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Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 196, 5. August 1993


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 196
36. Jahrgang
5. August 1993



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

*

Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke

1

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 2187/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über das Angebot einer Entschädigung an bestimmte Erzeuger von Milch oder Milcherzeugnissen, die vorübergehend an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert waren

6

  

Verordnung (EWG) Nr. 2188/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

11

  

Verordnung (EWG) Nr. 2189/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

13

  

Verordnung (EWG) Nr. 2190/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand

15

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 2191/93 der Kommission vom 27. Juli 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 344/91 mit Durchführungsvorschriften für die Verordnung (EWG) Nr. 1186/90 zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder

17

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 2192/93 der Kommission vom 28. Juli 1993 über bestimmte maßgebliche Tatbestände für die im Weinsektor verwendeten landwirtschaftlichen Umrechnungskurse und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1059/83, (EWG) Nr. 377/93, (EWG) Nr. 2729/88, (EWG) Nr. 3233/92 und (EWG) Nr. 3234/92

19

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 2193/93 DER KOMMISSION vom 28. Juli 1993 zur Änderung von Anhang B der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide

22

  

Verordnung (EWG) Nr. 2194/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1194/93 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der französischen Interventionsstelle befindlicher Gerste auf 1 000 000 Tonnen

29

  

Verordnung (EWG) Nr. 2195/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1195/93 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der deutschen Interventionsstelle befindlichem Brotweichweizen auf 1 500 000 Tonnen

31

  

Verordnung (EWG) Nr. 2196/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1196/93 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der deutschen Interventionsstelle befindlicher Gerste auf 1 250 000 Tonnen

33

  

Verordnung (EWG) Nr. 2197/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1197/93 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der deutschen Interventionsstelle befindlichem Futterroggen auf 500 000 Tonnen

35

  

Verordnung (EWG) Nr. 2198/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Festsetzung der Mindestverkaufspreise für Rindfleisch für den Verkauf im Rahmen der Ausschreibung nach der Verordnung (EWG) Nr. 1978/93

37

  

Verordnung (EWG) Nr. 2199/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1831/93 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Birnen mit Ursprung in Australien

38

  

Verordnung (EWG) Nr. 2200/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 846/93 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Äpfeln mit Ursprung in Chile

39

  

Verordnung (EWG) Nr. 2201/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von bestimmten Pflaumensorten mit Ursprung in Rumänien

40

  

Verordnung (EWG) Nr. 2202/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Festsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse

42

  

Verordnung (EWG) Nr. 2203/93 der Kommission vom 4. August 1993 über den Beschluß, den zur 96. Teilausschreibung im Rahmen der allgemeinen Interventionsmaßnahmen gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1627/89 eingereichten Angeboten nicht stattzugeben

43

  

Verordnung (EWG) Nr. 2204/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1144/93 durchgeführte zehnte Teilausschreibung

44

  

Verordnung (EWG) Nr. 2205/93 der Kommission vom 4. August 1993 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

45

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 2206/93 DES RATES vom 4. August 1993 zur Verlängerung der Geltungsdauer des vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von bestimmten magnetischen Platten (3,5"-Mikroplatten) mit Ursprung in Japan, Taiwan und der Volksrepublik China

47

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Rat

  

93/424/EWG:

 
 

*

Beschluß des Rates vom 22. Juli 1993 über einen Aktionsplan zur Einführung fortgeschrittener Fernsehdienste in Europa

48

  

Kommission

  

93/425/EWG:

 
 

*

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. Juli 1993 wonach die Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebiets zum Zweck der Suche nach oder der Förderung von Öl oder Gas im Vereinigten Königreich nicht als Tätigkeit im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b) Ziffer i) der Richtlinie 90/531/EWG des Rates gilt und die eine solche Tätigkeit ausübenden Auftraggeber im Vereinigten Königreich als nicht im Besitz von besonderen oder ausschließlichen Rechten im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b) der genannten Richtlinie gelten (Nur der englische Text ist verbindlich)

55

  

93/426/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 28. Juli 1993 über die zweite Bereitstellung von Gemeinschaftsmitteln zugunsten der autonomen Regionen der Azoren und Madeiras gemäß dem Beschluß 91/315/EWG des Rates über das Programm POSEIMA zum Ausgleich der Mehrkosten für die Mineralölversorgung auf diesen Inselgruppen im Jahr 1991 (Saldo) und 1992 (Nur der portugiesische Text ist verbindlich)

63




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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