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Amtsblatt der Europäischen Union, C 11, 11. Januar 2019


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ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 11

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

62. Jahrgang
11. Januar 2019


Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

 

EMPFEHLUNGEN

 

Europäische Zentralbank

2019/C 11/01 EZB/2019/1

Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 7. Januar 2019 zur Dividenden-Ausschüttungspolitik (EZB/2019/1)

1


 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2019/C 11/02

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.8747 — Bolloré/APMM/CIT) ( 1 )

4


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2019/C 11/03

Euro-Wechselkurs

5


 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2019/C 11/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9240 — Siemens Project Ventures/Veja Mate Offshore Project) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 )

6

2019/C 11/05

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9170 — EPIC SNCF Mobilités/Ceetrus/JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 )

8


 

Berichtigungen

2019/C 11/06

Berichtigung der Fluggastdatensätze (PNR-Daten) — Liste der Mitgliedstaaten, die die Anwendung der PNR-Richtlinie auf Flüge innerhalb der EU beschlossen haben — Vergleiche Artikel 2 der Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (Ein Mitgliedstaat, der entscheidet, diese Richtlinie auf Flüge innerhalb der Europäischen Union (EU-Flüge) anzuwenden, teilt dies der Kommission schriftlich mit. Ein Mitgliedstaat kann eine solche Mitteilung jederzeit machen oder widerrufen. Die Kommission veröffentlicht diese Mitteilung und eventuelle Widerrufe derselben im Amtsblatt der Europäischen Union) ( ABl. C 196 vom 8.6.2018 )

9


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 

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