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Document L:1990:199:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 199, 30. Juli 1990


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 199
33. Jahrgang
30. Juli 1990



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

*

Verordnung (EWG) Nr. 2144/90 des Rates vom 16. Juli 1990 über die Anwendung des Beschlusses Nr. 3/90 des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

1

  

Beschluß Nr. 3/90 des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich vom 18. Juni 1990 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

2

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 2145/90 des Rates vom 16. Juli 1990 über die Anwendung des Beschlusses Nr. 3/90 des Gemischten Ausschusses EWG-Finnland zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

3

  

Beschluß Nr. 3/90 des Gemischten Ausschusses EWG-Finnland vom 5. Juni 1990 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

4

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 2146/90 des Rates vom 16. Juli 1990 über die Anwendung des Beschlusses Nr. 3/90 des Gemischten Ausschusses EWG-Island zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

5

  

Beschluß Nr. 3/90 des Gemischten Ausschusses EWG-Island vom 18. Juni 1990 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

6

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 2147/90 des Rates vom 16. Juli 1990 über die Anwendung des Beschlusses Nr. 3/90 des Gemischten Ausschusses EWG-Norwegen zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

7

  

Beschluß Nr. 3/90 des Gemischten Ausschusses EWG-Norwegen vom 19. Juni 1990 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

8

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 2148/90 des Rates vom 16. Juli 1990 über die Anwendung des Beschlusses Nr. 3/90 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweden zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

9

  

Beschluß Nr. 3/90 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweden vom 15. Juni 1990 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

10

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 2149/90 des Rates vom 16. Juli 1990 über die Anwendung des Beschlusses Nr. 3/90 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

11

  

Beschluß Nr. 3/90 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz vom 8. Juni 1990 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

12

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Rat

  

90/397/EGKS:

 
 

*

BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN VOM 29. JUNI 1990 UEBER BESTIMMTE MASSNAHMEN GEGENUEBER STAATSHANDELSLAENDERN BEZUEGLICH DES HANDELS MIT EISEN- UND STAHLERZEUGNISSEN DES EGKS-VERTRAGS

13




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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