This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document L:1994:288:TOC
Official Journal of the European Communities, L 288, 9 November 1994
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 288, 9. November 1994
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 288, 9. November 1994
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EG) Nr. 2709/94 der Kommission vom 8. November 1994 zur Eröffnung einer Ausschreibung über die Kürzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Sorghum aus Drittländern nach Spanien | ||||
Verordnung (EG) Nr. 2710/94 der Kommission vom 8. November 1994 zur Eröffnung einer Ausschreibung über die Kürzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Mais aus Drittländern nach Spanien | ||||
Verordnung (EG) Nr. 2711/94 der Kommission vom 8. November 1994 zur Eröffnung einer Ausschreibung über die Kürzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Mais aus Drittländern nach Spanien | ||||
Verordnung (EG) Nr. 2712/94 der Kommission vom 8. November 1994 zur Eröffnung einer Ausschreibung über die Kürzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Sorghum aus Drittländern nach Spanien | ||||
* | Verordnung (EG) Nr. 2713/94 der Kommission vom 8. November 1994 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2053/89 mit Durchführungsbestimmungen zur Mindesteinfuhrpreisregelung für bestimmte verarbeitete Kirschen | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 2714/94 der Kommission vom 8. November 1994 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2054/89 mit Durchführungsbestimmungen zur Mindesteinfuhrpreisregelung für getrocknete Trauben | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 2715/94 der Kommission vom 8. November 1994 mit Sondervorschriften hinsichtlich der Ausgleichszahlungen für bestimmte landwirtschaftliche Kulturpflanzen auf Bewässerungsflächen | |||
* | VERORDNUNG (EG) Nr. 2716/94 DER KOMMISSION vom 8. November 1994 zur Festsetzung des Mindestankaufspreises der zur Verarbeitung abgelieferten Apfelsinen, Mandarinen, Clementinen und Satsumas und des finanziellen Ausgleichs für die Verarbeitung von Apfelsinen, Mandarinen und Clementinen für das Wirtschaftsjahr 1994/95 | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2717/94 DER KOMMISSION vom 8. November 1994 zur Ausset@ung des bei der Einfuhr von einblütigen (Standard) Nelken mit Ursprung in Israel @u erhebenden Präferen@@olls und Wiedereinführung des Zolls des Gemeinsamen Zolltarifs | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 2718/94 DER KOMMISSION vom 8. November 1994 zur Ausset@ung des bei der Einfuhr von mehrblütigen (Spray) Nelken mit Ursprung in Israel @u erhebenden Präferen@@olls und Wiedereinführung des Zolls des Gemeinsamen Zolltarifs | ||||
Verordnung (EG) Nr. 2719/94 der Kommission vom 8. November 1994 zur Aussetzung des bei der Einfuhr von großblütigen Rosen mit Ursprung in Israel zu erhebenden Präferenzzolls und Wiedereinführung des Zolls des Gemeinsamen Zolltarifs | ||||
Verordnung (EG) Nr. 2720/94 der Kommission vom 8. November 1994 zur Aussetzung des bei der Einfuhr von kleinblütigen Rosen mit Ursprung in Israel zu erhebenden Präferenzzolls und Wiedereinführung des Zolls des Gemeinsamen Zolltarifs | ||||
Verordnung (EG) Nr. 2721/94 der Kommission vom 8. November 1994 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2617/94 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von frischen Zitronen mit Ursprung in Argentinien | ||||
Verordnung (EG) Nr. 2722/94 der Kommission vom 8. November 1994 zur Festsetzung des Betrages, um den die bei der Einfuhr von Reis aus der Arabischen Republik Ägypten in die Gemeinschaft anzuwendende Abschöpfung zu vermindern ist | ||||
Verordnung (EG) Nr. 2723/94 der Kommission vom 8. November 1994 zur Festsetzung des Betrages, um den der bewegliche Teilbetrag der Abschöpfung auf Kleie mit Ursprung in Ägypten vermindert wird | ||||
Verordnung (EG) Nr. 2724/94 der Kommission vom 8. November 1994 zur Festsetzung des Betrages, um den der bewegliche Teilbetrag der Abschöpfung auf Kleie mit Ursprung in Algerien, Marokko und Tunesien vermindert wird | ||||
Verordnung (EG) Nr. 2725/94 der Kommission vom 8. November 1994 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1021/94 durchgeführte 24. Teilausschreibung | ||||
Verordnung (EG) Nr. 2726/94 der Kommission vom 8. November 1994 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
Verordnung (EG) Nr. 2727/94 der Kommission vom 8. November 1994 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
94/721/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 21. Oktober 1994 zur Anpassung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft nach Artikel 42 Ziffer 3 dieser Verordnung | |||
94/722/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 25. Oktober 1994 über die Genehmigung des von Frankreich vorgelegten Programms bezüglich der Bonamiose und der Marteiliose (Nur der französische Text ist verbindlich) | |||
94/723/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 1994 zur Änderung von Anhang I Kapitel 3 der Richtlinie 92/118/EWG des Rates über die tierseuchenrechtlichen und gesundheitlichen Bedingungen für den Handel mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregeln nach Anhang A Kapitel I der Richtlinie 89/662/EWG und — in bezug auf Krankheitserreger — der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen (1) | |||
94/724/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 31. Oktober 1994 über eine Abweichung von der Bestimmung des Begriffs ,,Ursprungswaren" zur Berücksichtigung der besonderen Lage Montserrats hinsichtlich Verbindungs- und Kontaktelementen für Drähte und Kabel des KN-Codes 8536 90 10 | |||
(1) | Text von Bedeutung für den EWR |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |