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Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS) – Phase 1

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Entscheidung 2004/512/EG zur Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS)

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

  • Entscheidung 2004/512/EC richtet ein Visa-Informationssystem für den Austausch von Visa-Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ein. Dieses System ermöglicht den ermächtigten nationalen Behörden, Visa-Daten einzutragen, zu aktualisieren und diese Daten elektronisch abzurufen.
  • Die Entscheidung wurde durch Verordnung (EU) 2019/817 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa (siehe Zusammenfassung) geändert, wodurch der Artikel betreffend die IT-Infrastruktur des Systems aktualisiert wurde.
  • Entscheidung 2004/512/EG wurde durch die Verordnung (EU) 2021/1134 aufgehoben. Die einschlägigen Bestimmungen der Entscheidungen wurden in die VIS-Verordnung aufgenommen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Systemarchitektur

Das Visa-Informationssystem (VIS) stützt sich auf eine zentralisierte IT-Architektur. Seit der Annahme der Verordnung (EU) 2019/817 umfasst diese das Folgende:

  • den gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten, in dem biografische und biometrische Daten von Drittstaatsangehörigen enthalten sind (gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2019/817);
  • ein zentrales Informationssystem, genannt zentrales Visa-Informationssystem (CS-VIS);
  • eine nationale Schnittstelle in jedem Mitgliedstaat, die die Verbindung mit der zentralen nationalen Behörde des jeweiligen Mitgliedstaats herstellt;
  • eine Kommunikationsinfrastruktur zwischen dem zentralen Visa-Informationssystem und den nationalen Schnittstellen;
  • einen sicheren Kommunikationskanal zwischen dem Zentralsystem des Einreise-/Ausreisesystems und dem zentralen Visa-Informationssystem;
  • eine sichere Kommunikationsinfrastruktur zwischen dem VIS-Zentralsystem und der zentralen Infrastruktur:

Entwicklung und Anpassung der Systeme

  • Die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) ist zuständig für die Entwicklung:
    • des zentralen Visa-Informationssystems;
    • der nationalen Schnittstelle in jedem Mitgliedstaat;
    • der Kommunikationsinfrastruktur zwischen dem zentralen Visa-Informationssystem und den nationalen Schnittstellen.
  • Die Mitgliedstaaten sind für die Anpassung der nationalen Schnittstellen zuständig.

Durchführungsbefugnisse der Europäischen Kommission

Die Kommission hat die Befugnis zur Annahme von Durchführungsrechtsakten in Bezug auf u. a. das Folgende:

  • die Gestaltung der IT-Architektur des Systems;
  • technische Aspekte, die sich auf den Schutz personenbezogener Daten auswirken;
  • technische Aspekte, die beträchtliche finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Mitgliedstaaten oder beträchtliche technische Auswirkungen auf die nationalen Systeme der Mitgliedstaaten haben;
  • die Entwicklung von Sicherheitsanforderungen, einschließlich der biometrischen Aspekte.

Berichte

Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union einen jährlichen Bericht über den Stand der Durchführung.

Aufhebung

Entscheidung 2004/512/EG wurde durch die Verordnung (EU) 2021/1134 aufgehoben, bis das VIS eingeführt ist.

WANN TRITT DIE ENTSCHEIDUNG IN KRAFT?

Sie ist am 5. Juli 2004 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Entscheidung 2004/512/EG des Rates vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS) (ABl. L 213 vom 15.6.2004, S. 5-7).

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2004/512/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2021/1134 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/512/EG und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates zur Reform des Visa-Informationssystems (ABl. L 248 vom 13.7.2021, S. 11-87).

Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 27-84).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 99-137).

Siehe konsolidierte Fassung.

Entscheidung 2008/602/EG der Kommission vom 17. Juni 2008 über den physischen Aufbau und die Anforderungen für die nationalen Schnittstellen und die Infrastruktur für die Kommunikation zwischen dem zentralen VIS und den nationalen Schnittstellen in der Entwicklungsphase (ABl. L 194 vom 23.7.2008, S. 3-8).

Letzte Aktualisierung: 20.04.2022

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