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Document C:2023:004:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, C 004, 6. Januar 2023


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ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 4

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

66. Jahrgang
6. Januar 2023


Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2023/C 4/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10980 — TOKYU / MARUBENI / ORIX / FUJITSU / JV) ( 1 )

1

2023/C 4/02

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10709 — PARTNERS GROUP / FORTERRO) ( 1 )

2

2023/C 4/03

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10901 — OAKTREE / ARES / VECTOR / NEOVIA) ( 1 )

3

2023/C 4/04

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10907 — REMONDIS / H&M / JV) ( 1 )

4

2023/C 4/05

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10880 — DUFRY / AUTOGRILL) ( 1 )

5

2023/C 4/06

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10951 — BMF / UNIPER) ( 1 )

6

2023/C 4/07

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10874 — DSM / FONTERRA / TASMAN) ( 1 )

7

2023/C 4/08

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10575 — BOUYGUES / EQUANS) ( 1 )

8

2023/C 4/09

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10699 — SALMAR / NTS) ( 1 )

9

2023/C 4/10

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10717 — KKR / PAI PARTNERS / BCI / REFRESCO) ( 1 )

10


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2023/C 4/11

Euro-Wechselkurs — 5. Januar 2023

11


 

V   Bekanntmachungen

 

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

 

Europäische Kommission

2023/C 4/12

Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

12


 

Berichtigungen

 

Berichtigung der Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 25. März 2022 zur Änderung der Empfehlung EZB/2017/10 zu einheitlichen Kriterien für die Nutzung einiger im Unionsrecht eröffneter Optionen und Ermessensspielräume durch die nationalen zuständigen Behörden bei weniger bedeutenden Instituten (EZB/2022/13) ( ABl. C 142 vom 30.3.2022 )

21


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 

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