This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document L:2000:248:TOC
Official Journal of the European Communities, L 248, 03 October 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 248, 03. Oktober 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 248, 03. Oktober 2000
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften | ISSN
0376-9453 L 248 43. Jahrgang 3. Oktober 2000 |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | In Anwendung von Titel VI des Vertrages über die Europäische Union erlassene Rechtsakte | |||
* | Beschluss des Rates vom 28. September 2000 über ein Verfahren zur Änderung von Artikel 40 Absätze 4 und 5, Artikel 41 Absatz 7 und Artikel 65 Absatz 2 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen | 1 | ||
I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Verordnung (EG) Nr. 2083/2000 der Kommission vom 2. Oktober 2000 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | 3 | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 2084/2000 der Kommission vom 2. Oktober 2000 zur Einstellung der Heringsfischerei durch Schiffe unter der Flagge der Niederlande | 5 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 2085/2000 der Kommission vom 2. Oktober 2000 zur Bewilligung von Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Republik Indien | 6 | ||
Verordnung (EG) Nr. 2086/2000 der Kommission vom 2. Oktober 2000 über die Lieferung von Keksen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe | 8 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2087/2000 der Kommission vom 2. Oktober 2000 über die Lieferung von Milcherzeugnissen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe | 11 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2088/2000 der Kommission vom 2. Oktober 2000 über die Lieferung von Weißzucker im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe | 14 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2089/2000 der Kommission vom 2. Oktober 2000 zur Erteilung von Ausfuhrlizenzen nach dem Verfahren B im Sektor Obst und Gemüse | 17 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2090/2000 der Kommission vom 2. Oktober 2000 zur Festsetzung der gemeinschaftlichen Erzeugerpreise und Einfuhrpreise für Nelken und Rosen zur Anwendung der Einfuhrregelung für bestimmte Waren des Blumenhandels aus Zypern, Israel, Jordanien, Marokko, Westjordanland und dem Gazastreifen | 18 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2091/2000 der Kommission vom 2. Oktober 2000 zur Änderung der im Sektor Getreide geltenden Zölle | 20 | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
2000/587/EC | ||||
* | Beschluss Nr. 3/2000 des Assoziationsrates EU-Bulgarien vom 2. August 2000 zur Annahme der Bedingungen und Voraussetzungen für die Teilnahme der Republik Bulgarien an den Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen Berufsbildung und allgemeine Bildung | 23 | ||
2000/588/EC | ||||
* | Beschluss Nr. 2/2000 des Assoziationsrates EU-Slowenien vom 4. August 2000 zur Annahme der Bedingungen und Voraussetzungen für die Teilnahme der Republik Slowenien an den Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen Berufsbildung und allgemeine Bildung | 28 | ||
2000/589/EC | ||||
* | Beschluss Nr. 2/2000 des Assoziationsrates EU-Tschechische Republik vom 31. August 2000 zur Annahme der Bedingungen und Voraussetzungen für die Teilnahme der Tschechischen Republik an den Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen Berufsbildung und allgemeine Bildung | 32 |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |