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Substances depleting the ozone layer
Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, sieht die EU den schrittweisen Ausstieg aus den ozonabbauenden Stoffen vor. Im Zuge dieser Bemühung hat sie bereits ein Produktions- und Verkaufsverbot für die gefährlichsten davon erlassen, wie z. B. Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), und Verfahren für weitere Stoffe eingerichtet.
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen.
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Sie regelt Produktion, Einfuhr, Ausfuhr, Verkauf, Verwendung, Rückgewinnung, Recycling, Aufarbeitung und Zerstörung von ozonabbauenden Stoffen. Sie legt Berichterstattungspflichten und Maßnahmen für Produkte und Einrichtungen fest, die diese Stoffe enthalten. Sie wurde dreimal leicht geändert.
WICHTIGE ECKPUNKTE
AB WANN GILT DIESE VERORDNUNG?
Diese Verordnung ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
SCHLÜSSELBEGRIFFE
Ausgangsstoff: jeder geregelte oder neue Stoff, dessen ursprüngliche Zusammensetzung während eines chemischen Umwandlungsprozesses vollständig verändert wird und dessen Emissionen unbedeutend sind.
Verarbeitungshilfsstoffe: geregelte Stoffe, die als chemische Verarbeitungshilfsmittel in einer in Anhang III genannten Anwendung eingesetzt werden.
Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Klimapolitik der Europäischen Kommission abrufbar.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 |
20.11.2009 |
Entfällt. Die Verordnung ist unmittelbar anzuwenden. Die EU-Länder sind jedoch verpflichtet, Mindestanforderungen an die Befähigung des betreffenden Personals (1.1.2010) und Sanktionen für Verstöße gegen die Vorschriften (20.6.2011) festzulegen. |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) Nr. 744/2010 der Kommission |
8.9.2010 |
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Verordnung (EU) Nr. 1087/2013 der Kommission |
25.11.2013 |
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Verordnung (EU) Nr. 1088/2013 der Kommission |
25.11.2013 |
- |
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung besitzt ausschließlich dokumentarischen Wert.
Letzte Aktualisierung: 02.04.2015