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Document L:1983:032:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 32, 3. Februar 1983


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 32
26. Jahrgang
3. Februar 1983



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

*

Verordnung (EWG) Nr. 273/83 des Rates vom 1. Februar 1983 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von leichtem Natriumkarbonat mit Ursprung in Bulgarien, der Deutschen Demokratischen Republik, Polen, Rumänien und der Sowjetunion

1

  

Verordnung (EWG) Nr. 274/83 der Kommission vom 2. Februar 1983 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

5

  

Verordnung (EWG) Nr. 275/83 der Kommission vom 2. Februar 1983 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

7

  

Verordnung (EWG) Nr. 276/83 der Kommission vom 2. Februar 1983 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis

9

  

Verordnung (EWG) Nr. 277/83 der Kommission vom 2. Februar 1983 zur Festsetzung der Prämien als Zuschlag zu den Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis

11

  

Verordnung (EWG) Nr. 278/83 der Kommission vom 2. Februar 1983 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand

13

  

VERORDNUNG ( EWG ) NR. 279/83 DER KOMMISSION VOM 2. FEBRUAR 1983 UEBER DIE LIEFERUNG VON WEICHWEIZEN AN DIE VOLKSREPUBLIK BANGLADESCH IM RAHMEN DER NAHRUNGSMITTELHILFE

15

  

VERORDNUNG ( EWG ) NR. 280/83 DER KOMMISSION VOM 2. FEBRUAR 1983 UEBER DIE LIEFERUNG VON WEICHWEIZENMEHL AN DIE REPUBLIK DSCHIBUTI IM RAHMEN DER NAHRUNGSMITTELHILFE

18

  

VERORDNUNG ( EWG ) NR. 281/83 DER KOMMISSION VOM 2. FEBRUAR 1983 UEBER DIE LIEFERUNG VON WEICHWEIZEN AN HONDURAS IM RAHMEN DER NAHRUNGSMITTELHILFE

20

  

VERORDNUNG ( EWG ) NR. 282/83 DER KOMMISSION VOM 2. FEBRUAR 1983 UEBER DIE LIEFERUNG VON WEICHWEIZENMEHL AN DAS WELTERNAEHRUNGSPROGRAMM IM RAHMEN DER NAHRUNGSMITTELHILFE

23

  

Verordnung (EWG) Nr. 283/83 der Kommission vom 2. Februar 1983 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Rohzucker für die im Rahmen der Hauptdauerausschreibung gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2013/82 durchgeführte 21. Teilausschreibung

25

  

Verordnung (EWG) Nr. 284/83 der Kommission vom 2. Februar 1983 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Hauptdauerausschreibung gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2014/82 durchgeführte 27. Teilausschreibung

26

  

Verordnung (EWG) Nr. 285/83 der Kommission vom 2. Februar 1983 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

27

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Rat

  

83/29/EWG:

 
 

*

Richtlinie 83/29/EWG des Rates vom 24. Januar 1983 zur Änderung der Richtlinie 78/176/EWG über Abfälle aus der Titandioxid-Produktion

28

  

83/30/EWG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 24. Januar 1983 zur Genehmigung der stillschweigenden Verlängerung oder der Beibehaltung bestimmter Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsverträge sowie ähnlicher Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern

29




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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