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Spezifisches Programm „Menschen“

Das Ziel dieses spezifischen Programms ist, die Situation der Forscher auf dem europäischen Arbeitsmarkt sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht zu verbessern. Dazu werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, deren Einzelheiten in dem vorliegenden Dokument vorgestellt werden (Ziele, Merkmale, Tätigkeitsbereiche usw.).

RECHTSAKT

Entscheidung 2006/973/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm Zusammenarbeit zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013).

ZUSAMMENFASSUNG

Das wichtigste Ziel des spezifischen Programms „Menschen“ ist, die Berufsaussichten von Forschern in Europa in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu verbessern. Mit anderen Worten handelt es sich darum, den europäischen Arbeitsmarkt an die Bedürfnisse der Forscher im Hinblick auf Bildung, Mobilität und Laufbahnentwicklung anzupassen, um ihnen einen Anreiz für eine Zukunft in Europa zu bieten.

Dieses Programm, durch das wichtige finanzielle Mittel mobilisiert werden, stützt sich auf die durch die „Marie-Curie"-Maßnahmen gewonnenen Erfahrungen.

Konkret wird der Schwerpunkt auf den folgenden drei Aspekten liegen:

  • Schaffung von Vorteilen und strukturierenden Maßnahmen, wie z. B. die Kofinanzierung regionaler, nationaler und internationaler Programme
  • Verbesserung der Ausbildungsbedingungen und der Laufbahnentwicklung im privaten Sektor
  • Stärkung der internationalen Dimension.

Für die Durchführung des spezifischen Programms wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 ein Betrag von 4 750 Milliarden Euro veranschlagt.

MERKMALE UND ALLGEMEINE ZIELE

Das wichtigste Ziel des spezifischen Programms ist, das Potenzial an Humanressourcen im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung in Europa in quantitativer und qualitativer Hinsicht auszubauen. Dazu müssen verschiedene Initiativen ergriffen werden:

  • Schaffung von Anreizen für den Beruf des Forschers
  • Ermutigung europäischer Forscher in Europa zu bleiben
  • Forscher aus Drittländern für eine Forschungstätigkeit in Europa gewinnen
  • Verbesserung des Wissensaustauschs zwischen einzelnen Ländern, Sektoren, Einrichtungen und Disziplinen
  • verstärkte Beteiligung von Frauen an der Forschung und technologischen Entwicklung.

Dieses spezifische Programm stellt in verschiedener Hinsicht einen Mehrwert dar. So verbessert es zweifellos sowohl die sektorenübergreifende als auch die grenzüberschreitende Mobilität der Forscher. Des Weiteren wird es strukturierende Wirkungen haben auf:

  • die Organisation, den Ablauf und die Qualität der Forscherausbildung;
  • die Laufbahnentwicklung der Forscher;
  • den sektorenübergreifenden Wissensaustausch zwischen Forschungseinrichtungen; und
  • die Beteiligung von Frauen.

Bei der Durchführung des siebten Rahmenprogramms, einschließlich aller spezifischen Programme und damit verbundenen Forschungstätigkeiten, müssen ethische Grundprinzipien wie auch gesellschaftliche, rechtliche, sozioökonomische, kulturelle und Gleichstellungsaspekte berücksichtigt werden.

MASSNAHMEN

Die verschiedenen Ziele des spezifischen Programms sollen durch die Umsetzung zahlreicher „Marie-Curie“-Maßnahmen erreicht werden, die darauf ausgelegt sind, die Fertigkeiten und Kompetenzen der Forscher in allen Stadien ihrer Laufbahn weiter auszubauen. Diese Maßnahmen, die sich auf die (grenzüberschreitende und sektorenübergreifende) Mobilität, die Anerkennung von in anderen Sektoren und Ländern gewonnenen Erfahrungen und die Optimierung der Arbeitsbedingungen konzentrieren, betreffen im Einzelnen

  • die Erstausbildung von Forschern
  • die lebenslange Ausbildung und Laufbahnentwicklung
  • die Wege und Partnerschaften zwischen Industrie und Hochschulen
  • die internationale Dimension.

Spezifische Begleit- und Fördermaßnahmen (z. B. der „Marie-Curie“-Preis) sowie Unterstützungsmaßnahmen sind ebenfalls im Programm vorgesehen.

Forschererstausbildung

Die Forschererstausbildung betrifft in der Regel die ersten vier Jahre der Laufbahn, wobei (gegebenenfalls) noch ein weiteres Jahr hinzukommen kann.

In diesem Bereich ist das Programm vor allem darauf ausgerichtet, den Forschern neue Berufsaussichten zu eröffnen und die Attraktivität wissenschaftlicher Berufe durch eine besser strukturierte Ausbildung sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den assoziierten Ländern im öffentlichen wie auch privaten Sektor zu fördern.

Die Maßnahmen sehen insbesondere die Förderung von Netzen von aus verschiedenen Sektoren stammenden Einrichtungen, die in der Forscherausbildung tätig sind, vor. Diese Netze von Einrichtungen werden sich auf gemeinsame multidisziplinäre Ausbildungsprogramme konzentrieren, die wissenschaftliches und technisches Wissen, aber auch andere Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln sollen und Disziplinen wie die Verwaltung, das Finanz- und Rechtswesen, das Unternehmertum, ethische Aspekte, die Kommunikation und die Interaktion mit der Gesellschaft betreffen. Im Einzelnen könnte die Gemeinschaftsförderung Folgendes umfassen:

  • die Rekrutierung von auszubildenden Nachwuchsforschern;
  • die Einrichtung von Lehrstühlen oder anderen Lehrstellen für erfahrene Forscher;
  • die Organisation kurzer Ausbildungsveranstaltungen (Konferenzen, Sommerakademien, Fachausbildungskurse usw.), die sowohl Nachwuchsforschern des Netzes als auch Forschern, die dem Netz nicht angehören, offen stehen.

Lebenslange Ausbildung und Laufbahnentwicklung

Zielgruppe dieser Maßnahme sind erfahrene Forscher (mit mindestens vierjähriger Forschungserfahrung (Vollzeit) oder promovierte Wissenschaftler). Diese Maßnahme ist darauf ausgerichtet, die individuellen Kompetenzen der Forscher durch den Erwerb multi- oder interdisziplinärer Fertigkeiten oder sektorenübergreifender Erfahrungen zu verbessern. Hier werden zwei Ziele verfolgt:

  • Unterstützung der Forscher, um leitende, unabhängige Positionen zu erreichen oder auszubauen
  • Hilfe beim Wiedereinstieg in die Forschung nach einer Berufspause, wodurch den Forschern die schnelle (Wieder-) Eingliederung in eine wissenschaftliche Laufbahn in einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land oder aber in ihrem jeweiligen Herkunftsland im Anschluss an eine Mobilitätserfahrung erleichtert werden soll.

Diese Maßnahme wird umgesetzt durch

  • die Förderung grenzüberschreitender innereuropäischer Einzelstipendien
  • die Kofinanzierung regionaler, nationaler oder internationaler Programme, wobei die Kofinanzierungsbewerber (aus dem öffentlichen oder privaten Bereich) eine Schlüsselrolle beim Aufbau von Kapazitäten für Humanressourcen in der Forschung in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich spielen müssen.

Wege und Partnerschaften zwischen Industrie und Hochschulen

Ziel dieser Maßnahme ist, Verbindungen zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und privatwirtschaftlichen Unternehmen (insbesondere den KMU) zu fördern. Dazu soll sich die Maßnahme auf langfristige (sektorenübergreifende und grenzüberschreitende) Kooperationsprogramme stützen, die den Wissensaustausch verbessern und ein besseres gegenseitiges Verständnis der unterschiedlichen kulturellen Rahmenbedingungen und Qualifikationsanforderungen beider Sektoren ermöglichen sollen.

Im Hinblick auf die Humanressourcen sollte die Gemeinschaftshilfe auf mehreren Ebenen ansetzen:

  • Austausch von Mitarbeitern zwischen beiden Sektoren im Rahmen der Partnerschaft
  • vorübergehender Gastaufenhalt von Forschern, die außerhalb der Partnerschaft rekrutiert werden
  • Organisation von Seminaren und Konferenzen
  • Beitrag zur Beschaffung der Ausrüstung, die für die Beteiligung an den Kooperationsmaßnahmen benötigt wird (ausschließlich für KMU).

Internationale Dimension

Die internationale Dimension der Humanressourcen in der europäischen Forschung und Entwicklung beinhaltet zwei verschiedene Aspekte:

  • die Laufbahnentwicklung der Forscher aus Mitgliedstaaten der EU und assoziierten Ländern;
  • die internationale Zusammenarbeit der Forscher.

Die Maßnahmen in diesen beiden Bereichen werden durch internationale Stipendien (für europäische Wissenschaftler außerhalb Europas und Wissenschaftler aus Drittländern in Europa), Beihilfen, Partnerschaften, Austauschprogramme, Veranstaltungen (Konferenzen usw.) sowie die Entwicklung eines Systems zum Austausch bewährter Praktiken unterstützt.

Hintergrund

Seit 1984 betreibt die EU im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung eine Politik, die sich auf mehrjährige Rahmenprogramme stützt. Das siebte Rahmenprogramm ist das zweite seit dem Anlaufen der Lissabon-Strategie im Jahr 2000 und soll in den kommenden Jahren eine entscheidende Rolle für das Wachstum und die Beschäftigung in Europa spielen. Die Kommission möchte ein „Dreieck des Wissens“ aufbauen, das aus Forschungs-, Bildungs- und Innovationspolitik besteht, um das Wissen zugunsten der wirtschaftlichen Dynamik und des sozialen und ökologischen Fortschritts einzusetzen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2006/973/EG

1.1.2007 – 31.12.2013

-

ABl. L 400 vom 30.12.2006

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 29. April 2009 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschaft- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Fortschritte bei der Durchführung des Siebten Forschungsrahmenprogramms der EU [KOM(2009) 209 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Marie-Curie-Stipendien des Programms „Menschen“ sind sehr begehrt und tragen zu einer ausgewogenen Migration der Wissenschaftselite in Europa und weltweit sowie zu einer hochqualifizierten und mobilen europäischen Forschergemeinde bei. Die Stipendien könnten jedoch besser genutzt werden, wenn die Möglichkeiten in der Industrie und in KMU besser bekannt gemacht würden.

Letzte Änderung: 26.05.2010

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