Strafen für die mutmaßlich Beteiligten, unterstützte Desinformationskampagnen über die Misshandlung von Migranten, die von Belarus aus in die Union gelangt sind, und förderte das Image unabhängiger Medien als Akteure ausländischer Einflussnahme, deren Tätigkeit eingeschränkt werden sollte.

Er unterstützt daher das Lukaschenka-Regime.

3.6.2022

189.

Dzianis Aliaksandravich MIKUSHEU

Denis Alexandrovich MIKUSHEV

Дзянiс Аляксандравiч МIКУШЭЎ

Денис Александрович МИКУШЕВ

Position(en): Leiter der Abteilung für die Überwachung der Einhaltung des Rechts in Gerichtsentscheidungen in Strafsachen der Staatsanwaltschaft in der Region/Oblast Gomel; leitender Rechtsberater.

Geburtsdatum: 21.3.1980

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Dzianis Mikusheu ist Leiter der Abteilung für die Überwachung der Einhaltung des Rechts in Gerichtsentscheidungen in Strafsachen der Staatsanwaltschaft in der Region/Oblast Gomel und leitender Rechtsberater. In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Einleitung der Strafverfolgung gegen Siarhei Tsikhanouski, Artsiom Sakau, Dzmitry Papou, lhar Losik, Uladzimir Tsyhanovich und Mikalai Statkevich. Er war beteiligt an der willkürlichen Inhaftierung von Siarhei Tsikhanouski, wie im Bericht der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats für willkürliche Inhaftierungen dargelegt wurde.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und für die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

3.6.2022

190.

Mikalai Ivanavich DOLIA

Nikolai Ivanovich DOLYA

Мiĸалай Iванавiч ДОЛЯ

Ниĸолай Иванович ДОЛЯ

Position(en): Richter am Regionalgericht Gomel

Geburtsdatum: 3.7.1979 Persönliche Kennnummer: 3070379H0 41PBI

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Persönliche Kennnummer: 3070379H0 41PBI

Mikalai Dolia ist ein Richter am Regionalgericht Gomel. In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Verurteilung von Siarhei Tsikhanouski, Artsiom Sakau, Dzmitry Papou, lhar Losik, Uladzimir Tsyhanovich und Mikalai Statkevich zu unverhältnismäßig langen Haftstrafen. Er war beteiligt an der willkürlichen Inhaftierung von Siarhei Tsikhanouski, wie im Bericht der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats für willkürliche Inhaftierungen dargelegt wurde.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

3.6.2022

191.

Andrei Yauhenavich PARSHYN

Andrei Yevgenevich PARSHIN

Андрэй Яўгенавiч ПАРШЫН

Андрей Евгеньевич ПАРШИН

Position(en): Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption in Belarus (GUBOPiK)

Geburtsdatum: 19.2.1974

Anschrift: Skryganova Str. 4A, Apt. 211, Minsk, Belarus

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Andrei Parshyn ist seit 2021 Leiter der Hauptabteilung des Innenministeriums für die Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Korruption (GUBOPiK). GUBOPiK ist eines der wichtigsten Organe, die für politisch motivierte Verfolgung in Belarus verantwortlich sind, einschließlich willkürlicher und unrechtmäßiger Festnahmen und Misshandlungen, darunter Folter, von Aktivisten und Mitgliedern der Zivilgesellschaft.

GUBOPiK hat in seinem Telegram-Profil die Videos erzwungener Geständnisse belarussischer Aktivisten und Bürger veröffentlicht, die sie der belarussischen breiten Öffentlichkeit vor Augen führen und sie als Instrument für politischen Druck nutzen. Darüber hinaus inhaftierte GUBOPiK Mark Bernstein, einen der führenden russischsprachigen Wikipedia-Editoren, wegen der Veröffentlichung von Informationen über die russische Aggression gegen die Ukraine, die als antirussische Falschmeldungen bezeichnet werden.

Daher ist Andrei Parshyn verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus.

3.6.2022

192.

Ihar Piatrovich TUR

Igor Petrovich TUR

Iгар Пятровiч ТУР

Игорь Петрович ТУР

Position(en): Angestellter beim staatseigenen Fernsehsender ‚ONT‘, Autor und Moderator mehrerer Sendungen (‚Propaganda‘, ‚Noch zu ergänzen‘),

Geburtsdatum: 26.3.1989

Geburtsort: Grodno/Hrodna, Belarus

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Ihar Tur ist ein Angestellter des staatseigenen Fernsehsenders ‚ONT‘ und gehört zu den wichtigsten Propagandisten des Lukaschenka-Regimes. Er ist Moderator der Sendung ‚Propaganda‘ und ruft darin zu Gewalt auf, diskreditiert Aktivisten der Opposition und zeigt Videos mit erzwungenen Geständnissen politischer Gefangener. Er ist der Verfasser einer Reihe falscher Meldungen über Proteste der belarussischen Opposition, und von Desinformation über Ereignisse in der Union und über Angriffe auf die Zivilgesellschaft. Er ist außerdem für die Verbreitung von Desinformation und von zu Gewalt anstachelnden Online-Inhalten verantwortlich. Er hat von Aliaksandr Lukaschenka eine Medaille für seine Medienarbeit erhalten.

Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

3.6.2022

193.

Lyudmila Leanidauna HLADKAYA

Lyudmila Leonidovna GLADKAYA

Людмiла Леанiдаўна ГЛАДКАЯ

Людмила Леонидовна ГЛАДКАЯ

Position(en): Sonderkorrespondentin der Zeitung ‚SB Belarus Segodnya‘, Moderatorin beim staatseigenen Fernsehsender ‚Belarus 1‘

Geburtsdatum: 30.6.1983

Anschrift: St. Vodolazhsky 8A, apt. 45, Minsk, Belarus

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Lyudmila Hladkaya ist eine der bekanntesten Propagandistinnen des Lukaschenka-Regimes. Sie ist Angestellte der Zeitung ‚SB Belarus Segodnya‘ und mit weiteren regimefreundlichen Medien verbunden, einschließlich des staatseigenen Fernsehsenders ‚Belarus 1‘. Sie verwendet häufig Hetze und herabwürdigende Sprache, wenn sie von der demokratischen Opposition spricht. Ferner hat sie zahlreiche ‚Interviews‘ mit zu Unrecht inhaftierten belarussischen Bürgerinnen und Bürgern, oft Studenten, durchgeführt, die in entwürdigenden Situationen gezeigt wurden, und sie dabei verhöhnt. Sie hat Repressionen durch den belarussischen Sicherheitsapparat befördert und sich an Desinformationskampagnen und an Kampagnen zur Manipulation von Informationen beteiligt. Sie spricht öffentlich ihre Unterstützung für Aliaksandr Lukaschenka aus und bekundet Stolz, sein Regime zu unterstützen. Sie wurde von Lukaschenka für ihre Arbeit öffentlich gelobt und ausgezeichnet.

Sie profitiert somit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

3.6.2022

194.

Ryhor Yuryevich AZARONAK

Grigoriy Yurevich AZARYONOK

Рыгор Юр’евiч АЗАРОНАК

Григорий Юрьевич АЗАРЁНОК

Position(en): Angestellter beim staatseigenen Fernsehsender ‚CTV‘, Autor und Moderator mehrerer Sendungen (‚Geheime Quellen der Politik‘, ‚Judas-Orden‘, ‚Panoptikum‘)

Dienstgrad: Leutnant der Reserve

Geburtsdatum: 18.10.1995

Geburtsort: Minsk, Belarus

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Ryhor Azaronak ist einer der Hauptpropagandisten des Lukaschenka-Regimes. Er ist politischer Kolumnist, Autor und Moderator wöchentlicher Propaganda-Shows des staatseigenen Fernsehsenders ‚CTV‘. In seinen Sendungen befürwortete er Gewalt gegen Dissidenten des Lukaschenka-Regimes und verwendete systematisch herabwürdigende Sprache gegen Aktivisten, Journalisten und andere Gegner des Lukaschenka-Regimes. Er wurde von Aliaksandr Lukaschenka mit der Medaille ‚Für Mut‘ ausgezeichnet.

Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

3.6.2022

195.

Ivan Ivanavich GALAVATYI

Ivan Ivanovich GOLOVATY

Iван Iванавiч ГАЛАВАТЫ

Иван Иванович ГОЛОВАТЫЙ

Position(en): Generaldirektor die Offene Aktiengesellschaft ‚Belaruskali‘

Mitglied des Ständigen Ausschusses des Rates der Republik der Nationalversammlung der Republik Belarus für auswärtige Angelegenheiten und nationale Sicherheit

Geburtsdatum: 15.6.1976

Geburtsort: Pogost-Siedlung, Bezirk Soligorsk, Provinz Minsk, jetzt Belarus

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Ivan Galavatyi ist Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens Belaruskali, das eine wichtige Einkommens- und Devisenquelle für das Lukaschenka-Regime ist. Er ist Mitglied des Rates der Republik der Nationalversammlung und bekleidet außerdem mehrere weitere hochrangige Positionen in Belarus. Er hat während seiner Laufbahn mehrere staatliche Auszeichnungen, einschließlich direkt von Aliaksandr Lukaschenka, erhalten. Er war eng mit Lukaschenka und dessen Familienangehörigen verbunden. Damit profitiert er vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

Beschäftigte der Offenen Aktiengesellschaft ‚Belaruskali‘, die nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden Prämien vorenthalten, und sie wurden später entlassen. Lukaschenka selbst drohte persönlich damit, die Streikenden durch Bergleute aus der Ukraine zu ersetzen. Daher ist Ivan Galavatyi für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.

3.6.2022“

2.

Folgende juristische Personen werden unter „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 1“ hinzugefügt:

 

Namen

(Transliteration der belarussischen Schreibweise)

(Transliteration der russischen Schreibweise)

Namen

(belarussische Schreibweise)

(russische Schreibweise)

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„28.

Offene Aktiengesellschaft ‚Belaruskali‘

Адкрытае акцыянернае таварыства ‚Беларуськалiй‘

Открытое акционерное общество ‚Беларуськалий‘

Anschrift: Korzha street 5, Soligorsk, 223710 Minsk Region/Oblast, Belarus,

Registrierungsdatum: 23.12.1996

Registrierungsnummer: 600122610

‚Offene Aktiengesellschaft Belaruskali‘ ist ein staatseigenes Unternehmen und einer der größten Kali-Hersteller der Welt; 20 % der Kali-Ausfuhren weltweit entfallen auf dieses Unternehmen. Es ist damit eine wichtige Einkommens- und Devisenquelle für das Lukaschenka-Regime. Aliaksandr Lukaschenka bezeichnete es als ‚nationalen Schatz, Stolz, eine der Säulen der belarussischen Ausfuhren‘. Damit profitiert die ‚Belaruskali‘ vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

Beschäftigte der ‚Belaruskali‘, die nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und später entlassen. Lukaschenka selbst drohte persönlich damit, die Streikenden durch Bergleute aus der Ukraine zu ersetzen. Daher ist ‚Belaruskali‘ verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Belarus und unterstützt das Lukaschenka-Regime.

3.6.2022

29.

Offene Aktiengesellschaft Belarusian Potash Company

ААТ ‚Беларуская калiйная кампанiя‘

ОАО Белорусская калийная компания

Anschrift: Masherova ave. 35, 220002 Minsk, Belarus

Registrierungsdatum: 13.9.2013

Registrierungsnummer: 192050251

Telefon: +375 (17)-309-30-10; +375 (17)-309-30-30

E-Mail-Adresse: info@belpc.by

Die Offene Aktiengesellschaft Belarusian Potash Company ist der Ausfuhr-Arm des staatlichen belarussischen Kali-Herstellers Belaruskali. Belaruskali ist eine der größten Einkommensquellen für das Lukaschenka-Regime. Die Lieferungen der Belarusian Potash Company machen 20 % der weltweiten Kali-Ausfuhren aus.

Der Staat garantiert der Belarusian Potash Company das Monopol für die Ausfuhr von Kalium-Düngemitteln. Dank der Vorzugsbehandlung durch die belarussichen Behörden erwirtschaftet das Unternehmen erhebliche Einnahmen. Damit profitiert die Belarusian Potash Company vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

3.6.2022

30.

‚Inter Tobacco‘ LLC

Таварыства з абмежаванай адказнасцю ‚Iнтэр Табак‘

Общество с ограниченной ответственностью ‚Интер Тобако‘

Anschrift: 131 Novodvorskiy village, Novodvorskiy village council, Minsk District, 223016 Minsk Region/Oblast, Belarus (Freie Wirtschaftszone Minsk)

Registrierungsdatum: 10.10.2002

Registrierungsnummer: 808000714

Inter Tobacco LLC ist Teil der Tabakindustrie von Belarus. Das Unternehmen hält einen wesentlichen Teil des profitablen inländischen Zigarettenmarkts von Belarus. Das Unternehmen erhielt auf der Grundlage eines von Aliaksandr Lukaschenka unterzeichneten Dekrets ausschließliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus. Darüber hinaus erließ Lukaschenka ein Präsidialdekret zur Neuziehung der Gebietsgrenzen der belarussischen Hauptstadt Minsk, um dem Werk von Inter Tobacco Land zuzuweisen – wahrscheinlich aus Gründen im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung. Inter Tobacco gehört Alexei Oleksin und nahen Familienangehörigen von ihm (es befindet sich im Eigentum von Oleksins Unternehmen Energo-Oil).

Daher profitiert Inter Tobacco vom Lukaschenka-Regime.

3.6.2022

31.

Offene Aktiengesellschaft ‚Naftan‘

Адкрытае акцыянернае таварыства ‚НАФТАН‘

Открытое акционерное общество ‚НАФТАН‘

Anschrift: Novopolotsk 1, 211440 Vitebsk Region/Oblast, Belarus,

Registrierungsdatum: 1992

Registrierungsnummer: 300042199

Als staatseigenes Unternehmen ist die OJSC ‚Naftan‘ eine wichtige Einnahme- und Devisenquelle für das Lukaschenka-Regime. Daher profitiert die ‚Naftan‘ vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

Beschäftigte der ‚Naftan‘, die nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Belarus an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und später entlassen. Daher ist die ‚Naftan‘ verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Belarus und unterstützt das Lukaschenka-Regime.

3.6.2022

32.

Offene Aktiengesellschaft ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘

Адкрытае акцыянернае таварыства ‚Гродзенская тытунёвая фабрыка ‚Нёман‘‘

Oткрытое акционерное общество ‚Гродненская табачная фабрика Неман‘

Anschrift: Ordzhonikidze street 18, 230771 Grodno/Hrodna, Belarus

Registrierunsdatum 30.12.1996

Registrierungsnummer: 500047627

Die OJSC ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘ ist ein staatseigenes belarussisches Unternehmen und eine der wichtigen Einnahmequellen des Lukaschenka-Regimes. Das Unternehmen hält 70-80 % Marktanteile am belarussischen Tabakmarkt. Die ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘ profitiert daher vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

Die in Belarus hergestellten Zigarettenmarken der ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘ gehören zu den Zigaretten, die im Rahmen des lukrativen Handels mit geschmuggelten Zigaretten am häufigsten in die Union geschmuggelt werden. Für den Schmuggelhandel werden Eisenbahnfahrzeuge der belarussischen Staatsunternehmen ‚Belaruskali‘ und ‚Grodno Azot‘ eingesetzt. Die ‚Grodno Tobacco Factory Neman‘ trägt daher zur Erleichterung der illegalen Verbringung von Gütern, die Beschränkungen unterliegen, in das Hoheitsgebiet der Union bei.

3.6.2022

33.

Beltamozhservice

Рэспублiканскае унiтарнае прадпрыемства ‚БЕЛМЫТСЭРВIС‘

Республиканское унитарное предприятие ‚БЕЛТАМОЖСЕРВИС‘

Anschrift: 17th km, Minsk-Dzerzhinsk highway, administrative building, office 75, Shchomyslitsky s/s, 223049 Minsk Region/Oblast, Belarus

Registrierungsdatum: 9.6.1999

Registrierungsnummer: 101561144

Beltamozhservice ist ein staatseigenes Unternehmen und eines der größten Logistikunternehmen in Belarus. Es steht in enger Verbindung zu den belarussischen Behörden und ist am Schmuggel und an der Wiederausfuhr von Gütern aus Belarus nach Russland beteiligt. Das Unternehmen profitiert von seinen Verbindungen zu den belarussischen Behörden und erwirtschaftet erhebliche Einnahmen für das Lukaschenka-Regime. Beltamozhservice profitiert damit vom Lukaschenka-Regime und unterstützt dieses.

3.6.2022

34.

Offene Aktiengesellschaft ‚Managing Company of Holding ‚Belkommunmash‘‘

Адкрытае акцыянернае таварыства ‚Кiруючая кампанiя холдынгу ‚Белкамунмаш‘‘

Открытое акционерное общество ‚Управляющая компания холдинга ‚Белкоммунмаш‘‘

Anschrift: 64B-2 Perekhodnaya St., 220070 Minsk, Belarus

Registrierungsdatum: 13.8.1991

Registrierungsnummer: 100205408

Belkommunmash ist ein belarussischer Hersteller von Fahrzeugen für öffentliche Verkehrsbetriebe. Aliaksandr Lukaschenka fördert die Geschäfte der Belkommunmash, indem er Garantien dafür gibt, dass das Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Partnern nachkommt, und indem er seinen Einfluss geltend macht, um dessen Geschäftstätigkeit zu unterstützen. Daher profitiert Belkommunmash vom Lukaschenka-Regime.

Belkommunmash entließ Arbeitnehmer im Rahmen von Repressalien infolge der Teilnahme der Arbeitnehmer an den Protesten gegen das gefälschte Ergebnis der Präsidentschaftswahlen 2020 und ist daher verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und unterstützt das Lukaschenka-Regime.

3.6.2022

35.

Belteleradio Company / Nationales staatliches Fernseh- und Hörfunkunternehmen der Republik Belarus

Нацыянальная дзяржаўная тэлерадыёкампанiя Рэспублiкi Беларусь / Белтэлерадыёкампанiя

Национальная государственная телерадиокомпания Республики Беларусь / Белтелерадиокомпания

Anschrift: Makayonka St. 9, Minsk, Belarus

Registrierungsdatum: 14.9.1994

Registrierungsnummer: 100717729

Website: tvr.by

Belteleradio Company ist das staatliche Fernseh- und Hörfunkunternehmen und kontrolliert sieben Fernseh- und fünf Radiosender in Belarus. Nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen im August 2020 hat Belteleradio Company protestierende Mitarbeiter der von ihr kontrollierten Medienunternehmen entlassen und durch russische Medienmitarbeiter ersetzt. Daher ist Belteleradio Company für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.

Die von Belteleradio Company überwachten Fernseh- und Radiosender verbreiten aktiv Propaganda und unterstützen so das Lukaschenka-Regime.

3.6.2022“


3.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 153/88


BESCHLUSS (GASP) 2022/882 DES RATES

vom 3. Juni 2022

zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 15. Oktober 2012 den Beschluss 2012/642/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen Belarus angenommen.

(2)

Am 24. Februar 2022 hat der Präsident der Russischen Föderation eine Militäroperation in der Ukraine angekündigt, und russische Streitkräfte haben einen Angriff auf die Ukraine begonnen, auch von belarussischem Hoheitsgebiet aus. Dieser Angriff stellt eine eklatante Verletzung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine dar.

(3)

Am 2. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/356 (2) angenommen, mit dem der Titel des Beschlusses 2012/642/GASP geändert und weitere restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine ergriffen wurden.

(4)

In seinen Schlussfolgerungen vom 24. März 2022 hat der Europäische Rat erklärt, dass die Union nach wie vor bereit steht, rasch weitere koordinierte harte Sanktionen gegen Russland und Belarus zu verhängen, um die russischen Möglichkeiten zur Fortsetzung des Angriffskriegs wirksam zu vereiteln.

(5)

Angesichts der sehr ernsten Lage sollte die Liste der belarussischen Kreditinstitute und ihrer belarussischen Tochtergesellschaften, die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf die Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen, erweitert werden. Zudem sollte die Liste der Organisationen erweitert werden, die Beschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie von Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, unterliegen.

(6)

Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2012/642/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 2y erhält folgende Fassung:

„Artikel 2y

(1)   Es ist verboten, für die in Anhang V aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder für in Belarus niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang V aufgeführten Einrichtungen gehalten werden, spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr zu erbringen, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden.

(2)   Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt für jede in Anhang V aufgeführte juristische Person, Organisation oder Einrichtung ab dem in jenem Anhang für sie angegebenen Zeitpunkt. Das Verbot gilt ab demselben Zeitpunkt für alle in Belarus niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang V aufgeführten Einrichtungen gehalten werden.“

2.

Die Anhänge II und V des Beschlusses 2012/642/GASP werden nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. COLONNA


(1)  Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1). Neuer Titel: Beschluss des Rates 2012/642/GASP vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine.

(2)  Beschluss (GASP) 2022/356 des Rates vom 2. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus (ABl. L 67 vom 2.3.2022, S. 103).


ANHANG

1.

Anhang II des Beschlusses 2012/642/GASP erhält folgende Fassung:

„ANHANG II

LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 2d

Belarussisches Verteidigungsministerium

140 Repair Plant JSC

558 Aircraft Repair Plant JSC

2566 Radioelectronic Armament Repair Plant JSC

AGAT - Control Systems - Managing Company of Geoinformation Control Systems Holding, JSC

AGAT - Electromechanical Plant OJSC

AGAT - SYSTEM

ATE - Engineering LLC

BelOMO Holding

Belspetsvneshtechnika SFTUE

Beltechexport CJSC

BSVT-New Technologies

Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region Gomel

Truppen des Innenministeriums der Republik Belarus

KGB Alpha

Kidma Tech OJSC

Minotor-Service

Minsk Wheeled Tractor Plant

Oboronnye Initsiativy LLC

OJS KB Radar Managing Company

Peleng JSC

Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus

Staatssicherheitskomitee der Republik Belarus

Transaviaexport Airlines, JSC

Volatavto OJSC

2.

Anhang V des Beschlusses 2012/642/GASP erhält folgende Fassung:

„ANHANG V

LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 2y

Name der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung

Geltungsbeginn

Belagroprombank

20. März 2022

Bank Dabrabyt

20. März 2022

Entwicklungsbank der Republik Belarus

20. März 2022

Belinvestbank (Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau)

14. Juni 2022


3.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 153/92


BESCHLUSS (GASP) 2022/883 DES RATES

vom 3. Juni 2022

zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen.

(2)

Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine und verurteilt weiterhin Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben.

(3)

Die Union verurteilt auf das Schärfste die bekannt gewordenen Gräueltaten, die von den Streitkräften der Russischen Föderation in Butscha und anderen ukrainischen Städten begangen wurden. Die Union unterstützt alle Maßnahmen, mit denen die Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in der Ukraine durch die Streitkräfte der Russischen Föderation gewährleistet wird.

(4)

Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 65 Personen und 18 Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten.

(5)

Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. COLONNA


(1)  Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16).


ANHANG

Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:

1.   PERSONEN

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„1111.

Azatbek Asanbekovich OMURBEKOV

(Russisch: Азатбек Асанбекович ОМУРБЕКОВ)

Oberst, Kommandeur der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Anschrift: Knyaz-Volkonskoye, Khabarovsky district, Motostrelkovy passage, 3

Oberst Azatbek Asanbekovich Omurbekov ist Kommandeur der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er hat die Einsätze seiner Militäreinheit geleitet und erhielt aufgrund seiner direkten Verantwortung für Tötungen, Vergewaltigungen und Folter in Butscha den Spitznamen ‚der Schlächter von Butscha‘.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1112.

Andrei Boevich KURBANOV

(Russisch: Андрей Боевич КУРБАНОВ)

Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 7.1.1970

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 4615 949409

Nationale Ausweis-Nr.: У-184386

Andrei Boevich Kurbanov ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1113.

Viacheslav Sergeevich KLOBUKOV

(Russisch: Вячеслав Сергеевич КЛОБУКОВ)

Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 19.11.1978

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 8001 142195

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-703443

Viacheslav Sergeevich Klobukov ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1114.

Aleksandr Viktorovich VINS

(Russisch: Александр Викторович ВИНС)

Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 24.1.1969

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0801 547363

Nationale Ausweis-Nr.: T-194304

Aleksandr Viktorovich Vins ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1115.

Aleksandr Leonidovich SHERSHNEV

(Russisch: Александр Леонидович ШЕРШНЕВ)

Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 14.1.1978

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 3802634927

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-529191

Aleksandr Leonidovich Shershnev ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1116.

Sergei Aleksandrovich VETROV

(Russisch: Сергей Александрович ВЕТРОВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 25.9.1982

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 680436337

Nationale Ausweis-Nr.: X-296449

Sergei Aleksandrovich Vetrov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1117.

Ruslan Ovsepovich MITIAEV

(Russisch: Руслан Овсепович МИТЯЕВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 30.10.1978

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 6002284996

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-052935

Ruslan Ovsepovich Mitiaev ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1118.

Andrei Nikolaevich ERMISHKO

(Russisch: Андрей Николаевич ЕРМИШКО)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 5.11.1972

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 1202583493

Nationale Ausweis-Nr.: У-639041

Andrei Nikolaevich Ermishko ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1119.

Maksim Alekseevich PLATONENKOV

(Russisch: Максим Алексеевич ПЛАТОНЕНКОВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 3.1.1980

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 5003593303

Nationale Ausweis-Nr.: У-874515

Maksim Alekseevich Platonenkov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1120.

Vladimir Viktorovich MATAFONOV

(Russisch: Владимир Викторович МАТАФОНОВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 5.9.1979

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 7600562816

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-594713

Vladimir Viktorovich Matafonov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1121.

Ivanovich LVOV

(alias Dmitrii Ivanovich LVIV)

(Russisch: Дмитрий Иванович ЛЬВОВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 15.8.1975

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 7603794013

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-620752

Dmitrii Ivanovich Lvov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1122.

Evgenii Valerievich LADYZHENSKII

(Russisch: Евгений Валерьевич ЛАДЫЖЕНСКИЙ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 1.1.1977

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 8103551489

Nationale Ausweis-Nr.: У-853407

Evgenii Valerievich Ladyzhenskii ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilisten im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1123.

Dmitrii Viktorovich PAKHANDRIN

(Russisch: Дмитрий Викторович ПАХАНДРИН)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 19.9.1976

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0402274319

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-620770

Dmitrii Viktorovich Pakhandrin ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1124.

Anatolii Aleksandrovich SHIPITSYN

(Russisch: Анатолий Александрович ШИПИЦЫН)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 12.9.1977

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 5301903199

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-607350

Anatolii Aleksandrovich Shipitsyn ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1125.

Denis Nikolaevich DEEV

(Russisch: Денис Николаевич ДЕЕВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 30.7.1977

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 9002427497

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-624703

Denis Nikolaevich Deev ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1126.

Oleg Iurievich BUKHVALOV

(Russisch: Олег Юрьевич БУХВАЛОВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 20.5.1979

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 180468726

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-584921

Oleg Iurievich Bukhvalov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1127.

Dmitrii Aleksandrovich SMOLIAGO

(Russisch: Дмитрий Александрович СМОЛЯГО)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 27.12.1976

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 2702603048

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-670103

Dmitrii Aleksandrovich Smoliago ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1128.

Aleksei Viacheslavovich BOLSHAKOV

(Russisch: Алексей Вячеславович БОЛЬШАКОВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 15.3.1976

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0802576504

Nationale Ausweis-Nr.: У-053364

Aleksei Viacheslavovich Bolshakov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1129.

Roman Vladimirovich NADEZDHIN

(Russisch: Роман Владимирович НАДЕЖДИН)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 21.7.1977

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 1002570526

Nationale Ausweis-Nr.: У-874071

Roman Vladimirovich Nadezdhin ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1130.

Viktor Vladimirovich FILIPPOV

(Russisch: Виктор Владимирович ФИЛИППОВ)

Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 27.10.1972

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0502898734

Nationale Ausweis-Nr.: У-721933

Viktor Vladimirovich Filippov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1131.

Faik Sameddin ogly MAMEDOV

(alias Faik Samaddin MAMMADOV)

(Russisch: Фаик Самеддин оглы МАМЕДОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 24.11.1978

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 9902119102

Nationale Ausweis-Nr.: 802348

Faik Mamedov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1132.

Igor Evgenievich FEDOTOV

(Russisch: Игорь Евгеньевич ФЕДОТОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 9.12.1980

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 6602516592

Nationale Ausweis-Nr.: 845762

Igor Evgenievich Fedotov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1133.

German Nikolaevich KULEMIN

(Russisch: Герман Николаевич КУЛЕМИН)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 29.3.1982

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 6702594036

Nationale Ausweis-Nr.: 949685

German Nikolaevich Kulemin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1134.

Roman Victorovich BURDO

(Russisch: Роман Викторович БУРДО)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 26.11.1980

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 1003651875

Nationale Ausweis-Nr.: 1083746

Roman Victorovich Burdo ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1135.

Dmitry Arkadyevich KOZLOV

(Russisch: Дмитрий Аркадьевич КОЗЛОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 11.10.1978

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0801272127

Nationale Ausweis-Nr.: 1088985

Dmitry Arkadyevich Kozlov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1136.

Ivan Alexandrovich KURKIN

(Russisch: Иван Александрович КУРКИН)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 17.1.1982

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0804232754

Nationale Ausweis-Nr.: 1091451

Ivan Alexandrovich Kurkin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1137.

Evgeny Yurievich VAZHENOV

(Russisch: Евгений Юрьевич ВАЖЕНОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 27.1.1985

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 1005944897

Nationale Ausweis-Nr.: 1092162

Evgeny Yurievich Vazhenov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1138.

Dmitry Yulianovich IONOV

(Russisch: Дмитрий Юлианович ИОНОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 3.7.1965

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 1005724322

Nationale Ausweis-Nr.: 1093778

Dmitry Yulianovich Ionov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1139.

Alexander Anatolyevich KOCHERGIN

(Russisch: Александр Анатольевич КОЧЕРГИН)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 10.12.1971

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0803940939

Nationale Ausweis-Nr.: 1093786

Alexander Anatolyevich Kochergin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1140.

Alexander Vladimirovich KOPYLOV

(Russisch: Александр Владимирович КОПЫЛОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 29.9.1980

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 7301420589

Nationale Ausweis-Nr.: 1094262

Alexander Vladimirovich Kopylov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1141.

Maxim Vladimirovich CHERNYSHEV

(Russisch: Максим Владимирович ЧЕРНЫШЕВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 8.10.1980

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0810999451

Nationale Ausweis-Nr.: 1094540

Maxim Vladimirovich Chernyshev ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1142.

Stanislav Igorevich MAKAROV

(Russisch: Станислав Игорьевич МAКАРОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 16.8.1982

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0810953377

Nationale Ausweis-Nr.: 1095194

Stanislav Igorevich Makarov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1143.

Andrey Nikolaevich IVANOV

(Russisch: Андрей Николаевич ИВАНОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 26.2.1981

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 2701493476

Nationale Ausweis-Nr.: 1095611

Andrey Nikolaevich Ivanov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1144.

Sergei Gennadyevich PERESHIVKIN

(Russisch: Сергей Геннадьевич ПЕРЕШИВКИН)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 19.1.1973

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0804277244

Nationale Ausweis-Nr.: 1100141

Sergei Gennadyevich Pereshivkin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1145.

Aleksey Vladimirovich PRYSEV

(Russisch: Алексей Владимирович ПРЫСЕВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 25.11.1975

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0501704733

Ausstellungsdatum: 20.3.2002

Ausweis-Nr.: У-360702

Organisationsinterne Identitätsnummer: 1100633

Aleksey Vladimirovich Prysev ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1146.

Sergey Viktorovich RUDENKO

(Russisch: Сергей Викторович РУДЕНКО)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 7.10.1975

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0801524291

Ausstellungsdatum: 14.3.2002

Nationale Ausweis-Nr.: У-268570

Organisationsinterne Identitätsnummer: 1100637

Sergey Viktorovich Rudenko ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1147.

Olga Aleksandrovna KHAMENOK

(Russisch: Ольга Александровна ХАМЕНОК)

Majorin der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 14.12.1981

Nationalität: Russisch

Geschlecht: weiblich

Reisepass-Nr.: 6004190824

Ausstellungsdatum: 10.10.2003

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-142685

Organisationsinterne Identitätsnummer: 1102882

Olga Aleksandrovna Khamenok ist Majorin der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Sie leitete die Einsätze ihrer militärischen Einheit.

Daher trägt sie die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1148.

Dmitriy Gennadyevich LEVIN

(Russisch: Дмитрий Геннадьевич ЛЕВИН)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 25.10.1982

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 080498883

Ausstellungsdatum: 30.6.2003

Nationale Ausweis-Nr.: У-268857

Organisationsinterne Identitätsnummer: 1103126

Dmitriy Gennadyevich Levin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1149.

Dmitriy Alekseevich GONCHAR

(Russisch: Дмитрий Алексеевич ГОНЧАР)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 31.1.1970

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0802562844

Ausstellungsdatum: 27.5.2002

Nationale Ausweis-Nr.: У-265899

Organisationsinterne Identitätsnummer: 1103591

Dmitriy Alekseevich Gonchar ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1150.

Sergey Sergeevich ZORIN

(Russisch: Сергей Сергеевич ЗОРИН)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 25.10.1982

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 750378809

Ausstellungsdatum: 2.3.2003

Nationale Ausweis-Nr.: X-115531

Organisationsinterne Identitätsnummer: 1166487

Sergey Sergeevich Zorin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1151.

Aleksandr Aleksandrovich POTAPOV

(Russisch: Александр Александрович ПОТАПОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 8.5.1981

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 6603808655

Ausstellungsdatum: 29.4.2003

Nationale Ausweis-Nr.: X-078567

Organisationsinterne Identitätsnummer: 1170231

Aleksandr Aleksandrovich Potapov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1152.

Stepan Viktorovich GRIGOROV

(Russisch: Степан Викторович ГРИГОРОВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 26.3.1979

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 8110342164

Ausstellungsdatum: 9.7.2010

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-594680

Organisationsinterne Identitätsnummer: 1194779

Stepan Viktorovich Grigorov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1153.

Sergey Viktorovich MOSALEV

(Russisch: Сергей Викторович МОСАЛЕВ)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 19.1.1978

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0802688231

Ausstellungsdatum: 18.10.2015

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-866954

Organisationsinterne Identitätsnummer: 2737869

Sergey Viktorovich Mosalev ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1154.

Valentin Pavlovich LUTSAK

(Russisch: Валентин Павлович ЛУЦАК)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 5.4.1979

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 5004572078

Ausstellungsdatum: 28.8.2004

Nationale Ausweis-Nr.: Ф-879492

Organisationsinterne Identitätsnummer: 3102560

Valentin Pavlovich Lutsak ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1155.

Sergey Nikolaevich BORISENKO

(Russisch: Сергей Николаевич БОРИСЕНКО)

Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation

Geburtsdatum: 15.3.1978

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 0503357858

Ausstellungsdatum: 30.1.2003

Nationale Ausweis-Nr.: У-268030

Organisationsinterne Identitätsnummer: 3127462

Sergey Nikolaevich Borisenko ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar.

Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit.

Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1156.

Marina Alexandrovna MORDASHOVA

(Russisch: Марина Александровна МОРДАШОВА)

Geburtsdatum: 17.5.1979

Nationalität: Russisch

Geschlecht: weiblich

Verbundene Personen:

Alexey Mordashov (Ehemann)

Kirill Mordashov (Stiefsohn)

Nikita Mordashov (Stiefsohn)

Verbundene Organisationen:

Ondero Limited, Britische Jungferninseln

Unifirm Limited, Zypern

Marina Mordashova ist die Ehefrau von Alexey Mordashov, des Vorsitzenden des Unternehmens Severgroup. Alexey Modashov hat seine Anteile an dem Reiseriesen TUI und dem Goldunternehmen Nordgold im Wert von insgesamt mehr als 1,5 Milliarden Euro durch verschiedene Offshore-Unternehmen, die sich im Besitz von Marina Mordashova befinden oder von ihr kontrolliert werden – darunter Unifirm Limited, Ondero Limited und Ranel Assets Limited – seiner Frau Marina Mordashova übertragen. Marina Alexandrovna Mordashova ist daher eine natürliche Person, die mit einer gelisteten Person in Verbindung steht, welche für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Maßnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und die von russischen Entscheidungsträgern profitiert, welche für die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind.

3.6.2022

 

 

Ranel Assets Limited, Britische Jungferninseln

Rayglow Limited, Zypern

ServerGroup LLC, Russische Föderation

KN-Holding LLC, Vereinigte Staaten von Amerika

Nordgold

 

 

1157.

Mikhail Evgenievich MIZINTSEV

(Russisch: Михаил Евгеньевич МИЗИНЦЕВ)

Leiter des nationalen Verteidigungskontrollzentrums der Russischen Föderation, Generaloberst

Geburtsdatum: 10.9.1962

Geburtsort: Averinskaya, Syamzhensky district, Vologda region.

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Generaloberst Mikhail Mizintsev ist Leiter des nationalen Verteidigungskontrollzentrums der Russischen Föderation. Mizintsev wird als ‚der Schlächter von Mariupol‘ (‚the butcher of Mariupol‘) bezeichnet und als Kommandant für die Belagerung von Mariupol identifiziert, wo er auf Taktiken, die zuvor bei der Belagerung von Aleppo (Syrien) eingesetzt wurden, zurückgegriffen hat, um die Bombardierung von Mariupol durch russische Streitkräfte zu lenken. Mizintsev wird insbesondere beschuldigt, die Bombardierung der Stadt Mariupol, bei der Tausende von Zivilpersonen getötet wurden, einschließlich des Beschusses einer Geburtsklinik in Mariupol und eines Theaters, bei dem Hunderte von Kindern getötet wurden, organisiert zu haben. Mikhail Mizintsev ist daher eine natürliche Person, die die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen trägt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder solche Maßnahmen umsetzt oder unterstützt.

3.6.2022

1158.

Elizaveta Dmitrievna PESKOVA

(Russisch: Елизавета Дмитриевна ПЕСКОВА)

Vizepräsidentin der Stiftung für die Entwicklung russisch-französischer historischer Initiativen

Geburtsdatum: 9.1.1998

Geburtsort: Moskau, Russische Föderation

Nationalität: Russisch

Geschlecht: weiblich

Verbundene Person(en): Dmitry Peskov (Vater)

Elizaveta Peskova ist die Tochter von Dmitry Peskov, des Pressesekretärs des Präsidenten der Russischen Föderation Vladimir Putin, der in der Liste im Beschluss 2014/145/GASP aufgeführt ist.

Elizaveta Peskova ist Vizepräsidentin der Stiftung für die Entwicklung russisch-französischer historischer Initiativen und Gründerin eines Kommunikationsunternehmens. Sie erwarb diese lukrativen Positionen und genießt einen luxuriösen Lebensstil dank der Verbindungen ihres Vaters.

Somit steht sie in Verbindung mit einer gelisteten Person, die aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.

3.6.2022

1159.

Nikolay Dmitrievich PESKOV

(alias Nikolay Dmitrievich CHOLES/CHOULZ)

(Russisch: Николай Дмитриевич ПЕСКОВ)

(alias Николай Дмитриевич ЧОУЛЗ)

Geburtsdatum: 3.2.1990

Geburtsort: Moskau, Russische Föderation

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 721123760

Ausstellungsdatum: 12.9.2012

Gültig bis: 12.9.2022

Nationale Ausweis-Nr.: 4516913332

Verbundene Person(en): Dmitry Peskov (Vater)

Nikolay Peskov ist ein Sohn von Dmitry Peskov, des Pressesekretärs des Präsidenten der Russischen Föderation Vladimir Putin, der in der Liste im Beschluss 2014/145/GASP aufgeführt ist.

Nikolay Peskov nutzt den Wohlstand und das Geld seines Vaters und profitiert daher unmittelbar von seiner engen Verbindung zu seinem Vater. Somit steht er in Verbindung mit einer gelisteten Person, die aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.

3.6.2022

1160.

Tatiana Aleksandrovna NAVKA

(Russisch: Татьяна Александровна НАВКА)

Geburtsdatum: 13.4.1975

Geburtsort: Ukraine

Nationalität: Russisch

Geschlecht: weiblich

Tatiana Navka ist die Ehefrau von Dmitriy Peskov, des Pressesekretärs des Präsidenten der Russischen Föderation Vladimir Putin, der in der Liste im Beschluss 2014/145/GASP aufgeführt ist.

Tatiana Navka ist Miteigentümerin von Unternehmen und Immobilien, die sich auch auf der rechtswidrig von der Russischen Föderation annektierten Halbinsel Krim befinden. Somit unterstützt sie Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Darüber hinaus steht sie Verbindung mit einer gelisteten Person, die aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.

3.6.2022

1161.

Sergey Vladimirovich SAVOSTYANOV

(Russisch: Сергей Владимирович САВОСТЬЯНОВ)

Mitglied der Duma der Stadt Moskau

Geburtsdatum: 22.8.1984

Geburtsort: Lyubertsy, Moscow region, Russische Föderation

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Sergey Savostyanov ist ein Staatsmann und Politiker Russlands. Am 8. September 2019 wurde er zum Abgeordneten der Duma der Stadt Moskau gewählt.

Indem er die territoriale Integrität unabhängiger Länder in Frage stellt und die Wiederherstellung der Grenzen der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken befürwortet, unterstützt er öffentlich die Handlungen der Russischen Föderation in der Ukraine. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1162.

Andrei Yurievich LIPOV

(Russisch: Андрей Юрьевич ЛИПОВ)

Leiter des russischen Föderalen Dienstes für die Überwachung der Kommunikation, der Informationstechnologie und der Massenmedien (Roskomnadzor)

Geburtsdatum: 23.11.1969

Geburtsort: Moskau, Russische Föderation

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Andrei Lipov ist Leiter des russischen Föderalen Dienstes für die Überwachung der Kommunikation, der Informationstechnologie und der Massenmedien (Roskomnadzor). Roskomnadzor ist ein wichtiges Instrument für die Durchsetzung von Zensur und die Unterdrückung freier Medien in Russland.

Als Leiter von Roskomnadzor ist Lipov für Entscheidungen verantwortlich, die zur Zensur und Schließung unabhängiger russischer Medien geführt haben.

Diese Maßnahmen schaffen einen zensierten Informationsraum, der die bewaffnete Aggression Russlands gegen die Ukraine fördert, unterstützt und billigt.

3.6.2022

 

 

 

Unter der Leitung von Lipov hat Roskomnadzor darüber hinaus durch Unterstützung der separatistischen Gebiete in der Ukraine, der sogenannten ‚Republiken‘ im Donbass, und insbesondere Denis Pushilins, des Oberhaupts der sogenannten ‚Volksrepublik Donetsk‘, aktiv die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben.

Daher trägt Lipov die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen.

 

1163.

Volodymir Vasilyovich SALDO

(Ukrainisch: Володимир Васильович САЛЬДО)

Mitglied des Stadtrates von Kherson, Mitglied des ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson

Ehemaliger Bürgermeister von Kherson (2002-2012) und ehemaliger Parlamentsabgeordneter (Partei der Regionen, 2012-2014)

Geburtsdatum: 12.6.1956

Nationalität: Ukrainisch

Geschlecht: männlich

Volodymir Saldo reiste im März 2022 zu einer Kundgebung zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine und beteiligte sich anschließend an der Einrichtung des sogenannten ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Committee of Salvation for Peace and Order), eines Organs für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson. Saldo hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert.

3.6.2022

1164.

Kyrylo Sergiyovich STREMOUSOV

(Ukrainisch: Кирило Сергiйович СТРЕМОУСОВ)

Präsident des ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson

Geburtsdatum: 1976

Nationalität: Russisch

Geschlecht: männlich

Kyrylo Stremousov beteiligte sich im März 2022 an der Einrichtung des sogenannten ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Committee of Salvation for Peace and Order), einem Organ für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson.

Stremousov hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert.

3.6.2022

1165.

Serhiy Mikolayovich CHEREVKO

(Ukrainisch: Сергiй Миколайович ЧЕРЕВКО)

Mitglied des ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson, ehemaliger stellvertretender Bürgermeister von Kherson

Geburtsdatum: 11.8.1975

Nationalität: Ukrainisch

Geschlecht: männlich

Serhiy Cherevko beteiligte sich im März 2022 an der Einrichtung des sogenannten ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Committee of Salvation for Peace and Order), einem Organ für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson.

Cherevko hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert.

3.6.2022

1166.

Tetiana KUZMICH

(Ukrainisch: Тетяна КУЗЬМIЧ)

Mitglied des ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson

Ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin von Kherson

Präsidentin der zivilgesellschaftlichen Organisation Russische Nationalgemeinschaft ‚Rusich‘.

Geburtsdatum: 10.4.1968

Nationalität: Ukrainisch

Geschlecht: weiblich

Tetiana Kuzmich beteiligte sich im März 2022 an der Einrichtung des so genannten ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Committee of Salvation for Peace and Order), eines Organs für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson.

Kuzmich hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert.

3.6.2022

1167.

Galina Viktorivna DANILCHENKO

(Галина Вiкторiвна ДАНИЛЬЧЕНКО)

Von den russischen Besatzungstruppen zur amtierenden Bürgermeisterin von Melitopol ernannt

Geburtsdatum: 1964

Nationalität: Ukraine

Geschlecht: weiblich

Galina Danilchenko ist die amtierende Bürgermeisterin der Stadt Melitopol.

Am 4. März 2022 wurde der rechtmäßige Bürgermeister von Melitopol von russischen Streitkräften entführt und sie wurde zu seiner Nachfolgerin ernannt. Darüber hinaus hat sie mehrere Erklärungen abgegeben, in denen sie die Präsenz Russlands in ihrer Stadt unterstützt, und die Bevölkerung aufgefordert, sich dem Besatzer nicht zu widersetzen.

In dieser Funktion hat sie somit Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert.

3.6.2022

1168.

Petr AKOPOV

(Russisch: Петр АКОПОВ)

Funktion: Russischer Propagandist: Kolumnist bei RIA Novosti

Geburtsdatum: 7.10.1968

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Petr Akopow ist russischer Propagandist und Kolumnist bei RIA Nowsti, einer russischen staatlichen Nachrichtenagentur, die unter der tatsächlichen staatlichen Kontrolle von Rossiya Segodnya steht. Er ist eine zentrale Persönlichkeit in der Regierungspropaganda und verfasste Artikel, in denen das Recht der Ukraine auf Staatlichkeit verweigert wird, und fordert eine „Denazifizierung“ sowie eine ‚Ent-Ukrainisierung‘ des Landes, wobei er den Gedanken propagiert, dass die Ukraine integraler Bestandteil Russlands sein sollte.

Daher trägt Petr Akopov die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1169.

Timofey Nikolaevich SERGEYTSEV

(Riussisch: Тимофей Николаевич СЕРГЕЙЦЕВ)

Funktion: Russischer Propagandist: Kolumnist bei RIA Novosti

Geburtsdatum: 3.11.1963

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Timofey Sergeytsev ist russischer Propagandist und Kolumnist bei RIA Nowsti, einer russischen staatlichen Nachrichtenagentur, die unter der tatsächlichen staatlichen Kontrolle von Rossiya Segodnya steht. Er ist eine zentrale Persönlichkeit in der Regierungspropaganda und verfasste Artikel, in denen das Recht der Ukraine auf Staatlichkeit verweigert wird, und fordert eine ‚Denazifizierung‘ sowie eine ‚Ent-Ukrainisierung‘ des Landes, wobei er den Gedanken propagiert, dass die Ukraine integraler Bestandteil Russlands sein sollte.

Daher trägt Timofey Sergeytsev die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1170.

Victoria NIKIFOROVA

(Russisch: Виктория НИКИФОРОВА)

Funktion: Russische Propagandistin: Kolumnistin bei RIA Novosti

Geburtsdatum: 12.6.1971

Geburtsort: Moskau, Russische Föderation

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: weiblich

Victoria Nikiforova ist russische Propagandistin und Kolumnistin bei RIA Nowsti, einer russischen staatlichen Nachrichtenagentur, die unter der tatsächlichen staatlichen Kontrolle von Rossiya Segodnya steht. Sie ist eine zentrale Persönlichkeit der Regierungspropaganda und leugnet die Daseinsberechtigung der Ukraine sowie die Fähigkeit des ukrainischen Volkes, seine eigenen Entscheidungen zu treffen. Sie beschreibt das ukrainische Volk als ‚gehirngewaschen‘ und ‚in Geiselhaft genommen‘ und fördert damit eine positive Haltung gegenüber der russischen Aggression gegen die Ukraine.

Daher trägt Victoria Nikiforova die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um.

3.6.2022

1171.

Alina Maratovna KABAEVA

(alias Alina Maratovna KABAYEVA)

(Russisch: Алина Маратовна КАБАЕВА)

Funktion: Vorsitzende des Vorstands der Nationalen Mediengruppe (NMG)

Geburtsdatum: 12.5.1983

Geburtsort: Taschkent, Usbekistan

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: weiblich

Verbundene Organisation: Nationale Mediengruppe (NMG)

Alina Kabaeva ist die Vorsitzende des Vorstands der Nationalen Mediengruppe (NMG), die große Anteile an fast allen großen russischen föderalen Medien hält, die die russische Regierungspropaganda reproduzieren. Sie ist eine ehemalige russische Turnerin und ehemaliges Mitglied der Staatsduma. Sie steht in enger Verbindung mit Präsident Vladimir Putin.

Sie ist daher verantwortlich für die Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben. Ferner steht sie in Verbindung mit einer gelisteten Person, die für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, verantwortlich ist und solche Handlungen aktiv unterstützt.

3.6.2022

1172.

Aleksandra MELNICHENKO

(Serbisch: Александра МЕЉНИЧЕНКО)

Geburtsdatum: 21.4.1977

Geburtsort: Belgrad (Serbien)

Verbundene Person: Andrey Igorevich Melnichenko (Ehemann)

Staatsangehörigkeit: serbisch, kroatisch

Geschlecht: weiblich

Reisepass-Nr.: Kroatischer Reisepass Nr. 094949450 (Gültig bis: 23.12.2023)

Aleksandra Melnichenko ist die Ehefrau von Andrey Igorevich Melnichenko, eines russischen Industriellen, der Eigentümer des großen Düngemittelherstellers EuroChem Group und des Kohleunternehmens SUEK ist. Aleksandra Melnichenko nutzt das Vermögen ihres Ehemannes und profitiert von seinem Reichtum. Zusammen mit ihm besitzt sie zwei Penthouse-Wohnungen im Wert von mehr als 30 Mio. Dollar. Im März 2022 ersetzte Aleksandra Melnichenko ihren Ehemann als wirtschaftliche Eigentümerin des Firstline Trust, der von Linetrust PTC Ltd, einem Unternehmen, das der eigentliche Eigentümer der EuroChem Group ist, verwaltet wird.

Daher steht sie in Verbindung mit einem führenden Geschäftsmann, die in Bereichen der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. Ferner unterstützt Andrey Igorevich Melnichenko Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, oder setzt solche Handlungen oder Maßnahmen um.

3.6.2022

1173.

Eduard Yurevich KHUDAYNATOV

(Эдуард Юрьевич Худайнатов)

Geburtsdatum: 11.9.1960

Geburtsort: Shymkent, UdSSR (jetzt Kasachstan)

Staatsangehörigkeit: russisch

Reisepass-Nr.: 753296761 (russisch)

Geschlecht: männlich

Eduard Yurevich Khudaynatov ist ein russischer Geschäftsmann, der im Energiesektor tätig ist. Er ist Eigentümer der ‚Independent Oil and Gas Company‘ (NOC, JSC Neftegazholding), die als eines der größten russischen Privatunternehmen und einer der wichtigsten Erdölproduzenten in den Bereichen Prospektion, Exploration und Entwicklung von Erdöl- und Erdgasfeldern, Erdölraffination sowie Herstellung und Vermarktung von Erdölerzeugnissen tätig ist. Im Jahr 2015 beliefen sich die Einnahmen des Unternehmens auf 2,2 Milliarden USD.

Die „Independent Oil and Gas Company“ hat in den letzten Jahren erhebliche Anteile an Unternehmen aus dem Energiesektor zusammen mit ihren Förderlizenzen vom staatseigenen Unternehmen Rosneft erworben. Darüber hinaus beteiligt sich NOC zusammen mit Rosneft am Vostok-Erdölprojekt. In den vergangenen Jahren hat Rosneft zudem Khudaynatov 9,6 Milliarden USD im Austausch für ein Unternehmen gezahlt, das Eigentümer eines Ölfelds in Taimyr ist.

3.6.2022

 

 

 

NOC und Rosneft hatten 2019 eine Vorzugsbehandlung in Bezug auf ihre Fördertätigkeiten in der Arktis beantragt, die dann von Präsident Putin gewährt wurde.

Khudaynatov steht in Verbindung mit dem russischen Oligarchen Igor Sechin und Präsident Vladimir Putin.

Khudaynatov und Sechin haben bei Rosneft zusammengearbeitet, und ihre Unternehmen gehen gemeinsam Geschäftstätigkeiten im Energiesektor nach.

Er hat im Jahr 2000 am ersten Präsidentschaftswahlkampf Putins gearbeitet und ihn in der Region Tyumen organisiert, wo er ab 1997 Mitglied der regionalen Duma war.

 

 

 

 

‚Für die Stärkung der Position Russlands auf dem Weltenergiemarkt und die Verbesserung seiner Investitionsaussichten‘ wurde er mit dem Orden ‚Für Verdienste um das Vaterland‘ ausgezeichnet.

Eduard Yurevich Khudaynatov ist daher einer der führenden Geschäftsleute und in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmequelle dienen. Er profitiert von der Regierung der Russischen Föderation und steht in Verbindung mit benannten Personen.

 

1174.

Pavel Evgenevich PRIGOZHIN

(Павел Евгеньевич ПРИГОЖИН)

Geburtsdatum: 1996

Staatsangehörigkeit: russisch

Steueridentifikationsnummer: 780103765308

Verbundene Personen: Yevgeniy Viktorovich Prigozhin (Vater), Lyubov Valentinovna Prigozhina (Mutter), Polina Evgenievna Prigozhina (Schwester)

Verbundene Organisationen: Lakhta Park, Lakhta Park Premium, Lakhta Plaza, Turtrans

Geschlecht: männlich

Pavel Prigozhin ist der Sohn von Yevgeniy Prigozhin, einem prominenten russischen Geschäftsmann mit engen Verbindungen zu Präsident Putin und dem russischen Verteidigungsministerium. Yevgeniy Prigozhin ist Geldgeber und inoffizieller Leiter der Wagner-Gruppe, einer in Russland ansässigen militärischen Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die für die Entsendung von Söldnern in die Ukraine verantwortlich ist.

Concord (auch bekannt als ‚KOMBINAT PITANIYA KONKORD OOO‘), ein Unternehmen, das Yevgeniy Prigozhin gegründet hat und dessen Eigentümer er bis November 2019 war, und eine Gruppe anderer Unternehmen mit Verbindungen zu ihm, darunter Concord Management and Consulting LLC und Megaline LLC, haben nach der rechtswidrigen Annexion der Krim durch die Russische Föderation und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten umfangreiche öffentliche Aufträge seitens des russischen Verteidigungsministeriums erhalten.

3.6.2022

 

 

 

Pavel Prigozhin ist Eigentümer von fünf Unternehmen – Beta LLC, Turstatus, Lakhta Park Premium LLC, Lakhta Park LLC und Lakhta Plaza LLC –, die sich zuvor im Eigentum seiner Mutter Lyubov Valentinovna Prigozhina befanden.

Er steht daher in Verbindung mit führenden Geschäftsleuten oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in Wirtschaftssektoren tätig sind, die für die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, eine wesentliche Einnahmequelle darstellen.

 

1175.

Arkady Yurievich VOLOZH

(Аркaдий Юрьевич ВOЛОЖ)

Funktion: Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender von Yandex N.V.

Geburtsdatum: 11.2.1964

Geburtsort: Atyrau, Kasachische Sozialistische Sowjetrepublik, UdSSR (jetzt Kasachstan)

Staatsangehörigkeit: russisch, maltesisch

Geschlecht: männlich

Arkady Yurievich Volozh ist ein russischer Geschäftsmann mit geschäftlichen Interessen in den Bereichen IT und Technologie. Er ist Gründer und Vorstandsvorsitzender von Yandex. Yandex ist das größte Internetunternehmen in Russland und betreibt die beliebteste Suchmaschine Russlands.

Russische staatseigene Banken wie Sberbank und VTB sind Anteilseigner und Investoren bei Yandex.

Im Jahr 2019 stimmte Yandex einer Umstrukturierung zu, durch die eine neu gegründete gemeinnützige Stiftung, die „die Interessen der Russischen Föderation verteidigen“ soll, eine Schlüsselbeteiligung erhielt. Über diese gemeinnützige Stiftung kann die Regierung der Russischen Föderation gegen eine Reihe festgelegter Vorgänge, wie den Verkauf von materiellen Rechten des geistigen Eigentums und den Verkauf oder die Übermittlung personenbezogener Daten russischer Nutzer an ausländische Unternehmen, die als das „nationale Interesse“ Russlands berührende Vorgänge gelten, ein Veto einlegen. Yandex ist auch verantwortlich für die Förderung staatlicher Medien und Narrative in seinen Suchergebnissen und für die Herabstufung und Entfernung von regierungskritischen Inhalten, die sich beispielsweise auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beziehen.

3.6.2022“

 

Volozh ist ein führender Geschäftsmann, der in Wirtschaftssektoren tätig ist, die für die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, eine wesentliche Einnahmequelle darstellen. Außerdem unterstützt er als Gründer und Vorstandsvorsitzender von Yandex die Regierung der Russischen Föderation materiell oder finanziell und ist für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine in der Ukraine untergraben oder bedrohen.

2.   ORGANISATIONEN

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„84.

JSC GARNIZON

(Russisch: АО Гарнизон)

Anschrift: Kosmodamianskaya Naberezhnaya 24, Moscow, Russia 115035; building 1.

Postanschrift: Sadovnicheskaya 53, Moscow, Russia 115035

Tel.: +7 (499) 790-92-12

Website: http://ao-garnizon.ru

E-Mail: info@ao-garnizon.ru

JSC Garnison ist eine Holdinggesellschaft, die dem Verteidigungsministerium der Russischen Föderation untersteht. Ihre Struktur umfasst mehr als 60 Organisationen. Sie nimmt die vom Verteidigungsministerium festgelegten Aufgaben wahr und schützt die Interessen der Streitkräfte der Russischen Föderation. Sie hat bei öffentlichen Ausschreibungen als öffentlicher Auftraggeber im Interesse des Verteidigungsministeriums gehandelt.

Somit ist sie eine juristische Person, die die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell unterstützt.

3.6.2022

85.

JSC OBORONENERGO

(Russisch: АО Оборонэнерго)

Anschrift: 107140, Moscow, 1st Krasnoselsky lane, 11, Russia

Tel.: +7 (495) 532-13-06

Website: https://oboronenergo.su

E-Mail: info@oen.su

JSC Oboronenergo ist ein Stromversorger des Militärs, der im Rahmen staatlicher Verträge Stromversorgungsleistungen für russische Militäreinheiten und andere dem Verteidigungsministerium unterstellte Einrichtungen erbringt. Das Unternehmen war an der Modernisierung des Militärflughafens in Korenowsk beteiligt, der während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine von den Streitkräften der Russischen Föderation für Angriffe auf Ziele in der Ukraine genutzt wurde.

Somit hat es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell unterstützt und von ihr profitiert. Außerdem hat es Handlungen materiell unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.

3.6.2022

86.

OJSC Ulyanovsk Automobile Plant (UAZ)

(Russisch: ООО ‚Ульяновский автомобильный завод‘ (УАЗ))

Anschrift: Moskovskoye Shosse, 92, Ulyanovsk, Ulyanovsk Oblast, 432008

Tel.: +7 (8422) 40-91-09

Website: https://uaz.global/

E-Mail: mm.medvedev@dnd.team

UAZ ist ein russischer Automobilhersteller. Das Unternehmen versorgt die Streitkräfte der Russischen Föderation mit Fahrzeugen des Typs UAZ Patriot, die von der russischen Armee während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine eingesetzt wurden.

Somit unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell und profitiert von ihr. Es ist verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.

3.6.2022

87.

JSC VOENTELECOM (VOYENTELEKOM)

(Russisch: АО ‚Воентелеком‘)

Anschrift: 107014, Russia, Moscow, st. Bolshaya Olenya, 15A, building 1

Tel.: +7 (495) 609-50-05, +7 (985) 900-50-05

Website: https://voentelecom.ru

E-Mail: info@voentelecom.ru

Voentelecom ist der führende Anbieter von Telekommunikationsdiensten für das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation. Die Regierung der Russischen Föderation hat Voentelecom als ein Unternehmen von föderaler Bedeutung anerkannt. Es führt die Wartung und Reparatur von IT-Infrastruktur, militärischer Kommunikationsausrüstung, Kommunikationsleitungen und Ausrüstung für die elektronische Kriegsführung der Streitkräfte der Russischen Föderation durch, auch auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopols. Es hat ein einheitliches automatisiertes digitales Kommunikationssystem für die russische Armee entwickelt. Es versorgt die russische Marine mit sicherer Breitbandkommunikation, auch auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim. Voentelecom hat mit Rostec bei der Entwicklung des LTE-Standards auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopols zusammengearbeitet.

3.6.2022

 

 

 

Somit hat es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell unterstützt und von ihr profitiert. Außerdem hat es Handlungen materiell unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

 

88.

JSC VOENTORG

(Russisch: АО ‚Военторг‘)

Anschrift: Russia, Moscow, 115035, Sadovnicheskaya st., 55/26, building 3

Tel.: +7 (495) 609-5200

Website: http://www.oaovoentorg.ru

E-Mail: info@oaovoentorg.ru

Verbundene Organisationen: Nachgeordnete Unternehmen:

 

JSC ‚Voentorg-West‘;

 

JSC ‚Voentorg-South‘;

 

JSC ‚Voentorg-Center‘;

 

JSC ‚Voentorg-Vostok‘;

 

JSC ‚Voentorg-Moscow‘;

 

Voentorg-Retail LLC

Voentorg ist ein Auftragnehmer des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation. Das Unternehmen erbringt Catering- und Wäschereidienstleistungen und liefert Militäruniformen an die Streitkräfte der Russischen Föderation. Darüber hinaus hat das Voentorg-Tochterunternehmen Voentorg Retail ‚Russische Armee‘-T-Shirts mit dem militärischen Symbol ‚Z‘ verkauft, das von russischen Propagandisten verwendet wurde, um die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression gegen die Ukraine zu propagieren.

Somit unterstützt es materiell oder finanziell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. Außerdem unterstützt es materiell oder finanziell Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

3.6.2022

89.

VOENTEKSTILPROM LLC

(Russisch: ООО ВоенТекстильПром)

Anschrift: 115446, Moscow, Kolomensky proezd, 13a, Russia

Tel.: 8-499-444-32-84;

Fax: 8-499-611-90-46

Website: https://voentekstilprom.ru/

E-Mail: office@vtpmsk.ru

Voentekstilprom stellt Kleidung für den Bedarf der Regierung der Russischen Föderation her. Das Unternehmen hat das russische Militär als Teil eines Staatsverteidigungsauftrags mit Kleidung versorgt. Es stellt Felduniformen der russischen Nationalgarde und Hemden für Soldaten der russischen Marine und der russischen Nationalgarde her.

Somit ist es eine juristische Person, die die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell unterstützt oder von ihr profitiert.

3.6.2022

90.

INDEPENDENT INSURANCE GROUP

(Russisch: СК НЕЗАВИСИМАЯ СТРАХОВАЯ ГРУППА)

Anschrift: Vspolniy Pereulok 18, bldg. 2, Moscow, 123001

Tel.: +7 (495) 926-72-70; 788-81-19

Fax: +7 (495) 788-81-16

Website: www.nsg-ins.ru

E-Mail: info@nsg-ins.ru

Independent Insurance Group Ltd ist ein Versicherer russischer Verteidigungsunternehmen. Das Unternehmen ist auf der Liste der Versicherer aufgeführt, die Versicherungsleistungen für die internationale Beförderung militärischer Güter erbringen. Es arbeitet mit russischen Staatsunternehmen zusammen und versichert diese, insbesondere im Militär- und Verteidigungssektor. Independent Insurance Group Ltd ist der bedeutendste Risikoversicherer von Rostec, dem russischen staatlichen Rüstungskonglomerat. Das Unternehmen gehört zu den Sponsoren und Teilnehmern des vom Verteidigungsministerium der Russischen Föderation ausgerichteten internationalen militärisch-technischen Forums ‚Army2022‘.

3.6.2022

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Außerdem unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell oder profitiert von ihr.

91.

PJSC KAMAZ alias KAMAZ PTC

(Russisch: ПАО ‚КАМАЗ‘)

Anschrift: Avtozavodskiy Prospekt, 2, Naberezhnye Chelny, Respublika Tatarstan, 423827

Tel.: +7 (800) 555-00-99

Website: https://kamaz.ru/en

E-Mail: callcentre@kamaz.ru

KAMAZ ist ein russischer Entwickler und Hersteller von Fahrzeugen und militärischer Ausrüstung. Das Unternehmen hat Fahrzeuge der Typen KAMAZ-5350, KAMAZ-6350 und KAMAZ 6560 hergestellt, die von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden.

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.

3.6.2022

92.

JSC KRONSHTADT TEKHNOLOGII Group of Companies

(Russisch: Кронштадт-технологии группа компаний АО)

Anschrift: 115432, Moscow, Andropov Ave., 18, bldg. 9, Descartes Business Center, Russia / 199178, St. Petersburg, Maly prospekt Vasilievsky island, 54/4

Tel.: +7 (495) 748-35-77,

+7 (495) 230-00-36 (Moscow);

+7 (812) 449-90-90 (St. Petersburg)

Website: https://kronshtadt.ru

E-Mail: uav@kronshtadt.ru; office@kronshtadt.ru

JSC Kronshtadt Tekhnologii ist ein russisches Militärunternehmen, das Ausrüstung, Software und integrierte Lösungen für unbemannte Luftfahrzeuge und die russische Verteidigungsindustrie entwickelt und herstellt. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine unbemannte Luftfahrzeuge des Typs Orion eingesetzt, die von Kronshtadt Tekhnologii hergestellt wurden.

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.

3.6.2022

93.

Management Company Tatneft-Neftekhim LLC

(Russisch: OOO УК Татнефть-Нефтехим)

Anschrift: 423580, Republic of Tatarstan, Nizhnekamsk-10, PO Box 1, AIK-24, Russia

Tel.: +7(8555) 49-73-42,

+7(8555) 49-75-86,

Fax: +7(8555) 49-75-86

Website: www.neftehim.tatneft.ru

E-Mail: nhk@tnnh.tatneft.ru

Verbundene Organisationen:

 

JSC Nizhnekamskshina;

 

LLC Nizhnekamsk Truck Tyre Factory;

 

Nizhnekamsk SSC Tyre Factory;

 

JSC Nizhnekamsktekhuglerod;

 

JSC Nizhnekamsk Mechanical Plant;

 

TD ‚Kama‘ Trading House;

 

LLC ‚Kama‘ Scientific & Technical Center;

 

LLC TATNEFT-Neftekhimsnab;

 

JSC Yarpolimermash-Tatneft;

 

LLC Energoshinservis

Die Management Company Tatneft-Neftekhim verwaltet und koordiniert die nachgeordneten Reifenunternehmen von Tatneft, darunter TD KAMA, Nizhnekamskshina und Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant. Das Unternehmen führt alle Unternehmen zusammen, die mit dem Reifengeschäft von Tatneft in Verbindung stehen, und verwaltet ihre Produktion, Planungsprozesse, Geschäftstätigkeiten, Humanressourcen und Öffentlichkeitsarbeit.

TD KAMA, Generalvertreiber der Reifenprodukte von Tatneft, versorgt die Streitkräfte der Russischen Föderation und die Nationalgarde der Russischen Föderation mit Reifen. Nizhnekamskshina stellt Reifen für gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV her. Die Produkte von Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant umfassen Reifen des Typs KAMA NU402 für Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr, die mit mobilen Panzerabwehrraketen des Typs Kornet ausgestattet sind. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV, Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr und mobile Panzerabwehrraketen des Typs Kornet eingesetzt.

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.

3.6.2022

94.

Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant, LLC

(Russisch: ООО Нижнекамский завод грузовых шин)

Anschrift: 423580, Nizhnekamsk, industrial zone, Republic of Tatarstan, Russia

Tel.: +7 (8555) 49-73-40

Website: https://cmk.tatneft.ru/?lang=ru

E-Mail: nkastp@tatneft.ru

Verbundene Organisationen:

Tatneft

Trading House KAMA

Management Company Tatneft-Neftekhim

Nizhnekamskshina

Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant stellt All Steel Reifen her. Es handelt sich um ein nachgeordnetes Unternehmen von Tatneft. Das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation wird mit seinen Produkten versorgt.

Es stellt Reifen des Typs KAMA NU402 für Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr her, die mit mobilen Panzerabwehrraketen des Typs Kornet ausgestattet sind. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr und mobile Panzerabwehrraketen des Typs Kornet eingesetzt.

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.

3.6.2022

95.

PJSC Nizhnekamskshina

(Russisch: ПАО ‚Нижнекамскшина‘)

Anschrift: 423570, Republic of Tatarstan, Nizhnekamsk, Russia

Tel.: +8 555 49-79-30,

Fax: + 8 555 24-15-70

Website: https://shinakama.tatneft.ru

E-Mail: nksh@tatneft.ru

Verbundene Organisationen:

Tatneft

Trading House KAMA

Management Company Tatneft-Neftekhim

Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant

Nizhnekamskshina ist der führende Reifenhersteller Russlands. Es handelt sich um ein nachgeordnetes Unternehmen von Tatneft. Es stellt Reifen der Marken KAMA und Viatti her. Seine Produkte umfassen Reifen mit doppeltem Verwendungszweck und Militärreifen, die an die Regierung der Russischen Föderation geliefert werden. Es stellt Reifen für gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV her. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV eingesetzt.

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.

3.6.2022

96.

LLC TD KAMA

(Russisch: ООО ТД ‚КАМА‘)

Anschrift: 423570, Russia, Republic of Tatarstan, Nizhnekamsk, Territoriya Promzona, AIK-24, room 402

Tel.: +7 (8555) 24-10-00, 24-10-10

Website: https://www.td-kama.com

E-Mail: info@td-kama.com

TD KAMA ist ein Generalvertreiber der Reifenprodukte von Tatneft, die von Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant und Nizhnekamskshina hergestellt werden. Das Unternehmen beliefert die Streitkräfte der Russischen Föderation und die Nationalgarde der Russischen Föderation mit Reifen.

Die Produkte von Nizhnekamskshina, die TD KAMA vertreibt, umfassen Reifen mit doppeltem Verwendungszweck und Militärreifen, die an die Regierung der Russischen Föderation geliefert werden. Nizhnekamskshina stellt Reifen für gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV her. Die Produkte von Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant, die TD KAMA vertreibt, umfassen Reifen des Typs KAMA NU402 für Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr, die mit mobilen Panzerabwehrraketen des Typs Kornet ausgestattet sind. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV, Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr und mobile Panzerabwehrraketen des Typs Kornet eingesetzt.

3.6.2022

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.

97.

OJSC Balashikha Casting and Mechanical Plant

(Russisch: ОАО Балашихинский литейно-механический завод)

alias OJSC BLMZ

(Russisch: ОАО БЛМЗ)

Anschrift: Entuziastov sh., 4, Balashikha, Moskovskaya Oblast, 143900, Russian Federation

Tel.: +7 (495) 639-94-94

Website: https://www.blmz.ru

E-Mail: info@blmz.ru

BLMZ ist eine russische Gießerei und ein mechanisches Werk. Das Unternehmen beliefert die russischen Rüstungsunternehmen, gegen die die Union wegen der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Sanktionen verhängt hat, mit Material, das für die Herstellung von Waffen verwendet wird.

Es ist ein Vertragslieferant der Streitkräfte der Russischen Föderation. Es liefert Ausrüstung und Material für die Herstellung verschiedener Flugzeuge und Hubschrauber, darunter Ka-52, die von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden.

3.6.2022

 

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell und profitiert von ihr.

98.

JSC REMDIZEL

(Russisch: АО ‚Ремдизель‘)

Anschrift: 423800, Republic of Tatarstan, Naberezhnye Chelny, Menzelinsky tract, 40, Russia

Tel.: +7 (8552) 55-15-88 / 7 (8552) 30-80-00

Website: http://www.remdizel.com

E-Mail: remdizel@kamaz.ru

Verbundene Organisationen:

KAMAZ

Remdizel produziert und repariert Rad- und Raupenfahrzeuge. Das Unternehmen stellt minensichere Fahrzeuge mit Hinterhaltschutz des Typs Typhoon K-63968 her, die von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden.

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.

3.6.2022

99.

JSC SUKHOI Company

(Russisch: ПАО Компания ‚Сухой‘)

Anschrift: 125284, Russia, Moscow, st. Polikarpova, 23B, PO box 604

Tel.: +7 (499) 550-01-06

Website: https://www.sukhoi.org

E-Mail: info@sukhoi.org

Verbundene Organisationen:

United Aircraft Corporation (Muttergesellschaft)

Sukhoi ist ein russischer Flugzeughersteller. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine von Sukhoi hergestellte Kampfflugzeuge eingesetzt.

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben.

3.6.2022

100.

JSC ‚121 AIRCRAFT REPAIR PLANT‘

(Russisch: Акционерное общество ‚121 авиационный ремонтный завод‘)

Anschrift: Russia, 143079, Moscow region, Odintsovo, Stary Gorodok, st. Postal, 10

Tel.: +7(498) 677-95-11

Website: https://121arz.ru

E-Mail: info@121arz.ru

121 Aircraft Repair Plant repariert Flugzeuge der Typen Su-25, Su-27 und MiG-29. Es handelt sich um das einzige Unternehmen in Russland, das Flugzeuge des Typs Su-25 zugleich repariert und auf den Typ Su-25 SM aufrüstet. Flugzeuge des Typs Su-25 SM wurden von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt.

Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Außerdem unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell oder profitiert von ihr.

3.6.2022

101.

Nationaler Zentralverwahrer (National Settlement Depository – NSD)

(Russisch: Национальный расчетный депозитарий)

Anschrift: Spartakovskaya street 12, 105066, Moscow, Russian Federation

Art des Unternehmens: Kreditinstitut des Nichtbankensektors, offene Aktiengesellschaft

Registrierungsdatum: 27.6.1996

Staatliche Registrierungsnummer: 3294

Primäre staatliche Registrierungsnummer: 1027739132563

Steueridentifikationsnummer: 7702165310/770101001

Hauptgeschäftssitz: Russische Föderation

Das NSD ist ein russisches Finanzinstitut des Nichtbankensektors und Russlands zentrale Wertpapierverwahrstelle. Es ist nach Marktwert der verwahrten Aktien und Schuldverschreibungen die größte Wertpapierverwahrstelle in Russland und die einzige, die Zugang zum internationalen Finanzsystem hat.

Es wird von der Regierung und der russischen Zentralbank als systemrelevantes russisches Finanzinstitut eingestuft. Das NSD spielt für das Funktionieren des russischen Finanzsystems und seine Anbindung an das internationale Finanzsystem eine wesentliche Rolle, wodurch es direkt und indirekt die Tätigkeiten, politischen Maßnahmen und Ressourcen der russischen Regierung unterstützt.

3.6.2022“

Verbundene Organisationen: Mehrheitsaktionär/Muttergesellschaft zu 99,997 % (nicht einzeln auf einer Liste aufgeführt):

Öffentliche Aktiengesellschaft ‚Moscow Exchange MICEX-RTS‘ (Moskauer Börse bzw. MOEX), Eingetragene Anschrift: 13, Bolshoy Kislovsky per, 125009 Moscow, Russian Federation,

Steueridentifikationsnummer: 7702077840,

Primäre staatliche Registrierungsnummer: 1027739387411

Das NSD befindet sich fast vollständig im Eigentum der Moskauer Börse, deren Aufgabe es ist, für einen umfassenden Zugang zu den russischen Finanzmärkten zu sorgen. Die Moskauer Börse wiederum wird aufgrund ihrer Rolle und ihrer Aktionäre in hohem Maße von der russischen Regierung kontrolliert. Somit unterstützt das NSD materiell oder finanziell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist.


3.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 153/128


BESCHLUSS (GASP) 2022/884 DES RATES

vom 3. Juni 2022

zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP (1) angenommen.

(2)

Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.

(3)

Am 24. Februar 2022 hat der Präsident der Russischen Föderation eine Militäroperation in der Ukraine angekündigt, und russische Streitkräfte haben einen Angriff auf die Ukraine begonnen. Dieser Angriff stellt eine eklatante Verletzung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine dar.

(4)

Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine aufs Schärfste verurteilt. Mit seinen rechtswidrigen militärischen Handlungen verstößt Russland grob gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und gefährdet die Sicherheit und Stabilität Europas und der Welt. Der Europäische Rat hat dazu aufgerufen, dringend ein weiteres Paket von gegen Einzelpersonen gerichteten und wirtschaftlichen Sanktionen auszuarbeiten und anzunehmen.

(5)

In seinen Schlussfolgerungen vom 24. März 2022 hat der Europäische Rat erklärt, dass die Union nach wie vor bereitsteht, Schlupflöcher zu schließen und gegen die tatsächliche und mögliche Umgehung der bereits angenommenen restriktiven Maßnahmen vorzugehen sowie rasch weitere koordinierte harte Sanktionen gegen Russland und Belarus zu verhängen, um die russischen Möglichkeiten zur Fortsetzung der Aggression wirksam zu vereiteln.

(6)

Angesichts der ernsten Lage und als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist es angebracht, weitere restriktive Maßnahmen zu verhängen.

(7)

Die Einfuhr, der Kauf oder das Verbringen in Mitgliedstaaten von Rohöl und bestimmten Erdölerzeugnissen aus Russland sollte verboten werden. Darüber hinaus sollte es verboten werden, den Transport dieser Güter auf dem Seeweg in Drittländer zu versichern oder rückzuversichern. Angemessene Übergangsfristen sollten vorgesehen werden.

(8)

Da mehrere Mitgliedstaaten aufgrund ihrer geografischen Lage besonders von über Pipelines aus Russland eingeführtem Rohöl abhängig sind, ohne dass auf kurze Sicht eine tragfähige alternative Bezugsquelle verfügbar ist, sollten die Einfuhrverbote vorübergehend nicht für Rohöl aus Russland gelten, das über Pipelines in diese Mitgliedstaaten eingeführt wird, solange der Rat nichts anderes beschließt. Die betreffenden Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um sich so bald wie möglich alternative Bezugsquellen zu sichern. Die Kommission sollte die Fortschritte der betreffenden Mitgliedstaaten bei der Sicherung alternativer Bezugsquellen überwachen und erleichtern. Hat ein Mitgliedstaat ausreichende Fortschritte erzielt, so sollte der Hohe Vertreter mit Unterstützung der Kommission dem Rat vorschlagen, diese vorübergehende Ausnahme in Bezug auf den betreffenden Mitgliedstaat zu beenden.

(9)

Der Europäische Rat ist auf seiner Tagung vom 30. und 31. Mai 2022 übereingekommen, sich baldmöglichst erneut mit der Frage dieser vorübergehenden Ausnahme für über Pipelines geliefertes Rohöl zu befassen.

(10)

Es ist notwendig, die Weiterleitung, die Beförderung oder den Weiterverkauf von über Pipelines aus Russland an einen Mitgliedstaat gelieferten Rohöls in andere Mitgliedstaaten oder in Drittländer zu verbieten sowie — nach einer Übergangszeit von acht Monaten — die Weiterleitung, die Beförderung oder den Weiterverkauf von Erdölerzeugnissen, die aus dem betreffenden Rohöl gewonnen werden, in andere Mitgliedstaaten zu verbieten. Aufgrund der besonderen Abhängigkeit Tschechiens von den betreffenden Erdölerzeugnissen sollte Tschechien eine zusätzliche Frist von zehn Monaten eingeräumt werden, um sich alternative Bezugsquellen zu sichern.

(11)

Aufgrund der besonderen geografischen Lage Bulgariens sollte für einen begrenzten Zeitraum eine spezifische Ausnahmeregelung von dem Verbot der Einfuhr von Rohöl, das durch Transport auf dem Seeweg importiert wird (im Folgenden „Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird“), und von Erdölerzeugnissen gewährt werden. Da sich Kroatien aufgrund der Tatsache, dass seine Raffinerie betriebsbedingt regelmäßig mit Vakuumgasöl versorgt werden muss, in einer besonderen Situation befindet, sollte die zuständige nationale Behörde die Möglichkeit haben, den Erwerb, die Einfuhr oder die Weiterleitung von russischem Vakuumgasöl unter bestimmten Bedingungen für begrenzte Zeit zu genehmigen.

(12)

Wird die Lieferung von Rohöl aus Russland über Pipelines an einen Binnenmitgliedstaat aus Gründen, die sich der Kontrolle dieses Mitgliedstaats entziehen, unterbrochen, so sollte die Einfuhr von Rohöl aus Russland, das auf dem Seeweg transportiert wird, in diesen Mitgliedstaat ausnahmsweise vorübergehend gestattet sein, und zwar so lange, bis die Lieferung über Pipelines wieder aufgenommen wird oder bis der Rat beschließt, dass das Einfuhrverbot für über Pipelines geliefertes Rohöl auf diesen Mitgliedstaat anzuwenden ist.

(13)

Im Einklang mit dem Grundsatz der Freiheit der Durchfuhr sollte das Verbot des Erwerbs, der Einfuhr und der Weitergabe von Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird, und von bestimmten Erdölerzeugnissen aus Russland den Erwerb, die Einfuhr oder die Weitergabe solcher Waren, die ihren Ursprung in einem Drittland haben und nur durch Russland durchgeführt werden, nicht berühren. Insbesondere sollte das Verbot nicht gelten, wenn in der Zollanmeldung Russland als Ausfuhrstaat angegeben wird, jedoch ein Drittstaat als Ursprungsland des Rohöls bzw. der anderen Erdölerzeugnisse angegeben wird.

(14)

Das Erbringen von Dienstleistungen an Russland in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens und Public-Relations-Beratung sollte verboten werden. Die Verbote in Bezug auf Einlagen, in Russland niedergelassene Kraftverkehrsunternehmen und Dienstleistungen für Trusts sollten geändert werden. Schließlich sollten bestimmte Einträge in die Listen der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in den Anhängen des Beschlusses 2014/512/GASP aufgenommen werden.

(15)

Um die reibungslose Umsetzung des Artikels 1j des Beschlusses 2014/512/GASP zu gewährleisten, ist es angezeigt, die in den Absätzen 2 und 3 des genannten Artikels vorgesehene Frist für die Einstellung von Tätigkeiten vom 10. Mai 2022 bis zum 5. Juli 2022 zu verlängern.

(16)

Es ist angezeigt klarzustellen, dass dieser Beschluss der Entgegennahme von Zahlungen durch eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete oder eingetragene juristische Person, Organisation oder Einrichtung von ihrem russischen Vertragspartner im Rahmen von Verträgen über in Artikel 4c des Beschlusses 2014/512/GASP aufgeführten Gütern und Technologien, die vor dem 26. Februar 2022 geschlossen und vor dem 27. Mai 2022 erfüllt wurden, nicht entgegensteht.

(17)

Die Russische Föderation führt eine systematische internationale Kampagne der Medienmanipulation und Verfälschung von Fakten, um ihre Strategie der Destabilisierung ihrer Nachbarländer und der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu intensivieren. Insbesondere richtete sich die Propaganda wiederholt und nachdrücklich gegen europäische politische Parteien, insbesondere während der Wahlen, sowie gegen die Zivilgesellschaft, Asylsuchende, russische ethnische Minderheiten, geschlechtliche Minderheiten und das Funktionieren demokratischer Institutionen in der Union und ihren Mitgliedstaaten.

(18)

Um ihre Aggression gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, betreibt die Russische Föderation kontinuierliche und konzertierte Propagandaaktionen, die sich gegen die Zivilgesellschaft der Union und ihrer Nachbarländer richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren.

(19)

Diese Propagandaaktionen wurden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung der Russischen Föderation verbreitet. Solche Maßnahmen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar. Diese Medien spielen eine maßgebliche Rolle dabei, die Aggression gegen die Ukraine mit Nachdruck voranzutreiben und zu unterstützen und die Nachbarländer der Ukraine zu destabilisieren.

(20)

Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es notwendig, im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nach Artikel 11 der Charta, weitere restriktive Maßnahmen zur Einstellung der Sendetätigkeiten solcher Medien in der Union oder solcher an die Union gerichteter Tätigkeiten zu verhängen. Diese Maßnahmen sollten beibehalten werden, bis die Aggression gegen die Ukraine beendet wird und bis die Russische Föderation und die mit ihr verbundenen Medien die Durchführung von Propagandaaktionen gegen die Union und deren Mitgliedstaaten einstellen.

(21)

Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, dem Recht auf unternehmerische Freiheit und dem Recht auf Eigentum nach den Artikeln 11, 16 und 17 der Charta hindern diese Maßnahmen die Medien und ihr Personal nicht daran, andere Tätigkeiten als Sendetätigkeiten in der Union auszuführen, wie Recherche und Interviews. Insbesondere ändern diese Maßnahmen nicht die Pflicht zur Achtung der Rechte, Freiheiten und Grundsätze, die in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union, einschließlich der Charta der Grundrechte, sowie in den Verfassungen der Mitgliedstaaten genannt werden, in deren jeweiligen Anwendungsbereichen.

(22)

Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.

(23)

Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2014/512/GASP wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 1aa wird wie folgt geändert:

a)

Folgender Absatz wird eingefügt:

„(2a)   Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht für die Entgegennahme von Zahlungen, die von den dort genannten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund von Verträgen geschuldet werden, die vor dem 15. Mai 2022 ausgeführt wurden.“

b)

Absatz 3 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

„a)

soweit nicht nach Artikel 4o oder 4p verboten — Transaktionen, die unbedingt erforderlich sind für den unmittelbaren oder mittelbaren Kauf, die unmittelbare oder mittelbare Einfuhr oder den unmittelbaren oder mittelbaren Transport von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, ein dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörendes Land, die Schweiz oder den Westbalkan,“

c)

In Absatz 3 werden folgende Buchstaben angefügt:

„d)

Transaktionen, die für die Abwicklung eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer ähnlichen Rechtsgestaltung, das bzw. die vor dem 16. März 2022 eingegangen wurde, an dem bzw. der eine in Absatz 1 genannte juristische Person, Organisation oder Einrichtung beteiligt ist, bis zum 5. September 2022 unbedingt erforderlich sind,

e)

Transaktionen im Zusammenhang mit der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste oder Rechenzentrumsdiensten und der Bereitstellung von Diensten und Ausrüstungen, die für deren Betrieb, Wartung und Sicherheit erforderlich sind, einschließlich der Bereitstellung von Firewalls, und von Callcenter-Diensten für eine in Anhang X aufgeführte juristische Person, Organisation oder Einrichtung.“

2.

Artikel 1b Absatz 5 erhält folgende Fassung:

„(5)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden die Entgegennahme einer solchen Einlage oder die Bereitstellung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Wallets, Konten oder der Verwahrung unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die Entgegennahme einer solchen Einlage oder die Bereitstellung einer solchen Dienstleistung im Zusammenhang mit Wallets, Konten oder der Verwahrung

a)

zur Deckung der Grundbedürfnisse von in Absatz 1 genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen und ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen, erforderlich ist,

b)

ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare oder der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung juristischer Dienstleistungen dient,

c)

ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Kosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dient,

d)

zur Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich ist, vorausgesetzt, dass die betreffende zuständige Behörde den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte, oder

e)

für amtliche Tätigkeiten einer diplomatischen Mission, konsularischen Vertretung oder internationalen Organisation erforderlich ist.

Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Buchstaben a, b, c oder e dieses Absatzes erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“

3.

Artikel 1d Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2)   Absatz 1 gilt nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes oder der Schweiz und nicht für natürliche Personen mit einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in einem Mitgliedstaat, einem dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Land oder der Schweiz.“

4.

Artikel 1e erhält folgende Fassung:

„Artikel 1e

(1)   Es ist verboten, spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden, für die in Anhang VIII aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Eigentumsrechte zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar bei einer in Anhang VIII aufgeführten Organisation liegen, zu erbringen.

(2)   Dieses Verbot gemäß Absatz 1 gilt für jede in Anhang VIII aufgeführte juristische Person, Organisation oder Einrichtung ab dem in jenem Anhang für sie angegebenen Zeitpunkt. Das Verbot gilt ab demselben Zeitpunkt für alle in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang VIII aufgeführten Einrichtungen gehalten werden.“

5.

Artikel 1h Absatz 2 Buchstabe e erhält folgende Fassung:

„e)

soweit nicht nach Artikel 4o oder 4p verboten — den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder“

6.

Artikel 1j erhält folgende Fassung:

„Artikel 1j

(1)   Es ist verboten, einen Trust oder eine ähnliche Rechtsgestaltung zu registrieren oder einen Sitz, eine Geschäfts- oder Verwaltungsanschrift oder Verwaltungsdienstleistungen dafür bereitzustellen, wenn eine der folgenden Personen, Organisationen oder Einrichtungen Treugeber oder Begünstigter ist:

a)

russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche Personen,

b)

in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

c)

juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Buchstabe a oder b gehalten werden,

d)

juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die von einer der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Buchstabe a, b oder c kontrolliert werden,

e)

natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Buchstabe a, b, c oder d handeln.

(2)   Ab dem 5. Juli 2022 ist es verboten, als Treuhänder, nomineller Anteilseigner, Geschäftsführer, Sekretär oder in einer ähnlichen Funktion für einen in Absatz 1 genannten Trust oder eine dort genannte ähnliche Rechtsgestaltung zu handeln oder dies einer anderen Person zu ermöglichen.

(3)   Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Transaktionen, die unbedingt erforderlich sind, um vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge, die mit diesem Artikel nicht vereinbar sind, oder für deren Erfüllung erforderliche akzessorische Verträge bis zum 5. Juli 2022 zu beenden.

(4)   Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Treugeber oder Begünstigte ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats oder eine natürliche Person ist, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in einem Mitgliedstaat verfügt.

(5)   Abweichend von Absatz 2 können die zuständigen Behörden unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, dass die in Absatz 2 genannten Dienstleistungen aus folgenden Gründen über den 5. Juli 2022 hinaus fortgesetzt werden:

a)

zum Abschluss von Transaktionen, die für die Beendigung der in Absatz 3 genannten Verträge unbedingt erforderlich sind, bis zum 5. September 2022, sofern diese Transaktionen vor dem 11. Mai 2022 eingeleitet wurden, oder

b)

aus anderen Gründen, sofern die Dienstleister von den in Absatz 1 genannten Personen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen entgegennehmen oder diesen zur Verfügung stellen oder diesen anderweitig Vorteile aus den in einem Trust platzierten Vermögenswerten verschaffen.

(6)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden die dort genannten Dienstleistungen unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese erforderlich sind für

a)

humanitäre Zwecke wie die Durchführung oder die Erleichterung von Hilfsleistungen einschließlich der Versorgung mit medizinischen Hilfsgütern und Nahrungsmitteln oder den Transport humanitärer Helfer und damit verbundener Hilfe oder für Evakuierungen,

b)

zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur direkten Förderung der Demokratie, der Menschenrechte oder der Rechtsstaatlichkeit in Russland, oder

c)

den Betrieb von Trusts, deren Zweck die Verwaltung von betrieblichen Altersversorgungssystemen, Versicherungspolicen oder Belegschaftsaktienprogrammen, Wohltätigkeitsorganisationen, Amateursportvereinen und Fonds für Minderjährige oder vulnerable Erwachsene ist.

(7)   Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die Kommission über jede nach Absatz 5 oder Absatz 6 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“

7.

Folgender Artikel wird eingefügt:

„Artikel 1k

(1)   Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen für

a)

die Regierung Russlands oder

b)

in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen.

(2)   Absatz 1 gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die unbedingt erforderlich sind, um vor dem 4. Juni 2022 geschlossene Verträge, die mit diesem Artikel nicht vereinbar sind, oder für deren Erfüllung erforderliche akzessorische Verträge bis zum 5. Juli 2022 zu beenden.

(3)   Absatz 1 gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die für die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung in Gerichtsverfahren und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf unbedingt erforderlich sind.

(4)   Absatz 1 gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bestimmt sind, welche sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden.

(5)   Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die dort genannten Dienstleistungen unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese erforderlich sind für

a)

humanitäre Zwecke wie die Durchführung oder die Erleichterung von Hilfsleistungen einschließlich der Versorgung mit medizinischen Hilfsgütern und Nahrungsmitteln oder den Transport humanitärer Helfer und damit verbundener Hilfe oder für Evakuierungen, oder

b)

zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur direkten Förderung der Demokratie, der Menschenrechte oder der Rechtsstaatlichkeit in Russland.“

8.

Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

„a)

soweit nicht nach Artikel 4o oder 4p verboten — den Transport von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, aus oder durch Russland in die Union oder“

9.

Artikel 4a Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

„a)

diese für die Sicherstellung der kritischen Energieversorgung in der Union sowie den Transport von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse — soweit nicht nach Artikel 4o oder 4p verboten —, aus oder durch Russland in die Union, erforderlich sind oder“

10.

In Artikel 4g wird folgender Absatz angefügt:

„(3)   Es ist verboten, in Inhalten, die von den in Anhang IX aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erstellt oder gesendet werden, für Produkte oder Dienstleistungen zu werben, einschließlich durch Übertragung oder Verbreitung mittels der in Absatz 1 genannten Möglichkeiten.“

11.

Artikel 4ha Absatz 5 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

“a)

soweit nicht nach Artikel 4o oder 4p verboten — den Kauf, die Einfuhr oder den Transport in die Union von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium, Eisenerz sowie gewisser chemischer Produkte und Eisenerzeugnisse;“

12.

Artikel 4n Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a)

Buchstabe a erhält folgende Fassung:

“a)

soweit nicht nach Artikel 4o oder 4p verboten — den Kauf, die Einfuhr oder der Transport in die Union von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz;“

b)

Buchstabe d erhält folgende Fassung:

„d)

die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, oder“

13.

Die folgenden Artikel werden eingefügt:

„Artikel 4o

(1)   Es ist verboten, Rohöl und Erdölerzeugnisse unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden.

(2)   Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen oder andere Dienste im Zusammenhang mit dem Verbot nach Absatz 1 bereitzustellen.

(3)   Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten

a)

bis zum 5. Dezember 2022 nicht für kurzfristige einmalige Geschäfte, die vor diesem Datum abgeschlossen und ausgeführt wurden, und für die Erfüllung von Verträgen über den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Rohöl, die vor dem 4. Juni 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen, sofern die betreffenden Mitgliedstaaten die Kommission über diese Verträge bis zum 24. Juni 2022 und über die kurzfristigen einmaligen Geschäfte innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Vollendung unterrichtet haben,

b)

bis zum 5. Februar 2023 nicht für kurzfristige einmalige Geschäfte, die vor diesem Datum abgeschlossen und ausgeführt wurden, und für die Erfüllung von Verträgen über den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Erdölerzeugnissen, die vor dem 4. Juni 2022 abgeschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen, sofern die betreffenden Mitgliedstaaten die Kommission über diese Verträge bis zum 24. Juni 2022 und über die kurzfristigen einmaligen Geschäfte innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Vollendung unterrichtet haben,

c)

nicht für den Erwerb, die Einfuhr oder die Weitergabe von Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird, und von Erdölerzeugnissen, wenn diese Waren ihren Ursprung in einem Drittland haben und nur in Russland verladen werden, aus Russland abgehen oder durch Russland durchgeführt werden, sofern die Waren nichtrussischen Ursprungs sind und nicht in russischem Eigentum stehen,

d)

nicht für Rohöl, das aus Russland über Pipelines in die Mitgliedstaaten geliefert wird, bis der Rat auf Vorschlag des Hohen Vertreters mit Unterstützung der Kommission einstimmig beschließt, dass die Verbote nach den Absätzen 1 und 2 gelten.

(4)   Wird die Lieferung von Rohöl aus Russland über Pipelines an einen Binnenmitgliedstaat aus Gründen, die sich der Kontrolle dieses Mitgliedstaats entziehen, unterbrochen, so darf Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird, aus Russland abweichend von den Absätzen 1 und 2 ausnahmsweise vorübergehend in diesen Mitgliedstaat eingeführt werden und zwar so lange, bis die Lieferung wieder aufgenommen wird oder bis der in Absatz 3 Buchstabe d genannte Beschluss des Rates für diesen Mitgliedstaat gilt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

(5)   Ab dem 5. Dezember 2022 können die zuständigen Behörden Bulgariens abweichend von den Absätzen 1 und 2 die Erfüllung bis zum 31. Dezember 2024 von vor dem 4. Juni 2022 geschlossenen Verträgen über den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird, und von Erdölerzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden, oder von für die Erfüllung solcher Verträge erforderlichen akzessorischen Verträgen genehmigen.

(6)   Ab dem 5. Februar 2023 können die zuständigen Behörden Kroatiens abweichend von den Absätzen 1 und 2 bis zum 31. Dezember 2023 den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Vakuumgasöl, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wurde, oder von für die Erfüllung solcher Verträge erforderlichen akzessorischen Verträgen genehmigen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

a)

es steht keine alternative Bezugsquelle für Vakuumgasöl zur Verfügung und

b)

Kroatien hat der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt, aus welchen Gründen es der Auffassung ist, dass eine Sondergenehmigung erteilt werden sollte, und die Kommission hat innerhalb dieser Frist keine Einwände erhoben.

(7)   Waren, die aufgrund einer von einer zuständigen Behörde gemäß Absatz 5 oder 6 gewährten Ausnahme eingeführt werden, dürfen nicht an Käufer weiterverkauft werden, die in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland ansässig sind.

(8)   Die Weiterleitung oder Beförderung des über Pipelines in die Mitgliedstaaten gemäß Absatz 3 Buchstabe d gelieferten Rohöls in andere Mitgliedstaaten oder in Drittländer oder sein Verkauf an Käufer in anderen Mitgliedstaaten oder in Drittländern ist verboten.

Alle Lieferungen von und Behälter mit dem betreffenden Rohöl sind eindeutig mit „REBCO: export prohibited“ zu kennzeichnen.

Wurde Rohöl über Pipelines in einen Mitgliedstaat gemäß Absatz 3 Buchstabe d geliefert, so ist es ab dem 5. Februar 2023 verboten, Erdölerzeugnisse des KN-Codes 2710, die aus dem betreffenden Rohöl gewonnen werden, in andere Mitgliedstaaten oder Drittländer weiterzuleiten oder zu befördern oder die betreffenden Erdölerzeugnisse an Käufer in anderen Mitgliedstaaten oder in Drittländern zu verkaufen.

Kraft vorübergehender Ausnahme gelten die Verbote gemäß Unterabsatz 3 ab dem 5. Dezember 2023 für die Einfuhr und die Weiterleitung von Erdölerzeugnissen, die aus Rohöl gewonnen werden, das über Pipelines in einen anderen Mitgliedstaat gemäß Absatz 3 Buchstabe d geliefert wurde, nach Tschechien und für deren Verkauf an Käufer in Tschechien. Werden Tschechien vor diesem Zeitpunkt alternative Bezugsquellen der betreffenden Erdölerzeugnisse zur Verfügung gestellt, so hebt der Rat diese vorübergehende Ausnahme auf. Im Zeitraum bis zum 5. Dezember 2023 dürfen die Mengen der betreffenden Erdölerzeugnisse, die aus anderen Mitgliedstaaten nach Tschechien eingeführt werden, nicht die durchschnittlichen Mengen, die während desselben Zeitraums in den vergangenen fünf Jahren nach Tschechien eingeführt wurden, übersteigen.

(9)   Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für den Kauf von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Russland, die benötigt werden, um den Grundbedarf des Käufers in Russland oder humanitärer Projekte in Russland zu decken.

(10)   Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Artikel erfasst werden.

Artikel 4p

(1)   Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden, in Drittländer zu erbringen, einschließlich durch Umladungen zwischen Schiffen.

(2)   Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für:

a)

die Erfüllung bis zum 5. Dezember 2022 von Verträgen, die vor dem 4. Juni 2022 geschlossen wurden, noch für für deren Erfüllung erforderliche akzessorische Verträge.

b)

die Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen, wenn diese Waren ihren Ursprung in einem Drittland haben und nur in Russland verladen werden, aus Russland abgehen oder durch Russland durchgeführt werden, sofern die Waren nichtrussischen Ursprungs sind und nicht in russischem Eigentum stehen.“

14.

Die Anhänge werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Diese Nummer gilt in Bezug auf eine oder mehrere der in Anhang IX Nummer 4 dieses Beschlusses aufgeführten Organisationen ab dem 25. Juni 2022, sofern der Rat nach Prüfung der betreffenden Fälle dies einstimmig beschließt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. COLONNA


(1)  Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).


ANHANG

1.

In Anhang IV des Beschlusses 2014/512/GASP werden die folgenden Einträge angefügt:

„46th TSNII Central Scientific Research Institute

Alagir Resistor Factory

All-Russian Research Institute of Optical and Physical Measurements

All-Russian Scientific-Research Institute Etalon JSC

Almaz, JSC

Arzam Scientific Production Enterprise Temp Avia

Automated Procurement System for State Defense Orders, LLC

Dolgoprudniy Design Bureau of Automatics (DDBA JSC)

Electronic Computing Technology Scientific-Research Center JSC

Electrosignal, JSC

Energiya JSC

Engineering Center Moselectronproekt

Etalon Scientific and Production Association

Evgeny Krayushin

Foreign Trade Association Mashpriborintorg

Ineko LLC

Informakustika JSC

Institute of High Energy Physics

Institute of Theoretical and Experimental Physics

Inteltech PJSC

ISE SO RAN Institute of High-Current Electronics

Kaluga Scientific-Research Institute of Telemechanical Devices JSC

Kulon Scientific-Research Institute JSC

Lutch Design Office JSC

Meteor Plant JSC

Moscow Communications Research Institute JSC

Moscow Order of the Red Banner of Labor Research Radio Engineering Institute JSC

NPO Elektromechaniki JSC

Omsk Production Union Irtysh JSC

Omsk Scientific-Research Institute of Instrument Engineering JSC

Optron JSC

Pella Shipyard OJSC

Polyot Chelyabinsk Radio Plant JSC

Pskov Distance Communications Equipment Plant

Radiozavod JSC

Razryad JSC

Research Production Association Mars

Ryazan Radio-Plant

Scientific Production Center Vigstar JSC

Scientific Production Enterprise „Radiosviaz“

Scientific Research Institute Ferrite-Domen

Scientific Research Institute of Communication Management Systems

Scientific-Production Association and Scientific-Research Institute of Radio-Components

Scientific-Production Enterprise „Kant“

Scientific-Production Enterprise „Svyaz“

Scientific-Production Enterprise Almaz JSC

Scientific-Production Enterprise Salyut JSC

Scientific-Production Enterprise Volna

Scientific-Production Enterprise Vostok JSC

Scientific-Research Institute „Argon“

Scientific-Research Institute and Factory Platan

Scientific-Research Institute of Automated Systems and Communications Complexes Neptune JSC

Special Design and Technical Bureau for Relay Technology

Special Design Bureau Salute JSC

Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Salute“

Tactical Missile Company, Joint Stock Company „State Machine Building Design Bureau ‚Vympel‘ by Name I.I.Toropov“

Tactical Missile Company, Joint Stock Company „URALELEMENT“

Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Plant Dagdiesel“

Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Scientific Research Institute of Marine Heat Engineering“

Tactical Missile Company, Joint Stock Company PA Strela

Tactical Missile Company, Joint Stock Company Plant Kulakov

Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo

Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo-service

Tactical Missile Company, Joint Stock Company Saratov Radio Instrument Plant

Tactical Missile Company, Joint Stock Company Severny Press

Tactical Missile Company, Joint-Stock Company „Research Center for Automated Design“

Tactical Missile Company, KB Mashinostroeniya

Tactical Missile Company, NPO Electromechanics

Tactical Missile Company, NPO Lightning

Tactical Missile Company, Petrovsky Electromechanical Plant „Molot“

Tactical Missile Company, PJSC „MBDB ISKRA“

Tactical Missile Company, PJSC ANPP Temp Avia

Tactical Missile Company, Raduga Design Bureau

Tactical Missile Corporation, „Central Design Bureau of Automation“

Tactical Missile Corporation, 711 Aircraft Repair Plant

Tactical Missile Corporation, AO GNPP „Region“

Tactical Missile Corporation, AO TMKB „Soyuz“

Tactical Missile Corporation, Azov Optical and Mechanical Plant

Tactical Missile Corporation, Concern „MPO — Gidropribor“

Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company „KRASNY GIDROPRESS“

Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Avangard

Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Concern Granit-Electron

Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Elektrotyaga

Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company GosNIIMash

Tactical Missile Corporation, RKB Globus

Tactical Missile Corporation, Smolensk Aviation Plant

Tactical Missile Corporation, TRV Engineering

Tactical Missile Corporation, Ural Design Bureau „Detal“

Tactical Missile Corporation, Zvezda-Strela Limited Liability Company

Tambov Plant (TZ) „October“

United Shipbuilding Corporation „Production Association Northern Machine Building Enterprise“

United Shipbuilding Corporation „5th Shipyard““

2.

In Anhang VII des Beschlusses 2014/512/GASP werden die folgenden Einträge angefügt:

„Vereinigtes Königreich

Südkorea“

3.

Anhang VIII des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung:

„ANHANG VIII

LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 1e

Name der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung

Geltungsbeginn

Bank Otkritie

12. März 2022

Novikombank

12. März 2022

Promsvyazbank

12. März 2022

Bank Rossiya

12. März 2022

Sovcombank

12. März 2022

VNESHECONOMBANK (VEB)

12. März 2022

VTB BANK

12. März 2022

Sberbank

14. Juni 2022

Credit Bank of Moscow

14. Juni 2022

Joint Stock Company Russian Agricultural Bank, JSC Rosselkhozbank

14. Juni 2022

4.

In Anhang IX des Beschlusses 2014/512/GASP werden die folgenden Einträge angefügt:

„Rossiya RTR/RTR Planeta

Rossiya 24/ Russia 24

TV Centre International“


3.6.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 153/139


BESCHLUSS (GASP) 2022/885 DES RATES

vom 3. Juni 2022

zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen.

(2)

Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.

(3)

Der Rat ist der Ansicht, dass weitere Optionen für Ausnahmen in Bezug auf das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot, bestimmten Personen und Organisationen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, eingeführt werden sollten.

(4)

Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 2 des Beschlusses 2014/145/GASP wird folgender Absatz angefügt:

„(13)   Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die für die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste durch Telekommunikationsbetreiber der Union, für die Bereitstellung der für den Betrieb, die Wartung und die Sicherheit dieser elektronischen Kommunikationsdienste erforderlichen zugehörigen Einrichtungen und Dienste in Russland, in der Ukraine, in der Union und zwischen Russland und der Union und zwischen der Ukraine und der Union sowie für Rechenzentrumsdienste unbedingt erforderlich sind.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. COLONNA


(1)  Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16).


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