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Document L:1984:188:TOC
Official Journal of the European Communities, L 188, 16 July 1984
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 188, 16. Juli 1984
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 188, 16. Juli 1984
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1966/84 des Rates vom 28. Juni 1984 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Äquatorialguinea über die Fischerei vor der Küste von Äquatorialguinea | |||
Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Äquatorialguinea über die Fischerei vor die Küste von Äquatorialguinea | ||||
Protokoll zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Äquatorialguinea | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
84/358/EWG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 28. Juni 1984 über den Abschluß des Übereinkommens über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verschmutzung der Nordsee durch Öl und andere Schadstoffe | |||
Übereinkommen zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verschmutzung der Nordsee durch Öl und andere Schadstoffe (Übereinkommen von Bonn) | ||||
84/359/EWG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 28. Juni 1984 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinaflüchtlinge (UNRWA) über Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge in den Nahostländern | |||
Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinaflüchtlinge (UNRWA) über Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge in den Nahostländern | ||||
84/360/EWG: | ||||
* | Richtlinie 84/360/EWG des Rates vom 28. Juni 1984 zur Bekämpfung der Luftverunreinigung durch Industrieanlagen |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |