This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Safe food additives
Sichere Lebensmittelzusatzstoffe
Sichere Lebensmittelzusatzstoffe
Sichere Lebensmittelzusatzstoffe
ZUSAMMENFASSUNG VON:
Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 – Lebensmittelzusatzstoffe
WAS IST DAS ZIEL DIESER VERORDNUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 20. Januar 2010 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Die meisten Bewertungen von Zusatzstoffen stammen noch aus den 80er- und 90er-Jahren. Es erfolgt derzeit eine Neubewertung, die voraussichtlich bis 2020 abgeschlossen sein wird.
Danach kann die Europäische Kommission Änderungen an den derzeitigen Verwendungsbedingungen vorschlagen oder bestimmte Zusatzstoffe aus der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe entfernen.
Weiterführende Informationen:
* SCHLÜSSELBEGRIFF
Lebensmittelzusatzstoffe: Stoffe, die zu verschiedenen Zwecken in Lebensmitteln verwendet werden, z. B. zur Süßung, zum Färben oder zur Verlängerung der Haltbarkeit.
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16-33)
Im Nachhinein vorgenommene Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission vom 25. März 2010 zur Aufstellung eines Programms zur Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 80 vom 26.3.2010, S. 19-27)
Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission vom 9. März 2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 83 vom 22.3.2012, S. 1-295).
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 19.09.2016