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Durch die Unterzeichnung des Schengener Übereinkommens beschlossen Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande am , die Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen schrittweise zu beseitigen. Das Übereinkommen wird durch das Schengener Durchführungsübereinkommen ergänzt. Darin werden die Vereinbarungen und Sicherheitsvorkehrungen für die Errichtung eines Raums ohne Binnengrenzkontrollen festgelegt. Es wurde am 19.Juni 1990 von denselben fünf Mitgliedstaaten der Europäischen Union(EU) unterzeichnet und trat am in Kraft. Das Schengener Übereinkommen und das Schengener Durchführungsübereinkommen bilden zusammen mit den zugehörigen Vereinbarungen und Regeln den Schengen-Besitzstand, der im Jahr 1999 in den EU-Rechtsrahmen aufgenommen und damit Teil des EU-Rechts wurde. Der Vertrag von Lissabon hat den „Raum … ohne Binnengrenzen, in dem die Personenfreizügigkeit gewährleistet ist“, zu einem EU-Ziel gemacht.
Heute sind 30 europäische Länder, darunter 26 der 27Mitgliedstaaten und die vier Länder der Europäischen Freihandelsassoziation – Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz – Teil des Schengen-Raums.
Zypern hat den Schengen-Besitzstand als Teil seines EU-Beitrittsprozesses akzeptiert und ist ein Schengen-Staat. Das bedeutet, dass sich Zypern an einer engeren Zusammenarbeit im Rahmen des Schengener Übereinkommens beteiligt. Der Rat der Europäischen Union hat die Grenzkontrollen mit Zypern jedoch noch nicht abgeschafft, und seine vollständige Integration läuft derzeit noch.
Für Irland gilt unterdessen eine Ausnahmeregelung, unter der es, im Rahmen des Schengen-Protokolls, die Schengen-Regeln nicht anwendet. Irland unterhält daher seine eigene Visum- und Grenzpolitik. Angesichts der Vorteile der Schengen-Zusammenarbeit hat Irland jedoch die Teilnahme an einigen von Schengen berührten Bereichen beantragt, darunter das Schengener Informationssystem und die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit.
Als Teil des EU-Erweiterungsprozesses müssen EU-Beitrittskandidaten ein Schengen-Governance-System einführen. Dies erfordert die Angleichung der nationalen Vorschriften an alle Schengen-Anforderungen und den Aufbau robuster nationaler Systeme, um sie wirksam anzuwenden.
Sobald ein Land der EU beitritt, wird es ein Schengen-Staat. Alle Schengen-Vorschriften sind zum Zeitpunkt des Beitritts bindend, einige gelten jedoch erst später. Dazu gehören der uneingeschränkte Zugang zu allen Informationssystemen, das Recht auf Erteilung von Schengen-Visa und die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen. Um alle Regeln anwenden zu können, wobei die Aufhebung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der letzte Meilenstein sind, muss der neue Schengen-Staat eine Evaluierung durchlaufen. Dieser Prozess wird von der Europäischen Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten koordiniert und erfolgt in Übereinstimmung mit dem Schengen-Evaluierungsmechanismus.
Sobald in der Evaluierung bestätigt wird, dass der Schengen-Staat bereit ist, dem Schengen-Raum vollständig beizutreten und die Kontrollen an den Binnengrenzen abzuschaffen, muss der Rat einen Beschluss fassen, um diesen letzten Schritt zu ermöglichen.