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Document L:1979:209:TOC
Official Journal of the European Communities, L 209, 18 August 1979
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 209, 18. August 1979
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 209, 18. August 1979
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EWG) Nr. 1833/79 der Kommission vom 17. August 1979 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1834/79 der Kommission vom 17. August 1979 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1835/79 der Kommission vom 17. August 1979 zur Festsetzung des Weltmarktpreises für Raps- und Rübsensamen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1836/79 der Kommission vom 16. August 1979 über den Verkauf von entbeintem Interventionsrindfleisch zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1837/79 der Kommission vom 17. August 1979 über die Durchführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von geschliffenem Langkornreis als Hilfeleistung für die Republik Honduras | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1838/79 der Kommission vom 17. August 1979 über die Durchführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von geschliffenem Langkornreis als Hilfeleistung für die Republik Libanon | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1839/79 der Kommission vom 17. August 1979 über die Durchführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von geschliffenem Langkornreis als Hilfeleistung für die Republik Sierra Leone | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1840/79 der Kommission vom 17. August 1979 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1501/77 zur Festlegung der Interventionsorte für Getreide | |||
Verordnung (EWG) Nr. 1841/79 der Kommission vom 17. August 1979 zur Aufhebung der Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Tomaten mit Ursprung in Rumänien | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1842/79 der Kommission vom 17. August 1979 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
79/707/EWG: | ||||
* | Beschluß der Kommission vom 26. Juli 1979 zur Ernennung des stellvertretenden Direktors der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen | |||
79/708/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Rumänien stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Mäntel und Umhänge aus Geweben, für Männer und Knaben, andere als Waren der Kategorie 14 A, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, für Männer und Knaben, der Tarifnummer ex 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 61.01-41, 42, 44, 46, 47) (Kategorie 14 B) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische Text ist verbindlich) | |||
79/709/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 1979, mit der die niederländische Regierung ermächtigt wird, im innerstaatlichen Straßenverkehr Ausnahmen von den Sozialvorschriften der Gemeinschaftsverordnungen im Bereich des Straßenverkehrs anzuwenden (Nur der niederländische Text ist verbindlich) | |||
79/710/EWG: | ||||
* | Stellungnahme der Kommission vom 27. Juli 1979 an die niederländische Regierung betreffend die Ausnahmen, die leztere von den Gemeinschaftsverordnungen über Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuzulassen beabsichtigt | |||
79/711/EWG: | ||||
* | Stellungnahme der Kommission vom 27. Juli 1979 an die niederländische Regierung aufgrund der Richtlinie 76/914/EWG des Rates vom 16. Dezember 1976 über das Mindestniveau der Ausbildung für Fahrer von Transportfahrzeugen im Straßenverkehr | |||
79/712/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 1979, mit der das Vereinigte Königreich ermächtigt wird, aus Südkorea stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, andere als Bänder, Samt, Plüsch, Schlingengewebe (einschließlich Frottiergewebe) und Chenillegewebe, der Tarifstelle 56.07 A des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 56.07-01, 04, 05, 07, 08, 11, 13, 14, 16, 17, 18, 21, 23, 24, 26, 27, 28, 32, 33, 34, 36) (Kategorie 3) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich) | |||
79/713/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Hongkong stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Empfangsgeräte, auch mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten kombiniert, der Tarifstelle 85.15 A ex III des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische Text ist verbindlich) | |||
79/714/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 1979 über das Ausmaß, in dem den im Juli 1979 eingereichten Anträgen auf Einfuhrlizenzen für zum Mästen bestimmte männliche Jundrinder stattgegeben werden kann | ||||
79/715/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 1979 zur Festsetzung der Mindestverkaufspreise für Butter für die zehnte Einzelausschreibung im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 262/79 | ||||
79/716/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 1979, mit der das Königreich Dänemark ermächtigt wird, aus Südkorea stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Zelte der Tarifnummer ex 62.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE- Kennziffern 62.04-23, 73) (Katagorie 91) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der dänische Text ist verbindlich) | |||
79/717/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 1979, mit der das Vereinigte Königreich ermächtigt wird, aus Bulgarien stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Arbeits- und Berufskleidung aus Geweben, für Männer und Knaben; Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung aus Geweben, für Frauen, Mädchen und Kleinkinder, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, der Tarifnummer ex 61.01 und ex 61.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 61.01-13, 15, 17, 19 und 61.02-12, 14) (Kategorie 76) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich) | |||
79/718/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 1979 zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, Saatgut vorübergehend zum Verkehr zuzulassen, das den Anforderungen der Richtlinie 69/208/EWG des Rates nicht entspricht | |||
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |