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Document L:1996:135:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 135, 6. Juni 1996


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 135
39. Jahrgang
6. Juni 1996



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1007/96 DER KOMMISSION vom 5. Juni 1996 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand

1

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1008/96 DER KOMMISSION vom 5. Juni 1996 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor

3

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1009/96 DER KOMMISSION vom 5. Juni 1996 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1813/95 durchgeführte 42. Teilausschreibung

5

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1010/96 DER KOMMISSION vom 5. Juni 1996 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1072/95 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der deutschen Interventionsstelle befindlicher Gerste auf 1 600 000 Tonnen

6

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1011/96 DER KOMMISSION vom 5. Juni 1996 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 606/96 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der deutschen Interventionsstelle befindlichem Roggen auf 700 000 Tonnen

8

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1012/96 DER KOMMISSION vom 5. Juni 1996 zur Festsetzung des höchstzulässigen Rücknahmepreises für Gewächshaustomaten für Juni 1996

10

 

*

Verordnung (EG) Nr. 1013/96 der Kommission vom 5. Juni 1996 zur Festsetzung der Interventionsschwellen für Blumenkohl/Karfiol, Pfirsiche, Nektarinen und Zitronen im Wirtschaftsjahr 1996/97

11

 

*

Verordnung (EG) Nr. 1014/96 der Kommission vom 5. Juni 1996 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1489/95 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Obst und Gemüse

13

 

*

Verordnung (EG) Nr. 1015/96 der Kommission vom 5. Juni 1996 über die Lagerbeihilfe für unverarbeitete getrocknete Weintrauben und Feigen des Wirtschaftsjahres 1995/96

16

 

*

Verordnung (EG) Nr. 1016/96 der Kommission vom 5. Juni 1996 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1687/95 zur Festlegung der Bedarfsvorausschätzung für die Versorgung der Kanarischen Inseln mit Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse

18

 

*

Verordnung (EG) Nr. 1017/96 der Kommission vom 5. Juni 1996 zur Berichtigung der deutschen und spanischen Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 920/89 hinsichtlich der Kennzeichnung von Möhren

20

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1018/96 DER KOMMISSION vom 5. Juni 1996 zur Festsetzung der im Sektor Reis geltenden Einfuhrzölle

21

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1019/96 DER KOMMISSION vom 5. Juni 1996 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

24

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1020/96 DER KOMMISSION vom 5. Juni 1996 zur Festsetzung der im Sektor Getreide geltenden Zölle

26

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

  

96/347/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 24. Mai 1996 zur Genehmigung des von Österreich vorgelegten Plans zur Ermittlung der Höchstgehalte an Rückständen (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (1)

29

  

96/348/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 24. Mai 1996 zur Genehmigung des von Schweden vorgelegten Plans zur Ermittlung der Höchstgehalte an Rückständen (Nur der schwedische Text ist verbindlich) (1)

30

  

96/349/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 24. Mai 1996 zur Genehmigung des von Finnland vorgelegten Plans zur Ermittlung der Höchstgehalte an Rückständen (Nur der finnische Text ist verbindlich) (1)

31

  

96/350/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 24. Mai 1996 zur Anpassung der Anhänge IIA und IIB der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle (1)

32

 
  

Berichtigungen

 
 

*

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 3036/94 des Rates vom 8. Dezember 1994 zur Schaffung eines wirtschaftlichen passiven Veredelungsverkehrs für bestimmte Textil_+ und Bekleidungserzeugnisse, die nach Be_+ oder Verarbeitung in gewissen Drittländern wieder in die Gemeinschaft eingeführt werden (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 322 vom 15. Dezember 1994)

35

 

*

BERICHTIGUNG FÜR :# Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren

36

 
 

(1)

Text von Bedeutung für den EWR

 



DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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