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Spezifisches Programm Ideen
Mit diesem spezifischen Programm, das unter das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration - das 7. Rahmenprogramm - fällt, soll eine von den Forschern selbst gebotene Pionierforschung entwickelt werden, die das Spitzenforschungsniveau in Europa noch weiter anheben soll. Die Einrichtung des Europäischen Forschungsrats (ERC), dessen Hauptaufgabe in der Durchführung des Programms Ideen besteht, zählt zu den Kernstücken des Programms.
RECHTSAKT
Entscheidung 2006/972/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm Ideen zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) [Amtsblatt L 54 vom 22.2.2007].
ZUSAMMENFASSUNG
Anhebung des Niveaus der europäischen Forschung auf besonders entwicklungsstarken Gebieten im Hinblick auf mehr wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und höhere Lebensqualität – dies ist das wichtigste Ziel des spezifischen ProgrammsIdeen. Mit anderen Worten geht es darum, eine Pionierforschung zu fördern, um entscheidende Fortschritte in Wissenschaft, Technologie und Hochschulen zu erzielen, ohne auf geografische Grenzen oder Grenzen zwischen Disziplinen Rücksicht zu nehmen. Das Programm beruht auf dem Konzept der Forscherinitiative: d. h., es sollten Projekte der Pionierforschung gefördert werden, deren Themen die Forscher selbst ausgewählt haben.
Die Durchführung des Programms soll gemäß den Grundprinzipien wissenschaftliche Exzellenz, Autonomie, Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht erfolgen; dies sollte durch einen Europäischen Forschungsrat (ERC) sichergestellt werden.
Das spezifische Programm wird für den Zeitraum 2007-2013 mit einem Budget von 7,51 Milliarden EUR ausgestattet.
Merkmale und allgemeine Ziele
Das spezifische Programm Ideen nennt mehrere große Ziele, die zu einer besseren Wettbewerbsfähigkeit und höheren Lebensqualität in Europa führen sollen:
Um die Betreuung der Programmdurchführung zu verbessern, werden Leistungsindikatoren auf drei Ebenen festgelegt:
Bei der Durchführung des 7. Rahmenprogramms einschließlich aller spezifischen Programme und der damit verbundenen Forschungstätigkeiten werden ethische Grundprinzipien wie auch gesellschaftliche, rechtliche, sozioökonomische, kulturelle und Gleichstellungsaspekte beachtet.
Der Europäische Forschungsrat (ERC)
Die Hauptaufgabe des Europäischen Forschungsrats (ERC), eingerichtet durch den Beschluss 2007/134/EG der Kommission, besteht in der Durchführung des spezifischen Programms Ideen.
Der ERC besteht aus einem unabhängigen wissenschaftlichen Rat, der von einer spezifischen Durchführungsstelle unterstützt wird.
Der wissenschaftliche Rat hat die folgenden Aufgaben:
Der wissenschaftliche Rat setzt sich aus Vertretern höchsten Ranges der europäischen Wissenschaftsgemeinde zusammen. Ihm gehören 22 renommierte Forscher, Ingenieure und Akademiker an, die von der Kommission bestellt werden. Aufgabe des Rats sind die Entwicklung der wissenschaftlichen Strategie des ERC und insbesondere die Erstellung des jährlichen Arbeitsprogramms für das spezifische Programm Ideen.
Die spezifische Durchführungsstelle ist eine Exekutivagentur der Kommission und ist für die administrative Abwicklung und die Programmausführung zuständig. Die Zuständigkeit für die Durchführung des Programms Ideen und die Unterstützung des wissenschaftlichen Rates wurde im Jahr 2008 von der Kommission an die Exekutivagentur des ERC (ERCEA) übertragen. Im Juli 2009 wurde die Agentur eine eigenständige Einrichtung. Sie ist für die Bewertungs-, Gutachter- und Auswahlverfahren bei Projekten gemäß den vom wissenschaftlichen Rat festgelegten Grundsätzen zuständig. Ferner sorgt sie für die finanzielle Abwicklung und wissenschaftliche Betreuung der Zuschüsse.Die Kommission übernimmt folgende Rolle:
Der ERC in seiner Eigenschaft als Dreh- und Angelpunkt des Programms Ideen beweist, welchen Mehrwert ein gemeinschaftliches Tätigwerden im Vergleich zu dem hat, was auf einzelstaatlicher Ebene erreicht werden kann. Denn der ERC sorgt für
Hintergrund
Seit 1984 verfolgt die EU eine Politik für Forschung und technologische Entwicklung auf der Grundlage mehrjähriger Rahmenprogramme. Das 7. Rahmenprogramm (2007-2013), ein wichtiges Element der Strategie der EU für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa, umfasst vier Arten von Maßnahmen: grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei nach politischen Erwägungen festgelegten Themen (Zusammenarbeit), von den Forschern angeregte Forschungsarbeiten durch Initiativen der Wissenschaftsgemeinde (Ideen), Förderung der Ausbildung und Laufbahnentwicklung von Forschern (Menschen) und Unterstützung der Forschungskapazitäten (Kapazitäten). Es trägt zum Aufbau des Dreiecks des Wissens, bestehend aus den Politikfeldern Forschung, Bildung und Innovation, bei, um das Wissen in den Dienst von Wirtschaftswachstum und sozialem und ökologischem Fortschritt zu stellen.
Zu beachten ist, dass das Europäische Parlament und der Rat im Dezember 2013 die Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) verabschiedet haben, die von nun an das 7. Rahmenprogramm ersetzen wird.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Entscheidung 2006/972/EG |
1.1.2007 – 31.12.2013 |
- |
ABl. 400 vom 22.07.2007 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Beschluss 2007/134/EG der Kommission vom 2. Februar 2007 zur Einrichtung des Europäischen Forschungsrates [Amtsblatt L 57/14 vom 24.2.2007], geändert durch den Beschluss 2011/12/EU der Kommissionvom 12. Januar 2011 [Amtsblatt L 9/5 vom 13.1.2011].
Dieser Beschluss der Kommission richtet den wissenschaftlichen Rat des ERC ein und sieht die Schaffung der spezifischen Durchführungsstelle sowie der Stelle des Generalsekretärs des ERC vor. Aufgabe des Generalsekretärs ist die Unterstützung des wissenschaftlichen Rates, indem er dessen wirksame Kommunikation mit der Kommission und mit der spezifischen Durchführungsstelle sicherstellt.
Beschluss 2008/37/EG der Kommission vom 14. Dezember 2007 zur Einsetzung der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats für die Verwaltung des spezifischen Gemeinschaftsprogramms Ideen auf dem Gebiet der Pionierforschung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates [Amtsblatt L 9 vom 12.1.2008].
Bei der Einrichtung der Exekutivagentur des ERC, die ihre Tätigkeit im Laufe des Jahres 2008 aufgenommen hat, wurden Fortschritte erzielt.
Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zur Erläuterung der Tätigkeiten des Europäischen Forschungsrats und der Verwirklichung der 2007 im spezifischen Programm Ideen festgesetzten Ziele [ KOM(2008) 473 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Tätigkeiten des Europäischen Forschungsrates und die Verwirklichung der im spezifischen Programm Ideen festgesetzten Ziele im Jahr 2012 [ COM(2013) 318 final - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Die Bewertung der Hauptergebnisse des ERC wurde zusammen mit der Ex-ante-Folgenabschätzung zum Kommissionsvorschlag für Horizont 2020, das neue Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und Innovation, vorgenommen. Aus der kontinuierlichen Überwachung des Programms ergeben sich folgende Feststellungen:
Letzte Änderung: 07.04.2014