Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document L:1978:328:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 328, 23. November 1978


    Display all documents published in this Official Journal

    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 328
    21. Jahrgang
    23. November 1978



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
     

    *

    Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 2711/78 des Rates vom 20. November 1978 zur Anpassung der in Artikel 13 Absatz 9 des Anhangs VII zum Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Sätze der Tagegelder für Dienstreisen

    1

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2712/78 der Kommission vom 22. November 1978 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen bei der Einfuhr

    3

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2713/78 der Kommission vom 22. November 1978 zur Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

    5

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2714/78 der Kommission vom 22. November 1978 zur Festsetzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen bei der Einfuhr

    7

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2715/78 der Kommission vom 22. November 1978 zur Festsetzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei der Einfuhr für Reis und Bruchreis

    9

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2716/78 der Kommission vom 21. November 1978 über die Festsetzung von Mittelwerten für die Ermittlung des Zollwerts von Zitrusfrüchten und Äpfeln und Birnen

    11

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2717/78 der Kommission vom 22. November 1978 zur Wiedereinführung des Zollsatzes fúr andere Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen fúr den Einzelverkauf, der Tarifstelle 55.05 B I, mit Ursprung in Entwicklungslándern, denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 1197/78 des Rates vorgesehenen Zollpráferenzen gewáhrt werden

    13

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2718/78 der Kommission vom 22. November 1978 zur Wiedereinführung des Zollsatzes für Gewebe aus künstlichen Spinnfasern der Tarifstelle 56.07 B, mit Ursprung in Entwicklungsländern, denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 1197/78 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden

    14

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2719/78 der Kommission vom 22. November 1978 zur Wiedereinführung des Zollsatzes fúr Netze aus Waren der Tarifnummer 59.04, in Stúcken usw., der Tarifnummer 59.05, mit Ursprung in Entwicklungslándern, denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 1197/78 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden

    15

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2720/78 der Kommission vom 22. November 1978 über die Wiedereinfúhrung des Zollsatzes fúr Gewebe, mit Zellulosederivaten oder anderen Kunststoffen getránkt, bestrichen usw., der Tarifnummer 59.08, mit Ursprung in Jugoslawien, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 1197/78 des Rates vorgesehenen Zollpráferenzen gewáhrt werden

    16

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2721/78 der Kommission vom 22. November 1978 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen bei Obst und Gemüse

    17

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2722/78 der Kommission vom 22. November 1978 zur Änderung der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen

    20

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2723/78 der Kommission vom 22. November 1978 zur Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß- und Rohzucker

    22

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Kommission

      

    78/951/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 3. November 1978 über die Zahlung eines Abschlags durch den EAGFL, Abteilung Ausrichtung, für die im Jahr 1977 für die sozio-ökonomische Information und die berufliche Qualifikation der in der Landwirtschaft tätigen Personen geleisteten Ausgaben an das Königreich Dänemark

    23

      

    78/952/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 3. November 1978 über die Zahlung eines Abschlags durch den EAGFL, Abteilung Ausrichtung, fúr die im Jahr 1977 zur Fórderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und der Verwendung der landwirtschaftlich genutzten Fláchen fúr Zwecke der Strukturverbesserung getátigten Ausgaben an die Franzósische Republik

    25

      

    78/953/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 3. November 1978 über die Erstattung der im Jahr 1977 fúr Umstellungsprámien im Weinbau getátigten Ausgaben durch den EAGFL, Abteilung Ausrichtung, an die Franzósische Republik

    26

      

    78/954/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 3. November 1978 über die Rúckvergútung der den Erzeugerorganisationen der Fischwirtschaft im Jahr 1977 gewáhrten Beihilfen an die Bundesrepublik Deutschland durch den EAGFL, Abteilung Ausrichtung

    27

      

    78/955/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 3. November 1978 über die Erstattung der im Jahr 1977 für die Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Zitrusfrüchten der Gemeinschaft gezahlten Beihilfen durch den EAGFL, Abteilung Ausrichtung, an die Französische Republik

    28

      

    78/956/EWG:

     
     

    *

    Beschluß der Kommission vom 6. November 1978 über die Ernennung der Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Zollfragen

    29

      

    78/957/EWG:

     
      

    Entscheidung der Kommission vom 8. November 1978 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1634/77 durchgeführte 65. Teilausschreibung

    30

      

    78/958/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 9. November 1978, mit der die Französische Republik ermáchtigt wird, aus Sri Lanka stammende und in den úbrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Oberhemden, auch Sport- und Arbeitshemden aus Geweben, fúr Mánner und Knaben, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder kúnstlichen Spinnstoffen, der Tarifnummer ex 61.03 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 61.03-11; 15; 19) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen

    31

      

    78/959/EWG:

     
      

    Entscheidung der Kommission vom 9. November 1978 über die Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Gerste im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1775/78

    33

      

    78/960/EWG:

     
      

    Entscheidung der Kommission vom 9. November 1978, die zum 9. November 1978 im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1774/78 eingereichten Angebote für die Ausfuhr von Weichweizen nicht zu berücksichtigen

    34

      

    78/961/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 9. November 1978, mit der die Italienische Republik ermächtigt wird, aus Macau stammende und in den úbrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Unterkleidung aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert: Oberhemden, T-Shirts, Unterziehpullis, Unterhemden und dergleichen, aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert, andere als Sáuglingskleidung, aus Baumwolle oder synthetischen Spinnstoffen; T-Shirts und Unterziehpullis aus kúnstlichen Spinnstoffen, der Tarifnummer ex 60.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.04-01; 05; 13; 18; 28; 29; 30; 41; 50; 58) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen

    35

      

    78/962/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 9. November 1978, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Rumänien stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Oberkleidung für Männer und Knaben: Sakkos und Jacken aus Geweben, für Männer und Knaben, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, der Tarifnummer ex 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 61.01-34; 36; 37) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen

    37




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


    Top