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Document L:1996:031:TOC
Official Journal of the European Communities, L 31, 9 February 1996
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 31, 9. Februar 1996
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 31, 9. Februar 1996
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 239/96 DER KOMMISSION vom 8. Februar 1996 zur Festsetzung des Umfangs, in dem die im Januar 1996 für frisches, gekühltes oder gefrorenes Rindfleisch gestellten Einfuhrlizenzanträge gemäß den Europäischen Abkommen zwischen der Gemeinschaft und der Republik Polen, der Republik Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Bulgarien und Rumänien genehmigt werden können | ||||
* | Verordnung (EG) Nr. 240/96 der Kommission vom 31. Januar 1996 zur Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen (1) | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 242/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 243/96 DER KOMMISSION vom 8. Februar 1996 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 244/96 DER KOMMISSION vom 8. Februar 1996 über die Erteilung von Einfuhrlizenzen für Knoblauch mit Ursprung in China | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
96/133/EG: | ||||
* | Beschluß Nr. 1/96 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tschechischen Republik andererseits vom 30. Januar 1996 über den Erlaß der Durchführungsbestimmungen zu den Wettbewerbsregeln in Artikel 64 Absatz 1 Ziffern i) und ii) und Absatz 2 des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tschechischen Republik andererseits sowie in Artikel 8 Absatz 1 Ziffern i) und ii) und Absatz 2 des diesem Abkommen beigefügten Protokolls Nr. 2 über EGKS-Erzeugnisse | |||
Kommission | ||||
96/134/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 16. Januar 1996 zur Änderung der Entscheidung 91/448/EWG betreffend die Leitlinien für die Einstufung gemäß Artikel 4 der Richtlinie 90/219/EWG des Rates über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (1) | |||
96/135/EG: | ||||
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 23. Januar 1996 betreffend die im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 3877/86 des Rates in den fünf ersten Arbeitstagen des Monats Januar 1996 beantragten Einfuhrlizenzen für Basmati-Reis | ||||
96/136/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 26. Januar 1996 zur Änderung bestimmter Angaben in der Liste des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 55/87 zur Festlegung der Liste der Schiffe mit einer Länge über alles von mehr als acht Metern, die in bestimmten Küstengebieten der Gemeinschaft mit Baumkurren fischen dürfen | |||
96/137/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 29. Januar 1996 zur Änderung der Entscheidung 94/86/EG über das Verzeichnis der Drittländer, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Wildfleisch zulassen (1) | |||
(1) | Text von Bedeutung für den EWR |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |