EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Etikettierung von Rind- und Kalbfleisch

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 – EU-System zur Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

  • Sie legt die Vorschriften der Europäischen Union (EU) für die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen fest.
  • Die Vorschriften, zu denen auch die obligatorische Etikettierung gehört, sollen die Rückverfolgung von Rind- und Kalbfleisch über die gesamte Lebensmittelkette hinweg ermöglichen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die Etiketten aller in der EU verkauften Rind- und Kalbfleischsorten müssen folgende Angaben enthalten: einen Referenzcode, der die Kennzeichnung der Herkunft ermöglicht, Angaben darüber, wo das Tier geschlachtet (Zulassungsnummer des Schlachthofs) und zerlegt wurde (Zulassungsnummer des Zerlegungsbetriebs, der den Schlachtkörper oder die Gruppe von Schlachtkörpern zerlegt hat).
  • Seit dem 1. Januar 2002 müssen die Etiketten auch den Mitgliedstaat oder das Nicht-EU-Land der Geburt, Mast und Schlachtung des Tieres angeben.
  • Die Etiketten können zusätzliche freiwillige Angaben zum verkauften Fleisch enthalten. Die Informationen müssen für Verbraucher verständlich sein und den Rechtsvorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (siehe Zusammenfassung) entsprechen.
  • Die Mitgliedstaaten müssen die Einhaltung dieser Verordnung auf ihrem Hoheitsgebiet sicherstellen. Alle Sanktionen, die sie gegen einen Marktteilnehmer oder eine Organisation verhängen, welche Rindfleisch vermarkten, müssen wirksam, abschreckend und verhältnismäßig sein. Haben Marktteilnehmer und Organisationen, die Rindfleisch vermarkten Rindfleisch gekennzeichnet, ohne ihren Verpflichtungen nachzukommen, können die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangen, dass das Rindfleisch vom Markt genommen wird.
  • Sachverständige der Europäischen Kommission sind zusammen mit den zuständigen Behörden befugt:
    • zu überprüfen, ob die Mitgliedstaaten die Vorschriften dieser Verordnung einhalten;
    • Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen, um sich davon zu überzeugen, dass die Kontrollen gemäß dieser Verordnung vorgenommen werden.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 14. August 2000 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern fielen zuvor unter diese Verordnung. Sie fallen nun unter die Verordnung (EU) 2016/429 (das „EU-Tiergesundheitsrecht“ – siehe Zusammenfassung) und die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2035 der Kommission, welche die Verordnung (EU) 2016/429 ergänzt.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates (ABl. L 204 vom 11.8.2000, S. 1-10).

Nachfolgende Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 1825/2000 der Kommission vom 25. August 2000 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen (ABl. L 216 vom 26.08.2000, S. 8-12).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 23.09.2022

Top