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Document C/2023/01262

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2024 — EAC/A07/2023 — Programm Erasmus+

PUB/2023/1704

ABl. C, C/2023/1262, 28.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1262/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1262/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie C


C/2023/1262

28.11.2023

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2024 — EAC/A07/2023

Programm Erasmus+

(C/2023/1262)

1.   Einleitung und Beschreibung der Ziele

Grundlage für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind die Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (1), (im Folgenden „Erasmus+-Verordnung“) sowie das Jahresarbeitsprogramm 2024 für Erasmus+ (C(2023) 6157). Das Programm Erasmus+ erstreckt sich auf den Zeitraum 2021 bis 2027. Die allgemeinen und spezifischen Ziele des Programms Erasmus+ sind in Artikel 3 der Erasmus+-Verordnung beschrieben.

2.   Maßnahmen

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft folgende Maßnahmen des Programms Erasmus+:

 

Leitaktion 1 — Lernmobilität von Einzelpersonen:

Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend

Jugendaktivitäten

DiscoverEU — Inklusion

Virtuelle Austauschaktivitäten in den Bereichen Hochschulbildung und Jugend

Mobilität von Personal im Bereich Sport

 

Leitaktion 2 — Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen

Partnerschaften für Zusammenarbeit:

Kooperationspartnerschaften

Kleinere Partnerschaften

Exzellenzpartnerschaften:

Zentren der beruflichen Exzellenz

Erasmus+-Lehrkräfteakademien

Erasmus-Mundus-Aktion

Innovationspartnerschaften:

Allianzen für Innovation

Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen

 

Leitaktion 3 — Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

„European Youth Together“ (Die europäische Jugend vereint)

 

Jean-Monnet-Maßnahmen:

Jean-Monnet-Maßnahme in der Hochschulbildung

Jean-Monnet-Maßnahme in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung

3.   Förderfähigkeit

Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ Finanzierungsanträge stellen. Auch Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, können Mittel für die Lernmobilität von jungen Menschen und Jugendarbeitern, Jugendaktivitäten und DiscoverEU (Inklusion) beantragen.

Die folgenden Länder können in vollem Umfang an allen Maßnahmen des Programms Erasmus+ teilnehmen (2):

die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die überseeischen Länder und Gebiete

die mit dem Programm assoziierten Drittländer:

die EFTA-/EWR-Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen

die EU-Kandidatenländer: die Republik Türkei, die Republik Nordmazedonien und die Republik Serbien (3)

Bestimmte Maßnahmen des Programms Erasmus+ stehen zudem Organisationen aus Drittländern offen, die nicht mit dem Programm assoziiert sind.

Nähere Angaben zu den Teilnahmemodalitäten sind dem Erasmus+-Programmleitfaden 2024 zu entnehmen.

4.   Budget und Projektlaufzeit

Das für diese Aufforderung vorgesehene Gesamtbudget beträgt rund 3 681,76 Mio. EUR:

Allgemeine und berufliche Bildung:

EUR

3 256,61  Mio.

Jugend:

EUR

336,28  Mio.

Sport:

EUR

63,12  Mio.

Jean Monnet:

EUR

25,75  Mio.

Das für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtbudget und seine Aufteilung sind in dem am 18. September 2023 angenommenen Jahresarbeitsprogramm 2024 für Erasmus+ angegeben und können durch eine Änderung des Jahresarbeitsprogramms für Erasmus+ geändert werden. Potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, das Jahresarbeitsprogramm für Erasmus+ und seine Änderungen regelmäßig aufzurufen:

 

https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/annual-work-programmes_de

Die gewährten Finanzhilfen und die Laufzeit der Projekte variieren; maßgeblich sind Faktoren wie die Art des Projekts, die Art der förderfähigen Antragsteller und die Anzahl der beteiligten Partner.

Begünstigte dürfen Kosten für die im Rahmen einer Maßnahme von Freiwilligen geleistete Arbeit auf der Grundlage von Kosten je Einheit geltend machen, die gemäß dem Beschluss (2019) 2646 der Kommission genehmigt und festgelegt sind. Nähere Angaben zur Förderfähigkeit von Kosten im Zusammenhang mit von Freiwilligen geleisteter Arbeit sind dem Erasmus+-Programmleitfaden zu entnehmen.

5.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Für alle nachstehend angegebenen Fristen für die Einreichung von Anträgen gilt Brüsseler Ortszeit.

Leitaktion 1

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Hochschulbildung

20. Februar 2024, 12.00 Uhr

Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen berufliche Bildung, Schulbildung und Erwachsenenbildung

20. Februar 2024, 12.00 Uhr

Mobilität von Personal im Bereich Sport

20. Februar 2024, 12.00 Uhr

Internationale Mobilität unter Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern

20. Februar 2024, 12.00 Uhr

Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen berufliche Bildung, Schulbildung und Erwachsenenbildung

1. Oktober 2024, 12.00 Uhr

Erasmus-Akkreditierungen im Bereich Jugend

1. Oktober 2024, 12.00 Uhr

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend

20. Februar 2024, 12.00 Uhr

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend

1. Oktober 2024, 12.00 Uhr

DiscoverEU (Inklusion)

20. Februar 2024, 12.00 Uhr

Virtuelle Austauschaktivitäten in den Bereichen Hochschulbildung und Jugend

25. April 2024, 17.00 Uhr


Leitaktion 2

Kooperationspartnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend, mit Ausnahme der von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereichten Partnerschaften

5. März 2024, 12.00 Uhr

Kooperationspartnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend, die von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereicht wurden

5. März 2024, 17.00 Uhr

Kooperationspartnerschaften im Bereich Sport

5. März 2024, 17.00 Uhr

Kooperationspartnerschaften im Bereich Jugend, mit Ausnahme der von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereichten Partnerschaften

1. Oktober 2024, 12.00 Uhr

Kleinere Partnerschaften in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend

5. März 2024, 12.00 Uhr

Kleinere Partnerschaften in den Bereichen Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Jugend

1. Oktober 2024, 12.00 Uhr

Kleinere Partnerschaften im Bereich Sport

5. März 2024, 17.00 Uhr

Zentren der beruflichen Exzellenz

7. Mai 2024, 17.00 Uhr

Erasmus+-Lehrkräfteakademien

6. Juni 2024, 17.00 Uhr

Erasmus-Mundus-Aktion

15. Februar 2024, 17.00 Uhr

Allianzen für Innovation

7. März 2024, 17.00 Uhr

Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung

8. Februar 2024, 17.00 Uhr

Kapazitätsaufbau im Bereich berufliche Aus- und Weiterbildung

29. Februar 2024, 17.00 Uhr

Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend

6. März 2024, 17.00 Uhr

Kapazitätsaufbau im Bereich Sport

5. März 2024, 17.00 Uhr

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen

5. März 2024, 17.00 Uhr


Leitaktion 3

„European Youth Together“ (Die europäische Jugend vereint)

7. März 2024, 17.00 Uhr


Jean-Monnet-Maßnahmen und -Netze

1. Februar 2024, 17.00 Uhr

Nähere Angaben zur Einreichung der Anträge sind dem Erasmus+-Programmleitfaden zu entnehmen.

6.   Ausführliche Informationen

Die genauen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Prioritäten, sind dem Erasmus+-Programmleitfaden 2024 zu entnehmen, abrufbar unter:

 

http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/programme-guide_de

Der Erasmus+-Programmleitfaden ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.


(1)   ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1.

(2)  Für Jean-Monnet-Aktivitäten können sich Einrichtungen aus der ganzen Welt bewerben.

(3)  Vorbehaltlich der Unterzeichnung der bilateralen Assoziierungsabkommen.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1262/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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