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Document 52021IR5640

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Neues Europäisches Bauhaus: attraktiv — nachhaltig — gemeinsam

COR 2021/05640

OJ C 301, 5.8.2022, p. 16–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.8.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 301/16


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Neues Europäisches Bauhaus: attraktiv — nachhaltig — gemeinsam

(2022/C 301/04)

Berichterstatter:

Kieran MCCARTHY (IE/EA), Mitglied einer Versammlung der lokalen Ebene: Gemeinderat von Cork

Referenzdokument:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Neues Europäisches Bauhaus: attraktiv — nachhaltig — gemeinsam

COM(2021) 573

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Das Neue Europäische Bauhaus — Einführung

1.

begrüßt die interdisziplinäre Initiative der Europäischen Kommission zum Neuen Europäischen Bauhaus (im Folgenden: NEB), die dazu beiträgt, den europäischen Grünen Deal zu verwirklichen, indem sie ihm eine wichtige kulturelle Dimension verleiht und ihn den Bürgerinnen und Bürgern näherbringt. Dabei schafft das NEB attraktive, nachhaltige und inklusive Räume und Orte, Produkte und Lebensweisen, die zur Erleichterung von Partnerschaften beitragen und die Vorzüge des ökologischen Wandels und Übergangs durch konkrete Erfahrungen auf lokaler Ebene sichtbar machen;

2.

würdigt den Enthusiasmus und Elan der Unterstützer des NEB — eines breiten Spektrums von Befürwortern, Akteuren, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Netzen, Kollektiven, regionalen Zentren und Plattformen sowie Reallaboren — wie auch das anhaltende Interesse und Engagement bei der Förderung von Kreativität und Teilhabe, Vernetzung und Ausgestaltung im Zusammenhang mit dem Wert und den Grundsätzen des künftigen NEB;

3.

begrüßt, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (LRG) bei der Umsetzung der Grundsätze des NEB anerkannt wird, da sie gut aufgestellt sind, um im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip zur Politikgestaltung und zur Umsetzung des NEB beizutragen;

4.

ist der Auffassung, dass die Städte und Regionen in der gesamten EU bei der von der Kultur getragenen Entwicklung an vorderster Front stehen und dass die lokale und die regionale Ebene für eine nachhaltige Städte-, Regional- und Kulturpolitik eine Schlüsselrolle spielen. Mithin tragen die Kommunal- und Regionalpolitikerinnen und -politiker maßgeblich dazu bei, das NEB zugänglicher zu machen und die Bevölkerung in den Umgestaltungsprozess einzubeziehen und so die Umsetzung des NEB voranzubringen;

5.

unterstützt nachdrücklich das NEB als wichtige Chance, das kreative Potenzial der Regionen und Gemeinden auszuschöpfen und damit akzeptierte und nachhaltige Lösungen zu schaffen, die den Grünen Deal zum Erfolg führen werden;

6.

nimmt den interdisziplinären Charakter des NEB zur Kenntnis, das mit einer ganzen Reihe von EU-Programmen und -Finanzierungsbereichen verknüpft ist; weist jedoch darauf hin, dass in dieser Hinsicht die fortwährende Beteiligung derzeitiger und künftiger Partner erforderlich sein wird;

7.

bekräftigt den ersten Grundsatz des NEB: die Notwendigkeit eines auf mehrere Ebenen ausgerichteten und ortsbezogenen Ansatzes; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich der Wandel auf der lokalen und der regionalen Ebene vollzieht, die sich auch durch eine gewisse Ortsverbundenheit auszeichnen;

8.

begrüßt die Vorstellung der Kommission, dass die ländlichen Gebiete im NEB repräsentiert sein sollten. Die einschlägigen Erklärungen (1) und der Pakt für den ländlichen Raum bilden einen Rahmen für die Zukunft der Strategien und Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung in Europa und sind ein wichtiges Instrument zur Verknüpfung des NEB mit den ländlichen Gebieten, die auch als „Versuchslabore“ für kleinere Transformationsprojekte angesehen werden können;

9.

hält das NEB für ein potenziell wichtiges Instrument für den Wiederaufbau, das Arbeitsplätze vor Ort schafft und ein grundlegendes Umdenken hin zu einer nachhaltigen und effizienten Raumplanung fördert, was das gesellschaftliche Verhalten und die Mobilität beeinflussen und verbessern wird;

Problembereiche

10.

ist besorgt darüber, dass in der Mitteilung unklar bleibt, wie das Engagement der LRG sichergestellt werden soll; fordert konkrete Vorschläge zur Frage, wie die LRG und der AdR an der Umsetzung der Initiative beteiligt werden sollen, wobei es den Grundsatz der geografischen Ausgewogenheit zu berücksichtigen und damit die Vertretung der LRG aus der gesamten EU zu gewährleisten gilt;

11.

betont, dass der AdR zusammen mit den anderen EU-Institutionen Teil des seiner Förderung dienenden Netzes der wichtigsten NEB-Partner sein sollte, das Politik- und Finanzierungsinstrumente entwickeln und prüfen wird;

12.

fordert, dass der AdR und andere EU-Institutionen am hochrangigen Runden Tisch zum NEB beteiligt werden sollten;

13.

weist darauf hin, dass entsprechend den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit die Ebene festgelegt wird, auf der die EU und die Mitgliedstaaten die für die Umsetzung des NEB vorgeschlagenen politischen Instrumente und legislativen Maßnahmen einsetzen werden;

14.

betont, dass COVID-19 auch mittel- und langfristig noch Folgen zeitigen wird und dass dieser Umstand bei der Umsetzung des NEB anerkannt werden sollte; erklärt, dass die negativen Auswirkungen der Pandemie in puncto Armut, soziale Probleme und Beschäftigung bei der Umsetzung des NEB berücksichtigt werden müssen;

15.

fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die LRG im Mittelpunkt der Strategie stehen, wobei technische Unterstützung, angemessene Finanzierung und Flexibilität gewährleistet werden sollten. Der Erfolg des NEB wird von Nachhaltigkeits- und Machbarkeitsfaktoren abhängen, wobei es die Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Gebieten zu beachten gilt;

Finanzierung des neuen Europäischen Bauhauses

16.

fordert, für die LRG ausreichende Mittel aus den Haushalten der Mitgliedstaaten und den kohäsionspolitischen EU-Programmen bereitzustellen; fordert jedoch auch, ein Gleichgewicht zwischen den kreativen Synergien innerhalb der Kulturbewegung des NEB und den Parametern der von der EU finanzierten Programme herzustellen;

17.

ist der Ansicht, dass mit zusätzlichen Mitteln eine externe Unterstützung finanziert werden könnte, um den Wissensaustausch zu fördern und die Kompetenzen der derzeit im öffentlichen Sektor beschäftigten Personen im Zuge eines wechselseitigen und reibungslosen Transfers mit privaten, lokalen und dem Dritten Sektor angehörenden Akteuren auszuloten;

18.

ist der Auffassung, dass frühere Erfahrungen, Auszeichnungen und Ressourcen, die entsprechend einem Kreislaufkonzept auf Qualität, Ästhetik und Gemeinschaftsthemen ausgerichtet sind, Anreize für Investitionen und Crowdfunding bieten könnten;

19.

fordert öffentlich-private Partnerschaften und Investitionen im umfassenderen Bereich der Kultur und des Kulturerbes im Sinne des Venedig-Aufrufs zum Handeln von Europa Nostra (2);

20.

weist darauf hin, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität auch eine Gelegenheit bietet, das NEB auf Ebene der Mitgliedstaaten und der lokalen Gebietskörperschaften zu fördern;

21.

erachtet es als notwendig, das NEB mit dem MFR 2021–2027 und der Europäischen Stadtinitiative in Einklang zu bringen sowie angemessene Finanzmittel zur Deckung der operativen Kosten der LRG, die zum NEB beitragen, bereitzustellen; fordert ehrgeizige Fahrpläne für die Umsetzung des NEB im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung;

22.

fordert, dass bei der Konzipierung und Umsetzung von NEB-Strategien, -Projekten und -Maßnahmen die geografische Ausgewogenheit und die klimatische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Vielfalt der EU ebenso wie die Finanzierungsmöglichkeiten und die Mittelzuweisung berücksichtigt werden sollten, wobei der territoriale Zusammenhalt weiterhin eines der Hauptziele bleiben sollte;

Indikatoren

23.

betont, dass die LRG im Rahmen ihrer Zuständigkeiten überwachen sollten, inwieweit die nationalen Regierungen das NEB in die verschiedenen Programme, Instrumente und Verfahren einbetten, und erwartet, dass die Europäische Kommission klare Indikatoren für diese Überwachung vorlegt;

24.

bedauert, dass im derzeitigen EU-Finanzierungszyklus (2021–2027) keine Indikatoren vorgesehen sind, womit eine Gelegenheit zur Erfolgsmessung verpasst wurde;

25.

ist der Ansicht, dass die Grundprinzipien des NEB in Zusammenarbeit mit den LRG entwickelt und durchgängig als Qualitätskriterien für EU-Finanzierungsprogramme mit direkten oder indirekten Auswirkungen auf die bauliche Umwelt, die städtische und ländliche Entwicklung, das Kulturerbe und die Kulturlandschaften berücksichtigt werden sollten;

26.

schlägt vor, ein regionales Scoreboard für das NEB zu schaffen und damit für eine stringente regionale Überwachung zu sorgen, die sicherstellt, dass das NEB auf allen Ebenen umgesetzt wird und die regionalen Investitionen im Einklang mit den Grundsätzen des NEB stehen;

27.

weist darauf hin, dass die LRG für einen Großteil der öffentlichen Gebäude vor Ort und der öffentlichen Räume in Städten zuständig sind und eine wichtige regulatorische und finanzielle Rolle bei der Erneuerung dieser Bauten und städtischen Gebiete spielen. Daher sollten sich die LRG darauf konzentrieren, regulatorische Engpässe zu ermitteln, und zur Vereinfachung der Vorschriften und Entwicklung neuer Regulierungsansätze beitragen;

28.

unterstreicht, dass der AdR an der Entwicklung und Unterstützung von Klima-, Energie- und Umweltstrategien auf lokaler und regionaler Ebene beteiligt gewesen ist. Die Arbeitsgruppe „Der Grüne Deal — Going local“ könnte dafür eingesetzt werden, die Grundsätze des NEB zu fördern und den Erfolg zu überwachen;

29.

betont, dass der Dialog zwischen den LRG über offene innovative Konzepte und Prozesse, interdisziplinäre Ansätze und Kompetenzen von entscheidender Bedeutung ist. So sollte das NEB auch im Rahmen der AdR-Plattform für den Wissensaustausch (KEP), des Programms „Wissenschaft trifft Regionen“ und von aus anderen EU-Programmen finanzierten Kooperationsprojekten berücksichtigt werden;

30.

betont, dass das NEB die Geschlechtergleichstellung fördern sollte. Die Geschlechtergleichstellung sollte ein Querschnittskriterium und ein starker und notwendiger Faktor für die nachhaltige und ausgewogene Entwicklung der Kohäsionspolitik sein;

Festival, Preise und Laborkonzept des NEB

31.

begrüßt den ersten NEB-Preis und schlägt vor, Synergien mit bestehenden Auszeichnungen in den Bereichen Wohnen, Kulturerbe, zeitgenössische Architektur und Landschaft zu ermitteln; fordert ferner den Austausch bewährter Methoden, die aus dem Europäischen Jahr des Kulturerbes 2018 hervorgegangen sind;

32.

erkennt die Schaffung des europäischen Exzellenzsiegels als ersten Schritt hin zum Konzept des NEB-Gütesiegels an, befürchtet jedoch, dass erwartet werden könnte, dass dem NEB-Gütesiegel eigene Finanzmittel zugewiesen werden. Die Einführung eines speziellen Gütesiegels — so wie von ihm 2021 gefordert — könnte als konkreter Beitrag des AdR zur Entwicklung der NEB-Initiative betrachtet werden;

33.

begrüßt das NEB-Labor und seinen Mitgestaltungsansatz, erbittet jedoch weitere Informationen über dessen Arbeitsweise; fordert außerdem, als aktives Mitglied an dem NEB-Labor und seiner Leitung beteiligt zu werden;

34.

fordert eine Prüfung der für die erste Auszeichnung ausgewählten Ergebnisse/Maßnahmen durch das Labor, das diese weiterentwickeln und für die Entwicklung von Prototypen heranziehen könnte;

35.

ist bereit, im Zuge seines Netzwerks regionaler Hubs mit nationalen Regierungen zusammenzuarbeiten, um Reallabore zu entwickeln und neue regulatorische Ansätze zu testen;

36.

stellt fest, dass sich das NEB auf bewährte Verfahren der Städte und Regionen der EU stützen und in seinem Rahmen eine öffentlich zugängliche Ressourcenplattform eingerichtet werden sollte;

37.

begrüßt das NEB-Festival als konkretes und sichtbares Mittel, um das Engagement der LRG und der Bürgerinnen und Bürger weiter zu fördern und Projekte auf lokaler und regionaler Ebene herauszustellen;

38.

hebt die erfolgreiche Arbeit im Rahmen von URBACT, der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) und Horizont 2020 zur Entwicklung wirksamer interaktiver Instrumente hervor, die gegebenenfalls eingesetzt werden sollten;

39.

ist der Ansicht, dass das NEB mit den Aufgaben von Horizont 2020 verknüpft werden sollte, insbesondere was die Anpassung an den Klimawandel sowie klimaneutrale und intelligente Städte angeht;

40.

bekräftigt, dass sich bei Multi-Level-Governance-Projekten, an denen mehrere Länder oder eine Euroregion beteiligt sind, möglicherweise der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) als vorteilhaft erweisen könnte;

41.

stellt fest, dass das NEB die drei Säulen der EU-Städteagenda (bessere Rechtsetzung, bessere Finanzierung und besseres Wissen (3)) miteinander verbindet und darauf abzielt, diese zu verwirklichen;

42.

nimmt die laufenden innovativen Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung (UIA, „The Urban Lab of Europe“) und die bevorstehende Europäische Stadtinitiative zur Kenntnis; fordert, das NEB mit Partnerschaften im Rahmen der EU-Städteagenda zu verknüpfen, da diese Agenda seit fast vier Jahren an Konzepten im Zusammenhang mit dem Grünen Deal und dem NEB arbeitet;

43.

ist der Ansicht, dass das NEB bei der Umsetzung der Leipzig-Charta von 2021 und der Erklärung von Ljubljana von 2021, in denen integrierte Konzepte, ein ortsbezogener Ansatz, Multi-Level-Governance, Teilhabe und Mitgestaltungsmethoden gefordert werden, eine Rolle spielen sollte;

44.

ist der Ansicht, dass die Kulturhauptstädte, Innovationshauptstädte, Jugendhauptstädte und Grünen Hauptstädte Europas maßgeblich zur Förderung des NEB beitragen können;

45.

begrüßt die Einrichtung nationaler NEB-Kontaktstellen, die eng mit den LRG und anderen Interessenträgern, einschließlich der Zivilgesellschaft, zusammenarbeiten sollten, damit die NEB-Bewegung von der Basis ausgehend weiter wachsen kann;

46.

schlägt vor, gemäß den NEB-Grundsätzen ein Schulungsprogramm für 100 interessierte Städte aufzulegen. Dabei könnten die Methoden des Programms für digitale Städte und des Programms für 100 intelligente Städte und dessen Marktkonzept genutzt werden;

Bauliche Umwelt, Architektur und Renovierungskonzepte

47.

betont, dass die bauliche Umwelt Ausdruck einer Gemeinschaft ist und dass die Verantwortung für ihre Gesamtqualität bei öffentlichen Stellen und sonstigen Interessenträgern, einschließlich der Zivilgesellschaft, liegt, die eng mit allen Bürgerinnen und Bürgern zusammenarbeiten;

48.

weist darauf hin, dass das reiche und vielfältige kulturelle und architektonische Erbe Europas ein wichtiger Maßstab für die Qualität unserer baulichen Umwelt (in puncto Nutzererfahrung und Sachwerte) ist;

49.

begrüßt, dass im Rahmen des NEB anerkannt wird, dass die Stadtplanung maßgeblich zur Verwirklichung einer nachhaltigen Stadtentwicklung beiträgt;

50.

begrüßt, dass im Rahmen des NEB darauf hingewiesen wird, dass eine gemeinsame Kultur einer hochwertigen Architektur erforderlich ist. Dazu ist es notwendig, das Bewusstsein zu schärfen und Informationen zu verbreiten sowie die Rolle von Kultur und Kulturerbe, hochwertiger Architektur und baulicher Umwelt zu fördern;

51.

betont, dass die Kommission die Baubranche dabei unterstützen sollte, das Problem der nicht nachhaltigen Nutzung von Ressourcen und Abfall anzugehen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern, unter besonderer Berücksichtigung der Wiederverwendung und -verwertung von Materialien. Dies könnte durch die Schließung von Wissens- und Kompetenzlücken und die Digitalisierung des Designs erreicht werden;

52.

stellt fest, dass mit dem NEB Wege gefunden werden können, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und somit Renovierungen einfacher und kostengünstiger zu machen. Um die Herausforderungen bei der Sanierung sehr alter Gebäude und zum Kulturerbe zählender Bauwerke zu meistern, müssen die Dienste von Architekten und anderen Fachleuten sowie hochqualifizierten Handwerkern in Anspruch genommen werden (4);

53.

bekräftigt nachdrücklich, dass den LRG eine entscheidende Rolle dabei zukommt, dafür zu sorgen, dass die Gebäuderenovierungsmaßnahmen den Anforderungen der Raumordnung und Stadtplanung gerecht werden, Maßnahmen gegen die Bevölkerungsabwanderung förderlich sind und mit den Kriterien der sozialen Gerechtigkeit und des Umweltschutzes im Einklang stehen; weist darauf hin, dass diese grundlegende Koordinierungsfunktion nicht durch die Methoden der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Renovierungswelle untergraben werden darf;

54.

fordert erneut, im Rahmen des Europäischen Semesters städtebezogenen Fragen mehr Aufmerksamkeit zu widmen: Die wirtschafts- und sozialpolitische Koordinierung in der EU muss sich auch auf erschwinglichen Wohnraum, Ungleichheit und langfristige Investitionen erstrecken;

55.

begrüßt das Narrativ des NEB, dem zufolge Lösungen für den Zugang zu erschwinglichem und angemessenem Wohnraum — insbesondere für junge Menschen und andere schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen — erforderlich sind;

56.

unterstreicht, dass das NEB mit dem Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte und der Erklärung des Sozialgipfels von Porto 2021 verzahnt werden muss, um zu den Überlegungen zu sozialem und bezahlbarem Wohnraum nach der COVID-19-Krise auf EU-Ebene beizutragen;

57.

fordert dazu auf, Synergien zwischen Kunst, Architektur, Landschafts- und Innenraumgestaltung, Raumordnung, Design und Handwerk sowie innovative Ausbildungsmodelle für Architekten und andere Fachkräfte zu fördern;

58.

fordert, auch die europäische Kompetenzagenda mit einzubeziehen. Ziel ist es, mithilfe des NEB zur Förderung und zum besseren Verständnis der regionalen kompetenzbezogenen Erfordernisse und Möglichkeiten bezüglich der Stadtplanung, des Bauwesens und der nachhaltigen Nutzung von Baumaterialien beizutragen sowie die Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte einzudämmen, die zum Schrumpfen der lokalen Wirtschaft in puncto Produktion führen könnte. In diesem Zusammenhang spielt die Digitale Agenda für Europa eine wichtige Rolle, da die Digitaltechnologie den Bürgern die gemeinsame Gestaltung ihrer Umwelt ermöglicht und ein entscheidendes Instrument in allen Phasen der Entwicklung von NEB-Initiativen darstellt;

59.

fordert, dass das NEB an frühere Partnerschaften im Rahmen der EU-Städteagenda anknüpfen sollte, insbesondere in Bezug auf die Klimaschutzfähigkeit, den Vorschlag zur Ökologisierung der Städte und die Nutzung öffentlicher Räume; dabei sind die Partnerschaften für nachhaltige Landnutzung und naturbasierte Lösungen, die Kreislaufwirtschaft sowie die Kultur und das Kulturerbe von besonderer Bedeutung;

60.

betont, dass das NEB ein wirksames Instrument zur Mobilisierung sozialwirtschaftlicher Initiativen ist, da es auf Kooperation und Bürgerbeteiligung beruht. Solche Initiativen stärken den sozialen, wirtschaftlichen, territorialen und kulturellen Zusammenhalt wie auch das Vertrauen auf lokaler Ebene in der gesamten EU;

Qualitätsprinzipien für das Kulturerbe

61.

unterstützt den Venedig-Aufruf zum Handeln: Für eine neue europäische Renaissance des Verbunds Europa Nostra und seine Erklärung zum gemeinsamen Erbe und Erinnern;

62.

fordert, dass Synergien zwischen den Baukultur-Qualitätsgrundsätzen von Davos, dem NEB und den europäischen Qualitätsprinzipien für von der EU finanzierte Maßnahmen mit potenziellen Auswirkungen auf das Kulturerbe ermittelt und in allen europäischen Politik- und Finanzierungsprogrammen durchgängig berücksichtigt werden sollten;

63.

vertritt die Auffassung, dass das Kulturerbe eine wesentliche Dimension des NEB ist. Die Renovierungswelle muss eine „Seele“ und eine Identität aufweisen und gleichzeitig eine ganzheitliche Vision zu der Frage umfassen, wie wir unsere Städte und Regionen entwickeln wollen;

64.

fordert die Möglichkeit, mit den Interessenträgern zusammenzuarbeiten, um einen NEB-Preis und die Auszeichnung „Kulturerbe-Bürgermeister des Jahres“ zu fördern;

65.

fordert, das Kulturerbe und den Grünen Deal der EU eng miteinander zu verknüpfen, wie das EU-Grünbuch zum Kulturerbe zeigt (5);

66.

teilt die Auffassung, dass öffentliche Mittel für kulturbasierte Umweltstrategien im Rahmen von NEB-Pilotprojekten und -Initiativen bereitgestellt werden müssen, die sich mit den kulturellen Hauptaspekten des ökologischen Wandels befassen und den verschiedenen Kapazitäten der lokalen Gemeinschaften und der Regionen Rechnung tragen;

Schlussfolgerungen

67.

fordert die Europäische Kommission auf, bessere Verbindungen zwischen dem NEB und den bestehenden konzeptionellen, kulturellen, ästhetischen und gestalterischen Rahmen herzustellen. Damit würden die Grundsätze in Maßnahmen überführt, und das NEB könnte das kreative, kulturelle und kulturgutbezogene Potenzial von LRG für die Renovierung und Wiederbelebung von Wohnvierteln der gesamten EU ausschöpfen; schlägt daher ein NEB-Labor-Gutscheinsystem vor, bei dem interessierte Städte und Regionen einen entsprechenden Gutschein erhalten könnten, der ihnen die notwendige Unterstützung für die Organisation eines NEB-Labors in ihrem Zuständigkeitsgebiet ermöglichen würde. Voraussetzungen für den Erhalt eines solchen Gutscheins wären, dass 1) das NEB-Labor zum Ziel hat, „die Instrumente, Lösungen und politischen Maßnahmen, die den Wandel vor Ort erleichtern werden, gemeinsam zu konzipieren, Prototypen zu entwickeln und zu testen“, und dass 2) die Ergebnisse des NEB-Labors dem Stadt- oder Regionalrat vorgelegt werden;

68.

plädiert dafür, Synergien zwischen der NEB-Initiative und ihren Prozessen, in die die Bürgerinnen und Bürger in Europa eingebunden werden (wie die Konferenz zur Zukunft Europas), sowie Strategien und Aktionsplänen zur Förderung der architektonischen und ästhetischen Qualität (wie der Renovierungswelle der EU-Städteagenda) zu ermitteln;

69.

ist der Ansicht, dass das NEB zu einer echten Bewegung werden muss, die die LRG einbezieht und nicht nur ein weiteres von oben nach unten gerichtetes Projekt ist. Die Schaffung einer umweltbewussten europäischen Lebensweise ist für alle Städte und Menschen in der EU von entscheidender Bedeutung. Es muss ein Projekt für alle sein — und nicht nur für einige wenige. Die Teilhabe muss bei den Menschen an der Basis beginnen und über große städtische Gebiete hinausgehen. Die Zugänglichkeit für Bürgerinnen und Bürger und Organisationen der Zivilgesellschaft ist ein wichtiger positiver Aspekt der NEB-Initiative. Um erfolgreich zu sein, muss dieser Prozess sozial, kulturell und territorial inklusiv sein.

Brüssel, den 27. April 2022

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Apostolos TZITZIKOSTAS


(1)  Zum Beispiel: Cork 2.0 Declaration 2016: A Better Life in Rural Areas.

(2)  Venedig-Aufruf zum Handeln: Für eine neue europäische Renaissance (Venice Call to Action: For a New European Renaissance): Ziel ist es, wirksamere und stärkere Synergien zwischen der Wirtschaft und dem weitreichenden Ökosystem der Kultur, des Kulturgutes und der Kreativität zu ermöglichen, u. a. durch ein stärkeres strategisches Bündnis zwischen der europäischen Kulturerbe-Bewegung und der Europäischen Investitionsbank und ihrem Institut.

(3)  Wie im Pakt von Amsterdam festgelegt.

(4)  Siehe das Grünbuch von Europa Nostra zum europäischen Kulturerbe.

(5)  Putting Europe‘s Shared Heritage at the Heart of the European Green Deal, veröffentlicht von Europa Nostra.


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