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Document L:2000:306:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 306, 07. Dezember 2000


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften
    ISSN 0376-9453

    L 306
    43. Jahrgang
    7. Dezember 2000
    Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

    InhaltI Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
    *Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Hilfe für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1628/96 sowie zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3906/89 und Nr. 1360/90 sowie der Beschlüsse 97/256/EG und 1999/311/EG 1
    *Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Europäische Agentur für Wiederaufbau 7
    Verordnung (EG) Nr. 2668/2000 der Kommission vom 6. Dezember 2000 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 11
    Verordnung (EG) Nr. 2669/2000 der Kommission vom 6. Dezember 2000 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1531/2000 durchgeführte 19. Teilausschreibung 13
    Verordnung (EG) Nr. 2670/2000 der Kommission vom 6. Dezember 2000 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor 14
    Verordnung (EG) Nr. 2671/2000 der Kommission vom 6. Dezember 2000 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand 16
    *Verordnung (EG) Nr. 2672/2000 der Kommission vom 6. Dezember 2000 zur Einstellung der Seehechtfischerei durch Schiffe unter der Flagge Spaniens 18
    *Verordnung (EG) Nr. 2673/2000 der Kommission vom 6. Dezember 2000 mit Durchführungsbestimmungen zu dem in der Verordnung (EG) Nr. 2475/2000 des Rates vorgesehenen Zollkontingent für Rindfleisch für die Republik Slowenien 19
    Verordnung (EG) Nr. 2674/2000 der Kommission vom 6. Dezember 2000 zur Festsetzung der im Sektor Reis geltenden Einfuhrzölle 23
    Verordnung (EG) Nr. 2675/2000 der Kommission vom 6. Dezember 2000 zur Änderung der im Zuckersektor für bestimmte Erzeugnisse geltenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle 26

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
    Rat
    2000/765/EC
    *Beschluss Nr. 3/2000 des Assoziationsrates EU-Rumänien vom 29. September 2000 zur Annahme der Bedingungen und Voraussetzungen für die Teilnahme Rumäniens an den Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen Berufsbildung und allgemeine Bildung 28
    2000/766/EC
    *Entscheidung des Rates vom 4. Dezember 2000 über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein 32
    Kommission
    2000/767/EC
    *Entscheidung der Kommission vom 5. Dezember 2000 zur Verlängerung des für vorläufige Zulassungen der neuen Wirkstoffe FOE 5043 (Flufenacet — früher Fluthiamid) und Flumioxazin vorgesehenen Zeitraums (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3658) (1) 34
    2000/768/EC
    *Beschluss der Kommission vom 6. Dezember 2000 über die Einstellung der Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 2450/98 des Rates zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Stabstahl aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in Indien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3680) 36
    2000/769/EC
    *Entscheidung der Kommission vom 6. Dezember 2000 über eine vierte Verlängerung der Geltungsdauer der Entscheidung 1999/815/EG über Maßnahmen zur Untersagung des Inverkehrbringens von Spielzeug- und Babyartikeln, die dazu bestimmt sind, von Kindern unter drei Jahren in den Mund genommen zu werden, und aus Weich-PVC bestehen, das bestimmte Weichmacher enthält (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3719) (1) 37
    (1) Text von Bedeutung für den EWR
    DE
    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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