This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft
Using sewage sludge in farming
Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft
Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft
Richtlinie 86/278 - Schutz der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft
RECHTSAKT
Richtlinie 86/278/EWG des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?
Die Richtlinie legt Vorschriften für den Einsatz von Klärschlamm als Düngemittel in der Landwirtschaft fest, um zu verhindern, dass dieser durch eine Beeinträchtigung der Qualität des Bodens sowie des Oberflächen- und Grundwassers die Umwelt und die menschliche Gesundheit schädigt.
Zu diesem Zwecke werden Grenzwerte für die Konzentrationen von sieben Schwermetallen in den Böden festgelegt, die für Pflanzen und Menschen giftig sein können:
— |
Kadmium;
|
— |
Kupfer;
|
— |
Nickel;
|
— |
Blei;
|
— |
Zink;
|
— |
Quecksilber;
|
— |
Chrom.
|
Die Verwendung der Klärschlämme ist verboten, wenn die Konzentration in den Böden die festgelegten Grenzwerte überschreitet.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die genauen Grenzwerte sind in den Anhängen der Richtlinie festgelegt:
— |
Anhang IA - Schwermetalle in den Böden;
|
— |
Anhang IB - Schwermetalle in den Schlämmen;
|
— |
Anhang IC - jährliche Höchstmengen für Schwermetalle, die in die Böden eingebracht werden können.
|
Normalerweise müssen die Schlämme vor ihrer Verwendung in der Landwirtschaft behandelt werden. In einigen EU-Ländern kann jedoch die Verwendung der nicht behandelten Schlämme gestattet werden, wenn diese in den Boden eingespült oder eingegraben werden.
Unter bestimmten Umständen ist die Verwendung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft insgesamt verboten:
— |
auf Weiden oder Futteranbauflächen, die beweidet werden. Diese Frist darf auf keinen Fall weniger als drei Wochen vor der Ernte betragen;
|
— |
auf Obst- und Gemüsekulturen während der Vegetationszeit. Diese Regel umfasst keine Obstbaumkulturen;
|
— |
auf Böden, die für Obst- und Gemüsekulturen bestimmt sind, die normalerweise in unmittelbare Berührung mit dem Boden kommen und deren Erträge normalerweise in rohem Zustand verzehrt werden. Dieses Verbot gilt während einer Zeit von zehn Monaten vor der Ernte und während der Ernte selbst.
|
Die Verantwortung dafür, dass die Verwendung der Schlämme in der Landwirtschaft nicht die rechtlichen Grenzwerte überschreitet, liegt bei den nationalen Behörden, die für Probenahmen und Analysen des Schlamms sowie des Bodens, auf dem er verwendet wird, zuständig sind. Sie führen ein Register, in dem Folgendes vermerkt wird:
— |
die erzeugten und an die Landwirtschaft gelieferten Schlammmengen;
|
— |
ihre Zusammensetzung und Eigenschaften;
|
— |
die Art der Behandlung;
|
— |
die Empfänger der Schlämme sowie die Orte ihrer Verwertung.
|
Die Europäische Kommission veröffentlicht einen regelmäßigen Bericht über den in der europäischen Landwirtschaft verwendeten Klärschlamm, in dem die Angaben der einzelnen Länder zusammengefasst werden.
HINTERGRUND
Klärschlamm - EU-Vorschriften.
SCHLÜSSELBEGRIFFE
* Klärschlamm - Schlämme aus Kläranlagen zur Behandlung von Haushalts- oder städtischen Abwässern, aus Klärgruben und anderen ähnlichen Anlagen zur Behandlung von Abwässern.
* Behandelte Schlämme - Schlämme, die biologisch, chemisch, thermisch, durch langfristige Lagerung oder durch ein anderes Verfahren so behandelt wurden, dass ihre Zersetzbarkeit (Verringerung der Gesundheitsrisiken) weitgehend verringert wurde.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Richtlinie 86/278/EWG |
18.6.1986 |
18.6.1989 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Richtlinie 91/692/EWG |
23.12.1991 |
1.1.1993 |
|
Verordnung (EG) Nr. 219/2009 |
20.4.2009 |
- |
Die im Nachhinein vorgenommen Änderungen der Richtlinie 86/278/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 14.09.2015