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Document 32023R2649

    Durchführungsverordnung (EU) 2023/2649 der Kommission vom 28. November 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt Hokoex gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

    C/2023/8023

    ABl. L, 2023/2649, 29.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2649/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2649/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Serie L


    2023/2649

    29.11.2023

    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/2649 DER KOMMISSION

    vom 28. November 2023

    zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt „Hokoex“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 12. Dezember 2017 stellte die Hokochemie GmbH bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden die „Agentur“) einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Erteilung einer Unionszulassung für ein Biozidprodukt der Produktart 18 gemäß der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung mit der Bezeichnung „Hokoex“ und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass sich die zuständige Behörde der Schweiz bereit erklärt hatte, den Antrag zu bewerten. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-TH035808-24 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.

    (2)

    „Hokoex“ enthält den Wirkstoff Cyromazin, der in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktart 18 aufgeführt ist.

    (3)

    Am 25. März 2021 übermittelte die bewertende zuständige Behörde der Agentur gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen ihrer Bewertung.

    (4)

    Am 4. November 2021 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ihre Stellungnahme (2) mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts „Hokoex“ und dem endgültigen Bewertungsbericht für das Biozidprodukt.

    (5)

    In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass „Hokoex“ als „einziges Biozidprodukt“ im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe r der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass das Biozidprodukt bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der genannten Verordnung erfüllt.

    (6)

    Am 2. Dezember 2021 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts in allen Amtssprachen der Union.

    (7)

    Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für „Hokoex“ erteilt werden sollte.

    (8)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Hokochemie GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0027471-0000 für das Inverkehrbringen bzw. die Verwendung des Biozidprodukts „Hokoex“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.

    Die Unionszulassung gilt vom 19. Dezember 2023 bis zum 30. November 2033.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 28. November 2023

    Für die Kommission

    Die Präsidentin

    Ursula VON DER LEYEN


    (1)   ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1.

    (2)  Stellungnahme der ECHA vom 14. Oktober 2021 zur Unionszulassung für das Biozidprodukt „Hokoex“ (ECHA/BPC/297/2021), https://echa.europa.eu/it/opinions-on-union-authorisation.


    ANHANG

    Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts

    Hokoex

    Produktart 18 — Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden

    Zulassungsnummer: EU-0027471-0000

    R4BP-Assetnummer: EU-0027471-0000

    1.   ADMINISTRATIVE ANGABEN

    1.1.   Handelsbezeichnung(en) des Produkts

    Handelsbezeichnung(en)

    HOKOEX

    Zero

    Catch

    Elmadex

    Cyracid 2.0

    HO.K.O.

    Meijerin Toukkatuho Cyracid 2.0

    Diptosol

    But-ex

    Fly tomb 2.0

    Neo-Larventox C

    BEG Madenstop Ultra

    Larvo-Mix

    BEG Larva C2 Ultra

    1.2.   Zulassungsinhaber

    Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

    Name

    Hokochemie GmbH

    Anschrift

    Pannerhofstrasse 7, 6353 Weggis Switzerland

    Zulassungsnummer

    EU-0027471-0000

    R4BP-Assetnummer

    EU-0027471-0000

    Datum der Zulassung

    19. Dezember 2023

    Ablauf der Zulassung

    30. November 2033

    1.3.   Hersteller des Produkts

    Name des Herstellers

    Schirm GmbH

    Anschrift des Herstellers

    Geschwister-Scholl-Straße 127, 39218 Schönebeck Deutschland

    Standort der Produktionsstätten

    Dieselstraße 8, 85107 Baar-Ebenhausen Deutschland

    1.4.   Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

    Wirkstoff

    N-Cyclopropyl-1,3,5-triazin-2,4,6-triamin (Cyromazin)

    Name des Herstellers

    Jiangsu Flag Chemical Industry Co., Ltd

    Anschrift des Herstellers

    Suyan Road, 210042 Nanjing China

    Standort der Produktionsstätten

    Huangyu Industrial Zone, — Shangtang, Zhejiang China

    2.   ZUSAMMENSETZUNG UND FORMULIERUNG DES PRODUKTS

    2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts

    Gebräuchliche Bezeichnung

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    N-Cyclopropyl-1,3,5-triazin-2,4,6-triamin (Cyromazin)

     

    Wirkstoff

    66215-27-8

    266-257-8

    2,0

    2.2.   Art der Formulierung

    SG — Wasserlösliches Granulat

    3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE

    Gefahrenhinweise

    Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

    Sicherheitshinweise

    Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

    Inhalt gemäß den örtlichen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

    4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN)

    4.1.   Beschreibung der Verwendung

    Tabelle 1

    Verwendung # 1 — Bekämpfung von lästigen und stechenden Fliegen in der professionellen Tierhaltung — berufsmäßiger Verwender

    Produktart

    PT18 — Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden (Schädlingsbekämpfung)

    Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

    Larvizid zur Bekämpfung von lästigen und stechenden Fliegen in der professionellen Tierhaltung:

    Zur Anwendung im Innenbereich von Ställen folgender Nutztiere, wo Mist oder andere Exkremente nicht komprimiert sind: Milchkühe, Rinder, Kälber, Schweine in Einzelboxen, Schweine in Gruppenhaltung, Mastschweine, Legehennen in Bodenhaltung, Legehennen in Großkäfigen, Masthähnchen, Puten, Enten, Gänse, Kaninchen, Pferde, Ziegen, Schafe und Nerze.

    Zielorganismus bzw. -organismen (einschließlich Entwicklungsphase)

    Wissenschaftlicher Name: Muscidae:

    Gebräuchliche Bezeichnung: Fliegen

    Entwicklungsstadium: Alle Larvenstadien

    Anwendungsbereich(e)

    In Innenräumen

    Im Innenbereich von Tierstallungen

    Anwendungsmethode(n)

    Methode: Sprühen

    Detaillierte Beschreibung:

    Niederdrucksprühen — Dem Produkt circa die Hälfte der Gesamtwassermenge zugeben, gut umrühren, sodann restliche Wassermenge zugeben. Vor Gebrauch kurz umrühren. Am selben Tag aufbrauchen.

    Im Falle organischer Trockensubstanz nur durch Sprühen oder Gießen anwenden.

    Methode: Gießen

    Detaillierte Beschreibung:

    Gießen mit Gießkanne — Dem Produkt circa die Hälfte der Gesamtwassermenge zugeben, gut umrühren, sodann restliche Wassermenge zugeben. Vor Gebrauch kurz umrühren. Am selben Tag aufbrauchen.

    Methode: Streuen

    Detaillierte Beschreibung:

    Trockenstreuen von Hand — Direkt auf Stellen ausbringen, an denen sich Fliegenlarven entwickeln. Nicht auf getrocknetem Mist oder Mist mit angetrockneter Oberfläche verstreuen. Im Falle organischer Trockensubstanz nur durch Sprühen oder Gießen anwenden.

    Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

    Anwendungsrate: Niederdrucksprühen: 25 g/m2 (unverdünntes Produkt (Granulat))

    Verdünnung (%): Zur Behandlung von 10 m2 250 g Produkt in Wasser geben und auf ein Gesamtvolumen von 1 bis 4 l je nach Feuchtigkeitsgrad des zu behandelnden Substrates auffüllen.

    Anzahl und Zeitpunkte der Anwendungen:

    Erste Anwendung:

    Idealerweise kurz nach der Stallreinigung oder direkt vor Beginn der Fliegensaison. Eine Anwendung während der Fliegensaison ist ebenfalls möglich.

    Aufgrund des Wirkmechanismus von Cyromazin tritt der Bekämpfungseffekt gegen Fliegenlarven zeitverzögert ein. Das Biozidprodukt bekämpft bestehende Fliegenpopulationen wirksam ab der zweiten Woche und bis zu zehn Wochen nach Anwendung.

    Erneute Anwendung:

    Falls nötig, können die Anwendungen bei Wiederauftreten von Fliegenlarven wiederholt werden. Für die maximale Anzahl an Anwendungen ist der Abschnitt zu anwendungsspezifischen Verwendungsanweisungen zu beachten.

    Anwendungsrate: Gießen mit Gießkanne: 25 g/m2 (unverdünntes Produkt (Granulat))

    Verdünnung (%): Zur Behandlung von 10 m2 250 g Produkt in Wasser geben und auf ein Gesamtvolumen von 4 bis 10 l je nach Feuchtigkeitsgrad des zu behandelnden Substrates auffüllen.

    Anzahl und Zeitpunkte der Anwendungen:

    Erste Anwendung:

    Idealerweise kurz nach der Stallreinigung oder direkt vor Beginn der Fliegensaison. Eine Anwendung während der Fliegensaison ist ebenfalls möglich.

    Aufgrund des Wirkmechanismus von Cyromazin tritt der Bekämpfungseffekt gegen Fliegenlarven zeitverzögert ein. Das Biozidprodukt bekämpft bestehende Fliegenpopulationen wirksam ab der zweiten Woche und bis zu zehn Wochen nach Anwendung.

    Erneute Anwendung:

    Falls nötig, können die Anwendungen bei Wiederauftreten von Fliegenlarven wiederholt werden. Für die maximale Anzahl an Anwendungen ist der Abschnitt zu anwendungsspezifischen Verwendungsanweisungen zu beachten.

    Anwendungsrate: Trockenstreuen von Hand: 25 g/m2

    Verdünnung (%): Direktes Ausstreuen des Granulates

    Anzahl und Zeitpunkte der Anwendungen:

    Erste Anwendung:

    Idealerweise kurz nach der Stallreinigung oder direkt vor Beginn der Fliegensaison. Eine Anwendung während der Fliegensaison ist ebenfalls möglich.

    Aufgrund des Wirkmechanismus von Cyromazin tritt der Bekämpfungseffekt gegen Fliegenlarven zeitverzögert ein. Das Biozidprodukt bekämpft bestehende Fliegenpopulationen wirksam ab der zweiten Woche und bis zu zehn Wochen nach Anwendung.

    Erneute Anwendung:

    Falls nötig, können die Anwendungen bei Wiederauftreten von Fliegenlarven wiederholt werden. Für die maximale Anzahl an Anwendungen ist der Abschnitt zu anwendungsspezifischen Verwendungsanweisungen zu beachten.

    Verwenderkategorie(n)

    Berufsmäßige Verwender

    Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

    Verpackungsgrößen:

     

    1, 5, 7, 10, 12,5, 20, 25, 50 kg.

    Verpackungsmaterial:

     

    PP- oder PE-Behälter (starr) mit Schraubdeckel (max. 1 kg)

     

    PP- oder PE-Eimer mit Henkel (starr) (max. 10 kg)

     

    Kraftpapiersack mit PP- oder PE-Innenbeschichtung (flexibel) (max. 50 kg)

     

    PP- oder PE-Beutel (max. 25 kg), Umverpackung aus Kartonage

     

    PP- oder PE-Säcke in Umverpackung aus Kartonage (max. 25 kg)

     

    Aluminiumbeutel mit PP- oder PE-Innenbeschichtung in Umverpackung aus Kartonage (max. 5 kg)

    4.1.1.   Anwendungsspezifische Verwendungsanweisungen

    Sprühanwendung nur nach unten gerichtet und mit Niederdruck unter Verwendung eines Rückenspritzgeräts

    Während Anwendung robustes Schuhwerk/Stiefel tragen.

    Das Produkt kann entweder durch Sprühen, Gießen oder Streuen des Granulats ausgebracht werden. Nur eine dieser spezifischen Anwendungsmethoden mit der jeweils maximalen Anwendungshäufigkeit pro Jahr ist zulässig.

    Rinderhaltung in Buchten oder Aufzuchtställen (Milchkühe, Rinder, Kälber):

    In einem 50 cm breiten Streifen entlang von Wänden, unter und neben technischen Installationen ausbringen. Die erste Anwendung erfolgt idealerweise 1-3 Tage nach dem Entmisten sobald sich der Mist wieder anzusammeln beginnt.

    Sprühen oder Gießen:

    Maximal 5 Anwendungen pro Jahr für Milchkühe

    Maximal 4 Anwendungen pro Jahr für Rinder und Kälber

    Trockenstreuen:

    Maximal 4 Anwendungen pro Jahr für Milchkühe

    Maximal 2 Anwendungen pro Jahr für Rinder und Kälber

    Rinderhaltung auf Gitterböden (Milchkühe, Rinder, Kälber):

    In einem 50 cm breiten Streifen entlang von Wänden, unter und neben technischen Installationen ausbringen. Gülle kann direkt mit dem Granulat behandelt werden. Die erste Anwendung erfolgt idealerweise 1-3 Tage nach dem Entmisten sobald sich der Mist wieder anzusammeln beginnt. In Rinderställen mit Spaltenböden die gesamte Oberfläche gleichmäßig behandeln.

    Sprühen oder Gießen:

    Maximal 5 Anwendungen pro Jahr für Milchkühe

    Maximal 4 Anwendungen pro Jahr für Rinder und Kälber

    Trockenstreuen:

    Maximal 4 Anwendungen pro Jahr für Milchkühe

    Maximal 2 Anwendungen pro Jahr für Rinder und Kälber

    Schweine (Säue in Einzelboxen, Säue in Gruppenhaltung und Mastschweine)

    In einem 50 cm breiten Streifen entlang von Wänden, unter und neben technischen Installationen ausbringen.

    Sprühen oder Gießen: Maximal 2 Anwendungen pro Jahr.

    Trockenstreuen: Maximal eine Anwendung pro Jahr.

    Geflügel (Legehennen und Masthähnchen — Käfig- und Bodenhaltung)

    Masthähnchen in Bodenhaltung mit Einstreu oder auf Gitterboden, Masthähnchen-Elterntiere in Bodenhaltung oder Aufzucht auf Gitterboden (Innenaufzucht), Legehennen in ausgestalteten Käfigen oder Bodenhaltung mit Einstreu: Auf der gesamten Fläche anwenden. Erste Anwendung circa eine Woche nach dem Entmisten, jedoch bevor sich wieder eine Mistschicht mit einer Dicke von 10 cm gebildet hat.

    Legehennen in Bodenhaltung mit Gitterboden: Bereiche unter den Nistplätzen und Futtertrögen behandeln.

    Nur Sprüh- oder Gießanwendung: Maximal eine Anwendung pro Jahr.

    Geflügel (Puten, Enten, Gänse)

    Auf der gesamten Fläche anwenden. Erste Anwendung circa eine Woche nach dem Entmisten, jedoch bevor sich wieder eine Mistschicht mit einer Dicke von 10 cm gebildet hat.

    Sprühen, Gießen oder Trockenstreuen: Maximal 5 Anwendungen pro Jahr.

    Kaninchen:

    Die gesamte Fläche der Gruben unter den Käfigen ungefähr 3 Tage nach Ankunft der Tiere behandeln.

    Sprühen, Gießen oder Trockenstreuen: Maximal 5 Anwendungen pro Jahr.

    Pferde:

    In einem 50 cm breiten Streifen entlang von Wänden, unter und neben technischen Installationen ausbringen. Ausbringung durch: Trockenstreuen, Gießen oder Sprühen.

    Erste Anwendung vorzugsweise 1 bis 3 Tage nach dem Entmisten, sobald sich der Mist wieder anzusammeln beginnt. Die besten Ergebnisse werden auf nicht komprimierten Einstreubereichen erzielt.

    Sprühen oder Gießen: Maximal 4 Anwendungen pro Jahr.

    Trockenstreuen: Maximal 2 Anwendungen pro Jahr.

    Ziegen- und Schafställe:

    Alle mit Streu bedeckten Bereiche behandeln bzw. die gesamte Bodenfläche bei Spaltenböden.

    Sprühen oder Gießen: Maximal 5 Anwendungen pro Jahr.

    Trockenstreuen: Maximal 4 Anwendungen pro Jahr.

    Nerze:

    Die gesamte Fläche, direkt unter den Käfigen, wo die Ausscheidungen während des Aufzuchtzyklus anfallen, behandeln.

    Maximal eine Anwendung pro Jahr.

    Gerätschaften nach Gebrauch vollständig entleeren und mit Wasser ausspülen.

    4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

    Bei der Handhabung des unverdünnten Produkts (manuelles Trockenstreuen, Mischen und Umfüllen): chemikalienbeständige Schutzhandschuhe tragen (das Material der Handschuhe ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

    Bei der Ausbringung des verdünnten Produkts durch Sprühen oder mit einer Gießkanne und bei der Reinigung des Sprühgeräts oder der Gießkanne: chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (das Material der Handschuhe ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben) und beschichtete Schutzanzüge tragen. Die durch Sprühen behandelte Fläche muss auf 600 m2 pro Tag und Verwender begrenzt werden.

    Die Düse und der Druck des Sprühgeräts sind so anzupassen, dass eine Mindestanwendungsrate von 1 Liter/min gewährleistet ist.

    Verwendung eines Einweg-Schutzanzuges (mindestens Typ 6, EN 13034).

    Nur zum Gebrauch in Bereichen, die für Kinder unzugänglich sind.

    Nicht zur direkten Anwendung bei Tieren.

    Nicht direkt anwenden auf oder in der Nähe von Lebensmitteln, Futtermitteln, Getränken oder auf Oberflächen und Utensilien, die mit diesen in Kontakt kommen könnten, sowie bei Nutztieren.

    Nicht in der Nähe von Nahrungsmitteln, Getränken oder Futtermitteln lagern.

    Nicht in Aufzuchtstationen oder anderen Aufzuchtbereichen für Küken verwenden.

    Nicht in Stallungen verwenden, wenn ein Eintrag in die Kläranlage oder ein direkter Eintrag in Oberflächengewässer nicht vermieden werden kann.

    4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Wirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.

    4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.

    4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

    Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.

    4.2.   Beschreibung der Verwendung

    Tabelle 2

    Verwendung # 2 — Bekämpfung von lästigen und stechenden Fliegen in der Tierhaltung — nicht-berufsmäßige Verwender

    Produktart

    PT18 — Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden (Schädlingsbekämpfung)

    Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

    Larvizid zur Bekämpfung von lästigen und stechenden Fliegen in der Tierhaltung:

    Zur Anwendung in Innenräumen von Tierställen (Pferde, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Frettchen).

    Zielorganismus bzw. -organismen (einschließlich Entwicklungsphase)

    Wissenschaftlicher Name: Muscidae:

    Gebräuchliche Bezeichnung: Fliegen

    Entwicklungsstadium: Alle Larvenstadien

    Anwendungsbereich(e)

    In Innenräumen

    Im Innenbereich von Tierstallungen

    Anwendungsmethode(n)

    Methode: Sprühen

    Detaillierte Beschreibung:

    Niederdrucksprühen: — Dem Produkt circa die Hälfte der Gesamtwassermenge zugeben, gut umrühren, sodann restliche Wassermenge zugeben. Vor Gebrauch kurz umrühren. Am selben Tag aufbrauchen.

    Methode: Streuen

    Detaillierte Beschreibung:

    Trockenstreuen — An allen Stellen, an denen sich Fliegenlarven entwickeln, direkt anwenden. Nicht auf getrocknetem Mist oder Mist mit angetrockneter Oberfläche verstreuen.

    Im Falle organischer Trockensubstanz nur durch Sprühen anwenden.

    Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

    Anwendungsrate: Niederdrucksprühen: 25 g/m2 (unverdünntes Produkt (Granulat))

    Verdünnung (%): Zur Behandlung von 10 m2 250 g Produkt in Wasser geben und auf ein Gesamtvolumen von 1 bis 4 l je nach Feuchtigkeitsgrad des zu behandelnden Substrates auffüllen. --Verdünnung 250g in 1 l: 100 ml pro 1 m2 benötigt; 5 l pro 50 m2 benötigt -- --Verdünnung 250g in 2 l: 200 ml pro 1 m2 benötigt; 10 l pro 50 m2 benötigt -- --Verdünnung 250g in 3 l: 300 ml pro 1 m2 benötigt; 15 l pro 50 m2 benötigt-- --Verdünnung 250g in 4 l: 400 ml pro 1 m2 benötigt; 20 l pro 50 m2 benötigt---

    Anzahl und Zeitpunkte der Anwendungen:

    Aufgrund des Wirkmechanismus von Cyromazin tritt der Bekämpfungseffekt gegen Fliegenlarven zeitverzögert ein. Das Biozidprodukt bekämpft bestehende Fliegenpopulationen wirksam ab der zweiten Woche und bis zu zehn Wochen nach Anwendung.

    Falls nötig, können die Anwendungen bei Wiederauftreten von Fliegenlarven wiederholt werden. Für die maximale Anzahl an Anwendungen ist der Abschnitt zu anwendungsspezifischen Verwendungsanweisungen zu beachten.

    Anwendungsrate: Trockenstreuen: 25 g/m2

    Verdünnung (%): Direktes Ausstreuen des Granulates

    Anzahl und Zeitpunkte der Anwendungen:

    Aufgrund des Wirkmechanismus von Cyromazin tritt der Bekämpfungseffekt gegen Fliegenlarven zeitverzögert ein. Das Biozidprodukt bekämpft bestehende Fliegenpopulationen wirksam ab der zweiten Woche und bis zu zehn Wochen nach Anwendung.

    Falls nötig, können die Anwendungen bei Wiederauftreten von Fliegenlarven wiederholt werden. Für die maximale Anzahl an Anwendungen ist der Abschnitt zu anwendungsspezifischen Verwendungsanweisungen zu beachten.

    Verwenderkategorie(n)

    Verbraucher (nicht-berufsmäßiger Verwender)

    Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

    Verpackungsgrößen:

     

    1, 5 kg.

    Verpackungsmaterial:

     

    PP- oder PE-Behälter (starr) mit Schraubdeckel (max. 1 kg)

     

    PP- oder PE-Eimer mit Henkel (starr) (max. 5 kg)

     

    PP- oder PE-Beutel (max. 5 kg), Umverpackung aus Kartonage

     

    PP- oder PE-Säcke in Umverpackung aus Kartonage (max. 5 kg)

     

    Aluminiumbeutel mit PP- oder PE-Innenbeschichtung (max. 5 kg)

    Gebinde für private Verwender müssen eine Dosierhilfe enthalten.

    4.2.1.   Anwendungsspezifische Verwendungsanweisungen

    Während Anwendung robustes Schuhwerk/Stiefel tragen.

    Sprühlösung durch Zufügen der berechneten Wassermenge auf das Produkt und anschließendem Umrühren herstellen.

    Notwendige Produktmenge des Biozidprodukts entsprechend der Tabelle mit den Anwendungsraten und -häufigkeiten unter Verwendung der in der Verpackung enthaltenen Dosierhilfe abmessen.

    Sprühen: Nur Niederdruck-Handsprühgeräte verwenden (max. 3 bar), vorzugsweise mit Schutzschild.

    Streuen: Nur mit der der Produktverpackung beiliegenden Dosierhilfe verwenden.

    Das Produkt kann entweder durch Sprühen oder Trockenstreuen ausgebracht werden. Nur eine dieser spezifischen Anwendungsmethoden mit der jeweils maximalen Anwendungshäufigkeit pro Jahr ist zulässig.

    Pferde:

    In einem 50 cm breiten Streifen entlang von Wänden ausbringen.

    Erste Anwendung vorzugsweise 1 bis 3 Tage nach dem Entmisten, sobald sich der Mist wieder anzusammeln beginnt. Die besten Ergebnisse werden auf nicht komprimierten Einstreubereichen erzielt.

    Sprühen: Maximal 4 Anwendungen pro Jahr

    Trockenstreuen: Maximal 2 Anwendungen pro Jahr

    Ziegen- und Schafställe:

    Alle mit Streu bedeckten Bereiche behandeln bzw. die gesamte Bodenfläche bei Spaltenböden.

    Sprühen: Maximal 5 Anwendungen pro Jahr.

    Trockenstreuen: Maximal 4 Anwendungen pro Jahr.

    Kaninchen:

    Die gesamte Fläche, direkt unter den Käfigen, wo die Ausscheidungen während des Aufzuchtzyklus anfallen, behandeln. Erste Behandlung ungefähr 3 Tage nach Ankunft der Tiere.

    Sprühen oder Trockenstreuen: Maximal 5 Anwendungen pro Jahr.

    Frettchen:

    Streu-Box unter den Käfigen oder Bereiche mit Streu behandeln.

    Sprühen oder Trockenstreuen: Maximal eine Anwendung pro Jahr.

    Kein Verstreuen von Granulaten auf getrocknetem Mist oder Mist mit angetrockneter Oberfläche. In diesem Fall ausschließlich Sprühanwendung.

    4.2.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

    Nur zum Gebrauch in Bereichen, die für Kinder unzugänglich sind.

    Nicht zur direkten Anwendung bei Tieren.

    Nicht direkt anwenden auf oder in der Nähe von Lebensmitteln, Futtermitteln, Getränken oder auf Oberflächen und Utensilien, die mit diesen in Kontakt kommen könnten, sowie bei Nutztieren.

    4.2.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Wirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.

    4.2.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.

    4.2.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

    Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.

    4.3.   Beschreibung der Verwendung

    Tabelle 3

    Verwendung # 3 — Bekämpfung von lästigen und stechenden Fliegen in Abfallaufbereitungsanlagen — berufsmäßiger Verwender

    Produktart

    PT18 — Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden (Schädlingsbekämpfung)

    Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

    Larvizid zur Bekämpfung von lästigen und stechenden Fliegen in folgenden Abfallaufbereitungsanlagen:

    MBA (mechanisch-biologische Abfallaufbereitungsanlagen) und Kompostierungsanlagen

    Zielorganismus bzw. -organismen (einschließlich Entwicklungsphase)

    Wissenschaftlicher Name: Muscidae:

    Gebräuchliche Bezeichnung: Fliegen

    Entwicklungsstadium: Alle Larvenstadien

    Anwendungsbereich(e)

    In Innenräumen

    Im Innenbereich von MBA (mechanisch-biologische Abfallaufbereitungsanlagen)

    Im Innenbereich von Kompostierungsanlagen

    Anwendungsmethode(n)

    Methode: Sprühen

    Detaillierte Beschreibung:

    Niederdrucksprühen — Dem Produkt circa die Hälfte der Gesamtwassermenge zugeben, gut umrühren, sodann restliche Wassermenge zugeben. Vor Gebrauch kurz umrühren. Am selben Tag aufbrauchen.

    Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

    Anwendungsrate: 25 g/m2 (unverdünntes Produkt (Granulat))

    Verdünnung (%): Zur Behandlung von 10 m2 250 g Produkt in Wasser geben und auf ein Gesamtvolumen von 1 bis 4 l je nach Feuchtigkeitsgrad des zu behandelnden Substrates auffüllen.

    Anzahl und Zeitpunkte der Anwendungen:

    Erste Anwendung:

    Erstbehandlung: Vorzugsweise zu Beginn des Frühlings vor Beginn der Fliegensaison.

    Aufgrund des Wirkmechanismus von Cyromazin tritt der Bekämpfungseffekt gegen Fliegenlarven zeitverzögert ein. Das Biozidprodukt bekämpft bestehende Fliegenpopulationen wirksam ab der zweiten Woche und bis zu zehn Wochen nach Anwendung.

    Erneute Anwendung:

    Erneute Anwendung in MBA:

    Nachbehandlungen sobald wieder Fliegenlarven auftreten oder die behandelte Fläche mehr als 10 cm von neuem Material mit organischen Bestandteilen bedeckt ist.

    Verwenderkategorie(n)

    Berufsmäßige Verwender

    Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

    Verpackungsgrößen:

     

    1, 5, 7, 10, 12,5, 20, 25, 50 kg.

    Verpackungsmaterial:

     

    PP- oder PE-Behälter (starr) mit Schraubdeckel (max. 1 kg)

     

    PP- oder PE-Eimer mit Henkel (starr) (max. 10 kg)

     

    Kraftpapiersack mit PP- oder PE-Innenbeschichtung (flexibel) (max. 50 kg)

     

    PP- oder PE-Beutel (max. 25 kg), Umverpackung aus Kartonage

     

    PP- oder PE-Säcke in Umverpackung aus Kartonage (max. 25 kg)

     

    Aluminiumbeutel mit PP- oder PE-Innenbeschichtung in Umverpackung aus Kartonage (max. 5 kg)

    4.3.1.   Anwendungsspezifische Verwendungsanweisungen

    Sprühanwendung nur nach unten gerichtet und mit Niederdruck unter Verwendung eines Rückenspritzgeräts

    MBA:

    Auf die oberste Schicht (Deckschicht) des Abfalles in Auffanggruben, die sich in Innenräumen befinden, sprühen.

    Nur Abfälle behandeln, die in geschlossenen Lagerbereichen wie z. B. Lagergruben oder Containern gelagert werden.

    Mülllagerplätze nicht nass reinigen.

    Nur auf Abfall anwenden, der für die Verbrennung bestimmt ist.

    Kompostierungsanlagen:

    Komposthaufen nur im unteren Drittel durch Sprühen behandeln.

    Gerätschaften nach Gebrauch vollständig entleeren und mit Wasser ausspülen.

    4.3.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

    Bei der Handhabung des unverdünnten Produkts (manuelles Trockenstreuen, Mischen und Umfüllen): chemikalienbeständige Schutzhandschuhe tragen (das Material der Handschuhe ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

    Bei der Ausbringung des verdünnten Produkts durch Sprühen oder mit einer Gießkanne und bei der Reinigung des Sprühgeräts oder der Gießkanne: chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (das Material der Handschuhe ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben) und beschichtete Schutzanzüge tragen.

    Die durch Sprühen behandelte Fläche muss auf 600 m2 pro Tag und Verwender begrenzt werden.

    Die Düse und der Druck des Sprühgeräts sind so anzupassen, dass eine Mindestanwendungsrate von 1 Liter/min gewährleistet ist.

    Verwendung eines Einweg-Schutzanzuges (mindestens Typ 6, EN 13034).

    In das Wasser der Auffanggrube gelangende Produkteverluste müssen als gefährlicher Abfall entsorgt werden.

    Abfall nur im Innenbereich von MBA behandeln.

    In Innenräumen behandelter Abfall darf nicht in Außenbereichen gelagert werden.

    4.3.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Wirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.

    4.3.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.

    4.3.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

    Siehe Abschnitt zu allgemeinen Verwendungshinweisen.

    5.   ALLGEMEINE VERWENDUNGSHINWEISE (1)

    5.1.   Verwendungsanweisungen

    Folgende Resistenzmanagementmaßnahmen sind zu beachten:

    Zur Vorbeugung von Resistenzen ist das Produkt mit Produkten, die Wirkstoffe mit anderen Wirkmechanismen enthalten, abwechselnd zu verwenden.

    Die empfohlene Dosis (0,5 g Wirkstoff/m2) ist einzuhalten, um einen guten Bekämpfungserfolg zu erzielen (> 90 % Wirksamkeit). Systematischer (über ganze Populationen), ununterbrochener und exzessiver (unangemessen hohe Konzentrationen) Selektionsdruck auf Fliegenpopulationen ist zu vermeiden.

    Vor Anwendung kann der Fliegenbefall in Tierstallungen mit geeigneten Monitoring-Methoden abgeschätzt werden (z. B. Monitoring des (Wieder-)Auftretens von Fliegenlarven im Mist oder von erwachsenen Fliegen durch Klebefallen).

    Die Verwendung des Produkts kann im Rahmen eines integrierten Fliegenbekämpfungsprogramms kombiniert werden mit anderen Hygienemaßnahmen (z. B. häufiges Entmisten) oder nicht-chemischen Bekämpfungsmaßnahmen (z. B. biologische Mittel einschließlich der Verwendung von Parasitoiden, wo dies wirtschaftlich sinnvoll ist).

    Die Bekämpfung von gegenüber Cyromazin resistenten Fliegenpopulationen ist möglich durch ein integriertes Fliegenbekämpfungsprogramm, welches kulturelle und biologische Strategien und chemische Produkte (Larvizide und Adultizide) auf rationelle Weise integriert.

    Sollte das Produkt unwirksam oder mutmaßlich reduziert wirksam sein, kontaktieren Sie bitte einen professionellen Schädlingsbekämpfer.

    Bei Produktunwirksamkeit bitte den Zulassungsinhaber informieren.

    5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

    Siehe Abschnitt zu anwendungsspezifischen Risikominderungsmaßnahmen

    5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Wirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    Erste Hilfe

    Antidot: Keines bekannt. Symptomatisch behandeln.

    Bei EINATMEN: Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

    BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Haut mit Wasser abwaschen. Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

    BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Bei Symptomen: mit Wasser spülen, Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

    BEI VERSCHLUCKEN: Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

    Maßnahmen zum Umweltschutz

    Verschüttetes Granulat auffegen und in verschließbaren Behälter füllen. Granulat entweder bestimmungsgemäß entsprechend der Verwendungshinweise aufbrauchen falls nicht durch Flüssigkeiten verunreinigt oder gemäß den Hinweisen für die sichere Beseitigung entsorgen.

    Verschüttete Flüssigkeiten mit absorbierendem Material aufnehmen und gemäß der nationalen Vorschriften entsorgen.

    Waschwasser der Sprüh- bzw. Gießgerätschaften nicht in das Abwasser gelangen lassen.

    Weder das Biozidprodukt noch verdünnte Lösungen davon in die Kanalisation oder die Umwelt gelangen lassen.

    5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    Produkt, Produktrückstände und Verpackung gemäß den nationalen Vorschriften entsorgen.

    5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    Produkt unzugänglich für Kinder, Vögel, Haustiere und Nutztiere aufbewahren.

    Nicht in der Nähe von Nahrungsmitteln, Getränken oder Futtermitteln lagern.

    Im verschlossenen Originalbehälter an einem trockenen Ort bei maximal 35 °C, vor direkter Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit geschützt lagern.

    Haltbarkeit: 5 Jahre

    6.   WEITERE ANGABEN

    Zusätzliches Kennzeichnungselement: Das Biozidprodukt enthält amorphes Siliciumdioxid (nano).


    (1)  Verwendungsanweisungen, Risikominderungsmaßnahmen und andere Verwendungshinweise, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen.


    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2649/oj

    ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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