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Aktionsplan für ein sichereres Internet (1999-2004) („Safer Internet")

Mit dem Aktionsplan „Sichereres Internet" sollen günstige Voraussetzungen für die Entwicklung der Internetbranche geschaffen werden, indem eine sichere Nutzung des Internet gefördert sowie illegale und schädliche Inhalte bekämpft werden. Das Programm umfasst folgende Elemente:

- Schaffung eines sichereren Umfelds durch Einrichtung eines europäischen Meldestellennetzes, Ermutigung zur Selbstkontrolle und Ausarbeitung eines Verhaltenskodex;

- Entwicklung von Filtersystemen;

- Sensibilisierungskampagnen.

RECHTSAKT

Entscheidung Nr. 276/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Januar 1999 über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen [Vgl. ändernde Rechtsakte];

ZUSAMMENFASSUNG

Illegaler Inhalt / schädlicher Inhalt

Die Unterscheidung zwischen illegalen und schädlichen Inhalten ist wichtig, weil diese beiden Inhaltsarten unterschiedlich behandelt werden:

  • Gegen illegale Inhalte müssen die Strafverfolgungsbehörden an der Quelle vorgehen, für ihre Tätigkeit gelten die Bestimmungen des nationalen Rechts und die Vereinbarungen über die Zusammenarbeit der Justizbehörden. Die Branche kann jedoch entscheidend helfen, indem sie den Umlauf illegaler Inhalte (insbesondere von Kinderpornographie sowie rassistischen und antisemitischen Inhalten) eindämmt, und zwar durch wirksame, mit dem Rechtssystem in Einklang stehende und darauf gestützte Selbstkontrollsysteme (wie Verhaltenskodizes und Hotlines), die von den Verbrauchern unterstützt werden.
  • Bei den schädlichen Inhalten handelt es sich sowohl um Inhalte, die erlaubt sind, deren Verbreitung aber beschränkt ist (z. B. nur für Erwachsene), als auch um solche, die für bestimmte Benutzer beleidigend sein können, obwohl ihre Veröffentlichung aufgrund des Prinzips der freien Meinungsäußerung nicht beschränkt ist. Bei der Bekämpfung schädlicher Inhalte sollten Maßnahmen im Vordergrund stehen, die auf die Entwicklung technischer Lösungen (Filter- und Bewertungssysteme) abstellen, welche den Benutzer in die Lage versetzen, schädliche Inhalte abzuwehren, ferner Aktionen, mit denen Eltern stärker sensibilisiert werden, und Maßnahmen, die dem Ausbau der Selbstkontrolle dienen, so dass ein angemessener Rahmen vor allem für den Schutz Minderjähriger entsteht.

Laufzeit, Haushaltsrahmen

Für den Aktionsplan sind eine Laufzeit von 4 Jahren (1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2002) und ein Finanzrahmen von 25 Mio. Euro vorgesehen.

Allgemeine Ziele

Mit dem Aktionsplan sollen eine sicherere Verwendung des Internet sowie ein günstiges Umfeld für die Entwicklung der mit dem Internet verbundenen Industrie auf europäischer Ebene gefördert werden.

Aktionsschwerpunkte

Der Plan umfasst vier Aktionsbereiche:

  • Schaffung eines sichereren Umfelds durch Aufbau eines europäischen Hotline-Netzes und durch Förderung der Selbstkontrolle seitens der Branche und der Einführung von Verhaltenskodizes;
  • Entwicklung von Filter- und Bewertungssystemen, insbesondere indem die Vorteile dieser Verfahren aufgezeigt und ein internationales Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Bewertungssystems erleichtert werden;
  • Förderung von Sensibilisierungsmaßnahmen auf allen Ebenen, damit Eltern, und andere Personen, die Kinder in ihrer Obhut haben (Lehrer, Sozialarbeiter usw.), besser informiert werden über den optimalen Schutz Minderjähriger vor Inhalten, die ihrer Entwicklung schaden können;
  • unterstützende Maßnahmen wie die Prüfung der rechtlichen Auswirkungen, die Koordinierung der im Rahmen des Aktionsplans ergriffenen Maßnahmen mit ähnlichen Initiativen außerhalb der Union und die Bewertung der Wirksamkeit der Gemeinschaftsmaßnahmen.

Maßnahmen

Zur Verwirklichung der Programmziele hat die Kommission folgende Maßnahmen veranlasst:

  • Förderung der Selbstkontrolle seitens der Branche sowie der Schaffung von Überwachungseinrichtungen für Inhalte (insbesondere für Inhalte wie Kinderpornografie, Rassismus und Antisemitismus);
  • Ermutigung der Branche zur Bereitstellung von Filterwerkzeugen und Bewertungsverfahren. Dadurch soll es Eltern und Lehrern ermöglicht werden, für die ihrer Obhut anvertrauten Kinder geeignete Inhalte auszuwählen, zugleich den Erwachsenen aber die Möglichkeit gelassen werden, selbst zu entscheiden, welche rechtlich zulässigen Inhalte sie nutzen möchten;
  • größere Sensibilisierung der Benutzer, insbesondere der Eltern, Lehrer und Kinder, für die von der Branche angebotenen Dienste, damit sie die Möglichkeiten des Internet besser verstehen und zu ihrem Vorteil nutzen können;
  • flankierende Maßnahmen wie Prüfung der rechtlichen Auswirkungen;
  • Tätigkeiten, die der internationalen Zusammenarbeit in diesen Bereichen dienen.

Teilnahme

An dem Programm können neben den Mitgliedstaaten können auch juristische Personen teilnehmen, die in den zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehörenden EFTA-Ländern niedergelassen sind, sowie europäische internationale Organisationen. Ferner können in Nicht-EWR-Ländern niedergelassene juristische Personen und nichteuropäische internationale Organisationen an dem Programm teilnehmen, wenn diese Teilnahme in wirksamer Weise zur Durchführung des Aktionsplans beiträgt.

Verlängerung des Programms bis 2005

Für den bis zum 31. Dezember 2004 verlängerten Aktionsplan, wurde für diese beiden zusätzlichen Jahre eine Mittelerhöhung von 13,3 Millionen Euro genehmigt.

Neuer Aktionsplan „Mehr Sicherheit im Internet"

Im Jahr 2005 hat der Rat einen Beschluss zur Einführung des Programms „ Mehr Sicherheit im Internet " zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien erlassen. Das Programm bezieht sich auf den Zeitraum 2005-2008 und schließt sich an den Aktionsplan „Sichereres Internet" (1999-2004) an.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung Nr. 276/1999/EG [Annahme: Mitentscheidungsverfahren COD/1997/0337]

26.2.1999

-

ABl. L 33 vom 6.2.1999

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung Nr. 1151/2003/EG [Annahme: Mitentscheidungsverfahren COD/2002/0071]

1.7.2003

-

ABl. L 162 vom 1.7.2003

VERBUNDENE RECHTSAKTE

PROGRAMMBEWERTUNG

Mitteilung der Kommission vom 6. November 2006: Abschließende Bewertung der Durchführung des mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen [KOM(2006) 663 endg.]

Die mit der Bewertung des Programms beauftragten unabhängigen Sachverständigen betonten dessen Wirksamkeit bei der Bekämpfung schädlicher Inhalte im Internet. Der Erfolg des Programms beruht vor allem auf der Einrichtung nationaler Meldestellen und auf der Schaffung von Sensibilisierungszentren in fast allen Mitgliedstaaten.

Ferner werden Filtertechnologien von allen Akteuren als wesentlicher Faktor angesehen. Allerdings beherrschen die Eltern solche Systeme noch nicht hinreichend, und auch die Fortschritte bei der Entwicklung dieser Technik sind noch nicht ausreichend. Außerdem wurden positive Entwicklungen im Bereich der Selbstregulierung der Branche, der Verhaltenskodizes und bewährter Verfahrensweisen festgestellt.

Für das weitere Vorgehen der Gemeinschaft werden in dem Bewertungsbericht verschiedene Empfehlungen formuliert:

  • Erhöhung der Bekanntheit der Meldestellen;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Meldestellen und sonstigen Akteuren;
  • Ausrichtung der Sensibilisierung auf bestimmten Zielgruppen;
  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Ermittlung der Probleme und der Lösungen;
  • Bessere Information der Nutzer über die Möglichkeiten der Filterung schädlicher Inhalte;
  • Förderung von Selbstregulierung der Branche auf europäischer Ebene;
  • Skizzierung der Möglichkeiten künftiger technologischer Entwicklungen und Nutzeroptionen.

Mitteilung der Kommission vom 3. November 2003 über die Bewertung des mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung einer sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte vor allem im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz [KOM(2003) 653 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht hebt die positiven Auswirkungen des Aktionsplans hervor, insbesondere bei der Förderung der Vernetzung und Bereitstellung zahlreicher Informationen über Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit der Verwendung des Internet. Der Bericht kommt insbesondere zu folgenden Ergebnissen:

  • Mit Hilfe des Programms konnte Filtersoftware entwickelt werden, was einen bemerkenswerten Fortschritt darstellt. Allerdings ist die Einführung der Bewertungssysteme nicht in vollem Umfang zufriedenstellend. Auch sind nicht alle interessierten Kreise der Meinung, dass eine Filterung die beste Form des Schutzes von Kindern darstellt. Auf politischer Ebene stehen die Fragen der Entwicklung eines sichereren Internet dank des Programms nun fest auf der Tagesordnung der EU und der Mitgliedstaaten.
  • Was die Aktionsbereiche betrifft, so brachte die Kommission die Entwicklung eines Hotlinenetzes in Europa mit assoziierten Mitgliedern in den USA und Australien auf den Weg. Sie förderte Forschungsarbeiten zur Sensibilisierung unterschiedlicher Endnutzer und unterstützte die Entwicklung von Filterprogrammen sowie die Entwicklung eines internationalen Bewertungssystems.
  • Das Programm hat die interessierten Kreise erfolgreich zu einer „Gemeinschaft der Handelnden" verbunden. Dennoch bedauert die Kommission eine zu geringe Beteiligung der Branche, der Selbstkontrollgremien und Verbrauchergruppen.

Darüber hinaus empfehlen die Verantwortlichen für die Bewertung eine Ausweitung der Programmziele auf die jüngsten Kommunikationstechnologien (wie z. B. Mobiltelefone der dritten Generation), sofern diese Einfluss auf die Verwendung des Internet durch Kinder haben. Angesichts dessen hebt die Kommission hervor, dass dieser Punkt bereits jetzt für die zweite Phase des Programms 2003-2004 eingeplant ist.

NEUES PROGRAMM „MEHR SICHERHEIT IM INTERNET" (2005-2008)

Beschluss Nr. 854/2005/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien [Amtsblatt L 149 vom 11.6.2005].

VERLÄNGERUNG DES PROGRAMMS BIS 2005

Entscheidung Nr. 1151/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 zur Änderung der Entscheidung Nr. 276/1999/EG über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen [Amtsblatt L 162 vom 1.7.2003].

See also

Zusätzliche Informationen über „Sichereres Internet" finden sich in dem Portal „Informationsgesellschaft" der Europäischen Kommission (EN).

Letzte Änderung: 19.01.2007

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