EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Durchführung des Europäischen Programms zur Klimaänderung (2000-2001)

1) ZIEL

Bekämpfung der Klimaänderung mit Hilfe verschiedener horizontaler Maßnahmen und von Maßnahmen in den Bereichen Energie, Industrie und Verkehr bei der Durchführung des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP).

2) MITTEILUNG

Mitteilung der Kommission vom 23. Oktober 2001 über die Durchführung der ersten Phase des Europäischen Programms zur Klimaänderung [KOM(2001) 580 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

3) ZUSAMMENFASSUNG

1. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Göteborg im Juni 2001 seine Entschlossenheit bekräftigt, den Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll nachzukommen und dieses zu ratifizieren, damit es noch vor Ende 2002 in Kraft treten kann. Die Mitteilung enthält Maßnahmen, die der Erreichung des in Göteborg formulierten Zieles dienen sollen. Dabei geht es insbesondere darum, das ECCP umzusetzen und die Lücke zwischen den für 2010 prognostizierten Emissionen der Union und dem in Kyoto festgelegten Ziel zur Hälfte zu schließen.

2. Die Mitteilung ist Teil eines Pakets, zu dem außerdem ein Vorschlag für einen Beschluss zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls sowie ein Vorschlag für eine Richtlinie über den Handel mit Emissionsrechten in der EU gehören.

3. Die im vorliegenden Vorschlag enthaltenen Maßnahmen lassen sich in vier Abschnitte unterteilen: horizontale Maßnahmen sowie Maßnahmen in den Bereichen Energie, Verkehr und Industrie.

Horizontale Maßnahmen

4. Die Europäische Kommission wird genau beobachten, ob die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Luftverschmutzung (IPPC) wirksam umgesetzt wird. Sie wird insbesondere darauf achten, dass die Auflagen der Richtlinie in Bezug auf die Energieeffizienz erfüllt werden.

5. Ein Vorschlag für eine Richtlinie über die projektbezogenen Mechanismen soll zur Ergänzung der Rahmenrichtlinie über den Handel mit Emissionsrechten bis Ende des ersten Halbjahres 2003 verabschiedet werden.

6. Im Laufe des zweiten Halbjahres 2002 wird die Kommission die Entscheidung über ein System zur Beobachtung der Emissionen von CO2 und anderer Treibhausgase in der Gemeinschaft überarbeiten, um den im Kyoto-Protokoll vorgesehenen Berichterstattungspflichten zu entsprechen.

Maßnahmen im Bereich der Energie

7. Im Jahre 2002 wird die Kommission mehrere Vorschläge für den Bereich Energie vorlegen:

  • einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie für Mindesteffizienzanforderungen an Endverbrauchsgeräte;
  • einen Vorschlag für eine Richtlinie über das Energienachfragemanagement, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten die Ziele der Förderung der Energieeffizienz auf der Nachfrageseite und des Energienachfragemanagement festlegen und ein Mindestmaß von Investitionen in das Energieeffizienzmanagement sicherstellen müssen;
  • eine Richtlinie zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung der in diesem Bereich bereits vorhandenen Maßnahmen;
  • eine Initiative über eine höhere Energieeffizienz im öffentlichen Auftragswesen, die Anreize für die Nachfrage nach energiesparenden Technologien auf diesem Markt gibt;
  • eine Kampagne zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und eine Anschubkampagne, die die Ergebnisse der Aktionen in der Öffentlichkeit verbreiten und bewährte Praktiken bekannt machen soll.

Maßnahmen im Bereich Verkehr

8. Das Weißbuch über eine Europäische Verkehrspolitik enthält Maßnahmen, die zur Verminderung der Treibhausgasemissionen beitragen werden. Dazu gehören

  • ein Vorschlag zur Änderung der Verteilung des Verkehrsaufkommens auf die verschiedenen Verkehrsträger durch Förderung des Eisenbahn- und Seeverkehrs;
  • ein Vorschlag für Verbesserungen bei der Infrastrukturnutzung und der Wegekostenanlastung, die ein ausgewogenes Verhältnis der Tarife für die verschiedenen Verkehrsträger herstellen sollen;
  • eine Richtlinie zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehr.

Maßnahmen im Bereich Industrie

9. Die Mitteilung enthält eine Maßnahme für den Bereich Industrie. Es handelt sich dabei um einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über fluorierte Gase, die auf die Verminderung der Emissionen und eine Verbesserung der Überwachung abzielt. Dieser soll im Laufe des ersten Halbjahres 2002 vorgelegt werden.

Ergänzende Maßnahmen

10. Alle oben genannten Maßnahmen erweisen sich zur Realisierung des in Kyoto gesteckten Ziels der Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 8 % dennoch nicht als ausreichend, so dass ergänzende Maßnahmen erforderlich sind. Diese werden aus den 42 im ECCP aufgelisteten Maßnahmen ausgewählt. Es ist davon auszugehen, dass dabei folgende Vorhaben auf den Weg gebracht werden: eine Initiative über die Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energiequellen, ein Energieaudit- und -managementsystem, eine Initiative zur Verbesserung der Motoren und eine Umweltvereinbarung mit der Automobilindustrie u. a. über leichte Nutzfahrzeuge.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

See also

Weitere Informationsseite finden sich auf der Website der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission (EN).

Letzte Änderung: 12.07.2005

Top