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Document L:2019:087:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, L 87, 28. März 2019


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ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 87

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

62. Jahrgang
28. März 2019


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE

 

*

Beschluss (EU) 2019/485 des Rates vom 5. März 2019 über den Abschluss von Abkommen nach Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen mit Argentinien, Australien, Brasilien, China, dem gesonderten Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu (Chinesisch-Taipeh), Ecuador, Hongkong (China), Indien, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea, Kuba, Neuseeland, den Philippinen, der Schweiz und den Vereinigten Staaten über die notwendigen Ausgleichsregelungen aufgrund des Beitritts Tschechiens, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Österreichs, Polens, Sloweniens, der Slowakei, Finnlands und Schwedens zur Europäischen Union

1

Gemeinsames Schreiben der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und Australiens andererseits nach Absatz 5 der Verfahren für die Durchführung von Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (S/L/80 vom 29. Oktober 1999) zu den für die GATS-Listen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten (im Folgenden „EG“) vorgeschlagenen Änderungen zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Europäischen Gemeinschaften

3

Gemeinsames Schreiben der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und Argentiniens andererseits nach Absatz 5 der Verfahren für die Durchführung von Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (S/L/80 vom 29. Oktober 1999) zu den für die GATS-Listen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten (im Folgenden „EG“) vorgeschlagenen Änderungen zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Europäischen Gemeinschaften

12

Gemeinsames Schreiben der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und Brasiliens andererseits nach Absatz 5 der Verfahren für die Durchführung von Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (S/L/80 vom 29. Oktober 1999) zu den für die GATS-Listen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten (im Folgenden „EG“) vorgeschlagenen Änderungen zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Europäischen Gemeinschaften

21

Gemeinsames Schreiben der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und Kanadas andererseits nach Absatz 5 der Verfahren für die Durchführung von Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (S/L/80 vom 29. Oktober 1999) zu den für die GATS-Listen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten (im Folgenden „EG“) vorgeschlagenen Änderungen zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Europäischen Gemeinschaften

30

Gemeinsames Schreiben der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und Chinas andererseits nach Absatz 5 der Verfahren für die Durchführung von Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (S/L/80 vom 29. Oktober 1999) zu den für die GATS-Listen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten (im Folgenden „EG“) vorgeschlagenen Änderungen zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Europäischen Gemeinschaften

39

Gemeinsames Schreiben der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und Kolumbiens andererseits nach Absatz 5 der Verfahren für die Durchführung von Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (S/L/80 vom 29. Oktober 1999) zu den für die GATS-Listen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten (im Folgenden „EG“) vorgeschlagenen Änderungen zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Europäischen Gemeinschaften

48

Gemeinsames Schreiben der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und Kubas andererseits nach Absatz 5 der Verfahren für die Durchführung von Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (S/L/80 vom 29. Oktober 1999) zu den für die GATS-Listen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten (im Folgenden „EG“) vorgeschlagenen Änderungen zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Europäischen Gemeinschaften

57

Gemeinsames Schreiben der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und Ecuadors andererseits nach Absatz 5 der Verfahren für die Durchführung von Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (S/L/80 vom 29. Oktober 1999) zu den für die GATS-Listen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten (im Folgenden "EG") vorgeschlagenen Änderungen zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Europäischen Gemeinschaften

65

Gemeinsames Schreiben der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und Hongkongs, China, andererseits nach Absatz 5 der Verfahren für die Durchführung von Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (S/L/80 vom 29. Oktober 1999) zu den für die GATS-Listen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten (im Folgenden „EG“) vorgeschlagenen Änderungen zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Europäischen Gemeinschaften

74

Gemeinsames Schreiben der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und Indiens andererseits nach Absatz 5 der Verfahren für die Durchführung von Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (S/L/80 vom 29. Oktober 1999) zu den für die GATS-Listen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten (im Folgenden „EG“) vorgeschlagenen Änderungen zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Europäischen Gemeinschaften

83

Gemeinsames Schreiben der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und Japans andererseits nach Absatz 5 der Verfahren für die Durchführung von Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (S/L/80 vom 29. Oktober 1999) zu den für die GATS-Listen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten (im Folgenden „EG“) vorgeschlagenen Änderungen zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Europäischen Gemeinschaften

92

Gemeinsames Schreiben der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits nach Absatz 5 der Verfahren für die Durchführung von Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (S/L/80 vom 29. Oktober 1999) zu den für die GATS-Listen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten (im Folgenden "EG") vorgeschlagenen Änderungen zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Europäischen Gemeinschaften

101

Gemeinsames Schreiben der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und Neuseelands andererseits nach Absatz 5 der Verfahren für die Durchführung von Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (S/L/80 vom 29. Oktober 1999) zu den für die GATS-Listen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten (im Folgenden „EG“) vorgeschlagenen Änderungen zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Europäischen Gemeinschaften

110

Gemeinsames Schreiben der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und der Philippinen andererseits nach Absatz 5 der Verfahren für die Durchführung von Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (S/L/80 vom 29. Oktober 1999) zu den für die GATS-Listen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten (im Folgenden „EG“) vorgeschlagenen Änderungen zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Europäischen Gemeinschaften

119

Gemeinsames Schreiben der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und der Schweiz andererseits nach Absatz 5 der Verfahren für die Durchführung von Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (S/L/80 vom 29. Oktober 1999) zu den für die GATS-Listen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten (im Folgenden „EG“) vorgeschlagenen Änderungen zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Europäischen Gemeinschaften

126

Gemeinsames Schreiben der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und des Gesonderten Zollgebiets Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu andererseits nach Absatz 5 der Verfahren für die Durchführung von Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) (S/L/80 vom 29. Oktober 1999) zu den für die GATS-Listen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten (im Folgenden „EG“) vorgeschlagenen Änderungen zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Europäischen Gemeinschaften

133

Gemeinsames Schreiben der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und der Vereinigten Staaten von Amerika andererseits nach Absatz 5 der Verfahren für die Durchführung von Artikel XXI GATS (S/L/80 vom 29. Oktober 1999) zu den für die GATS-Listen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten (im Folgenden „EG“) vorgeschlagenen Änderungen zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu den Europäischen Gemeinschaften

140

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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