Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document L:1990:158:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 158, 23. Juni 1990


    Display all documents published in this Official Journal

    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 158
    33. Jahrgang
    23. Juni 1990



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Verordnung (EWG) Nr. 1690/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

    1

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1691/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

    3

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1692/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis

    5

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1693/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Festsetzung der Prämien als Zuschlag zu den Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis

    7

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 1694/90 der Kommission vom 29. Mai 1990 zur Änderung der Liste im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 55/87 zur Festlegung der Liste der Schiffe mit einer Länge über alles von mehr als 8 m, die in bestimmten Zonen der Gemeinschaft mit Baumkurren fischen dürfen

    9

     

    *

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 1695/90 DER KOMMISSION vom 21. Juni 1990 zur Regelung der Einfuhr in die Gemeinschaft von bestimmten Textilwaren (Kategorie 26) mit Ursprung in Pakistan

    10

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1696/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von 100 000 Tonnen Futterroggen aus Beständen der deutschen Interventionsstelle

    12

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1697/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von 50 000 Tonnen Brotweizen aus Beständen der belgischen Interventionsstelle

    14

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1698/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von 50 000 Tonnen Futterroggen aus Beständen der dänischen Interventionsstelle

    17

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1699/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von 50 000 Tonnen Brotweizen aus Beständen der dänischen Interventionsstelle

    19

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1700/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von 8 300 Tonnen Brotweizen aus Beständen der niederländischen Interventionsstelle

    22

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1701/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von 250 000 Tonnen Gerste aus Beständen der Interventionsstelle des Vereinigten Königreichs

    25

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1702/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1423/90 zur Erweiterung der Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt auf 100 000 Tonnen Mais aus Beständen der spanischen Interventionsstelle

    28

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1703/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1303/90 zur Erweiterung der Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt auf 500 000 Tonnen Mais aus Beständen der französischen Interventionsstelle

    29

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 1704/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Festlegung von Sonderbestimmungen für die Gewährung von Erstattungen für Fette

    30

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1705/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Eröffnung von im Wege der einfachen Ausschreibung durchzuführenden Verkäufen von Weinalkohol aus Beständen der Interventionsstellen zur Ausfuhr

    31

     

    *

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 1706/90 DER KOMMISSION vom 22. Juni 1990 zur Aenderung der Verordnung (EWG) Nr. 16/90 betreffend die Erteilung und Aussetzung von Einfuhrlizenzen fuer bestimmte Verarbeitungserzeugnisse aus Sauerkirschen mit Ursprung in Jugoslawien

    33

     

    *

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 1707/90 DER KOMMISSION vom 22. Juni 1990 mit Durchfuehrungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 1796/81 hinsichtlich der Einfuhr von Zuchtpilzkonserven mit Ursprung in Drittlaendern

    34

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1708/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 über die Erteilung von Lizenzen für frische Sauerkirschen mit Ursprung in Jugoslawien

    40

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1709/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Änderung der Einfuhrabschöpfungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse

    41

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1710/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Festsetzung des bei der Berechnung der Abschöpfung für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und auf dem Weinsektor zu berücksichtigenden Unterschieds zwischen Weißzuckerpreisen

    43

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1711/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Tomaten mit Ursprung in Albanien

    44

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1712/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Kirschen mit Ursprung in Bulgarien

    46

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1713/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Festsetzung der Beihilfe für Ölsaaten

    48

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1714/90 der Kommission vom 22. Juni 1990 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

    54

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Rat

      

    90/313/EWG:

     
     

    *

    Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt

    56

      

    90/314/EWG:

     
     

    *

    Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen

    59

      

    Kommission

      

    90/315/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1989 zur Erstellung des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft für die unter das Ziel Nr. 2 fallenden Gebiete in North East England (Vereinigtes Königreich) (Nur der englische Text ist verbindlich)

    65

      

    90/316/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1989 zur Erstellung des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft für die unter das Ziel Nr. 2 fallenden Gebiete in den English West Midlands (Vereinigtes Königreich) (Nur der englische Text ist verbindlich)

    67

      

    90/317/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1989 zur Erstellung des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft für die unter das Ziel Nr. 2 fallenden Gebiete in West Cumbria (Vereinigtes Königreich) (Nur der englische Text ist verbindlich)

    69

      

    90/318/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1989 zur Erstellung des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft für die unter das Ziel Nr. 2 fallenden Gebiete in North West England (Vereinigtes Königreich) (Nur der englische Text ist verbindlich)

    71

      

    90/319/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1989 zur Erstellung des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft für die unter das Ziel Nr. 2 fallenden Gebiete in Industrial South Wales (Vereinigtes Königreich) (Nur der englische Text ist verbindlich)

    73

      

    90/320/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1989 zur Erstellung des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft für die unter das Ziel Nr. 2 fallenden Gebiete in Western Scotland (Vereinigtes Königreich) (Nur der englische Text ist verbindlich)

    75

      

    90/321/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1989 zur Erstellung des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft für die unter das Ziel Nr. 2 fallenden Gebiete in Eastern England (Vereinigtes Königreich) (Nur der englische Text ist verbindlich)

    77

      

    90/322/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1989 zur Erstellung des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft für die unter das Ziel Nr. 2 fallenden Gebiete in Clwyd (Vereinigtes Königreich) (Nur der englische Text ist verbindlich)

    79

      

    90/323/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1989 zur Erstellung des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft für die unter das Ziel Nr. 2 fallenden Gebiete in Eastern Scotland (Vereinigtes Königreich) (Nur der englische Text ist verbindlich)

    81

      

    90/324/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1989 zur Erstellung des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft in den unter das Ziel Nr. 2 fallenden Gebieten der Region Nordjütland im Königreich Dänemark (Nur der dänische Text ist verbindlich)

    83

      

    90/325/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1989 zur Erstellung des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft in den unter das Ziel Nr. 2 fallenden Gebieten der Region Westlolland im Königreich Dänemark (Nur der dänische Text ist verbindlich)

    85

     
      

    Berichtigungen

     
     

    *

    BERICHTIGUNG FÜR :# ZWEITE RICHTLINIE DES RATES vom 15. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und zur Änderung der Richtlinie 77/780/EWG (89/646/EWG) #

    87




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


    Top