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Document JOC_2002_075_E_0132_01

Geänderter Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das sechste mehrjährige Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (2002—2006) (KOM(2001) 709 endg. — 2001/0053(COD)) (Text von Bedeutung für den EWR)

OJ C 75E, 26.3.2002, p. 132–181 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52001PC0709(01)

Geänderter Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über das sechste mehrjährige rahmenprogramm 2002-2006 der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, Technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums - (2002-2006) (gemäss Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt) /* KOM/2001/0709 endg. - COD 2001/0053 */

Amtsblatt Nr. 075 E vom 26/03/2002 S. 0132 - 0181


Geänderter Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ÜBER DAS SECHSTE MEHRJÄHRIGE RAHMENPROGRAMM 2002-2006 DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT IM BEREICH DER FORSCHUNG, TECHNOLOGISCHEN ENTWICKLUNG UND DEMONSTRATION ALS BEITRAG ZUR VERWIRKLICHUNG DES EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSRAUMS - (2002-2006) (gemäss Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Gestützt auf den EG-Vertrag und den Euratom-Vertrag verabschiedete die Kommission am 21. Februar 2001 ihre Vorschläge für das Rahmenprogramm (2002-2006) (sechstes Rahmenprogramm) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums.

Diese Vorschläge wurden vom Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss geprüft. Das Parlament gab seine Stellungnahme in erster Lesung am [15.] November 2001 ab. Der Rat will in Kürze zu einem gemeinsamen Standpunkt gelangen.

Im Interesse einer baldigen Einigung über das Rahmenprogramm und der Transparenz legt die Kommission jetzt ihren Standpunkt zu den Änderungen des Parlaments in Form geänderter Vorschläge vor. In diesen Vorschlägen bleiben die Grundprinzipien der ursprünglichen Vorschläge der Kommission erhalten, während gleichzeitig Intention und Inhalt, wenn auch nicht immer der genaue Wortlaut, eines großen Teils der Änderungsanträge des Parlaments übernommen werden, soweit sie nach Auffassung der Kommission die Ziele des Rahmenprogramms unterstützen und die Fortsetzung der Verhandlungen erleichtern.

Die wichtigsten vom Parlament aufgeworfenen Fragen betreffen das EG-Rahmenprogramm. Zum Standpunkt der Kommission sind folgende Punkte hervorzuheben:

- Hinsichtlich des Aufbaus der sieben vorrangigen Themenbereiche akzeptiert die Kommission die vom Parlament vorgeschlagenen Änderungen, d.h.: (a) Gliederung des ersten Bereichs in zwei Teile, der eine mit Schwerpunkt auf der Genomik und ihren Anwendungen im Dienste der Medizin, der andere mit Schwerpunkt auf den wichtigsten Krankheiten; und (b) der Gliederung des sechsten Bereichs in folgende drei Teile: nachhaltige Energiesysteme, nachhaltiger Landverkehr und globale Veränderungen und Ökosysteme.

- Hinsichtlich des Umfangs der vorrangigen Themenbereiche und ihres wissenschaftlich-technischen Inhalts akzeptiert die Kommission viele der verlangten Klärungen sowie einige Hinzufügungen, soweit diese wichtigem Bedarf entsprechen und den wesentlichen Schwerpunkt der einzelnen Themenbereiche nicht verschieben. Die Titel der Bereiche wurden in einigen Fällen angepaßt, um dem Inhalt besser zu entsprechen. Zu anderen bedeutenden Themen, wo stärkere Synergien bei den wesentlichen Forschungsanstrengungen auf nationaler Ebene gefördert werden können, wurden deutlichere Verweise in den Abschnitt "Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums" - "Koordinierung der Forschungstätigkeiten" aufgenommen.

- Hinsichtlich der Instrumente akzeptiert die Kommission den Grundsatz eines reibungslosen Übergangs von "traditionellen" zu "neuen" Instrumenten sowie den Gedanken eines "vierten Instruments" im Sinne einer "Stufenleiter zur Verwirklichung von Forschungsexzellenz" in zwei Varianten, wie sie bereits in anderen Teilen des Rahmenprogramms möglich sind: "gezielte spezifische Projekte" und "Vernetzung von Forschungstätigkeiten", die für alle Arten von Teilnehmern gelten sollen. Zu diesem Zweck soll, obgleich das Rahmenprogramm in der Hauptsache durch "integrierte Projekte" und "Exzellenznetze" durchgeführt wird, ein Teil der Forschungsaktionen innerhalb der vorrangigen Themenbereiche mit Hilfe dieses "vierten Instruments" durchgeführt werden, wobei ein degressiver Ansatz vorgesehen ist, um sicherzustellen, dass die neuen Instrumente schrittweise stärker eingesetzt werden.

- Was die Übermittlung von Informationen über die Durchführung an das Parlament angeht, so ist die Kommission den geäußerten Wünschen im Interesse vollständiger Transparenz so weit wie möglich gefolgt, während gleichzeitig ein schlüssiger Rahmen für die Berichterstattung gewahrt wurde, um unnötige Doppelarbeit zu vermeiden.

- Was den Abschnitt des Programms mit der Bezeichnung "Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf der Europäischen Union" betrifft, so hat das Parlament Änderungen zum Haushalt und zum Umfang der Tätigkeiten vorgeschlagen, die es nach Auffassung der Kommission unmöglich machen würden, wichtige Ziele der Gemeinschaft zu erreichen. Zwei Bereiche sind dabei besonders betroffen:

- Forschung zur Unterstützung der Gemeinschaftspolitik und zur Reaktion auf neu entstehenden Bedarf - hier würde die vorgesehene starke Kürzung des Haushalts es unmöglich machen, die notwendige Forschung zur Unterstützung der Gemeinschaftspolitik in Bereichen wie Land- und Forstwirtschaft, public Health und Schutz des kulturellen Erbes sowie in neu sich abzeichnenden Forschungsbereichen von zentraler Bedeutung für die Chancen der Union in der Wissensgesellschaft durchzuführen. Um sowohl den Forschungsinhalt als auch die Durchführungsmodalitäten dieser Aktionen zu präzisieren, hat die Kommission jetzt die Darstellung dieser Maßnahmen geändert und weitere wesentliche Einzelheiten hinzugefügt, die ihrem geänderten Vorschlag für das spezifische Programm "Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" [1] entsprechen.

[1] KOM(2001) 594 endg. vom 17.10.2001

- Spezielle Tätigkeiten der internationalen Zusammenarbeit- hier würde die vorgeschlagene Übertragung auf den Programmteil "Humanressourcen und Mobilität" es unmöglich machen, die politischen Verpflichtungen der Gemeinschaft in diesem äußerst wichtigen Bereich zu erfuellen. Um die Sichtbarkeit und den ausgeprägten horizontalen Charakter dieser Tätigkeiten zu erhalten, wurden sie in der Form des ursprünglichen Vorschlags der Kommission beibehalten.

- Was den Haushalt betrifft, so bleibt die Kommission bei dem ursprünglich vorgeschlagenen Gesamtbetrag (sowie den vorgesehenen Einzelbeträgen für den EG-Teil und den EURATOM-Teil des Rahmenprogramms). An der Aufschlüsselung hat die Kommission wesentliche Änderungen im Sinne der Vorschläge des Parlaments vorgenommen, um den Anpassungen des Forschungsinhalts der verschiedenen Teile des Programms Rechnung zu tragen.

2001/0053 (COD)

Geänderter Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das sechste mehrjährige Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (2002-2006)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 166 Absatz 1,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Kontext der Erfuellung der Ziele laut Artikel 2 EG-Vertrag ist in Artikel 163 als Ziel der Gemeinschaft festgelegt, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die aufgrund anderer Politiken der Gemeinschaft für erforderlich gehalten werden.

(2) Gemäß Artikel 165 EG-Vertrag sollen die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten ihre Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung und der technologischen Entwicklung koordinieren, um die Kohärenz der einzelstaatlichen Politiken und der Politik der Gemeinschaft sicherzustellen.

(3) In Artikel 166 EG-Vertrag ist die Aufstellung eines mehrjährigen Rahmenprogramms vorgesehen, in dem alle Maßnahmen der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (nachstehend ,FTE" genannt) zusammengefasst werden.

(4) Die Kommission hat im Laufe des Jahres 2000 eine Mitteilung über die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums [2] und eine andere über die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und die Leitlinien für die Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Forschung (2002-2006) vorgelegt [3]. Das Thema einer weiteren Mitteilung der Kommission im Jahr 2000 war ,Innovation in einer wissensbestimmten Wirtschaft" [4].

[2] KOM(2000) 6 endg. vom 18.1.2000.

[3] KOM(2000) 612 endg. vom 4.10.2000.

[4] KOM(2000) 567 endg. vom 20.9.2000.

(5) Die Europäischen Räte von Lissabon vom März 2000 und von Santa Maria de Feira vom Juni 2000 haben in ihren Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und auf das Wirtschaftswachstum die zügige Entwicklung des Europäischen Raums der Forschung und Innovation im Kontext der nachhaltigen Entwicklung gefordert, mit dem übergeordneten Ziel, die Union innerhalb der nächsten zehn Jahre zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.

(6) Das Europäische Parlament [5], [6], der Rat [7], [8], der Wirtschafts- und Sozialausschuss [9] und der Ausschuss der Regionen [10] haben sich ebenfalls für die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums ausgesprochen.

[5] Entschließung vom 18. Mai 2000, PE 290.465, S.48.

[6] Entschließung vom 15 Februar 2001

[7] Entschließung vom 15. Juni 2000, ABl. C 205 vom 19.7.2000, S. 1.

[8] Entschließung vom 16. November 2000, ABl. C 374 vom 28.12.2000, S. 1.

[9] Stellungnahme vom 24. Mai 2000, ABl. C 204 vom 18.7.2000, S.70.

[10] Stellungnahme vom 12. April 2000, ABl C 226 vom 8.8.2000, S. 18.

(7) Am 19. Oktober 2000 veröffentlichte die Kommission zusammen mit ihren Bemerkungen die Schlussfolgerungen der externen Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse der gemeinschaftlichen Maßnahmen in den fünf Jahren vor dieser Bewertung [11].

[11] KOM (2000) 659 endg. vom 19.10.2000 2000

(8) Es ist daher notwendig, für den Zeitraum 2002-2006 ein Rahmenprogramm zu beschließen, das eine strukturierende Wirkung auf die Forschung und technologische Entwicklung in der Europäischen Union, der Beitrittskandidaten und anderer assoziierter Länder hat und das entscheidend zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums beiträgt.

(9) Gemäß Artikel 166 Absatz 1 EG-Vertrag sind die wissenschaftlichen und technologischen Ziele und Prioritäten, der Gesamthöchstbetrag und die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft am Rahmenprogramm 2002-2006 sowie die jeweiligen Anteile der vorgesehenen Maßnahmenbereiche festzulegen und die Grundzüge dieser Maßnahmen anzugeben, wobei die Ziele des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu beachten sind.

(10) Die Gemeinsame Forschungsstelle ist aufgefordert, einen Beitrag zur Durchführung des Rahmenprogramms zu leisten, insbesondere in den Bereichen, in denen sie objektives, unabhängiges Fachwissen bieten und eine Aufgabe bei der Durchführung der anderen Gemeinschaftspolitiken übernehmen kann.

(11) Bei der Durchführung der Forschungstätigkeiten innerhalb des Rahmenprogramms sind die ethischen Grundprinzipien, insbesondere die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten, zu beachten; für Forschung zu militärischen Zwecken wird keine Unterstützung geleistet.

(12) Gemäß der Mitteilung der Kommission ,Eine Mobilitätsstrategie für den Europäischen Forschungsraum" soll die Mobilität von Wissenschaftlern gefördert werden, um die Schaffung des Europäischen Forschungsraums zum Erfolg zu führen.

)(13) Infolge der Kommissionsmitteilung ,Frauen und Wissenschaft" [12] und den Entschließungen des Rates [13] und des Europäischen Parlaments [14] zu diesem Thema wird ein Aktionsplan durchgeführt, mit dem die Stellung und die Rolle der Frauen in Wissenschaft und Forschung in Europa gestärkt werden sollen, darüber hinaus sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich.

[12] KOM (1999) 76

[13] Entschließung vom 20. Mai 1999, ABl. C 201 vom 16.7.1999.

[14] Entschließung vom 3. Februar 2000, PE 284.656.

(14) Die Beteiligung an den Aktivitäten des sechsten Rahmenprogramms wird durch die Veröffentlichung der notwenigen Informationen zu Inhalt, Bedingungen und Verfahren gefördert, die den potenziellen Teilnehmern, auch aus den Kandidatenländern und anderen assoziierten Ländern, rechtzeitig und umfassend bereitgestellt werden müssen .

)(15) Die Kommission wird zum einen in regelmäßigen Abständen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Stand der Durchführung des sechsten Rahmenprogramms berichten und zum anderen rechtzeitig eine unabhängige Bewertung der durchgeführten Maßnahmen unter Wahrung der Offenheit gegenüber allen Beteiligten veranlassen, bevor sie den Vorschlag für das folgende Rahmenprogramm vorlegt.

(16) Die finanziellen Auswirkungen des sechsten mehrjährigen Rahmenprogramms sind mit der derzeitigen Obergrenze von Rubrik 3 der finanziellen Vorausschau vereinbar.

(17) Jeder vorrangige Themenbereich sollte im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften seine eigene Haushaltslinie erhalten.

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

1. Für den Zeitraum 2002 bis 2006 wird ein mehrjähriges Rahmenprogramm für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung, nachstehend "sechstes Rahmenprogramm" genannt, beschlossen.

2. Das sechste Rahmenprogramm umfasst sämtliche Maßnahmen, die die Gemeinschaft nach Artikel 164 EG-Vertrag trifft.

3. In Anhang I sind die wissenschaftlichen und technologischen Ziele sowie die jeweiligen Prioritäten festgelegt und die Grundzüge dieser Maßnahmen angegeben.

Artikel 2

1. Der Gesamthöchstbetrag der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft am sechsten Rahmenprogramm beträgt 16,270 Milliarden EUR; in Anhang II ist der jeweilige Anteil für die einzelnen Maßnahmenbereiche festgelegt.

2. Die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft werden durch die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und zusätzlich durch Anhang III geregelt.

Artikel 3

Bei allen Forschungstätigkeiten des sechsten Rahmenprogramms müssen die ethischen Grundprinzipien beachtet werden.

Artikel 4

Bei der Durchführung des sechsten Rahmenprogramms können bei Bedarf Zusatzprogramme im Sinne von Artikel 168 EG-Vertrag für die Beteiligung der Gemeinschaft an Forschungs- und Entwicklungsprogrammen mehrerer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 169 oder gemeinsame Unternehmen oder andere Strukturen im Sinne von Artikel 171 eingerichtet werden. Ferner ist eine Zusammenarbeit mit dritten Ländern oder internationalen Organisationen gemäß Artikel 170 möglich.

Artikel 5

Der Stand der Durchführung des sechsten Rahmenprogramms, insbesondere in Bezug auf die Verwirklichung seiner Ziele und Prioritäten, einschließlich seiner finanziellen Aspekte, wird ausführlich in dem Bericht dargestellt, den die Kommission jedes Jahr nach Artikel 173 EG-Vertrag veröffentlicht.

Artikel 6

Bevor die Kommission ihren Vorschlag für das folgende Rahmenprogramm vorlegt, beauftragt sie unabhängige hochqualifizierte Sachverständige mit einer externen Bewertung der Durchführung der gemeinschaftlichen Maßnahmen in den fünf Jahren vor dieser Bewertung. Die Kommission übermittelt die Schlussfolgerungen dieser Bewertung zusammen mit ihren Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen.

Artikel 7

Am sechsten Rahmenprogramm können sich auf der Grundlage der einschlägigen Abkommen, Beschlüsse oder Protokolle die EWR-Länder, die Kandidatenländer und andere Länder einschließlich der Schweiz und Israels beteiligen.-

-

-

-

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident [...]

ANHANG I: WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNOLOGISCHE ZIELE SOWIE GRUNDZÜGE DER MASSNAHMEN

Die Maßnahmen des sechsten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung werden im Einklang mit den allgemeinen Zielen der Gemeinschaft durchgeführt, die im EG-Vertrag festgelegt sind:

- Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft

- Förderung der Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit

- Unterstützung aller Forschungsmaßnahmen, die aufgrund anderer Kapitel des EG-Vertrags für erforderlich gehalten werden.

Um seine Ziele besser erreichen zu können, folgt das Rahmenprogramm in seinem Aufbau nunmehr drei Schwerpunkten:

1. Bündelung der Forschung

2. Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums

3. Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums.

Die Tätigkeiten, die mit Blick auf die beiden letzten Schwerpunkte durchgeführt werden, sollen dem Europäischen Forschungsraum in verschiedenen eng mit der Forschung zusammenhängenden und ihn prägenden Dimensionen Gestalt geben und dabei helfen, die Voraussetzungen für sein Funktionieren zu schaffen bzw. zu stärken. Daher werden sie auf sämtlichen wissenschaftlichen und technologischen Fachgebieten erfolgen.

Die Tätigkeiten, die mit Blick auf den ersten Schwerpunkt durchgeführt werden und den größten Teil der Rahmenprogrammarbeiten ausmachen werden, sollen die Forschungsanstrengungen und -tätigkeiten europaweit zusammenführen, und zur Erweiterung von Wissen und Kenntnissen beitragen. Für ihre Durchführung gilt Folgendes:

- In einer begrenzten Zahl von vorrangigen Themenbereichen werden hauptsächlich wirksame Instrumente mit starkem Integrationseffekt eingesetzt: Exzellenznetze, integrierte Projekte und Beteiligung der Union an gemeinsam von mehreren Mitgliedstaaten durchgeführten Forschungsprogrammen im Sinne von Artikel 169 EGV, ferner, in Form einer Stufenleiter zur Verwirklichung von Forschungs exzellenz und zur Bündelung der Forschung, gezielte spezielle Projekte und Koordinierungsmaßnahmen.

- In Bereichen, die die einen weiter gefassten Forschungsbereich abdecken, werden Tätigkeiten durchgeführt, mit denen sich bestimmte spezielle Erfordernisse in den Politikbereichen der Europäischen Union erfuellen lassen, oder mit denen auf neue und sich abzeichnende Erfordernisse reagiert wird.

- Die spezifischen Forschungs- und Innovationsmaßnahmen für KMU, einschließlich sehr kleiner Unternehmen werden auf sämtlichen wissenschaftlichen und technologischen Gebieten durchgeführt.

Die Forschungstätigkeiten werden auf der Grundlage eines integrierten und gegebenenfalls transdisziplinären Ansatzes durchgeführt, bei dem in angemessener Weise die Innovations- und die sozioökonomische Dimension berücksichtigt werden.

Sondierungsforschung in Spitzenforschungsbereichen wird dem Bedarf entsprechend in den einzelnen vorrangigen Themenbereichen zu Aufgabenstellungen durchgeführt, die in enger Verbindung zu einem oder mehreren der einbezogenen Bereiche stehen.

Die internationale Zusammenarbeit fällt unter die Maßnahmen, die zum ersten Schwerpunkt des Rahmenprogramms durchgeführt werden. Sie kann folgende Formen annehmen:

- In den vorrangigen Themenbereichen:

- Initiativen, die Europa einen erstrangigen Platz bei den internationalen Forschungsarbeiten über Fragen von weltweiter Bedeutung sichern sowie die Kohärenz des Beitrags Europas zu solchen Arbeiten gewährleisten sollen

- integrierte bilaterale Kooperationsmaßnahmen mit Drittländern [15] oder Gruppen von Drittländern

[15] Drittländer: Nicht-Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht mit dem Rahmenprogramm assoziiert sind. Die mit dem Rahmenprogramm assoziierten Länder, deren Einrichtungen und Wissenschaftler sich an den Tätigkeiten des Rahmenprogramms zu den gleichen Bedingungen beteiligen können wie die der Mitgliedstaaten der EU sind: die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, die Beitrittskandidaten, die Schweiz und Israel.

- Beteiligung von Wissenschaftlern und Einrichtungen aus Drittländern an Projekten und Netzen in Bereichen, die für diese Länder von besonderem Interesse sind

- Im Hinblick auf Tätigkeiten, die einen weiter gefassten Forschungsbereich abdecken, spezielle Kooperationsmaßnahmen mit bestimmten Ländern oder Gruppen von Ländern.

Grundsätzlich und generell gilt als Regel für die Durchführung des größten Teils der Tätigkeiten des Rahmenprogramms, dass die Förderung auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die auf Wettbewerbsgrundlage durchgeführt werden, und auf einer Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Qualität dieser Vorschläge durch Sachverständigengutachten ("peer review") beruht.

Bei der Durchführung dieses Rahmenprogramms und den damit verbundenen Forschungstätigkeiten müssen die ethischen Grundprinzipien beachtet werden. Diese umfassen die Prinzipien der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, den Schutz der menschlichen Würde und des menschlichen Lebens, den Schutz der persönlichen Daten und der Privatsphäre sowie der Umwelt gemäß dem Gemeinschaftsrecht [16] und die einschlägigen internationalen Übereinkommen wie die Erklärung von Helsinki in ihrer letzten Fassung, das am 4. April 1997 in Oviedo unterzeichnete Übereinkommen des Europarates über Menschenrechte und Biomedizin und das am 12. Januar 1998 in Paris unterzeichnete Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens von Menschen, die UN-Kinderrechtskonvention, die Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und die Menschenrechte der UNESCO, und die einschlägigen Entschließungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie die geltenden Rechtsvorschriften und Regelungen der Länder, in denen die Forschung durchgeführt wird [17].

[16] Die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien berät die Europäische Kommission in ethischen Fragen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und der Gemeinschaftspolitik.

[17] Gegebenenfalls müssen die Teilnehmer von Forschungsprojekten vor der Aufnahme von FTE-Tätigkeiten die Genehmigung der zuständigen Ethikausschüsse einholen. Bei Vorschlägen zu sensiblen Themen werden systematisch ethische Prüfungen auf EG-Ebene durchgeführt. In Einzelfällen kann die ethische Prüfung auch während der Durchführung des Projektes erfolgen.

Folgende Forschungsgebiete werden im Kontext dieses Rahmenprogramms nicht finanziert:

- Forschungstätigkeiten zum Klonen vom Menschen zu Reproduktions zwecken;

- Forschungstätigkeiten zur Veränderung des genetischen Erbguts, durch die solche Änderungen vererbbar werden könnten [18];

[18] Forschung zur Krebsbekämpfung bei den Keimdrüsen kann finanziert werden.

- Forschungstätigkeiten zur Züchtung menschlicher Embryonen ausschließlich zu Forschungszwecken oder zur Gewinnung von Stammzellen, auch durch Kerntransfer somatischer Zellen.

Gemäß dem Protokoll zum Vertrag von Amsterdam über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere sind Tierversuche durch Alternativverfahren zu ersetzen, wo immer dies möglich ist. Das Leiden von Tieren ist zu vermeiden oder auf das Minimum zu beschränken [19].

[19] Dies gilt (gemäß der Richtlinie 86/609/EWG) insbesondere für Tierversuche mit Arten, die dem Menschen besonders nahe stehen. Die Änderung des genetischen Erbguts von Tieren und das Klonen von Tieren können nur in Erwägung gezogen werden, wenn die Ziele aus ethischer Sicht gerechtfertigt sind und Bedingungen gegeben sind, unter denen das Wohlbefinden der Tiere gewährleistet und die Prinzipien der genetischen Vielfalt gewährt sind.

1. Bündelung der europäischen Forschung

Dieser Teil des Rahmenprogramms ist wie folgt aufgebaut:

1.1. Vorrangige Themenbereiche der Forschung

1.1.1. Genomik und Biotechnologie im Dienste der Medizin

i) Fortgeschrittene Genomik und ihre Anwendungen im Dienste der Medizin

ii) Bekämpfung der wichtigsten Krankheiten

1.1.2. Technologien für die Informationsgesellschaft

1.1.3. Nanotechnologien, intelligente Materialien, neue Produktionsverfahren

1.1.4. Luft- und Raumfahrt

1.1.5. Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken

1.1.6. Nachhaltige Entwicklung

i) Nachhaltige Energiesysteme

ii) Nachhaltiger Landverkehr

iii) Globale Veränderungen und Ökosysteme

1.1.7. Bürger und modernes Regieren in einer offenen europäischen Wissensgesellschaft

1.2. Spezifische Tätigkeiten, die einen weiter gefassten Forschungsbereich abdecken

1.2.1 Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf der Europäischen Union

1.2.2 KMU-spezifische Forschungstätigkeiten

1.2.3. Spezielle Tätigkeiten der internationalen Zusammenarbeit

1.2.4. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

Diese Tätigkeiten werden integriert durchgeführt, um Kohärenz und Synergien zwischen ihren verschiedenen Elementen und bei Bedarf mit anderen Teilen des Rahmenprogramms sicherzustellen.

1.1. Vorrangige Themenbereiche der Forschung

Die Maßnahmen dieses Teils des Rahmenprogramms sollen dazu beitragen, dass eine kritische Masse an Ressourcen entsteht und die Forschungskapazitäten in Europa in Bereichen, in denen es sich aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Europa oder für Politik und Gesellschaft als besonders wichtig erweist, weitgehend gebündelt werden.

Sieben vorrangige Themenbereiche wurden ausgewählt.

1.1.1. Genomik und Biotechnologie im Dienste der Medizin

Ziel

Ziel der Maßnahmen in diesem Bereich ist es, Europa durch vereinte Forschungsanstrengungen dabei zu unterstützen, die Ergebnisse des Durchbruchs bei der Entzifferung der Genome lebender Organismen besonders zugunsten der Gesundheit und der Bürger und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Biotechnologiebranche in den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und anderen assoziierten Ländern zu nutzen. Den Schwerpunkt wird die Übertragungsforschung (translational research) bilden, um echte und strukturierte Fortschritte in der Medizin zu ermöglichen und die Lebensqualität zu verbessern.

Begründung der Anstrengung und europäischer Mehrwert

Die auf der Analyse des menschlichen Genoms und der Genome von Modellorganismen (Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen) beruhende Postgenomikforschung dürfte zu zahlreichen Anwendungen in verschiedenen Bereichen, insbesondere zur Entwicklung neuer Diagnoseinstrumente und Behandlungsverfahren führen, mit denen bisher noch nicht beherrschbare Krankheiten bekämpft werden können und für die es gute Absatzmöglichkeiten gibt.

Diese Forschungsarbeiten erfordern jedoch große finanzielle Anstrengungen. In den Vereinigten Staaten werden die öffentlichen und privaten Forschungsmittel für die Postgenomikforschung ständig um erhebliche Beträge aufgestockt: fast 2 Mrd. USD öffentliche Mittel, die hauptsächlich von den NIH verwaltet werden [20] (deren Gesamtbudget 2001 um 14,4 % aufgestockt wird), und doppelt so viele Mittel der Industrie fließen jährlich in diesen Bereich.

[20] National Institutes of Health

Die Forschungsanstrengungen in Europa sind deutlich schwächer und weniger gut koordiniert. Die Einführung öffentlicher Forschungsprogramme im Bereich der Genomik- und Postgenomikforschung in verschiedenen Mitgliedstaaten ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Insgesamt gesehen sind die bisherigen Forschungsanstrengungen in diesem Bereich jedoch nach wie vor unzureichend und zu weit gestreut.

Die Anstrengungen der Industrie in Europa bleiben erheblich hinter denen der amerikanischen Industrie zurück: 70 % der Genomikfirmen haben ihren Sitz in den Vereinigten Staaten, und ein beträchtlicher und noch wachsender Teil der privaten europäischen Investitionen fließt nach Amerika.

Wenn die Position der Europäischen Union in diesem Bereich verbessert werden und sie von den damit verbundenen erwarteten wirtschaftlichen und sozialen Vorteilen profitieren soll, dann müssen die Investitionen spürbar erhöht und die Forschungstätigkeiten in Europa kohärent gebündelt werden; ferner ist der internationale Kontext zu berücksichtigen.

Geplante Maßnahmen

Die diesbezüglichen Maßnahmen der Gemeinschaft werden folgende Aspekte betreffen:

i) Fortgeschrittene Genomik und ihre Anwendungen im Dienste der Medizin

- Grundlagenkenntnisse und Basisinstrumente der funktionellen Genomik: die Forschung wird Studien über Modellorganismen von Tieren, Pflanzen und Mikroben vor allem mit kleinen Genomen umfassen, die zum Verständnis der Funktion von Genen und Genprodukten mit Relevanz für die menschliche Gesundheit beitragen.

- Genexpression und Proteomik,

- strukturelle Genomik,

- vergleichende Genomik und Populationsgenetik,

- Bioinformatik,

- multidisziplinäre Ansätze im Bereich der funktionellen Genomik für grundlegende biologische Prozesse.

- Anwendung der Genomikkenntnisse und -technologien und der medizinischen Biotechnologie:

- (Technologie-Plattformen für Entwicklungen in den Bereichen neue Instrumente für Diagnose, Prävention und Therapie (einschließlich pharmakogenomischer Ansätze, alternativer Verfahren für Tierversuche und Stammzellenforschung);

- Förderung der innovativen Forschung in neu gegründeten Genomik- und Proteomikunternehmen.

ii) Bekämpfung der wichtigsten Krankheiten

- Anwendung der Genomikkenntnisse und -technologien in der Medizin sowie eines translationalen Ansatzes in folgenden Bereichen:

- bei der Bekämpfung von Krankheiten des Nervensystems, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und seltenen Krankheiten,

- bei der Bekämpfung von Resistenz gegen Antibiotika und andere Arzneimittel,

- bei der Erforschung der Entwicklung des Menschen, des Gehirns und der Alterung.

Ein breiter angelegtes Konzept soll in folgenden Bereichen zum Tragen kommen:

- Krebsbekämpfung, mit Schwerpunkt auf der Entwicklung patientenorientierter Strategien von der Vorbeugung bis zu Diagnose und Behandlung. Die Anstrengungen werden sich auf die Unterstützung der translationalen Forschung konzentrieren, deren Ziel die Umsetzung von Grundlagenkenntnissen in die klinische Anwendung ist.

- Bekämpfung der drei mit Armut zusammenhängenden Infektionskrankheiten (Aids, Malaria und Tuberkulose), die Gegenstand einer vorrangigen Bekämpfungsaktion auf Ebene der Europäischen Union und der internationalen Gemeinschaft sind.

1.1.2. Technologien für die Informationsgesellschaft

Ziel

Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon und den Zielen der e-Europa-Initiative besteht das Ziel der Maßnahmen in diesem Bereich darin, die Entwicklung der Technologien und Anwendungen für den Aufbau der Informationsgesellschaft in Europa zu fördern, um die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und es den Menschen in sämtlichen Regionen der Mitgliedstaaten, der Beitrittsländer und anderer assoziierter Länder zu ermöglichen, uneingeschränkten Nutzen aus der Entwicklung der Wissensgesellschaft zu ziehen. Die Konzentration auf die künftige TIG-Generation wird es ermöglichen, TIG-Anwendungen und -Dienste jedermann zugänglich zu machen und bei der Entwicklung der nächsten Technologiegeneration mehr Nutzerorientiertheit zu erreichen.

Begründung der Anstrengung und europäischer Mehrwert

Jetzt zu Beginn des 21. Jahrhunderts verändern die Informations- und Kommunikationstechnologien die Wirtschaft und Gesellschaft von Grund auf und schaffen neue Produktions-, Handels- und Kommunikationsstrukturen. Die Anstrengungen im Bereich dieser Technologien in Europa sind nach wie vor unzureichend und bleiben weit hinter denen der Vereinigten Staaten zurück. Wenn man die privaten und öffentlichen Mittel zusammenrechnet, stellen die Vereinigten Staaten dreimal mehr Mittel für diese Branche zur Verfügung als Europa.

Andererseits ist diese Branche mit einem jährlichen Umsatz von 2000 Mrd. EUR zum zweitgrößten Wirtschaftszweig in der EU geworden. Sie stellt in Europa mehr als 2 Mio. Arbeitsplätze, und die Zahl steigt ständig.

Europa ist gut gerüstet, um nicht nur bei der künftigen Entwicklung von Technologien, sondern auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Lebens- und Arbeitsbedingungen eine führende und gestaltende Rolle zu spielen. Die künftige Wettbewerbsfähigkeit der gesamten europäischen Industrie und der Lebensstandard der europäischen Bürger hängen weitgehend von den weiteren Anstrengungen in der TIG-Forschung zur Vorbereitung der nächsten Generation von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen ab.

Industrielle und handelspolitische Erfolge wie der Mobilfunk in Europa dank der GSM-Norm werden sich nur wiederholen, wenn durch konzertierte Maßnahmen eine kritische Masse an Forschungsmitteln in diesen Bereich investiert wird, indem alles daran gesetzt wird, dass die öffentlichen und privaten Anstrengungen auf europäischer Ebene gebündelt werden.

Wenn eine möglichst große Wirkung auf die Wirtschaft und Gesellschaft erzielt werden soll, müssen sich die Anstrengungen auf die künftige Generation dieser Technologien konzentrieren: Computer, Schnittstellen und Netze werden viel besser in den Alltag integriert sein und durch einfache und "natürliche" Interaktionen Zugang zu einer Vielzahl von Diensten und Anwendungen bieten. Die Vision der "intelligenten Umgebung" (ambiant intelligence) sieht den Benutzer, also den Menschen, im Zentrum der künftigen Entwicklung der Wissensgesellschaft.

Schwerpunkte der Gemeinschaftsmaßnahmen werden die technologischen Prioritäten sein, mit denen sich diese Vision verwirklichen lässt. Im Rahmen der Maßnahmen sollen gezielte Initiativen durchgeführt - wie die Entwicklung der nächsten Generationen mobiler Kommunikationssysteme -, und die Wissenschaftskreise sollen zur Mitarbeit aufgerufen werden. Dabei sollen mittel- und langfristige Ziele erreicht werden, aber gleichzeitig soll genügend Spielraum bleiben, um auf einen neuen Bedarf auf dem Markt wie auch seitens der öffentlichen Politik reagieren zu können.

Geplante Maßnahmen

Technologische Schwerpunkte der geplanten Maßnahmen sind:

Integrierende Forschung in Technologiefeldern, die für die Bürger und die Wirtschaft von vorrangiger Bedeutung sind

Forschungsarbeiten zur Lösung der großen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme einer im Aufbau befindlichen Wissensgesellschaft ergänzend zum erwarteten Fortschritt bei der Entwicklung von Grundlagentechnologien und darauf aufbauend; Schwerpunkte sind daher:

- Forschungsarbeiten über Vertrauen fördernde Technologien: Ziel ist die Entwicklung von Technologien für wichtige Sicherheitsfragen, die sich in einer ,voll digitalen" Welt und durch die Notwendigkeit stellen, die Rechte und die Privatsphäre der Bürger zu wahren.

- die Systeme der "intelligenten Umgebung", die jedem - unabhängig vom Alter und den Umständen - den Zugang zur Informationsgesellschaft ermöglichen, sowie interaktive und intelligente Systeme für die Bereiche Gesundheit, Mobilität und Sicherheit, Freizeit, Tourismus, Erhalt des kulturellen Erbes und der Umwelt sowie den Zugang dazu, einschließlich humanitären Minenräumens;

- der elektronische und mobile Geschäftsverkehr sowie die Technologien zur Erhöhung der Sicherheit von Transaktionen und Infrastrukturen, die neuen Arbeitsinstrumente und -methoden, einschließlich der Auswirkungen der TIG auf Arbeit und Arbeitsbedingungen, die Technologien für Ausbildung und Erziehung und die Systeme für Wissensmanagement in Unternehmen, integrierte Unternehmensverwaltung und e-Regierung unter Berücksich tigung der Bedürfnisse der Verbraucher;

- die groß angelegten dezentralen Plattformen und Systeme, darunter Systeme auf der Grundlage von GRID, mit denen sich komplexe Probleme in Bereichen wie Umwelt, Energie, Gesundheit, Verkehr und industrielle Entwicklung wirksam lösen lassen;

Kommunikations- und Informationsverarbeitungsinfrastrukturen

Mobile, drahtlose, optische und Breitband-Kommunikationsinfrastrukturen sowie Rechner- und Softwaretechnologien, die zuverlässig und verbreitungsfähig sind und sich an den wachsenden Bedarf an Anwendungen und Diensten anpassen können. Im Mittelpunkt der Forschung werden stehen:

- die neuen Generationen der drahtlosen und mobilen Kommunikationssysteme und -netze, die Satellitenkommunikationssysteme, alle optischen Technologien, Zusammenschaltung und Verwaltung von Kommunikationsnetzen, kapazitätssteigernde Technologien, die notwendig sind für die Entwicklung von Systemen, Infrastrukturen und Diensten, insbesondere für audiovisuelle Dienste. Die Arbeiten werden auch zur nächsten Internetgeneration einschließlich der Einführung von Version 6 (IPv6) führen;

- Software-Technologien, Architekturen und dezentrale Systeme, die die Entwicklung multifunktioneller und komplexer Dienste ermöglichen, die mehrere Akteure einbeziehen; Technik und Kontrolle von komplexen und großen Systemen, um deren Zuverlässigkeit und Robustheit sicherzustellen.

Komponenten und Mikrosysteme

Miniaturkomponenten und kostengünstigere Komponenten auf der Grundlage neuer Materialien mit erweiterten Funktionen, wobei sich die Anstrengungen auf Folgendes konzentrieren:

- Entwicklung und Herstellung von Mikro- und Optoelektronik- sowie Photonikkomponenten, auch zur Speicherung von Informationen, mit dem Ziel, die Miniaturisierung voranzutreiben und die Kosten sowie den Energieverbrauch der Komponenten von mikroelektronischen und Mikrosystemen zu minimieren - unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen von TIG-Systemen.

- Nanoelektronik, Mikrotechnik, Bildschirme und Mikrosysteme sowie multidisziplinäre Forschung im Bereich der neuen Materialien und Quantensysteme, neue Modelle und Konzepte zur Informationsverarbeitung.

Informationsverwaltung und Schnittstellen

Forschung im Bereich der Instrumente für die Informationsverwaltung und der Schnittstellen, die überall und zu jedem Zeitpunkt leichtere Interaktionen mit auf Wissen beruhenden Diensten und Anwendungen ermöglichen; die Anstrengungen betreffen:

- die Systeme zur Darstellung und Verwaltung von Wissen auf der Basis von Kontext und Semantik, darunter auch kognitive Systeme, sowie Instrumente zur Erstellung, Organisation, Navigation, Abfrage, Aufteilung und Verbreitung numerischen Inhalts;

- die Multisensorikschnittstellen, die über die Sprache, über Gesten und die verschiedenen Sinne den natürlichen Ausdruck eines Menschen verstehen und analysieren können, die virtuellen Umgebungen sowie mehrsprachigen und multikulturellen Systeme, die grundlegende Voraussetzung für die Schaffung einer Wissensgesellschaft in ganz Europa sind.

1.1.3. Nanotechnologien, intelligente Materialien, neue Produktionsverfahren

Ziel

Ziel der Maßnahmen in diesem Bereich ist es, die Mitgliedstaaten, die Beitrittskandidaten und andere assoziierte Länder dabei zu unterstützen, eine kritische Masse an Kapazitäten aufzubauen, die vor allem im Hinblick auf Ökoeffizienz und die Verringerung der Freisetzung umweltgefährlicher Stoffe für die Entwicklung und Verwendung von Spitzentechnologien für im Wesentlichen auf Wissen und Intelligenz beruhende Produkte, Dienstleistungen und Herstellungsverfahren in den nächsten Jahren notwendig sind.

Begründung der Anstrengung und europäischer Mehrwert

Die verarbeitende Industrie in Europa stellt Güter her und leistet Dienste in einem Gesamtwert von derzeit rund 4 000 Mrd. EUR pro Jahr. Auf einem immer stärker wettbewerbsorientierten Weltmarkt muss die europäische Industrie wettbewerbsfähig bleiben und gleichzeitig die Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung erfuellen. Dazu sind erhebliche Anstrengungen auf dem Gebiet der Entwicklung und Verbreitung der neuesten Technologien erforderlich: Nanotechnologie, intelligente Materialien, neue Produktionsverfahren.

In die Nanotechnologie, die an der Schnittschnelle von Quantentechnik, Materialtechnik und Molekularbiologie angesiedelt ist und ein Schlüsselbereich der nächsten industriellen Revolution sein dürfte, investieren die Konkurrenten der Europäischen Union große Summen (500 Mio. USD öffentliche Mittel in den Vereinigten Staaten im Jahr 2001, was einer Verdopplung des bisherigen Budgets und dem Fünffachen der derzeitigen europäischen Investitionen entspricht).

In Europa sind zwar umfangreiche Kenntnisse in bestimmten Bereichen wie der Nanoverarbeitung und der Nanochemie vorhanden, die Europäer müssen aber mehr in diesen Bereich investieren und die Investitionen besser koordinieren.

Im Bereich der Materialien sollen intelligente Materialien entwickelt werden, die bei ihrer Anwendung etwa in den Bereichen Verkehr, Energie, Elektronik und Biomedizin einen hohen Mehrwert erbringen dürften und für die es einen potenziellen Markt von zweistelligen Milliardenbeträgen (in EUR) gibt.

Die Entwicklung flexibler, integrierter und umweltfreundlicher Produktionssysteme erfordert zudem erhebliche Forschungsanstrengungen auf dem Gebiet des Einsatzes neuer Technologien für Fertigung und Verwaltung.

Geplante Maßnahmen

Nanotechnologie:

- langfristig angelegte interdisziplinäre Forschung zur Erweiterung des Kenntnisstands, Prozesssteuerung und Entwicklung von Forschungsinstrumenten;

- supramolekulare Architekturen und Makromoleküle;

- Nanobiotechnologie;

- Ingenieurtechniken im Nanomaßstab zur Entwicklung von Materialien und Komponenten;

- Entwicklung von Steuer- und Kontrollgeräten und -instrumenten;

- Anwendungen in Bereichen wie Medizin, Chemie, Energietechnik, Optik, Umwelttechnik.

Intelligente Materialien:

- Aufbau von Grundlagenkenntnissen,

- Technologien für die Produktion und Verarbeitung neuer Materialien, einschließlich Bio-Materialien;

- Hilfstechnik.

Neue Produktionsverfahren:

- Entwicklung neuer Verfahren und flexibler und intelligenter Fertigungssysteme, gestützt auf modernste virtuelle Fertigungstechnologie, interaktive Entscheidungsunterstützungssysteme, Hochpräzisionstechnik und innovative Robotik;

- Systemforschung für die saubere Abfallbehandlung und -entsorgung und zur Risikobewältigung in Produktion und Fertigung, einschließlich Bio-Verfahren und Senkung des Verbrauchs an Primärressourcen;

- Entwicklung neuer Konzepte zur Optimierung des Lebenszyklus von Systemen, Produkten und Diensten der Industrie.

1.1.4. Luft- und Raumfahrt

Ziel

Die beiden Ziele der Maßnahmen in diesem Bereich sind: durch die Bündelung der Forschungsanstrengungen die Position der europäischen Luft- und Raumfahrtindustrie gegenüber einer immer stärker werdenden Konkurrenz auf dem Weltmarkt auszubauen; und einen Beitrag dazu zu leisten, dass das Potenzial der Forschung in den Mitgliedstaaten, in den Beitrittsländern und anderen assoziierten Ländern in diesem Bereich zugunsten der Verbesserung der Sicherheit und des Umweltschutzes genutzt wird.

Begründung der Anstrengung und europäischer Mehrwert

In der Luft- und Raumfahrt, bei denen es sich in technologischer und wirtschaftlicher Hinsicht um zwei unterschiedliche, jedoch in ihrer industriellen und politischen Dimension und durch die beteiligten Akteure verwandte Bereiche handelt, in denen Europa von jeher Erfolge sowie ökonomisches und kommerzielles Potenzial vorzuweisen hatte. Die Vereinigten Staaten investieren dennoch je nach Sektor drei- bis sechsmal mehr in diesen Bereich.

In einem von zunehmender Konkurrenz geprägtem Umfeld werden im Luftverkehr in den nächsten 15 Jahren voraussichtlich weltweit rund 14 000 neue Flugzeuge erforderlich sein, was einem Auftragsvolumen von 1000 Mrd. EUR entspricht. Die Bündelung der industriellen Kapazitäten und der Entwicklungstätigkeiten, auf die der europäische Erfolg in diesem Bereich zurückgeht, muss durch ähnliche Integrationsanstrengungen in der Forschung in vorrangigen Bereichen und zu vorrangigen Themen wiederholt werden.

Im Hinblick darauf wird im Bericht "Vision 2020" [21] führender europäischer Industrieller dieser Branche empfohlen, die europäischen, einzelstaatlichen und privatwirtschaftlichen Forschungsanstrengungen zu optimieren und sie auf eine gemeinsame Vision und einen strategischen Forschungsplan auszurichten.

[21] "European aeronautics: a vision for 2020" (Bericht der Gruppe hochrangiger Berater)

In der Raumfahrt hat die Europäische Union die Aufgabe, anknüpfend an die Mitteilung der Kommission "Ein neues Kapitel der europäischen Raumfahrt" [22] die Forschung zu unterstützen, die es den Märkten und der Gesellschaft ermöglichen, von der Raumfahrt zu profitieren.

[22] KOM (2000) 597

Geplante Maßnahmen

Luftfahrt

Die Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Luftfahrtforschung werden Forschung und technologische Entwicklung im Hinblick auf Folgendes betreffen:

- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie in den Bereichen Fluggeräte für den gewerblichen Luftverkehr, Motoren und Ausrüstung;

- Verminderung des Treibstoffverbrauchs und der Umweltbelastung der Flugzeuge, einschließlich Belästigungen und Schadstoffe (CO2- und NOX-Emissionen, Lärm);

- Erhöhung der Sicherheit des Fluggeräts angesichts des stark zunehmenden Flugverkehrs;

- Erhöhung der Kapazität und der Sicherheit der Luftverkehrssysteme zur Unterstützung der Verwirklichung des "Einheitlichen europäischen Luftraums" (Luftverkehrskontroll- und managementsysteme).

Raumfahrt

Die Gemeinschaft wird ihre Tätigkeiten im Raumfahrtbereich, die im Bestreben, die erforderlichen sehr umfangreichen Investitionen optimal zu koordinieren, in enger Abstimmung mit der ESA, den anderen Raumfahrtbehörden und der Industrie durchgeführt werden, auf Folgendes ausrichten:

- das GALILEO-Projekt für den Bereich der Satellitennavigation;

- die GMES-Plattform für die Überwachung der Umwelt und die Umweltsicherheit;

- die Spitzenforschung zur Integration von weltraum- und bodengestützten Kommunikationssystemen.

1.1.5. Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken

Ziel

Ziel der Maßnahmen in diesem Bereich ist die Unterstützung der Mitgliedstaaten, der Beitrittskandidaten und anderer assoziierter Länder bei der Schaffung integrierter wissenschaftlicher und technologischer Grundlagen für ein umweltfreundliches System der Herstellung und des Vertriebs unbedenklicher und gesunder Lebensmittel entsprechend dem Bedarf der Verbraucher und zur Beherrschung ernährungsbedingter Risiken mit Hilfe der Biotechnologie sowie zur Beherrschung der Gesundheitsrisiken, die auf Veränderungen der Umwelt zurückzuführen sind.

Begründung der Anstrengung und europäischer Mehrwert

Die Lebensmittelkrisen der letzten Zeit und besonders die BSE-Krise haben die Komplexität der Fragen der Lebensmittelsicherheit wie auch ihre meist internationale und grenzüberschreitende Dimension zutage gebracht. Aufgrund der Schaffung des europäischen Binnenmarktes für die Landwirtschaft und Lebensmittel müssen wir uns mit den Problemen, die in diesem Bereich auftreten, befassen und daher diesbezügliche Forschungsarbeiten auf europäischer Ebene durchführen. Im Hinblick darauf wird demnächst die Europäische Lebensmittelbehörde geschaffen.

Bürger und Verbraucher erwarten von der Forschung, dass sie garantieren hilft, dass die im Handel erhältlichen Lebensmittel und Produkte sicher und gesund sind und ohne Bedenken verzehrt werden können. Zu diesem Zweck sollte der Schwerpunkt auf die gesamte Kette der Lebensmittelproduktion gelegt werden ("vom Bauernhof bis auf den Tisch"), bei Bedarf einschließlich der gesundheitsrelevanten Pflanzenforschung und Biotechnologie.

Das setzt voraus, dass möglichst umfassende, genaue und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Neben dem Gesundheitsschutz allgemein geht es dabei um den Erfolg eines Wirtschaftszweigs, der einen Jahresumsatz von rund 600 Mrd. EUR vorweisen kann und 2,6 Mio. Arbeitsplätze bietet. Da kleine und sehr kleine Unternehmen einen wesentlichen Teil des Lebensmittelsektors ausmachen, hängt der Erfolg der Aktivitäten von der Anpassung der Kenntnisse und Verfahren an die besonderen Merkmale dieser Unternehmen ab.

Für Europa geht es auch darum, einen wesentlichen Beitrag zu den Forschungsanstrengungen im Bereich der Fragen, die sich heute weltweit stellen, sowie gestützt auf genaueste und lückenlose Kenntnisse einen kohärenten Beitrag zur internationalen Diskussion dieser Fragen leisten zu können.

Das gilt für die verschiedenen Probleme im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Umweltfaktoren (z.B. Stoffe mit hormonähnlicher Wirkung, Karzinogene usw.) auf die Gesundheit, die den europäischen Bürgern zunehmend Anlass zur Sorge geben und oft auf internationaler Ebene auftreten. Wenn neben all diesen Gründen die vorhandenen exzellenten Kenntnisquellen in komplexen Bereichen genutzt werden sollen, müssen die betreffenden Forschungsarbeiten auf europäischer Ebene so durchgeführt werden, dass eine effektive Koordinierung der einzelstaatlichen Aktivitäten gewährleistet ist.

Geplante Maßnahmen

Gegenstand der Maßnahmen der Gemeinschaft wird die Erforschung verschiedener Aspekte der Bewältigung der ernährungsbedingten Risiken und des Zusammenhangs von Gesundheit und Ernährung sein:

- Methoden für Analyse, Nachweis und Überwachung chemischer Kontaminanten sowie bestehender oder neuer pathogener Mikroorganismen wie Viren, Bakterien, Hefepilze, Pilze, Parasiten und neuer Erreger wie Prionen (mit Schwerpunkt auf der Entwicklung der Ante-mortem-Diagnose für BSE und Scrapie);

- Auswirkungen der Tiernahrung, einschließlich Produkte, die genetisch veränderte Organismen enthalten, und der Verwendung von Abfallprodukten unterschiedlicher Herkunft in der Tiernahrung auf die menschliche Gesundheit;

- Verfahren zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmittelbestandteilen, unter anderem genetisch veränderter Organismen;

- sicherere und umweltfreundliche Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren und gesündere, nahrhaftere sowie funktionelle Lebensmittel, unter Einbeziehung verschiedener Ansätze von der Pflanzen- und Tierforschung und Biotechnologie bis hin zur biologischen Landwirtschaft;

- Epidemiologie ernährungsbedingter Erkrankungen und Allergien, einschließlich ernährungsbedingter Gesundheitseffekte bei Kindern;

- Auswirkungen der Ernährung auf die Gesundheit, einschließlich u.a. von Produkten aus der biologischen Landwirtschaft oder von Produkten, die genetisch veränderte Organismen enthalten, sowie von Auswirkungen der neuesten Biotechnologie-Entwicklungen;

- umweltbedingte Gesundheitsrisiken (chemische, biologische und physikalische), wobei besonders die Kumulierungsrisiken, einschließlich der kombinierten Exposition gegenüber zugelassenen Stoffen, die Übertragungswege auf den Menschen, die langfristigen Auswirkungen und die Auswirkungen schwacher Dosen sowie die Auswirkungen auf Risikogruppen, besonders Kinder, hervorgehoben werden.

1.1.6. Nachhaltige Entwicklung [23]

[23] Die vorrangigen Ziele der kerntechnischen Forschung sind im Anhang "Wissenschaftliche und technologische Ziele" des Vorschlags für das Euratom-Rahmenprogramm aufgeführt.

Ziel

Ziel der Maßnahmen in diesem Bereich ist es, die für die Verwirklichung der vom Europäischen Rat in Göteborg als Ziel der Gemeinschaft anerkannten nachhaltigen Entwicklung erforderlichen wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten in Europa auszubauen, wobei die Integration ihrer ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen anzustreben ist, insbesondere mit Blick auf die Gewährleistung nachhaltiger Energie- und Verkehrssysteme. Sie sollten es den Mitgliedstaaten, den Beitrittskandidaten und anderen assoziierten Ländern ermöglichen, einen bedeutenden Beitrag zur internationalen wissenschaftlichen Erkundung und zur Beherrschung der globalen Veränderungen und zum Erhalt des Gleichgewichts der Ökosysteme zu leisten.

Begründung der Anstrengung und europäischer Mehrwert

Die Verwirklichung einer weltweiten nachhaltigen Entwicklung setzt insbesondere Folgendes voraus:

- die Entwicklung und Verbreitung von Technologien, die die Erhaltung sowie die rationellere und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, bei geringerem Abfallaufkommen und einer Reduzierung der Umweltauswirkungen der Wirtschaftstätigkeit ermöglichen, im Hinblick auf ein Europa der "Energieintelligenz" und der "Verkehrsintelligenz";

- bessere Kenntnisse der Mechanismen und Auswirkungen der globalen Veränderungen, insbesondere des Klimawandels, und Verbesserung der Prognosefähigkeiten in diesem Bereich, sowie bessere Kenntnis der Ökosysteme.

Wie im Grünbuch der Kommission "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" [24] aufgezeigt wurde, sind die beiden in erster Linie betroffenen Bereiche der Technologie die Energie und der Verkehr, die für über 80 % des gesamten Ausstoßes an Treibhausgasen und über 90 % des Ausstoßes von CO2 für sich genommen verantwortlich sind.

[24] KOM (2000) 769

Aufgrund des Kyoto-Protokolls ist die Europäische Union verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008-2012 um 8 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Dies verlangt die Entwicklung innovativer und nachhaltiger Energie- und Verkehrslösungen.

Wenn dieses Ziel kurzfristig erreicht werden soll, müssen jene Technologien in großem Maßstab eingesetzt werden, die sich derzeit noch in der Entwicklungsphase befinden.

Zusätzlich zu diesem Ziel setzt die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung auf lange Sicht, also in den nächsten Jahrzehnten, voraus, dass die geeignetsten Energiequellen und -träger entwickelt und wirtschaftlich gemacht werden. Dazu sind längerfristig umfassende Forschungsanstrengungen nötig.

Mittel- und langfristig sind auch Forschungsanstrengungen zur Entwicklung eines umweltfreundlichen europäischen Verkehrssystems nötig, das im Weißbuch über die europäische Verkehrspolitik zu einem vorrangigen Ziel der EU erklärt wurde.

Für die Erforschung des Klimawandels werden derzeit weltweit rund 2 Mrd. EUR im Jahr zur Verfügung ausgegeben. Europa leistet einen Beitrag von rund 500 Mio. EUR im Vergleich zu 900 Mio. EUR, die die Vereinigten Staaten zur Verfügung stellen.

Die Europäische Union ist Vertragspartei internationaler Übereinkommen in den verschiedenen, die globalen Veränderungen betreffenden Bereichen, wie des Kyoto-Protokolls über Klimaänderungen, des Montrealer Protokolls und der Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt und die Wüstenbildung. Sie sieht es als ihre Pflicht, einen erheblichen und kohärenten Beitrag zu den Anstrengungen zu leisten, die über große internationale Forschungsprogramme zu diesen Themen durchgeführt werden.

Die Gemeinschaft kann helfen, den europäischen Beitrag zu den internationalen Anstrengungen in angemessener Weise zu koordinieren.

Geplante Maßnahmen

Die FTE-Anstrengungen der Gemeinschaft werden sich auf Maßnahmen in folgenden Bereichen konzentrieren:

-

i) Nachhaltige Energiesysteme

- kurz- und mittelfristig, insbesondere für den städtischen Bereich:

- wichtigste neue und erneuerbare Energiequellen und ihre Integration,

- alternative Motorkraftstoffe,

- Energieeinsparung und Energieeffizienz, insbesondere in Gebäuden;

- mittel- und längerfristig:

- Brennstoffzellen, einschließlich Anwendungen für den Verkehr und für ortsfeste Anlagen,

- Technologien zur Nutzung von Wasserstoff als Energieträger und zur Speicherung von Wasserstoff,

- neue und fortgeschrittene Konzepte für photovoltaische Energie und fortgeschrittene Anwendungen von Biomasse (auch aus der Landwirtschaft),

- Reduzierung von CO2 in Verbindung mit sauberen Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden;

ii) Nachhaltiger Landverkehr

- im Hinblick auf die Entwicklung umweltfreundlicher Verkehrssysteme und Fahrzeuge und einen sauberen Stadtverkehr sowie einen rationellen Einsatz von PKW in der Stadt:

- neue Fahrzeugkonzepte insbesondere für den inner- und außerstädtischen Verkehr, einschließlich neuartiger Antriebssysteme und der Nutzung von Brennstoffzellen für Verkehrszwecke,

- fortgeschrittene Entwurfs- und Produktionstechniken zur Erzielung besserer Qualität, Sicherheit, Rezyklierbarbeit und Kostenwirksamkeit;

- im Hinblick auf mehr Effizienz im Schienen- und Seeverkehr und die Interoperabilitätsanforderungen eines europäischen Eisenbahnsystems sowie die Gewährleistung eines intelligenten und sicheren Personen- und Güterverkehrs insbesondere auf der Straße und zur See:

- Neugewichtung und Integration der verschiedenen Verkehrsträger zugunsten der nachhaltigeren und sichereren Verkehrsträger (z.B. durch Ausbau der Intermodalität im Güter- und Personenverkehr und Innovationen der Logistikkette),

- Optimierung der Nutzung der Infrastruktur und Steigerung der Sicherheit durch interoperable intelligente Verkehrssysteme und Fahrzeuge sowie Vermeidung von Verkehrsüberlastungen vor allem in Stadtgebieten.

iii) Globale Veränderungen und Ökosysteme

Die Maßnahmen der Gemeinschaft betreffen vorrangig folgende Aspekte:

- Auswirkungen der Treibhausgasemissionen und anderer atmosphärischer Bestandteile auf das Klima und Emissionsmechanismen sowie Wirkung der Kohlenstoffsenken (Meere, Wälder, Böden) vor allem zur Verbesserung der Vorhersage und zur Bewertung von Reduktionsoptionen,

- Wasserkreislauf, einschließlich bodenbezogener Aspekte;

- Verständnis der marinen und terrestrischen biologischen Vielfalt, der Funktionsweise mariner Ökosysteme, Schutz der genetischen Ressourcen, nachhaltiges Management der terrestrischen und aquatischen Ökosysteme und Wechselwirkungen zwischen den Tätigkeiten der Menschen und den Ökosystemen;

- Mechanismen der durch den Klimawandel bedingten Wüstenbildung und Naturkatastrophen,

- weltweite Klimabeobachtungssysteme.

1.1.7. Bürger und modernes Regieren in einer offenen europäischen Wissensgesellschaft

Ziel

Ziel der Maßnahmen in diesem Bereich ist es, in einer koordinierten Anstrengung die gesamte Vielfalt der Forschungskapazitäten der Mitgliedstaaten, der Beitrittskandidaten und anderer assoziierter Länder im Bereich der Wirtschafts-, Politik-, Sozial- und Humanwissenschaften zu mobilisieren, die notwendig sind, um die Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Entstehung der Wissensgesellschaft und neuer Formen der Beziehungen zwischen den Menschen einerseits und zwischen den Menschen und den Institutionen andererseits genauer zu erkunden und zu bewältigen.

Begründung der Anstrengung und europäischer Mehrwert

Auf dem Europäischen Rat von Lissabon im März 2000 und von Nizza im November 2000 wurde für die Union ein neues ehrgeiziges Ziel festgelegt: "das Ziel, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen."

In diesem Zusammenhang hat der Europäische Rat von Lissabon insbesondere hervorgehoben, dass "die Menschen [...] Europas wichtigstes Gut" sind. Ferner hat er darauf hingewiesen, dass die europäischen Erziehungs- und Ausbildungssysteme "sich auf den Bedarf der Wissensgesellschaft und die Notwendigkeit von mehr und besserer Beschäftigung einstellen" müssen.

Der Strukturwandel Europas hin zu einer Wissenswirtschaft und -gesellschaft und deren dauerhafte Entwicklung im Interesse der Lebensqualität der Bürger werden sich umso einfacher vollziehen, wenn Klarheit über die Prozesse besteht und diese unter Kontrolle sind. Das erfordert erhebliche Forschungsanstrengungen zu den Problemen bei der Gewährleistung eines integrierten und nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, der sich auf die Grundwerte der Gerechtigkeit und Solidarität stützt, durch welche sich das europäische Gesellschaftsmodell auszeichnet, sowie zu Fragen des Unternehmertums und der Entwicklung kleiner Unternehmen. Im Hinblick darauf müssen die Forschung in den Wirtschafts-, Politik-, Sozial- und Humanwissenschaften vor allem dazu beitragen, dass eine exponentiell anwachsende Informations- und Wissensflut bewältigt und genutzt werden kann und die in diesem Bereich wirkenden Prozesse verstanden werden.

In Europa stellt sich diese Frage besonders im Zusammenhang mit dem Funktionieren der Demokratie und neuer Formen des Regierens sowie allgemein. Es geht um das Verhältnis zwischen Bürgern und Institutionen in einem komplexen Politik- und Entscheidungsumfeld, das durch die übereinandergelagerten - nationalen, regionalen und europäischen - Entscheidungsebenen und die zunehmende Bedeutung der Bürgergesellschaft und ihrer Repräsentanten in der politischen Debatte gekennzeichnet ist.

Solche Fragen sind eindeutig von europäischer Bedeutung, oder sind bereits für sich genommen von einer Bedeutung, die durch eine Untersuchung unter Berücksichtigung globaler Aspekte noch ausgebaut werden kann.

Diese europäische Dimension wird erst allmählich in der einzelstaatlichen Forschung berücksichtigt. Sie hat noch nicht den ihr gebührenden Stellenwert.

Die europäische Ebene bietet sich für die Behandlung dieser Aspekte an. Eine auf europäischer Ebene durchgeführte Maßnahme ermöglicht es darüber hinaus, die notwendige Kohärenz der Methoden sicherzustellen und den Reichtum an unterschiedlichen Konzepten in Europa und die Vielfalt optimal zu nutzen.

Geplante Maßnahmen

Schwerpunkte der Maßnahmen der Gemeinschaft werden folgende Themen sein:

Europäische Wissensgesellschaft und sozialer Zusammenhalt

- Forschung mit Bezug zu den Zielen, die auf dem Gipfel von Lissabon und den darauf folgenden Gipfeln festgelegt wurden, insbesondere: Verbesserung der Wissenserzeugung, -weitergabe und -nutzung in Europa;

- Optionen und Entscheidungen für die Entwicklung einer Wissensgesellschaft, die in Einklang mit den Zielen steht, welche sich die Union auf den Europäischen Räten von Lissabon und Nizza gesteckt hat, insbesondere in den Bereichen Verbesserung der Lebensqualität, Sozial-, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik, lebensbegleitende Erziehung und Ausbildung, Verstärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der nachhaltigen Entwicklung;

- Unterschiedlichkeit der Dynamik des Übergangs und der Wege zu einer Wissensgesellschaft auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene;

Bürgerschaft, Demokratie und neue Formen des Regierens

- Folgen der europäischen Einigung und der Erweiterung der EU für die Demokratie, die Legitimität und das Funktionieren der Institutionen, in diesem Zusammenhang Entwicklung eines besseren Verständnisses der politischen und sozialen Institutionen in Europa und ihrer historischen Entwicklung;

- Gliederung der Kompetenz- und Verantwortungsbereiche und neue Formen des Regierens;

- Fragen der Sicherheit im Zusammenhang mit der Lösung von Konflikten und der Wiederherstellung von Friede und Gerechtigkeit;

- Entstehung neuer Formen der Bürgerschaft und Identität, Formen und Auswirkungen der kulturellen Vielfalt in Europa; sozialer und kultureller Dialog zwischen Europa und der übrigen Welt.

Operationeller Schwerpunkt der Maßnahme der Gemeinschaft wird die Unterstützung folgender Tätigkeiten sein:

- grenzüberschreitende vergleichende Forschungsarbeiten und Studien und koordinierte Entwicklung von Statistiken und Qualitäts- und Mengenindikatoren;

- interdisziplinäre Studien zur Untermauerung der öffentlichen Politik,

- Aufbau und Nutzung von Forschungsinfrastrukturen und Daten- sowie Wissensbanken auf europäischer Ebene.

-

1.2. Spezifische Tätigkeiten, die einen weiter gefassten Forschungsbereich abdecken

Die Tätigkeiten unter diesem Titel ergänzen die Forschung in den vorrangigen Themenbereichen und umfassen Folgendes:

- Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf der Europäischen Union

- KMU-spezifische Forschungstätigkeiten

- Spezielle Tätigkeiten der internationalen Zusammenarbeit

- Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

1.2.1 Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf der Europäischen Union

Diese Tätigkeiten spielen für die Gesamtstruktur des sechsten Rahmenprogramms eine wichtige Rolle. Sie setzen gemeinsame Dispositionen für die Durchführung sowie die notwendige kritische Masse voraus, um eine effiziente und flexible Forschungsarbeit zu gewährleisten, die im Hinblick auf die grundlegenden Ziele der Gemeinschaftsforschung unabdingbar ist und die sich auf einen breit gefächerten Bedarf erstreckt, dem innerhalb der vorrangigen Themenbereiche nicht entsprochen werden kann. Diese Tätigkeiten stehen im Zeichen folgender spezifischer Ziele:

- Unterstützung der Formulierung und Durchführung der Gemeinschaftspolitik unter Berücksichtigung der Interessen möglicher künftiger Mitgliedstaaten der Union sowie der jetzigen Mitgliedstaaten, und Überwachung ihrer Wirkung:

- Erforschung neuer und sich abzeichnender wissenschaftlicher und technologischer Probleme und Möglichkeiten, vor allem auch in inter- und multidisziplinären Forschungsbereichen, wo Maßnahmen auf europäischer Ebene angesichts des Potenzials für die Entwicklung strategischer Positionen an der Spitze des Know-how und auf neuen Märkten oder zur frühzeitigen Erkennung von Schlüsselfragen für die europäische Gesellschaft angebracht sind.

Ein gemeinsames Merkmal dieser Tätigkeiten liegt darin, dass sie innerhalb eines mehrjährigen Rahmens stattfinden, der die Anforderungen und Auffassungen der wichtigsten beteiligten Akteure (politische Entscheidungsträger, industrielle Nutzer, Spitzenforschungsgruppen, usw.) unmittelbar berücksichtigt. Sie werden in Verbindung mit einem jährlichen Programmplanungsmechanismus durchgeführt, mit dessen Hilfe spezifische Prioritäten entsprechend dem ermittelten Bedarf und den oben genannten Zielen festgelegt werden.

Die so bestimmten Prioritäten werden dann in das Arbeitsprogramm des spezifischen Programms aufgenommen, neben den Prioritäten für andere Ziele in anderen Programmbereichen, und werden regelmäßig aktualisiert. Auf diese Weise können die Haushaltsmittel für diese Tätigkeiten während der Laufzeit des Programms nach und nach für die ermittelten spezifischen Prioritäten bereitgestellt werden.

Die Programmplanung hinsichtlich der Themen wird von der Kommission durchgeführt und erfolgt aufgrund von Vorschlägen im Rahmen einer breit angelegten Konsultation der interessierten Kreise in der EU und der mit dem Rahmenprogramm assoziierten Länder.

Ein Haushalt von 440 Mio. Euro wird für die unten aufgeführten Forschungstätigkeiten bereitgestellt, die aufgrund des jetzt feststellbaren Bedarfs ausgewählt wurden. Diese Mittel entsprechen 50% des für alle Tätigkeiten unter diesem Titel vorgesehenen Gesamtbetrags. Die verbleibenden 50% sind für die Forschungstätigkeiten vorgesehen, die während der Durchführung des spezifischen Programms festgelegt werden.

i) Politikorientierte Forschung

Die Tätigkeiten in diesem Bereich sollen insbesondere folgende Ziele unterstützen:

- Umsetzung der gemeinsamen Politiken, insbesondere der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik,

- - Erreichung der politischen Ziele der Gemeinschaft, einschließlich derer des 6. Umweltaktionsprogramms [25], des Grünbuchs ,Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" [26] und des Weißbuchs zur europäischen Verkehrspolitik [27]; sowie der Ziele in Bereichen wie Public Health und Verbraucherschutz, Gleichstellung von Frauen und Männern, Regionalentwicklung, Handel, Erweiterung, auswärtige Beziehungen und Entwicklungshilfe sowie Justiz und Inneres,

[25] KOM (2001) 31

[26] KOM (2001) 769

[27] KOM (2001) 370

- Erreichung anderer zentraler Ziele der Gemeinschaft, wie sie zum Beispiel von der Europäischen Kommission für ihre fünfjährige Amtszeit festgelegt wurden oder wie sie sich aus den politischen Leitlinien des Europäischen Rates ergeben (einschließlich der Lissabonner Strategie) im Hinblick auf die Wirtschaftspolitik, die Bereiche Informationsgesellschaft und eEuropa, die Unternehmens-, Binnenmarkt- und Wettbewerbspolitik, die Sozial- und Beschäftigungspolitik und den Bereich der Erziehung und Kultur, einschließlich der erforderlichen Statistikinstrumente und -methoden.

Mehrjährige Programmplanung

Bei der mehrjährigen Programmplanung werden die Stellungnahmen der relevanten wissenschaftlichen Ausschüsse für die betreffenden Politikbereiche berücksichtigt. Die Programmplanung erfolgt mit Unterstützung einer Nutzergruppe, in der verschiedene Dienststellen der Kommission vertreten sind und die bei Bedarf auch eine unabhängige Konsultationsinstanz hinzuziehen kann, der hochrangige Experten aus Wissenschaft und Industrie angehören. Die Nutzergruppe bewertet Vorschläge zu den einzubeziehenden Themen auf der Grundlage folgender Kriterien:

- Beitrag zur Formulierung und Entwicklung der Politik (z. B. Bezug zu Vorschlägen für Rechtsakte, die sich in Vorbereitung befinden, oder zu wichtigen Fristen in dem jeweiligen Bereich);

- potenzieller Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, ihrer wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen und zur Schaffung des europäischen Forschungsraums, einschließlich der effektiven Integration der Beitrittskandidaten;

- Europäischer Mehrwert, insbesondere unter Berücksichtigung der Forschungstätigkeiten der Mitgliedstaaten in den relevanten Bereichen;

- wissenschaftliche Relevanz und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Forschungsthemen und Konzepte;

- Gewährleistung einer angemessenen Aufgabenverteilung sowie von Synergien zwischen diesen Tätigkeiten und den direkten Aktionen der Gemeinsamen Forschungsstelle hinsichtlich der Unterstützung der Gemeinschaftspolitik in den verschiedenen Bereichen.

Wenn bei Krisen dringender und unvorhergesehener Forschungsbedarf entsteht, kann die Programmierung mit Hilfe eines Dringlichkeitsverfahrens geändert werden, für das die gleichen Bewertungskriterien gelten.

Erste Festlegung von Forschungsprioritäten

Mit Hilfe des oben beschriebenen Programmplanungsverfahrens wurden Prioritäten für die politikorientierte Forschung festgelegt, die dem bereits absehbaren Bedarf entsprechen. Bei dieser ersten Anwendung des Verfahrens wurden Themenvorschläge der konzeptionellen Dienststellen der Kommission zugrundegelegt, bei Bedarf unter Hinzuziehung der zuständigen wissenschaftlichen Ausschüsse sowie der weiter gefaßten Ziele der Union laut den Schlussfolgerungen der Tagungen des Europäischen Rates. Die so ermittelten Prioritäten werden bei Programmbeginn in das Arbeitsprogramm aufgenommen.

Sie wurden den nachfolgend genannten Handlungsbereichen zugeordnet, wobei eine Struktur gewählt wurde, die optimale Synergien zwischen den unterschiedlichen Anforderungen der Politik und wissenschaftlichen Mitteln gewährleistet und die vorrangigen Themenbereiche abdeckt und ergänzt:

- Nachhaltiges Management der natürlichen Ressourcen Europas. Die Forschung in diesem Bereich entspricht dem politischen Handlungsbedarf insbesondere im Hinblick auf die Modernisierung und Nachhaltigkeit der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik und die Förderung der ländlichen Entwicklung, einschließlich der Forstwirtschaft. Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen:

Förderung einer nachhaltigen und qualitätsorientierten Land- und Forstwirtschaft; multifunktionale Modelle für nachhaltiges Management in Land- und Forstwirtschaft sowie entsprechende Werkzeuge und Bewertungsmethoden; Förderung der ländlichen Entwicklung; alternative Konzepte für das Fischereimanagement durch bessere Kenntnis der wichtigsten biologischen und Selektivitätsparameter im Rahmen eines ökosystemorientierten Konzepts; Entwicklung der Grundlagen politischer Konzepte zur Förderung nachhaltiger Aquakulturen durch Krankheitsvorbeugung, Diversifizierung der Produktionssysteme und verbesserte Zuchtbedingungen; Umweltauswirkungen von Produktionssystemen in Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur; Aquakultur und Tiergesundheit und -wohlergehen; Bewertung der Umwelt (Boden, Wasser, Luft, Lärm).

- Gesundheit, Sicherheit und Chancen für die europäischen Bürger. Die Forschung in diesem Bereich entspricht dem politischen Handlungsbedarf insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Europäischen Sozialagenda, Public Health und Verbraucherschutz sowie die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen:

Fragen der Sozial-, Verbraucher- und Public Health-Politik, einschließlich Gesundheitsfaktoren und Bereitstellung qualitativ hochwertiger und nachhaltiger Renten- und Gesundheitsfürsorgesysteme (insbesondere mit Blick auf den demographischen Wandel und die Alterung der Bevölkerung); Handicaps/Behinderungen, Epidemiologie zur Krankheitsvorbeugung und Behandlungsmöglichkeiten für neu auftretende seltene und übertragbare Krankheiten, sichere Verfahren für Blut- und Organspenden, Testverfahren ohne Tierversuche zur Risikobewertung bei chemischen Stoffen und bei neuen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern und Arbeitnehmern sowie Verständnis der Ursachen für Bevölkerungs wanderungen und Flüchtlingsbewegungen sowie von Trends und Ursachen bei Straftaten.

- Förderung des Wirtschaftspotenzials und des Zusammenhalts in einer größeren und stärker integrierten Europäischen Union Die Forschung in diesem Bereich entspricht dem politischen Handlungsbedarf insbesondere in Bereichen mit Bezug zur Wettbewerbsfähigkeit, Dynamik und Integration der europäischen Wirtschaft im Kontext der Erweiterung, der Globalisierung und der Handelsbeziehungen Europas zu den übrigen Ländern der Welt. Im Mittelpunkt der Forschungsarbeiten werden stehen:

Auswirkungen von Integration, nachhaltiger Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Handelspolitik (einschließlich von Werkzeugen zur Bewertung der Wirtschaftsentwicklung und der Kohäsion); Verkehrssicherheit; Entwicklung von Werkzeugen, Indikatoren und betriebsspezifischen Parametern zur Bewertung der (wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen) Leistung nachhaltiger Verkehrs- und Energiesysteme, mittel- und langfristige Prognose und Entwicklung innovativer politischer Konzepte für die Nachhaltigkeit; Fragen der Informationsgesellschaft (z.B. Verwaltung und Schutz digitaler Identitäten und Güter, breiter Zugang zur Informationsgesellschaft); Schutz des kulturellen Erbes; Verbesserung der Qualität, der Zugänglichkeit und Verbreitung von europäischen Statistiken.

Bei der Behandlung von Forschungsproblemen, die mehrere Politikbereiche gleichermaßen betreffen, wird ein koordiniertes Vorgehen gewährleistet, insbesondere im Hinblick auf die Messung demographischer Veränderungen und die Bewertung ihrer Auswirkungen sowie in allgemeinerer Hinsicht bei der Entwicklung politikrelevanter Statistiken und Indikatoren.

ii) Erforschung neuer und sich abzeichnender wissenschaftlicher und technologischer Probleme und Möglichkeiten

Die Forschung in diesem Bereich entspricht dem politischen Handlungsbedarf in neuen, interdisziplinären und multidisziplinären Bereichen oder Spitzenforschungsbereichen, die in den legitimen Interessenbereich der Gemeinschaftsforschung fallen oder im Zusammenhang mit unerwarteten Entwicklungen von großer Tragweite stehen. Durch Bündelung von Ressourcen aus der ganzen EU soll die europäische Forschung in eine führende Position gebracht und der Weg für die Verbreitung oder Entstehung neuer wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen geebnet werden. Die Forschung in diesem Bereich wird den Austausch von Ideen zwischen Wissenschaft und Industrie fördern und es Europa ermöglichen, seine Forschungskapazitäten im Interesse einer dynamischen Wissensgesellschaft besser zu nutzen.

Folgende Tätigkeitsbereiche sollen zunächst unterstützt werden:

- Forschung zur raschen Bewertung neuer Entdeckungen oder Phänomene, die sich als erste Anzeichen für Risiken oder Probleme von großer Tragweite für die europäische Gesellschaft erweisen könnten, sowie Ermittlung angemessener Gegenmaßnahmen.

- Forschung in neu entstehenden Wissensbereichen und Bereichen von Zukunftstechnologien, insbesondere auf transdisziplinären Gebieten, die sich durch einen stark innovativen Charakter und entsprechende hohe (technische) Risiken auszeichnen. Denkbare Forschungsgegenstände sind alle neuen Ansätze mit hohem Wirkungspotenzial im industriellen und/oder sozialen Bereich, oder für den längerfristigen Ausbau der europäischen Forschungskapazitäten.

Vorschläge werden bewertet auf der Grundlage der Forschungsqualität, des künftigen Wirkungspotenzials, und vor allem im ersten dieser Bereiche aufgrund des Innovationsgehalts.

Mehrjährige Programmplanung

Spezifische Bereiche innerhalb der oben genannten Kategorien, auf die sich die Forschung bei der Durchführung des Programms konzentrieren wird, werden mit Hilfe der mehrjährigen Programmplanung aufgrund ihrer Dringlichkeit oder ihrer potenziellen künftigen Relevanz für Gesellschaft, Industrie oder Wirtschaft ausgewählt, wobei laufende Forschungen in diesem Bereich berücksichtigt werden. Die Bewertung von Bereichen erfolgt mit Unterstützung einer unabhängigen Konsultationsinstanz, der hochrangige Experten aus Wissenschaft und Industrie angehören, wobei folgende Kriterien Berücksichtigung finden:

- potenzieller Beitrag der Forschungsthemen zur Innovation und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Union, ihrer wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen und zur Schaffung des europäischen Forschungsraums, einschließlich der effektiven Integration der Beitrittskandidaten;

- wissenschaftliche Relevanz und Aktualität der vorgeschlagenen Forschungsthemen und Konzepte.

Wenn bei Krisen dringender und unvorhergesehener Forschungsbedarf entsteht, kann die Programmierung mit Hilfe eines Dringlichkeitsverfahrens geändert werden, für das die gleichen Bewertungskriterien gelten.

iii) Durchführung

Die programmierten Tätigkeiten werden mit Hilfe von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um:

- Spezielle gezielte Projekte von im allgemeinen begrenztem Umfang, die von Partnerschaften durchgeführt werden, deren Größe an den Bedarf angepasst ist.

- Vernetzung von Forschungstätigkeiten auf nationaler Ebene, bei denen die Ziele durch Mobilisierung der in den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern sowie anderen assoziierten Ländern vorhandenen Kapazitäten erreicht werden können.

In bestimmten begründeten Fällen, wenn sich die angestrebten Ziele am besten auf diese Weise erreichen lassen, kann in begrenztem Umfang auf die in den vorrangigen Themenbereichen verwendeten Instrumente zurückgegriffen werden.

Die Vorschläge werden nach einer Bewertung durch unabhängige Sachverständige ausgewählt.

1.2.2 KMU-spezifische Forschungstätigkeiten

Die KMU nehmen im Wesentlichen über die Maßnahmen, die in den vorrangigen Themenbereichen durchgeführt werden, am Rahmenprogramm teil.

Diese KMU-spezifischen Maßnahmen, die zur Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und der Unternehmens- und Innovationspolitik durchgeführt werden, sollten den traditionellen oder neuen europäischen KMU helfen, ihre technologischen Kapazitäten auszubauen und ihre Fähigkeit, auf europäischen und internationalen Märkten tätig zu werden, stärken.

Diese Maßnahmen, die in sämtlichen Bereichen der Wissenschaft und Technologie durchgeführt werden können, werden folgende Form haben:

- Kollektivforschungsmaßnahmen:

Mittelfristige groß angelegte Forschungsmaßnahmen, die von Fachforschungszentren für Industrieverbände oder Unternehmensgruppen in ganzen Industriezweigen durchgeführt werden, die in Europa von KMU dominiert werden;

- Kooperationsforschungsmaßnahmen:

Forschungsmaßnahmen, die von Forschungszentren für eine bestimmte Zahl von KMU aus verschiedenen europäischen Ländern zu Themen von gemeinsamem Interesse oder von KMU der Hochtechnologiebranche in Zusammenarbeit mit Forschungszentren und Hochschulen durchgeführt werden.

1.2.3. Spezielle Tätigkeiten der internationalen Zusammenarbeit:

Diese speziellen Tätigkeiten, die zur Untermauerung der Außen- bzw. Entwicklungspolitik der Union durchgeführt werden, betreffen insbesondere die Zusammenarbeit mit

- den Drittstaaten im Mittelmeerraum und auf dem Balkan,

- Russland und den GUS-Staaten,

- den Entwicklungsländern.

1.2.4. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle [28]

[28] Die Tätigkeiten der GFS im Bereich der Kernforschung sind im Anhang "Wissenschaftliche und technologische Ziele" des Vorschlags für das Euratom-Rahmenprogramm aufgeführt. Die GFS wird ferner im Rahmen der Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums Maßnahmen durchführen und kann an sämtlichen auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführten Forschungsaktivitäten des Rahmenprogramms, an Aktivitäten in den vorrangigen Themenbereichen und im Bereich "Planung im Vorgriff auf den künftigen wissenschaftlichen und technologischen Bedarf der Europäischen Union" teilnehmen. wird in Verbindung mit diesen Tätigkeiten wird sie auch in begrenztem Umfang Sondierungsforschung betreiben.

Im Einklang mit ihrer Aufgabe, die Politik der Europäischen Union mit wissenschaftlichen und technischen Tätigkeiten zu unterstützen, wird sich die GFS auf Aktivitäten in für die Festlegung und Umsetzung von Strategien vorrangigen Themenbereichen in den einzelnen Politikfeldern konzentrieren. Die Maßnahmen werden eine ausgeprägte europäische Ausrichtung haben und sich auf sämtliche Fachkompetenzen stützen.

Die Tätigkeiten werden von der GFS in ihren Bereichen besonderer Kompetenz durchgeführt, für die sie über besondere, wenn nicht einzigartige Einrichtungen verfügt, sowie in Bereichen, in denen es ihre Neutralität in Bezug auf nationale oder private Interessen ihr ermöglicht, die Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Konzipierung und Umsetzung der Gemeinschaftspolitik sowie mit der Durchführung der sich daraus ergebenden Aufgaben - für die in bestimmten Fällen die Kommission zuständig ist - optimal durchzuführen.

Die GFS wird in enger Zusammenarbeit und in Netzen mit Wissenschaftlern, nationalen Forschungseinrichtungen und Unternehmen in Europa tätig werden. Sie kann sich an allen Forschungstätigkeiten des Rahmenprogramms beteiligen, einschließlich Exzellenznetzen und integrierten Projekten.

Ein wichtiger gemeinsamer Nenner der prioritären Maßnahmen der GFS ist die Sicherheit der Bürger unter verschiedensten Gesichtspunkten: Gesundheit, Umwelt, nukleare Sicherheit, öffentliche Sicherheit, Betrugsbekämpfung.

In diesem Zusammenhang wurden zwei spezielle Forschungsbereiche ausgewählt (ein dritter wird durch die Tätigkeiten im Rahmen der Euratom-Maßnahmen abgedeckt):

- Ernährung, chemische Erzeugnisse und Gesundheit:

Lebensmittelsicherheit und -qualität, insbesondere der Kampf gegen BSE; genetisch veränderte Organismen; chemische Erzeugnisse, einschließlich Validierung von Testverfahren ohne Einsatz von Tieren; biomedizinische Anwendungen (insbesondere Entwicklung eines Referenzsystems für diesen Bereich).

- Umwelt und nachhaltige Entwicklung:

Klimawandel (Kohlenstoffkreislauf, Modelle, Auswirkungen) und Technologien für die nachhaltige Entwicklung (erneuerbare Energieträger, Instrumente zur Bündelung verschiedener Politiken); Verbesserung der Luftqualität; Schutz der Umwelt in Europa; Aufbau von Netzen und Entwicklung von Referenzmessungen; technische Unterstützung des GMES.

Ferner werden drei allgemein ausgerichtete Aktivitäten durchgeführt:

- Wissenschaftliche und technologische Zukunftsforschung:

Technoökonomische Zukunftsforschung auf der Grundlage der Tätigkeiten europäischer Netze;

- Referenzmaterialien und -messungen [29]:

[29] Die Metrologietätigkeiten im Kernforschungsbereich sind im Anhang "Wissenschaftliche und technologische Ziele" des Vorschlags für das Euratom-Rahmenprogramm aufgeführt.

Referenzbüro der Gemeinschaft für zertifizierte Referenzmaterialien; Validierung und Beschreibung chemischer Messverfahren.

- Öffentliche Sicherheit und Betrugsbekämpfung:

Antipersonenminen-Suche; Vorbeugung von natürlichen und technologischen Risiken; Netze zur Gewährleistung der Sicherheit im Internet in der Europäischen Union; Betrugsbekämpfungstechnologien.

2. Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums

2.1. Forschung und Innovation

Ziel

Ziel dieser Maßnahmen ist es, in der Gemeinschaft und in sämtlichen Regionen, einschließlich der weniger entwickelten Gebiete, die technologische Innovation, die Verwertung der Forschungsergebnisse, den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen und von Technologie sowie die Gründung von Technologieunternehmen anzukurbeln.

Begründung der Anstrengung und europäischer Mehrwert

Die Schwäche Europas gegenüber anderen Ländern, wenn es darum geht, die Ergebnisse der Forschung und wissenschaftlicher und technologischer Durchbrüche zum industriellen, ökonomischen und kommerziellen Erfolg zu führen, ist einer der offenkundigsten Schwachpunkte Europas. Maßnahmen der Innovationsförderung auf europäischer Ebene können helfen, das Leistungsniveau Europas insgesamt zu verbessern und die europäischen Kapazitäten in diesem Bereich auszubauen, indem die Anstrengungen von Unternehmen und Innovatoren darum, auf europäischer Ebene und auf den Weltmärkten tätig zu werden, unterstützt und die in anderen Regionen gemachten Erfahrungen und erlangten Kenntnisse den Akteuren des gesamten Gebiets der EU durch Initiativen auf diesem Niveau zur Verfügung gestellt werden.

Geplante Maßnahmen

Die Tätigkeiten in diesem Bereich ergänzen die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Innovation, die im Bereich der "Bündelung der Forschung" durchgeführt werden.

Bei diesen Tätigkeiten wird es sich um Maßnahmen zur allgemeinen Innovationsförderung handeln, die die nationalen und regionalen Maßnahmen ergänzen und mit ihnen verbunden werden, damit die Anstrengungen in diesem Bereich besser miteinander abgestimmt werden können.

Die Maßnahmen in diesem Bereich dienen folgenden Zwecken:

- Vernetzung der Akteure und Nutzer des europäischen Innovationssystems und Durchführung von Analysen und Studien zur Förderung des Erfahrungsaustausches und der guten Praxis sowie zur besseren Einbindung der Nutzer in den Innovationsprozess;

- Maßnahmen zur Förderung der überregionalen Zusammenarbeit im Bereich der Innovation und der Unterstützung der Gründung von Technologieunternehmen sowie Ausarbeitung regionaler und transregionaler Strategien in diesem Bereich;

- Maßnahmen zur Erprobung neuer Instrumente und neuer Ansätze der technologischen Innovation;

- Schaffung und Konsolidierung von Informationsdiensten, insbesondere elektronischen Informationsdiensten, beispielsweise CORDIS, sowie von Innovationsförderungsdiensten (Technologietransfer, Schutz des geistigen Eigentums, Zugang zu Risikokapital);

- Maßnahmen im Bereich des wirtschaftlichen und technologischen Wissens (Analysen der Markttrends, der Anwendungen und Märkte sowie Verarbeitung und Verbreitung von Informationen, die als Entscheidungshilfen für Wissenschaftler, Unternehmer (insbesondere KMU) und Anleger dienen können);

- Analyse und Bewertung der Innovationstätigkeiten, die im Rahmen der gemeinschaftlichen Forschungsprojekte durchgeführt werden, und Auswertung der Erfahrungen mit der Innovationspolitik;

Einige dieser Maßnahmen werden mit den Maßnahmen verknüpft, die die EIB (insbesondere über den EIF) im Rahmen ihrer Initiative "Innovation 2000" durchführt, und werden mit Maßnahmen der Strukturfonds in diesem Bereich abgestimmt.

2.2. Humanressourcen und Mobilität

Ziel

Die Tätigkeiten in diesem Bereich haben zum Ziel, durch die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität zum Zweck der Ausbildung, des Aufbaus von Kompetenzen und des Wissenstransfers, insbesondere zwischen verschiedenen Sektoren, durch die Förderung der Entwicklung von wissenschaftlichen Spitzenkapazitäten und der Attraktivität aller Regionen der Gemeinschaft für Wissenschaftler aus Drittstaaten die Entwicklung einer Fülle von europäischen Humanressourcen von Weltrang zu unterstützen. Dies wird dadurch erreicht, dass das Potenzial in sämtlichen Teilen der Bevölkerung, insbesondere das der Frauen und jüngeren Wissenschaftler, optimal genutzt wird, indem die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, gegebenenfalls in Synergie mit den Anstrengungen zur Schaffung eines europäischen Raums für Hochschulbildung.

Begründung der Anstrengung und europäischer Mehrwert

Die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität ist ein einfaches, besonders wirksames und leistungsfähiges Mittel, um die Spitzenkapazitäten sowie deren Verteilung in den verschiedenen Regionen der EU insgesamt zu verbessern. Dadurch kann die Qualität der Ausbildung von Wissenschaftlern deutlich erhöht, die Weitergabe und Nutzung des Wissens unterstützt und ein Beitrag zur Schaffung von attraktiven Exzellenzpolen von Weltrang in ganz Europa geleistet werden. Eine EU-weite Maßnahme in diesem Bereich, wie allgemein im Bereich der Humanressourcen, hilft beim Aufbau einer kritischen Masse, die zwangsläufig erheblichen Einfluss hat.

Folgenden Punkten wird Bedeutung beigemessen:

- Beteiligung von Frauen an sämtlichen Aktionen und geeignete Maßnahmen zur Förderung eines gerechteren Gleichgewichts zwischen Frauen und Männern in der Forschung,

- persönliche Umstände hinsichtlich der Mobilität, insbesondere im Zusammenhang mit Familie, Karriereentwicklung und Sprachen,

- Förderung der Forschung in strukturschwachen Regionen der EU und in assoziierten Ländern sowie die erforderliche verstärkte und wirksamere Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen Disziplinen und zwischen Hochschulen und der Industrie, einschließlich KMU.

In Zusammenarbeit mit den am besten geeigneten Aktionen auf einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Ebene soll Unterstützung bei der praktischen Hilfe für Wissenschaftler aus dem Ausland in rechtlichen, verwaltungstechnischen, familiären oder kulturellen Mobilitätsangelegenheiten geleistet werden.

Geplante Maßnahmen

Diese Tätigkeiten, die in sämtlichen Bereichen der Wissenschaft und Technologie durchgeführt werden, werden insbesondere Folgendes betreffen:

- Kollektivförderung von Hochschulen, Wissenschaftszentren, Unternehmen und Netzen, die Wissenschaftler aus Europa und Drittstaaten aufnehmen;

- Einzelförderung von europäischen Wissenschaftlern zu Zwecken der Mobilität innerhalb von Europa oder mit einem Drittstaat sowie von Spitzenforschern aus Drittstaaten, die nach Europa kommen wollen. Dabei ist auf eine ausreichend lange Ausbildungszeit zu achten und sind schwerpunktmäßig Wissenschaftler mit mindestens vierjähriger Forschungserfahrung zu berücksichtigen;

- Strukturen für die Rückkehr in das Herkunftsland und die Herkunftsregion sowie die berufliche (Wieder-)Eingliederung, insbesondere in Verbindung mit der Bewilligung einer Kollektiv- oder Einzelförderung;

- Finanzielle Beteiligung an nationalen oder regionalen Programmen zur Förderung der Mobilität von Wissenschaftlern, an denen sich sämtliche Wissenschaftler aus anderen europäischen Staaten beteiligen können;

- Unterstützung für die Gründung europäischer Forschungsteams mit Potenzialen für die Erzielung eines hohen Maßes an wissenschaftlicher Exzellenz, insbesondere für Spitzenforschungstätigkeiten oder interdisziplinäre Forschung;

- Wissenschaftspreise für Spitzenleistungen, die ein Wissenschaftler erbracht hat, der Fördermittel im Rahmen des Mobilitätsprogramms der EU erhalten hat.

2.3. Forschungsinfrastrukturen

Ziel

Die Tätigkeiten in diesem Bereich haben zum Ziel, zur Schaffung eines herausragenden Forschungsinfrastrukturnetzes in Europa beizutragen und seine optimale Nutzung auf europäischer Ebene zu fördern.

Begründung der Anstrengung und europäischer Mehrwert

Die Entwicklung eines europäischen Konzepts im Bereich der Forschungsinfrastruktur und die Durchführung von Maßnahmen in diesem Bereich auf Ebene der EU können einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des europäischen Forschungspotenzials und seiner Nutzung leisten: sie trägt zur Gewährleistung eines erweiterten Zugangs zur vorhandenen Infrastruktur in verschiedenen Mitgliedstaaten und zur Verstärkung der Komplementarität der vorhandenen Anlagen bei; sie fördert die Entwicklung oder Schaffung von Infrastrukturen, die europaweite Dienste sicherstellen, sowie Bauentscheidungen, die für Europa wie auch für die regionale und transregionale technologische Entwicklung optimal sind.

Geplante Maßnahmen

Diese Tätigkeiten werden in sämtlichen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen, einschließlich in vorrangigen Themenbereichen, durchgeführt. Besondere Beachtung wird dem Bedarf der europäischen Forschung in sämtlichen Bereichen und Disziplinen an einer sehr leistungsfähigen und gut genutzten Kommunikations infrastruktur (vor allem auf der Grundlage von Architekturen des GRID-Typs), einschließlich der Weiterentwicklung des Géant-Projekts, sowie an elektronischen Veröffentlichungsdiensten geschenkt. Diese Tätigkeiten, die mit Hilfe der wissenschaftlichen Beratung durch die Europäische Wissenschaftsstiftung festgelegt und durchgeführt werden, sollen Folgendes fördern:

- grenzüberschreitender Zugang zur Forschungsinfrastruktur;

- mit Hilfe von Infrastrukturen oder Infrastrukturkonsortien europäischer Dimension Durchführung integrierter Initiativen, die die Leistung von Diensten auf europäischer Ebene ermöglichen und neben dem grenzüberschreitenden Zugang die Schaffung und das Funktionieren von Kooperationsnetzen und die Durchführung gemeinsamer Forschungsprojekte mit dem Ziel zum Gegenstand haben können, die Leistung der betreffenden Infrastruktur zu steigern;

- Durchführbarkeitsstudien und Vorarbeiten zur Einrichtung neuer Infrastrukturen von europäischer Bedeutung;

- Optimierung der europäischen Infrastrukturen durch die begrenzte Förderung der Entwicklung neuer Infrastrukturen. Diese Unterstützung kann zu einer Beteiligung der EIB oder der Strukturfonds an der Finanzierung der Infrastrukturen hinzukommen, wobei mit Hilfe von Durchführbarkeitsstudien systematisch geprüft wird, ob eine solche Beteiligung in Frage kommt.

2.4. Wissenschaft/Gesellschaft

Ziel

Ziel der Maßnahmen in diesem Bereich ist es, ein gutes Verhältnis zwischen Wissenschaft und Gesellschaft in Europa herzustellen und zur Offenheit gegenüber der Innovation sowie zur kritischen Reflexion der Wissenschaft angesichts von Bedenken in der Gesellschaft beizutragen, indem die Beziehungen auf eine neue Grundlage gestellt werden und ein sachkundiger Dialog zwischen Wissenschaftlern, der Industrie, politischen Entscheidungsträgern und Bürgern eröffnet wird.

Begründung der Anstrengung und europäischer Mehrwert

Der Fragenkomplex Wissenschaft/Gesellschaft muss aufgrund der starken europäischen Dimension weitgehend auf europäischer Ebene behandelt werden. Die europäische Dimension erklärt sich dadurch, dass sich die Fragen sehr häufig auf europäischer Ebene stellen (wie es das Beispiel der Lebensmittelsicherheit gezeigt hat); ferner ist es wichtig, von den in verschiedenen Ländern vorhandenen, oft komplementären Erfahrungen und Kenntnissen profitieren zu können; schließlich müssen die auf die kulturelle Vielfalt Europas zurückzuführenden verschiedenen Standpunkte zu diesen Fragen berücksichtigt werden.

Geplante Maßnahmen

Im Einklang mit der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen "Wissenschaft, Gesellschaft und Bürger in Europa" [30] werden die Maßnahmen in diesem Bereich auf dem gesamten Gebiet der Wissenschaft und Technologie vorzugsweise folgende Themen behandeln:

[30] SEK(2000)1973

- Die Forschung der Gesellschaft näher bringen: Wissenschaft und modernes Regieren (Governance); wissenschaftlicher Rat; Einbeziehung der Gesellschaft in das wissenschaftliche Handeln; Zukunftsforschung;

- Den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt verantwortlich nutzen und dabei die ethischen Werte der Mehrheit der Europäer beachten: Bewertung, Management und Bekanntgabe von Unwägbarkeiten und Risiken; Fachkenntnisse; Analyse und Förderung der guten Praxis bei der Anwendung des Vorsorgeprinzips in verschiedenen Bereichen der politischen Entscheidungsfindung; europäisches Referenzsystem; Forschung im Bereich Ethik in Hinblick auf Wissenschaft, Technologieentwicklungen und ihre Anwendungen;

- Den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft stärken: neue Formen des Dialogs unter Beteiligung der relevanten Interessengruppen; wissenschaftliche Kenntnisse der Bürger; Sensibilisierung durch Preise und "Bürgerforen"; Förderung des Interesses der Jugend an einer wissenschaftlichen Laufbahn; Initiativen zur Förderung der Rolle und der Position von Frauen in Wissenschaft und Forschung auf allen Ebenen.

Unterstützt werden soll Folgendes:

- Vernetzung und Schaffung struktureller Verbindungen zwischen den betreffenden Einrichtungen und den Aktivitäten auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene;

- Austausch von Erfahrung und bewährten Methoden;

- spezielle Forschungsarbeiten;

- öffentlichkeitswirksame Initiativen wie Preise und Wettbewerbe;

- Einrichtung von Daten- und Informationsbanken sowie - vor allem statistische und methodologische - Studien zu verschiedenen Themen.

3. Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums

Ziel

Die Maßnahmen in diesem Bereich haben zum Ziel, zu einer besseren Koordinierung und einer kohärenten Gestaltung der Politik und der Aktivitäten im Bereich der Forschung und der Innovationsförderung in Europa beizutragen.

Begründung der Anstrengung und europäischer Mehrwert

Die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums erfordert an erster Stelle eine bessere Kohärenz und Koordinierung der Forschungs- und Innovationstätigkeiten und -politiken auf einzelstaatlicher, regionaler und europäischer Ebene. Die Maßnahme der Gemeinschaft kann zur Förderung diesbezüglicher Anstrengungen sowie zur Schaffung einer Informations-, Wissens- und Analysenbasis beitragen, die zur Durchführung dieses Vorhabens unerlässlich ist.

Geplante Maßnahmen

Diese Maßnahmen, die in sämtlichen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen durchgeführt werden, sollen folgendermaßen aussehen:

- Maßnahmen zur finanziellen Förderung im Hinblick auf eine bessere Koordinierung der Tätigkeiten, die in Europa auf einzelstaatlicher wie auch auf europäischer Ebene durchgeführt werden:

- Öffnung der einzelstaatlichen Programme für Teilnehmer aus anderen Ländern;

- Vernetzung der auf einzelstaatlicher und regionaler Ebene durchgeführten Forschungstätigkeiten;

- Tätigkeiten der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit im Rahmen der verschiedenen europäischen Kooperationsformen, beispielsweise der Tätigkeiten der Europäischen Wissenschaftsstiftung;

- Zusammenarbeit mit Facheinrichtungen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit in Europa, darunter CERN, ELMB, ESO oder ESA [31], und gemeinsame Initiativen.

[31] CERN: Europäische Organisation für Kernforschung; EMBL: Europäisches Labor für Molekularbiologie; ESO: Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre ESA: Europäische Raumfahrtbehörde.

Es sind Anstrengungen vorgesehen, um eine Koordinierung auf europäischer Ebene bei den Forschungstätigkeiten in allen Prioritätsbereichen zu fördern, einschließlich:

- Gesundheit: Gesundheitsfragen spezifischer Bevölkerungsgruppen (insbesondere Kinder und ältere Menschen); wichtigste Krankheiten und Störungen (z.B. Diabetes und Hepatitis).

- Umwelt: nachhaltige lokale und städtische Entwicklung; Erdbebenrisiken;

- Energie (fossile Brennstoffe): neue Generation von Kraftwerken ("nahe-Null-Emissionen"), Energiespeicherung, Transport und Verteilung.

Diese Maßnahmen werden im allgemeinen Kontext der Anstrengungen zur Optimierung der Gesamtleistung der europäischen Wissenschafts- und Technologiezusammenarbeit und zur Gewährleistung der Komplementarität der einzelnen Komponenten, darunter COST und Eureka, durchgeführt.

- Maßnahmen zur Förderung einer kohärenten Entwicklung der Forschungs- und Innovationspolitik in Europa:

- Analysen und Studien, Arbeiten auf dem Gebiet der Zukunftsforschung, Statistik und der wissenschaftlichen und technologischen Indikatoren;

- Einrichtung von Facharbeitsgruppen und Gremien für die Konzertation, politische Erörterung und Unterstützung ihrer Arbeit;

- Unterstützung des Benchmarking der Forschungs- und Innovationspolitik auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene;

- Förderung der Kartierung der herausragenden wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten in Europa;

- Unterstützung der Arbeiten, die zur Verbesserung des rechtlichen und administrativen Umfelds der Forschung und Innovation in Europa erforderlich sind.

ANHANG II : GESAMTHÖCHSTBETRAG, ANTEILE UND VORLÄUFIGE AUFTEILUNG

Der Gesamthöchstbetrag und die Anteile für die einzelnen Maßnahmenbereiche im Sinne von Artikel 164 EG-Vertrag belaufen sich auf:

// Mio. Euro

Erster Maßnahmenbereich [32]

[32] Tätigkeiten unter der Überschrift ,Bündelung der Forschung", ausgenommen die internationale Zusammenarbeit; Forschungsinfrastrukturen und das Thema ,Wissenschaft/Gesellschaft" unter der Überschrift ,Ausgestaltung des europäischen Forschungsraums" und Tätigkeiten unter der Überschrift ,Stärkung der Grundpfeiler des europäischen Forschungsraums".

// 13 715

Zweiter Maßnahmenbereich [33]

[33] Tätigkeiten für die internationale Zusammenarbeit unter der Überschrift ,Bündelung der Forschung", in den vorrangigen Themenbereichen und zur Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf der Union.

// 600

Dritter Maßnahmenbereich [34]

[34] Tätigkeiten zum Thema ,Forschung und Innovation" unter der Überschrift ,Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums" in Ergänzung zu den Tätigkeiten auf dem Gebiet der Innovation, die im Rahmen der Tätigkeiten unter der Überschrift "Bündelung der Forschung" durchgeführt werden.

// 275

Vierter Maßnahmenbereich [35]

[35] Tätigkeiten auf dem Gebiet der Humanressourcen und der Förderung der Mobilität unter der Überschrift ,Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums".

// 1 680

Gesamthöchstbetrag* // 16 270

*Vorläufige Aufteilung : //

1) Bündelung der Forschung [36] [37]

[36] von denen mindestens 15 % der den Tätigkeiten unter dieser Überschrift zugewiesenen Finanzmittel für KMU bestimmt sind zugute kommen sollen.

[37] davon insgesamt 600 Mio. EUR für die internationale Zusammenarbeit

// 13 020

* Genomik und Biotechnologie im Dienste der Medizin // 2 150

* Fortgeschrittene Genomik und ihre Anwendungen im Dienste der Gesundheit // 1 100

* Bekämpfung der wichtigsten Krankheiten // 1050

* Technologien für die Informationsgesellschaft // 3 600

* Nanotechnologien, intelligente Materialien und neue Produktionsverfahren // 1 300

* Luft- und Raumfahrt // 1 000

* Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsrisiken // 625

* Nachhaltige Entwicklung // 1 850

* Nachhaltige Energiesysteme // 630

* Nachhaltiger Landverkehr // 600

* Globale Veränderungen und Ökosysteme // 620

* Bürger und Regieren in einer offenen europäischen Wissensgesellschaft // 225

* Spezifische Tätigkeiten, die einen weiter gefassten Forschungsbereich abdecken // 2 270

* Planung im Vorgriff auf den künftigen Wissenschafts- und Technologiebedarf der Europäischen Union [38]

[38] davon 715 Mio. EUR für die Tätigkeiten der GFS

// 800

* KMU-spezifische Forschungstätigkeiten // 450

* spezielle Tätigkeiten der internationalen Zusammenarbeit // 300

* Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle // 720

2) Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums // 2 830

* Forschung und Innovation // 275

* Humanressourcen und Mobilität // 1 680

* Forschungsinfrastrukturen // 800 [39]

[39] davon bis zu 150 Mio. EUR für die weitere Entwicklung von Géant

* Wissenschaft/Gesellschaft // 75

3) Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums // 420

* Förderung der Koordinierung der Tätigkeiten // 370

* Förderung einer kohärenten Entwicklung der Politik // 50

INSGESAMT // 16 270 [40]

[40] Dazu kommen 1,230 Mio. EUR für das Euratom-Rahmenprogramm, die vorläufig wie folgt aufgeteilt werden : Behandlung und Lagerung radioaktiver Abfälle: 150 Mio. EUR; kontrollierte Kernfusion: 700 Mio. EUR [davon sind 200 Mio. EUR für die Beteilung am ITER-Vorhaben vorgesehen]; weitere Tätigkeiten: 50 Mio. EUR; Tätigkeiten der GFS: 330 Mio. Euro [davon 110 Mio. EUR für Abfallbehandlung und -lagerung].

ANHANG III: INSTRUMENTE UND EINZELHEITEN DER FINANZIELLEN BETEILIGUNG DER GEMEINSCHAFT

Als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums beteiligt sich die Gemeinschaft über spezifische Programme finanziell an Tätigkeiten der Forschung und technologischen Entwicklung, darunter auch an Demonstrationsmaßnahmen, die in den vorrangigen Themenbereichen des Rahmenprogramms sowie in anderen Bereichen und zu anderen Themen der Wissenschaft und Technologie durchgeführt werden.

Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an diesen Tätigkeiten, die auch Maßnahmen zur Innovationsförderung umfassen, erfolgt über folgende Instrumente:

1. INSTRUMENTE

1.1. Instrumente für die Bündelung der Forschung

Für die Durchführung von Tätigkeiten in den vorrangigen Themenbereichen werden vier Arten von Instrumenten verwendet: Exzellenznetze, integrierte Projekte, die Beteiligung an gemeinsam durchgeführten nationalen Programmen sowie als Stufenleiter zur Verwirklichung von Forschungsexzellenz und zur Bündelung der Forschung gezielte spezielle Forschungsprojekte und Koordinierungsmaßnahmen.

Während der Durchführung der Forschungstätigkeiten wird näher präzisiert werden, welche Instrumente innerhalb dieser Kategorien für einen bestimmten Forschungsgegenstand zur Anwendung gelangen sollen und welche Art von Vorschlägen erwartet werden.

Die Exzellenznetze und die integrierten Projekte werden die Hauptinstrumente für die Durchführung der Forschungstätigkeiten sein. Gezielte spezielle Forschungsprojekte und Koordinierungsmaßnahmen können für Forschungsprojekte zum Tragen kommen, die Ziele innerhalb bestimmter Forschungsgebiete begrenzten Umfangs verfolgen.

1.1.1. Exzellenznetze

Finanzielle Beteiligung an Exzellenznetzen in den vorrangigen Themenbereichen des Rahmenprogramms

Übergeordnetes Ziel der Exzellenznetze ist es, die wissenschaftlichen und technologischen Spitzenleistungen in Europa dadurch auszubauen, dass die Forschungskapazitäten europaweit schrittweise auf einem exzellenten Niveau zusammengeführt werden. Exzellenznetze fördern die Zusammenarbeit zwischen den an Hochschulen und Forschungszentren, in Unternehmen (KMU sowie Großunternehmen) und Technologieeinrichtungen vorhandenen herausragenden Kapazitäten. Jedes Exzellenznetz fungiert als ,virtuelles Exzellenzzentrum", das den Ausbau von Wissen zu einem bestimmten Thema im Hinblick auf langfristige Ziele fördern soll.

Dies soll über ein gemeinsames Arbeitsprogramm erreicht werden, das einen Großteil der Tätigkeiten der vernetzten Einrichtungen erfasst. Diese Einrichtungen müssen in ausreichendem Maße unabhängig sein oder unabhängig werden, um ihre Tätigkeiten schrittweise mit denen anderer Einrichtungen zusammenführen zu können.

Diese Arbeitsprogramme, die mit Mitteln in Höhe von bis zu mehreren Zehnmillionen Euro pro Jahr ausgestattet sind, aber auch kleiner sein können, sofern sich die erforderliche kritische Masse und Bündelung erreichen lassen, werden nach bestimmten Forschungsthemen und -gegenständen festgelegt; Ziele oder Ergebnisse werden hingegen nicht vorgegeben. Zur Durchführung dieser Programme müssen die spezifischen Arbeitsprogramme für die betreffenden Bereiche schrittweise zusammengeführt, die Tätigkeiten genau aufgeteilt, Personal in erheblichem Umfang ausgetauscht und elektronische Informations- und Kommunikationsnetze sowie virtuelle und interaktive Arbeitsformen intensiv eingesetzt werden. Die Programme beinhalten unbedingt nachprüfbare Tätigkeiten zur Verwaltung, zum Transfer und zur Nutzung der erworbenen Kenntnisse.

Die Exzellenznetze werden auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt.

Die Beteiligung von Wissenschaftlern aus anderen europäischen Ländern, die nicht einer assoziierten Rechtsperson zugehören, wird über Maßnahmen zur Förderung der Mobilität unterstützt. Darüber hinaus können Einrichtungen aus Drittstaaten sowie Organisationen für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit in Europa an diesen Netzen teilnehmen.

Die Exzellenznetze werden eine Strategie für die Verbreitung der Ergebnisse ihrer Arbeit erarbeiten und umsetzen. Hierfür werden die einzelnen Exzellenznetze Ressourcen einplanen.

1.1.2. Integrierte Projekte

Finanzielle Beteiligung an integrierten Projekten in den vorrangigen Themenbereichen des Rahmenprogramms

Diese Projekte, die mit Mitteln in Höhe von bis zu mehreren Zehnmillionen Euro ausgestattet sind, zu denen jedoch auch kleinere Projekte gehören können, sofern sich die erforderliche kritische Masse und Bündelung erreichen lassen, werden von Konsortien durchgeführt, bei denen Hochschulen und Industrie häufig eng zusammenarbeiten. Bei den Partnern kann es sich um Unternehmen (einschließlich KMU), Hochschulen, Forschungszentren und andere juristische Personen handeln.

Die Projekte können "risikoreiche" Forschungsarbeiten umfassen und werden in jedem Fall genau definierte Ziele hinsichtlich der wissenschaftlichen und technologischen Kenntnisse festgelegen, die sich auf Produkte, Verfahren oder Leistungen anwenden lassen. Die integrierten Projekte können sich in bestimmten Fällen aus ,Clustern" zusammensetzen, die im Hinblick auf dasselbe Ziel zwar unterschiedliche Aspekte behandeln, aber in einer einzigen Maßnahme zusammengefasst sind. Sie werden von der Industrie und öffentlichen Forschungseinrichtungen auf der Grundlage eines regelmäßig aktualisierten Zeitplans durchgeführt.

Ihre Durchführung beinhaltet unbedingt nachprüfbare Tätigkeiten zur Verwaltung, zum Transfer und zur Nutzung der erworbenen Kenntnisse sowie zur Analyse und Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der betreffenden Technologien sowie der Faktoren, die für eine erfolgreiche Verwertung ausschlaggebend sind.

Diese Tätigkeiten werden vorzugsweise auf der Grundlage globaler Finanzierungspläne durchgeführt, die umfangreiche öffentliche und private Fördermittel sowie andere Formen der Zusammenarbeit oder der Finanzierung, insbesondere Eureka oder die Instrumente der EIB und des EIF, vorsehen.

Die integrierten Projekte werden auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschläge ausgewählt. Teilnehmen können an ihnen Einrichtungen aus Drittstaaten sowie Organisationen für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit in Europa. Zur Förderung der Teilnahme von KMU sind spezielle Maßnahmen vorgesehen.

Die Exzellenznetze und die integrierten Projekte werden von den Mitwirkenden sehr selbständig verwaltet. Letztere haben insbesondere die Möglichkeit,

- andere Partner in ihre Tätigkeiten einzubeziehen,

- kleinere Projekte zu den einzelnen Bestandteilen ihres Arbeitsprogramms festzulegen und hierfür Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu veröffentlichen,

- den Inhalt dieser Programme dem jeweiligen Bedarf anzupassen.

Die Durchführung der von den Exzellenznetzen und im Rahmen der integrierten Projekte umgesetzten Arbeitsprogramme wird in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterzogen, und die Kommission berichtet darüber in ihrem Jahresbericht über die FTE-Tätigkeiten.

1.1.3. Finanzielle Beteiligung an gemeinsam durchgeführten nationalen Programmen

Finanzielle Beteiligung an nationalen Programmen, die auf der Grundlage von Artikel 169 EG-Vertrag gemeinsam durchgeführt werden, in den vorrangigen Themenbereichen des Rahmenprogramms

Die betreffenden Programme werden genau festgelegt und von den Regierungen oder nationalen Forschungseinrichtungen ohne Diskriminierung zwischen den Mitgliedstaaten durchgeführt. Für die gemeinsame Durchführung muss auf eine spezielle Struktur zurückgegriffen werden. Dies kann über harmonisierte Arbeitsprogramme und mit Hilfe gemeinsamer, paralleler oder aufeinander abgestimmter Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen erfolgen. Gegebenenfalls werden in diesem Rahmen gemeinsame Infrastrukturen aufgebaut oder genutzt werden.

Die Gemeinschaft kann sich finanziell an den gemeinsam durchgeführten Programmen beteiligen. Wenn sich andere europäische Länder an den Programmen beteiligen können, kann die Gemeinschaft die Teilnahme von Wissenschaftlern, Teams oder Einrichtungen auch aus diesen Ländern unterstützen.

1.1.4. Gezielte spezielle Forschungsprojekte

Gezielte spezielle Forschungsprojekte können als FTE-Projekt oder als Demonstrationsprojekt oder als Kombination dieser beiden Projektarten durchgeführt werden:

(a) als Projekt im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE-Projekt), durch das neue Erkenntnisse gewonnen werden sollen, um entweder vorhandene Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen erheblich zu verbessern oder neue zu entwickeln oder um sonstigen Erfordernissen der Gesellschaft und der Gemeinschaftspolitik gerecht zu werden;

(b) als Demonstrationsprojekt, das die Rentabilität neuer Technologien nachweisen soll, die potenzielle wirtschaftliche Vorteile bieten, jedoch nicht unmittelbar vermarktet werden können.

1.1.5. Koordinierungsmaßnahmen

Koordinierungsmaßnahmen sollen aufeinander abgestimmte Initiativen verschiedener in den Bereichen Forschung und Innovation tätiger Akteure fördern und unterstützen. Sie umfassen eine Reihe von Maßnahmen, etwa die Organisation von Konferenzen und Sitzungen, die Durchführung von Studien, den Austausch von Mitarbeitern, den Austausch und die Verbreitung vorbildlicher Verfahrensweisen sowie den Aufbau von Informationssystemen und Expertengruppen, und können gegebenenfalls auch die Festlegung, die Organisation und die Durchführung verbundener oder gemeinsamer Initiativen unterstützen.

1.1.6. Tätigkeiten, die einen weiter gefassten Forschungsbereich abdecken

Die Instrumente zur Durchführung der Maßnahmen unter der Überschrift "Tätigkeiten, die einen weiter gefassten Forschungsbereich abdecken" sind in Anhang I beschrieben.

1.2. Instrumente zur Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums

Die Instrumente zur Durchführung der Maßnahmen in folgenden Bereichen sind in Anhang I beschrieben:

- Forschung und Innovation,

- Humanressourcen und Mobilität,

- Forschungsinfrastrukturen,

- Wissenschaft/Gesellschaft.

1.3. Instrumente zur Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums

Die Instrumente zur Durchführung der Maßnahmen in diesem Bereich sind in Anhang I beschrieben.

2. Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft

Die Gemeinschaft beteiligt sich unter Beachtung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung und Entwicklung sowie der entsprechenden internationalen Regelungen, insbesondere des WTO-Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen, finanziell an der Durchführung der Maßnahmen, die mit Hilfe der genannten Instrumente umgesetzt werden. Die Höhe und die Art der finanziellen Beteiligung des Rahmenprogramms müssen im Einzelfall angepasst werden, besonders dann, wenn eine Beteiligung aus anderen öffentlichen Quellen vorgesehen ist, darunter auch aus anderen Finanzierungsquellen der Gemeinschaft wie der EIB und dem EIF.

Bei der Beteiligung einer Einrichtung aus strukturschwachen Regionen kann für ein Projekt, das schon in den Genuss des Hoechstfördersatzes des Rahmenprogramms oder eines Globalzuschusses kommt, gemäß der Verordnung Nr. 1260/1999 [41] des Rates ein zusätzlicher Beitrag aus den Strukturfonds gewährt werden.

[41] ABl. L 161 vom 26. Juni 1999.

Im Falle der Beteiligung einer Einrichtung der Beitrittskandidaten kann unter ähnlichen Bedingungen ein zusätzlicher Beitrag aus den Finanzinstrumenten zur Beitrittsvorbereitung gewährt werden.

Im Falle der Beteiligung von Einrichtungen aus Mittelmeer- oder Entwicklungsländern könnte ein Beitrag aus dem MEDA-Programm und aus den Finanzinstrumenten der Entwicklungshilfe der Union in Frage kommen.

Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Kofinanzierung, mit Ausnahme der Finanzierungen für Studien, Konferenzen und öffentliche Aufträge. Je nach Art der Instrumente kann die Gemeinschaft einen Globalzuschuss oder einen Zuschuss zu den Budgets für jede Phase bei der Anwendung der Instrumente zahlen.

Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft infolge öffentlicher Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder öffentlicher Ausschreibungen beschlossen wird.

Die Gemeinschaft kann auch veranlasst werden, einen Zuschuss zum Kapital zu zahlen, das zur Entwicklung der Forschungsinfrastrukturen erforderlich ist.

Die Kommission führt die Forschungstätigkeiten in einer Weise durch, dass der Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft durch wirkungsvolle Kontrollen und im Falle der Feststellung von Unregelmäßigkeiten durch abschreckende, verhältnismäßige Sanktionen gewährleistet ist.

Die Entscheidungen über die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms dürfen nicht von den in folgender Tabelle aufgeführten Regeln abweichen.

INSTRUMENTE // Finanzielle Beteiligung

der Gemeinschaft innerhalb des Rahmenprogramms

Bündelung der Forschung // [42]

[42] Im Falle der drei Maßnahmenkategorien unter der Überschrift "Bündelung der Forschung" kann die Teilnahme von Einrichtungen und Wissenschaftlern aus Drittstaaten durch die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft gedeckt werden.

1. Finanzielle Beteiligung an Exzellenznetzen // Die Gemeinschaft kann auf der Grundlage der Ergebnisse der Durchführung eines gemeinsamen Arbeitsprogramms einen Globalzuschuss gewähren.

2. Finanzielle Beteiligung an integrierten Projekten // Die Gemeinschaft kann einen Zuschuss zu den Budgets dieser Projekte zahlen, der maximal 50% der Gesamtkosten entspricht.

3. Finanzielle Beteiligung an gemeinsam durchgeführten nationalen Programmen // Die Gemeinschaft kann einen Zuschuss zu dem Budget gemeinsam durchgeführter Aktivitäten zahlen, der maximal 50% der Gesamtkosten entspricht. Stehen diese Tätigkeiten anderen europäischen Ländern offen, kann dieser Zuschuss generell die Beteiligung von Forschern und Einrichtungen aus diesen Ländern an den Tätigkeiten decken.

//

4. Finanzielle Beteiligung an gezielten speziellen For schungsprojekten und Koordi nierungsmaßnahmen sowie spezifischen Tätigkeiten, die einen weiter gefaßten For schungsbereich abdecken, einschließlich an KMU-spezifischen Maßnahmen und speziellen Tätigkeiten der internationalen Zusammenarbeit. // Die Gemeinschaft kann einen Zuschuss zu den Budgets dieser Tätigkeiten zahlen und für das gesamte Budget der GFS aufkommen.

Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums //

1. Finanzielle Beteiligung an Maßnahmen zur Förderung des Zusammenwirkens von Forschung und Innovation // Die Gemeinschaft kann einen Zuschuss zu den Budgets für diese Maßnahmen zahlen.

2. Finanzielle Beteiligung an Maßnahmen zum Ausbau der Humanressourcen und zur Förderung der Mobilität // Bei den Stipendien und den Fördermitteln für Spitzenleistungen handelt es sich um Globalleistungen.

3. Finanzielle Beteiligung an Unterstützungsmaßnahmen für Forschungsinfrastrukturen // Die Gemeinschaft kann einen Zuschuss zu den Budgets für die technischen Vorarbeiten, einschließlich Durchführbarkeitsstudien, zahlen, der maximal 50% der Gesamtkosten entspricht. Sie kann auf der Grundlage der Ergebnisse der integrierten Initiativen einen Globalzuschuss zu Tätigkeiten im Bereich des grenzüberschreitenden Zugangs und der Entwicklung von Netzen zahlen. Sie kann ferner einen Zuschuss zu den Budgets für die Entwicklung neuer Infrastrukturen leisten, der maximal 10% Gesamtkosten entspricht.

4. Finanzielle Beteiligung an Maßnahmen zur Herstellung eines guten Verhältnisses zwischen Wissenschaft und Gesellschaft // Die Gemeinschaft kann einen Zuschuss zu den Budgets für diese Initiativen zahlen.

Stärkung der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums //

1. Finanzielle Beteiligung an Koordinierungstätigkeiten // Die Gemeinschaft kann einen Zuschuss zu den Budgets für diese Tätigkeiten zahlen.

2. Finanzielle Beteiligung an Maßnahmen zur Förderung einer kohärenten Entwicklung der Forschungspolitik // Die Gemeinschaft kann einen Zuschuss zu den Budgets für diese Maßnahmen zahlen.

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