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Document 32024D1339

    Beschluss (GASP) 2024/1339 des Rates vom 13. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

    ST/7543/2024/INIT

    ABl. L, 2024/1339, 14.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1339/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1339/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Reihe L


    2024/1339

    14.5.2024

    BESCHLUSS (GASP) 2024/1339 DES RATES

    vom 13. Mai 2024

    zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 13. November 2017 den Beschluss (GASP) 2017/2074 (1) angenommen.

    (2)

    Der Rat hat am 10. November 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2498 (2) angenommen, mit dem die im Beschluss (GASP) 2017/2074 festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 14. Mai 2024 verlängert wurden.

    (3)

    Auf Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 und angesichts der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Krise in Venezuela sowie anhaltender Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte untergraben, und in Ermangelung konkreter, überprüfbarer und nachhaltiger Fortschritte bezüglich der Lage in Venezuela und damit die Bemühungen Venezuelas um die Erhaltung des Wahlprozesses und die Ausweitung des demokratischen Raums in diesem Land gestärkt werden, ist der Rat der Ansicht, dass die in dem genannten Beschluss festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 10. Januar 2025 verlängert werden sollten.

    (4)

    Mit Blick auf die Förderung der Abhaltung inklusiver, glaubwürdiger und von Wettbewerb geprägter Wahlen in Venezuela — im Einklang mit der am 17. Oktober 2023 in Barbados unter venezolanischer Führung erzielten politischen Einigung — und zur Unterstützung der Bemühungen Venezuelas um die Erhaltung des Wahlprozesses und zur Ausweitung des demokratischen Raums im Land, sollten die Reisebeschränkungen, die für vier in der Liste in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 genannte natürliche Personen gelten, ausgesetzt werden.

    (5)

    Darüber hinaus sollten die Einträge zu sechs Personen in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 aktualisiert werden.

    (6)

    Der Beschluss (GASP) 2017/2074 sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Beschluss (GASP) 2017/2074 wird wie folgt geändert:

    1.

    In Artikel 6 wird folgender Absatz eingefügt:

    „(1a)   Absatz 1 gilt nicht für die natürlichen Personen, die im Anhang mit einem Sternchen gekennzeichnet sind.“

    2.

    Artikel 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

    „Dieser Beschluss gilt bis zum 10. Januar 2025.“

    3.

    Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 13. Mai 2024.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    B. DALLE


    (1)  Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 60).

    (2)  Beschluss (GASP) 2023/2498 des Rates vom 10. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L, 2023/2498, 13.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2498/oj).


    ANHANG

    Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 wird wie folgt geändert:

    1.

    In der „Liste der in Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 7 Absatz 1 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen“ erhalten die Einträge 6, 9, 17, 18, 21, 23, 29, 48, 49, und 50 folgende Fassung:

     

    Name

    Angaben zur Person

    Begründung

    Datum der Aufnahme in die Liste

    „6.

    Tarek William SAAB HALABI

    Geburtsdatum: 10. September 1963

    Geburtsort: El Tigre, Bundesstaat Anzoátegui, Venezuela

    Geschlecht: männlich

    Präsident des Republikanischen Moralrates (Consejo Moral Republicano) seit Dezember 2023. Von der verfassungsgebenden Versammlung ernannter Generalstaatsanwalt Venezuelas. In diesen Funktionen und in seinen früheren Funktionen als Bürgerbeauftragter und Präsident des Republikanischen Moralrates (Consejo Moral Republicano) hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, indem er Maßnahmen gegen Gegner der Regierung Venezuelas und den Entzug der Befugnisse der Nationalversammlung öffentlich befürwortet hat.

    22.1.2018

    9.

    Sergio José RIVERO MARCANO

    Geburtsdatum: 8. November 1964

    Geschlecht: männlich

    Generalinspekteur der bolivarischen nationalen Streitkräfte (FANB), Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde bis 16. Januar 2018, im Juli 2023 in ‚aktive Reserve‘ versetzt. Er ist an der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela beteiligt und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, die die bolivarische Nationalgarde unter seinem Kommando verübt hat, einschließlich des übermäßigen Gewalteinsatzes und der willkürlichen Festnahme und Misshandlung von Angehörigen der Zivilgesellschaft und der Opposition. Seine Handlungen und Maßnahmen als Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde — u. a. im Zusammenhang mit dem Angriff der bolivarischen Nationalgarde auf Mitglieder der demokratisch gewählten Nationalversammlung und der Einschüchterung von Journalisten, die über die manipulierten Wahlen zur unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung berichtet haben — haben die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben.

    25.6.2018

    17.

    Socorro Elizabeth

    HERNÁNDEZ *

    Geburtsdatum: 11. März 1952

    Geschlecht: weiblich

    Mitglied (Rektorin) des Nationalen Wahlrates (CNE) bis 12. Juni 2020 und Mitglied der Nationalen Wahlkommission (JNE). Sie ist verantwortlich für Tätigkeiten des CNE, die die Demokratie in Venezuela untergraben haben, einschließlich der Ermöglichung der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und der Manipulation der Wahlen im Zusammenhang mit der Annullierung der Wahlen zur Abberufung des Präsidenten 2016, der Verschiebung der Gouverneurswahlen 2016 und der kurzfristigen Verlegung von Wahllokalen vor den Gouverneurswahlen 2017.

    25.6.2018

    18.

    Xavier Antonio

    MORENO REYES *

    Geschlecht: männlich

    Generalsekretär des Nationalen Wahlrats (CNE) von 2009 bis Juni 2020. Moreno Reyes hat in dieser Funktion Entscheidungen des CNE ermöglicht, gebilligt und legitimiert, da der Generalsekretär des CNE an der Festlegung der Tagesordnung und der Formalisierung der Entscheidungen mitwirkt. Moreno Reyes blieb Generalsekretär des CNE, auch als die Demokratie massiv untergraben und die Unabhängigkeit des CNE im Wahlprozess beeinträchtigt wurde. Deshalb ist er verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie in Venezuela, auch dafür, dass es zur Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und zur Manipulation der Wahlen kommen konnte.

    25.6.2018

    21.

    Carlos Alberto CALDERÓN CHIRINOS

    Geburtsdatum: 3. Juli 1970

    Personalausweis-Nr.: V-10352300

    Geschlecht: männlich

    Beamter einer Eliteeinheit der Bolivarischen Nationalpolizei Venezuelas (PNB/FAES). 2023 zum stellvertretenden Direktor der Direktion für strategische und taktische Maßnahmen (DAET) der PNB ernannt. Ehemalige Führungskraft (bezeichnet als ‚Generalkommissar‘, Direktor der Haftanstalt El Helicoide und Direktor für strategische Ermittlungen) im bolivarischen nationalen Geheimdienst (SEBIN). Unter seiner Aufsicht wurden durch Beamte der Direktion für strategische Ermittlungen rechtswidrige Festnahmen vorgenommen sowie Folterungen und andere Misshandlungen sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt verübt. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen des SEBIN. Insbesondere war er an Folterungen und anderer brutaler, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Insassen von El Helicoide, einer Haftanstalt des SEBIN, beteiligt und ist dafür verantwortlich.

    27.9.2019

    23.

    Rafael Antonio FRANCO QUINTERO

    Geburtsdatum: 14. Oktober 1973

    Personalausweis-Nr.: V-11311672

    Geschlecht: männlich

    Divisionsgeneral der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee (FANB). Agent beim bolivarischen nationalen Geheimdienst (SEBIN). Seit August 2019 Leiter der Abteilung Sicherheit am internationalen Flughafen Maiquetía. Von November 2016 bis November 2018 Direktor der Sonderdirektion für strafrechtliche und kriminaltechnische Ermittlungen (DEIPC) der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen der DGCIM durch Angehörige der DGCIM unter seinem Kommando, insbesondere in der Haftanstalt Boleita. Ihm unterstellte Beamte waren zudem an sexueller Gewalt gegen Häftlinge beteiligt. Ebenfalls verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition durch Angehörige der DGCIM unter seiner Führung. Mitverantwortlich für den Tod von Kapitän Acosta Arévalo.

    27.9.2019

    29.

    Elvis Eduardo HIDROBO AMOROSO *

    Geburtsdatum: 4. August 1963

    Geburtsort: Caracas, Distrito Capital, Venezuela

    Personalausweis-Nr.: V-7659695

    Geschlecht: männlich

    Seit dem 24. August 2023 Präsident der Nationalen Wahlkommission von Venezuela. Ehemaliger Präsident des Rechnungshofs (vom 23. Oktober 2018 bis August 2023) und ehemaliger erster und zweiter Vizepräsident der nicht anerkannten Nationalen Verfassungsgebenden Versammlung (ANC). Mit seinen Handlungen hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben; so hat er unter anderem Mitgliedern der Opposition für 15 Jahre die Ausübung öffentlicher Ämter untersagt und die nicht anerkannte ANC geleitet, das Gesetz gegen Hass unterzeichnet, die Abberufung eines rechtmäßig gewählten Gouverneurs der Opposition gerechtfertigt und Juan Guaidó von der Kandidatur für ein öffentliches Amt ausgeschlossen.

    29.6.2020

    48.

    Leonardo Enrique

    MORALES POLEO*

    Geschlecht: männlich

    Ehemaliger Vizepräsident des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)) und Präsident des Ausschusses für politische Teilhabe und Finanzen (August 2020-Mai 2021). Leonardo Enrique Morales Poleo wurde am 7. August 2020 vom Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)) zum Vizepräsidenten des CNE und zum Präsidenten des Ausschusses für politische Teilhabe und Finanzen ernannt, obwohl dies unter die Zuständigkeit der Nationalversammlung fällt. Darüber hinaus arbeitete er vor seiner Ernennung für die Partei Avanzada progresista. Als Mitglied (Rektor) und Vizepräsident des CNE nahm er uneingeschränkt am Entscheidungsprozess des CNE teil. Er unterstützte und erleichterte die Überwachung des Wahlprozesses, der zu den undemokratischen Wahlen zur Nationalversammlung vom 6. Dezember 2020 führte. Er hat somit durch seine Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela weiter untergraben. Leonardo Enrique Morales Poleo stimmte seiner Ernennung zum Mitglied des CNE zu und blieb in seinem Amt als Vizepräsident des CNE, während die Demokratie in Venezuela stark untergraben wurde.

    22.2.2021

    49.

    Tania D’AMELIO CARDIET

    Date Geburtsdatum: 5. Dezember 1971

    Geburtsort: Italien

    Staatsangehörigkeit: Venezolanerin

    Personalausweis-Nr.: V-11691429

    Geschlecht: weiblich

    Zweite Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)) und Präsidentin der Verfassungskammer dieses Gerichtshofs seit Januar 2024. Ehemaliges Mitglied (Rektorin) des Nationalen Wahlrates (Consejo Nacional Electoral (CNE)) für den Zeitraum 2016-2023. Ehemaliges Mitglied (Rektorin) des CNE im Zeitraum 2010-2016. Tania d’Amelio Cardiet hat durch ihr Handeln in ihrer Eigenschaft als Rektorin des CNE seit 2010 unmittelbar dazu beigetragen, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela zu untergraben, auch durch die Vorbereitung der undemokratischen Wahlen zur Nationalversammlung 2020, durch ihre Beteiligung an der Änderung der Wahlgesetze vom 30. Juni 2020 für diese Wahlen und durch ihre Teilnahme an der Organisation und Durchführung der Präsidentschaftswahlen von 2018. Darüber hinaus hat Tania d’Amelio Cardiet ihre Ernennung im CNE durch den Obersten Gerichtshof im Jahr 2016 angenommen, obwohl dies unter die Zuständigkeit der Nationalversammlung fällt.

    22.2.2021

    50.

    José Miguel DOMÍNGUEZ RAMÍREZ

    Geburtsdatum: 17. Oktober 1979

    Personalausweis-Nr.: V-14444352

    Geschlecht: männlich

    Seit Juli 2022 Direktor der Direktion für strategische und taktische Maßnahmen (DAET) und seit Juli 2023 stellvertretender Direktor der Bolivarischen Nationalpolizei (PNB). Ehemaliger Direktor der Spezialkräfte (Fuerzas de Acciones Especiales (FAES)). Ehemaliger Hauptkommissar der FAES im Bundesstaat Táchira. Darüber hinaus war José Miguel Domínguez Ramírez Direktor für Einsätze der FAES, die unter die Zuständigkeit der Bolivarischen Nationalpolizei Venezuelas fallen. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressalien gegenüber der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela, die von ihm unterstellten Angehörigen der Spezialkräfte FAES verübt wurden. Die FAES sind für außergerichtliche Hinrichtungen und ihr brutales Vorgehen bei der Unterdrückung abweichender Meinungen von Maduros politischen Gegnern, der Opposition und von Demonstrierenden bekannt, weshalb die Hohe Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet die Auflösung der FAES gefordert hat. Darüber hinaus war Domínguez Ramírez davor Mitglied des venezolanischen Sicherheitsteams, das am 12. Februar 2014 auf eine Demonstration unbewaffneter Studierender das Feuer eröffnete und mindestens einen Studierenden, Bassil Da Costa, tötete.

    22.2.2021“.

    2.

    Nach der Tabelle wird folgender Satz angefügt:

    *

    Artikel 6 Absatz 1 gilt nicht für die mit einem Sternchen gekennzeichneten Einträge.“

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1339/oj

    ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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