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Document C:2017:286A:FULL
Official Journal of the European Union, CA 286, 30 August 2017
Amtsblatt der Europäischen Union, CA 286, 30. August 2017
Amtsblatt der Europäischen Union, CA 286, 30. August 2017
ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 286A |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
60. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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V Bekanntmachungen |
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VERWALTUNGSVERFAHREN |
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Europäische Kommission |
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2017/C 286 A/01 |
DE |
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V Bekanntmachungen
VERWALTUNGSVERFAHREN
Europäische Kommission
30.8.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 286/1 |
Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors (m/w) der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), Ljubljana
(Bediensteter auf Zeit — Besoldungsgruppe AD 14)
COM/2017/20022
(2017/C 286 A/01)
Die Agentur
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (im Folgenden „Agentur“ oder „ACER“) wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet.
Die Agentur spielt eine zentrale Rolle bei der Liberalisierung des Strom- und Erdgasbinnenmarktes der Europäischen Union und ist für die Vollendung der Energieunion — ein Vorzeigeprojekt der Europäischen Kommission — von grundlegender Bedeutung.
Neben den in der Gründungsverordnung Verordnung (EG) Nr. 713/2009 festgelegten ursprünglichen Zuständigkeiten wurden der Agentur im Laufe der Jahre durch zwei weitere Verordnungen zusätzliche fachbereichsspezifische Aufgaben übertragen:
— |
Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (im Folgenden „REMIT“) |
— |
Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009 („TEN-E“) |
Demzufolge ist die Agentur heute für folgende Schwerpunktbereiche zuständig:
1. |
Stärkung des Energiebinnenmarktes für Strom und Gas, insbesondere durch die Entwicklung und Durchführung von Netzkodizes und Leitlinien, sowie auf Anfrage Erstellung von Stellungnahmen und Empfehlungen für relevante Akteure |
2. |
Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Infrastruktur, unter anderem durch Unterstützung der nationalen Regulierungsbehörden bei der Prüfung der einheitlichen Anwendung der Bewertungskriterien für Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Bewertung von deren grenzübergreifender Bedeutung |
3. |
Überwachung des Strom- und Erdgasbinnenmarktes und regelmäßige Berichterstattung über die gewonnenen Erkenntnisse |
4. |
Durchführung des REMIT-Rahmens, mit dem Marktmissbrauch verhindert werden soll, und Sicherstellen der Transparenz von Energiemarkttransaktionen |
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass infolge der Annahme des Legislativpakets „Saubere Energie für alle Europäer“ am 30. November 2016 abhängig von den endgültigen Ergebnissen des interinstitutionellen Legislativverfahrens einige der oben genannten Aufgaben erweitert oder geändert werden können.
Stellenprofil
Der Direktor (m/w) (*1) leitet und verwaltet die Agentur. Er ist ihr gesetzlicher Vertreter, vertritt die Agentur nach außen und ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig. Auch das Europäische Parlament und der Rat können den Direktor auffordern, über die Durchführung seiner Aufgaben Bericht zu erstatten. Während seiner Amtszeit kann der Direktor ferner aufgefordert werden, sich vor dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments zu äußern und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.
Der Direktor wird eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Fortschritte der Agentur im Hinblick auf die ihr übertragenen Aufgaben spielen. Ferner wird er entscheidend dazu beitragen, dass die Agentur neue Herausforderungen, die sich aus legislativen Änderungen oder sich verändernden Marktgegebenheiten ergeben, bewältigen kann.
Der Direktor stellt das ordnungsgemäße Funktionieren der Agentur sicher und sorgt dafür, dass die für den reibungslosen Betrieb der Agentur notwendigen administrativen, operativen und finanziellen Strukturen verbessert werden (einschließlich der Einstellung von Mitarbeitern).
Der Direktor nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:
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Er ist verantwortlich für die Einstellung und Führung der Mitarbeiter der Agentur, er fördert den Teamgeist und ein gutes Arbeitsklima. |
— |
Er bereitet die Arbeiten des Verwaltungsrates vor und wirkt daran mit, besitzt jedoch kein Stimmrecht. |
— |
Er nimmt nach Zustimmung des Regulierungsrates, der sich aus leitenden Vertretern der nationalen Regulierungsbehörden zusammensetzt, die Stellungnahmen, Empfehlungen und Beschlüsse der Agentur an und stellt deren Veröffentlichung sicher. |
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Er erstellt den Entwurf des Jahresarbeitsprogramms sowie des Jahresberichts der Agentur. |
— |
Er führt das Jahresarbeitsprogramm der Agentur durch, wobei der Regulierungsrat der Agentur eine Lenkungsfunktion übernimmt und der Verwaltungsrat die Kontrolle ausübt. |
— |
Er erstellt den Vorentwurf des Haushaltsplans der Agentur und führt den Haushaltsplan aus. |
— |
Er trifft die erforderlichen Maßnahmen, um das Funktionieren der Agentur sicherzustellen, insbesondere indem er interne Verwaltungsanweisungen erlässt und Mitteilungen veröffentlicht. |
— |
Er übt die Befugnisse aus, die der Anstellungsbehörde durch das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der zum Abschluss von Verträgen befugten Behörde durch die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften übertragen wurden. |
— |
Er ist für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit in allen Angelegenheiten zuständig, die in den Aufgabenbereich der Agentur fallen. |
Bei der Stelle des Agenturdirektors handelt es sich um eine anspruchsvolle Vollzeitbeschäftigung. Die Tätigkeit erfordert ein Maß an beruflichem Engagement, das es dem Direktor aller Voraussicht nach nicht erlauben wird, andere, nicht mit der Stellenbeschreibung in direktem Zusammenhang stehende berufliche Aufgaben wahrzunehmen. Etwaige hiervon abweichende Regelungen, die vom Verwaltungsrat im Einklang mit Artikel 12b des Beamtenstatuts (1) ausnahmsweise genehmigt werden können, bleiben hiervon unberührt.
Auswahlkriterien
Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, die über folgende Qualifikationen verfügen:
a) |
Managementerfahrung, insbesondere:
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b) |
Fachkenntnisse, insbesondere:
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c) |
Kommunikations- und Verhandlungsgeschick, insbesondere:
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Zulassungskriterien
Um zur Auswahlphase zugelassen zu werden, müssen die Bewerber vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende formale Anforderungen erfüllen:
— |
Staatsangehörigkeit: Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union |
— |
Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss:
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— |
Berufserfahrung: nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer Ebene, für die die vorstehend genannten Qualifikationen Voraussetzung sind. Mindestens fünf Jahre sollten im Energiesektor, im Bereich der Energiepolitik und/oder der Energieregulierung erworben worden sein. |
— |
Managementerfahrung: Mindestens fünf Jahre der nach dem Hochschulabschluss erworbenen Berufserfahrung müssen in einer höheren Führungsposition (1) erworben worden sein. Managementerfahrung im Energiesektor wäre von Vorteil. |
— |
Sprachkenntnisse: gründliche Kenntnisse einer der Amtssprachen der Europäischen Union (2) und ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache. Die Auswahlausschüsse überprüfen während des Gesprächs, ob die Bewerber über die geforderten ausreichenden Kenntnisse einer weiteren EU-Amtssprache verfügen. In jedem Fall werden ausgezeichnete Englischkenntnisse vorausgesetzt, da dies die Arbeitssprache der Agentur ist. Kenntnisse weiterer EU-Amtssprachen — über die geforderten Mindestkenntnisse hinaus — wären ein großer Pluspunkt. |
— |
Altersbeschränkung: Die Bewerber müssen das volle fünfjährige Mandat vor Erreichen des Ruhestandsalters (66 Jahre) ableisten können. Für Zeitbedienstete der EU, die ab 1. Januar 2014 ihren Dienst antreten, beginnt der Ruhestand am Ende des Monats, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird. |
Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten
Vor Aufnahme seiner Tätigkeit muss sich der Direktor (m/w) in einer Erklärung verpflichten, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln, und etwaige Interessen offenlegen, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.
Auswahl und Ernennung
Die Europäische Kommission wählt den Direktor nach ihren üblichen Auswahl- und Einstellungsverfahren aus (siehe auch: „Document on Senior Officials Policy“ (3)). Zu diesem Zweck setzt die Kommission ein Vorauswahlgremium ein, das die Bewerber, die die oben aufgeführten Zulassungskriterien erfüllen und deren Profil den vorstehenden Auswahlkriterien am besten entspricht, zu einem Gespräch einlädt.
Das Vorauswahlgremium schlägt die Bewerber, die den vorstehend aufgeführten Kriterien am besten entsprechen, für weitere Gespräche mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen vor. Sie müssen sich einem von externen Einstellungsberatern durchgeführten Assessment-Center unterziehen. Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen in die engere Wahl genommen wurden, führen anschließend ein Gespräch mit dem für Energie- und Klimapolitik zuständigen Kommissionsmitglied.
Nach diesen Gesprächen stellt die Europäische Kommission eine Auswahlliste der am besten geeigneten Bewerber auf, die dem Verwaltungsrat der Agentur übermittelt wird. Letzterer führt Gespräche mit den Bewerbern, bevor er den Direktor aus der Auswahlliste der Kommission ernennt. Aus der Aufnahme in die Auswahlliste erwächst kein Anspruch auf eine Ernennung.
Die Bewerber können aufgefordert werden, neben den oben genannten Gesprächen noch weitere Gespräche und/oder Tests zu absolvieren. Ferner müssen sie eine Erklärung vor dem/den zuständigen Ausschuss/Ausschüssen des Europäischen Parlaments abgeben.
Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren so zügig wie möglich abzuwickeln, findet das Auswahlverfahren nur in englischer und/oder französischer Sprache statt.
Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen entsprechen gemäß den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten denen von Zeitbediensteten in der Funktion eines Direktors der Europäischen Union in der Besoldungsgruppe AD 14 (4). Die Einstufung des ausgewählten Bewerbers erfolgt entsprechend seiner Erfahrung in der Dienstaltersstufe 1 oder 2 der Besoldungsgruppe. Gemäß den zum Zeitpunkt der vorliegenden Veröffentlichung geltenden Vorschriften wird der künftige Direktor zunächst für eine Dauer von fünf Jahren mit der Möglichkeit einer Verlängerung um maximal drei Jahre ernannt.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass laut den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.
Der Ort der dienstlichen Verwendung ist Ljubljana (Slowenien), wo die Agentur ihren Sitz hat.
Die Stelle ist ab dem 16. September 2018 zu besetzen.
Chancengleichheit
Die Europäische Kommission und die Agentur verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1d des Beamtenstatuts.
Bewerbungsverfahren
Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungskriterien (siehe oben) erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss, die Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition und die geforderten Sprachkenntnisse verfügen. Ist eines der Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Falls Sie sich bewerben möchten, müssen Sie sich zunächst im Internet auf folgender Seite anmelden und den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten folgen:
https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/CV_Encadext/index.cfm?fuseaction=premierAcces&langue=DE
Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse, über die Ihnen Ihre Bewerbung zugeordnet werden kann und die für den weiteren Schriftwechsel während der verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens verwendet wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher bitte unbedingt mitzuteilen.
Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf (als PDF-Datei) hochgeladen und ein Online-Bewerbungsschreiben (höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben.
Nach Abschluss Ihrer Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Die E-Mail enthält auch eine Registrierungsnummer, die bei jeder künftigen Bezugnahme auf Ihre Bewerbung anzugeben ist. Wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!
Bitte beachten Sie, dass sich der Fortgang Ihrer Bewerbung nicht online verfolgen lässt. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den Stand Ihrer Bewerbung mitteilen.
Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht elektronisch anmelden können, können Sie Ihren Lebenslauf und Ihr Bewerbungsschreiben per Einschreiben an die folgende Anschrift richten: Europäische Kommission, Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit, Referat Leitungsfunktionen und CCA, SC-11 8/30, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË, mit dem Betreff „Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) (COM/2017/20022)“. Das Einschreiben muss spätestens am Tag des Bewerbungsschlusses versandt werden (es gilt das Datum des Poststempels).
Der weitere Schriftverkehr mit der Kommission erfolgt auf dem Postweg. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung in diesem Fall eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung über Ihre Behinderung bei. Geben Sie bitte auf einem gesonderten Blatt an, welche Vorkehrungen Ihres Erachtens notwendig sind, um Ihnen die Teilnahme am Auswahlverfahren zu erleichtern.
Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu.
Bewerbungsschluss
Bewerbungsschluss ist der 27. September 2017 um 12.00 Uhr mittags Brüsseler Zeit; danach ist keine Bewerbung mehr möglich.
Die Online-Bewerbung ist fristgerecht abzuschließen. Nach Bewerbungsschluss können keine Daten mehr eingegeben werden. Bewerbungen, die — aus welchen Gründen auch immer — nicht fristgereicht eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Wichtiger Hinweis für die Bewerber
Die Arbeiten der verschiedenen Auswahlausschüsse sind vertraulich. Den Bewerbern ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden.
Schutz personenbezogener Daten
Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der EU und zum freien Datenverkehr (5) verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten.
(*1) Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.
(1) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20140701&from=EN
(1) Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren Führungserfahrung folgende Angaben machen: 1) Bezeichnung der Führungspositionen und Zuständigkeitsbereich, 2) Zahl der unterstellten Mitarbeiter, 3) Höhe des verwalteten Etats, 4) Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen sowie 5) Zahl der Führungskräfte auf gleicher Ebene.
(2) https://ec.europa.eu/info/official-eu-languages_de
(3) http://ec.europa.eu/civil_service/docs/official_policy_en.pdf
(4) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20140701&from=EN
(5) ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.