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Document 32025R1433

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1433 des Rates vom 15. Juli 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2309 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti

ST/10779/2025/INIT

ABl. L, 2025/1433, 15.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1433/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1433/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/1433

15.7.2025

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1433 DES RATES

vom 15. Juli 2025

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2309 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2309 des Rates vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1a,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 25. November 2022 die Verordnung (EU) 2022/2309 angenommen.

(2)

Der Rat hat am 28. Juli 2023 den Beschluss (GASP) 2023/1574 (2) angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2022/2319 des Rates (3) geändert und somit ein spezieller Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis gefährden, und für Handlungen, die die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Haiti untergraben, verantwortlich sind, sowie gegen mit ihnen verbundene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen geschaffen wurde.

(3)

Angesichts der sich verschlechternden politischen, wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und humanitären Lage in Haiti, einschließlich der Auswirkungen eskalierender Bandengewalt, der unablässigen schweren Menschenrechtsverletzungen durch Banden und der anhaltenden Straflosigkeit für die Täter, sollten drei Personen in die in Anhang Ia der Verordnung (EU) 2022/2309 enthaltene Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden.

(4)

Die Verordnung (EU) 2022/2309 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang Ia der Verordnung (EU) 2022/2309 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

K. KALLAS


(1)   ABl. L 307 vom 28.11.2022, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2309/oj.

(2)  Beschluss (GASP) 2023/1574 des Rates vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti (ABl. L 192 vom 31.7.2023, S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1574/oj).

(3)  Beschluss (GASP) 2022/2319 des Rates vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti (ABl. L 307 vom 28.11.2022, S. 135).


ANHANG

In Anhang Ia der Verordnung (EU) 2022/2309 werden in der Tabelle unter der Überschrift „A. Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 4a“ folgende Einträge angefügt:

 

Name

Angaben zur Identität

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„4.

Micanor ALTÈS

alias Monel Felix, Micanord;

Mikano;

Wa Mikanò; King Micanor;

Alfred Mones

Funktion: Anführer der Bande ‚Wharf Jérémie‘

Staatsangehörigkeit: haitianisch

Geschlecht: männlich

Anschrift: Neighbourhood of Wharf Jérémie, near La Saline, Port-au-Prince, Haiti

Micanor Altès ist der Anführer der Bande ‚Wharf Jérémie‘. Wharf Jérémie ist ein an der Küste gelegenes Stadtviertel im Gebiet von La Saline in Port-au-Prince. Dieses Gebiet steht seit mehr als einem Jahrzehnt unter der Kontrolle der Bande, die von Micanor Altès angeführt wird.

Unter seinem Kommando ist die Bande verantwortlich für das Massaker an 207 Personen zwischen dem 6. und 11. Dezember 2024 im Viertel von Wharf Jérémie. Das Massaker ereignete sich nach dem Tod von Altès neugeborenem Sohn, der an einer unbekannten Krankheit gestorben war. In der Überzeugung, dass Voodoo praktizierende ältere Menschen in dem von ihm kontrollierten Gebiet sein Kind mit einem Fluch belegt hatten, ordnete der Anführer der Bande nach der Entführung aller über 60-jährigen Voodoo praktizierenden Einwohner ihre Hinrichtung an.

Micanor Altès ist daher verantwortlich für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Haiti bedrohen, einschließlich der Vornahme von kriminellen Aktivitäten und Gewalt unter Beteiligung von bewaffneten Gruppen und kriminellen Netzwerken.

15.7.2025

5.

Christ-Roi CHÉRY

alias Kris-La; Krisla; Chrisla; Chrislat

Funktion: Anführer der Bande ‚Ti Bwa‘ (verbunden mit dem ‚Viv Ansanm/G9‘-Bündnis von Banden)

Staatsangehörigkeit: haitianisch

Geschlecht: männlich

Anschrift: Commune of Carrefour, Metropolitan region of Port-au-Prince, Haiti

Christ-Roi Chéry ist der Anführer der Bande ‚Ti Bwa‘, die mit dem Bündnis von Banden ‚Viv Ansanm‘ (auch ‚G9’genannt) in Haiti verbunden ist.

Seit Februar 2024 kontrolliert die Bande ‚Ti Bwa‘ die Gemeinde Carrefour.

Unter dem Kommando von Christ-Roi Chéry ist die Bande ‚Ti Bwa‘ an Gewalttaten und kriminellen Aktivitäten in Haiti beteiligt, darunter Mord, Raubüberfälle, Vergewaltigung, Diebstahl von Waren und Lastkraftwagen, Erpressung, gezielte Morde und Drogenhandel.

Christ-Roi Chéry ist daher verantwortlich für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Haiti bedrohen, einschließlich der Vornahme von kriminellen Aktivitäten und Gewalt unter Beteiligung von bewaffneten Gruppen und kriminellen Netzwerken, die Gewalt fördern, darunter die Zwangsrekrutierung von Kindern durch diese Gruppen und Netzwerke, Entführungen, Tötungen sowie sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt.

15.7.2025

6.

Jeff LAROSE

alias Jeff; Gwo Lwa; Taliban

Funktion: Anführer der Bande ‚Canaan‘

(verbunden mit G-Pép und dem ‚Viv-Ansanm‘-Bündnis von Banden)

Staatsangehörigkeit: haitianisch

Geschlecht: männlich

Anschrift: Canaan, Metropolitan region of Port-au-Prince, Haiti

Jeff Larose ist der Anführer der Bande ‚Canaan‘, die mit G-Pép und dem ‚Viv-Ansanm‘-Bündnis von Banden in Haiti verbunden ist.

Die Bande ‚Canaan‘ kontrolliert die Orte Canaan, Onaville, Jerusalem, Corail, Rosemberg, Lilavois und Bon Repos, die alle im Stadtgebiet Port-au-Prince liegen. Die Bande erweiterte ihre Kontrolle über ihr ursprüngliches Revier hinaus und operiert auch in Mirebalais (Departement Centre).

Unter dem Kommando von Jeff Larose ist die Bande ‚Canaan‘ an Gewalttaten und kriminellen Aktivitäten in Haiti beteiligt, darunter Entführung, Aneignung von Land, Vergewaltigung, Wohnungseinbruchdiebstahl, Diebstahl von Waren und Fahrzeugen, Lösegelderpressung, Mord und Drogenhandel.

Jeff Larose ist daher verantwortlich für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Haiti bedrohen, einschließlich der Vornahme von kriminellen Aktivitäten und Gewalt unter Beteiligung von bewaffneten Gruppen und kriminellen Netzwerken, die Gewalt fördern, darunter die Zwangsrekrutierung von Kindern durch diese Gruppen und Netzwerke, Entführungen, Tötungen sowie sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt.

15.7.2025“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1433/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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