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Europäische und internationale Gerichte
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Artikel 19 des Vertrags über die Europäische Union
Artikel 257 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
WICHTIGE ECKPUNKTE
Auf internationaler Ebene gibt es eine Vielzahl von Gerichten mit unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen, die sich nicht immer ohne Weiteres voneinander abgrenzen lassen. Das Ziel dieser Zusammenfassung ist die Vorstellung der europäischen Gerichte und die Unterscheidung der Gerichte, die zur Europäischen Union gehören, von den übrigen Gerichten anderer internationaler Organisationen.
Die Gerichte der EU
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bezeichnet das gesamte Gerichtssystem der EU. Er besteht aus zwei Gerichten:
Gerichtshof
Der Gerichtshof ist für Klagen zuständig, die durch EU-Länder oder EU-Organe eingereicht werden. Darüber hinaus kann er in letzter Instanz über Urteile des Gerichts entscheiden. In diesem Fall bestimmt er ausschließlich über Rechtsfragen und nicht über den Sachverhalt selbst.
Gericht
Das Gericht ist dem Gerichtshof angegliedert und soll die Arbeitsbelastung des Gerichtshofs verringern. Das Gericht ist für erstinstanzliche Entscheidungen über Klagen zuständig, die von den EU-Ländern oder Privatpersonen in den Fällen erhoben werden, die durch die Verträge vorgesehen sind.
Fachgerichte
Gemäß Artikel 257 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union können das Europäische Parlament und der Rat Fachgerichte in Übereinstimmung mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren einrichten. Diese Gerichte sind für Entscheidungen im ersten Rechtszug über bestimmte Kategorien von Klagen zuständig. Im Jahr 2005 wurde zum Beispiel ein Fachgericht für den öffentlichen Dienst eingerichtet, das sich mit Streitsachen im Bereich des öffentlichen Dienstes der EU befasst. Das Gericht wurde aufgelöst und seine Arbeit ab dem 1. September 2016 auf das Gericht übertragen.
Verschiedene Arten von Klagen
Der EuGH ist für die Einhaltung des EU-Rechts zuständig. Er entscheidet über Klagen, die von den EU-Ländern, den EU-Organen und EU-Bürgern eingereicht werden. Es gibt verschiedene Arten von Verfahren:
Internationale Gerichte
Auf internationaler Ebene gibt es mehrere Gerichte und Gerichtshöfe, die mit der Beilegung von Streitigkeiten betraut sind und ihren Sitz ebenfalls auf europäischem Gebiet haben. Diese Gerichte stehen jedoch nicht unter Schirmherrschaft der EU. Zu ihnen gehören:
* SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENT
Artikel 19 des Vertrags über die Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 27)
Artikel 257 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 160)
Letzte Aktualisierung: 22.08.2016