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Document C:2018:456:FULL
Official Journal of the European Union, C 456, 18 December 2018
Amtsblatt der Europäischen Union, C 456, 18. Dezember 2018
Amtsblatt der Europäischen Union, C 456, 18. Dezember 2018
ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 456 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
61. Jahrgang |
Inhalt |
Seite |
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I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen |
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ENTSCHLIESSUNGEN |
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Rat |
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2018/C 456/01 |
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II Mitteilungen |
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MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Europäische Kommission |
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2018/C 456/02 |
Rücknahme der Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9094 — Amcor/Bemis) ( 1 ) |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Rat |
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2018/C 456/03 |
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2018/C 456/04 |
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Europäische Kommission |
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2018/C 456/05 |
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2018/C 456/06 |
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Rechnungshof |
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2018/C 456/07 |
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(1) Text von Bedeutung für den EWR. |
DE |
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I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen
ENTSCHLIESSUNGEN
Rat
18.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 456/1 |
Entwurf einer Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa:
die EU-Jugendstrategie 2019-2027
(2018/C 456/01)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —
IN ANERKENNUNG der jugendpolitischen Zusammenarbeit der EU bis 2019. Die EU pflegt seit 2002 eine engagierte jugendpolitische Zusammenarbeit auf EU-Ebene (1), die auf den Grundsätzen der aktiven Teilhabe und des gleichberechtigten Zugangs zu Möglichkeiten basiert, in Synergie mit anderen Politikbereichen, die junge Menschen betreffen, wie etwa Bildung und Beschäftigung. Die Zusammenarbeit hat politische und legislative Veränderungen in den Mitgliedstaaten veranlasst und zum Kapazitätsaufbau von Jugendorganisationen beigetragen.
UNTER HINWEIS DARAUF, dass mit dieser Entschließung auf den Entwurf einer EU-Jugendstrategie abgezielt wird, die es ermöglicht, eine gemeinsame und in sich geschlossene Antwort der EU auf die Herausforderungen zu finden, die sich den jungen Menschen überall in Europa stellen, und durch die die diesbezüglichen Bemühungen und Initiativen der Mitgliedstaaten ergänzt werden, und dass ein solches Ziel daher auf EU-Ebene besser erreicht werden kann als durch die Mitgliedstaaten allein. Der Rat kann daher im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegten Subsidiaritätsprinzip Initiativen ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Gemäß dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Entschließung nicht über das für die Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus —
STELLT FOLGENDES FEST:
1. Junge Menschen haben eine besondere Rolle in der Gesellschaft und stehen besonderen Herausforderungen gegenüber
Junge Menschen wollen ihr Leben selbst in die Hand nehmen, auf andere Menschen zugehen und sie unterstützen. Im Laufe ihrer Entwicklung hin zur Selbstbestimmung erleben sie verschiedene typische Übergänge in ihrem Leben und in ihrem persönlichen Umfeld: von der Ausbildung zur Arbeit, alleine wohnen, Partnerschaften oder eine Familie gründen. Viele sehen sich einer ungewissen Zukunft gegenüber, denn es ist nicht absehbar, wie sich die Globalisierung und der Klimawandel, der technologische Wandel, demografische und sozioökonomische Entwicklungen, Populismus, Diskriminierung, soziale Ausgrenzung und Fake News auf Beschäftigung, Qualifikationen oder die Funktionsweise unserer Demokratien auswirken werden.
Besondere Aufmerksamkeit sollte den jungen Menschen zuteil werden, die Gefahr laufen aus potenziellen Diskriminierungsgründen — wie ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion, Glauben oder ihrer politischen Meinung — an den Rand gedrängt zu werden.
Sozioökonomische Ausgrenzung und demokratische Ausgrenzung gehen Hand in Hand (2). Jugendliche, die mit Benachteiligungen zu kämpfen haben, sind in der Regel weniger aktive nnen und Bürger und haben weniger Vertrauen in Institutionen. Europa kann sich ungenutzte Talente, soziale Ausgrenzung oder Desinteresse unter seinen Jugendlichen nicht leisten. Junge Menschen sollten nicht nur Architekten ihres eigenen Lebens sein, sondern sie sollten auch zu einem positiven Wandel in der Gesellschaft beitragen. Damit junge Menschen die Vorteile von EU-Maßnahmen voll ausschöpfen können, müssen diese ihre Wünsche, Kreativität und Talente berücksichtigen und auf ihre Bedürfnisse eingehen. Junge Menschen wiederum bereichert die Ziele der EU: Dem EU-Jugendbericht (3) zufolge ist diese Generation die am besten ausgebildete Generation, die es je gab, und sie ist besonders qualifiziert in der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien und sozialen Medien.
2. Eine EU-Jugendstrategie 2019-2027 ist nötig
Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 zielt ausgehend von den Erfahrungen und Beschlüssen der jugendpolitischen Zusammenarbeit der vergangenen Jahre (4) darauf ab, die bestehenden und künftigen Herausforderungen, denen sich die jungen Menschen überall in Europa gegenübersehen, zu meistern. Die EU-Jugendstrategie bietet einen Rahmen für Ziele, Prinzipien, Prioritäten, Kernbereiche und Maßnahmen bei der jugendpolitischen Zusammenarbeit für alle relevanten Akteure, wobei ihren jeweiligen Zuständigkeiten und dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung getragen wird.
Die relevanten Akteure sind unter anderem die EU-Mitgliedstaaten, die entsprechenden Institutionen der Europäischen Union und andere internationale Organisationen, wie beispielsweise der Europarat, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Jugendvertretungen, Jugendorganisationen, Organisationen, die mit jungen Menschen arbeiten, Jugendarbeiterinnen und -arbeiter, Jugendforscherinnen und -forscher sowie Akteure der Zivilgesellschaft aber auch Strukturen des Programms Erasmus + und des Europäische Solidaritätskorps sowie ihre Folgeprogramme.
Durch Einbeziehung und Befähigung aller jungen Menschen kann Jugendpolitik dazu beitragen, erfolgreich die Vision eines Kontinents zu verwirklichen, wo junge Menschen Chancen ergreifen und sich mit europäischen Werten identifizieren können.
3. Die Europäischen Jugendziele schaffen eine Vision für Europa
Im Zuge des sechsten Zyklus des strukturierten Dialogs unter dem Motto „Jugend in Europa: Wie geht es weiter?“ haben Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, junge Menschen und Forscherinnen und Forscher gemeinsam Themen gesammelt, die junge Menschen in einer EU-weiten Konsultation als wichtig angegeben hatten, und diese in 11 Bereiche zusammengefasst. Aus dem Ergebnis dieses partizipativen Verfahrens, an dem junge Menschen aus allen Teilen Europas beteiligt waren, wurden elf europäische Jugendziele entwickelt. Diese geben die Ansichten der europäischen Jugend wieder und die Vision derer, die an dem strukturierten Dialog aktiv beteiligt waren.
Sie sind ein Beleg dafür, dass viele junge Europäerinnen und Europäer dabei mitwirken wollen, die Richtung festzulegen, die die europäische jugendpolitische Zusammenarbeit einschlagen sollte. Die EU-Jugendstrategie sollte dazu beitragen, diese Vision der jungen Menschen zu verwirklichen, indem Politikinstrumente der EU-Ebene bereitgestellt sowie von allen Akteuren Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ergriffen werden.
Die europäischen Jugendziele werden als unverfälschte Verlautbarung der Teilnehmenden in ihrer vollen Länge in Anlage 3 wiedergeben, um der EU, den Mitgliedstaaten und den relevanten Akteuren und zuständigen Behörden unter gebührender Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, der nationalen Zuständigkeiten und der Vereinigungsfreiheit als Inspiration und Orientierung zu dienen.
BEGRÜßT
die Mitteilung der Kommission „Beteiligung, Begegnung und Befähigung: eine neue EU-Strategie für junge Menschen“ vom 24. Mai 2018 (5).
STELLT DAHER ÜBEREINSTIMMEND FOLGENDES FEST:
1. Allgemeine Ziele
Die jugendpolitische Zusammenarbeit auf EU-Ebene soll das Potenzial der Jugendpolitik bestmöglich nutzen. Sie fördert die Teilhabe der Jugendlichen am demokratischen Leben gemäß Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Sie fördert zudem das soziale und bürgerschaftliche Engagement und zielt darauf ab, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Grundlagen verfügen, um sich an der Gesellschaft zu beteiligen.
In den kommenden Jahren soll die Strategie
— |
jungen Menschen ermöglichen, ihr eigenes Leben zu gestalten, sie in ihrer persönlichen Entwicklung und ihrem persönlichen Wachstum hin zu Selbstständigkeit unterstützen, sie widerstandsfähiger machen und sie mit Lebenskompetenzen ausstatten, damit sie in einer sich verändernden Welt zurechtkommen; |
— |
junge Menschen ermutigen und sie mit den notwendigen Mitteln ausstatten, sich durch Identifizierung mit den Werten der EU und einer europäischen Identität als aktive und solidarische Bürgerinnen und Bürger für einen positiven Wandel einzusetzen; |
— |
politische Entscheidungen bezüglich ihrer Auswirkungen auf junge Menschen in allen Bereichen, insbesondere Beschäftigung, Bildung, Gesundheit und soziale Inklusion verbessern; |
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zur Beseitigung der Jugendarmut und aller Formen von Diskriminierung beitragen und die soziale Inklusion junger Menschen fördern. |
2. Leitprinzipien
Die europäische Jungendpolitik und sämtliche im Rahmen der Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 durchgeführten Maßnahmen müssen fest im internationalen Menschenrechtssystem verankert sein. Folgende Prinzipien müssen in allen politischen Maßnahmen und Tätigkeiten in Bezug auf junge Menschen zur Anwendung kommen:
A. |
Gleichheit und Nichtdiskriminierung: Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der Erkenntnis, dass junge Menschen Gefahr laufen, mehreren Formen von Diskriminierung ausgesetzt zu sein, einschließlich der Diskriminierung aufgrund des Alters, sowie Berücksichtigung der unter anderem in den Artikeln 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsätze. |
B. |
Inklusion: in Anbetracht der Tatsache, dass junge Menschen keine homogene Gruppe sind und daher unterschiedliche Bedürfnisse, Hintergründe, Lebenssituationen und Interessen haben, sollte die EU-Jugendstrategie Tätigkeiten und politische Maßnahmen fördern, die für alle jungen Menschen inklusiv sind, insbesondere für jene mit geringeren Möglichkeiten und/oder jenen, deren Stimme möglicherweise überhört wird. |
C. |
Teilhabe: in Anerkennung des Potenzials, dass alle jungen Menschen der Gesellschaft zu bieten haben, sollten alle politischen Maßnahmen und Tätigkeiten in Bezug auf junge Menschen ihrem Recht Rechnung tragen, im Wege einer substanziellen Teilhabe von jungen Menschen und Jugendorganisationen an der Entwicklung, der Umsetzung und der Nachbereitung von sie betreffenden politischen Maßnahmen teilzuhaben. In diesem Zusammenhang sollte bei politischen Maßnahmen bedacht werden, dass die digitale Kommunikation Veränderungen der demokratischen und bürgerschaftlichen Teilhabe mit sich bringt. |
D. |
Globale, europäische, nationale, regionale und lokale Dimension: um die nachhaltige Wirkung auf junge Menschen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Umsetzung der EU-Jugendpolitik vor dem Hintergrund der Verflechtung mit der regionalen und der lokalen Ebene umgesetzt wird und dass Tätigkeiten durchgeführt werden, um die jugendpolitischen Maßnahmen an der Basis zu unterstützen. Gleichzeitig sollten die Ansichten der jungen Menschen berücksichtigt werden, wenn globale Themen behandelt werden. |
E. |
Dualer Ansatz: Politische Maßnahmen, die darauf abzielen, das Leben von jungen Menschen zu verbessern, können nie nur auf den Bereich Jugend selbst beschränkt sein. Daher ist der im vorangegangenen Rahmen für die Zusammenarbeit 2010-2018 beschlossene duale Ansatz weiterhin unabdingbar, da mit diesem jugendrelevante Themen einerseits durch Einbeziehung von Initiativen in die unterschiedlichen Politikbereiche und andererseits durch spezifische Initiativen im Jugendsektor angegangen werden sollen. |
EINIGT SICH DES WEITEREN auf
1. Arbeiten an einer wirksamen, gezielten, gemeinsamen sowie sektorenspezifischen und -übergreifenden Umsetzung
Das Leben von jungen Menschen wird durch politische Maßnahmen in vielen verschiedenen Politikbereichen und auf unterschiedlichen Umsetzungsebenen geprägt. Daher lässt sich nur dadurch, dass Jugendfragen als Priorität in die unterschiedlichen Politikbereiche durchgängig einbezogen werden, gewährleisten, dass die besonderen Bedürfnisse von jungen Menschen oder die Auswirkungen auf sie bei geplanten politischen Maßnahmen oder Programmen berücksichtigt werden. Um mit gutem Beispiel voranzugehen, sollte auf EU-Ebene weiterhin grundsätzlich ein bereichsübergreifender Ansatz verfolgt werden. Darüber hinaus kann sich die durchgängige Berücksichtigung von Jugendfragen nur dann als wirksam erweisen, wenn dadurch auch eine Mitsprache für junge Menschen in allen möglichen, sie betreffenden Politikbereichen garantiert ist.
Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit sollte auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung verstärkt werden, indem Synergien angestrebt werden, Komplementarität zwischen den Maßnahmen hergestellt und für eine stärkere Einbeziehung junger Menschen gesorgt wird.
2. Angehen der Kernbereiche des Jugendsektors: Beteiligung. Begegnung. Befähigung.
a. Beteiligung.
Die Schaffung von Möglichkeiten für das Engagement junger Menschen nicht nur in ihrem täglichen Leben, sondern auch im demokratischen Leben ist von entscheidender Bedeutung für eine funktionierende Demokratie und die Gesellschaft im Ganzen. Den Schwerpunkt auf die Teilhabe junger Menschen zu legen ist besonders wichtig, da jede Entscheidung, die heute getroffen wird, sich auf die derzeitige Generation junger Menschen am längsten auswirken wird. Darüber hinaus ist die Gruppe der jungen Menschen in politischen Gremien seltener vertreten und hat weniger Möglichkeiten der Einflussnahme auf und der Teilhabe an Entscheidungsprozessen als andere Altersgruppen. Die EU-Jugendstrategie zielt auf eine substanzielle bürgerschaftliche, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Teilhabe junger Menschen ab.
Die Beteiligung junger Menschen muss daher ein Eckpfeiler der künftigen Zusammenarbeit in der EU-Jugendpolitik sein. Dies bedeutet auch, dass junge Menschen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung von sie betreffenden politischen Maßnahmen, wie beispielsweise der EU-Jugendstrategie sowie der nationalen Jugendstrategien, ein Mitspracherecht haben müssen. Um so inklusiv wie möglich zu sein und sich an aktuelle und künftige Herausforderungen anpassen zu können, ist es von wesentlicher Bedeutung, neue und alternative Formen der Teilhabe auszuloten.
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN,
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die inklusive demokratische Teilhabe von allen jungen Menschen an der Gesellschaft und am demokratischen Prozess zu fördern und zu unterstützen; |
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junge Menschen, Jugendorganisationen und andere Anbieter von Jugendarbeit in die Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung der die jungen Menschen betreffenden politischen Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene aktiv einzubeziehen; |
— |
die Einrichtung und Entwicklung von Jugendvertretungen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, wobei das Recht der jungen Menschen auf Teilhabe und Selbstorganisation anerkannt werden muss, sowie die Anerkennung von repräsentativen Jugendstrukturen und ihre Einbeziehung in die Arbeit der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Verwaltungen zu unterstützen; |
— |
den EU-Jugenddialog (6) zu fördern und zu begleiten, damit verschiedene Stimmen junger Menschen beim Entscheidungsprozess auf allen Ebenen einbezogen werden, und die Entwicklung bürgerschaftlicher Kompetenzen durch Strategien für politische Bildung zu unterstützen; |
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Möglichkeiten des „Erwerbs von Partizipationskompetenz“ unterstützen und entwickeln, indem Interesse an partizipativen Maßnahmen geweckt wird und junge Menschen unterstützt werden, sich auf die Teilhabe vorzubereiten; |
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die Anwendung von innovativen und alternativen Formen der demokratischen Teilhabe auszuloten und zu fördern, z. B. digitale Demokratieinstrumente und Erleichterung des Zugangs, um so die Teilhabe der Jugend am demokratischen Leben zu fördern und junge Menschen inklusiv einzubeziehen, wobei zu berücksichtigen ist, dass einige junge Menschen keinen Zugang zum Internet und digitalen Technologien haben oder ihnen die Fertigkeiten fehlen, diese zu nutzen. |
b. Begegnung
Junge Menschen in Europa sind immer stärker vernetzt. Begegnungen, Beziehungen und Erfahrungsaustausch sind ausschlaggebend für Solidarität und die künftige Entwicklung der Europäischen Union. Diese Beziehungen werden am besten durch unterschiedliche Formen der Mobilität gefördert.
Die Möglichkeiten, Austausch, Zusammenarbeit, kulturelle und bürgerschaftliche Tätigkeiten in einem europäischen Zusammenhang zu erleben, müssen daher für alle jungen Menschen zugänglich sein. Dies gestattet ihnen, persönliche, soziale und bürgerschaftliche Kompetenzen zu entwickeln und zu stärken, kritisches Denken und Kreativität zu entwickeln, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und aktive europäische Bürgerinnen und Bürger zu werden. Jugendaustausch und Projekte im Rahmen von Erasmus +, des Europäischen Solidaritätskorps und ihrer Nachfolgeprogramme sind Quellen interkulturellen Lernens und der Befähigung insbesondere für junge Menschen mit geringeren Möglichkeiten.
Die jugendpolitische Zusammenarbeit der Union sollte diese Möglichkeiten für junge Menschen fördern. Sie sollte von EU-Programmen wie Erasmus +, dem Europäischen Solidaritätskorps und ihren Nachfolgeprogrammen profitieren, damit die Kenntnisse über junge Menschen und ihre Erwartungen verbessert und die politische Zusammenarbeit sowie die Schaffung von Gemeinschaftsstrukturen gestärkt werden.
Die EU-Jugendstrategie sollte außerdem die Vernetzung junger Menschen in der EU und den Kandidatenländern, mit der Östlichen Partnerschaft und den Partnern des westlichen Balkans (7) sowie mit anderen Drittstaaten, mit denen die EU Assoziierungs-und Kooperationsabkommen hat, unterstützen — gegebenenfalls mit EU-Hilfe durch die relevanten Förderprogramme der EU.
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN
— |
grenzübergreifende Mobilitätsmöglichkeiten für alle jungen Menschen sowie für Jugendarbeiterinnen und -arbeiter einschließlich Freiwilligenaktivitäten im zivilgesellschaftlichen Sektor zugänglich zu machen, indem Hindernisse beseitigt und Unterstützungsmaßnahmen durchgeführt werden, bei denen ein besonderer Schwerpunkt auf junge Menschen mit weniger Möglichkeiten gelegt werden sollte; |
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das solidarische Engagement junger Menschen durch Förderregelungen zu unterstützen und Komplementarität und die Synergien zwischen den EU-Finanzierungsinstrumenten und den nationalen, regionalen und lokalen Systemen zu suchen; |
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junge Menschen und Jugendorganisationen aktiv in den Entwurf, die Umsetzung und die Evaluierung relevanter EU-Förderprogramme einzubeziehen; |
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bewährte Verfahren auszutauschen und weiter an wirksamen Systemen zur Validierung und Anerkennung von Fertigkeiten und Kompetenzen zu arbeiten, die durch nicht-formales und informelles Lernen erworben wurden, einschließlich solidarischer und freiwilliger Tätigkeiten, bei fortgeführter Umsetzung der Empfehlung des Rates von 2012 zur Validierung nicht-formalen und informellen Lernens. |
c. Befähigung
Junge Menschen zu befähigen, bedeutet, sie zu ermutigen, ihr Leben selbst zu gestalten. Hierfür bedarf es ausreichender Ressourcen und Instrumente sowie eines Umfelds, das bereit ist, jungen Menschen wirklich zuzuhören. Derzeit sind junge Menschen überall in Europa mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert, etwa mit Problemen beim Zugang zu ihren gesellschaftlichen Rechten, mit sozialer Ausgrenzung und mit „Fake News“ und Propaganda.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen und deshalb eine echte Befähigung junger Menschen zu ermöglichen, gilt es, gemeinsam Strategien zu entwickeln, die auf die besondere Situation junger Menschen ausgerichtet sind und dadurch ihre Lebensumstände in der EU verbessern.
Dabei kann Jugendarbeit jedweder Form als Katalysator für Befähigung dienen: Jugendarbeit bringt jungen Menschen bei ihrem Eintritt ins Erwachsenenalter einzigartige Vorteile (8), denn sie bietet ihnen ein sicheres Umfeld, in dem sie Selbstvertrauen und nicht-formale Lernerfahrungen erwerben können. Bekanntlich werden jungen Menschen im Rahmen von Jugendarbeit wichtige persönliche, berufliche und unternehmerische Kompetenzen und Fertigkeiten vermittelt, beispielsweise in Hinblick auf Teamarbeit, Führungsstärke, interkulturelle Kompetenzen, Projektmanagement, Problemlösung und kritisches Denken. In einigen Fällen ist Jugendarbeit eine Brücke zu allgemeiner oder beruflicher Bildung oder Beschäftigung und verhindert so Ausgrenzung.
Um diese Vorteile zu nutzen, muss nicht-formales und informelles Lernen im Rahmen von Jugendarbeit, von dem insbesondere junge Menschen mit geringen formalen Qualifikationen profitieren, stärker anerkannt werden, um die Beschäftigungsaussichten zu verbessern. Dies kann durch einen systematischeren Einsatz von Qualitätssicherungsinstrumenten verbessert werden.
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN
— |
eine Europäische Agenda für Jugendarbeit für Qualität und Innovation in der Jugendarbeit und die Anerkennung von Jugendarbeit auszuarbeiten und umzusetzen. Um das vorhandene Potenzial voll zu nutzen, muss das Fachwissen von Jugendvertretungen, Jugendorganisationen sowie von in der Jugendarbeit und -forschung tätigen Personen herangezogen werden. Zudem sollten Synergien mit der Arbeit des Europarates in diesem Bereich gefördert werden; |
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den Aufbau von qualitätsvoller Jugendarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu unterstützen, was die Entwicklung diesbezüglicher Strategien, die Schulung von Jugendbetreuerinnen und -betreuer, die Festlegung von rechtlichen Rahmenbedingungen und die Zuweisung ausreichender Ressourcen einschließt; |
— |
Angebote der Jugendarbeit auf allen Ebenen, auch Basisinitiativen, zu unterstützen und anzuerkennen, dass Jugendorganisationen im Wege der Jugendarbeit und nicht-formaler Bildungsmaßnahmen Kompetenzen entwickeln und soziale Inklusion fördern, wobei die nationalen, regionalen und lokalen Maßnahmen in diesem Bereich zu beachten sind; |
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soweit möglich leicht zugängliche Jugendkontaktstellen einzurichten und weiter auszubauen, die ein breites Spektrum an Angeboten zur Verfügung stellen und/oder Informationen, einschließlich Finanzberatung sowie Orientierung und Unterstützung im Hinblick auf die berufliche Laufbahn, Gesundheit und Beziehungen sowie Möglichkeiten für Bildung, Kultur und Beschäftigung bieten; |
ERSUCHT DESHALB DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN
3. Auf Grundlage von Instrumenten und Governance zusammenzuarbeiten
Für eine effektive Umsetzung der EU-Jugendstrategie in der gesamten EU und den Mitgliedstaaten bedarf es konkreter Instrumente. Um die Ziele der EU-Jugendstrategie zu erreichen, sollen gegebenenfalls auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und globaler Ebene folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
a. |
Evidenzbasierte Jugendpolitik und Wissensaufbau: Die EU-Jugendstrategie sollte evidenzbasiert sein und bei den tatsächlichen Bedürfnissen und Lebensumständen junger Menschen ansetzen. Hierfür ist es notwendig, kontinuierlich Forschung zu betreiben, Wissen aufzubauen und den Kontakt zu jungen Menschen und Jugendorganisationen zu suchen. Die Erhebung aufgeschlüsselter Daten über junge Menschen ist besonders wichtig, um bessere Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche Bedürfnisse unterschiedliche Gruppen junger Menschen, insbesondere diejenigen mit geringeren Chancen, haben. Eine evidenzbasierte Politik sollte sich auf Youth Wiki, Jugendforschungsnetze und eine Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie dem Europarat, der OECD und anderen Gremien einschließlich Jugendorganisationen stützen. |
b. |
Voneinander-Lernen und Verbreitung von Informationen: Die Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und die relevanten Akteure sollten voneinander lernen, um die Jugendpolitik in Kern- und in sektorenübergreifenden Bereichen voranzubringen. Expertengruppen werden weiterhin politische Orientierungshilfen ausarbeiten, praktische Tools entwickeln und bewährte Verfahren austauschen; diese Strategie bietet neue Instrumente für das Voneinander-Lernen wie Peer-Review und Peer-Beratung, hochrangige Foren, Analysen und Studien, entsprechend den Prioritäten der EU-Jugendstrategie insgesamt und im Rahmen der Dreijahresarbeitspläne. Dabei soll in Bezug auf hochwertige Jugendinformationen, die Kontaktpflege und die Verbreitung von Informationen ein systematischerer Ansatz verfolgt werden, der sich auf bestehende Netze stützt. |
c. |
Partizipative Governance: In der Erkenntnis, dass junge Menschen über ihr eigenes Leben selbst am besten Bescheid wissen, müssen sie und die sie vertretenden Organisationen in den verschiedenen Phasen der Umsetzung der EU-Jugendstrategie unbedingt eingebunden werden. Teilhabe bewirkt, dass junge Menschen und ihre Anliegen besser wahrgenommen werden, aber auch dass die jugendpolitischen Entscheidungsträgerinnen und -träger stärker ins Blickfeld junger Menschen rücken. Teilhabe soll zudem für eine größerer Legitimität und Anerkennung der jugendpolitischen Maßnahmen sorgen. Um eine Grundlage für einen regelmäßigen gesellschaftlichen Dialog zu schaffen, den Interessenträgern eine wichtigere Rolle bei der Koordinierung der Umsetzung der Strategie einzuräumen und Möglichkeiten für den Austausch von Informationen über Maßnahmen und Ergebnisse zu bieten, wird eine Plattform im Rahmen der EU-Jugendstrategie geschaffen, die die partizipative Governance und die Koordinierung der Umsetzung der Strategie erleichtern soll. Die Kommission wird ersucht, spezielle Treffen zu veranstalten, bei denen gegebenenfalls Vertreterinnen und Vertreter der EU-Organe, der Mitgliedstaaten, der nationalen Erasmus+-Agenturen, der nationalen Agenturen des Europäischen Solidaritätskorps, von Jugendorganisationen und sonstigen relevanten Akteure sowie Vertreter innen und Vertreter lokaler und regionaler Behörden zusammenkommen. |
d. |
Mobilisierung von EU-Programmen und EU-Fördermitteln: Die Strategie wird eine wirksame Nutzung von EU-Programmen und EU-Fonds fördern, darunter Erasmus+, das Europäische Solidaritätskorps, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Horizont 2020, einschließlich der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen, Kreatives Europa und deren Nachfolgeprogamme. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, nach Synergien zwischen europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Finanzierungsquellen zu suchen. |
e. |
Monitoring von EU-Förderungen: Zur Transparenz der EU-Maßnahmen zugunsten junger Menschen sollte gehören, dass die EU-Jugendförderung gegebenenfalls mit Hilfe bestehender Mechanismen wird. |
f. |
Vermitteln der EU-Jugendstrategie: In Anbetracht der verschiedenen Akteure, die an der Politik zugunsten junger Menschen beteiligt sind, müssen Zweck und Inhalt der EU-Jugendstrategie umfassend und in einer jugendgerechten Sprache vermittelt werden. Die EU-Jugendstrategie sowie die europäischen Jugendziele können Menschen, die in die Gestaltung der Jugendpolitik eng eingebunden sind, sowie anderen Akteuren Orientierung bieten und ein neues, positives Bild der EU-Jugendpolitik und der Jugendarbeit in Europa verbreiten. |
g. |
Planer für künftige nationale Maßnahmen (9): Die Planer für künftige nationale Maßnahmen sollen den Mitgliedstaaten ermöglichen, im Einklang mit der EU-Jugendstrategie freiwillig gemeinsame Prioritäten festzulegen. Sie sollen für mehr Transparenz bei der Umsetzung jugendpolitischer Strategien auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene sorgen. Auf diese Weise sollten sich leichter geeignete Partner für Initiativen des Voneinander-Lernens finden lassen, die den individuellen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten entsprechen. Um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sollten sich die Planer für künftige nationale Maßnahmen auf bestehende nationale jugendpolitische Rahmen/nationale Jugendstrategien stützen. |
h. |
EU-Jugenddialog (10): Auf Grundlage der Ergebnisse des strukturierten Dialogs mit jungen Menschen und Jugendorganisationen wird ein neuer EU-Jugenddialog mit den erforderlichen Werkzeugen eingeführt, um noch mehr Entscheidungsträgerinnen und -träger und junge Menschen, insbesondere solche, die kein Gehör finden und/oder geringere Chancen haben, in die Entscheidungsprozesse und die Umsetzung der EU-Jugendstrategie einzubinden und ihr Engagement und ihre politische Teilhabe in der EU und der Gesellschaft insgesamt zu fördern. Überdies sollte ein regelmäßigerer Austausch zwischen den im Rahmen des EU-Jugenddialogs eingesetzten nationalen Arbeitsgruppen und der Europäischen Kommission erleichtert werden. |
i. |
Der/die EU-Jugendkoordinator/in: Der Rat begrüßt, dass die Europäische Kommission ein/eine EU-Jugendkoordinator/in einsetzen will, um die sektorenübergreifende Zusammenarbeit, den Wissensaufbau und den Austausch über Jugendfragen in ihren Dienststellen zu verstärken. Der/die EU-Jugendkoordinator/in sollte mit den verschiedenen Akteuren Hand in Hand arbeiten, um eine einheitliche Kommunikation gegenüber jungen Menschen sicherzustellen. |
j. |
Information und Unterstützung junger Menschen: Indem in ausreichendem Maße auf allen Ebenen gute Informationsdienste und -plattformen für die Jugend, darunter das europäische Jugendportal, bereitgestellt und europaweit tätige Organisationen unterstützt werden, kann dafür gesorgt werden, dass alle jungen Menschen in gleicher Weise Zugang zu qualitätsvollen Informationen über ihre Rechte und Möglichkeiten sowie über Angebote für junge Menschen und EU-Programme für junge Menschen haben; |
k. |
EU-Arbeitspläne für die Jugend: Die Umsetzung der EU-Jugendstrategie erfolgt in dreijährigen Planungszeiträumen, die sich über zwei Dreiervorsitze erstrecken. Die Prioritäten und Maßnahmen für den jeweiligen Planungszeitraum werden im EU-Arbeitsplan für die Jugend vorgestellt. Der Rat wird diese EU-Arbeitspläne gemeinsam mit der Kommission festlegen, und zwar erstmals für den Zeitraum 2019-2021 (11). Diese Pläne sollten sich auf den Leitprinzipien und Prioritäten der Strategie stützen, wobei Jugendfragen auch in anderen Ratsformationen und ihren Vorbereitungsgremien in den relevanten Politikbereichen erörtert werden sollten. |
l. |
Monitoring, Berichterstattung und Evaluierung: Um die Fortschritte bei der Koordinierung der Politik zu bewerten und zu erleichtern, sollten sie regelmäßig überprüft werden. Dabei sollte ermittelt werden, welche Verfahren sich bewährt haben und unter welchen Bedingungen sie sich übertragen lassen, sodass die Mitgliedstaaten leichter voneinander lernen können. Die Kommission wird alle drei Jahre über die Umsetzung der EU-Jugendstrategie Bericht erstatten, wobei sie sich unter anderem auf Informationen der Mitgliedstaaten und von Youth Wiki stützen wird. Youth Wiki wird weiter Informationen über die Entwicklung nationaler jugendpolitischer Maßnahmen bereitstellen. Auf EU-Ebene werden Jugendorganisationen und sonstige relevante Akteure über die Plattform der EU-Jugendstrategie eng in das Monitoring der Fortschritte eingebunden. Die Übersicht der EU-Indikatoren für die Jugend kann herangezogen werden, um die Gesamtsituation junger Menschen in den Mitgliedstaaten zu beobachten. Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission werden ersucht, diese Übersicht im ersten Jahr nach Annahme der EU-Jugendstrategie zu überarbeiten. Dabei könnten quantitative und qualitative Indikatoren und Richtwerte festgelegt werden, die auf die Bedürfnisse der Mitgliedstaaten und der beteiligten Sektoren zugeschnitten sind und herangezogen werden können, um bewährte Verfahren miteinander zu vergleichen und die Umsetzung der Strategie zu verfolgen. Ab 2019 sollte eine politische Überprüfung der EU-finanzierten Forschungsprojekte durchgeführt werden, die relevante Erkenntnisse für den Bereich der Jugendpolitik liefert. |
m. |
Halbzeitüberprüfung: Der Rat wird auf Grundlage eines Evaluierungsberichts, den die Kommission bis zum 31. Dezember 2023 vorlegen soll, eine Halbzeitüberprüfung der EU-Jugendstrategie vornehmen. Gegebenenfalls wird er diese Entschließung im Jahr 2024 überarbeiten, um sie an etwaige neue Entwicklungen und Erfordernisse anzupassen. |
(1) Entschließung des Rates über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010–2018)
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (27. Juni 2002).
(2) Eurofound — Abschnitt zu NEETs: https://www.eurofound.europa.eu/de/topic/NEETs
(3) Dok. 9264/18 ADD 2 — SWD(2018) 169 final Teil 1-7.
(4) Mitteilung der Kommission: „Investieren in Europas Jugend“ (COM(2016) 940), Schlussfolgerungen des Rates zu den strategischen Perspektiven für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa nach 2018, Mai 2017.
(5) Dok. 9264/18 + ADD 1 bis 8 — COM(2018) 269 final.
(6) Weitere Einzelheiten siehe Anlage 1 zum EU-Jugenddialog.
(7) https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/policy/eu-and-western-balkans_en
(8) Expertengruppe zum Thema „Bestimmung des spezifischen Beitrags, den Jugendarbeit und nicht-formales und informelles Lernen leisten können, damit die jungen Menschen die Herausforderungen meistern können, vor denen sie stehen, insbesondere den Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben“. http://ec.europa.eu/assets/eac/youth/library/reports/contribution-youth-work-summary_de.pdf
(9) Weitere Einzelheiten siehe Anlage 2 zu den Planern für künftige nationale Maßnahmen.
(10) Weitere Einzelheiten siehe Anlage 1 zum EU-Jugenddialog.
(11) Weitere Einzelheiten siehe Anlage 4 zum Arbeitsplan für die EU-Jugendstrategie 2019-2027.
ANLAGE 1
über den EU-Jugenddialog
1. Einleitung
„EU-Jugenddialog“ bedeutet den Dialog mit jungen Menschen und Jugendorganisationen, der politische und andere Entscheidungsträgerinnen und -träger ebenso wie Sachverständige, Forscherinnen und forscher und gegebenenfalls weitere relevante Akteure der Zivilgesellschaft einbezieht. Er dient als Plattform für den ständigen Gedankenaustausch und die ständige Rücksprache über die Prioritäten und die Durchführung der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa und das weitere Vorgehen (1).
Der EU-Jugenddialog ist die Weiterentwicklung des Prozesses des strukturierten Dialogs, der mit der Entschließung über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010–2018) eingerichtet und in den darauffolgenden Jahren anhand der Ergebnisse von kontinuierlichem Monitoring und Evaluierung weiterentwickelt wurde (2).
In der Entschließung des Rates zum strukturierten Dialog vom Mai 2017 wurden die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert, „den Prozess des strukturierten Dialogs und seine Ziele für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa nach 2018 zu überprüfen und zu überlegen, wie ein sinnvoller und konstruktiver Dialog und eine sinnvolle und konstruktive Interaktion mit jungen Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund, mit Jugendorganisationen, Jugendforschern und mit politischen Verantwortungsträgern, einschließlich Akteuren aus anderen relevanten Sektoren, auf innovative und wirksame Weise gefördert werden können“ (3).
2. Ziele des EU-Jugenddialogs
Der EU-Jugenddialog soll einen Beitrag zur Verwirklichung der allgemeinen Ziele der EU-Jugendstrategie leisten und die Leitprinzipien der EU-Jugendstrategie befolgen, die in der vorangestellten Entschließung angeführt werden.
Mit dem EU-Jugenddialog werden die folgenden konkreten Ziele verfolgt:
a) |
Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa in Einklang mit Artikel 165 AEUV; |
b) |
Förderung gleichberechtigter Teilhabe von jungen Frauen und jungen Männern; |
c) |
Einbeziehung unterschiedlicher Meinungen und Gewährleistung, dass es allen jungen Menschen offensteht, einen Beitrag zur Politikgestaltung zu leisten; |
d) |
Herbeiführung eines positiven Wandels in der Jugendpolitik auf lokaler, regionaler und europäischer Ebene; |
e) |
Stärkung der bürgerschaftlichen Kompetenz junger Menschen und ihres Gefühls der Zugehörigkeit zur Gesellschaft und zur Europäischen Union. |
3. Umsetzung des EU-Jugenddialogs
Der EU-Jugenddialog sollte vorzugsweise Arbeitszyklen von 18 Monaten folgen, wobei pro Zyklus eine thematische Priorität behandelt wird, die eng mit den Prioritäten der EU-Jugendstrategie und gegebenenfalls mit den Europäischen Jugendzielen verknüpft ist.
Dabei sollte jeder Zyklus auf die Erkenntnisse des vorherigen aufbauen. Ein kontinuierliches Follow-up ist für das Monitoring der qualitativen Ergebnisse und der allgemeinen Wirkung des gesamten Prozesses unerlässlich. Verfahren zur Messung der qualitativen und/oder quantitativen Wirkung sollten während aller Prozessphasen von allen beteiligten Partnern auf der jeweiligen Ebene durchgeführt werden.
Mit Blick auf die oben genannten Ziele sollte der Jugenddialog auf Konzepte für eine Teilhabe in verschiedenen Phasen aufbauen:
a) |
Informationen über Beteiligungsmöglichkeiten sowie Informationen über das allgemeine Thema von der lokalen bis zur europäischen Ebene; |
b) |
Konsultation, einschließlich interaktiver Online- und Offline-Methoden sowie faktengestützter Forschungsergebnisse; |
c) |
direkter Dialog zwischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern und jungen Menschen, gestützt auf bewährte Verfahren für methodische Konzepte, die bisher im Rahmen des strukturierten Dialogs entwickelt wurden, und auf stetige diesbezügliche Innovationen; |
d) |
fortlaufende Partnerschaft bei der Verwaltung des Prozesses auf nationaler und europäischer Ebene, gegebenenfalls einschließlich Partnerschaften mit relevanten Sektoren je nach Thema des Zyklus. |
4. Governance des EU-Jugenddialogs
Die Governance des EU-Jugenddialogs sollte sich weiter auf die Erfahrungen der Vergangenheit stützen, gleichzeitig sollte ein klareres und schlankeres Verfahren angestrebt werden.
Unterschiedliche Partnerschaften auf verschiedenen Ebenen, beispielsweise mit Jugendvertretungen, Jugendorganisationen und anderen Akteuren im Jugendbereich sowie Partnern aus anderen Sektoren, können der Umsetzung und der Steuerung des EU-Jugenddialogs zuträglich sein.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Beteiligung von jungen Menschen in allen Phasen der Umsetzung des EU-Jugenddialogs zu ermöglichen, unter anderem indem die nationale Jugendvertretung eine führende Rolle in der nationalen Arbeitsgruppe erhält.
(1) Dok. 11865/18, Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013.
(2) Dok. 9264/18 ADD 1 Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Ergebnisse der offenen Methode der Koordinierung im Bereich Jugend 2010-2018 zur Mitteilung der Kommission „Beteiligung, Begegnung und Befähigung: eine neue EU-Strategie für junge Menschen“.
(3) Dok. 9632/17, Entschließung des Rates zum strukturierten Dialog und zur künftigen Entwicklung des Dialogs mit jungen Menschen im Zusammenhang mit politischen Maßnahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa nach 2018.
ANLAGE 2
über die Planer für künftige nationale Maßnahmen
Um die Transparenz bei der Umsetzung der jugendpolitischen Maßnahmen auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu erhöhen, sollen die Planer für künftige nationale Maßnahmen den Mitgliedstaaten ermöglichen, im Einklang mit der EU-Jugendstrategie freiwillig über ihre Prioritäten zu informieren.
Die jugendpolitischen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten gehören zu den wichtigsten Instrumenten zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie. Sie werden häufig in einer nationalen Jugendstrategie oder einem gleichwertigen jugendpolitischen Planungsdokument zusammengefasst. Der Inhalt solcher nationaler Jugendstrategien kann für andere Mitgliedstaaten insofern von großer Bedeutung sein, als sie es ihnen ermöglichen, Synergien zu schaffen, Peer-Learning zu fördern und dazu beitragen, verschiedene Interessen und spezifische Bedürfnisse der Mitgliedstaaten bei der Gestaltung der Jugendpolitik aufzuzeigen und zu bündeln.
Die Zusammenstellung der nationalen Prioritäten im Jugendbereich hat folgende Ziele:
— |
eine Wissensbasis zu schaffen, die potenzielle bilaterale oder multilaterale Projekte sowie Maßnahmen im Bereich der Gestaltung der Jugendpolitik anstoßen kann; |
— |
es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, mit anderen Mitgliedstaaten in Bezug auf nationale Bedürfnisse und künftige Strategien gemeinsam strategisch vorzugehen; |
— |
Bereiche aufzuzeigen, in denen die Mitgliedstaaten voneinander lernen können; |
— |
nationalen und regionalen Maßnahmen eine Rolle auf europäischer Bühne zu geben. |
In den Planern für künftige nationale Maßnahmen könnten die Mitgliedstaaten:
— |
zuständige Akteure benennen; |
— |
beschreiben, wie europäischen Prioritäten in den nationalen Kontext übertragen und wie sie mit konkreten Maßnahmen verknüpft werden; |
— |
darlegen, wie die Maßnahmen in den Plänen an nationale und EU-Finanzierungsprogramme im Jugendbereich, wie Erasmus+, den Europäischen Solidaritätskorps, die Jugendgarantie und deren Nachfolgeprogramme im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027, anknüpfen. |
Bei der Entwicklung der Planer für künftige nationale Maßnahmen sollte idealerweise der Grundsatz der Jugendbeteiligung an der Politikgestaltung befolgt werden. Neben der Zusammenarbeit mit sektorenübergreifenden Akteuren könnte auch die Einbindung von für Erasmus+ und den Europäischen Solidaritätskorps zuständigen nationalen Stellen in diesen Prozess gefördert werden.
Um das Potenzial des Voneinander-Lernens und der Synergien maximal zu nutzen, sollten die Planer für künftige nationale Maßnahmen öffentlich zugänglich gemacht werden.
ANLAGE 3
über die Europäischen Jugendziele
Die Europäischen Jugendziele (1) sind das Ergebnis des sechsten Zyklus des strukturierten Dialogs mit jungen Menschen, Entscheidungsträgerinnen und trägern, Forscherinnen und Forschern sowie anderen Akteuren unter dem Motto „Jugend in Europa: Wie geht es weiter?“. Ziel dieses Zyklus war es, die Stimmen junger Menschen einzuholen und zusammen zur Entwicklung der EU-Jugendstrategie 2019-2027 beizutragen.
Die Europäischen Jugendziele schaffen eine Vision für ein Europa, das junge Menschen dazu befähigt, ihr volles Potenzial zu entfalten. Die Jugendziele zeigen sektorenübergreifende Bereiche, die das Leben junger Menschen betreffen, und Herausforderungen auf, die in Angriff genommen werden müssen.
Die erste Phase des sechsten Zyklus des strukturierten Dialogs konzentrierte sich auf freies und kreatives Denken und die Festlegung eines gemeinsamen Verständnisses über das Thema des Zyklus. Junge Menschen ermittelten zusammen mit Entscheidungsträgerinnen und trägern die Themen, die für Politikgestaltung im Jugendbereich relevant sind; diese dienten den beteiligten Forschern als Grundlage für die Konzeption einer europaweiten Konsultation. In der darauffolgenden Konsultationsphase waren junge Menschen aus ganz Europa mit unterschiedlichem Hintergrund durch Fokusgruppen, Umfragen und andere Methoden eingebunden. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Konsultation formulierten Jugenddelegierte zusammen mit Entscheidungsträgerinnen und trägern jene elf Europäischen Jugendziele, die unten aufgeführt sind; diese wurden von den Ministerinnen und Ministern in der Orientierungsaussprache der darauf folgenden Tagung des Rates (Jugend) der EU allgemein begrüßt. In der letzten Phase des Zyklus stand die Planung konkreter Maßnahmen und die Suche nach Möglichkeiten, wie die Europäischen Jugendziele umgesetzt werden können, im Vordergrund.
Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission werden im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten aufgefordert, sich neben anderen Zielen auch von den Europäischen Jugendzielen inspirieren zu lassen und diese Vision in alle damit verbundenen Politikbereiche und Agenden einzubeziehen, wo immer dies passend ist.
Unter gebührender Beachtung der Subsidiarität sollten die Europäischen Jugendziele im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und denen der Union sowie entsprechend den nationalen Umständen behandelt werden. Die Europäischen Jugendziele stellen keine rechtlich bindenden Ziele dar.
|
#1 DIE EU MIT DER JUGEND ZUSAMMENBRINGEN Hintergrund: Immer mehr junge Menschen haben kein Vertrauen in die EU. Sie haben Schwierigkeiten, ihre Prinzipien, Werte und Funktionsweise zu verstehen. Auch Demokratiedefizite in den EU-Prozessen wurden als ein Grund für die zunehmende Euroskepsis von jungen Menschen ausgemacht. |
Zielvorgabe: Das Gefühl fördern, dass die Jugend Teil des europäischen Projekts ist, sowie Brücken zwischen der EU und jungen Menschen schlagen, um Vertrauen zurückzugewinnen und die Beteiligung zu erhöhen.
Einzelziele:
— |
In allen Phasen der Entscheidungsfindung in der EU eine wirkungsvolle Beteiligung und einen Dialog mit der Jugend sicherstellen und dafür bestehende Beteiligungsmechanismen verbessern und neue schaffen. |
— |
Sicherstellen, dass alle gleichberechtigten Zugang zu unparteiischen und jugendgerechten Informationen darüber haben, wie die EU funktioniert, wie man sich dort engagieren kann und welche Möglichkeiten sie bietet. |
— |
Die Bildung zum Thema Europa und der EU sowohl in schulischen als auch in außerschulischen Zusammenhängen stärken. |
— |
Sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten in den politischen und Verwaltungsgremien der EU angemessen vertreten sind, wie es dem Grundsatz der Gleichheit aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger entspricht. |
— |
Das Budget für die europäischen Jugendprogramme erhöhen und ihre Wirkung stärken. |
— |
Das Vertrauen junger Menschen in das Projekt EU aufbauen, indem Demokratiedefizite, fehlende Transparenz und Sichtbarkeit angesprochen werden. |
— |
Einen festen Rahmen schaffen, in dem alle politischen Entscheidungen der EU in Bezug auf Jugendfreundlichkeit, Auswirkungen und Folgen für junge Menschen bewertet werden. |
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#2 GLEICHBERECHTIGUNG ALLER GESCHLECHTER (2) Hintergrund: Geschlechtsbezogene Diskriminierung trifft viele junge Menschen, vor allem junge Frauen. Chancengleichheit und gleicher Rechtszugang müssen für junge Menschen aller Geschlechter, einschließlich junger nicht-binärer und LSBTQI+ (3) -Menschen, sichergestellt werden. |
Zielvorgabe: Gleichberechtigung aller Geschlechter und in allen Lebensbereichen junger Menschen einen geschlechtersensiblen Umgang sicherstellen.
Einzelziele
— |
Diskriminierung bekämpfen und gleiche Rechte für alle Geschlechter in Bezug auf kulturelle, politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe sicherstellen. |
— |
Allgemein ein Bewusstsein für geschlechtsbezogene Ungleichheit und Diskriminierung schaffen, vor allem in den Medien. |
— |
Geschlechtsbezogene Gewalt beenden, indem das Problem benannt und in allen seinen Formen wirkungsvoll bekämpft wird. |
— |
Stereotype Geschlechterrollenbilder beseitigen und für die Akzeptanz vielfältiger Geschlechteridentitäten im Bildungssystem, dem Familienleben, am Arbeitsplatz und anderen Lebensbereichen sorgen. |
— |
Strukturelle geschlechtsbezogene Diskriminierung am Arbeitsmarkt beenden und gleiche Rechte, gleichen Zugang und gleiche Chancen sicherstellen. |
— |
Gleichen Lohn für gleiche Arbeit und eine gerechte Verteilung der Verantwortung für die Sorgearbeit (z. B. Familien-, Haushalts- und Pflegetätigkeiten) sicherstellen. |
— |
Gleichberechtigten Zugang zu formaler und non-formaler Bildung sicherstellen und das Bildungssystem geschlechtersensibel gestalten. |
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#3 INKLUSIVE GESELLSCHAFTEN Hintergrund: Ein Drittel der jungen Menschen in Europa ist von Armut und damit von gesellschaftlichem Ausschluss bedroht. Viele haben keinen Zugang zu ihren gesellschaftlichen Rechten. Viele erfahren weiterhin vielfältige Diskriminierungen, begegnen Vorurteilen und sind Opfer von Hassverbrechen. Neue Migrationsbewegungen haben auch gesellschaftliche und Integrationsherausforderungen mit sich gebracht. Es ist daher entscheidend, sich dafür einzusetzen, dass alle jungen Menschen in Europa, insbesondere diejenigen, die am meisten an den Rand gedrängt und ausgeschlossen sind, ihre Rechte in vollem Umfang verwirklichen können. |
Zielvorgabe: Gesellschaftliche Inklusion für alle jungen Menschen ermöglichen und sicherstellen.
Einzelziele
— |
Rechtlichen Schutz bieten und mithilfe internationaler Rechtsinstrumente alle Arten von Diskriminierung und Hetze bekämpfen, da junge Menschen Opfer vielfältiger Arten von Diskriminierung sind. |
— |
Dafür sorgen, dass gesellschaftlich benachteiligte junge Menschen besser darüber informiert werden, welche Räume, Chancen und Erfahrungsmöglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. |
— |
Sicherstellen, dass gesellschaftlich benachteiligte junge Menschen gleichberechtigten Zugang zu formalen und non-formalen Lernumgebungen haben, um alle Dimensionen von gesellschaftlicher Teilhabe abzudecken. |
— |
Die Fähigkeiten von Pädagoginnen und Pädagogen stärken, mit gesellschaftlich benachteiligten jungen Menschen zu arbeiten. |
— |
Mehr Räume, Chancen, Mittel und Programme bereitstellen, die den Dialog und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, sowie Diskriminierung und Ausgrenzung bekämpfen. |
— |
Soziale Unterstützung stärken, indem das Recht auf einen existenzsichernden Mindestlohn ebenso verankert wird wie faire Arbeitsbedingungen und allgemeiner Zugang zu guter Gesundheitsversorgung. Dabei müssen gezielt Maßnahmen zur Unterstützung von gesellschaftlich benachteiligten jungen Menschen ergriffen werden. |
— |
Sicherstellen, dass gesellschaftlich benachteiligte junge Menschen an allen Entscheidungsprozessen teilhaben und entscheidende Akteure sind. Dies gilt insbesondere, wenn es um ihre eigenen Rechte, ihr Wohlergehen und ihre Interessen geht. |
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#4 INFORMATION UND KONSTRUKTIVER DIALOG Hintergrund: Junge Menschen machen die Erfahrung, dass es schwierig sein kann zu überprüfen, ob Informationen zutreffend und zuverlässig sind. Sie müssen besser befähigt werden, sich in der Medienlandschaft zurechtzufinden und am konstruktiven Dialog teilzuhaben. |
Zielvorgabe: Besseren Zugang zu verlässlicher Information sicherstellen und die Fähigkeit junger Menschen stärken, Informationen kritisch zu bewerten und sich an einem partizipativen und konstruktiven Dialog zu beteiligen.
Einzelziele
— |
Junge Menschen befähigen, Informationen kritisch und verantwortungsvoll zu nutzen und zu produzieren. |
— |
Sicherstellen, dass junge Menschen oft wiederholte irreführende Nachrichten erkennen und anzeigen sowie die Genauigkeit von Nachrichtenquellen prüfen können. |
— |
Sicherstellen, dass junge Menschen Hetze und Diskriminierung im Netz und in der realen Welt erkennen und anzeigen können. |
— |
Sicherstellen, dass junge Menschen on-und offline eine respektvolle, tolerante und gewaltfreie Diskussionskultur pflegen. |
— |
Sicherstellen, dass junge Menschen einen einfachen Zugang zu jugendgerechten Informationen haben, denen ethische und Qualitätsstandards zugrunde liegen. |
— |
Sicherstellen, dass Eltern und andere Erziehungsberechtigte sowie alle anderen, die mit der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen befasst sind, über digitale und Medienkompetenzen verfügen und somit eine verlässliche Informationsquelle für junge Menschen darstellen. |
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#5 PSYCHISCHE GESUNDHEIT UND WOHLBEFINDEN Hintergrund: Eine nennenswerte und stetig wachsende Zahl junger Menschen ist besorgt über die Zunahme von psychischen Gesundheitsproblemen wie extremem Stress, Angstzuständen, Depression und anderen psychischen Erkrankungen bei ihren Altersgenossinnen und -genossen. Junge Menschen verweisen auf den extremen sozialen Druck, unter dem sie heute stehen, und sehen den Bedarf für eine bessere psychische Gesundheitsversorgung. |
Zielvorgabe: Verbesserung des psychischen Wohlbefindens erreichen, die Stigmatisierung psychischer Krankheiten beenden und damit die gesellschaftliche Inklusion aller jungen Menschen fördern.
Einzelziele
— |
Die Entwicklung von Selbstbewusstsein und eines weniger konkurrenzorientierten Denkens unterstützen, indem die Wertschätzung für individuelle Fähigkeiten und Stärken gefördert wird. |
— |
Das Recht auf Arbeit und Lernen für Menschen mit psychischen Krankheiten während und nach ihrer Erkrankung schützen, um zu sicherzustellen, dass sie weiterhin ihre Ziele verfolgen können. |
— |
Einen inklusiven, sektorenübergreifenden Ansatz im Umgang mit der Gesundheitsversorgung bei psychischen Erkrankungen entwickeln, insbesondere für gesellschaftlich benachteiligte Gruppen. |
— |
Qualitativ hochwertiges „Erste-Hilfe-Training für psychische Erkrankungen“ anbieten für alle, die beruflich mit jungen Menschen zu tun haben, aber auch für Familien, Freunde und Freundinnen. |
— |
Inklusive, respektvolle und gut finanzierte Behandlungsmöglichkeiten durch eine integrierte, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für psychische Erkrankungen in allen medizinischen Einrichtungen bereitstellen. |
— |
Den Schwerpunkt auf vorbeugende Maßnahmen setzen, die sicherstellen, dass junge Menschen das Wissen und die Fähigkeiten erwerben, die sie für ein besseres psychisches Wohlbefinden brauchen. |
— |
Programme entwickeln, die die Stigmatisierung von psychischen Erkrankungen bekämpfen und ein Bewusstsein dafür schaffen. |
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# 6 JUGEND IM LÄNDLICHEN RAUM VORANBRINGEN Hintergrund: Trotz des EU-weiten Engagements für die Entwicklung des ländlichen Raums und angesichts der Tatsache, dass 2015 fast ein Drittel der EU-Bevölkerung in ländlichen Räumen lebte, bestehen weiterhin Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen (4) . Es ist daher wichtig, Gleichberechtigung zwischen jungen Menschen in städtischen und ländlichen Gebieten sicherzustellen. |
Zielvorgabe: Bedingungen schaffen, unter denen junge Menschen in ländlichen Gebieten ihr Potenzial entfalten können.
Einzelziele
— |
Angemessene Infrastruktur in ländlichen Gebieten sicherstellen, um eine gerechte Bereitstellung von öffentlichen Dienstleistungen, Internetanbindung und Wohnmöglichkeiten für junge Menschen zu gewährleisten. |
— |
Sicherstellen, dass zukunftsfähige, hochwertige Arbeitsplätze für junge Menschen im ländlichen Raum geschaffen werden. |
— |
Sicherstellen, dass dezentral verschiedene Aktivitäten von, für und mit jungen Menschen stattfinden, damit sie inklusiv sind und die Gemeinden vor Ort davon profitieren. |
— |
Sicherstellen, dass junge Menschen in ländlichen Räumen aktiv an Entscheidungsprozessen beteiligt sind. |
— |
Sicherstellen, dass junge Menschen in ländlichen Räumen gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung haben. |
— |
Ein positives Bild des ländlichen Raums schaffen. |
— |
Die Wahrung ländlicher Traditionen sicherstellen. |
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# 7 GUTE ARBEIT FÜR ALLE Hintergrund: Junge Menschen leiden unter hoher Jugendarbeitslosigkeit, prekären Arbeitsbedingungen und Ausbeutung, aber auch unter Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und am Arbeitsplatz. Jungen Menschen fehlt es sowohl an Informationen als auch an passenden Fähigkeiten für eine Beschäftigung in der Zukunft und eine volle Integration in den Arbeitsmarkt. Daher müssen Maßnahmen ergriffen werden, die eine gute Arbeit für alle sicherstellen. |
Zielvorgabe: Zugang zum Arbeitsmarkt sicherstellen und Chancen für gute Arbeit für alle jungen Menschen schaffen.
Einzelziele
— |
Hochwertige Arbeitsplätze schaffen, die faire Arbeitsbedingungen, Arbeitsrechte und das Recht auf einen existenzsichernden Lohn für alle jungen Menschen garantieren. |
— |
Den Sozialschutz und die Gesundheitsversorgung für junge Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sichern. |
— |
Eine faire Behandlung und Chancengleichheit für alle jungen Menschen gewährleisten, um die Diskriminierung am Arbeitsmarkt zu beenden. |
— |
Sicherstellen, dass alle jungen Menschen die gleichen Chancen haben, die notwendigen Fähigkeiten zu entwickeln und praktische Erfahrungen zu machen, die ihnen den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt erleichtern. |
— |
Gewährleisten, dass Kompetenzen, die durch Praktika, Lehrstellen und andere Formen des arbeitsbezogenen Lernens sowie durch Freiwilligenarbeit und non-formale Bildung erworben wurden, anerkannt und bescheinigt werden. |
— |
Sicherstellen, dass junge Menschen und Jugendorganisationen bei der Entwicklung, Einführung, Begleitung und Evaluierung von beschäftigungspolitischen Maßnahmen auf allen Ebenen als gleichberechtigte Partner bzw. Partnerinnen beteiligt werden. |
— |
Gleichberechtigten Zugang zu guten Informationen und angemessene Unterstützungsangebote sicherstellen, um junge Menschen auf den Arbeitsmarkt im Wandel und die Zukunft der Arbeit vorzubereiten. |
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# 8 GUTES LERNEN Hintergrund: Bildung bleibt ein Schlüssel zu aktiver Bürgerschaft, einer inklusiven Gesellschaft und Beschäftigungsfähigkeit. Daher müssen wir unseren Blick auf Bildung im 21. Jahrhundert erweitern und uns mehr auf übertragbare Fähigkeiten, schülerorientiertes Lernen und non-formale Bildung konzentrieren, um einen wirklich gleichberechtigten und umfassenden Zugang zu guten Lernmöglichkeiten zu erreichen. |
Zielvorgabe: Verschiedene Formen des Lernens zusammenführen und verbessern, um junge Menschen für die Herausforderungen des ständigen Wandels im Leben im 21. Jahrhundert fit zu machen.
Einzelziele
— |
Umfassenden und gleichberechtigten Zugang zu guter Bildung und lebenslangem Lernen gewährleisten. |
— |
Sicherstellen, dass alle jungen Menschen Zugang zu angemessen finanzierter non-formaler Bildung auf allen Ebenen haben und diese anerkannt und bescheinigt wird. |
— |
Offenes Denken fördern und die Entwicklung von zwischenmenschlichen und interkulturellen Fähigkeiten unterstützen. |
— |
Auf allen Ebenen des Bildungssystems schülerzentrierte Methoden schaffen und einsetzen, die persönlicher, partizipativer und kooperativer ausgerichtet sind. |
— |
Gewährleisten, dass das Bildungssystem jungen Menschen Alltagsfertigkeiten vermittelt, wie etwa den Umgang mit Geld und Gesundheitserziehung, einschließlich Wissen über sexuelle und reproduktive Gesundheit. |
— |
In formalen wie in non-formalen Lernumgebungen Methoden einbinden, die die Lernenden in die Lage versetzen, persönliche Kompetenzen zu entwickeln, wie z. B. kritisches und analytisches Denken, Kreativität und die Fähigkeit zu lernen. |
— |
Sicherstellen, dass junge Menschen Zugang zu politischer Bildung haben, die ihnen fundiertes Wissen über politische Systeme, Demokratie und Menschenrechte vermittelt -auch durch Engagement in Gemeinde und Gesellschaft —, um so eine aktive Bürgerbeteiligung zu fördern. |
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# 9 RÄUME UND BETEILIGUNG FÜR ALLE Hintergrund: Junge Menschen sind in den Entscheidungsprozessen, die sie betreffen, nicht ausreichend vertreten, obwohl ihr Engagement entscheidend für die Demokratie ist. Sie brauchen Zugang zu eigenen Räumen in ihrem Lebensumfeld, damit ihre persönliche, kulturelle und politische Entwicklung gefördert wird. |
Zielvorgabe: Die demokratische Beteiligung und Autonomie junger Menschen stärken und eigene Jugendbereiche in allen Teilen der Gesellschaft schaffen.
Einzelziele
— |
Sicherstellen, dass junge Menschen alle gesellschaftlichen Bereiche und alle Ebenen des Entscheidungsprozesses angemessen beeinflussen können, damit politische Maßnahmen den Bedürfnissen junger Menschen entsprechen -angefangen von der Festlegung der Diskussionspunkte bis zur Umsetzung, Begleitung und Evaluierung mithilfe von jugendgerechten und zugänglichen Prozessen und Strukturen. |
— |
Sicherstellen, dass alle jungen Menschen, unabhängig von ihren sozialen Voraussetzungen, gleichberechtigten Zugang zu alltäglichen Entscheidungsprozessen haben. |
— |
Jugendbeteiligung erhöhen und damit für eine gleichberechtigte Vertretung junger Menschen bei Wahlen sorgen, in gewählten Gremien ebenso wie in anderen Entscheidungsgremien auf allen gesellschaftlichen Ebenen. |
— |
„Jugendräume“, also Räumlichkeiten und Infrastruktur bereitstellen, die auch von jungen Menschen in eigener Verantwortung geführt werden. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie unabhängig, offen und sicher sind, allen Zugang bieten, aber auch professionelle Unterstützung bei der eigenen Entwicklung sowie Möglichkeiten zur Jugendbeteiligung sicherstellen. |
— |
Sicherstellen, dass jeder junge Mensch Zugang zu sicheren virtuellen Jugendräumen hat, und damit zu Informationen und Dienst(leistung)en, aber auch zu Möglichkeiten der Jugendbeteiligung. |
— |
Eine nachhaltige Finanzierung, allgemeine Anerkennung und Entwicklung von guter Jugendarbeit sicherstellen, um Jugendorganisation und die offene Jugendarbeit sowie ihre Rolle bei der Inklusion, Beteiligung und non-formalen Bildung zu stärken. |
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Jugendgerechte, relevante, umfassende Informationen bereitstellen, die von und mit Jugendlichen entwickelt werden, um Jugendbeteiligung zu ermöglichen. |
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# 10 EIN NACHHALTIGES, GRÜNES EUROPA Hintergrund: Wir verbrauchen heute Ressourcen in einem Maße, das die Umwelt nicht verkraften kann. Die Gesellschaft muss handeln, um den Klimawandel und die wachsenden Umweltbedrohungen zu bekämpfen. Aber keine Gesellschaft kann ein Problem bekämpfen, das sie nicht bereit ist anzuerkennen. Daher müssen alle, auch junge Menschen, anfangen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen -und für dessen Auswirkungen auf das Leben kommender Generationen. Nachhaltig zu werden ist keine Wahl, sondern eine Notwendigkeit. |
Zielvorgabe: Eine Gesellschaft schaffen, in der alle jungen Menschen sich für die Umwelt engagieren sowie umweltbewusst und fähig sind, Veränderungen in ihrem alltäglichen Leben zu bewirken.
Einzelziele
— |
Sicherstellen, dass alle, auch junge Menschen, verstehen, welche Auswirkungen ihr Handeln auf die Umwelt hat. |
— |
Die gesamte Gesellschaft befähigen, insbesondere aber junge Menschen, aktiv für einen Wandel hin zu einer umweltgerechten und nachhaltigen Entwicklung zu wirken. |
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Bei jeder politischen Maßnahme und Lebensentscheidung berücksichtigen, welche Auswirkungen sie auf die Umwelt haben, und dabei sicherstellen, dass junge Menschen auf allen Ebenen in die Entscheidungen über eine nachhaltige Umweltpolitik einbezogen werden. |
— |
Die internationale Zusammenarbeit verstärken, um umweltschädigende Produktion und umweltschädigenden Verbrauch zu beseitigen. |
— |
Möglichkeiten für junge Menschen zum Engagement im Umweltbereich fördern und stärken. |
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Sicherstellen, dass alle, insbesondere junge Menschen, Zugang zu umweltgerechter Infrastruktur haben, um eine nachhaltigere Lebensweise praktizieren zu können. |
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Forschung zu und Entwicklung von umweltfreundlichen Lösungen und Technologien ausweiten. |
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# 11 JUGENDORGANISATIONEN UND EUROPÄISCHE JUGENDPROGRAMME Hintergrund: Über Jugendorganisationen und europäische Jugendprogramme werden Millionen von jungen Menschen in ihrem aktiven zivilgesellschaftlichen Engagement und der Entwicklung ihrer Alltagskompetenzen gefördert. Dennoch fehlt es den Akteuren der Jugendarbeit und europäischen Jugendprogrammen weiterhin an Geld, Anerkennung und Zugänglichkeit. |
Zielvorgabe: Gleichberechtigten Zugang für alle jungen Menschen zu Jugendorganisationen und europäischen Jugendprogrammen sicherstellen -für eine Gesellschaft, die sich auf europäische Werte und eine europäische Identität gründet.
Einzelziele
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Sicherstellen, dass Jugendorganisationen und europäische Jugendprogramme allen jungen Menschen bekannt sind und gute Informationen darüber zur Verfügung stehen. |
— |
Sicherstellen, dass Jugendorganisationen ausreichend Mittel aus EU-Programmen erhalten, um Projekte zu entwickeln, und Zugang zu struktureller Förderung bekommen, um ihre Aufgaben zu erfüllen und ihre Arbeit zu unterstützen. |
— |
Sicherstellen, dass Jugendorganisationen und europäische Jugendprogramme besser mit den Bildungssystemen vernetzt werden und anerkennen, dass sie aktiv dazu beitragen, (zivil)gesellschaftliches Engagement und Alltagskompetenzen zu fördern. |
— |
Den Zugang zu europäischen Jugendprogrammen verbessern, für einen jugendgerechten Verwaltungsablauf sorgen sowie Unterstützung und gute Informationen für alle Teilnehmenden und Antragstellenden bereitstellen. |
— |
Gezielt gesellschaftlich benachteiligte junge Menschen ansprechen und sie dabei unterstützen, in Jugendorganisationen, Jugendgruppen, Jugendzentren und europäischen Jugendprogrammen aktiv zu werden. |
— |
Die finanziellen Mittel erhöhen sowie die Art der Zuwendungen und das Spektrum der für Jugendorganisationen und Jugendgruppen in Frage kommenden Initiativen erweitern. |
— |
Sicherstellen, dass junge Menschen an den Prozessen beteiligt werden, die darüber entscheiden, wie europäische Jugendprogramme gehandhabt werden. |
(1) www.youthgoals.eu
Die Bildsymbole der Jugendziele wurde von Mireille van Bremen entworfen und können zusammen mit dem Design-Handbuch heruntergeladen werden.
(2) Unter gebührender Berücksichtigung der Subsidiarität sollten „alle Geschlechter“ im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und denen der Union sowie entsprechend der nationalen Umstände ausgelegt werden.
(3) Unter der Abkürzung „LGBTQI+“ sollen nicht-heterosexuelle und/oder nicht-binäre Identitäten zusammengefasst werden; die Buchstaben stehen für „Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Queer/Questioning, Intersex, und das „+“ symbolisiert, dass es sich um eine nicht erschöpfende Aufzählung handelt.
(4) https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Statistics_on_rural_areas_in_the_EU
ANLAGE 4
zum Arbeitsplan für die EU-Jugendstrategie 2019-2027
Termin |
Arbeitsmethode/Instrument |
Zielvorgabe und Output |
Damit verbundene Jugendziele |
Vorgeschlagen von |
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Allgemeine Ergebnisse |
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Einmal jährlich |
Plattform der EU-Jugendstrategie |
Mindestens einmal jährlich (in der Zwischenzeit Treffen von Interessenträger/innen). Der Bericht der Plattform soll einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden. |
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KOM |
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RO, FI, HR Dreiervorsitz |
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Übergeordnetes Thema: „Chancen für junge Menschen schaffen“ |
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Mitte 2019 |
Expertengruppe zu Indikatoren |
Politische Indikatoren zum besseren Monitoring der Fortschritte bei der Umsetzung der Jugendstrategie |
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KOM |
||||||
2019 |
Expertengruppe zur grenzschreitenden Solidarität |
Politische Empfehlungen, die in die Empfehlung des Rates über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union einfließen sollen |
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DE, (COM) |
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2019 (erste Jahreshälfte) |
Schlussfolgerungen des Rates zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit junger Menschen an die Herausforderungen der Zukunft der Arbeit |
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RO |
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2019 (erste Jahreshälfte) |
Konferenz/Seminar zum gleichberechtigten Zugang junger Menschen zu hochwertigen Arbeitsplätzen |
Gemeinsam mit jungen Menschen aufgestellte politische Empfehlungen zur Erleichterung des Eintritts in den Arbeitsmarkt |
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RO |
||||||
2019 (erste Jahreshälfte) |
Pilotprogramm EU-Jugenddelegierte |
Pilotprogramm, bei dem Jugendvertreterinnen und -vertreter aus dem Land des amtierenden Vorsitzes an der Verwirklichung und/oder Förderung von Tätigkeiten des Vorsitzes im Bereich Jugend teilnehmen, und zwar sowohl auf Unions- als auch auf nationaler Ebene. |
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RO |
||||||
2019 (zweite Jahreshälfte) |
Schlussfolgerungen des Rates zur Aus- und Weiterbildung von Jugendarbeiter/innen |
Annahme durch den Rat Förderung der Qualität der Jugendarbeit durch die Aus- und Weiterbildung von Jugendarbeiterinnen und -arbeitern |
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FI |
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2019 (zweite Jahreshälfte) |
Schlussfolgerungen des Rates zur digitalen Jugendarbeit |
Annahme durch den Rat Förderung des gemeinsamen Verständnisses und der strategischen Entwicklung der digitalen Jugendarbeit |
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FI |
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2020 |
Entwicklung eines Online-Kurses zur Jugendarbeit |
Online-Kurs zur Jugendarbeit; Weiterverbreitung des Handbuchs zur Verbesserung der Jugendarbeit — Leitfaden zur Qualitätsentwicklung (2017) Weiterverbreitung des Berichts der Expertengruppe zur Entwicklung der digitalen Jugendarbeit (2018) |
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KOM |
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2020 |
Peer-Learning-Aktivität zu bereichsübergreifenden Ansätzen in der Jugendarbeit |
Kompendium von Beispielen für bewährte Verfahren |
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KOM |
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2020 |
Studie im Hinblick darauf, ein Instrumentarium für jugendpolitische Maßnahmen, die die Basis erreichen, vorzuschlagen |
Entwicklung eines praktischen Instrumentariums für politisch Verantwortliche auf regionaler und lokaler Ebene mit dem Ziel, den Bedürfnissen junger Menschen gerecht zu werden, bei dem bereichsübergreifende Partnerschaften einen Schwerpunkt bilden |
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KOM |
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2020 |
Expertengruppe zu einem rechtebasierten Ansatz zur Jugendpolitik. |
Politische Empfehlungen zur Förderung eines rechtebasierten Ansatzes im Bereich „Jugend“ |
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PT |
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2020 |
Peer-Learning-Aktivität Mögliches Gemeinsames Projekt mit dem Ausschuss der Regionen. Politische Steuerung und Teilhabe auf verschiedenen Ebenen |
Stärkung der Steuerung auf verschiedenen Ebenen bei der Förderung der Teilhabe junger Menschen an politischen und anderen Entscheidungsprozessen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene |
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PT |
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2020 (erste Jahreshälfte) |
(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates zur Jugendarbeit in ländlichen Gebieten und zur Förderung von Solidarität zwischen den Generationen |
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HR |
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2020 (erste Jahreshälfte) |
(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Jugendarbeit durch Sensibilisierung des Jugendsektors durch Informationen und Stärkung der Ressourcen |
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HR |
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2020 (1. Hälfte) |
(ggf.) Thema für die Sitzung der Generaldirektor/innen — Förderung des sozialen Unternehmertums bei jungen Menschen |
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HR |
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DE, PT, SI Dreiervorsitz |
||||||||||
2020 (zweite Jahreshälfte) |
Aktualisierung der Empfehlung des Rates über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union (2008) |
Annahme durch den Rat Stärkung des Potenzials der europäischen Jugendprogramme im Hinblick darauf, junge Menschen zu erreichen und Gemeinschaften aufzubauen. |
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DE, (COM) |
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2020 (zweite Jahreshälfte) |
Entschließung des Rates „Agenda zur Jugendarbeit“ (Begriff entsprechend der endgültigen EU-Jugendstrategie) |
Annahme durch den Rat Zusammenfassung/Verschmelzung/Konsolidierung von Maßnahmen und Resolutionen auf dem Gebiet der Jugendarbeit in Europa und Ermittlung von Synergien in Zusammenarbeit mit dem Europarat. |
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DE |
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Dez. 2020 |
3. Europäischer Kongress über Jugendarbeit |
Beginn der Umsetzung der Europäischen Agenda zur Jugendarbeit und der Empfehlung des Europarates zur Jugendarbeit. |
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DE |
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2020 (zweite Jahreshälfte) |
Schlussfolgerungen des Rates zum Thema Jugend und Demokratie |
Annahme durch den Rat |
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DE |
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2020 (zweite Jahreshälfte) |
(ggf.) Gemeinsame Sitzung der Generaldirektor/innen und der Leiter/innen der nationalen Agenturen für die Programme Erasmus+/„Jugend in Aktion“/das Europäische Solidaritätskorps |
Beratung über den Beitrag der 2021 beginnenden neuen EU-Jugendprogramme zum Erreichen der politischen Ziele der EU-Jugendpolitik. |
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DE |
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2020 oder 2021 |
(ggf.) Peer-Learning-Tätigkeiten zur digitalen Jugendarbeit |
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FI |
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2020-2021 |
Peer-Learning-Tätigkeiten zu solidarischen Aktivitäten auf nationaler Ebene |
Peer-Learning-Aktivitäten zum Austausch bewährter Praktiken |
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COM |
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Mai 2021 |
Internationales Seminar |
Nicht-formale und informelle Bildung als Instrumente für die Arbeit mit jungen Menschen im Hinblick auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung. (ggf.) Schlussfolgerungen des Vorsitzes |
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PT |
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2021 (erste Jahreshälfte) |
(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates zur Gewährleistung eines rechtebasierten Ansatzes bei jugendpolitischen Maßnahmen |
Annahme durch den Rat (unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung des Zugangs junger Menschen zu ihren Rechten, um ihre Autonomie und ihre Teilhabe an der Zivilgesellschaft zu begünstigen, 12. Dezember 2014) |
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PT |
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2021 (erste Jahreshälfte) |
(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der Steuerung auf verschiedenen Ebenen bei der Förderung der Teilhabe junger Menschen an politischen und anderen Entscheidungsprozessen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene |
Annahme durch den Rat Anlässlich des zehnten Jahrestags der Entschließung des Rates über die Förderung neuer und wirksamer Formen der Beteiligung aller Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa |
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PT |
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2021 |
Peer-Learning-Aktivität zu innovativen Möglichkeiten, Jugendarbeit zu finanzieren |
Kompendium von Beispielen für bewährte Verfahren |
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COM |
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2021 (zweite Jahreshälfte) |
Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie |
Bericht über die im Zeitraum von 2019 bis 2021 erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der Jugendstrategie, einschließlich des dreijährlichen Arbeitsplans |
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SI, (COM) |
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2021 (zweite Jahreshälfte) |
Arbeitsplan 2022-2024 |
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SI |
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2021 (zweite Jahreshälfte) |
EU-Jugenddialog, Schlussfolgerungen des Rates |
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SI |
II Mitteilungen
MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Europäische Kommission
18.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 456/23 |
Rücknahme der Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9094 — Amcor/Bemis)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 456/02)
(Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates)
Am 15. November 2018 ist die Anmeldung des geplanten Zusammenschlusses zwischen Amcor und Bemis bei der Kommission eingegangen. Am 12. Dezember 2018 unterrichteten die Anmelder die Kommission über die Rücknahme der Anmeldung.
IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Rat
18.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 456/24 |
Mitteilung an bestimmte Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen
(2018/C 456/03)
Herrn Aleksandr Viktorovich VITKO (Nr. 19), Herrn Dmitry Olegovich ROGOZIN (Nr. 22), Herrn Valery Kirillovich MEDVEDEV (Nr. 31), Herrn Oleg Yevgenyvich BELAVENTSEV (Nr. 35), Herrn Oleg Genrikhovich SAVELYEV (Nr. 36), Herrn Denys Volodymyrovych PUSHYLIN (Nr. 46), Herrn Igor Nikolaevich BEZLER (Nr. 55), Frau Ekaterina Yurievna GUBAREVA (Nr. 83), Frau Oksana TCHIGRINA (Nr. 89), Herrn Sergey Vadimovich ABISOV (Nr. 91), Herrn Vladimir Petrovich KONONOV (Nr. 97), Herrn Andrei Nikolaevich RODKIN (Nr. 102), Herrn Aleksandr Akimovich KARAMAN (Nr. 103), Herrn Sergey Yurievich KOZYAKOV (Nr. 120), Frau Larisa Leonidovna AIRAPETYAN (Nr. 122), Herrn Yevgeniy Eduardovich MIKHAYLOV (Nr. 129), Herrn Vladyslav Mykolayovych DEYNEGO (Nr. 132), Herrn Alexandr Vasilievich SHUBIN (Nr. 138), Herrn Aleksandr Yurievich TIMOFEEV (Nr. 142) und Herrn Andrei Valeryevich KARTAPOLOV (Nr. 149) sowie der Republik Donezk (Nr. 24), Frieden für die Region Lugansk (Nr. 25), Freies Donbass (Nr. 26) und Wirtschaftsunion Lugansk (Nr. 28), die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP des Rates (1) und in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates (2) über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt: Der Rat beabsichtigt, die restriktiven Maßnahmen gegen die oben genannten Personen und Organisationen mit neuen Begründungen aufrechtzuerhalten. Den betreffenden Personen und Organisationen wird hiermit mitgeteilt, dass sie vor dem 28. Dezember 2018 beim Rat unter der nachstehenden Anschrift beantragen können, die vorgesehene Begründung für ihre Benennung zu erhalten:
Rat der Europäischen Union |
Generalsekretariat |
RELEX.1.C |
Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
1048 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu |
Die betroffenen Personen und Organisationen können unter vorstehender Anschrift jederzeit beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die vorgenannte Liste aufzunehmen und auf dieser Liste zu belassen, überprüft wird. Entsprechende Anträge werden nach ihrem Eingang geprüft. In diesem Zusammenhang werden die betroffenen Personen und Organisationen darauf hingewiesen, dass die Liste vom Rat regelmäßig überprüft wird. Damit die Anträge bei der nächsten Überprüfung berücksichtigt werden können, sollten sie bis zum 14. Januar 2019 eingereicht werden.
18.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 456/25 |
Mitteilung für die Personen, auf die Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/172/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Ägypten Anwendung finden
(2018/C 456/04)
Herrn Mohamed Zohir Mohamed Wahed Garrana und Herrn Habib Ibrahim Habib Eladli, die im Anhang des Beschlusses 2011/172/GASP des Rates (1) und in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 des Rates (2) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Ägypten aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:
Der Rat erwägt die Aufrechterhaltung der restriktiven Maßnahmen gegen die oben genannten Personen. Den oben genannten Personen wird hiermit mitgeteilt, dass sie vor dem 28. Dezember 2018 beim Rat unter der nachstehenden Anschrift beantragen können, die Informationen bezüglich ihrer Aufnahme in die Liste, über die der Rat in seinem Dossier verfügt, zu erhalten.
Rat der Europäischen Union |
Generalsekretariat |
RELEX 1.C |
Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
1048 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu |
In diesem Zusammenhang wird die betreffende Person darauf hingewiesen, dass die Liste der benannten Personen im Beschluss 2011/172/GASP und in der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 vom Rat regelmäßig überprüft wird.
Europäische Kommission
18.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 456/26 |
Euro-Wechselkurs (1)
17. Dezember 2018
(2018/C 456/05)
1 Euro =
|
Währung |
Kurs |
USD |
US-Dollar |
1,1341 |
JPY |
Japanischer Yen |
128,44 |
DKK |
Dänische Krone |
7,4659 |
GBP |
Pfund Sterling |
0,89890 |
SEK |
Schwedische Krone |
10,2725 |
CHF |
Schweizer Franken |
1,1254 |
ISK |
Isländische Krone |
139,20 |
NOK |
Norwegische Krone |
9,7838 |
BGN |
Bulgarischer Lew |
1,9558 |
CZK |
Tschechische Krone |
25,801 |
HUF |
Ungarischer Forint |
323,32 |
PLN |
Polnischer Zloty |
4,2835 |
RON |
Rumänischer Leu |
4,6550 |
TRY |
Türkische Lira |
6,0958 |
AUD |
Australischer Dollar |
1,5801 |
CAD |
Kanadischer Dollar |
1,5189 |
HKD |
Hongkong-Dollar |
8,8624 |
NZD |
Neuseeländischer Dollar |
1,6668 |
SGD |
Singapur-Dollar |
1,5588 |
KRW |
Südkoreanischer Won |
1 282,21 |
ZAR |
Südafrikanischer Rand |
16,2812 |
CNY |
Chinesischer Renminbi Yuan |
7,8222 |
HRK |
Kroatische Kuna |
7,4028 |
IDR |
Indonesische Rupiah |
16 529,51 |
MYR |
Malaysischer Ringgit |
4,7292 |
PHP |
Philippinischer Peso |
60,123 |
RUB |
Russischer Rubel |
75,5249 |
THB |
Thailändischer Baht |
37,198 |
BRL |
Brasilianischer Real |
4,4355 |
MXN |
Mexikanischer Peso |
22,8295 |
INR |
Indische Rupie |
81,2130 |
(1) Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.
18.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 456/27 |
Mitteilung der Kommission zur Verlängerung der in den Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften vorgesehenen Sonderregelung für Betriebsbeihilfen für Flughäfen mit bis zu 700 000 Passagieren im Jahr
(2018/C 456/06)
1.
In den Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften (1) (im Folgenden „Leitlinien“) sind die Bedingungen festgelegt, unter denen die staatliche Finanzierung von Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellt und — sofern es sich um eine staatliche Beihilfen handelt — die Bedingungen unter denen diese als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden kann.
2.
Betriebsbeihilfen stellen grundsätzlich eine sehr wettbewerbsverfälschende Form der Beihilfe dar und können nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften ihre Betriebskosten in der Regel selbst tragen sollten. Um die Luftfahrtbranche jedoch in die Lage zu versetzen, sich an neue Marktsituationen anzupassen, wie z. B. an den verstärkten Wettbewerb zwischen Flughäfen bei der Anwerbung von Fluggesellschaften, können bestimmte Kategorien von Betriebsbeihilfen für Flughäfen unter bestimmten Voraussetzungen nach wie vor gerechtfertigt sein.
3.
In diesem Zusammenhang sehen die Leitlinien einen Übergangszeitraum von 10 Jahren ab dem 4. April 2014 vor, in dem Flughäfen mit durchschnittlich bis zu 3 Mio. Passagieren im Jahr Betriebsbeihilfen erhalten können. Alle Flughäfen müssen bis zum Ende des Übergangszeitraums in 2024 die volle Deckung ihrer Betriebskosten erreicht haben; ab diesem Zeitpunkt werden Betriebsbeihilfen für Flughäfen als mit dem Binnenmarkt unvereinbar erachtet, mit Ausnahme von Betriebsbeihilfen, die im Einklang mit horizontalen Beihilfevorschriften wie den Vorschriften über die Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gewährt werden (2).
4.
Die Leitlinien erkennen an, dass es für Flughäfen mit bis zu 700 000 Passagieren im Jahr schwieriger sein könnte, während des Übergangszeitraums von 10 Jahren eine volle Kostendeckung zu erreichen. Sie sehen daher für diese Flughäfen eine Sonderregelung für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren bis zum 3. April 2019 vor.
5.
Für die Zwecke dieser Sonderregelung wird der Beihilfebetrag grundsätzlich vorab als Festbetrag bestimmt, der die (auf der Grundlage eines vorab erstellten Wirtschaftsplans) erwartete operative Finanzierungslücke bei den Betriebskosten abdeckt (3). In jedem Falle ist der zulässige Beihilfehöchstbetrag während des gesamten Übergangszeitraums auf 80 % der anfänglichen Finanzierungslücke für einen Zeitraum von fünf Jahren begrenzt (4).
6.
Den Leitlinien zufolge wird die Kommission nach vier Jahren neu bewerten, ob weiterhin besondere Vereinbarkeitsregeln erforderlich sind und wie sich die künftigen Aussichten für eine volle Betriebskostendeckung für Flughäfen dieser Kategorie abzeichnen, insbesondere mit Blick auf sich verändernde Marktbedingungen und Rentabilitätsaussichten. Die Leitlinien enthalten keine spezifischen Vorschriften für Betriebsbeihilfen für diese Kategorie von Flughäfen über den 3. April 2019 hinaus.
7.
In Randnummer 175 der Leitlinien führt die Kommission aus, dass sie bis zum 4. April 2020 eine allgemeine Bewertung der Leitlinien, einschließlich der Vorschriften für Betriebsbeihilfen für Flughäfen, vornehmen wird.
8.
Da eine Überprüfung der spezifischen Vorschriften für kleinere Flughäfen zusammen mit den übrigen Regeln für Betriebsbeihilfen eine umfassendere Bewertung der Marktlage ermöglicht, ist es angemessen die Neubewertung dieser Sonderregelung im Rahmen der Gesamtbewertung der Leitlinien, die bis zum 4. April 2020 durchgeführt wird, vorzunehmen. Dies wird es der Kommission außerdem ermöglichen, die Angemessenheit der Leitlinien insgesamt zu beurteilen und, sollte dies erforderlich sein, ein schlüssiges Paket von Änderungen in Bezug auf sämtliche Kategorien von Flughäfen und alle Beihilfearten vorzuschlagen.
9.
Infolge der Verschiebung der Bewertung der Sonderregelung für Flughäfen mit bis zu 700 000 Passagieren im Jahr müssen die bestehenden Vorschriften verlängert werden, um Kontinuität und Rechtssicherheit bei der Behandlung dieser Art von Beihilfen zu gewährleisten. Daher wird die in Randnummer 130 der Leitlinien enthaltene Sonderregelung bis zum 3. April 2024 verlängert, wodurch der Übergangszeitraum für die Anwendung der Vorschriften für kleinere Flughäfen an den für Flughäfen mit mehr als 700 000 Passagieren im Jahr angeglichen wird.
10.
Ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union beträgt somit der zulässige Beihilfehöchstbetrag für Flughäfen mit bis zu 700 000 Passagieren im Jahr 80 % der anfänglichen operativen Finanzierungslücke für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Beginn des Übergangszeitraums. Beläuft sich beispielsweise die Finanzierungslücke eines kleinen Flughafens im Zeitraum von 2009 bis 2013 durchschnittlich auf 1 Mio. EUR pro Jahr, so darf der Flughafen innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren Betriebsbeihilfen in Form eines vorab bestimmten Festbetrags in Höhe von maximal 8 Mio. EUR erhalten (80 % x 1 Mio. x 10).
(1) ABl. C 99 vom 4.4.2014, S. 3.
(2) Siehe Beschluss 2012/21/EU der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (ABl. L 7 vom 11.1.2012, S. 3). Mitteilung der Kommission — Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (2011) (ABl. C 8 vom 11.1.2012, S. 15).
(3) Vgl. Nr. 121 der Leitlinien.
(4) Vgl. Nr. 130 der Leitlinien.
Rechnungshof
18.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 456/29 |
Sonderbericht Nr. 34/2018
Büroräume der EU-Organe — einige gute Managementverfahren, aber auch verschiedene Schwachstellen
(2018/C 456/07)
Der Europäische Rechnungshof teilt mit, dass der Sonderbericht Nr. 34/2018 „Büroräume der EU-Organe – einige gute Managementverfahren, aber auch verschiedene Schwachstellen“ soeben veröffentlicht wurde.
Der Bericht kann auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (http://eca.europa.eu) aufgerufen bzw. von dort heruntergeladen werden.