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Document L:2012:251:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Union, L 251, 18. September 2012


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    ISSN 1977-0642

    doi:10.3000/19770642.L_2012.251.deu

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    L 251

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Rechtsvorschriften

    55. Jahrgang
    18. September 2012


    Inhalt

     

    II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

    Seite

     

     

    VERORDNUNGEN

     

    *

    Delegierte Verordnung (EU) Nr. 826/2012 der Kommission vom 29. Juni 2012 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Melde- und Offenlegungspflichten in Bezug auf Netto-Leerverkaufspositionen, die Einzelheiten der in Bezug auf Netto-Leerverkaufspositionen an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zu übermittelnden Informationen und die Methode zur Berechnung des Umsatzes zwecks Ermittlung der unter die Ausnahmeregelung fallenden Aktien (1)

    1

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 827/2012 der Kommission vom 29. Juni 2012 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf die Verfahren für die Offenlegung von Nettopositionen in Aktien gegenüber der Öffentlichkeit, das Format, in dem der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Informationen zu Netto-Leerverkaufspositionen zu übermitteln sind, die Arten von Vereinbarungen, Zusagen und Maßnahmen, die angemessen gewährleisten, dass Aktien oder öffentliche Schuldtitel für die Abwicklung des Geschäfts verfügbar sind, und die Daten, zu denen die Ermittlung des Haupthandelsplatzes einer Aktie erfolgt, sowie den Zeitraum, auf den sich die betreffende Berechnung bezieht, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (1)

    11

     

    *

    Verordnung (EU) Nr. 828/2012 der Kommission vom 14. September 2012 über ein Fangverbot für Grenadierfisch in den EU- und den internationalen Gewässern der Gebiete Vb, VI und VII für Schiffe unter der Flagge Spaniens

    19

     

    *

    Verordnung (EU) Nr. 829/2012 der Kommission vom 14. September 2012 über ein Fangverbot für Grenadierfisch in den EU- und den internationalen Gewässern der Gebiete VIII, IX, X, XII und XIV für Schiffe unter der Flagge Spaniens

    21

     

    *

    Verordnung (EU) Nr. 830/2012 der Kommission vom 14. September 2012 über ein Fangverbot für Atlantischen Lachs in den EU-Gewässern der Unterdivisionen 22-31 (Ostsee ohne den Finnischen Meerbusen) für Schiffe unter der Flagge Finnlands

    23

     

    *

    Verordnung (EU) Nr. 831/2012 der Kommission vom 14. September 2012 über ein Fangverbot für Seehecht in den EU-Gewässern der Gebiete IIa und IV für Schiff unter der Flagge der Niederlande

    25

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 832/2012 der Kommission vom 17. September 2012 zur Zulassung der Zubereitung Ammoniumchlorid als Zusatzstoff in Futtermitteln für Mastlämmer (Zulassungsinhaber Latochema Co Ltd) (1)

    27

     

    *

    Verordnung (EU) Nr. 833/2012 der Kommission vom 17. September 2012 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Folien und dünner Bänder aus Aluminium in Rollen mit Ursprung in der Volksrepublik China

    29

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 834/2012 der Kommission vom 17. September 2012 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

    47

     

     

    BESCHLÜSSE

     

     

    2012/504/EU

     

    *

    Beschluss der Kommission vom 17. September 2012 über Eurostat

    49

     


     

    (1)   Text von Bedeutung für den EWR

    DE

    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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