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Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen in der Europäischen Union

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (KOM(2009) 82 endg.) – Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

  • Sie definiert das Konzept der Europäischen Union (EU), mit dem Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen besser vorhergesehen und bewältigt werden können. Um dies zu erreichen, wird eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die auf EU-Ebene umzusetzen sind.
  • Sie ebnete den Weg für eine stärkere Ausrichtung auf den Aspekt der Verhütung in der überarbeiteten EU-Rechtsvorschrift zum Katastrophenschutz (Beschluss Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union), die die Grundlage für die Umsetzung einer weitreichenden Risikomanagementstrategie im Katastrophenfall schuf, und fördert einen vollständigen Ansatz für alle Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen, von der Verhütung und Vorsorge bis zur Abwehr.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Todesopfer sowie wirtschaftliche und ökologische Schäden stellen die schwerwiegendsten Auswirkungen von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen dar, deren Zahl und Auswirkungen zuzunehmen scheinen. Hauptursachen dieser wachsenden Katastrophenanfälligkeit sind die Auswirkungen des Klimawandels, die industrielle Entwicklung und die Verstädterung.

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Strategie ist Teil eines Maßnahmenpakets von inner- und außergemeinschaftlicher Dimension. Sie gilt nicht für konfliktbedingte Notsituationen und Terroranschläge.

Hauptmaßnahmen

Diese Strategie aus dem Jahr 2009 basiert auf drei wichtigen Themenbereichen:

  • Weiterentwicklung des vorhandenen Wissens, um die Wirksamkeit von Verhütungsstrategien zu verbessern, u. a. durch
    • die Sammlung vergleichbarer Daten zu Katastrophenfaktoren;
    • bewährte Praktiken im Bereich Risikomanagement (Flächennutzungsplanung, Notfallpläne usw.); und
    • die Kartierung von Risikogebieten in der EU;
  • Ausweitung der Zusammenarbeit der am Katastrophenmanagement Beteiligten durch ein Expertennetz, das die Abstimmung von EU-Maßnahmen sowie nationalen und regionalen Maßnahmen verbessert und die Bürger für die EU-Notrufnummer 112 sensibilisiert;
  • Nutzung vorhandener Finanz- und Rechtsinstrumente für Verhütungsmaßnahmen, zum Beispiel im Bereich Entwicklung des ländlichen Raums, Katastrophenschutz, Umweltschutz, Forschung sowie Informations- und Kommunikationstechnologie.

Eine stärkere Ausrichtung auf Verhütung in der Rechtsvorschrift zum Katastrophenschutz

Im Dezember 2013 erließen der Rat und das Europäische Parlament den Beschluss über ein Katastrophenschutzverfahren der Union. Der am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Beschluss setzt unter anderem einen starken Schwerpunkt auf Katastrophenverhütung durch Vorschriften zu Risikobewertungen und Bewertungen der Risikomanagementfähigkeit, und enthält eine Reihe von ehrgeizigen Initiativen, die durch die Kommission umzusetzen sind (u. a. Risikobewertungen, Risikomanagementfähigkeit und freiwillige gegenseitige Begutachtungen).

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen (KOM(2009) 82 endg. vom 23.2.2009)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 924-947)

Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr: die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe (KOM(2010) 600 endgültig vom 26.10.2010)

Letzte Aktualisierung: 17.01.2017

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