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Eine europäische Strategie für die e-Justiz

Durch die Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) auf die Verwaltungsverfahren der Justizsysteme bietet „e-Justiz“ einen deutlichen Vorteil hinsichtlich der Effizienzsteigerung dieser Systeme, der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden und vor allem der Erleichterung des Zugangs der Bürger zum Recht. Diese Mitteilung schlägt eine „e-Justiz“-Strategie vor, die durch aufeinander abgestimmte Anstrengungen die Justizverwaltung auf nationaler und europäischer Ebene zum Wohle der Bürger verbessern soll.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 30. Mai 2008 - Eine europäische Strategie für die e-Justiz [KOM(2008) 329 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung beschreibt eine Strategie für die „e-Justiz“, die die Zusammenarbeit der Justizbehörden auf nationaler und auf europäischer Ebene verbessern soll. Der Begriff „e-Justiz“ bezieht sich auf die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) auf sämtliche Verwaltungsverfahren der Justizsysteme. Die „e-Justiz“ erhöht die funktionale und finanzielle Effizienz dieser Systeme, verstärkt die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden und erleichtert den Zugang der Bürger zum Recht. Mit dieser Strategie will die Kommission dazu ermuntern, operativen Projekten den Vorrang zu geben und dezentrale IKT-Architekturen sowie die Umsetzung geltender Rechtsvorschriften zu fördern.

Auf nationaler und europäischer Ebene wurden bereits mehrere Projekte zur Verbesserung der Informationsverbreitung geschaffen. Um den Austausch bewährter Praktiken, die aus diesen Projekten hervorgegangen sind, zu verstärken, möchte die Kommission innerhalb des Rechtsforums eine Untergruppe „e-Justiz“ einrichten, die die Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Justizsystemen sowie zwischen Angehörigen der Rechtsberufe fördern soll.

Um auch die Arbeiten der Europäischen Union (EU) im Rechtsbereich sichtbarer, leichter zugänglich und effizienter zu machen, möchte die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung geeigneter Werkzeuge unterstützen. Daneben möchte die Kommission elektronische Werkzeuge entwickeln, die den Zugang zum Recht und die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Akteuren verbessern sowie eine höhere Interoperabilität der verschiedenen Systeme und höhere Skalenerträge ermöglichen.

Die von der EU ergriffenen prioritären Maßnahmen sollen den Bürgern den Zugang zu Informationen aus dem Justizbereich erleichtern und die Zusammenarbeit der Justizbehörden verstärken. Im Hinblick auf einen erleichterten Zugang zu Informationen wird die Kommission ein „e-Justiz“-Portal einrichten, das mindestens drei Funktionen erfüllen soll:

  • den Zugang zu Informationen über die Justizsysteme und -verfahren sowie zu praktischen Informationen über zuständige Behörden und die Beantragung von Rechtshilfe bieten;
  • einen Orientierungspunkt für den Zugang zu den Webseiten der europäischen Justizbehörden, Netzwerke und Register darstellen;
  • direkten Zugang zu bestimmten europäischen Verfahren bieten; auf kurz oder lang könnten vollständig elektronische Verfahren eingeführt werden.

5. Für die justizielle Zusammenarbeit wird die Kommission elektronische Werkzeuge auf der Grundlage existierender justizieller Netzwerke und von Eurojust entwickeln. Informations- und Schulungsmaßnahmen zu diesen Werkzeugen werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen und europäischen Aus- und Fortbildungsstrukturen wie dem Europäischen Netz für justizielle Ausbildung entwickelt. Zur Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit möchte die Kommission insbesondere:

  • die Strafregistervernetzung der Mitgliedstaaten fortführen;
  • existierende Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Errichtung eines sicheren Netzwerks zum Austausch vertraulicher Informationen zwischen Justizbehörden weiterentwickeln;
  • den Rückgriff auf Videokonferenzen in grenzüberschreitenden Zivil- oder Strafverfahren fördern, indem sie auf einzelstaatlicher Ebene unternommene Anstrengungen unterstützt und gleichzeitig auf europäischer Ebene koordinierend tätig wird, um die Interoperabilität der Systeme zu gewährleisten;
  • Übersetzungshilfe leisten durch die Entwicklung automatischer Übersetzungswerkzeuge, die Einrichtung einer Datenbank der Gerichtsübersetzer und -dolmetscher mit besonderer Qualifikation sowie durch die Entwicklung von standardisierten Online-Formularen für automatische Übersetzungen.

Dieser Mitteilung liegt ein Vorschlag für einen Aktionsplan inklusive eines Zeitplans für die prioritären Maßnahmen der Kommission bei. Die Finanzierung der „e-Justiz“-Projekte wird im Rahmen der Finanzprogramme "Ziviljustiz" und "Strafjustiz" erfolgen. Die Kommission wird für die Koordinierung der Maßnahmen und für die Förderung des Austauschs bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten verantwortlich sein.

Letzte Änderung: 04.11.2008

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