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Document L:2002:073:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 73, 15. März 2002


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften
ISSN 0376-9453

L 73
45. Jahrgang
15. März 2002
Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

InhaltI Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Verordnung (EG) Nr. 456/2002 der Kommission vom 14. März 2002 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 1
Verordnung (EG) Nr. 457/2002 der Kommission vom 14. März 2002 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1430/2001 durchgeführte 31. Teilausschreibung 3
Verordnung (EG) Nr. 458/2002 der Kommission vom 14. März 2002 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor 4
Verordnung (EG) Nr. 459/2002 der Kommission vom 14. März 2002 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand 6
*Verordnung (EG) Nr. 460/2002 der Kommission vom 14. März 2002 zur Genehmigung von Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Volksrepublik China 8
Verordnung (EG) Nr. 461/2002 der Kommission vom 14. März 2002 bezüglich der im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1558/2001 eingereichten Angebote für die Ausfuhr von Gerste 10
Verordnung (EG) Nr. 462/2002 der Kommission vom 14. März 2002 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Weichweizen im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 943/2001 11
Verordnung (EG) Nr. 463/2002 der Kommission vom 14. März 2002 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Roggen im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2001 12
Verordnung (EG) Nr. 464/2002 der Kommission vom 14. März 2002 zur Erteilung von Ausfuhrlizenzen nach dem Verfahren A2 im Sektor Obst und Gemüse 13
Verordnung (EG) Nr. 465/2002 der Kommission vom 14. März 2002 zur Erteilung von Ausfuhrlizenzen für Obst und Gemüse nach dem Verfahren A3 15

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Rat
2002/220/EC
*Beschluss des Rates vom 1. März 2002 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Gabunischen Republik über die Fischerei vor der Küste Gabuns für die Zeit vom 3. Dezember 2001 bis zum 2. Dezember 2005 16
Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Gabunischen Republik über die Fischerei vor der Küste Gabuns für die Zeit vom 3. Dezember 2001 bis zum 2. Dezember 2005 18
Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Gabunischen Republik über die Fischerei vor der Küste Gabuns für die Zeit vom 3. Dezember 2001 bis zum 2. Dezember 2005 19
Kommission
2002/221/EC
*Entscheidung der Kommission vom 14. März 2002 zur Änderung der Entscheidung 96/587/EG über die Veröffentlichung des Verzeichnisses der von den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 94/57/EG des Rates als anerkannt gemeldeten Organisationen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 995) (1) 30
(1) Text von Bedeutung für den EWR
DE
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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