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Document JOL_2009_255_R_0176_01

    2009/671/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2007
    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2007 sind

    ABl. L 255 vom 26.9.2009, p. 176–178 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.9.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 255/176


    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 23. April 2009

    betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2007

    (2009/671/EG)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2007 (1),

    in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2007 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

    in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 10. Februar 2009 (5588/2009 — C6-0060/2009),

    gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Europäische Agentur für Wiederaufbau (4), insbesondere auf Artikel 8,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (5), insbesondere auf Artikel 94,

    gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0169/2009),

    1.

    erteilt dem Direktor der Europäischen Agentur für Wiederaufbau Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2007;

    2.

    legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

    Der Präsident

    Hans-Gert PÖTTERING

    Der Generalsekretär

    Klaus WELLE


    (1)  ABl. C 278 vom 31.10.2008, S. 13.

    (2)  ABl. C 311 vom 5.12.2008, S. 42.

    (3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (4)  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 7.

    (5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


    ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 23. April 2009

    mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2007 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2007 (1),

    in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2007 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

    in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 10. Februar 2009 (5588/2009 — C6-0060/2009),

    gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Europäische Agentur für Wiederaufbau (4), insbesondere auf Artikel 8,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (5), insbesondere auf Artikel 94,

    gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0169/2009),

    A.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

    B.

    in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor der Europäischen Agentur für Wiederaufbau am 22. April 2008 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2006 (6) erteilt hat,

    1.

    vermerkt positiv, dass der Rechnungshof die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur, was das Haushaltsjahr 2006 betrifft, als zufrieden stellend bewertet hat;

    2.

    weist darauf hin, dass das Mandat der Agentur am 31. Dezember 2008 endete;

    3.

    hat zahlreiche Belege dafür gefunden, dass die Agentur nicht nur über die Systeme (Logistik, IT-Systeme und sonstige Systeme) verfügt, um hohe Unterstützungsbeträge in ehemaligen Konfliktgebieten zügig auszuführen, sondern vor allem auch nachgewiesen hat, dass sie Fachwissen und Know-how besitzt, um eine qualitativ hochwertige Unterstützung zu planen und durchzuführen;

    4.

    bedauert, dass die Kommission der in den Entlastungsentschließungen für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 gestellten Forderung nicht nachgekommen ist, das Mandat der Agentur, das 2008 ausgelaufen ist, zu verlängern, und ist besorgt über die damit verbundene Gefahr, dass der Europäischen Union ein großer Teil des Fachwissens, das die Agentur in den letzten acht Jahren erworben hat, verloren geht;

    Folgemaßnahmen zum Entlastungsverfahren 2006

    5.

    weist darauf hin, dass es die Kommission in seiner Entschließung zur Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2006 aufgefordert hat, es regelmäßig über die Überführung von Tätigkeiten von der Agentur auf die Delegationen zu unterrichten;

    6.

    stellt fest, dass die Kommission in den Ziffern 201 und 203 ihres Berichts über die Folgemaßnahmen zur Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2006 zugesagt hat, dass sie das Parlament regelmäßig über die Übertragung der Tätigkeiten von der Agentur auf die Delegationen und die einzelnen Phasen der Abwicklung der Agentur unterrichten wird (7);

    7.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission in ihrem Bericht über die Folgemaßnahmen zur Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2006 erklärt, dass die Agentur ihre operative Tätigkeit bis Ende September 2008 endgültig einstellen wird, der Agentur drei Monate von Oktober bis Dezember 2008 für die administrative Abwicklung verbleiben und ab 2009 eine Abwicklungsstelle bei der Kommission für einige Monate die Abwicklung verbliebener administrativer Tätigkeiten übernehmen wird;

    8.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission dem Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses eine Reihe von Informationsvermerken zur Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der Agentur während der Übergangszeit 2007-2008 übermittelt hat (8);

    9.

    entnimmt dem vierten Informationsvermerk vom 7. Oktober 2008, dass die Kommission einen abschließenden Bericht über die Abwicklung der Agentur vorlegen wird, sobald die endgültigen Rechnungen der Agentur erstellt wurden und die Abwicklungsstelle ihre Arbeit abgeschlossen hat; sieht diesem Bericht erwartungsvoll entgegen;

    Potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der Übertragung der Tätigkeiten von der Agentur auf die Delegationen

    10.

    stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für 2007 drei potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der Übertragung der Tätigkeiten von der Agentur auf die Delegationen ausgemacht hat:

    a)

    da die Tätigkeiten der Agentur auf mehrere Jahre angelegt sind, verbleiben noch nicht in Anspruch genommene Haushaltsmittel in Höhe von 453 000 000 EUR, die über das Jahr 2008 (dem letzten Jahr des Bestehens der Agentur) hinaus ausgeführt werden müssen;

    b)

    der Vermerk mit Leitlinien für die Übergabe der Unterlagen, den die Kommission am 11. Juni 2008 herausgegeben hat, deckt nicht sämtliche Posten der Vermögensübersicht der Agentur ab;

    c)

    der in der Vermögensübersicht der Agentur zum 31. Dezember 2007 ausgewiesene kumulierte Überschuss von 180 000 000 EUR muss ebenfalls bei Ablauf des Mandats der Agentur von der Kommission übernommen und verwaltet werden;

    11.

    fordert die Kommission auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments mitzuteilen,

    a)

    wie die nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmittel ausgeführt werden sollen;

    b)

    ob zwischen der Agentur und der Kommission ein Memorandum of Understanding über alle Posten der Vermögensübersicht der Agentur abgeschlossen wurde oder auf welche Weise die Kommission andernfalls die vollständige Übertragung aller Unterlagen und Posten sichergestellt hat;

    c)

    wie der in der Vermögensübersicht der Agentur zum 31. Dezember 2007 ausgewiesene kumulierte Überschuss von 180 000 000 EUR von der Kommission verwaltet werden wird;

    12.

    verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 23. April 2009 zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der EU-Agenturen (9).


    (1)  ABl. C 278 vom 31.10.2008, S. 13.

    (2)  ABl. C 311 vom 5.12.2008, S. 42.

    (3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (4)  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 7.

    (5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

    (6)  ABl. L 88 vom 31.3.2009, S. 150.

    (7)  Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, Anhang zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Folgemaßnahmen zum Entlastungsverfahren 2006 (SEK(2008) 2579).

    (8)  Die Vermerke sind auf der Website des Haushaltskontrollausschusses verfügbar.

    (9)  Siehe Seite 206 dieses Amtsblatts.


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