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Document L:1988:014:TOC
Official Journal of the European Communities, L 14, 19 January 1988
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 14, 19. Januar 1988
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 14, 19. Januar 1988
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EWG) Nr. 120/88 der Kommission vom 18. Januar 1988 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 121/88 der Kommission vom 18. Januar 1988 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 122/88 der Kommission vom 18. Januar 1988 zur Festsetzung der Einschleusungspreise und Abschöpfungen für Schweinefleisch | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 123/88 der Kommission vom 18. Januar 1988 über die in der ersten Januardekade 1988 eingereichten Anträge auf EHM-Lizenzen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 124/88 der Kommission vom 18. Januar 1988 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2984/87 bezüglich des Interventionsankaufs von backfähigem Weichweizen | |||
Verordnung (EWG) Nr. 125/88 der Kommission vom 18. Januar 1988 über die in der ersten Januardekade 1988 eingereichten Anträge auf EHM-Lizenzen im Sektor Getreide | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 126/88 der Kommission vom 18. Januar 1988 über die Aussetzung von Dauerausschreibungen zur Ausfuhr von Getreide aus Beständen der Interventionsstellen | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
88/26/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 15. Juli 1987 zur Genehmigung eines Integrierten Mittelmeerprogramms für die Region Aquitanien (Nur der französische Text ist verbindlich) | |||
* | Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zweiten Ergänzungsprotokolls zum Abkommen vom 26. Juli 1957 zwischen der Österreichischen Regierung einerseits und den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits über die Einführung direkter internationaler Eisenbahntarife im Durchgangsverkehr mit Kohle und Stahl durch das Staatsgebiet der Republik Österreich | |||
* | Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zweiten Ergänzungsprotokolls zum Abkommen vom 28. Juli 1956 über die Einführung direkter internationaler Eisenbahntarife im Verkehr mit Kohle und Stahl im Durchgang durch das schweizerische Gebiet |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |