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Document L:1973:324:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 324, 24. November 1973


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    Amtsblatt
    der
    Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 324
    16. Jahrgang
    24. November 1973



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Verordnung (EWG) Nr. 3134/73 des Rates vom 6. November 1973 über die Durchführung bestimmter Beschlüsse des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island eingesetzten Gemischten Ausschusses, die Zollregelungen zum Gegenstand haben

    1

      

    Anhang I: Beschluß des Gemischten Ausschusses Nr. 3/73 zur Festlegung der Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Zollbereich zur Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island

    2

      

    Anhang II: Beschluß des Gemischten Ausschusses Nr. 4/73 betreffend das Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

    6

      

    Anhang III: Beschluß des Gemischten Ausschusses Nr. 5/73 betreffend die Warenverkehrsbescheinigungen A.IS.1 und A.W.1 in den Anhängen V und VI des Protokolls Nr. 3

    11

      

    Anhang IV: Beschluß des Gemischten Ausschusses Nr. 6/73 zur Ergãnzung und Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ sowie über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

    13

      

    Anhang V: Beschluß des Gemischten Ausschusses Nr. 7/73 betreffend Waren, die am 1. April 1973 unterwegs sind

    18

      

    Anhang VI: Beschluß des Gemischten Ausschusses Nr. 8/73 über Vermerke in den Warenverkehrsbescheinigungen A.W.1 in Anhang VI des Protokolls Nr. 3

    19

      

    VERORDNUNG ( EWG ) NR. 3135/73 DES RATES VOM 9. NOVEMBER 1973 UEBER DIE ANWENDUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN REGELUNG UND DER KONTROLLREGELN DES INTERNATIONALEN KAKAOUEBEREINKOMMENS VON 1972

    20




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