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Document L:2022:153:FULL
Official Journal of the European Union, L 153, 3 June 2022
Amtsblatt der Europäischen Union, L 153, 3. Juni 2022
Amtsblatt der Europäischen Union, L 153, 3. Juni 2022
ISSN 1977-0642 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
L 153 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Rechtsvorschriften |
65. Jahrgang |
Inhalt |
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II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter |
Seite |
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VERORDNUNGEN |
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BESCHLÜSSE |
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DE |
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |
II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter
VERORDNUNGEN
3.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 153/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/876 DES RATES
vom 3. Juni 2022
zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (1), insbesondere auf Artikel 8a Absatz 1,
gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 18. Mai 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 angenommen. |
(2) |
Angesichts der sehr ernsten Lage in Belarus und den anhaltenden Menschenrechtsverletzungen sowie der Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sollten 12 Personen und acht Organisationen in die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden. |
(3) |
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. COLONNA
ANHANG
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wird wie folgt geändert:
1. |
Folgende natürliche Personen werden unter „A. Natürliche Personen gemäß Artikel 2 Absatz 1“ hinzugefügt:
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2. |
Folgende juristische Personen werden unter „B. Juristische Personen“ hinzugefügt:
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3.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 153/11 |
VERORDNUNG (EU) 2022/877 DES RATES
vom 3. Juni 2022
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (1),
auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 18. Mai 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (2) angenommen. |
(2) |
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 werden die im Beschluss 2012/642/GASP vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt. |
(3) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/882 des Rates (3) wird der Anwendungsbereich der Sanktionen auf die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. März 2022 infolge der Beteiligung von Belarus an der inakzeptablen und rechtswidrigen militärischen Aggression gegen die Ukraine, die nach dem Völkerrecht als Akt der Aggression einzustufen ist, ausgeweitet. |
(4) |
Angesichts der sehr ernsten Lage ist es notwendig, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Dementsprechend wurde mit dem Beschluss (GASP) 2022/882 die Liste der Organisationen erweitert, die Beschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie von Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, unterliegen. Mit dem Beschluss (GASP) 2022/882 wird auch die Liste der belarussischen Kreditinstitute und ihrer belarussischen Tochtergesellschaften erweitert, die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf die Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen. |
(5) |
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 1zb erhält folgende Fassung: „Artikel 1zb (1) Es ist verboten, für die in Anhang XV aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder für in Belarus niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang XV aufgeführten Einrichtungen gehalten werden, spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr zu erbringen, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden. (2) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt für jede in Anhang XV aufgeführte juristische Person, Organisation oder Einrichtung ab dem in jenem Anhang für sie angegebenen Zeitpunkt. Das Verbot gilt ab demselben Zeitpunkt für alle in Belarus niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang XV aufgeführten Einrichtungen gehalten werden.“ |
2. |
Artikel 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen, gegebenenfalls auch strafrechtliche Sanktionen, fest und treffen alle zur Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten ergreifen ferner geeignete Maßnahmen zur Einziehung der Erträge aus solchen Verstößen.“ |
3. |
Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung. |
4. |
Anhang XV der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung. |
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. COLONNA
(1) ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1.
(2) Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (ABl. L 134 vom 20.5.2006, S. 1).
(3) Beschluss (GASP) 2022/882 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (ABl. L 153 vom 3.6.2022).
ANHANG I
„ANHANG V
LISTE DER NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN NACH ARTIKEL 1e ABSATZ 7, ARTIKEL 1f ABSATZ 7 UND ARTIKEL 1fa ABSATZ 1
Belarussisches Verteidigungsministerium
140 Repair Plant JSC
558 Aircraft Repair Plant JSC
2566 Radioelectronic Armament Repair Plant JSC
AGAT - Control Systems - Managing Company of Geoinformation Control Systems Holding, JSC
AGAT - Electromechanical Plant OJSC
AGAT - SYSTEM
ATE - Engineering LLC
BelOMO Holding
Belspetsvneshtechnika SFTUE
Beltechexport CJSC
BSVT-New Technologies
Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region Gomel
Truppen des Innenministeriums der Republik Belarus
KGB Alpha
Kidma Tech OJSC
Minotor-Service
Minsk Wheeled Tractor Plant
Oboronnye Initsiativy LLC
OJS KB Radar Managing Company
Peleng JSC
Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus
Staatssicherheitskomitee der Republik Belarus
Transaviaexport Airlines, JSC
Volatavto OJSC
ANHANG II
„ANHANG XV
LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN, DIE IN ARTIKEL 1zb GENANNT SIND
Name der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung |
Geltungsbeginn |
Belagroprombank |
20. März 2022 |
Bank Dabrabyt |
20. März 2022 |
Entwicklungsbank der Republik Belarus |
20. März 2022 |
Belinvestbank (Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau) |
14. Juni 2022 |
3.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 153/15 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/878 DES RATES
vom 3. Juni 2022
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen. |
(2) |
Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine und verurteilt weiterhin Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben. |
(3) |
Die Union verurteilt auf das Schärfste die bekannt gewordenen Gräueltaten, die von den Streitkräften der Russischen Föderation in Butcha und anderen ukrainischen Städten begangen wurden. Die Union unterstützt alle Maßnahmen, mit denen die Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in der Ukraine durch die Streitkräfte der Russischen Föderation gewährleistet wird. |
(4) |
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 65 Personen und 18 Organisationen in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten. |
(5) |
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. COLONNA
ANHANG
Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen:
1. PERSONEN
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Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„1111. |
Azatbek Asanbekovich OMURBEKOV (Russisch: Азатбек Асанбекович ОМУРБЕКОВ) |
Oberst, Kommandeur der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Anschrift: Knyaz-Volkonskoye, Khabarovsky district, Motostrelkovy passage, 3. |
Oberst Azatbek Asanbekovich Omurbekov ist Kommandeur der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er hat die Einsätze seiner Militäreinheit geleitet und erhielt aufgrund seiner direkten Verantwortung für Tötungen, Vergewaltigungen und Folter in Butscha den Spitznamen „der Schlächter von Butscha“. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1112. |
Andrei Boevich KURBANOV (Russisch: Андрей Боевич КУРБАНОВ) |
Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 7.1.1970 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 4615 949409 Nationale Ausweis-Nr.: У-184386 |
Andrei Boevich Kurbanov ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1113. |
Viacheslav Sergeevich KLOBUKOV (Russisch: Вячеслав Сергеевич КЛОБУКОВ) |
Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 19.11.1978 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 8001 142195 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-703443 |
Viacheslav Sergeevich Klobukov ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1114. |
Aleksandr Viktorovich VINS (Russisch: Александр Викторович ВИНС) |
Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 24.1.1969 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0801 547363 Nationale Ausweis-Nr.: T-194304 |
Aleksandr Viktorovich Vins ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1115. |
Aleksandr Leonidovich SHERSHNEV (Russisch: Александр Леонидович ШЕРШНЕВ) |
Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 14.1.1978 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 3802634927 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-529191 |
Aleksandr Leonidovich Shershnev ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1116. |
Sergei Aleksandrovich VETROV (Russisch: Сергей Александрович ВЕТРОВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 25.9.1982 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 680436337 Nationale Ausweis-Nr.: X-296449 |
Sergei Aleksandrovich Vetrov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1117. |
Ruslan Ovsepovich MITIAEV (Russisch: Руслан Овсепович МИТЯЕВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 30.10.1978 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 6002284996 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-052935 |
Ruslan Ovsepovich Mitiaev ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1118. |
Andrei Nikolaevich ERMISHKO (Russisch: Андрей Николаевич ЕРМИШКО) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 5.11.1972 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 1202583493 Nationale Ausweis-Nr.: У-639041 |
Andrei Nikolaevich Ermishko ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1119. |
Maksim Alekseevich PLATONENKOV (Russisch: Максим Алексеевич ПЛАТОНЕНКОВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 3.1.1980 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 5003593303 Nationale Ausweis-Nr.: У-874515 |
Maksim Alekseevich Platonenkov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1120. |
Vladimir Viktorovich MATAFONOV (Russisch: Владимир Викторович МАТАФОНОВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 5.9.1979 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 7600562816 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-594713 |
Vladimir Viktorovich Matafonov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1121. |
Ivanovich LVOV (alias Dmitrii Ivanovich LVIV) (Russisch: Дмитрий Иванович ЛЬВОВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 15.8.1975 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 7603794013 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-620752 |
Dmitrii Ivanovich Lvov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1122. |
Evgenii Valerievich LADYZHENSKII (Russisch: Евгений Валерьевич ЛАДЫЖЕНСКИЙ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 1.1.1977 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 8103551489 Nationale Ausweis-Nr.: У-853407 |
Evgenii Valerievich Ladyzhenskii ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilisten im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1123. |
Dmitrii Viktorovich PAKHANDRIN (Russisch: Дмитрий Викторович ПАХАНДРИН) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 19.9.1976 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0402274319 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-620770 |
Dmitrii Viktorovich Pakhandrin ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1124. |
Anatolii Aleksandrovich SHIPITSYN (Russisch: Анатолий Александрович ШИПИЦЫН) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 12.9.1977 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 5301903199 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-607350 |
Anatolii Aleksandrovich Shipitsyn ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1125. |
Denis Nikolaevich DEEV (Russisch: Денис Николаевич ДЕЕВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 30.7.1977 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 9002427497 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-624703 |
Denis Nikolaevich Deev ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1126. |
Oleg Iurievich BUKHVALOV (Russisch: Олег Юрьевич БУХВАЛОВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 20.5.1979 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 180468726 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-584921 |
Oleg Iurievich Bukhvalov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1127. |
Dmitrii Aleksandrovich SMOLIAGO (Russisch: Дмитрий Александрович СМОЛЯГО) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 27.12.1976 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 2702603048 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-670103 |
Dmitrii Aleksandrovich Smoliago ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1128. |
Aleksei Viacheslavovich BOLSHAKOV (Russisch: Алексей Вячеславович БОЛЬШАКОВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 15.3.1976 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0802576504 Nationale Ausweis-Nr.: У-053364 |
Aleksei Viacheslavovich Bolshakov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1129. |
Roman Vladimirovich NADEZDHIN (Russisch: Роман Владимирович НАДЕЖДИН) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 21.7.1977 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 1002570526 Nationale Ausweis-Nr.: У-874071 |
Roman Vladimirovich Nadezdhin ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1130. |
Viktor Vladimirovich FILIPPOV (Russisch: Виктор Владимирович ФИЛИППОВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 27.10.1972 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0502898734 Nationale Ausweis-Nr.: У-721933 |
Viktor Vladimirovich Filippov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1131. |
Faik Sameddin ogly MAMEDOV (alias Faik Samaddin MAMMADOV) (Russisch: Фаик Самеддин оглы МАМЕДОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 24.11.1978 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 9902119102 Nationale Ausweis-Nr.: 802348 |
Faik Mamedov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1132. |
Igor Evgenievich FEDOTOV (Russisch: Игорь Евгеньевич ФЕДОТОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 9.12.1980 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 6602516592 Nationale Ausweis-Nr.: 845762 |
Igor Evgenievich Fedotov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1133. |
German Nikolaevich KULEMIN (Russisch: Герман Николаевич КУЛЕМИН) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 29.3.1982 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 6702594036 Nationale Ausweis-Nr.: 949685 |
German Nikolaevich Kulemin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1134. |
Roman Victorovich BURDO (Russisch: Роман Викторович БУРДО) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 26.11.1980 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 1003651875 Nationale Ausweis-Nr.: 1083746 |
Roman Victorovich Burdo ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1135. |
Dmitry Arkadyevich KOZLOV (Russisch: Дмитрий Аркадьевич КОЗЛОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 11.10.1978 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0801272127 Nationale Ausweis-Nr.: 1088985 |
Dmitry Arkadyevich Kozlov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1136. |
Ivan Alexandrovich KURKIN (Russisch: Иван Александрович КУРКИН) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 17.1.1982 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0804232754 Nationale Ausweis-Nr.: 1091451 |
Ivan Alexandrovich Kurkin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1137. |
Evgeny Yurievich VAZHENOV (Russisch: Евгений Юрьевич ВАЖЕНОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 27.1.1985 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 1005944897 Nationale Ausweis-Nr.: 1092162 |
Evgeny Yurievich Vazhenov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1138. |
Dmitry Yulianovich IONOV (Russisch: Дмитрий Юлианович ИОНОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 3.7.1965 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 1005724322 Nationale Ausweis-Nr.: 1093778 |
Dmitry Yulianovich Ionov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1139. |
Alexander Anatolyevich KOCHERGIN (Russisch: Александр Анатольевич КОЧЕРГИН) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 10.12.1971 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0803940939 Nationale Ausweis-Nr.: 1093786 |
Alexander Anatolyevich Kochergin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1140. |
Alexander Vladimirovich KOPYLOV (Russisch: Александр Владимирович КОПЫЛОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 29.9.1980 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 7301420589 Nationale Ausweis-Nr.: 1094262 |
Alexander Vladimirovich Kopylov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1141. |
Maxim Vladimirovich CHERNYSHEV (Russisch: Максим Владимирович ЧЕРНЫШЕВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 8.10.1980 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0810999451 Nationale Ausweis-Nr.: 1094540 |
Maxim Vladimirovich Chernyshev ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1142. |
Stanislav Igorevich MAKAROV (Russisch: Станислав Игорьевич МAКАРОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 16.8.1982 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0810953377 Nationale Ausweis-Nr.: 1095194 |
Stanislav Igorevich Makarov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1143. |
Andrey Nikolaevich IVANOV (Russisch: Андрей Николаевич ИВАНОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 26.2.1981 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 2701493476 Nationale Ausweis-Nr.: 1095611 |
Andrey Nikolaevich Ivanov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1144. |
Sergei Gennadyevich PERESHIVKIN (Russisch: Сергей Геннадьевич ПЕРЕШИВКИН) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 19.1.1973 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0804277244 Nationale Ausweis-Nr.: 1100141 |
Sergei Gennadyevich Pereshivkin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1145. |
Aleksey Vladimirovich PRYSEV (Russisch: Алексей Владимирович ПРЫСЕВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 25.11.1975 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0501704733 Ausstellungsdatum: 20.3.2002 Ausweis-Nr.: У-360702 Organisationsinterne Identitätsnummer: 1100633 |
Aleksey Vladimirovich Prysev ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1146. |
Sergey Viktorovich RUDENKO (Russisch: Сергей Викторович РУДЕНКО) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 7.10.1975 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0801524291 Ausstellungsdatum: 14.3.2002 Nationale Ausweis-Nr.: У-268570 Organisationsinterne Identitätsnummer: 1100637 |
Sergey Viktorovich Rudenko ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1147. |
Olga Aleksandrovna KHAMENOK (Russisch: Ольга Александровна ХАМЕНОК) |
Majorin der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 14.12.1981 Nationalität: Russisch Geschlecht: weiblich Reisepass-Nr.: 6004190824 Ausstellungsdatum: 10.10.2003 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-142685 Organisationsinterne Identitätsnummer: 1102882 |
Olga Aleksandrovna Khamenok ist Majorin der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Sie leitete die Einsätze ihrer militärischen Einheit. Daher trägt sie die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1148. |
Dmitriy Gennadyevich LEVIN (Russisch: Дмитрий Геннадьевич ЛЕВИН) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 25.10.1982 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 080498883 Ausstellungsdatum: 30.6.2003 Nationale Ausweis-Nr.: У-268857 Organisationsinterne Identitätsnummer: 1103126 |
Dmitriy Gennadyevich Levin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1149. |
Dmitriy Alekseevich GONCHAR (Russisch: Дмитрий Алексеевич ГОНЧАР) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 31.1.1970 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0802562844 Ausstellungsdatum: 27.5.2002 Nationale Ausweis-Nr.: У-265899 Organisationsinterne Identitätsnummer: 1103591 |
Dmitriy Alekseevich Gonchar ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1150. |
Sergey Sergeevich ZORIN (Russisch: Сергей Сергеевич ЗОРИН) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 25.10.1982 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 750378809 Ausstellungsdatum: 2.3.2003 Nationale Ausweis-Nr.: X-115531 Organisationsinterne Identitätsnummer: 1166487 |
Sergey Sergeevich Zorin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1151. |
Aleksandr Aleksandrovich POTAPOV (Russisch: Александр Александрович ПОТАПОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 8.5.1981 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 6603808655 Ausstellungsdatum: 29.4.2003 Nationale Ausweis-Nr.: X-078567 Organisationsinterne Identitätsnummer: 1170231 |
Aleksandr Aleksandrovich Potapov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1152. |
Stepan Viktorovich GRIGOROV (Russisch: Степан Викторович ГРИГОРОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 26.3.1979 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 8110342164 Ausstellungsdatum: 9.7.2010 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-594680 Organisationsinterne Identitätsnummer: 1194779 |
Stepan Viktorovich Grigorov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1153. |
Sergey Viktorovich MOSALEV (Russisch: Сергей Викторович МОСАЛЕВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 19.1.1978 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0802688231 Ausstellungsdatum: 18.10.2015 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-866954 Organisationsinterne Identitätsnummer: 2737869 |
Sergey Viktorovich Mosalev ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1154. |
Valentin Pavlovich LUTSAK (Russisch: Валентин Павлович ЛУЦАК) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 5.4.1979 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 5004572078 Ausstellungsdatum: 28.8.2004 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-879492 Organisationsinterne Identitätsnummer: 3102560 |
Valentin Pavlovich Lutsak ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1155. |
Sergey Nikolaevich BORISENKO (Russisch: Сергей Николаевич БОРИСЕНКО) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 15.3.1978 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0503357858 Ausstellungsdatum: 30.1.2003 Nationale Ausweis-Nr.: У-268030 Organisationsinterne Identitätsnummer: 3127462 |
Sergey Nikolaevich Borisenko ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1156. |
Marina Alexandrovna MORDASHOVA (Russisch: Марина Александровна МОРДАШОВА) |
Geburtsdatum: 17.5.1979 Nationalität: Russisch Geschlecht: weiblich Verbundene Personen: Alexey Mordashov (Ehemann) Kirill Mordashov (Stiefsohn) Nikita Mordashov (Stiefsohn) Verbundene Organisationen: Ondero Limited, Britische Jungferninseln Unifirm Limited, Zypern |
Marina Mordashova ist die Ehefrau von Alexey Mordashov, des Vorsitzenden des Unternehmens Severgroup. Alexey Modashov hat seine Anteile an dem Reiseriesen TUI und dem Goldunternehmen Nordgold im Wert von insgesamt mehr als 1,5 Milliarden Euro durch verschiedene Offshore-Unternehmen, die sich im Besitz von Marina Mordashova befinden oder von ihr kontrolliert werden – darunter Unifirm Limited, Ondero Limited und Ranel Assets Limited – seiner Frau Marina Mordashova übertragen. Marina Alexandrovna Mordashova ist daher eine natürliche Person, die mit einer gelisteten Person in Verbindung steht, welche für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Maßnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und die von russischen Entscheidungsträgern profitiert, welche für die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind. |
3.6.2022 |
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Ranel Assets Limited, Britische Jungferninseln Rayglow Limited, Zypern ServerGroup LLC, Russische Föderation KN-Holding LLC, Vereinigte Staaten von Amerika Nordgold |
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1157. |
Mikhail Evgenievich MIZINTSEV (Russisch: Михаил Евгеньевич МИЗИНЦЕВ) |
Leiter des nationalen Verteidigungskontrollzentrums der Russischen Föderation, Generaloberst Geburtsdatum: 10.9.1962 Geburtsort: Averinskaya, Syamzhensky district, Vologda region. Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich |
Generaloberst Mikhail Mizintsev ist Leiter des nationalen Verteidigungskontrollzentrums der Russischen Föderation. Mizintsev wird als „der Schlächter von Mariupol“ („the butcher of Mariupol“) bezeichnet und als Kommandant für die Belagerung von Mariupol identifiziert, wo er auf Taktiken, die zuvor bei der Belagerung von Aleppo (Syrien) eingesetzt wurden, zurückgegriffen hat, um die Bombardierung von Mariupol durch russische Streitkräfte zu lenken. Mizintsev wird insbesondere beschuldigt, die Bombardierung der Stadt Mariupol, bei der Tausende von Zivilpersonen getötet wurden, einschließlich des Beschusses einer Geburtsklinik in Mariupol und eines Theaters, bei dem Hunderte von Kindern getötet wurden, organisiert zu haben. Mikhail Mizintsev ist daher eine natürliche Person, die die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen trägt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder solche Maßnahmen umsetzt oder unterstützt. |
3.6.2022 |
1158. |
Elizaveta Dmitrievna PESKOVA (Russisch: Елизавета Дмитриевна ПЕСКОВА) |
Vizepräsidentin der Stiftung für die Entwicklung russisch-französischer historischer Initiativen Geburtsdatum: 9.1.1998 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Nationalität: Russisch Geschlecht: weiblich Verbundene Person(en): Dmitry Peskov (Vater) |
Elizaveta Peskova ist die Tochter von Dmitry Peskov, des Pressesekretärs des Präsidenten der Russischen Föderation Vladimir Putin, der in der Liste im Beschluss 2014/145/GASP aufgeführt ist. Elizaveta Peskova ist Vizepräsidentin der Stiftung für die Entwicklung russisch-französischer historischer Initiativen und Gründerin eines Kommunikationsunternehmens. Sie erwarb diese lukrativen Positionen und genießt einen luxuriösen Lebensstil dank der Verbindungen ihres Vaters. Somit steht sie in Verbindung mit einer gelisteten Person, die aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
3.6.2022 |
1159. |
Nikolay Dmitrievich PESKOV (alias Nikolay Dmitrievich CHOLES/CHOULZ) (Russisch: Николай Дмитриевич ПЕСКОВ) (alias Николай Дмитриевич ЧОУЛЗ) |
Geburtsdatum: 3.2.1990 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 721123760 Ausstellungsdatum: 12.9.2012 Gültig bis: 12.9.2022 Nationale Ausweis-Nr.: 4516913332 Verbundene Person(en): Dmitry Peskov (Vater) |
Nikolay Peskov ist ein Sohn von Dmitry Peskov, des Pressesekretärs des Präsidenten der Russischen Föderation Vladimir Putin, der in der Liste im Beschluss 2014/145/GASP aufgeführt ist. Nikolay Peskov nutzt den Wohlstand und das Geld seines Vaters und profitiert daher unmittelbar von seiner engen Verbindung zu seinem Vater. Somit steht er in Verbindung mit einer gelisteten Person, die aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
3.6.2022 |
1160. |
Tatiana Aleksandrovna NAVKA (Russisch: Татьяна Александровна НАВКА) |
Geburtsdatum: 13.4.1975 Geburtsort: Ukraine Nationalität: Russisch Geschlecht: weiblich |
Tatiana Navka ist die Ehefrau von Dmitriy Peskov, des Pressesekretärs des Präsidenten der Russischen Föderation Vladimir Putin, der in der Liste im Beschluss 2014/145/GASP aufgeführt ist. Tatiana Navka ist Miteigentümerin von Unternehmen und Immobilien, die sich auch auf der rechtswidrig von der Russischen Föderation annektierten Halbinsel Krim befinden. Somit unterstützt sie Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Darüber hinaus steht sie Verbindung mit einer gelisteten Person, die aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
3.6.2022 |
1161. |
Sergey Vladimirovich SAVOSTYANOV (Russisch: Сергей Владимирович САВОСТЬЯНОВ) |
Mitglied der Duma der Stadt Moskau Geburtsdatum: 22.8.1984 Geburtsort: Lyubertsy, Moscow region, Russische Föderation Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich |
Sergey Savostyanov ist ein Staatsmann und Politiker Russlands. Am 8. September 2019 wurde er zum Abgeordneten der Duma der Stadt Moskau gewählt. Indem er die territoriale Integrität unabhängiger Länder in Frage stellt und die Wiederherstellung der Grenzen der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken befürwortet, unterstützt er öffentlich die Handlungen der Russischen Föderation in der Ukraine. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1162. |
Andrei Yurievich LIPOV (Russisch: Андрей Юрьевич ЛИПОВ) |
Leiter des russischen Föderalen Dienstes für die Überwachung der Kommunikation, der Informationstechnologie und der Massenmedien (Roskomnadzor) Geburtsdatum: 23.11.1969 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich |
Andrei Lipov ist Leiter des russischen Föderalen Dienstes für die Überwachung der Kommunikation, der Informationstechnologie und der Massenmedien (Roskomnadzor). Roskomnadzor ist ein wichtiges Instrument für die Durchsetzung von Zensur und die Unterdrückung freier Medien in Russland. Als Leiter von Roskomnadzor ist Lipov für Entscheidungen verantwortlich, die zur Zensur und Schließung unabhängiger russischer Medien geführt haben. Diese Maßnahmen schaffen einen zensierten Informationsraum, der die bewaffnete Aggression Russlands gegen die Ukraine fördert, unterstützt und billigt. |
3.6.2022 |
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Unter der Leitung von Lipov hat Roskomnadzor darüber hinaus durch Unterstützung der separatistischen Gebiete in der Ukraine, der sogenannten „Republiken“ im Donbass, und insbesondere Denis Pushilins, des Oberhaupts der sogenannten „Volksrepublik Donetsk“, aktiv die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben. Daher trägt Lipov die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
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1163. |
Volodymir Vasilyovich SALDO (Ukrainisch: Володимир Васильович САЛЬДО) |
Mitglied des Stadtrates von Kherson, Mitglied des „Heilsausschusses für Frieden und Ordnung“ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson Ehemaliger Bürgermeister von Kherson (2002-2012) und ehemaliger Parlamentsabgeordneter (Partei der Regionen, 2012-2014) Geburtsdatum: 12.6.1956 Nationalität: Ukrainisch Geschlecht: männlich |
Volodymir Saldo reiste im März 2022 zu einer Kundgebung zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine und beteiligte sich anschließend an der Einrichtung des sogenannten „Heilsausschusses für Frieden und Ordnung“ (Committee of Salvation for Peace and Order), eines Organs für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson. Saldo hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert. |
3.6.2022 |
1164. |
Kyrylo Sergiyovich STREMOUSOV (Ukrainisch: Кирило Сергiйович СТРЕМОУСОВ) |
Präsident des „Heilsausschusses für Frieden und Ordnung“ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson Geburtsdatum: 1976 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich |
Kyrylo Stremousov beteiligte sich im März 2022 an der Einrichtung des sogenannten „Heilsausschusses für Frieden und Ordnung“ (Committee of Salvation for Peace and Order), einem Organ für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson. Stremousov hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert. |
3.6.2022 |
1165. |
Serhiy Mikolayovich CHEREVKO (Ukrainisch: Сергiй Миколайович ЧЕРЕВКО) |
Mitglied des „Heilsausschusses für Frieden und Ordnung“ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson, ehemaliger stellvertretender Bürgermeister von Kherson Geburtsdatum: 11.8.1975 Nationalität: Ukrainisch Geschlecht: männlich |
Serhiy Cherevko beteiligte sich im März 2022 an der Einrichtung des sogenannten „Heilsausschusses für Frieden und Ordnung“ (Committee of Salvation for Peace and Order), einem Organ für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson. Cherevko hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert. |
3.6.2022 |
1166. |
Tetiana KUZMICH (Ukrainisch: Тетяна КУЗЬМIЧ) |
Mitglied des „Heilsausschusses für Frieden und Ordnung“ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson Ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin von Kherson Präsidentin der zivilgesellschaftlichen Organisation Russische Nationalgemeinschaft "Rusich". Geburtsdatum: 10.4.1968 Nationalität: Ukrainisch Geschlecht: weiblich |
Tetiana Kuzmich beteiligte sich im März 2022 an der Einrichtung des sognenannten „Heilsausschusses für Frieden und Ordnung“ (Committee of Salvation for Peace and Order), eines Organs für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson. Kuzmich hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert. |
3.6.2022 |
1167. |
Galina Viktorivna DANILCHENKO (Галина Вiкторiвна ДАНИЛЬЧЕНКО) |
Von den russischen Besatzungstruppen zur amtierenden Bürgermeisterin von Melitopol ernannt Geburtsdatum: 1964 Nationalität: Ukraine Geschlecht: weiblich |
Galina Danilchenko ist die amtierende Bürgermeisterin der Stadt Melitopol. Am 4. März 2022 wurde der rechtmäßige Bürgermeister von Melitopol von russischen Streitkräften entführt und sie wurde zu seiner Nachfolgerin ernannt. Darüber hinaus hat sie mehrere Erklärungen abgegeben, in denen sie die Präsenz Russlands in ihrer Stadt unterstützt, und die Bevölkerung aufgefordert, sich dem Besatzer nicht zu widersetzen. In dieser Funktion hat sie somit Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert. |
3.6.2022 |
1168. |
Petr AKOPOV (Russisch: Петр АКОПОВ) |
Funktion: Russischer Propagandist: Kolumnist bei RIA Novosti Geburtsdatum: 7.10.1968 Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Petr Akopow ist russischer Propagandist und Kolumnist bei RIA Nowsti, einer russischen staatlichen Nachrichtenagentur, die unter der tatsächlichen staatlichen Kontrolle von Rossiya Segodnya steht. Er ist eine zentrale Persönlichkeit in der Regierungspropaganda und verfasste Artikel, in denen das Recht der Ukraine auf Staatlichkeit verweigert wird, und fordert eine „Denazifizierung“ sowie eine „Ent-Ukrainisierung“ des Landes, wobei er den Gedanken propagiert, dass die Ukraine integraler Bestandteil Russlands sein sollte. Daher trägt Petr Akopov die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1169. |
Timofey Nikolaevich SERGEYTSEV (Riussisch: Тимофей Николаевич СЕРГЕЙЦЕВ) |
Funktion: Russischer Propagandist: Kolumnist bei RIA Novosti Geburtsdatum: 3.11.1963 Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Timofey Sergeytsev ist russischer Propagandist und Kolumnist bei RIA Nowsti, einer russischen staatlichen Nachrichtenagentur, die unter der tatsächlichen staatlichen Kontrolle von Rossiya Segodnya steht. Er ist eine zentrale Persönlichkeit in der Regierungspropaganda und verfasste Artikel, in denen das Recht der Ukraine auf Staatlichkeit verweigert wird, und fordert eine „Denazifizierung“ sowie eine „Ent-Ukrainisierung“ des Landes, wobei er den Gedanken propagiert, dass die Ukraine integraler Bestandteil Russlands sein sollte. Daher trägt Timofey Sergeytsev die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1170. |
Victoria NIKIFOROVA (Russisch: Виктория НИКИФОРОВА) |
Funktion: Russische Propagandistin: Kolumnistin bei RIA Novosti Geburtsdatum: 12.6.1971 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich |
Victoria Nikiforova ist russische Propagandistin und Kolumnistin bei RIA Nowsti, einer russischen staatlichen Nachrichtenagentur, die unter der tatsächlichen staatlichen Kontrolle von Rossiya Segodnya steht. Sie ist eine zentrale Persönlichkeit der Regierungspropaganda und leugnet die Daseinsberechtigung der Ukraine sowie die Fähigkeit des ukrainischen Volkes, seine eigenen Entscheidungen zu treffen. Sie beschreibt das ukrainische Volk als „gehirngewaschen“ und „in Geiselhaft genommen“ und fördert damit eine positive Haltung gegenüber der russischen Aggression gegen die Ukraine. Daher trägt Victoria Nikiforova die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1171. |
Alina Maratovna KABAEVA (alias Alina Maratovna KABAYEVA) (Russisch: Алина Маратовна КАБАЕВА) |
Funktion: Vorsitzende des Vorstands der Nationalen Mediengruppe (NMG) Geburtsdatum: 12.5.1983 Geburtsort: Taschkent, Usbekistan Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich Verbundene Organisation: Nationale Mediengruppe (NMG) |
Alina Kabaeva ist die Vorsitzende des Vorstands der Nationalen Mediengruppe (NMG), die große Anteile an fast allen großen russischen föderalen Medien hält, die die russische Regierungspropaganda reproduzieren. Sie ist eine ehemalige russische Turnerin und ehemaliges Mitglied der Staatsduma. Sie steht in enger Verbindung mit Präsident Vladimir Putin. Sie ist daher verantwortlich für die Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben. Ferner steht sie in Verbindung mit einer gelisteten Person, die für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, verantwortlich ist und solche Handlungen aktiv unterstützt. |
3.6.2022 |
1172. |
Aleksandra MELNICHENKO (Serbisch: Александра МЕЉНИЧЕНКО) |
Geburtsdatum: 21.4.1977 Geburtsort: Belgrad (Serbien) Verbundene Person: Andrey Igorevich Melnichenko (Ehemann) Staatsangehörigkeit: serbisch, kroatisch Geschlecht: weiblich Reisepass-Nr.: Kroatischer Reisepass Nr. 094949450 (Gültig bis: 23.12.2023) |
Aleksandra Melnichenko ist die Ehefrau von Andrey Igorevich Melnichenko, eines russischen Industriellen, der Eigentümer des großen Düngemittelherstellers EuroChem Group und des Kohleunternehmens SUEK ist. Aleksandra Melnichenko nutzt das Vermögen ihres Ehemannes und profitiert von seinem Reichtum. Zusammen mit ihm besitzt sie zwei Penthouse-Wohnungen im Wert von mehr als 30 Mio. Dollar. Im März 2022 ersetzte Aleksandra Melnichenko ihren Ehemann als wirtschaftliche Eigentümerin des Firstline Trust, der von Linetrust PTC Ltd, einem Unternehmen, das der eigentliche Eigentümer der EuroChem Group ist, verwaltet wird. Daher steht sie in Verbindung mit einem führenden Geschäftsmann, die in Bereichen der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. Ferner unterstützt Andrey Igorevich Melnichenko Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, oder setzt solche Handlungen oder Maßnahmen um. |
3.6.2022 |
1173. |
Eduard Yurevich KHUDAYNATOV (Эдуард Юрьевич Худайнатов) |
Geburtsdatum: 11.9.1960 Geburtsort: Shymkent, UdSSR (jetzt Kasachstan) Staatsangehörigkeit: russisch Reisepass-Nr.: 753296761 (russisch) Geschlecht: männlich |
Eduard Yurevich Khudaynatov ist ein russischer Geschäftsmann, der im Energiesektor tätig ist. Er ist Eigentümer der „Independent Oil and Gas Company“ (NOC, JSC Neftegazholding), die als eines der größten russischen Privatunternehmen und einer der wichtigsten Erdölproduzenten in den Bereichen Prospektion, Exploration und Entwicklung von Erdöl- und Erdgasfeldern, Erdölraffination sowie Herstellung und Vermarktung von Erdölerzeugnissen tätig ist. Im Jahr 2015 beliefen sich die Einnahmen des Unternehmens auf 2,2 Milliarden USD. Die „Independent Oil and Gas Company“ hat in den letzten Jahren erhebliche Anteile an Unternehmen aus dem Energiesektor zusammen mit ihren Förderlizenzen vom staatseigenen Unternehmen Rosneft erworben. Darüber hinaus beteiligt sich NOC zusammen mit Rosneft am Vostok-Erdölprojekt. In den vergangenen Jahren hat Rosneft zudem Khudaynatov 9,6 Milliarden USD im Austausch für ein Unternehmen gezahlt, das Eigentümer eines Ölfelds in Taimyr ist. |
3.6.2022 |
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NOC und Rosneft hatten 2019 eine Vorzugsbehandlung in Bezug auf ihre Fördertätigkeiten in der Arktis beantragt, die dann von Präsident Putin gewährt wurde. Khudaynatov steht in Verbindung mit dem russischen Oligarchen Igor Sechin und Präsident Vladimir Putin. Khudaynatov und Sechin haben bei Rosneft zusammengearbeitet, und ihre Unternehmen gehen gemeinsam Geschäftstätigkeiten im Energiesektor nach. Er hat im Jahr 2000 am ersten Präsidentschaftswahlkampf Putins gearbeitet und ihn in der Region Tyumen organisiert, wo er ab 1997 Mitglied der regionalen Duma war. |
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„Für die Stärkung der Position Russlands auf dem Weltenergiemarkt und die Verbesserung seiner Investitionsaussichten“ wurde er mit dem Orden „Für Verdienste um das Vaterland“ ausgezeichnet. Eduard Yurevich Khudaynatov ist daher einer der führenden Geschäftsleute und in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmequelle dienen. Er profitiert von der Regierung der Russischen Föderation und steht in Verbindung mit benannten Personen. |
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1174. |
Pavel Evgenevich PRIGOZHIN (Павел Евгеньевич ПРИГОЖИН) |
Geburtsdatum: 1996 Staatsangehörigkeit: russisch Steueridentifikationsnummer: 780103765308 Verbundene Personen: Yevgeniy Viktorovich Prigozhin (Vater), Lyubov Valentinovna Prigozhina (Mutter), Polina Evgenievna Prigozhina (Schwester) Verbundene Organisationen: Lakhta Park, Lakhta Park Premium, Lakhta Plaza, Turtrans Geschlecht: männlich |
Pavel Prigozhin ist der Sohn von Yevgeniy Prigozhin, einem prominenten russischen Geschäftsmann mit engen Verbindungen zu Präsident Putin und dem russischen Verteidigungsministerium. Yevgeniy Prigozhin ist Geldgeber und inoffizieller Leiter der Wagner-Gruppe, einer in Russland ansässigen militärischen Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die für die Entsendung von Söldnern in die Ukraine verantwortlich ist. Concord (auch bekannt als „KOMBINAT PITANIYA KONKORD OOO“), ein Unternehmen, das Yevgeniy Prigozhin gegründet hat und dessen Eigentümer er bis November 2019 war, und eine Gruppe anderer Unternehmen mit Verbindungen zu ihm, darunter Concord Management and Consulting LLC und Megaline LLC, haben nach der rechtswidrigen Annexion der Krim durch die Russische Föderation und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten umfangreiche öffentliche Aufträge seitens des russischen Verteidigungsministeriums erhalten. |
3.6.2022 |
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Pavel Prigozhin ist Eigentümer von fünf Unternehmen – Beta LLC, Turstatus, Lakhta Park Premium LLC, Lakhta Park LLC und Lakhta Plaza LLC –, die sich zuvor im Eigentum seiner Mutter Lyubov Valentinovna Prigozhina befanden. Er steht daher in Verbindung mit führenden Geschäftsleuten oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in Wirtschaftssektoren tätig sind, die für die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, eine wesentliche Einnahmequelle darstellen. |
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1175. |
Arkady Yurievich VOLOZH (Аркaдий Юрьевич ВOЛОЖ) |
Funktion: Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender von Yandex N.V. Geburtsdatum: 11.2.1964 Geburtsort: Atyrau, Kasachische Sozialistische Sowjetrepublik, UdSSR (jetzt Kasachstan) Staatsangehörigkeit: russisch, maltesisch Geschlecht: männlich |
Arkady Yurievich Volozh ist ein russischer Geschäftsmann mit geschäftlichen Interessen in den Bereichen IT und Technologie. Er ist Gründer und Vorstandsvorsitzender von Yandex. Yandex ist das größte Internetunternehmen in Russland und betreibt die beliebteste Suchmaschine Russlands. Russische staatseigene Banken wie Sberbank und VTB sind Anteilseigner und Investoren bei Yandex. Im Jahr 2019 stimmte Yandex einer Umstrukturierung zu, durch die eine neu gegründete gemeinnützige Stiftung, die „die Interessen der Russischen Föderation verteidigen“ soll, eine Schlüsselbeteiligung erhielt. Über diese gemeinnützige Stiftung kann die Regierung der Russischen Föderation gegen eine Reihe festgelegter Vorgänge, wie den Verkauf von materiellen Rechten des geistigen Eigentums und den Verkauf oder die Übermittlung personenbezogener Daten russischer Nutzer an ausländische Unternehmen, die als das „nationale Interesse“ Russlands berührende Vorgänge gelten, ein Veto einlegen. Yandex ist auch verantwortlich für die Förderung staatlicher Medien und Narrative in seinen Suchergebnissen und für die Herabstufung und Entfernung von regierungskritischen Inhalten, die sich beispielsweise auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beziehen. |
3.6.2022“ |
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Volozh ist ein führender Geschäftsmann, der in Wirtschaftssektoren tätig ist, die für die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, eine wesentliche Einnahmequelle darstellen. Außerdem unterstützt er als Gründer und Vorstandsvorsitzender von Yandex die Regierung der Russischen Föderation materiell oder finanziell und ist für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
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2. ORGANISATIONEN
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Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
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„84. |
JSC GARNIZON (Russisch: АО Гарнизон) |
Anschrift: Kosmodamianskaya Naberezhnaya 24, Moscow, Russia 115035; building 1. Postanschrift: Sadovnicheskaya 53, Moscow, Russia 115035 Tel.: +7 (499) 790-92-12 Website: http://ao-garnizon.ru E-Mail: info@ao-garnizon.ru |
JSC Garnison ist eine Holdinggesellschaft, die dem Verteidigungsministerium der Russischen Föderation untersteht. Ihre Struktur umfasst mehr als 60 Organisationen. Sie nimmt die vom Verteidigungsministerium festgelegten Aufgaben wahr und schützt die Interessen der Streitkräfte der Russischen Föderation. Sie hat bei öffentlichen Ausschreibungen als öffentlicher Auftraggeber im Interesse des Verteidigungsministeriums gehandelt. Somit ist sie eine juristische Person, die die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell unterstützt. |
3.6.2022 |
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85. |
JSC OBORONENERGO (Russisch: АО Оборонэнерго) |
Anschrift: 107140, Moscow, 1st Krasnoselsky lane, 11, Russia Tel.: +7 (495) 532-13-06 Website: https://oboronenergo.su E-Mail: info@oen.su |
JSC Oboronenergo ist ein Stromversorger des Militärs, der im Rahmen staatlicher Verträge Stromversorgungsleistungen für russische Militäreinheiten und andere dem Verteidigungsministerium unterstellte Einrichtungen erbringt. Das Unternehmen war an der Modernisierung des Militärflughafens in Korenowsk beteiligt, der während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine von den Streitkräften der Russischen Föderation für Angriffe auf Ziele in der Ukraine genutzt wurde. Somit hat es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell unterstützt und von ihr profitiert. Außerdem hat es Handlungen materiell unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. |
3.6.2022 |
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86. |
OJSC Ulyanovsk Automobile Plant (UAZ) (Russisch: ООО "Ульяновский автомобильный завод" (УАЗ)) |
Anschrift: Moskovskoye Shosse, 92, Ulyanovsk, Ulyanovsk Oblast, 432008 Tel.: +7 (8422) 40-91-09 Website: https://uaz.global/ E-Mail: mm.medvedev@dnd.team |
UAZ ist ein russischer Automobilhersteller. Das Unternehmen versorgt die Streitkräfte der Russischen Föderation mit Fahrzeugen des Typs UAZ Patriot, die von der russischen Armee während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine eingesetzt wurden. Somit unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell und profitiert von ihr. Es ist verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. |
3.6.2022 |
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87. |
JSC VOENTELECOM (VOYENTELEKOM) (Russisch: АО "Воентелеком") |
Anschrift: 107014, Russia, Moscow, st. Bolshaya Olenya, 15A, building 1 Tel.: +7 (495) 609-50-05, +7 (985) 900-50-05 Website: https://voentelecom.ru E-Mail: info@voentelecom.ru |
Voentelecom ist der führende Anbieter von Telekommunikationsdiensten für das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation. Die Regierung der Russischen Föderation hat Voentelecom als ein Unternehmen von föderaler Bedeutung anerkannt. Es führt die Wartung und Reparatur von IT-Infrastruktur, militärischer Kommunikationsausrüstung, Kommunikationsleitungen und Ausrüstung für die elektronische Kriegsführung der Streitkräfte der Russischen Föderation durch, auch auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopols. Es hat ein einheitliches automatisiertes digitales Kommunikationssystem für die russische Armee entwickelt. Es versorgt die russische Marine mit sicherer Breitbandkommunikation, auch auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim. Voentelecom hat mit Rostec bei der Entwicklung des LTE-Standards auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopols zusammengearbeitet. |
3.6.2022 |
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Somit hat es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell unterstützt und von ihr profitiert. Außerdem hat es Handlungen materiell unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
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88. |
JSC VOENTORG (Russisch: АО "Военторг") |
Anschrift: Russia, Moscow, 115035, Sadovnicheskaya st., 55/26, building 3 Tel.: +7 (495) 609-5200 Website: http://www.oaovoentorg.ru E-Mail: info@oaovoentorg.ru Verbundene Organisationen: Nachgeordnete Unternehmen:
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Voentorg ist ein Auftragnehmer des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation. Das Unternehmen erbringt Catering- und Wäschereidienstleistungen und liefert Militäruniformen an die Streitkräfte der Russischen Föderation. Darüber hinaus hat das Voentorg-Tochterunternehmen Voentorg Retail Russische Armee“ - T-Shirts „mit dem militärischen Symbol „Z“ verkauft, das von russischen Propagandisten verwendet wurde, um die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression gegen die Ukraine zu propagieren. Somit unterstützt es materiell oder finanziell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. Außerdem unterstützt es materiell oder finanziell Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
3.6.2022 |
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89. |
VOENTEKSTILPROM LLC (Russisch: ООО ВоенТекстильПром) |
Anschrift: 115446, Moscow, Kolomensky proezd, 13a, Russia Tel.: 8-499-444-32-84; Fax: 8-499-611-90-46 Website: https://voentekstilprom.ru/ E-Mail: office@vtpmsk.ru |
Voentekstilprom stellt Kleidung für den Bedarf der Regierung der Russischen Föderation her. Das Unternehmen hat das russische Militär als Teil eines Staatsverteidigungsauftrags mit Kleidung versorgt. Es stellt Felduniformen der russischen Nationalgarde und Hemden für Soldaten der russischen Marine und der russischen Nationalgarde her. Somit ist es eine juristische Person, die die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell unterstützt oder von ihr profitiert. |
3.6.2022 |
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90. |
INDEPENDENT INSURANCE GROUP (Russisch: СК НЕЗАВИСИМАЯ СТРАХОВАЯ ГРУППА) |
Anschrift: Vspolniy Pereulok 18, bldg. 2, Moscow, 123001 Tel.: +7 (495) 926-72-70; 788-81-19 Fax: +7 (495) 788-81-16 Website: www.nsg-ins.ru E-Mail: info@nsg-ins.ru |
Independent Insurance Group Ltd ist ein Versicherer russischer Verteidigungsunternehmen. Das Unternehmen ist auf der Liste der Versicherer aufgeführt, die Versicherungsleistungen für die internationale Beförderung militärischer Güter erbringen. Es arbeitet mit russischen Staatsunternehmen zusammen und versichert diese, insbesondere im Militär- und Verteidigungssektor. Independent Insurance Group Ltd ist der bedeutendste Risikoversicherer von Rostec, dem russischen staatlichen Rüstungskonglomerat. Das Unternehmen gehört zu den Sponsoren und Teilnehmern des vom Verteidigungsministerium der Russischen Föderation ausgerichteten internationalen militärisch-technischen Forums „Army2022“. |
3.6.2022 |
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Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Außerdem unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell oder profitiert von ihr. |
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91. |
PJSC KAMAZ alias KAMAZ PTC (Russisch: ПАО "КАМАЗ") |
Anschrift: Avtozavodskiy Prospekt, 2, Naberezhnye Chelny, Respublika Tatarstan, 423827 Tel.: +7 (800) 555-00-99 Website: https://kamaz.ru/en E-Mail: callcentre@kamaz.ru |
KAMAZ ist ein russischer Entwickler und Hersteller von Fahrzeugen und militärischer Ausrüstung. Das Unternehmen hat Fahrzeuge der Typen KAMAZ-5350, KAMAZ-6350 und KAMAZ 6560 hergestellt, die von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden. Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. |
3.6.2022 |
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92. |
JSC KRONSHTADT TEKHNOLOGII Group of Companies (Russisch: Кронштадт-технологии группа компаний АО) |
Anschrift: 115432, Moscow, Andropov Ave., 18, bldg. 9, Descartes Business Center, Russia / 199178, St. Petersburg, Maly prospekt Vasilievsky island, 54/4 Tel.: +7 (495) 748-35-77, +7 (495) 230-00-36 (Moscow); +7 (812) 449-90-90 (St. Petersburg) Website: https://kronshtadt.ru E-Mail: uav@kronshtadt.ru; office@kronshtadt.ru |
JSC Kronshtadt Tekhnologii ist ein russisches Militärunternehmen, das Ausrüstung, Software und integrierte Lösungen für unbemannte Luftfahrzeuge und die russische Verteidigungsindustrie entwickelt und herstellt. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine unbemannte Luftfahrzeuge des Typs Orion eingesetzt, die von Kronshtadt Tekhnologii hergestellt wurden. Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. |
3.6.2022 |
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93. |
Management Company Tatneft-Neftekhim LLC (Russisch: OOO УК Татнефть-Нефтехим) |
Anschrift: 423580, Republic of Tatarstan, Nizhnekamsk-10, PO Box 1, AIK-24, Russia Tel.: +7(8555) 49-73-42, +7(8555) 49-75-86, Fax: +7(8555) 49-75-86 Website: www.neftehim.tatneft.ru E-Mail: nhk@tnnh.tatneft.ru Verbundene Organisationen: JSC Nizhnekamskshina; LLC Nizhnekamsk Truck Tyre Factory; Nizhnekamsk SSC Tyre Factory; JSC Nizhnekamsktekhuglerod; JSC Nizhnekamsk Mechanical Plant; TD „Kama“ Trading House; LLC „Kama“ Scientific & Technical Center; |
Die Management Company Tatneft-Neftekhim verwaltet und koordiniert die nachgeordneten Reifenunternehmen von Tatneft, darunter TD KAMA, Nizhnekamskshina und Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant. Das Unternehmen führt alle Unternehmen zusammen, die mit dem Reifengeschäft von Tatneft in Verbindung stehen, und verwaltet ihre Produktion, Planungsprozesse, Geschäftstätigkeiten, Humanressourcen und Öffentlichkeitsarbeit. TD KAMA, Generalvertreiber der Reifenprodukte von Tatneft, versorgt die Streitkräfte der Russischen Föderation und die Nationalgarde der Russischen Föderation mit Reifen. Nizhnekamskshina stellt Reifen für gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV her. Die Produkte von Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant umfassen Reifen des Typs KAMA NU402 für Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr, die mit mobilen Panzerabwehrraketen des Typs Kornet ausgestattet sind. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV, Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr und mobile Panzerabwehrraketen des Typs Kornet eingesetzt. |
3.6.2022 |
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LLC TATNEFT-Neftekhimsnab; JSC Yarpolimermash-Tatneft; LLC Energoshinservis |
Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. |
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94. |
Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant, LLC (Russisch: ООО Нижнекамский завод грузовых шин) |
Anschrift: 423580, Nizhnekamsk, industrial zone, Republic of Tatarstan, Russia Tel.: +7 (8555) 49-73-40 Website: https://cmk.tatneft.ru/?lang=ru E-Mail: nkastp@tatneft.ru Verbundene Organisationen: Tatneft Trading House KAMA Management Company Tatneft-Neftekhim Nizhnekamskshina |
Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant stellt All Steel Reifen her. Es handelt sich um ein nachgeordnetes Unternehmen von Tatneft. Das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation wird mit seinen Produkten versorgt. Es stellt Reifen des Typs KAMA NU402 für Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr her, die mit mobilen Panzerabwehrraketen des Typs Kornet ausgestattet sind. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr und mobile Panzerabwehrraketen des Typs Kornet eingesetzt. Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. |
3.6.2022 |
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95. |
PJSC Nizhnekamskshina (Russisch: ПАО "Нижнекамскшина") |
Anschrift: 423570, Republic of Tatarstan, Nizhnekamsk, Russia Tel.: +8 555 49-79-30, Fax: + 8 555 24-15-70 Website: https://shinakama.tatneft.ru E-Mail: nksh@tatneft.ru Verbundene Organisationen: Tatneft Trading House KAMA Management Company Tatneft-Neftekhim Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant |
Nizhnekamskshina ist der führende Reifenhersteller Russlands. Es handelt sich um ein nachgeordnetes Unternehmen von Tatneft. Es stellt Reifen der Marken KAMA und Viatti her. Seine Produkte umfassen Reifen mit doppeltem Verwendungszweck und Militärreifen, die an die Regierung der Russischen Föderation geliefert werden. Es stellt Reifen für gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV her. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV eingesetzt. Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. |
3.6.2022 |
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96. |
LLC TD KAMA (Russisch: ООО ТД „КАМА“) |
Anschrift: 423570, Russia, Republic of Tatarstan, Nizhnekamsk, Territoriya Promzona, AIK-24, room 402 Tel.: +7 (8555) 24-10-00, 24-10-10 Website: https://www.td-kama.com E-Mail: info@td-kama.com |
TD KAMA ist ein Generalvertreiber der Reifenprodukte von Tatneft, die von Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant und Nizhnekamskshina hergestellt werden. Das Unternehmen beliefert die Streitkräfte der Russischen Föderation und die Nationalgarde der Russischen Föderation mit Reifen. Die Produkte von Nizhnekamskshina, die TD KAMA vertreibt, umfassen Reifen mit doppeltem Verwendungszweck und Militärreifen, die an die Regierung der Russischen Föderation geliefert werden. Nizhnekamskshina stellt Reifen für gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV her. Die Produkte von Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant, die TD KAMA vertreibt, umfassen Reifen des Typs KAMA NU402 für Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr, die mit mobilen Panzerabwehrraketen des Typs Kornet ausgestattet sind. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV, Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr und mobile Panzerabwehrraketen des Typs Kornet eingesetzt. |
3.6.2022 |
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Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. |
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97. |
OJSC Balashikha Casting and Mechanical Plant (Russisch: ОАО Балашихинский литейно-механический завод) alias OJSC BLMZ (Russisch: ОАО БЛМЗ) |
Anschrift: Entuziastov sh., 4, Balashikha, Moskovskaya Oblast, 143900, Russian Federation Tel.: +7 (495) 639-94-94 Website: https://www.blmz.ru E-Mail: info@blmz.ru |
BLMZ ist eine russische Gießerei und ein mechanisches Werk. Das Unternehmen beliefert die russischen Rüstungsunternehmen, gegen die die Union wegen der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Sanktionen verhängt hat, mit Material, das für die Herstellung von Waffen verwendet wird. Es ist ein Vertragslieferant der Streitkräfte der Russischen Föderation. Es liefert Ausrüstung und Material für die Herstellung verschiedener Flugzeuge und Hubschrauber, darunter Ka-52, die von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden. |
3.6.2022 |
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Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell und profitiert von ihr. |
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98. |
JSC REMDIZEL (Russisch: АО "Ремдизель") |
Anschrift: 423800, Republic of Tatarstan, Naberezhnye Chelny, Menzelinsky tract, 40, Russia Tel.: +7 (8552) 55-15-88 / 7 (8552) 30-80-00 Website: http://www.remdizel.com E-Mail: remdizel@kamaz.ru Verbundene Organisationen: KAMAZ |
Remdizel produziert und repariert Rad- und Raupenfahrzeuge. Das Unternehmen stellt minensichere Fahrzeuge mit Hinterhaltschutz des Typs Typhoon K-63968 her, die von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden. Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. |
3.6.2022 |
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99. |
JSC SUKHOI Company (Russisch: ПАО Компания „Сухой“) |
Anschrift: 125284, Russia, Moscow, st. Polikarpova, 23B, PO box 604 Tel.: +7 (499) 550-01-06 Website: https://www.sukhoi.org E-Mail: info@sukhoi.org Verbundene Organisationen: United Aircraft Corporation (Muttergesellschaft) |
Sukhoi ist ein russischer Flugzeughersteller. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine von Sukhoi hergestellte Kampfflugzeuge eingesetzt. Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. |
3.6.2022 |
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100. |
JSC "121 AIRCRAFT REPAIR PLANT" (Russisch: Акционерное общество „121 авиационный ремонтный завод“) |
Anschrift: Russia, 143079, Moscow region, Odintsovo, Stary Gorodok, st. Postal, 10 Tel.: +7(498) 677-95-11 Website: https://121arz.ru E-Mail: info@121arz.ru |
121 Aircraft Repair Plant repariert Flugzeuge der Typen Su-25, Su-27 und MiG-29. Es handelt sich um das einzige Unternehmen in Russland, das Flugzeuge des Typs Su-25 zugleich repariert und auf den Typ Su-25 SM aufrüstet. Flugzeuge des Typs Su-25 SM wurden von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt. Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Außerdem unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell oder profitiert von ihr. |
3.6.2022 |
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101. |
Nationaler Zentralverwahrer (National Settlement Depository – NSD) (Russisch: Национальный расчетный депозитарий) |
Anschrift: Spartakovskaya street 12, 105066, Moscow, Russian Federation Art des Unternehmens: Kreditinstitut des Nichtbankensektors, offene Aktiengesellschaft Registrierungsdatum: 27.6.1996 Staatliche Registrierungsnummer: 3294 Primäre staatliche Registrierungsnummer: 1027739132563 Steueridentifikationsnummer: 7702165310/770101001 Hauptgeschäftssitz: Russische Föderation |
Das NSD ist ein russisches Finanzinstitut des Nichtbankensektors und Russlands zentrale Wertpapierverwahrstelle. Es ist nach Marktwert der verwahrten Aktien und Schuldverschreibungen die größte Wertpapierverwahrstelle in Russland und die einzige, die Zugang zum internationalen Finanzsystem hat. Es wird von der Regierung und der russischen Zentralbank als systemrelevantes russisches Finanzinstitut eingestuft. Das NSD spielt für das Funktionieren des russischen Finanzsystems und seine Anbindung an das internationale Finanzsystem eine wesentliche Rolle, wodurch es direkt und indirekt die Tätigkeiten, politischen Maßnahmen und Ressourcen der russischen Regierung unterstützt. |
3.6.2022“ |
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Verbundene Organisationen: Mehrheitsaktionär/Muttergesellschaft zu 99,997 % (nicht einzeln auf einer Liste aufgeführt): Öffentliche Aktiengesellschaft „Moscow Exchange MICEX-RTS“ (Moskauer Börse bzw. MOEX), Eingetragene Anschrift: 13, Bolshoy Kislovsky per, 125009 Moscow, Russian Federation, Steueridentifikationsnummer: 7702077840, Primäre staatliche Registrierungsnummer: 1027739387411 |
Das NSD befindet sich fast vollständig im Eigentum der Moskauer Börse, deren Aufgabe es ist, für einen umfassenden Zugang zu den russischen Finanzmärkten zu sorgen. Die Moskauer Börse wiederum wird aufgrund ihrer Rolle und ihrer Aktionäre in hohem Maße von der russischen Regierung kontrolliert. Somit unterstützt das NSD materiell oder finanziell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. |
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3.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 153/53 |
VERORDNUNG (EU) 2022/879 DES RATES
vom 3. Juni 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates vom 3. Juni 2022 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (1),
auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 31. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (2) angenommen. |
(2) |
Mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden bestimmte im Beschluss 2014/512/GASP des Rates (3) vorgesehene Maßnahmen umgesetzt. |
(3) |
Am 3. Juni 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/884 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP und zur Verhängung weiterer restriktiver Maßnahmen in verschiedenen Bereichen angenommen. |
(4) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/884 wird das Verbot der Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr auf drei weitere russische Kreditinstitute ausgeweitet. |
(5) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/884 wird auch die Liste der Personen, die mit der russischen Verteidigungs- und Industriebasis in Verbindung stehen, erweitert, denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, auferlegt werden. |
(6) |
Zudem wird es als angemessen erachtet, die Liste der Kontrollen unterliegenden Güter und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, zu erweitern. |
(7) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/884 wird die Aussetzung der Rundfunklizenzen in der Union für russische Medien, die unter der ständigen Kontrolle der russischen Führung stehen, ausgeweitet. |
(8) |
Die Russische Föderation führt eine systematische internationale Kampagne der Medienmanipulation und Verfälschung von Fakten, um ihre Strategie der Destabilisierung ihrer Nachbarländer und der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu intensivieren. Insbesondere richtete sich die Propaganda wiederholt und nachdrücklich gegen europäische politische Parteien, insbesondere während der Wahlen, sowie gegen die Zivilgesellschaft, Asylsuchende, russische ethnische Minderheiten, geschlechtliche Minderheiten und das Funktionieren demokratischer Institutionen in der Union und ihren Mitgliedstaaten. |
(9) |
Um ihre Aggression gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, betreibt die Russische Föderation kontinuierliche und konzertierte Propagandaaktionen, die sich gegen die Zivilgesellschaft der Union und ihrer Nachbarländer richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren. |
(10) |
Diese Propagandaaktionen wurden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung der Russischen Föderation verbreitet. Solche Maßnahmen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar. Diese Medien spielen eine maßgebliche Rolle dabei, die Aggression gegen die Ukraine mit Nachdruck voranzutreiben und zu unterstützen und die Nachbarländer der Ukraine zu destabilisieren. |
(11) |
Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es notwendig, im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nach Artikel 11 der Charta, weitere restriktive Maßnahmen zur Einstellung der Sendetätigkeiten solcher Medien in der Union oder solcher an die Union gerichteter Tätigkeiten zu verhängen. Die Maßnahmen sollten beibehalten werden, bis die Aggression gegen die Ukraine beendet wird und bis die Russische Föderation und die mit ihr verbundenen Medien die Durchführung von Propagandaaktionen gegen die Union und deren Mitgliedstaaten einstellen. |
(12) |
Es ist angezeigt, dem Rat Durchführungsbefugnisse zu übertragen, damit er im Wege von Durchführungsrechtsakten und nach Prüfung der einschlägigen Sachverhalte beschließen kann, ob die restriktiven Maßnahmen zu dem in dieser Verordnung genannten Zeitpunkt in Bezug auf eine oder mehrere in Anhang VI dieser Verordnung aufgeführte Organisationen anwendbar werden sollen. |
(13) |
Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, dem Recht auf unternehmerische Freiheit und dem Recht auf Eigentum nach den Artikeln 11, 16 und 17 der Charta hindern diese Maßnahmen die Medien und ihr Personal nicht daran, andere Tätigkeiten als Sendetätigkeiten in der Union auszuführen, wie Recherche und Interviews. Insbesondere ändern diese Maßnahmen nicht die Pflicht zur Achtung der Rechte, Freiheiten und Grundsätze, die in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union, einschließlich der Charta der Grundrechte, sowie in den Verfassungen der Mitgliedstaaten genannt werden, in deren jeweiligen Anwendungsbereichen. |
(14) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/884 wird außerdem ein Verbot der Werbung für Produkte oder Dienstleistungen in Inhalten verhängt, die von russischen Medien unter ständiger Kontrolle der russischen Führung erstellt oder gesendet werden, sofern die entsprechenden Rundfunklizenzen ausgesetzt wurden. |
(15) |
Der Beschluss (GASP) 2022/884 enthält auch ein Verbot, Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder in Mitgliedstaaten zu verbringen sowie ein Verbot der Versicherung oder der Rückversicherung des Transports dieser Güter auf dem Seeweg in Drittländer. Es werden angemessene Übergangsfristen vorgesehen. |
(16) |
Da mehrere Mitgliedstaaten aufgrund ihrer geografischen Lage besonders von über Pipelines aus Russland eingeführtem Rohöl abhängig sind, ohne dass auf kurze Sicht eine tragfähige alternative Bezugsquelle verfügbar ist, sollten die Einfuhrverbote vorübergehend nicht für Rohöl aus Russland gelten, das über Pipelines in diese Mitgliedstaaten eingeführt wird, solange der Rat nichts anderes beschließt. Die betreffenden Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um sich alternative Bezugsquellen zu sichern, damit gewährleistet ist, dass auch die Einfuhr von Rohöl aus Russland über Pipelines möglichst bald den Verboten unterliegt. |
(17) |
Es ist notwendig, die Weiterleitung, die Beförderung oder den Weiterverkauf von über Pipelines aus Russland an einen Mitgliedstaat gelieferten Rohöls in andere Mitgliedstaaten oder in Drittländer zu verbieten sowie – nach einer Übergangszeit von acht Monaten – die Weiterleitung, die Beförderung oder den Weiterverkauf von Erdölerzeugnissen, die aus dem betreffenden Rohöl gewonnen werden, in andere Mitgliedstaaten zu verbieten. Aufgrund der besonderen Abhängigkeit Tschechiens von den betreffenden Erdölerzeugnissen sollte Tschechien eine zusätzliche Frist von zehn Monaten eingeräumt werden, um sich alternative Bezugsquellen zu sichern. |
(18) |
Aufgrund der besonderen geografischen Lage Bulgariens sollte für einen begrenzten Zeitraum eine spezifische Ausnahmeregelung von dem Verbot der Einfuhr von Rohöl, das durch Transport auf dem Seeweg importiert wird (im Folgenden "Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird“), und von Erdölerzeugnissen gewährt werden. Da sich Kroatien aufgrund der Tatsache, dass seine Raffinerie betriebsbedingt regelmäßig mit Vakuumgasöl versorgt werden muss, in einer besonderen Situation befindet, sollte die zuständige nationale Behörde die Möglichkeit haben, den Erwerb, die Einfuhr oder die Weiterleitung von russischem Vakuumgasöl unter bestimmten Bedingungen für begrenzte Zeit zu genehmigen. |
(19) |
Wird die Lieferung von Rohöl aus Russland über Pipelines an einen Binnenmitgliedstaat aus Gründen, die sich der Kontrolle dieses Mitgliedstaats entziehen, unterbrochen, so sollte die Einfuhr von Rohöl aus Russland, das auf dem Seeweg transportiert wird, in diesen Mitgliedstaat ausnahmsweise vorübergehend gestattet sein, und zwar so lange, bis die Lieferung über Pipelines wieder aufgenommen wird oder bis der Rat beschließt, dass das Einfuhrverbot für über Pipelines geliefertes Rohöl auf diesen Mitgliedstaat anzuwenden ist. |
(20) |
Falls es zu einer plötzlichen Unterbrechung von Erdöllieferungen über Pipelines oder auf dem Seeweg kommt, sollten die Mitgliedstaaten im Geiste der Solidarität und der regionalen Zusammenarbeit, unter Einbeziehung sowohl der Behörden als auch der Energieunternehmen und in enger Abstimmung innerhalb der Koordinierungsgruppe für Erdöl und Erdölerzeugnisse handeln, um etwa Erdölvorräte, einschließlich Sicherheitsvorräte, freizugeben und andere Maßnahmen, einschließlich der Lieferung des geeigneten Blends, zu ergreifen, wie sie in ihren nationalen Notfallplänen vorgesehen sind oder gemäß der Richtlinie 2009/119/EG vereinbart wurden. Dieses Engagement für Solidarität und Zusammenarbeit ist von besonderer Bedeutung angesichts der Aggression Russlands gegen die Ukraine und einer möglichen Unterbrechung der Lieferungen von russischem Rohöl oder raffinierten Erdölerzeugnissen in der Region, insbesondere über Pipelines oder über die Schwarzmeerhäfen. Die Kommission wird die Märkte und die Versorgungssicherheit überwachen und dem Rat regelmäßig Bericht erstatten und sie wird gegebenenfalls Vorschläge zur Erhöhung der Versorgungssicherheit unterbreiten. |
(21) |
Im Einklang mit dem Grundsatz der Freiheit der Durchfuhr sollte das Verbot des Erwerbs, der Einfuhr und der Weitergabe von Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird, und von bestimmten Erdölerzeugnissen aus Russland den Erwerb, die Einfuhr oder die Weitergabe solcher Waren, die ihren Ursprung in einem Drittland haben und nur durch Russland durchgeführt werden, nicht berühren. Insbesondere sollte das Verbot nicht gelten, wenn in der Zollanmeldung Russland als Ausfuhrstaat angegeben wird, jedoch ein Drittstaat als Ursprungsland des Rohöls bzw. der anderen Erdölerzeugnisse angegeben wird. |
(22) |
Die nationalen Behörden sollten die erforderlichen Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die Durchfuhr von Drittlandwaren nicht zu einer Umgehung der Verbote führt. Liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass die Einfuhren von Drittlandwaren zu einer Umgehung des Verbots führen, so sollten diese Einfuhren verboten werden |
(23) |
Darüber hinaus enthält der Beschluss (GASP) 2022/884 Verbote für die Erbringung von Dienstleistungen für Russland in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung. |
(24) |
Um die reibungslose Umsetzung des Artikels 5m der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zu gewährleisten, ist es angezeigt, die in den Absätzen 2 und 3 des genannten Artikels vorgesehene Frist für die Einstellung von Tätigkeiten vom 10. Mai 2022 bis zum 5. Juli 2022 zu verlängern. |
(25) |
Es ist angezeigt klarzustellen, dass diese Verordnung der Entgegennahme von Zahlungen durch eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete oder eingetragene juristische Person, Organisation oder Einrichtung von ihrem russischen Vertragspartner im Rahmen von Verträgen über in Anhang X der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführte Gütern und Technologien, die vor dem 26. Februar 2022 geschlossen und vor dem 27. Mai 2022 von dieser Person, Organisation oder Einrichtung erfüllt wurden, nicht entgegensteht. |
(26) |
Unter Hinweis auf Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (4) umfassen Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Steuerberatung die Führung von Geschäftsbüchern für Unternehmen und andere Wirtschaftsteilnehmer, Dienstleistungen der Prüfung von Geschäftsbüchern und Jahresabschlüssen, die Steuerplanung und -beratung für Unternehmen sowie die Zusammenstellung von Steuerunterlagen. Unternehmens- und Public-Relations-Beratung umfassen die Beratung, Anleitung und praktische Unterstützung von Unternehmen bei der Durchführung unternehmenspolitischer und strategischer Maßnahmen und bei der Gesamtplanung, Struktur und Kontrolle einer Organisation. Managementgebühren, die Leistungsbeurteilung von Führungskräften, Beratungsleistungen in Fragen der Vermarktung, des Personalmanagements, des Produktions- und Projektmanagements sowie Beratung, Anleitung und praktische Unterstützung bei Maßnahmen zur Verbesserung des Rufes bei den Kunden und der Beziehungen zu anderen Einrichtungen und zur Öffentlichkeit sind eingeschlossen. |
(27) |
Um die ordnungsgemäße Durchführung der in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten, ist es angezeigt, die Ausnahme vom Verbot der Güterbeförderung durch in Russland niedergelassene Kraftverkehrsunternehmen auf alle diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Russland auszuweiten. Es ist ferner angezeigt, bestimmte Ausnahmen vom Verbot der Entgegennahme von Einlagen und vom Verbot von Trusts auszuweiten und die Bestimmungen über nationale Sanktionen für Verstöße gegen die in der genannten Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zu präzisieren und zu verschärfen. |
(28) |
Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten, Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich. |
(29) |
Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert:
1. |
In Artikel 2f wird folgender Absatz angefügt: „(3) Es ist verboten, in Inhalten, die von den in Anhang XV aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erstellt oder gesendet werden, für Produkte oder Dienstleistungen zu werben, einschließlich durch Übertragung oder Verbreitung mittels der in Absatz 1 genannten Möglichkeiten.“ |
2. |
Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
|
3. |
Artikel 3a Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
|
4. |
Artikel 3ea Absatz 5 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
|
5. |
Artikel 3l Absatz 4 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
|
6. |
Artikel 3l Absatz 4 Buchstabe d erhält folgende Fassung:
|
7. |
Die folgenden Artikel werden eingefügt: „Artikel 3m (1) Es ist verboten, Rohöl oder Erdölerzeugnisse gemäß Anhang XXV unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden. (2) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen oder andere Dienste im Zusammenhang mit dem Verbot nach Absatz 1 bereitzustellen. (3) Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten
(4) Wird die Lieferung von Rohöl aus Russland über Pipelines an einen Binnenmitgliedstaat aus Gründen, die sich der Kontrolle dieses Mitgliedstaats entziehen, unterbrochen, so darf Rohöl des KN-Codes 2709 00, das auf dem Seeweg transportiert wird, aus Russland abweichend von den Absätzen 1 und 2 ausnahmsweise vorübergehend in diesen Mitgliedstaat eingeführt werden und zwar so lange, bis die Lieferung wieder aufgenommen wird oder bis der in Absatz 3 Buchstabe d genannte Beschluss des Rates für diesen Mitgliedstaat gilt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. (5) Ab dem 5. Dezember 2022 können die zuständigen Behörden Bulgariens abweichend von den Absätzen 1 und 2 die Erfüllung bis zum 31. Dezember 2024 von vor dem 4. Juni 2022 geschlossenen Verträgen über den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird, und von Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden, oder von für die Erfüllung solcher Verträge erforderlichen akzessorischen Verträgen genehmigen. (6) Ab dem 5. Februar 2023 können die zuständigen Behörden Kroatiens abweichend von den Absätzen 1 und 2 bis zum 31. Dezember 2023 den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Vakuumgasöl des KN-Codes 2710 19 71, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wurde, oder von für die Erfüllung dieser Verträge erforderlichen akzessorischen Verträgen genehmigen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
(7) Waren, die aufgrund einer von einer zuständigen Behörde gemäß Absatz 5 oder 6 gewährten Ausnahme eingeführt werden, dürfen nicht an Käufer weiterverkauft werden, die in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland ansässig sind. (8) Die Weiterleitung oder Beförderung des über Pipelines in die Mitgliedstaaten gemäß Absatz 3 Buchstabe d gelieferten Rohöls in andere Mitgliedstaaten oder in Drittländer oder sein Verkauf an Käufer in anderen Mitgliedstaaten oder in Drittländern ist verboten. Alle Lieferungen von und Behälter mit dem betreffenden Rohöl sind eindeutig mit „REBCO: Ausfuhr verboten“ zu kennzeichnen. Wurde Rohöl über Pipelines in einen Mitgliedstaat gemäß Absatz 3 Buchstabe d geliefert, so ist es ab dem 5. Februar 2023 verboten, Erdölerzeugnisse des KN-Codes 2710, die aus dem betreffenden Rohöl gewonnen werden, in andere Mitgliedstaaten oder Drittländer weiterzuleiten oder zu befördern oder die betreffenden Erdölerzeugnisse an Käufer in anderen Mitgliedstaaten oder in Drittländern zu verkaufen. Kraft vorübergehender Ausnahme gelten die Verbote gemäß Unterabsatz 3 ab dem 5. Dezember 2023 für die Einfuhr und die Weiterleitung von Erdölerzeugnissen, die aus Rohöl gewonnen werden, das über Pipelines in einen anderen Mitgliedstaat gemäß Absatz 3 Buchstabe d geliefert wurde, nach Tschechien und für deren Verkauf an Käufer in Tschechien. Werden Tschechien vor diesem Zeitpunkt alternative Bezugsquellen der betreffenden Erdölerzeugnisse zur Verfügung gestellt, so hebt der Rat diese vorübergehende Ausnahme auf. Im Zeitraum bis zum 5. Dezember 2023 dürfen die Mengen der betreffenden Erdölerzeugnisse, die aus anderen Mitgliedstaaten nach Tschechien eingeführt werden, nicht die durchschnittlichen Mengen, die während desselben Zeitraums in den vergangenen fünf Jahren nach Tschechien eingeführt wurden, übersteigen. (9) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für den Kauf von in Anhang XXV aufgeführten Gütern in Russland, die benötigt werden, um den Grundbedarf des Käufers in Russland oder humanitärer Projekte in Russland zu decken. (10) Die Mitgliedstaaten erstatten der Kommission spätestens am 8. Juni 2022 und anschließend alle drei Monate Bericht über die in Absatz 3 Buchstabe d genannten Mengen an Rohöl des KN-Codes 2709 00, die über Pipelines eingeführt werden. Die Einfuhrmengen sind nach Pipeline aufzuschlüsseln. Gilt die vorübergehende Ausnahme gemäß Absatz 4 für einen Binnenmitgliedstaat, so erstattet dieser Mitgliedstaat der Kommission alle drei Monate Bericht über die Mengen an Rohöl des KN-Codes 2709 00, die auf dem Seeweg aus Russland einführt werden, und zwar über die gesamte Dauer der Gültigkeit der Ausnahmeregelung. In dem unter Absatz 8 Unterabsatz 4 genannten Zeitraum bis zum 5. Dezember 2023 erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission alle drei Monate Bericht über die von ihnen nach Tschechien ausgeführten Mengen an Erdölerzeugnissen des KN-Codes 2710, die aus über Pipelines geliefertem Rohöl gemäß Absatz 3 Buchstabe d gewonnen werden. Artikel 3n (1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen gemäß Anhang XXV, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden, in Drittländer zu erbringen, einschließlich durch Umladungen zwischen Schiffen. (2) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für
|
8. |
Artikel 5aa wird wie folgt geändert:
|
9. |
Artikel 5c erhält folgende Fassung: „Artikel 5c (1) Abweichend von Artikel 5b Absätze 1 und 2 können die zuständigen Behörden die Entgegennahme einer solchen Einlage oder die Bereitstellung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Wallets, Konten oder der Verwahrung unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die Entgegennahme einer solchen Einlage oder die Bereitstellung einer solchen Dienstleistung im Zusammenhang mit Wallets, Konten oder der Verwahrung
(2) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 1 Buchstaben a, b, c oder e erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“ |
10. |
Artikel 5f Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Absatz 1 gilt nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes oder der Schweiz und nicht für natürliche Personen mit einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in einem Mitgliedstaat, einem dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Land oder der Schweiz.“ |
11. |
Artikel 5h erhält folgende Fassung: „Artikel 5h (1) Es ist verboten, spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden, für die in Anhang XIV aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Eigentumsrechte zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar bei einer in Anhang XIV aufgeführten Organisation liegen, zu erbringen. (2) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt für jede in Anhang XIV aufgeführte juristische Person, Organisation oder Einrichtung ab dem in jenem Anhang für sie angegebenen Zeitpunkt. Das Verbot gilt ab demselben Zeitpunkt für alle in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang XIV aufgeführten Organisationen gehalten werden.“ |
12. |
Artikel 5k Absatz 2 Buchstabe e erhält folgende Fassung:
|
13. |
Artikel 5m erhält folgende Fassung: „Artikel 5m (1) Es ist verboten, einen Trust oder eine ähnliche Rechtsgestaltung zu registrieren oder einen Sitz, eine Geschäfts- oder Verwaltungsanschrift oder Verwaltungsdienstleistungen dafür bereitzustellen, wenn eine der folgenden Personen, Organisationen oder Einrichtungen Treugeber oder Begünstigter ist:
(2) Ab dem 5. Juli 2022 ist es verboten, als Treuhänder, nomineller Anteilseigner, Geschäftsführer, Sekretär oder in einer ähnlichen Funktion für einen in Absatz 1 genannten Trust oder eine dort genannte ähnliche Rechtsgestaltung zu handeln oder dies einer anderen Person zu ermöglichen. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Transaktionen, die unbedingt erforderlich sind, um vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge, die mit diesem Artikel nicht vereinbar sind, oder für deren Erfüllung erforderliche akzessorische Verträge bis zum 5. Juli 2022 zu beenden. (4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Treugeber oder Begünstigte ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats oder eine natürliche Person ist, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in einem Mitgliedstaat verfügt. (5) Abweichend von Absatz 2 können die zuständigen Behörden unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, dass die in Absatz 2 genannten Dienstleistungen aus folgenden Gründen über den 5. Juli 2022 hinaus fortgesetzt werden:
(6) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden die dort genannten Dienstleistungen unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese erforderlich sind für
(7) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die Kommission über jede nach Absatz 5 oder Absatz 6 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“ |
14. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 5n (1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen für
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die unbedingt erforderlich sind, um vor dem 5. Juli 2022 geschlossene Verträge, die mit diesem Artikel nicht vereinbar sind, oder für deren Erfüllung erforderliche akzessorische Verträge bis zum 4. Juni 2022 zu beenden. (3) Absatz 1 gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die für die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung in Gerichtsverfahren und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf unbedingt erforderlich sind. (4) Absatz 1 gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bestimmt sind, welche sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden. (5) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die dort genannten Dienstleistungen unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese erforderlich sind für
|
15. |
Artikel 8 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen, auch strafrechtliche Sanktionen, fest und treffen alle zur Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten ergreifen ferner geeignete Maßnahmen zur Einziehung der Erträge aus solchen Verstößen.“ |
16. |
Anhang IV wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert. |
17. |
Anhang VII wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert. |
18. |
Anhang VIII wird gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung geändert. |
19. |
Anhang XII wird gemäß Anhang IV der vorliegenden Verordnung geändert. |
20. |
Anhang XIV wird erhält die Fassung des Anhangs V der vorliegenden Verordnung. |
21. |
Anhang XV wird gemäß Anhang VI der vorliegenden Verordnung geändert. Diese Nummer gilt in Bezug auf eine oder mehrere der in Anhang VI der vorliegenden Verordnung aufgeführten Organisationen ab dem 25. Juni 2022, sofern der Rat nach Prüfung der betreffenden Fälle dies im Wege eines Durchführungsrechtsakts beschließt. |
22. |
Anhang XXI wird gemäß Anhang VII der vorliegenden Verordnung geändert. |
23. |
Ein Anhang XXV wird gemäß Anhang VIII der vorliegenden Verordnung angefügt. |
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. COLONNA
(2) Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1).
(3) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).
ANHANG I
Die folgenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen werden in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgenommen:
„46th TSNII Central Scientific Research Institute
Alagir Resistor Factory
All-Russian Research Institute of Optical and Physical Measurements
All-Russian Scientific-Research Institute Etalon JSC
Almaz, JSC
Arzam Scientific Production Enterprise Temp Avia
Automated Procurement System for State Defense Orders, LLC
Dolgoprudniy Design Bureau of Automatics (DDBA JSC)
Electronic Computing Technology Scientific-Research Center JSC
Electrosignal JSC
Energiya JSC
Engineering Center Moselectronproekt
Etalon Scientific and Production Association
Evgeny Krayushin
Foreign Trade Association Mashpriborintorg
Ineko LLC
Informakustika JSC
Institute of High Energy Physics
Institute of Theoretical and Experimental Physics
Inteltech PJSC
ISE SO RAN Institute of High-Current Electronics
Kaluga Scientific-Research Institute of Telemechanical Devices JSC
Kulon Scientific-Research Institute JSC
Lutch Design Office JSC
Meteor Plant JSC
Moscow Communications Research Institute JSC
Moscow Order of the Red Banner of Labor Research Radio Engineering Institute JSC
NPO Elektromechaniki JSC
Omsk Production Union Irtysh JSC
Omsk Scientific-Research Institute of Instrument Engineering JSC
Optron, JSC
Pella Shipyard OJSC
Polyot Chelyabinsk Radio Plant JSC
Pskov Distance Communications Equipment Plant
Radiozavod JSC
Razryad JSC
Research Production Association Mars
Ryazan Radio-Plant
Scientific Production Center Vigstar JSC
Scientific Production Enterprise „Radiosviaz“
Scientific Research Institute Ferrite-Domen
Scientific Research Institute of Communication Management Systems
Scientific-Production Association and Scientific-Research Institute of Radio-Components
Scientific-Production Enterprise „Kant“
Scientific-Production Enterprise „Svyaz“
Scientific-Production Enterprise Almaz JSC
Scientific-Production Enterprise Salyut JSC
Scientific-Production Enterprise Volna
Scientific-Production Enterprise Vostok JSC
Scientific-Research Institute „Argon“
Scientific-Research Institute and Factory Platan
Scientific-Research Institute of Automated Systems and Communications Complexes Neptune JSC
Special Design and Technical Bureau for Relay Technology
Special Design Bureau Salute JSC
Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Salute“
Tactical Missile Company, Joint Stock Company „State Machine Building Design Bureau ‚Vympel‘ by Name I.I.Toropov“
Tactical Missile Company, Joint Stock Company „URALELEMENT“
Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Plant Dagdiesel“
Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Scientific Research Institute of Marine Heat Engineering“
Tactical Missile Company, Joint Stock Company PA Strela
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Plant Kulakov
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo-service
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Saratov Radio Instrument Plant
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Severny Press
Tactical Missile Company, Joint-Stock Company „Research Center for Automated Design“
Tactical Missile Company, KB Mashinostroeniya
Tactical Missile Company, NPO Electromechanics
Tactical Missile Company, NPO Lightning
Tactical Missile Company, Petrovsky Electromechanical Plant „Molot“
Tactical Missile Company, PJSC „MBDB ISKRA“
Tactical Missile Company, PJSC ANPP Temp Avia
Tactical Missile Company, Raduga Design Bureau
Tactical Missile Corporation, „Central Design Bureau of Automation“
Tactical Missile Corporation, 711 Aircraft Repair Plant
Tactical Missile Corporation, AO GNPP „Region“
Tactical Missile Corporation, AO TMKB „Soyuz“
Tactical Missile Corporation, Azov Optical and Mechanical Plant
Tactical Missile Corporation, Concern „MPO – Gidropribor“
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company „KRASNY GIDROPRESS“
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Avangard
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Concern Granit-Electron
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Elektrotyaga
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company GosNIIMash
Tactical Missile Corporation, RKB Globus
Tactical Missile Corporation, Smolensk Aviation Plant
Tactical Missile Corporation, TRV Engineering
Tactical Missile Corporation, Ural Design Bureau „Detal“
Tactical Missile Corporation, Zvezda-Strela Limited Liability Company
Tambov Plant (TZ) „October“
United Shipbuilding Corporation „Production Association Northern Machine Building Enterprise“
United Shipbuilding Corporation „5th Shipyard““.
ANHANG II
Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert:
1. |
in der Unterkategorie X.A.I.003 der Kategorie I – Elektronik erhält Buchstabe a folgende Fassung:
|
2. |
die folgenden Kategorien werden angefügt: „Kategorie IX – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung
Kategorie X – Werkstoffbearbeitung
|
ANHANG III
In Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden folgende Partnerländer angefügt:
„VEREINIGTES KÖNIGREICH
SÜDKOREA“.
ANHANG IV
In Anhang XII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält der Titel folgende Fassung:
„Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 5 Absatz 2“.
ANHANG V
Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
„ANHANG XIV
LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN GEMÄSS ARTIKEL 5h
Name der juristischen Person, Organisation oder Einrichtung |
Geltungsbeginn |
Bank Otkritie |
12. März 2022 |
Novikombank |
12. März 2022 |
Promsvyazbank |
12. März 2022 |
Bank Rossiya |
12. März 2022 |
Sovcombank |
12. März 2022 |
VNESHECONOMBANK (VEB) |
12. März 2022 |
VTB BANK |
12. März 2022 |
Sberbank |
14. Juni 2022 |
Credit Bank of Moscow |
14. Juni 2022 |
Joint Stock Company Russian Agricultural Bank, JSC Rosselkhozbank |
14. Juni 2022 |
ANHANG VI
In Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden die folgenden Organisationen aufgenommen:
„Rossiya RTR / RTR Planeta
Rossiya 24 / Russia 24
TV Centre International“.
ANHANG VII
Anhang XXI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
„ANHANG XXI
LISTE DER GÜTER UND TECHNOLOGIEN GEMÄß ARTIKEL 3i
KN-Code |
Bezeichnung der Güter |
0306 |
Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake |
16043100 |
Kaviar |
16043200 |
Kaviarersatz |
2208 |
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke |
2303 |
Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets |
2523 |
Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt |
ex ex2825 |
Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide, ausgenommen solche der KN-Codes 2825 20 00 und 2825 30 00 |
ex ex2835 |
Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch einheitlich, ausgenommen solche des KN-Codes 2835 26 00 |
ex ex2901 |
Acyclische Kohlenwasserstoffe, ausgenommen solche des KN-Codes 2901 10 00 |
2902 |
Cyclische Kohlenwasserstoffe |
ex ex2905 |
Acyclische Alkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, ausgenommen solche des KN-Codes 2905 11 00 |
2907 |
Phenole; Phenolalkohole |
2909 |
Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Acetal- und Halbacetalperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
310420 |
Kaliumchlorid |
310520 |
Mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend |
310560 |
Mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend |
ex ex31059020 |
andere Düngemittel, Kaliumchlorid enthaltend |
ex ex31059080 |
andere Düngemittel, Kaliumchlorid enthaltend |
3902 |
Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen |
4011 |
Luftreifen aus Kautschuk, neu |
44 |
Holz und Holzwaren; Holzkohle |
4705 |
Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem oder chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt |
4804 |
Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803 |
6810 |
Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt |
7005 |
Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet |
7007 |
Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas) |
7010 |
Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art; Konservengläser; Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken, aus Glas (ohne Ampullen) |
7019 |
Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe): |
7106 |
Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver |
7606 |
Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm |
7801 |
Blei in Rohform |
ex ex8411 |
Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen, ausgenommen Teile von Turbo-Strahltriebwerken und Turbo-Propellertriebwerken des KN-Codes 8411 91 00 . |
8431 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt |
8901 |
Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern |
8904 |
Schlepper und Schubschiffe |
8905 |
Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen |
9403 |
Andere Möbel und Teile davon |
ANHANG VIII
Der folgende Anhang wird angefügt:
„ANHANG XXV
LISTE DER ROHÖL- UND ERDÖLERZEUGNISSE GEMÄß DEN ARTIKELN 3m UND 3n
KN Code |
Warenbezeichnung |
2709 00 |
Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh. |
2710 |
Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle den Charakter der Waren bestimmen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle |
3.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 153/75 |
VERORDNUNG (EU) 2022/880 DES RATES
vom 3. Juni 2022
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1),
auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates (2) werden die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umgesetzt. |
(2) |
Am 3. Juni 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/885 (3) zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, mit dem weitere Optionen für Ausnahmen in Bezug auf das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen an benannte Personen und Einrichtungen eingeführt wurden. Ferner sollten die Bestimmungen über nationale Sanktionen für Verstöße gegen die Maßnahmen der genannten Verordnung präzisiert und verschärft werden. |
(3) |
Diese Änderungen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten, Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich. |
(4) |
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird wie folgt geändert:
1. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 6c Artikel 2 gilt nicht für Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die für die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste durch Telekommunikationsbetreiber der Union, für die Bereitstellung der für den Betrieb, die Wartung und die Sicherheit dieser elektronischen Kommunikationsdienste erforderlichen zugehörigen Einrichtungen und Dienste in Russland, in der Ukraine, in der Union und zwischen Russland und der Union und zwischen der Ukraine und der Union sowie für Rechenzentrumsdienste unbedingt erforderlich sind.“ |
2. |
Artikel 15 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen, gegebenenfalls auch strafrechtliche Sanktionen, fest und treffen alle zur Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten ergreifen ferner geeignete Maßnahmen zur Einziehung der Erträge aus solchen Verstößen.“ |
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. COLONNA
(1) ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16.
(2) Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6).
(3) Beschluss (GASP) 2022/885 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 153 vom 3.6.2022).
BESCHLÜSSE
3.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 153/77 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2022/881 DES RATES
vom 3. Juni 2022
zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 15. Oktober 2012 den Beschluss 2012/642/GASP angenommen. |
(2) |
Angesichts der sehr ernsten Lage in Belarus und den anhaltenden Menschenrechtsverletzungen sowie der Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sollten zwölf Personen und acht Organisationen in die im Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. |
(3) |
Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. COLONNA
ANHANG
Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
Folgende natürliche Personen werden unter „A. Natürliche Personen gemäß Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1“ hinzugefügt:
|
2. |
Folgende juristische Personen werden unter „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 1“ hinzugefügt:
|
3.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 153/88 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/882 DES RATES
vom 3. Juni 2022
zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 15. Oktober 2012 den Beschluss 2012/642/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen Belarus angenommen. |
(2) |
Am 24. Februar 2022 hat der Präsident der Russischen Föderation eine Militäroperation in der Ukraine angekündigt, und russische Streitkräfte haben einen Angriff auf die Ukraine begonnen, auch von belarussischem Hoheitsgebiet aus. Dieser Angriff stellt eine eklatante Verletzung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine dar. |
(3) |
Am 2. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/356 (2) angenommen, mit dem der Titel des Beschlusses 2012/642/GASP geändert und weitere restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine ergriffen wurden. |
(4) |
In seinen Schlussfolgerungen vom 24. März 2022 hat der Europäische Rat erklärt, dass die Union nach wie vor bereit steht, rasch weitere koordinierte harte Sanktionen gegen Russland und Belarus zu verhängen, um die russischen Möglichkeiten zur Fortsetzung des Angriffskriegs wirksam zu vereiteln. |
(5) |
Angesichts der sehr ernsten Lage sollte die Liste der belarussischen Kreditinstitute und ihrer belarussischen Tochtergesellschaften, die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf die Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen, erweitert werden. Zudem sollte die Liste der Organisationen erweitert werden, die Beschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie von Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, unterliegen. |
(6) |
Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2012/642/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 2y erhält folgende Fassung: „Artikel 2y (1) Es ist verboten, für die in Anhang V aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder für in Belarus niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang V aufgeführten Einrichtungen gehalten werden, spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr zu erbringen, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden. (2) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt für jede in Anhang V aufgeführte juristische Person, Organisation oder Einrichtung ab dem in jenem Anhang für sie angegebenen Zeitpunkt. Das Verbot gilt ab demselben Zeitpunkt für alle in Belarus niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang V aufgeführten Einrichtungen gehalten werden.“ |
2. |
Die Anhänge II und V des Beschlusses 2012/642/GASP werden nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. COLONNA
(1) Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1). Neuer Titel: Beschluss des Rates 2012/642/GASP vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine.
(2) Beschluss (GASP) 2022/356 des Rates vom 2. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus (ABl. L 67 vom 2.3.2022, S. 103).
ANHANG
1. |
Anhang II des Beschlusses 2012/642/GASP erhält folgende Fassung: „ANHANG II LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 2d Belarussisches Verteidigungsministerium 140 Repair Plant JSC 558 Aircraft Repair Plant JSC 2566 Radioelectronic Armament Repair Plant JSC AGAT - Control Systems - Managing Company of Geoinformation Control Systems Holding, JSC AGAT - Electromechanical Plant OJSC AGAT - SYSTEM ATE - Engineering LLC BelOMO Holding Belspetsvneshtechnika SFTUE Beltechexport CJSC BSVT-New Technologies Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region Gomel Truppen des Innenministeriums der Republik Belarus KGB Alpha Kidma Tech OJSC Minotor-Service Minsk Wheeled Tractor Plant Oboronnye Initsiativy LLC OJS KB Radar Managing Company Peleng JSC Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus Staatssicherheitskomitee der Republik Belarus Transaviaexport Airlines, JSC Volatavto OJSC |
2. |
Anhang V des Beschlusses 2012/642/GASP erhält folgende Fassung: „ANHANG V LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 2y
|
3.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 153/92 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/883 DES RATES
vom 3. Juni 2022
zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen. |
(2) |
Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine und verurteilt weiterhin Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben. |
(3) |
Die Union verurteilt auf das Schärfste die bekannt gewordenen Gräueltaten, die von den Streitkräften der Russischen Föderation in Butscha und anderen ukrainischen Städten begangen wurden. Die Union unterstützt alle Maßnahmen, mit denen die Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in der Ukraine durch die Streitkräfte der Russischen Föderation gewährleistet wird. |
(4) |
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 65 Personen und 18 Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten. |
(5) |
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß Anhang dieses Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. COLONNA
(1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16).
ANHANG
Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:
1. PERSONEN
|
Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„1111. |
Azatbek Asanbekovich OMURBEKOV (Russisch: Азатбек Асанбекович ОМУРБЕКОВ) |
Oberst, Kommandeur der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Anschrift: Knyaz-Volkonskoye, Khabarovsky district, Motostrelkovy passage, 3 |
Oberst Azatbek Asanbekovich Omurbekov ist Kommandeur der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er hat die Einsätze seiner Militäreinheit geleitet und erhielt aufgrund seiner direkten Verantwortung für Tötungen, Vergewaltigungen und Folter in Butscha den Spitznamen ‚der Schlächter von Butscha‘. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1112. |
Andrei Boevich KURBANOV (Russisch: Андрей Боевич КУРБАНОВ) |
Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 7.1.1970 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 4615 949409 Nationale Ausweis-Nr.: У-184386 |
Andrei Boevich Kurbanov ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1113. |
Viacheslav Sergeevich KLOBUKOV (Russisch: Вячеслав Сергеевич КЛОБУКОВ) |
Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 19.11.1978 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 8001 142195 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-703443 |
Viacheslav Sergeevich Klobukov ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1114. |
Aleksandr Viktorovich VINS (Russisch: Александр Викторович ВИНС) |
Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 24.1.1969 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0801 547363 Nationale Ausweis-Nr.: T-194304 |
Aleksandr Viktorovich Vins ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1115. |
Aleksandr Leonidovich SHERSHNEV (Russisch: Александр Леонидович ШЕРШНЕВ) |
Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 14.1.1978 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 3802634927 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-529191 |
Aleksandr Leonidovich Shershnev ist Oberst der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1116. |
Sergei Aleksandrovich VETROV (Russisch: Сергей Александрович ВЕТРОВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 25.9.1982 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 680436337 Nationale Ausweis-Nr.: X-296449 |
Sergei Aleksandrovich Vetrov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1117. |
Ruslan Ovsepovich MITIAEV (Russisch: Руслан Овсепович МИТЯЕВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 30.10.1978 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 6002284996 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-052935 |
Ruslan Ovsepovich Mitiaev ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1118. |
Andrei Nikolaevich ERMISHKO (Russisch: Андрей Николаевич ЕРМИШКО) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 5.11.1972 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 1202583493 Nationale Ausweis-Nr.: У-639041 |
Andrei Nikolaevich Ermishko ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1119. |
Maksim Alekseevich PLATONENKOV (Russisch: Максим Алексеевич ПЛАТОНЕНКОВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 3.1.1980 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 5003593303 Nationale Ausweis-Nr.: У-874515 |
Maksim Alekseevich Platonenkov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1120. |
Vladimir Viktorovich MATAFONOV (Russisch: Владимир Викторович МАТАФОНОВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 5.9.1979 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 7600562816 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-594713 |
Vladimir Viktorovich Matafonov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1121. |
Ivanovich LVOV (alias Dmitrii Ivanovich LVIV) (Russisch: Дмитрий Иванович ЛЬВОВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 15.8.1975 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 7603794013 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-620752 |
Dmitrii Ivanovich Lvov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1122. |
Evgenii Valerievich LADYZHENSKII (Russisch: Евгений Валерьевич ЛАДЫЖЕНСКИЙ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 1.1.1977 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 8103551489 Nationale Ausweis-Nr.: У-853407 |
Evgenii Valerievich Ladyzhenskii ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilisten im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1123. |
Dmitrii Viktorovich PAKHANDRIN (Russisch: Дмитрий Викторович ПАХАНДРИН) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 19.9.1976 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0402274319 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-620770 |
Dmitrii Viktorovich Pakhandrin ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1124. |
Anatolii Aleksandrovich SHIPITSYN (Russisch: Анатолий Александрович ШИПИЦЫН) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 12.9.1977 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 5301903199 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-607350 |
Anatolii Aleksandrovich Shipitsyn ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1125. |
Denis Nikolaevich DEEV (Russisch: Денис Николаевич ДЕЕВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 30.7.1977 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 9002427497 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-624703 |
Denis Nikolaevich Deev ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1126. |
Oleg Iurievich BUKHVALOV (Russisch: Олег Юрьевич БУХВАЛОВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 20.5.1979 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 180468726 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-584921 |
Oleg Iurievich Bukhvalov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1127. |
Dmitrii Aleksandrovich SMOLIAGO (Russisch: Дмитрий Александрович СМОЛЯГО) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 27.12.1976 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 2702603048 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-670103 |
Dmitrii Aleksandrovich Smoliago ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1128. |
Aleksei Viacheslavovich BOLSHAKOV (Russisch: Алексей Вячеславович БОЛЬШАКОВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 15.3.1976 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0802576504 Nationale Ausweis-Nr.: У-053364 |
Aleksei Viacheslavovich Bolshakov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1129. |
Roman Vladimirovich NADEZDHIN (Russisch: Роман Владимирович НАДЕЖДИН) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 21.7.1977 Staatsangehörigkeit: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 1002570526 Nationale Ausweis-Nr.: У-874071 |
Roman Vladimirovich Nadezdhin ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1130. |
Viktor Vladimirovich FILIPPOV (Russisch: Виктор Владимирович ФИЛИППОВ) |
Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 27.10.1972 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0502898734 Nationale Ausweis-Nr.: У-721933 |
Viktor Vladimirovich Filippov ist Oberstleutnant der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1131. |
Faik Sameddin ogly MAMEDOV (alias Faik Samaddin MAMMADOV) (Russisch: Фаик Самеддин оглы МАМЕДОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 24.11.1978 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 9902119102 Nationale Ausweis-Nr.: 802348 |
Faik Mamedov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1132. |
Igor Evgenievich FEDOTOV (Russisch: Игорь Евгеньевич ФЕДОТОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 9.12.1980 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 6602516592 Nationale Ausweis-Nr.: 845762 |
Igor Evgenievich Fedotov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1133. |
German Nikolaevich KULEMIN (Russisch: Герман Николаевич КУЛЕМИН) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 29.3.1982 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 6702594036 Nationale Ausweis-Nr.: 949685 |
German Nikolaevich Kulemin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1134. |
Roman Victorovich BURDO (Russisch: Роман Викторович БУРДО) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 26.11.1980 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 1003651875 Nationale Ausweis-Nr.: 1083746 |
Roman Victorovich Burdo ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1135. |
Dmitry Arkadyevich KOZLOV (Russisch: Дмитрий Аркадьевич КОЗЛОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 11.10.1978 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0801272127 Nationale Ausweis-Nr.: 1088985 |
Dmitry Arkadyevich Kozlov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1136. |
Ivan Alexandrovich KURKIN (Russisch: Иван Александрович КУРКИН) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 17.1.1982 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0804232754 Nationale Ausweis-Nr.: 1091451 |
Ivan Alexandrovich Kurkin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1137. |
Evgeny Yurievich VAZHENOV (Russisch: Евгений Юрьевич ВАЖЕНОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 27.1.1985 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 1005944897 Nationale Ausweis-Nr.: 1092162 |
Evgeny Yurievich Vazhenov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1138. |
Dmitry Yulianovich IONOV (Russisch: Дмитрий Юлианович ИОНОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 3.7.1965 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 1005724322 Nationale Ausweis-Nr.: 1093778 |
Dmitry Yulianovich Ionov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1139. |
Alexander Anatolyevich KOCHERGIN (Russisch: Александр Анатольевич КОЧЕРГИН) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 10.12.1971 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0803940939 Nationale Ausweis-Nr.: 1093786 |
Alexander Anatolyevich Kochergin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1140. |
Alexander Vladimirovich KOPYLOV (Russisch: Александр Владимирович КОПЫЛОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 29.9.1980 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 7301420589 Nationale Ausweis-Nr.: 1094262 |
Alexander Vladimirovich Kopylov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1141. |
Maxim Vladimirovich CHERNYSHEV (Russisch: Максим Владимирович ЧЕРНЫШЕВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 8.10.1980 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0810999451 Nationale Ausweis-Nr.: 1094540 |
Maxim Vladimirovich Chernyshev ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1142. |
Stanislav Igorevich MAKAROV (Russisch: Станислав Игорьевич МAКАРОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 16.8.1982 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0810953377 Nationale Ausweis-Nr.: 1095194 |
Stanislav Igorevich Makarov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1143. |
Andrey Nikolaevich IVANOV (Russisch: Андрей Николаевич ИВАНОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 26.2.1981 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 2701493476 Nationale Ausweis-Nr.: 1095611 |
Andrey Nikolaevich Ivanov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1144. |
Sergei Gennadyevich PERESHIVKIN (Russisch: Сергей Геннадьевич ПЕРЕШИВКИН) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 19.1.1973 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0804277244 Nationale Ausweis-Nr.: 1100141 |
Sergei Gennadyevich Pereshivkin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1145. |
Aleksey Vladimirovich PRYSEV (Russisch: Алексей Владимирович ПРЫСЕВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 25.11.1975 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0501704733 Ausstellungsdatum: 20.3.2002 Ausweis-Nr.: У-360702 Organisationsinterne Identitätsnummer: 1100633 |
Aleksey Vladimirovich Prysev ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1146. |
Sergey Viktorovich RUDENKO (Russisch: Сергей Викторович РУДЕНКО) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 7.10.1975 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0801524291 Ausstellungsdatum: 14.3.2002 Nationale Ausweis-Nr.: У-268570 Organisationsinterne Identitätsnummer: 1100637 |
Sergey Viktorovich Rudenko ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1147. |
Olga Aleksandrovna KHAMENOK (Russisch: Ольга Александровна ХАМЕНОК) |
Majorin der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 14.12.1981 Nationalität: Russisch Geschlecht: weiblich Reisepass-Nr.: 6004190824 Ausstellungsdatum: 10.10.2003 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-142685 Organisationsinterne Identitätsnummer: 1102882 |
Olga Aleksandrovna Khamenok ist Majorin der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Sie leitete die Einsätze ihrer militärischen Einheit. Daher trägt sie die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1148. |
Dmitriy Gennadyevich LEVIN (Russisch: Дмитрий Геннадьевич ЛЕВИН) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 25.10.1982 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 080498883 Ausstellungsdatum: 30.6.2003 Nationale Ausweis-Nr.: У-268857 Organisationsinterne Identitätsnummer: 1103126 |
Dmitriy Gennadyevich Levin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1149. |
Dmitriy Alekseevich GONCHAR (Russisch: Дмитрий Алексеевич ГОНЧАР) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 31.1.1970 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0802562844 Ausstellungsdatum: 27.5.2002 Nationale Ausweis-Nr.: У-265899 Organisationsinterne Identitätsnummer: 1103591 |
Dmitriy Alekseevich Gonchar ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1150. |
Sergey Sergeevich ZORIN (Russisch: Сергей Сергеевич ЗОРИН) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 25.10.1982 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 750378809 Ausstellungsdatum: 2.3.2003 Nationale Ausweis-Nr.: X-115531 Organisationsinterne Identitätsnummer: 1166487 |
Sergey Sergeevich Zorin ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Einsätze seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1151. |
Aleksandr Aleksandrovich POTAPOV (Russisch: Александр Александрович ПОТАПОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 8.5.1981 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 6603808655 Ausstellungsdatum: 29.4.2003 Nationale Ausweis-Nr.: X-078567 Organisationsinterne Identitätsnummer: 1170231 |
Aleksandr Aleksandrovich Potapov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1152. |
Stepan Viktorovich GRIGOROV (Russisch: Степан Викторович ГРИГОРОВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 26.3.1979 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 8110342164 Ausstellungsdatum: 9.7.2010 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-594680 Organisationsinterne Identitätsnummer: 1194779 |
Stepan Viktorovich Grigorov ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1153. |
Sergey Viktorovich MOSALEV (Russisch: Сергей Викторович МОСАЛЕВ) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 19.1.1978 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0802688231 Ausstellungsdatum: 18.10.2015 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-866954 Organisationsinterne Identitätsnummer: 2737869 |
Sergey Viktorovich Mosalev ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1154. |
Valentin Pavlovich LUTSAK (Russisch: Валентин Павлович ЛУЦАК) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 5.4.1979 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 5004572078 Ausstellungsdatum: 28.8.2004 Nationale Ausweis-Nr.: Ф-879492 Organisationsinterne Identitätsnummer: 3102560 |
Valentin Pavlovich Lutsak ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1155. |
Sergey Nikolaevich BORISENKO (Russisch: Сергей Николаевич БОРИСЕНКО) |
Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation Geburtsdatum: 15.3.1978 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 0503357858 Ausstellungsdatum: 30.1.2003 Nationale Ausweis-Nr.: У-268030 Organisationsinterne Identitätsnummer: 3127462 |
Sergey Nikolaevich Borisenko ist Major der 64. selbstständigen motorisierten Schützenbrigade der 35. Gardearmee der Russischen Föderation, deren Soldaten Zivilpersonen im ukrainischen Butscha getötet, vergewaltigt und gefoltert haben. Diese Gräueltaten stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dar. Er leitete die Handlungen seiner militärischen Einheit. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1156. |
Marina Alexandrovna MORDASHOVA (Russisch: Марина Александровна МОРДАШОВА) |
Geburtsdatum: 17.5.1979 Nationalität: Russisch Geschlecht: weiblich Verbundene Personen: Alexey Mordashov (Ehemann) Kirill Mordashov (Stiefsohn) Nikita Mordashov (Stiefsohn) Verbundene Organisationen: Ondero Limited, Britische Jungferninseln Unifirm Limited, Zypern |
Marina Mordashova ist die Ehefrau von Alexey Mordashov, des Vorsitzenden des Unternehmens Severgroup. Alexey Modashov hat seine Anteile an dem Reiseriesen TUI und dem Goldunternehmen Nordgold im Wert von insgesamt mehr als 1,5 Milliarden Euro durch verschiedene Offshore-Unternehmen, die sich im Besitz von Marina Mordashova befinden oder von ihr kontrolliert werden – darunter Unifirm Limited, Ondero Limited und Ranel Assets Limited – seiner Frau Marina Mordashova übertragen. Marina Alexandrovna Mordashova ist daher eine natürliche Person, die mit einer gelisteten Person in Verbindung steht, welche für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Maßnahmen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und die von russischen Entscheidungsträgern profitiert, welche für die rechtswidrige Annexion der Halbinsel Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind. |
3.6.2022 |
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Ranel Assets Limited, Britische Jungferninseln Rayglow Limited, Zypern ServerGroup LLC, Russische Föderation KN-Holding LLC, Vereinigte Staaten von Amerika Nordgold |
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1157. |
Mikhail Evgenievich MIZINTSEV (Russisch: Михаил Евгеньевич МИЗИНЦЕВ) |
Leiter des nationalen Verteidigungskontrollzentrums der Russischen Föderation, Generaloberst Geburtsdatum: 10.9.1962 Geburtsort: Averinskaya, Syamzhensky district, Vologda region. Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich |
Generaloberst Mikhail Mizintsev ist Leiter des nationalen Verteidigungskontrollzentrums der Russischen Föderation. Mizintsev wird als ‚der Schlächter von Mariupol‘ (‚the butcher of Mariupol‘) bezeichnet und als Kommandant für die Belagerung von Mariupol identifiziert, wo er auf Taktiken, die zuvor bei der Belagerung von Aleppo (Syrien) eingesetzt wurden, zurückgegriffen hat, um die Bombardierung von Mariupol durch russische Streitkräfte zu lenken. Mizintsev wird insbesondere beschuldigt, die Bombardierung der Stadt Mariupol, bei der Tausende von Zivilpersonen getötet wurden, einschließlich des Beschusses einer Geburtsklinik in Mariupol und eines Theaters, bei dem Hunderte von Kindern getötet wurden, organisiert zu haben. Mikhail Mizintsev ist daher eine natürliche Person, die die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen trägt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder solche Maßnahmen umsetzt oder unterstützt. |
3.6.2022 |
1158. |
Elizaveta Dmitrievna PESKOVA (Russisch: Елизавета Дмитриевна ПЕСКОВА) |
Vizepräsidentin der Stiftung für die Entwicklung russisch-französischer historischer Initiativen Geburtsdatum: 9.1.1998 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Nationalität: Russisch Geschlecht: weiblich Verbundene Person(en): Dmitry Peskov (Vater) |
Elizaveta Peskova ist die Tochter von Dmitry Peskov, des Pressesekretärs des Präsidenten der Russischen Föderation Vladimir Putin, der in der Liste im Beschluss 2014/145/GASP aufgeführt ist. Elizaveta Peskova ist Vizepräsidentin der Stiftung für die Entwicklung russisch-französischer historischer Initiativen und Gründerin eines Kommunikationsunternehmens. Sie erwarb diese lukrativen Positionen und genießt einen luxuriösen Lebensstil dank der Verbindungen ihres Vaters. Somit steht sie in Verbindung mit einer gelisteten Person, die aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
3.6.2022 |
1159. |
Nikolay Dmitrievich PESKOV (alias Nikolay Dmitrievich CHOLES/CHOULZ) (Russisch: Николай Дмитриевич ПЕСКОВ) (alias Николай Дмитриевич ЧОУЛЗ) |
Geburtsdatum: 3.2.1990 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 721123760 Ausstellungsdatum: 12.9.2012 Gültig bis: 12.9.2022 Nationale Ausweis-Nr.: 4516913332 Verbundene Person(en): Dmitry Peskov (Vater) |
Nikolay Peskov ist ein Sohn von Dmitry Peskov, des Pressesekretärs des Präsidenten der Russischen Föderation Vladimir Putin, der in der Liste im Beschluss 2014/145/GASP aufgeführt ist. Nikolay Peskov nutzt den Wohlstand und das Geld seines Vaters und profitiert daher unmittelbar von seiner engen Verbindung zu seinem Vater. Somit steht er in Verbindung mit einer gelisteten Person, die aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
3.6.2022 |
1160. |
Tatiana Aleksandrovna NAVKA (Russisch: Татьяна Александровна НАВКА) |
Geburtsdatum: 13.4.1975 Geburtsort: Ukraine Nationalität: Russisch Geschlecht: weiblich |
Tatiana Navka ist die Ehefrau von Dmitriy Peskov, des Pressesekretärs des Präsidenten der Russischen Föderation Vladimir Putin, der in der Liste im Beschluss 2014/145/GASP aufgeführt ist. Tatiana Navka ist Miteigentümerin von Unternehmen und Immobilien, die sich auch auf der rechtswidrig von der Russischen Föderation annektierten Halbinsel Krim befinden. Somit unterstützt sie Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Darüber hinaus steht sie Verbindung mit einer gelisteten Person, die aktiv Handlungen oder politische Maßnahmen unterstützt hat, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
3.6.2022 |
1161. |
Sergey Vladimirovich SAVOSTYANOV (Russisch: Сергей Владимирович САВОСТЬЯНОВ) |
Mitglied der Duma der Stadt Moskau Geburtsdatum: 22.8.1984 Geburtsort: Lyubertsy, Moscow region, Russische Föderation Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich |
Sergey Savostyanov ist ein Staatsmann und Politiker Russlands. Am 8. September 2019 wurde er zum Abgeordneten der Duma der Stadt Moskau gewählt. Indem er die territoriale Integrität unabhängiger Länder in Frage stellt und die Wiederherstellung der Grenzen der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken befürwortet, unterstützt er öffentlich die Handlungen der Russischen Föderation in der Ukraine. Daher trägt er die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1162. |
Andrei Yurievich LIPOV (Russisch: Андрей Юрьевич ЛИПОВ) |
Leiter des russischen Föderalen Dienstes für die Überwachung der Kommunikation, der Informationstechnologie und der Massenmedien (Roskomnadzor) Geburtsdatum: 23.11.1969 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich |
Andrei Lipov ist Leiter des russischen Föderalen Dienstes für die Überwachung der Kommunikation, der Informationstechnologie und der Massenmedien (Roskomnadzor). Roskomnadzor ist ein wichtiges Instrument für die Durchsetzung von Zensur und die Unterdrückung freier Medien in Russland. Als Leiter von Roskomnadzor ist Lipov für Entscheidungen verantwortlich, die zur Zensur und Schließung unabhängiger russischer Medien geführt haben. Diese Maßnahmen schaffen einen zensierten Informationsraum, der die bewaffnete Aggression Russlands gegen die Ukraine fördert, unterstützt und billigt. |
3.6.2022 |
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Unter der Leitung von Lipov hat Roskomnadzor darüber hinaus durch Unterstützung der separatistischen Gebiete in der Ukraine, der sogenannten ‚Republiken‘ im Donbass, und insbesondere Denis Pushilins, des Oberhaupts der sogenannten ‚Volksrepublik Donetsk‘, aktiv die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben. Daher trägt Lipov die Verantwortung für die aktive Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
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1163. |
Volodymir Vasilyovich SALDO (Ukrainisch: Володимир Васильович САЛЬДО) |
Mitglied des Stadtrates von Kherson, Mitglied des ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson Ehemaliger Bürgermeister von Kherson (2002-2012) und ehemaliger Parlamentsabgeordneter (Partei der Regionen, 2012-2014) Geburtsdatum: 12.6.1956 Nationalität: Ukrainisch Geschlecht: männlich |
Volodymir Saldo reiste im März 2022 zu einer Kundgebung zur Unterstützung der russischen Aggression gegen die Ukraine und beteiligte sich anschließend an der Einrichtung des sogenannten ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Committee of Salvation for Peace and Order), eines Organs für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson. Saldo hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert. |
3.6.2022 |
1164. |
Kyrylo Sergiyovich STREMOUSOV (Ukrainisch: Кирило Сергiйович СТРЕМОУСОВ) |
Präsident des ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson Geburtsdatum: 1976 Nationalität: Russisch Geschlecht: männlich |
Kyrylo Stremousov beteiligte sich im März 2022 an der Einrichtung des sogenannten ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Committee of Salvation for Peace and Order), einem Organ für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson. Stremousov hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert. |
3.6.2022 |
1165. |
Serhiy Mikolayovich CHEREVKO (Ukrainisch: Сергiй Миколайович ЧЕРЕВКО) |
Mitglied des ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson, ehemaliger stellvertretender Bürgermeister von Kherson Geburtsdatum: 11.8.1975 Nationalität: Ukrainisch Geschlecht: männlich |
Serhiy Cherevko beteiligte sich im März 2022 an der Einrichtung des sogenannten ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Committee of Salvation for Peace and Order), einem Organ für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson. Cherevko hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert. |
3.6.2022 |
1166. |
Tetiana KUZMICH (Ukrainisch: Тетяна КУЗЬМIЧ) |
Mitglied des ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Salvation Committee for Peace and Order) in Kherson Ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin von Kherson Präsidentin der zivilgesellschaftlichen Organisation Russische Nationalgemeinschaft ‚Rusich‘. Geburtsdatum: 10.4.1968 Nationalität: Ukrainisch Geschlecht: weiblich |
Tetiana Kuzmich beteiligte sich im März 2022 an der Einrichtung des so genannten ‚Heilsausschusses für Frieden und Ordnung‘ (Committee of Salvation for Peace and Order), eines Organs für die Zusammenarbeit mit der russischen Besatzung im Oblast Kherson. Kuzmich hat Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert. |
3.6.2022 |
1167. |
Galina Viktorivna DANILCHENKO (Галина Вiкторiвна ДАНИЛЬЧЕНКО) |
Von den russischen Besatzungstruppen zur amtierenden Bürgermeisterin von Melitopol ernannt Geburtsdatum: 1964 Nationalität: Ukraine Geschlecht: weiblich |
Galina Danilchenko ist die amtierende Bürgermeisterin der Stadt Melitopol. Am 4. März 2022 wurde der rechtmäßige Bürgermeister von Melitopol von russischen Streitkräften entführt und sie wurde zu seiner Nachfolgerin ernannt. Darüber hinaus hat sie mehrere Erklärungen abgegeben, in denen sie die Präsenz Russlands in ihrer Stadt unterstützt, und die Bevölkerung aufgefordert, sich dem Besatzer nicht zu widersetzen. In dieser Funktion hat sie somit Unterstützung für politische Strategien geleistet, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und diese Strategien gefördert. |
3.6.2022 |
1168. |
Petr AKOPOV (Russisch: Петр АКОПОВ) |
Funktion: Russischer Propagandist: Kolumnist bei RIA Novosti Geburtsdatum: 7.10.1968 Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Petr Akopow ist russischer Propagandist und Kolumnist bei RIA Nowsti, einer russischen staatlichen Nachrichtenagentur, die unter der tatsächlichen staatlichen Kontrolle von Rossiya Segodnya steht. Er ist eine zentrale Persönlichkeit in der Regierungspropaganda und verfasste Artikel, in denen das Recht der Ukraine auf Staatlichkeit verweigert wird, und fordert eine „Denazifizierung“ sowie eine ‚Ent-Ukrainisierung‘ des Landes, wobei er den Gedanken propagiert, dass die Ukraine integraler Bestandteil Russlands sein sollte. Daher trägt Petr Akopov die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1169. |
Timofey Nikolaevich SERGEYTSEV (Riussisch: Тимофей Николаевич СЕРГЕЙЦЕВ) |
Funktion: Russischer Propagandist: Kolumnist bei RIA Novosti Geburtsdatum: 3.11.1963 Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich |
Timofey Sergeytsev ist russischer Propagandist und Kolumnist bei RIA Nowsti, einer russischen staatlichen Nachrichtenagentur, die unter der tatsächlichen staatlichen Kontrolle von Rossiya Segodnya steht. Er ist eine zentrale Persönlichkeit in der Regierungspropaganda und verfasste Artikel, in denen das Recht der Ukraine auf Staatlichkeit verweigert wird, und fordert eine ‚Denazifizierung‘ sowie eine ‚Ent-Ukrainisierung‘ des Landes, wobei er den Gedanken propagiert, dass die Ukraine integraler Bestandteil Russlands sein sollte. Daher trägt Timofey Sergeytsev die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1170. |
Victoria NIKIFOROVA (Russisch: Виктория НИКИФОРОВА) |
Funktion: Russische Propagandistin: Kolumnistin bei RIA Novosti Geburtsdatum: 12.6.1971 Geburtsort: Moskau, Russische Föderation Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich |
Victoria Nikiforova ist russische Propagandistin und Kolumnistin bei RIA Nowsti, einer russischen staatlichen Nachrichtenagentur, die unter der tatsächlichen staatlichen Kontrolle von Rossiya Segodnya steht. Sie ist eine zentrale Persönlichkeit der Regierungspropaganda und leugnet die Daseinsberechtigung der Ukraine sowie die Fähigkeit des ukrainischen Volkes, seine eigenen Entscheidungen zu treffen. Sie beschreibt das ukrainische Volk als ‚gehirngewaschen‘ und ‚in Geiselhaft genommen‘ und fördert damit eine positive Haltung gegenüber der russischen Aggression gegen die Ukraine. Daher trägt Victoria Nikiforova die Verantwortung für Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen oder unterstützt solche Maßnahmen oder setzt sie um. |
3.6.2022 |
1171. |
Alina Maratovna KABAEVA (alias Alina Maratovna KABAYEVA) (Russisch: Алина Маратовна КАБАЕВА) |
Funktion: Vorsitzende des Vorstands der Nationalen Mediengruppe (NMG) Geburtsdatum: 12.5.1983 Geburtsort: Taschkent, Usbekistan Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: weiblich Verbundene Organisation: Nationale Mediengruppe (NMG) |
Alina Kabaeva ist die Vorsitzende des Vorstands der Nationalen Mediengruppe (NMG), die große Anteile an fast allen großen russischen föderalen Medien hält, die die russische Regierungspropaganda reproduzieren. Sie ist eine ehemalige russische Turnerin und ehemaliges Mitglied der Staatsduma. Sie steht in enger Verbindung mit Präsident Vladimir Putin. Sie ist daher verantwortlich für die Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben. Ferner steht sie in Verbindung mit einer gelisteten Person, die für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und die Sicherheit in der Ukraine untergraben, verantwortlich ist und solche Handlungen aktiv unterstützt. |
3.6.2022 |
1172. |
Aleksandra MELNICHENKO (Serbisch: Александра МЕЉНИЧЕНКО) |
Geburtsdatum: 21.4.1977 Geburtsort: Belgrad (Serbien) Verbundene Person: Andrey Igorevich Melnichenko (Ehemann) Staatsangehörigkeit: serbisch, kroatisch Geschlecht: weiblich Reisepass-Nr.: Kroatischer Reisepass Nr. 094949450 (Gültig bis: 23.12.2023) |
Aleksandra Melnichenko ist die Ehefrau von Andrey Igorevich Melnichenko, eines russischen Industriellen, der Eigentümer des großen Düngemittelherstellers EuroChem Group und des Kohleunternehmens SUEK ist. Aleksandra Melnichenko nutzt das Vermögen ihres Ehemannes und profitiert von seinem Reichtum. Zusammen mit ihm besitzt sie zwei Penthouse-Wohnungen im Wert von mehr als 30 Mio. Dollar. Im März 2022 ersetzte Aleksandra Melnichenko ihren Ehemann als wirtschaftliche Eigentümerin des Firstline Trust, der von Linetrust PTC Ltd, einem Unternehmen, das der eigentliche Eigentümer der EuroChem Group ist, verwaltet wird. Daher steht sie in Verbindung mit einem führenden Geschäftsmann, die in Bereichen der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen. Ferner unterstützt Andrey Igorevich Melnichenko Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität und Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, oder setzt solche Handlungen oder Maßnahmen um. |
3.6.2022 |
1173. |
Eduard Yurevich KHUDAYNATOV (Эдуард Юрьевич Худайнатов) |
Geburtsdatum: 11.9.1960 Geburtsort: Shymkent, UdSSR (jetzt Kasachstan) Staatsangehörigkeit: russisch Reisepass-Nr.: 753296761 (russisch) Geschlecht: männlich |
Eduard Yurevich Khudaynatov ist ein russischer Geschäftsmann, der im Energiesektor tätig ist. Er ist Eigentümer der ‚Independent Oil and Gas Company‘ (NOC, JSC Neftegazholding), die als eines der größten russischen Privatunternehmen und einer der wichtigsten Erdölproduzenten in den Bereichen Prospektion, Exploration und Entwicklung von Erdöl- und Erdgasfeldern, Erdölraffination sowie Herstellung und Vermarktung von Erdölerzeugnissen tätig ist. Im Jahr 2015 beliefen sich die Einnahmen des Unternehmens auf 2,2 Milliarden USD. Die „Independent Oil and Gas Company“ hat in den letzten Jahren erhebliche Anteile an Unternehmen aus dem Energiesektor zusammen mit ihren Förderlizenzen vom staatseigenen Unternehmen Rosneft erworben. Darüber hinaus beteiligt sich NOC zusammen mit Rosneft am Vostok-Erdölprojekt. In den vergangenen Jahren hat Rosneft zudem Khudaynatov 9,6 Milliarden USD im Austausch für ein Unternehmen gezahlt, das Eigentümer eines Ölfelds in Taimyr ist. |
3.6.2022 |
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NOC und Rosneft hatten 2019 eine Vorzugsbehandlung in Bezug auf ihre Fördertätigkeiten in der Arktis beantragt, die dann von Präsident Putin gewährt wurde. Khudaynatov steht in Verbindung mit dem russischen Oligarchen Igor Sechin und Präsident Vladimir Putin. Khudaynatov und Sechin haben bei Rosneft zusammengearbeitet, und ihre Unternehmen gehen gemeinsam Geschäftstätigkeiten im Energiesektor nach. Er hat im Jahr 2000 am ersten Präsidentschaftswahlkampf Putins gearbeitet und ihn in der Region Tyumen organisiert, wo er ab 1997 Mitglied der regionalen Duma war. |
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‚Für die Stärkung der Position Russlands auf dem Weltenergiemarkt und die Verbesserung seiner Investitionsaussichten‘ wurde er mit dem Orden ‚Für Verdienste um das Vaterland‘ ausgezeichnet. Eduard Yurevich Khudaynatov ist daher einer der führenden Geschäftsleute und in Bereichen der Wirtschaft tätig, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmequelle dienen. Er profitiert von der Regierung der Russischen Föderation und steht in Verbindung mit benannten Personen. |
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1174. |
Pavel Evgenevich PRIGOZHIN (Павел Евгеньевич ПРИГОЖИН) |
Geburtsdatum: 1996 Staatsangehörigkeit: russisch Steueridentifikationsnummer: 780103765308 Verbundene Personen: Yevgeniy Viktorovich Prigozhin (Vater), Lyubov Valentinovna Prigozhina (Mutter), Polina Evgenievna Prigozhina (Schwester) Verbundene Organisationen: Lakhta Park, Lakhta Park Premium, Lakhta Plaza, Turtrans Geschlecht: männlich |
Pavel Prigozhin ist der Sohn von Yevgeniy Prigozhin, einem prominenten russischen Geschäftsmann mit engen Verbindungen zu Präsident Putin und dem russischen Verteidigungsministerium. Yevgeniy Prigozhin ist Geldgeber und inoffizieller Leiter der Wagner-Gruppe, einer in Russland ansässigen militärischen Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die für die Entsendung von Söldnern in die Ukraine verantwortlich ist. Concord (auch bekannt als ‚KOMBINAT PITANIYA KONKORD OOO‘), ein Unternehmen, das Yevgeniy Prigozhin gegründet hat und dessen Eigentümer er bis November 2019 war, und eine Gruppe anderer Unternehmen mit Verbindungen zu ihm, darunter Concord Management and Consulting LLC und Megaline LLC, haben nach der rechtswidrigen Annexion der Krim durch die Russische Föderation und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten umfangreiche öffentliche Aufträge seitens des russischen Verteidigungsministeriums erhalten. |
3.6.2022 |
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Pavel Prigozhin ist Eigentümer von fünf Unternehmen – Beta LLC, Turstatus, Lakhta Park Premium LLC, Lakhta Park LLC und Lakhta Plaza LLC –, die sich zuvor im Eigentum seiner Mutter Lyubov Valentinovna Prigozhina befanden. Er steht daher in Verbindung mit führenden Geschäftsleuten oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in Wirtschaftssektoren tätig sind, die für die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, eine wesentliche Einnahmequelle darstellen. |
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1175. |
Arkady Yurievich VOLOZH (Аркaдий Юрьевич ВOЛОЖ) |
Funktion: Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender von Yandex N.V. Geburtsdatum: 11.2.1964 Geburtsort: Atyrau, Kasachische Sozialistische Sowjetrepublik, UdSSR (jetzt Kasachstan) Staatsangehörigkeit: russisch, maltesisch Geschlecht: männlich |
Arkady Yurievich Volozh ist ein russischer Geschäftsmann mit geschäftlichen Interessen in den Bereichen IT und Technologie. Er ist Gründer und Vorstandsvorsitzender von Yandex. Yandex ist das größte Internetunternehmen in Russland und betreibt die beliebteste Suchmaschine Russlands. Russische staatseigene Banken wie Sberbank und VTB sind Anteilseigner und Investoren bei Yandex. Im Jahr 2019 stimmte Yandex einer Umstrukturierung zu, durch die eine neu gegründete gemeinnützige Stiftung, die „die Interessen der Russischen Föderation verteidigen“ soll, eine Schlüsselbeteiligung erhielt. Über diese gemeinnützige Stiftung kann die Regierung der Russischen Föderation gegen eine Reihe festgelegter Vorgänge, wie den Verkauf von materiellen Rechten des geistigen Eigentums und den Verkauf oder die Übermittlung personenbezogener Daten russischer Nutzer an ausländische Unternehmen, die als das „nationale Interesse“ Russlands berührende Vorgänge gelten, ein Veto einlegen. Yandex ist auch verantwortlich für die Förderung staatlicher Medien und Narrative in seinen Suchergebnissen und für die Herabstufung und Entfernung von regierungskritischen Inhalten, die sich beispielsweise auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beziehen. |
3.6.2022“ |
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Volozh ist ein führender Geschäftsmann, der in Wirtschaftssektoren tätig ist, die für die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, eine wesentliche Einnahmequelle darstellen. Außerdem unterstützt er als Gründer und Vorstandsvorsitzender von Yandex die Regierung der Russischen Föderation materiell oder finanziell und ist für die Unterstützung von Handlungen oder politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine in der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
2. ORGANISATIONEN
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Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
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„84. |
JSC GARNIZON (Russisch: АО Гарнизон) |
Anschrift: Kosmodamianskaya Naberezhnaya 24, Moscow, Russia 115035; building 1. Postanschrift: Sadovnicheskaya 53, Moscow, Russia 115035 Tel.: +7 (499) 790-92-12 Website: http://ao-garnizon.ru E-Mail: info@ao-garnizon.ru |
JSC Garnison ist eine Holdinggesellschaft, die dem Verteidigungsministerium der Russischen Föderation untersteht. Ihre Struktur umfasst mehr als 60 Organisationen. Sie nimmt die vom Verteidigungsministerium festgelegten Aufgaben wahr und schützt die Interessen der Streitkräfte der Russischen Föderation. Sie hat bei öffentlichen Ausschreibungen als öffentlicher Auftraggeber im Interesse des Verteidigungsministeriums gehandelt. Somit ist sie eine juristische Person, die die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell unterstützt. |
3.6.2022 |
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85. |
JSC OBORONENERGO (Russisch: АО Оборонэнерго) |
Anschrift: 107140, Moscow, 1st Krasnoselsky lane, 11, Russia Tel.: +7 (495) 532-13-06 Website: https://oboronenergo.su E-Mail: info@oen.su |
JSC Oboronenergo ist ein Stromversorger des Militärs, der im Rahmen staatlicher Verträge Stromversorgungsleistungen für russische Militäreinheiten und andere dem Verteidigungsministerium unterstellte Einrichtungen erbringt. Das Unternehmen war an der Modernisierung des Militärflughafens in Korenowsk beteiligt, der während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine von den Streitkräften der Russischen Föderation für Angriffe auf Ziele in der Ukraine genutzt wurde. Somit hat es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell unterstützt und von ihr profitiert. Außerdem hat es Handlungen materiell unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. |
3.6.2022 |
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86. |
OJSC Ulyanovsk Automobile Plant (UAZ) (Russisch: ООО ‚Ульяновский автомобильный завод‘ (УАЗ)) |
Anschrift: Moskovskoye Shosse, 92, Ulyanovsk, Ulyanovsk Oblast, 432008 Tel.: +7 (8422) 40-91-09 Website: https://uaz.global/ E-Mail: mm.medvedev@dnd.team |
UAZ ist ein russischer Automobilhersteller. Das Unternehmen versorgt die Streitkräfte der Russischen Föderation mit Fahrzeugen des Typs UAZ Patriot, die von der russischen Armee während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine eingesetzt wurden. Somit unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell und profitiert von ihr. Es ist verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. |
3.6.2022 |
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87. |
JSC VOENTELECOM (VOYENTELEKOM) (Russisch: АО ‚Воентелеком‘) |
Anschrift: 107014, Russia, Moscow, st. Bolshaya Olenya, 15A, building 1 Tel.: +7 (495) 609-50-05, +7 (985) 900-50-05 Website: https://voentelecom.ru E-Mail: info@voentelecom.ru |
Voentelecom ist der führende Anbieter von Telekommunikationsdiensten für das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation. Die Regierung der Russischen Föderation hat Voentelecom als ein Unternehmen von föderaler Bedeutung anerkannt. Es führt die Wartung und Reparatur von IT-Infrastruktur, militärischer Kommunikationsausrüstung, Kommunikationsleitungen und Ausrüstung für die elektronische Kriegsführung der Streitkräfte der Russischen Föderation durch, auch auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopols. Es hat ein einheitliches automatisiertes digitales Kommunikationssystem für die russische Armee entwickelt. Es versorgt die russische Marine mit sicherer Breitbandkommunikation, auch auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim. Voentelecom hat mit Rostec bei der Entwicklung des LTE-Standards auf dem Gebiet der rechtswidrig annektierten Krim und Sewastopols zusammengearbeitet. |
3.6.2022 |
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Somit hat es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell unterstützt und von ihr profitiert. Außerdem hat es Handlungen materiell unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
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88. |
JSC VOENTORG (Russisch: АО ‚Военторг‘) |
Anschrift: Russia, Moscow, 115035, Sadovnicheskaya st., 55/26, building 3 Tel.: +7 (495) 609-5200 Website: http://www.oaovoentorg.ru E-Mail: info@oaovoentorg.ru Verbundene Organisationen: Nachgeordnete Unternehmen:
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Voentorg ist ein Auftragnehmer des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation. Das Unternehmen erbringt Catering- und Wäschereidienstleistungen und liefert Militäruniformen an die Streitkräfte der Russischen Föderation. Darüber hinaus hat das Voentorg-Tochterunternehmen Voentorg Retail ‚Russische Armee‘-T-Shirts mit dem militärischen Symbol ‚Z‘ verkauft, das von russischen Propagandisten verwendet wurde, um die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression gegen die Ukraine zu propagieren. Somit unterstützt es materiell oder finanziell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. Außerdem unterstützt es materiell oder finanziell Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. |
3.6.2022 |
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89. |
VOENTEKSTILPROM LLC (Russisch: ООО ВоенТекстильПром) |
Anschrift: 115446, Moscow, Kolomensky proezd, 13a, Russia Tel.: 8-499-444-32-84; Fax: 8-499-611-90-46 Website: https://voentekstilprom.ru/ E-Mail: office@vtpmsk.ru |
Voentekstilprom stellt Kleidung für den Bedarf der Regierung der Russischen Föderation her. Das Unternehmen hat das russische Militär als Teil eines Staatsverteidigungsauftrags mit Kleidung versorgt. Es stellt Felduniformen der russischen Nationalgarde und Hemden für Soldaten der russischen Marine und der russischen Nationalgarde her. Somit ist es eine juristische Person, die die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell unterstützt oder von ihr profitiert. |
3.6.2022 |
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90. |
INDEPENDENT INSURANCE GROUP (Russisch: СК НЕЗАВИСИМАЯ СТРАХОВАЯ ГРУППА) |
Anschrift: Vspolniy Pereulok 18, bldg. 2, Moscow, 123001 Tel.: +7 (495) 926-72-70; 788-81-19 Fax: +7 (495) 788-81-16 Website: www.nsg-ins.ru E-Mail: info@nsg-ins.ru |
Independent Insurance Group Ltd ist ein Versicherer russischer Verteidigungsunternehmen. Das Unternehmen ist auf der Liste der Versicherer aufgeführt, die Versicherungsleistungen für die internationale Beförderung militärischer Güter erbringen. Es arbeitet mit russischen Staatsunternehmen zusammen und versichert diese, insbesondere im Militär- und Verteidigungssektor. Independent Insurance Group Ltd ist der bedeutendste Risikoversicherer von Rostec, dem russischen staatlichen Rüstungskonglomerat. Das Unternehmen gehört zu den Sponsoren und Teilnehmern des vom Verteidigungsministerium der Russischen Föderation ausgerichteten internationalen militärisch-technischen Forums ‚Army2022‘. |
3.6.2022 |
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Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Außerdem unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell oder profitiert von ihr. |
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91. |
PJSC KAMAZ alias KAMAZ PTC (Russisch: ПАО ‚КАМАЗ‘) |
Anschrift: Avtozavodskiy Prospekt, 2, Naberezhnye Chelny, Respublika Tatarstan, 423827 Tel.: +7 (800) 555-00-99 Website: https://kamaz.ru/en E-Mail: callcentre@kamaz.ru |
KAMAZ ist ein russischer Entwickler und Hersteller von Fahrzeugen und militärischer Ausrüstung. Das Unternehmen hat Fahrzeuge der Typen KAMAZ-5350, KAMAZ-6350 und KAMAZ 6560 hergestellt, die von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden. Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. |
3.6.2022 |
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92. |
JSC KRONSHTADT TEKHNOLOGII Group of Companies (Russisch: Кронштадт-технологии группа компаний АО) |
Anschrift: 115432, Moscow, Andropov Ave., 18, bldg. 9, Descartes Business Center, Russia / 199178, St. Petersburg, Maly prospekt Vasilievsky island, 54/4 Tel.: +7 (495) 748-35-77, +7 (495) 230-00-36 (Moscow); +7 (812) 449-90-90 (St. Petersburg) Website: https://kronshtadt.ru E-Mail: uav@kronshtadt.ru; office@kronshtadt.ru |
JSC Kronshtadt Tekhnologii ist ein russisches Militärunternehmen, das Ausrüstung, Software und integrierte Lösungen für unbemannte Luftfahrzeuge und die russische Verteidigungsindustrie entwickelt und herstellt. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine unbemannte Luftfahrzeuge des Typs Orion eingesetzt, die von Kronshtadt Tekhnologii hergestellt wurden. Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. |
3.6.2022 |
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93. |
Management Company Tatneft-Neftekhim LLC (Russisch: OOO УК Татнефть-Нефтехим) |
Anschrift: 423580, Republic of Tatarstan, Nizhnekamsk-10, PO Box 1, AIK-24, Russia Tel.: +7(8555) 49-73-42, +7(8555) 49-75-86, Fax: +7(8555) 49-75-86 Website: www.neftehim.tatneft.ru E-Mail: nhk@tnnh.tatneft.ru Verbundene Organisationen:
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Die Management Company Tatneft-Neftekhim verwaltet und koordiniert die nachgeordneten Reifenunternehmen von Tatneft, darunter TD KAMA, Nizhnekamskshina und Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant. Das Unternehmen führt alle Unternehmen zusammen, die mit dem Reifengeschäft von Tatneft in Verbindung stehen, und verwaltet ihre Produktion, Planungsprozesse, Geschäftstätigkeiten, Humanressourcen und Öffentlichkeitsarbeit. TD KAMA, Generalvertreiber der Reifenprodukte von Tatneft, versorgt die Streitkräfte der Russischen Föderation und die Nationalgarde der Russischen Föderation mit Reifen. Nizhnekamskshina stellt Reifen für gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV her. Die Produkte von Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant umfassen Reifen des Typs KAMA NU402 für Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr, die mit mobilen Panzerabwehrraketen des Typs Kornet ausgestattet sind. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV, Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr und mobile Panzerabwehrraketen des Typs Kornet eingesetzt. Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. |
3.6.2022 |
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94. |
Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant, LLC (Russisch: ООО Нижнекамский завод грузовых шин) |
Anschrift: 423580, Nizhnekamsk, industrial zone, Republic of Tatarstan, Russia Tel.: +7 (8555) 49-73-40 Website: https://cmk.tatneft.ru/?lang=ru E-Mail: nkastp@tatneft.ru Verbundene Organisationen: Tatneft Trading House KAMA Management Company Tatneft-Neftekhim Nizhnekamskshina |
Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant stellt All Steel Reifen her. Es handelt sich um ein nachgeordnetes Unternehmen von Tatneft. Das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation wird mit seinen Produkten versorgt. Es stellt Reifen des Typs KAMA NU402 für Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr her, die mit mobilen Panzerabwehrraketen des Typs Kornet ausgestattet sind. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr und mobile Panzerabwehrraketen des Typs Kornet eingesetzt. Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. |
3.6.2022 |
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95. |
PJSC Nizhnekamskshina (Russisch: ПАО ‚Нижнекамскшина‘) |
Anschrift: 423570, Republic of Tatarstan, Nizhnekamsk, Russia Tel.: +8 555 49-79-30, Fax: + 8 555 24-15-70 Website: https://shinakama.tatneft.ru E-Mail: nksh@tatneft.ru Verbundene Organisationen: Tatneft Trading House KAMA Management Company Tatneft-Neftekhim Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant |
Nizhnekamskshina ist der führende Reifenhersteller Russlands. Es handelt sich um ein nachgeordnetes Unternehmen von Tatneft. Es stellt Reifen der Marken KAMA und Viatti her. Seine Produkte umfassen Reifen mit doppeltem Verwendungszweck und Militärreifen, die an die Regierung der Russischen Föderation geliefert werden. Es stellt Reifen für gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV her. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV eingesetzt. Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. |
3.6.2022 |
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96. |
LLC TD KAMA (Russisch: ООО ТД ‚КАМА‘) |
Anschrift: 423570, Russia, Republic of Tatarstan, Nizhnekamsk, Territoriya Promzona, AIK-24, room 402 Tel.: +7 (8555) 24-10-00, 24-10-10 Website: https://www.td-kama.com E-Mail: info@td-kama.com |
TD KAMA ist ein Generalvertreiber der Reifenprodukte von Tatneft, die von Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant und Nizhnekamskshina hergestellt werden. Das Unternehmen beliefert die Streitkräfte der Russischen Föderation und die Nationalgarde der Russischen Föderation mit Reifen. Die Produkte von Nizhnekamskshina, die TD KAMA vertreibt, umfassen Reifen mit doppeltem Verwendungszweck und Militärreifen, die an die Regierung der Russischen Föderation geliefert werden. Nizhnekamskshina stellt Reifen für gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV her. Die Produkte von Nizhnekamsk All-Steel Tyre Plant, die TD KAMA vertreibt, umfassen Reifen des Typs KAMA NU402 für Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr, die mit mobilen Panzerabwehrraketen des Typs Kornet ausgestattet sind. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine gepanzerte Fahrzeuge des Typs K4386 Typhoon-VDV, Infanteriefahrzeuge des Typs Tigr und mobile Panzerabwehrraketen des Typs Kornet eingesetzt. |
3.6.2022 |
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Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es materiell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. |
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97. |
OJSC Balashikha Casting and Mechanical Plant (Russisch: ОАО Балашихинский литейно-механический завод) alias OJSC BLMZ (Russisch: ОАО БЛМЗ) |
Anschrift: Entuziastov sh., 4, Balashikha, Moskovskaya Oblast, 143900, Russian Federation Tel.: +7 (495) 639-94-94 Website: https://www.blmz.ru E-Mail: info@blmz.ru |
BLMZ ist eine russische Gießerei und ein mechanisches Werk. Das Unternehmen beliefert die russischen Rüstungsunternehmen, gegen die die Union wegen der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Sanktionen verhängt hat, mit Material, das für die Herstellung von Waffen verwendet wird. Es ist ein Vertragslieferant der Streitkräfte der Russischen Föderation. Es liefert Ausrüstung und Material für die Herstellung verschiedener Flugzeuge und Hubschrauber, darunter Ka-52, die von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden. |
3.6.2022 |
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Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Darüber hinaus unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell und profitiert von ihr. |
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98. |
JSC REMDIZEL (Russisch: АО ‚Ремдизель‘) |
Anschrift: 423800, Republic of Tatarstan, Naberezhnye Chelny, Menzelinsky tract, 40, Russia Tel.: +7 (8552) 55-15-88 / 7 (8552) 30-80-00 Website: http://www.remdizel.com E-Mail: remdizel@kamaz.ru Verbundene Organisationen: KAMAZ |
Remdizel produziert und repariert Rad- und Raupenfahrzeuge. Das Unternehmen stellt minensichere Fahrzeuge mit Hinterhaltschutz des Typs Typhoon K-63968 her, die von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt wurden. Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. |
3.6.2022 |
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99. |
JSC SUKHOI Company (Russisch: ПАО Компания ‚Сухой‘) |
Anschrift: 125284, Russia, Moscow, st. Polikarpova, 23B, PO box 604 Tel.: +7 (499) 550-01-06 Website: https://www.sukhoi.org E-Mail: info@sukhoi.org Verbundene Organisationen: United Aircraft Corporation (Muttergesellschaft) |
Sukhoi ist ein russischer Flugzeughersteller. Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression gegen die Ukraine von Sukhoi hergestellte Kampfflugzeuge eingesetzt. Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle oder finanzielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. |
3.6.2022 |
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100. |
JSC ‚121 AIRCRAFT REPAIR PLANT‘ (Russisch: Акционерное общество ‚121 авиационный ремонтный завод‘) |
Anschrift: Russia, 143079, Moscow region, Odintsovo, Stary Gorodok, st. Postal, 10 Tel.: +7(498) 677-95-11 Website: https://121arz.ru E-Mail: info@121arz.ru |
121 Aircraft Repair Plant repariert Flugzeuge der Typen Su-25, Su-27 und MiG-29. Es handelt sich um das einzige Unternehmen in Russland, das Flugzeuge des Typs Su-25 zugleich repariert und auf den Typ Su-25 SM aufrüstet. Flugzeuge des Typs Su-25 SM wurden von den Streitkräften der Russischen Föderation während der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine eingesetzt. Somit ist das Unternehmen verantwortlich für die materielle Unterstützung von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht haben. Außerdem unterstützt es die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell oder finanziell oder profitiert von ihr. |
3.6.2022 |
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101. |
Nationaler Zentralverwahrer (National Settlement Depository – NSD) (Russisch: Национальный расчетный депозитарий) |
Anschrift: Spartakovskaya street 12, 105066, Moscow, Russian Federation Art des Unternehmens: Kreditinstitut des Nichtbankensektors, offene Aktiengesellschaft Registrierungsdatum: 27.6.1996 Staatliche Registrierungsnummer: 3294 Primäre staatliche Registrierungsnummer: 1027739132563 Steueridentifikationsnummer: 7702165310/770101001 Hauptgeschäftssitz: Russische Föderation |
Das NSD ist ein russisches Finanzinstitut des Nichtbankensektors und Russlands zentrale Wertpapierverwahrstelle. Es ist nach Marktwert der verwahrten Aktien und Schuldverschreibungen die größte Wertpapierverwahrstelle in Russland und die einzige, die Zugang zum internationalen Finanzsystem hat. Es wird von der Regierung und der russischen Zentralbank als systemrelevantes russisches Finanzinstitut eingestuft. Das NSD spielt für das Funktionieren des russischen Finanzsystems und seine Anbindung an das internationale Finanzsystem eine wesentliche Rolle, wodurch es direkt und indirekt die Tätigkeiten, politischen Maßnahmen und Ressourcen der russischen Regierung unterstützt. |
3.6.2022“ |
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Verbundene Organisationen: Mehrheitsaktionär/Muttergesellschaft zu 99,997 % (nicht einzeln auf einer Liste aufgeführt): Öffentliche Aktiengesellschaft ‚Moscow Exchange MICEX-RTS‘ (Moskauer Börse bzw. MOEX), Eingetragene Anschrift: 13, Bolshoy Kislovsky per, 125009 Moscow, Russian Federation, Steueridentifikationsnummer: 7702077840, Primäre staatliche Registrierungsnummer: 1027739387411 |
Das NSD befindet sich fast vollständig im Eigentum der Moskauer Börse, deren Aufgabe es ist, für einen umfassenden Zugang zu den russischen Finanzmärkten zu sorgen. Die Moskauer Börse wiederum wird aufgrund ihrer Rolle und ihrer Aktionäre in hohem Maße von der russischen Regierung kontrolliert. Somit unterstützt das NSD materiell oder finanziell die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist. |
3.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 153/128 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/884 DES RATES
vom 3. Juni 2022
zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP (1) angenommen. |
(2) |
Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. |
(3) |
Am 24. Februar 2022 hat der Präsident der Russischen Föderation eine Militäroperation in der Ukraine angekündigt, und russische Streitkräfte haben einen Angriff auf die Ukraine begonnen. Dieser Angriff stellt eine eklatante Verletzung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine dar. |
(4) |
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine aufs Schärfste verurteilt. Mit seinen rechtswidrigen militärischen Handlungen verstößt Russland grob gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und gefährdet die Sicherheit und Stabilität Europas und der Welt. Der Europäische Rat hat dazu aufgerufen, dringend ein weiteres Paket von gegen Einzelpersonen gerichteten und wirtschaftlichen Sanktionen auszuarbeiten und anzunehmen. |
(5) |
In seinen Schlussfolgerungen vom 24. März 2022 hat der Europäische Rat erklärt, dass die Union nach wie vor bereitsteht, Schlupflöcher zu schließen und gegen die tatsächliche und mögliche Umgehung der bereits angenommenen restriktiven Maßnahmen vorzugehen sowie rasch weitere koordinierte harte Sanktionen gegen Russland und Belarus zu verhängen, um die russischen Möglichkeiten zur Fortsetzung der Aggression wirksam zu vereiteln. |
(6) |
Angesichts der ernsten Lage und als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist es angebracht, weitere restriktive Maßnahmen zu verhängen. |
(7) |
Die Einfuhr, der Kauf oder das Verbringen in Mitgliedstaaten von Rohöl und bestimmten Erdölerzeugnissen aus Russland sollte verboten werden. Darüber hinaus sollte es verboten werden, den Transport dieser Güter auf dem Seeweg in Drittländer zu versichern oder rückzuversichern. Angemessene Übergangsfristen sollten vorgesehen werden. |
(8) |
Da mehrere Mitgliedstaaten aufgrund ihrer geografischen Lage besonders von über Pipelines aus Russland eingeführtem Rohöl abhängig sind, ohne dass auf kurze Sicht eine tragfähige alternative Bezugsquelle verfügbar ist, sollten die Einfuhrverbote vorübergehend nicht für Rohöl aus Russland gelten, das über Pipelines in diese Mitgliedstaaten eingeführt wird, solange der Rat nichts anderes beschließt. Die betreffenden Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um sich so bald wie möglich alternative Bezugsquellen zu sichern. Die Kommission sollte die Fortschritte der betreffenden Mitgliedstaaten bei der Sicherung alternativer Bezugsquellen überwachen und erleichtern. Hat ein Mitgliedstaat ausreichende Fortschritte erzielt, so sollte der Hohe Vertreter mit Unterstützung der Kommission dem Rat vorschlagen, diese vorübergehende Ausnahme in Bezug auf den betreffenden Mitgliedstaat zu beenden. |
(9) |
Der Europäische Rat ist auf seiner Tagung vom 30. und 31. Mai 2022 übereingekommen, sich baldmöglichst erneut mit der Frage dieser vorübergehenden Ausnahme für über Pipelines geliefertes Rohöl zu befassen. |
(10) |
Es ist notwendig, die Weiterleitung, die Beförderung oder den Weiterverkauf von über Pipelines aus Russland an einen Mitgliedstaat gelieferten Rohöls in andere Mitgliedstaaten oder in Drittländer zu verbieten sowie — nach einer Übergangszeit von acht Monaten — die Weiterleitung, die Beförderung oder den Weiterverkauf von Erdölerzeugnissen, die aus dem betreffenden Rohöl gewonnen werden, in andere Mitgliedstaaten zu verbieten. Aufgrund der besonderen Abhängigkeit Tschechiens von den betreffenden Erdölerzeugnissen sollte Tschechien eine zusätzliche Frist von zehn Monaten eingeräumt werden, um sich alternative Bezugsquellen zu sichern. |
(11) |
Aufgrund der besonderen geografischen Lage Bulgariens sollte für einen begrenzten Zeitraum eine spezifische Ausnahmeregelung von dem Verbot der Einfuhr von Rohöl, das durch Transport auf dem Seeweg importiert wird (im Folgenden „Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird“), und von Erdölerzeugnissen gewährt werden. Da sich Kroatien aufgrund der Tatsache, dass seine Raffinerie betriebsbedingt regelmäßig mit Vakuumgasöl versorgt werden muss, in einer besonderen Situation befindet, sollte die zuständige nationale Behörde die Möglichkeit haben, den Erwerb, die Einfuhr oder die Weiterleitung von russischem Vakuumgasöl unter bestimmten Bedingungen für begrenzte Zeit zu genehmigen. |
(12) |
Wird die Lieferung von Rohöl aus Russland über Pipelines an einen Binnenmitgliedstaat aus Gründen, die sich der Kontrolle dieses Mitgliedstaats entziehen, unterbrochen, so sollte die Einfuhr von Rohöl aus Russland, das auf dem Seeweg transportiert wird, in diesen Mitgliedstaat ausnahmsweise vorübergehend gestattet sein, und zwar so lange, bis die Lieferung über Pipelines wieder aufgenommen wird oder bis der Rat beschließt, dass das Einfuhrverbot für über Pipelines geliefertes Rohöl auf diesen Mitgliedstaat anzuwenden ist. |
(13) |
Im Einklang mit dem Grundsatz der Freiheit der Durchfuhr sollte das Verbot des Erwerbs, der Einfuhr und der Weitergabe von Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird, und von bestimmten Erdölerzeugnissen aus Russland den Erwerb, die Einfuhr oder die Weitergabe solcher Waren, die ihren Ursprung in einem Drittland haben und nur durch Russland durchgeführt werden, nicht berühren. Insbesondere sollte das Verbot nicht gelten, wenn in der Zollanmeldung Russland als Ausfuhrstaat angegeben wird, jedoch ein Drittstaat als Ursprungsland des Rohöls bzw. der anderen Erdölerzeugnisse angegeben wird. |
(14) |
Das Erbringen von Dienstleistungen an Russland in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens und Public-Relations-Beratung sollte verboten werden. Die Verbote in Bezug auf Einlagen, in Russland niedergelassene Kraftverkehrsunternehmen und Dienstleistungen für Trusts sollten geändert werden. Schließlich sollten bestimmte Einträge in die Listen der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in den Anhängen des Beschlusses 2014/512/GASP aufgenommen werden. |
(15) |
Um die reibungslose Umsetzung des Artikels 1j des Beschlusses 2014/512/GASP zu gewährleisten, ist es angezeigt, die in den Absätzen 2 und 3 des genannten Artikels vorgesehene Frist für die Einstellung von Tätigkeiten vom 10. Mai 2022 bis zum 5. Juli 2022 zu verlängern. |
(16) |
Es ist angezeigt klarzustellen, dass dieser Beschluss der Entgegennahme von Zahlungen durch eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete oder eingetragene juristische Person, Organisation oder Einrichtung von ihrem russischen Vertragspartner im Rahmen von Verträgen über in Artikel 4c des Beschlusses 2014/512/GASP aufgeführten Gütern und Technologien, die vor dem 26. Februar 2022 geschlossen und vor dem 27. Mai 2022 erfüllt wurden, nicht entgegensteht. |
(17) |
Die Russische Föderation führt eine systematische internationale Kampagne der Medienmanipulation und Verfälschung von Fakten, um ihre Strategie der Destabilisierung ihrer Nachbarländer und der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu intensivieren. Insbesondere richtete sich die Propaganda wiederholt und nachdrücklich gegen europäische politische Parteien, insbesondere während der Wahlen, sowie gegen die Zivilgesellschaft, Asylsuchende, russische ethnische Minderheiten, geschlechtliche Minderheiten und das Funktionieren demokratischer Institutionen in der Union und ihren Mitgliedstaaten. |
(18) |
Um ihre Aggression gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, betreibt die Russische Föderation kontinuierliche und konzertierte Propagandaaktionen, die sich gegen die Zivilgesellschaft der Union und ihrer Nachbarländer richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren. |
(19) |
Diese Propagandaaktionen wurden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung der Russischen Föderation verbreitet. Solche Maßnahmen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar. Diese Medien spielen eine maßgebliche Rolle dabei, die Aggression gegen die Ukraine mit Nachdruck voranzutreiben und zu unterstützen und die Nachbarländer der Ukraine zu destabilisieren. |
(20) |
Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es notwendig, im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nach Artikel 11 der Charta, weitere restriktive Maßnahmen zur Einstellung der Sendetätigkeiten solcher Medien in der Union oder solcher an die Union gerichteter Tätigkeiten zu verhängen. Diese Maßnahmen sollten beibehalten werden, bis die Aggression gegen die Ukraine beendet wird und bis die Russische Föderation und die mit ihr verbundenen Medien die Durchführung von Propagandaaktionen gegen die Union und deren Mitgliedstaaten einstellen. |
(21) |
Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, dem Recht auf unternehmerische Freiheit und dem Recht auf Eigentum nach den Artikeln 11, 16 und 17 der Charta hindern diese Maßnahmen die Medien und ihr Personal nicht daran, andere Tätigkeiten als Sendetätigkeiten in der Union auszuführen, wie Recherche und Interviews. Insbesondere ändern diese Maßnahmen nicht die Pflicht zur Achtung der Rechte, Freiheiten und Grundsätze, die in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union, einschließlich der Charta der Grundrechte, sowie in den Verfassungen der Mitgliedstaaten genannt werden, in deren jeweiligen Anwendungsbereichen. |
(22) |
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich. |
(23) |
Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2014/512/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
In Artikel 1aa wird wie folgt geändert:
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2. |
Artikel 1b Absatz 5 erhält folgende Fassung: „(5) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden die Entgegennahme einer solchen Einlage oder die Bereitstellung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Wallets, Konten oder der Verwahrung unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die Entgegennahme einer solchen Einlage oder die Bereitstellung einer solchen Dienstleistung im Zusammenhang mit Wallets, Konten oder der Verwahrung
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Buchstaben a, b, c oder e dieses Absatzes erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“ |
3. |
Artikel 1d Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Absatz 1 gilt nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes oder der Schweiz und nicht für natürliche Personen mit einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in einem Mitgliedstaat, einem dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Land oder der Schweiz.“ |
4. |
Artikel 1e erhält folgende Fassung: „Artikel 1e (1) Es ist verboten, spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden, für die in Anhang VIII aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Eigentumsrechte zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar bei einer in Anhang VIII aufgeführten Organisation liegen, zu erbringen. (2) Dieses Verbot gemäß Absatz 1 gilt für jede in Anhang VIII aufgeführte juristische Person, Organisation oder Einrichtung ab dem in jenem Anhang für sie angegebenen Zeitpunkt. Das Verbot gilt ab demselben Zeitpunkt für alle in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang VIII aufgeführten Einrichtungen gehalten werden.“ |
5. |
Artikel 1h Absatz 2 Buchstabe e erhält folgende Fassung:
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6. |
Artikel 1j erhält folgende Fassung: „Artikel 1j (1) Es ist verboten, einen Trust oder eine ähnliche Rechtsgestaltung zu registrieren oder einen Sitz, eine Geschäfts- oder Verwaltungsanschrift oder Verwaltungsdienstleistungen dafür bereitzustellen, wenn eine der folgenden Personen, Organisationen oder Einrichtungen Treugeber oder Begünstigter ist:
(2) Ab dem 5. Juli 2022 ist es verboten, als Treuhänder, nomineller Anteilseigner, Geschäftsführer, Sekretär oder in einer ähnlichen Funktion für einen in Absatz 1 genannten Trust oder eine dort genannte ähnliche Rechtsgestaltung zu handeln oder dies einer anderen Person zu ermöglichen. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Transaktionen, die unbedingt erforderlich sind, um vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge, die mit diesem Artikel nicht vereinbar sind, oder für deren Erfüllung erforderliche akzessorische Verträge bis zum 5. Juli 2022 zu beenden. (4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Treugeber oder Begünstigte ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats oder eine natürliche Person ist, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in einem Mitgliedstaat verfügt. (5) Abweichend von Absatz 2 können die zuständigen Behörden unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, dass die in Absatz 2 genannten Dienstleistungen aus folgenden Gründen über den 5. Juli 2022 hinaus fortgesetzt werden:
(6) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden die dort genannten Dienstleistungen unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese erforderlich sind für
(7) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die Kommission über jede nach Absatz 5 oder Absatz 6 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“ |
7. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 1k (1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen für
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die unbedingt erforderlich sind, um vor dem 4. Juni 2022 geschlossene Verträge, die mit diesem Artikel nicht vereinbar sind, oder für deren Erfüllung erforderliche akzessorische Verträge bis zum 5. Juli 2022 zu beenden. (3) Absatz 1 gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die für die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung in Gerichtsverfahren und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf unbedingt erforderlich sind. (4) Absatz 1 gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bestimmt sind, welche sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden. (5) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die dort genannten Dienstleistungen unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese erforderlich sind für
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8. |
Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
|
9. |
Artikel 4a Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
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10. |
In Artikel 4g wird folgender Absatz angefügt: „(3) Es ist verboten, in Inhalten, die von den in Anhang IX aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erstellt oder gesendet werden, für Produkte oder Dienstleistungen zu werben, einschließlich durch Übertragung oder Verbreitung mittels der in Absatz 1 genannten Möglichkeiten.“ |
11. |
Artikel 4ha Absatz 5 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
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12. |
Artikel 4n Absatz 4 wird wie folgt geändert:
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13. |
Die folgenden Artikel werden eingefügt: „Artikel 4o (1) Es ist verboten, Rohöl und Erdölerzeugnisse unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden. (2) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen oder andere Dienste im Zusammenhang mit dem Verbot nach Absatz 1 bereitzustellen. (3) Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten
(4) Wird die Lieferung von Rohöl aus Russland über Pipelines an einen Binnenmitgliedstaat aus Gründen, die sich der Kontrolle dieses Mitgliedstaats entziehen, unterbrochen, so darf Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird, aus Russland abweichend von den Absätzen 1 und 2 ausnahmsweise vorübergehend in diesen Mitgliedstaat eingeführt werden und zwar so lange, bis die Lieferung wieder aufgenommen wird oder bis der in Absatz 3 Buchstabe d genannte Beschluss des Rates für diesen Mitgliedstaat gilt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. (5) Ab dem 5. Dezember 2022 können die zuständigen Behörden Bulgariens abweichend von den Absätzen 1 und 2 die Erfüllung bis zum 31. Dezember 2024 von vor dem 4. Juni 2022 geschlossenen Verträgen über den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Rohöl, das auf dem Seeweg transportiert wird, und von Erdölerzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden, oder von für die Erfüllung solcher Verträge erforderlichen akzessorischen Verträgen genehmigen. (6) Ab dem 5. Februar 2023 können die zuständigen Behörden Kroatiens abweichend von den Absätzen 1 und 2 bis zum 31. Dezember 2023 den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Vakuumgasöl, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wurde, oder von für die Erfüllung solcher Verträge erforderlichen akzessorischen Verträgen genehmigen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
(7) Waren, die aufgrund einer von einer zuständigen Behörde gemäß Absatz 5 oder 6 gewährten Ausnahme eingeführt werden, dürfen nicht an Käufer weiterverkauft werden, die in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland ansässig sind. (8) Die Weiterleitung oder Beförderung des über Pipelines in die Mitgliedstaaten gemäß Absatz 3 Buchstabe d gelieferten Rohöls in andere Mitgliedstaaten oder in Drittländer oder sein Verkauf an Käufer in anderen Mitgliedstaaten oder in Drittländern ist verboten. Alle Lieferungen von und Behälter mit dem betreffenden Rohöl sind eindeutig mit „REBCO: export prohibited“ zu kennzeichnen. Wurde Rohöl über Pipelines in einen Mitgliedstaat gemäß Absatz 3 Buchstabe d geliefert, so ist es ab dem 5. Februar 2023 verboten, Erdölerzeugnisse des KN-Codes 2710, die aus dem betreffenden Rohöl gewonnen werden, in andere Mitgliedstaaten oder Drittländer weiterzuleiten oder zu befördern oder die betreffenden Erdölerzeugnisse an Käufer in anderen Mitgliedstaaten oder in Drittländern zu verkaufen. Kraft vorübergehender Ausnahme gelten die Verbote gemäß Unterabsatz 3 ab dem 5. Dezember 2023 für die Einfuhr und die Weiterleitung von Erdölerzeugnissen, die aus Rohöl gewonnen werden, das über Pipelines in einen anderen Mitgliedstaat gemäß Absatz 3 Buchstabe d geliefert wurde, nach Tschechien und für deren Verkauf an Käufer in Tschechien. Werden Tschechien vor diesem Zeitpunkt alternative Bezugsquellen der betreffenden Erdölerzeugnisse zur Verfügung gestellt, so hebt der Rat diese vorübergehende Ausnahme auf. Im Zeitraum bis zum 5. Dezember 2023 dürfen die Mengen der betreffenden Erdölerzeugnisse, die aus anderen Mitgliedstaaten nach Tschechien eingeführt werden, nicht die durchschnittlichen Mengen, die während desselben Zeitraums in den vergangenen fünf Jahren nach Tschechien eingeführt wurden, übersteigen. (9) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für den Kauf von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Russland, die benötigt werden, um den Grundbedarf des Käufers in Russland oder humanitärer Projekte in Russland zu decken. (10) Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Artikel erfasst werden. Artikel 4p (1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden, in Drittländer zu erbringen, einschließlich durch Umladungen zwischen Schiffen. (2) Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für:
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14. |
Die Anhänge werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert. Diese Nummer gilt in Bezug auf eine oder mehrere der in Anhang IX Nummer 4 dieses Beschlusses aufgeführten Organisationen ab dem 25. Juni 2022, sofern der Rat nach Prüfung der betreffenden Fälle dies einstimmig beschließt. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. COLONNA
(1) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).
ANHANG
1. |
In Anhang IV des Beschlusses 2014/512/GASP werden die folgenden Einträge angefügt: „46th TSNII Central Scientific Research Institute Alagir Resistor Factory All-Russian Research Institute of Optical and Physical Measurements All-Russian Scientific-Research Institute Etalon JSC Almaz, JSC Arzam Scientific Production Enterprise Temp Avia Automated Procurement System for State Defense Orders, LLC Dolgoprudniy Design Bureau of Automatics (DDBA JSC) Electronic Computing Technology Scientific-Research Center JSC Electrosignal, JSC Energiya JSC Engineering Center Moselectronproekt Etalon Scientific and Production Association Evgeny Krayushin Foreign Trade Association Mashpriborintorg Ineko LLC Informakustika JSC Institute of High Energy Physics Institute of Theoretical and Experimental Physics Inteltech PJSC ISE SO RAN Institute of High-Current Electronics Kaluga Scientific-Research Institute of Telemechanical Devices JSC Kulon Scientific-Research Institute JSC Lutch Design Office JSC Meteor Plant JSC Moscow Communications Research Institute JSC Moscow Order of the Red Banner of Labor Research Radio Engineering Institute JSC NPO Elektromechaniki JSC Omsk Production Union Irtysh JSC Omsk Scientific-Research Institute of Instrument Engineering JSC Optron JSC Pella Shipyard OJSC Polyot Chelyabinsk Radio Plant JSC Pskov Distance Communications Equipment Plant Radiozavod JSC Razryad JSC Research Production Association Mars Ryazan Radio-Plant Scientific Production Center Vigstar JSC Scientific Production Enterprise „Radiosviaz“ Scientific Research Institute Ferrite-Domen Scientific Research Institute of Communication Management Systems Scientific-Production Association and Scientific-Research Institute of Radio-Components Scientific-Production Enterprise „Kant“ Scientific-Production Enterprise „Svyaz“ Scientific-Production Enterprise Almaz JSC Scientific-Production Enterprise Salyut JSC Scientific-Production Enterprise Volna Scientific-Production Enterprise Vostok JSC Scientific-Research Institute „Argon“ Scientific-Research Institute and Factory Platan Scientific-Research Institute of Automated Systems and Communications Complexes Neptune JSC Special Design and Technical Bureau for Relay Technology Special Design Bureau Salute JSC Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Salute“ Tactical Missile Company, Joint Stock Company „State Machine Building Design Bureau ‚Vympel‘ by Name I.I.Toropov“ Tactical Missile Company, Joint Stock Company „URALELEMENT“ Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Plant Dagdiesel“ Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Scientific Research Institute of Marine Heat Engineering“ Tactical Missile Company, Joint Stock Company PA Strela Tactical Missile Company, Joint Stock Company Plant Kulakov Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo-service Tactical Missile Company, Joint Stock Company Saratov Radio Instrument Plant Tactical Missile Company, Joint Stock Company Severny Press Tactical Missile Company, Joint-Stock Company „Research Center for Automated Design“ Tactical Missile Company, KB Mashinostroeniya Tactical Missile Company, NPO Electromechanics Tactical Missile Company, NPO Lightning Tactical Missile Company, Petrovsky Electromechanical Plant „Molot“ Tactical Missile Company, PJSC „MBDB ISKRA“ Tactical Missile Company, PJSC ANPP Temp Avia Tactical Missile Company, Raduga Design Bureau Tactical Missile Corporation, „Central Design Bureau of Automation“ Tactical Missile Corporation, 711 Aircraft Repair Plant Tactical Missile Corporation, AO GNPP „Region“ Tactical Missile Corporation, AO TMKB „Soyuz“ Tactical Missile Corporation, Azov Optical and Mechanical Plant Tactical Missile Corporation, Concern „MPO — Gidropribor“ Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company „KRASNY GIDROPRESS“ Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Avangard Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Concern Granit-Electron Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Elektrotyaga Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company GosNIIMash Tactical Missile Corporation, RKB Globus Tactical Missile Corporation, Smolensk Aviation Plant Tactical Missile Corporation, TRV Engineering Tactical Missile Corporation, Ural Design Bureau „Detal“ Tactical Missile Corporation, Zvezda-Strela Limited Liability Company Tambov Plant (TZ) „October“ United Shipbuilding Corporation „Production Association Northern Machine Building Enterprise“ United Shipbuilding Corporation „5th Shipyard““ |
2. |
In Anhang VII des Beschlusses 2014/512/GASP werden die folgenden Einträge angefügt: „Vereinigtes Königreich Südkorea“ |
3. |
Anhang VIII des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung: „ANHANG VIII LISTE DER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 1e
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4. |
In Anhang IX des Beschlusses 2014/512/GASP werden die folgenden Einträge angefügt: „Rossiya RTR/RTR Planeta Rossiya 24/ Russia 24 TV Centre International“ |
3.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 153/139 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/885 DES RATES
vom 3. Juni 2022
zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen. |
(2) |
Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. |
(3) |
Der Rat ist der Ansicht, dass weitere Optionen für Ausnahmen in Bezug auf das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot, bestimmten Personen und Organisationen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, eingeführt werden sollten. |
(4) |
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Artikel 2 des Beschlusses 2014/145/GASP wird folgender Absatz angefügt:
„(13) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die für die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste durch Telekommunikationsbetreiber der Union, für die Bereitstellung der für den Betrieb, die Wartung und die Sicherheit dieser elektronischen Kommunikationsdienste erforderlichen zugehörigen Einrichtungen und Dienste in Russland, in der Ukraine, in der Union und zwischen Russland und der Union und zwischen der Ukraine und der Union sowie für Rechenzentrumsdienste unbedingt erforderlich sind.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 3. Juni 2022.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. COLONNA
(1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16).