EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU

Diese Mitteilung präsentiert - auf Ersuchen des Europäischen Rats und im Gefolge der Mitteilung „Mehr Forschung und Innovation - In Wachstum und Beschäftigung investieren" sowie der Empfehlungen des Berichts „Ein innovatives Europa schaffen" - eine breit angelegte Innovationsstrategie für Europa. Die Kommission legt dar, dass die Europäische Union (EU) eine innovationsbasierte Gesellschaft werden muss. Insbesondere soll ein Rahmen für die Förderung sämtlicher Arten von Innovation festgelegt und die Entwicklung von innovationsfreundlichen „Lead Markets" gefördert werden. Die EU verfügt über ein außergewöhnliches Innovationspotenzial, das jedoch ungenügend ausgeschöpft wird. Auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa sind Innovationen nicht in ausreichendem Maße förderlich.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 13. September 2006 - Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU [KOM(2006) 502 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Damit Europa sich im internationalen Wettbewerb behaupten kann, muss es erfindungsreicher und innovationsfreudiger werden und besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Verbraucher reagieren. Zu diesem Zweck wird eine umfassende Strategie vorgeschlagen.

Die Europäische Union (EU) hat bereits wesentliche Maßnahmen eingeleitet:

Die 2005 auf den Weg gebrachte Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung sieht politische Maßnahmen und Reformen vor, die darauf abzielen, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa innovationsfreundlicher zu gestalten.

In der Mitteilung der Kommission „Mehr Forschung und Innovation" vom Oktober 2005 wird ein aus 19 Aktionsbereichen bestehendes Programm für die Gemeinschaft und für die Mitgliedstaaten aufgestellt.

Die Nationalen Reformprogramme, die auf den Integrierten Leitlinien der Strategie von Lissabon aus dem Jahr 2005 aufbauen, regen die Mitgliedstaaten dazu an, gezielte innovationsfördernde Maßnahmen zu ergreifen und bei diesem Unterfangen die Strukturfonds zu nutzen.

Trotz dieser Initiativen ist die Wirtschaft der EU noch nicht zu der innovativen Wirtschaft geworden, die sie sein muss. Der Bericht „Ein innovatives Europa schaffen" (Aho-Bericht) empfiehlt dringende Maßnahmen zur verbesserten Erschließung des in der EU vorhandenen Innovationspotenzials. Gemäß diesem Bericht ist es erforderlich, das Unternehmensumfeld innovationsfreundlicher zu gestalten. Des Weiteren ist die Kommission der Ansicht, dass Innovation zu den sozialen Grundwerten gehören muss und dass die Bürger Innovation nicht fürchten dürfen, sondern verstehen müssen, dass sie der Gesellschaft insgesamt zugute kommt.

Vor diesem Hintergrund hat diese Mitteilung folgende Ziele:

  • Schaffung eines Rahmens für Diskussionen zum Thema Innovation auf nationaler und europäischer Ebene
  • Festlegung neuer Aktionsbereiche
  • Einführung einer Strategie zur Erleichterung der Entwicklung und Vermarktung neuer, innovativer Produkte und Dienstleistungen in zukunftsträchtigen Bereichen.

Eine innovativere Europäische Union

Bildung ist eine Grundvoraussetzung für die Schaffung einer innovationsbasierten Gesellschaft. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen daher die Modernisierung und Umstrukturierung der Bildungssysteme erleichtern, damit diese Schlüsselkompetenzen für die Entwicklung von Innovation vermitteln können, insbesondere unternehmerische Fähigkeiten sowie Lesen und Schreiben, wissenschaftliche und mathematische Fähigkeiten, Sprachen und digitale Kompetenz.

Die EU verzeichnet vor allem einen Mangel an Sachkompetenz in den Bereichen Wissenschaft und Technik. Der Gesamtanteil der Hochschulabsolventen in diesen Bereichen ist rückläufig. Es ist somit erforderlich, hier Abhilfe zu schaffen, damit die künftige Innovationskapazität Europas nicht untergraben wird.

Damit Forscher neue Kenntnisse erwerben und neue Anwendungen entdecken können, sind ihre grenzüberschreitende und ihre strukturelle Mobilität (zwischen universitären Einrichtungen und der Industrie) gleichermaßen von Bedeutung. Folglich muss ein offener und wettbewerbsfähiger Arbeitsmarkt für Forscher geschaffen werden.

Auf dem Binnenmarkt bestehen nach wie vor Hindernisse, die das Innovationspotenzial in der EU blockieren. Diese betreffen:

Waren und Dienstleistungen

die Verbraucher, die diese erwerben möchten

die Mobilität der Arbeitskräfte

die Verfügbarkeit von Risikokapital.

Der Dienstleistungssektor bietet beträchtliche Möglichkeiten für Innovation, die es zu nutzen gilt (auf diesen Sektor entfallen mehr als zwei Drittel des BIP und der Beschäftigung). Die Schaffung eines echten Binnenmarkts für Dienstleistungen und die Unterstützung von innovativen KMU im Dienstleistungssektor bei Finanzierung und Gründung dürften es ermöglichen, diese Chancen zu ergreifen.

Das rechtliche Umfeld muss verbessert werden. Innovation erfordert ein vorhersehbares, flexibles, einfaches und effizientes Regelungsumfeld, das das Vertrauen der Verbraucher stärkt, geistiges Eigentum schützt und offene, interoperable Standards zur Verfügung stellt. Sollen europäische Unternehmen weltweit erfolgreich sein, so müssen diese Standards rasch geschaffen werden.Was den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum (IPR) anbelangt, vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Verabschiedung eines effizienten, weil für die Unternehmen erschwinglichen Gemeinschaftspatents der wichtigste Schritt ist. Vorerst sollte die Umsetzung des Londoner Protokolls eine Verbesserung der Situation der Unternehmen hinsichtlich des Schutzes der IPR ermöglichen. Eine verbesserte Durchsetzung der IPR auf ausländischen Märkten ist ebenfalls von wesentlicher Bedeutung.

Alle Beteiligten des öffentlichen wie privaten Bereichs (Unternehmen, öffentlicher Sektor, Verbraucher) müssen in den Innovationsprozess einbezogen werden. Ihre Zusammenarbeit muss vorangetrieben werden, insbesondere durch folgende Maßnahmen:

  • Cluster * Kompetenzentwicklung. Die Instrumente der Gemeinschaft unterstützen Clusterpolitiken, da diese innovationsfördernd wirken. Eine verstärkte grenzüberschreitende europäische Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg sollte das Entstehen europäischer Cluster von Weltklasse begünstigen.
  • Der Wissenstransfer zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und Industrie muss verbessert werden.
  • Die strategischen Partnerschaften zwischen Unternehmen und Universitäten müssen verstärkt werden, um die kulturelle Kluft zwischen universitärer Forschung und den Bedürfnissen der Unternehmen zu verringern.
  • Die Kommission plant die Errichtung eines Europäischen Technologie-Instituts (EIT) zur Schaffung einer integrierten Partnerschaft von Wissenschaft, Unternehmen und Bildung, um ein neues Modell für Innovation zu entwickeln. Studenten, Forscher und Unternehmen werden gemeinsam in Wissens- und Innovationszirkeln arbeiten - insbesondere, um in vorrangigen Bereichen Wissen zu entwickeln und Forschungs- und Innovationsmanagementfähigkeiten verbessern.

Innovation und Forschung erfordern erhebliche Finanzmittel. Falls die nationalen Ziele im Bereich Forschung erreicht werden, könnte dadurch die Höhe der Investitionen in Forschung und Entwicklung in der Europäischen Union insgesamt angehoben werden. Es sind verschiedene Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene vorgesehen, die auf eine verbesserte Finanzierung von Forschung und Innovation abstellen:

  • Im Siebten Rahmenprogramm werden die Finanzmittel für Kooperationsforschung für den Zeitraum 2007-2013 aufgestockt.
  • Das Programm „Gemeinsame Technologieinitiativen" wird in Sektoren, die die zukünftige industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU bestimmen, einen neuen Finanzierungsrahmen für die Umsetzung von Plänen in den Bereichen Forschung und Technologieentwicklung bieten.
  • Ein großer Teil der insgesamt 308 Mrd. EUR aus den Strukturfonds wird für Investitionen in Wissen und Innovation aufgewandt.
  • Das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) sieht insbesondere eine 60-prozentige Erhöhung der Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung von unternehmerischer Initiative und Innovation vor.
  • Die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) wird private Investitionen in Forschungs-, technologische Entwicklungs- und Demonstrationsprojekte von hohem Risikograd durch Darlehen und Garantien unterstützen.
  • Die JEREMIE-Initiative (EN) (Joint European Resources for Micro-to-Medium Enterprises) wird die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Finanzierungsinstrumenten für die KMU unterstützen.
  • Die neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen für Risikokapital werden den Mitgliedstaaten ermöglichen, staatliche Beihilfen stärker auf Fälle von Marktversagen auszurichten, die die Bereitstellung von Risikokapital und ausreichenden Finanzmitteln für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen behindern.
  • Der neue Rahmen für staatliche Beihilfen für FuE (Forschung und Entwicklung) und Innovation wird es insbesondere den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Ausgaben für Beihilfen für innovative Firmenneugründungen, Beratungs- und Unterstützungsdienste im Bereich Innovation, die leihweise Bereitstellung erfahrenen Personals, Verfahrens- und organisatorische Innovation und Cluster neu auszurichten.
  • Steuerliche Anreize für FuE und für Innovationen.

Der Staat muss in seiner Verwaltung innovative Konzepte einführen und neue Techniken einsetzen, um bei der Schaffung einer innovativeren Gesellschaft eine Führungsrolle zu übernehmen.

Lead Markets

Die EU muss die Entstehung von Lead Markets fördern, um die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen in aufstrebenden Bereichen zu erleichtern. Für die Entstehung dieser Märkte ist eine starke Nachfrage von Seiten der Verbraucher nach innovativen Produkten und Dienstleistungen entscheidend. Das Ziel besteht darin, jene Sektoren ausfindig zu machen, in denen der Abbau von Hemmnissen die Entwicklung von neuen Märkten ermöglicht. Die Beteiligten, insbesondere die Initiative Europe INNOVA (EN) und die Technologie-Plattformen müssen beim Ermitteln und Beseitigen der spezifischen Hindernisse, die der Entwicklung von innovationsfreundlichen Märkten im Wege stehen, mitwirken. Bestimmte Bereiche sind günstig für die Entwicklung von Lead Markets, zum Beispiel die Öko-Innovation und das Bauwesen, innere Sicherheit und Verteidigung, Verkehr, Anwendungen für die Raumfahrt und Gesundheit.

Eine bessere europäische Governance für Innovation

Der die Innovation begünstigende Strukturwandel muss mit politischer Führungsstärke gelenkt werden. Die Mitgliedstaaten wiederum müssen nach wie vor Innovation als Schlüsselpriorität innerhalb der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung anerkennen und fördern. Der Rat „Wettbewerbsfähigkeit" wird ersucht, regelmäßig zu prüfen, wie sich die nationalen Wettbewerbspolitiken auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken.

Zur Umsetzung der in dieser Mitteilung empfohlenen politischen Maßnahmen ist eine bessere Struktur für Innovationsgovernance erforderlich. Es ist von wesentlicher Bedeutung, in allen Mitgliedstaaten starke Innovationssysteme einzurichten, die sich auf die Motoren der Innovation wie Bildung und Wissenstransfer stützen. Die im Rahmen des Lissabon-Prozesses eingerichteten Koordinierungsmechanismen sollten von den Mitgliedstaaten dazu genutzt werden, die tatsächliche Umsetzung ihrer Innovationsstrategien zu überwachen. Die Governance-Struktur der erneuerten Lissabon-Strategie bietet im Rahmen der vertragsgemäßen multilateralen Überwachung ein Forum für politische Diskussionen und den Austausch von bewährten Verfahren für Innovation auf EU-Ebene. Der Fortschrittsbericht 2007 der Kommission wird einen Überblick über den Stand der Tätigkeiten bieten, indem er sich auf die verschiedenen thematischen Diskussionen über Innovation im Rat im Jahr 2006 stützt. Schließlich sollten die Integrierten Leitlinien verabschiedet werden, die den Prozess über drei Jahre hinweg steuern. Die Kommission wird die Reformen und Politiken der Mitgliedstaaten im Bereich Innovation bewerten.

Fahrplan

Die folgenden zehn Maßnahmen werden als Teil der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung als vorrangig angesehen:

  • die Anhebung der öffentlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten für Bildung und Innovationsförderung über den Weg des Bildungssystems und der Modernisierung der Universitäten;
  • die Schaffung eines Europäischen Technologie-Instituts, das 2009 seine Tätigkeit aufnehmen soll;
  • die Ausarbeitung und Umsetzung einer Strategie durch die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten zur Schaffung eines offenen europäischen Arbeitsmarktes für Forscher;
  • die Förderung des Wissenstransfers zwischen Universitäten, öffentlichen Forschungseinrichtungen und der Industrie;
  • die Mobilisierung der europäischen Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2007-2013 zur Förderung der Innovation, einschließlich der Zweckbestimmung eines Großteils der verfügbaren Finanzmittel mit diesem Ziel;
  • die Annahme - noch im Jahr 2006 - eines neuen Rahmens für öffentliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation durch die Kommission, der eine Neustrukturierung der öffentlichen Beihilfen ermöglicht;
  • die Vorlage einer neuen Patentstrategie und die Vorbereitung einer umfassenderen Strategie für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum (IPR-Strategie) jeweils durch die Kommission;
  • die Vorbereitung einer Initiative über Urheberrechtsabgaben, die den rechtlichen Rahmen im Bereich Urheberrechte für die Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen wesentlich günstiger gestalten soll;
  • die Einführung einer Strategie im Jahr 2007 zur Förderung der Entstehung von Lead Markets;
  • die Verbreitung eines Handbuchs bis Ende 2006, das über Möglichkeiten der Innovationsförderung im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe informiert.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Cluster : eng miteinander arbeitende Unternehmen desselben Wirtschaftszweiges

Letzte Änderung: 24.04.2007

Top